Fachbeiträge & Kommentare zu Mietspiegel

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.4 Referenzmiete

Rz. 70 Die Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen Vergleichsraum muss nach einem sog. schlüssigen Konzept erfolgen (s. o.). Das vom BSG in einer Vielzahl von Entscheidungen entwickelte schlüssige Konzept soll die hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtliche...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.4 Pauschalierung von Unterkunftsbedarfen (Abs. 4)

Rz. 113 Wie sich aus der Kommentierung zu Abs. 1 und 3 ergibt, bemessen sich die Leistungen für Unterkunft (und Heizung) grundsätzlich nach dem tatsächlichen (angemessenen) Aufwand. Abs. 4 lässt daneben eine Pauschalierung der Kosten der Unterkunft nach Ermessen des Trägers der Sozialhilfe (vgl. den Wortlaut des Satz 1: "kann") zu (vgl. zur Pauschalierung von Bedarfen für He...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.5 Konkreter Wohnungsmarkt

Rz. 83 Steht nach alledem fest, auf welchen Betrag sich die (abstrakt) angemessenen Unterkunftskosten in dem jeweiligen Fall belaufen, ist schließlich zu prüfen, ob die Berechtigten nach der Struktur des jeweiligen örtlichen Wohnungsmarktes tatsächlich auch die konkrete Möglichkeit haben (bzw. in dem jeweils streitigen Zeitraum hatten), eine abstrakt als angemessen eingestuf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.3 Angemessenheit von Nebenkosten

Rz. 84 Die kalten Betriebskosten sind Bestandteil der Unterkunftskosten und nicht – wie die Heizkosten – getrennt zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 19.10.2010, B 14 AS 50/10 Rz. 33 f. m. w. N.). Auch insoweit ist schlüssig eine abstrakte Angemessenheitsgrenze zu ermitteln, wobei der Aufwand nicht so hoch ist wie bei der Grundmiete. Die Nebenkosten können auch bereits bei de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.9 Übermittlung und Verarbeitung von Daten (Abs. 8)

Rz. 16 Abs. 8 regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Daten aus der Erhebung von qualifizierten Mietspiegeln zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und verweist insofern auf § 22 Abs. 11 und 12 SGB II, die zum 1.7.2022 in Kraft getreten sind. Ebenfalls zum 1.7.2022 wurde in dem damaligen Abs. 6 des § 35 bestimmt, dass § 22 Abs. 11 und 12 S...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung der versc... / 4.1 Flächenermittlung

Für den Bereich des preisfreien Wohnungsbaus und für Gewerbeflächen existiert keine zwingend anzuwendende Rechtsvorschrift zur Ermittlung der Wohn- bzw. Nutzfläche. Die Bestimmungen der Wohnflächenverordnung können jedoch zur Berechnung der Wohnfläche herangezogen werden, wenn es entweder an einer örtlichen Übung fehlt – eventuell kann ein Mietspiegel Hinweise zur Berechnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.4.4 Umstrukturierung

Die Umstellung der Mietstruktur ist z. B. von Bedeutung, wenn eine Bruttowarm- bzw. Inklusivmiete vereinbart wurde. Da diese Art der Mietstruktur gegen die Bestimmungen der HeizKV verstößt, besteht ein Anspruch auf Umstrukturierung. Wenn sich die Vertragsparteien nicht darauf einigen können, bei künftigen Abrechnungen der Heiz- und Warmwasserkosten die Vorgaben der HeizKV zu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft 2024

Überblick Das Immobilienjahr 2024 wird analog den Vorjahren wieder geprägt von vielen Änderungen, die zum Teil noch aus 2023 resultieren. Die Immobilienwirtschaft wird alljährlich mit zahlreichen Regularien zusätzlich belastet, die das Wohnen und Bauen unmittelbar oder mittelbar signifikant verteuern. Im Folgenden eine weitestgehend chronologische Übersicht über die bekannte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.1 Preisvergleichsmethode

Ungeachtet der gesetzlichen Regelungen gilt aufgrund der Erfahrungen in der Praxis bei Dienstleistungen weiterhin der Grundsatz, dass vorrangig die Preisvergleichsmethode anzuwenden ist.[1] Die Entgeltverrechnung hat dabei grundsätzlich im Wege der Einzelverrechnung (direkte Preisverrechnung) stattzufinden, wenn dies zumutbar ist. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die betro...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.3.3 Freie Wohnung (§ 2 Abs. 4 SvEV)

Rz. 178 Der einkommensteuerliche Wohnungsbegriff ist auch für § 2 Abs. 4 SvEV maßgebend. Dieser ist in Anlehnung an die bewertungsrechtliche Definition der Wohnung zu bestimmen. Eine Wohnung erfordert eine in sich geschlossene Einheit von Räumen mit einem eigenen Zugang, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist das Vorhandensein von Wasserver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9.2 Üblicher Endpreis

Rz. 144 Der Wert der Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist anhand der tatsächlichen Endpreise zu ermitteln. Der Endpreis entstammt dem Wettbewerbsrecht. Maßgebend für die Preisauszeichnung ist gem. § 1 PAngV der Preis, der einschließlich USt zu zahlen ist. Der Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von dem Letztverbraucher (Endverbraucher) am Markt al...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungsmieten in den Metropolen steigen im Rekordtempo

Wohnen zur Miete in den 8 größten deutschen Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart ist noch einmal teurer geworden. Die für das aktuelle Wohnbarometer von ImmoScout24 ausgewerteten Angebotspreise (Neubau und Bestand) lagen im 4. Quartal 2023 im bundesweiten Schnitt 1,6 % über den Werten des Vorquartals – im Jahresvergleic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung mit Mietspiegel – Gerichte müssen Inflationszuschlag berücksichtigen

1 Leitsatz Im Rechtsstreit über eine Mieterhöhung kann das Gericht bei Bestimmung der ortsüblichen Miete die sog. Stichtagsdifferenz, d. h. einen Zuschlag in Höhe der Inflationsrate, zu den Mietwerten des aktuellen Mietspiegels hinzurechnen. Die Höhe des Zuschlags bestimmt sich nach der Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes zwischen Abschluss der Datenerhebung zum Mietsp...mehr

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Mieterhöhung mit Mietspiege... / 3 Das Problem

Die Werte eines Mietspiegels sind häufig bereits im Zeitpunkt der amtlichen Veröffentlichung nicht mehr aktuell, wenn zwischen dem Abschluss der Datenerhebung zum Mietspiegel, dessen Veröffentlichung und nachfolgend den Zugang des Mieterhöhungsverlangens beim Mieter größere Zeiträume liegen, in denen die Mieten gestiegen sind.mehr

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Mieterhöhung mit Mietspiege... / 1 Leitsatz

Im Rechtsstreit über eine Mieterhöhung kann das Gericht bei Bestimmung der ortsüblichen Miete die sog. Stichtagsdifferenz, d. h. einen Zuschlag in Höhe der Inflationsrate, zu den Mietwerten des aktuellen Mietspiegels hinzurechnen. Die Höhe des Zuschlags bestimmt sich nach der Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes zwischen Abschluss der Datenerhebung zum Mietspiegel und ...mehr

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Mieterhöhung mit Mietspiege... / 2 Normenkette

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Mieterhöhung mit Mietspiege... / 5 Entscheidung

AG München, Urteil v. 15.11.2023, 416 C 18778/23mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung mit Mietspiege... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG München entschiedenen Fall verlangte der Vermieter vom Mieter mit schriftlichem Mieterhöhungsverlangen vom 31.5.2023 die Zustimmung zur Erhöhung der Miete für die streitgegenständliche 3-Zimmer-Wohnung im Stadtteil Sendling-Westpark mit Küche, Bad/WC, Kelleranteil und Garagenstellplatz (Baujahrkategorie 1978–1988) von 990 EUR auf 1.094,80 EUR. Die Mieter stimmt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.14 Befugnisse der kommunalen Träger nach dem Mietspiegelreformgesetz (Abs. 11 und 12)

Rz. 405 Die Gesetzesbegründung zur Einführung der Abs. 11 und 12 in § 22 durch das Mietspiegelreformgesetz stellt den Zusammenhang zu den Mietspiegeln her. Er verweist darauf, dass im Rahmen der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II auch Leistungen für die Unterkunft erbracht werden und bei der Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf diese auf ihr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.3 Schlüssiges Konzept

Rz. 193 Ab dem Stichtag der Datenerhebung kann ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden (SG Dortmund, Urteil v. 17.3.2017, S 19 AS 4276/16). Es ist jedoch rechtswidrig, zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft den gesamten Landkreis undifferenziert als Vergleichsraum heranzuziehen (SG Magdeburg, Besch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.5 Bestätigung des schlüssigen Konzepts

Rz. 222 Das BSG hält daran fest, dass es zuvörderst Aufgabe der kommunalen Träger ist, bereits für das Verwaltungsverfahren ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft zu entwickeln (BSG, Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R). Damit können die für die Beurteilung der Angemessenheit entwickelten Kriterien umgesetzt werden. Rz. 223 Ist ein Konz...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.1 Überblick

Rz. 174 Ziel der Angemessenheitsprüfung ist stets, dass der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten. Gegen die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit bestehen seitens des BSG keine durchgreifenden Bedenken (BSG, Urteil v. 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R u. a.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.4 Verfügbarkeit von alternativem Wohnraum

Rz. 219 Eine angemessene Wohnung als Alternative zu einer abstrakt als unangemessen eingestufte Wohnung muss auf dem Wohnungsmarkt auch konkret angemietet werden können, also konkret verfügbar und zugänglich sein, ansonsten sind die tatsächlichen Aufwendungen stets als konkret angemessen anzusehen (konkrete Angemessenheit, BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R). Zusätzlic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 10)

Rz. 404a Abs. 10 Satz 1 erlaubt grundsätzlich die Festlegung einer Gesamtangemessenheitsgrenze durch den kommunalen Träger, anhand derer die Angemessenheit der derzeitigen oder zukünftigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu beurteilen ist. Die Gesamtangemessenheitsgrenze setzt sich aus der Grenze der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Inhalt der Reallast

Rz. 250 Art und Umfang der zu erbringenden Leistung: Gegenstand der Reallast können wiederkehrende Leistungen jeder Art sein. Die Leistungen können in Geld,[886] Naturalleistungen oder in Dienstleistungen (Handlungen) bestehen.[887] Sie müssen in keinem Zusammenhang mit dem Grundstück stehen oder aus dem Grundstück erwirtschaftet werden.[888] Die Verpflichtung des Eigentümer...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften

Kommentar Die OFD Frankfurt hat sich zur Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften geäußert. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Bei einer langfristig angelegten Vermietung wird eine Einkunftserzielungsabsicht regelmäßig unterstellt, so dass auch Verluste vom Finanzamt anerkannt we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 3.2 Verbilligte oder teilentgeltliche Vermietung

Rz. 851 [Vermietung an Angehörige → Zeilen 8, 9 und 19] Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) sind aus einkommensteuerrechtlicher Sicht besonders zu prüfen. Zum einen ist zu klären, ob das Mietverhältnis mit dem Angehörigen dem Grunde nach steuerlich anerkannt werden kann (→ Tz 838, → Tz 842), zum anderen werden solche Wohnungen oft teilentgeltlich o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 3 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren ist nach § 182 Abs. 4 BewG bei den folgenden Grundstücksarten anzuwenden: Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn für diese Grundstücke kein Vergleichswert i.S.d. § 183 BewG vorliegt; Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Rz. 672 Einkünfte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt.[433] Die Einkünfte sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für den Nießbrauch und ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/23 (Zeilen 36 bis 80)

Zu beachten sind für das Ertragswertverfahren die gleichlautenden Ländererlasse v. 20.3.2023.[1] Für das Formular BBW 2/23 können auch die Erläuterungen in 2.6.2 herangezogen werden. Beim Ertragswertverfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide Werte zusammengerechnet und ergeben somit den Ertragswert für d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietpreisbremse: Ausnahmswe... / 3 Das Problem

In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, in denen die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei Neuabschluss eines Wohnungsmietvertrags nicht um mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete liegen. Diese wird i. d. R. nach dem örtlichen Mietspiegel ermittelt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn bereits die vom Vormieter gezahlte Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietpreisbremse: Ausnahmswe... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall lag die vereinbarte Miete mehr als 10 % über dem örtlichen Mietspiegel. Dazu enthielt der Mietvertrag folgenden Hinweis: "Die Vormiete 1 Jahr vor Beendigung des Vormietverhältnisses betrug 10,60 EUR/m2". Das AG Berlin gab der Klage der Mieter auf Rückzahlung angeblich überhöhter Miete statt. Die Berufung des Vermieters zum LG Berlin hat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Klage a... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Gebührenstreitwert bestimme sich gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i. V. m. §§ 3 ff. ZPO nach dem Angreiferinteresse. Dieses betrage nach § 9 Satz 1 ZPO den 3,5-fachen Wert der jährlichen Mieteinnahmen bei einer Nutzung als Wohnung (Hinweis auf LG Braunschweig, Urteil v. 22.11.2016, 6 S 11/16). Die monatlichen Netto-Mieteinnahmen für die ca. 200 m2 großen Räumlic...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung: Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 qm Wohnfläche

Leitsatz 1. Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit, die Anlass zu deren Überprüfung mittels einer Totalüberschussprognose gibt. 2. An den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur typisierten Annahme ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Fortschreibung des Mietspiegels – Abs. 3

Rz. 4 Aus der gesetzlichen Formulierung "soll" ergibt sich im Vergleich zum Wortlaut des § 558d Abs. 2 für qualifizierte Mietspiegel ("ist"), dass eine nicht erfolgte Anpassung keinesfalls zur Unanwendbarkeit eines z.B. drei statt zwei Jahre alten einfachen Mietspiegels führen kann. Die Anpassungen müssen entweder von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interes...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § 558c Mietspiegel; Verordnungsermächtigung

1 Definition – Abs. 1 Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Definition des Mietspiegels überhaupt. Die Voraussetzungen des § 558c gelten vom Grundsatz her für einfache und qualifizierte Mietspiegel; ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus weitere Voraussetzungen erfüllen. Auch die Verwendung eines einfachen Mietspiegels setzt voraus, dass dieser ordnungsgemäß erstellt w...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Definition – Abs. 1

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Definition des Mietspiegels überhaupt. Die Voraussetzungen des § 558c gelten vom Grundsatz her für einfache und qualifizierte Mietspiegel; ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus weitere Voraussetzungen erfüllen. Auch die Verwendung eines einfachen Mietspiegels setzt voraus, dass dieser ordnungsgemäß erstellt wurde. Prüfungsmaßstab...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 558c Abs. 4

Rz. 5 Die Veröffentlichung eines Mietspiegels ist seit 1.7.2022 zwingend vorgeschrieben. Zur Wirksamkeit des Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung unter Bezugnahme auf den örtlichen Mietspiegel ist die Beifügung des Mietspiegels erforderlich, sofern der Mietspiegel nicht öffentlich kostenlos zugänglich ist (LG Dresden, Urteil v. 23.2.2007, 4 S 0288/06, WuM 2007, 707). Aber a...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Räumlicher Bereich – Abs. 2

Rz. 3 Der nunmehr klaren Regelung nach können Mietspiegel für die einzelne Gemeinde, für mehrere Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden. Da sich jedoch nach § 558 Abs. 2 die ortsübliche Vergleichsmiete auf die Gemeinde oder eine vergleichbare Gemeinde bezieht, muss der Mietspiegel, der mehrere Gemeinden erfasst, auch Auskunft darüber geben, wie sich die ortsü...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 § 558c Abs. 5

Rz. 6 Die Verordnungsermächtigung gilt sowohl für einfache als auch für qualifizierte Mietspiegel. Die Ermächtigung kann unter anderem zur Ausformung der nach § 558d Abs. 1 Satz 1 für qualifizierte Mietspiegel einzuhaltenden Grundsätze genutzt werden. Die in diesem Zusammenhang erlassene Mietspiegelverordnung (MsV) sind ebenso wie das zugrundeliegende Mietspiegelreformgesetz...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Grundsätze

Rz. 2 § 558a Abs.2 führt die Begründungsmittel für ein Mieterhöhungsverlangen auf. Neu sind der qualifizierte Mietspiegel(§ 558d) und die Mietdatenbank (§ 558e BGB). Hinsichtlich der Begründung mit drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB) und durch Sachverständigengutachten (§ 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB) bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Liegt ein qualifizierter M...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Anforderungen

Rz. 3 Fraglich ist, wie dieses andere Begründungsmittel auszusehen hat. Zunächst kommen Urteile bzw. Sachverständigengutachten in Betracht, in denen die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbaren Wohnraum festgestellt wurde (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558a Rn. 153). Aber auch Mietsammlungen, die weder als Mietspiegel noch als Datenbank anerkannt sind, kommen in Bet...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Einzelheiten

Rz. 4 Für die Ermittlung der in dem anderen Begründungsmittel darzustellenden Vergleichsmiete sind die Wohnwertmerkmale Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage maßgebend (vgl. dazu § 558 Rz. 12 – 15). Über die Wohnwertmerkmale "Ausstattung" und "Beschaffenheit" können bei der Vergleichsmiete auch die Art der (umweltschonenden) Energieversorgung und die Qualität der W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung – Vergleichsob... / 3 Das Problem

Gibt es in Städten/Gemeinden keinen Mietspiegel oder gilt der Mietspiegel nicht für das streitgegenständliche Objekt (z. B. nur für Wohnungen, nicht für Häuser), kann der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen mit 3 Vergleichsmieten oder einem Sachverständigengutachten begründen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietpreisbremse in Berlin zeigt wenig Wirkung

Überblick Die Wirkung der Mietpreisbremse ist umstritten. Acht Jahre nach Einführung zieht der Berliner Mieterverein eine vernichtende Bilanz. Viele Vermieter ignorierten oder umgingen die gesetzlichen Regeln bei Neuvermietung. Der Berliner Mieterverein ließ nach eigenen Angaben rund 6.000 Beschwerden in 935 Fällen genauer prüfen – alle aus dem Jahr 2021 – und kommt zu dem S...mehr