Fachbeiträge & Kommentare zu Mietspiegel

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Wohnung

Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Seit 1995 werden keine besonderen Sachbezugswerte für Wohnung mehr bestimmt. Vielmehr ist für den Sachbezug "Wohnung" (zum Begriff > Rz 28) als Wert der ortsübliche Mietpreis unter Berücksichtigung der sich aus der Lage der Wohnung zum Betrieb ergebenden Beeinträchtigungen sowie unter entsprechender Anwendung des § 8 Abs 2 Satz 12 EStG anzus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.4 Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 167 Die für die Flächenmodelle bestehenden verfassungsrechtlichen Risiken (Rz. 62-66), insbesondere der fehlende Begründungszusammenhang zwischen Belastungsgrund und Bemessungsgrundlage (Rz. 63) sowie die Willkürlichkeit der Äquivalenzzahlen (Rz. 64), gelten auch für das auf dem reinen Flächenmodell aufbauende hamburgische "Wohnlagemodell". Die lagebezogene Differenzierun...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 120 In Hamburg wurde zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) – abweichend vom Bundesrecht – ein wertunabhängiges „Wohnlagemodell“ eingeführt. Das sog. "Wohnlagemodell" in Hamburg basiert im Wesentlichen auf dem bayerischen Flächenmodell und ist weiten Teilen damit im Wortlaut identisch (s. 3.2.2.). Es erweitert...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.3 Systematik des "Wohnlagemodells"

Rz. 134 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hamburgischen "Wohnlagemodells" nach §§ 1-5 HambGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Grundsteuerwerte Rz. 135 Auf der ersten Stufe des hamburgischen "Wohnlagemodells...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.2 Verbilligte oder teilentgeltliche Vermietung

Rz. 829 [Vermietung an Angehörige → Zeile 12] Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) sind aus einkommensteuerrechtlicher Sicht besonders zu prüfen. Zum einen ist zu klären, ob das Mietverhältnis mit dem Angehörigen dem Grunde nach steuerlich anerkannt werden kann (→ Tz 816, → Tz 820), zum anderen werden solche Wohnungen oft teilentgeltlich oder verbil...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Dauerstreit Mietkosten Sowohl bei der Berechnung der Bedürftigkeit für die PKH/VKH, als auch z.B. im Rahmen der Beratungshilfe ist das Thema "Wohnkosten" immer wieder ein Streit- und Diskussionspunkt. Dabei kann die Frage, ob mit in der Wohnung lebende Angehörige bei der Aufteilung der Wohnkosten zu berücksichtigen sind und in welcher Höhe, durchaus "entscheidend" für die ...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [9] 1. Die Abänderungsanträge sind zulässig. [10] Gemäß § 329 Abs. 1 S. 2 FamFG muss der Antragsteller für die Abänderung einer auf die Verpflichtung zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gerichteten Urkunde wie den verfahrensgegenständlichen Jugendamtsurkunden Tatsachen vortragen, die die Abänderung rechtfertigen. Fehlt es hingegen an einem Einvern...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / d) Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten

Rz. 211 Muster 3.31: Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten Muster 3.31: Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________[329] Wohnungszuweisungsantrag der Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin und Antragsgegnerin des Ehescheidungsverfahrens – Verfahrensbevollmächtigte: __________...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Vereinbarungen über die Höhe der zukünftigen Miete

Rz. 9 Die Parteien können sich individual-vertraglich auch auf die Höhe der zukünftigen Miete einschließlich etwaiger Betriebskosten einigen. Die Parteien können eine Beschränkung der Mieterhöhung nach § 559 ebenso vereinbaren wie auch eine höhere Miete als nach § 559 Abs. 1 zulässig. Die Mieterhöhung kann auch gestaffelt werden dahingehend, dass sie zunächst unter der nach ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Angemessener Wohnwert

Rz. 87 Demgegenüber bezieht sich der angemessene Wohnwert auf die persönlichen Verhältnisse der Person oder der Personengruppe, die die Wohnung derzeit bewohnt. Basis dieser Bewertung ist die Wohnung, die nach Größe und Ausstattung seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen angemessen ist. Daraus ergibt sich nur ein Wohnvorteil in Höhe der objektiven Miete für eine k...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Mietspiegel

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ortsübliche Marktmiete und das Entgelt für die Überlassung der Wohnung

Rn. 76 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Vergleichsmaßstab für die Bestimmung der drei Bereiche (> 50 %, mindestens 50 % aber weniger als 66 % und < 66 %) ist die ortsübliche Miete. Dies ist bei Vorliegen der örtliche Mietspiegel (BFH BStBl II 2021, 479 mit Hinweisen, wann ein Rückgriff auch auf einen vorhandenen Mietspiegel nicht in Betracht kommt). Liegt ein Mietspiegel nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ortsübliche Marktmiete

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 21 Abs 2 EStG ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuteilen, wenn die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 50 % (ab VZ 2021, vorher 66 %) der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Die ortsübliche Marktmiete ist die Bruttomiete (ortsübliche Kaltmiete – Nettomiete – plus die nach der B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 566 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Seit dem VZ 1987 bestimmt § 21 Abs 2 EStG, das eine Aufteilung der Nutzungsüberlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil zu erfolgen hat, wenn bestimmte Grenzen unterschritten wurden. Zunächst galt hier ein Wert von 50 % der Marktmiete. Dann galt ab VZ 2004 ein Wert von 56 %. In der Zwischenz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Verwertungsverbot auch bei begünstigenden Änderungen

Rz. 44 [Autor/Stand] Fraglich war bislang, ob die Finanzverwaltung das Verwertungsverbot des § 266 Abs. 3 BewG sowohl bei Änderungen zugunsten als auch bei Änderungen zuungunsten der Eigentümer anwenden. Nach dem Wortlaut würde das Verwertungsverbot auch bei Änderungen zugunsten der Eigentümer gelten. Dies erscheint kaum überzeugend. Dennoch hat die Finanzverwaltung mit den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.2 Verbilligte oder teilentgeltliche Vermietung

Rz. 844 [Vermietung an Angehörige → Zeile 12] Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) sind aus einkommensteuerrechtlicher Sicht besonders zu prüfen. Zum einen ist zu klären, ob das Mietverhältnis mit dem Angehörigen dem Grunde nach steuerlich anerkannt werden kann (→ Tz 831, → Tz 835), zum anderen werden solche Wohnungen oft teilentgeltlich oder verbil...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des Rohertrags

Rz. 245 Ausgangsgröße für den Rohertrag ist grundsätzlich die jährlich vereinbarte Miete ohne Berücksichtigung von Umlagen zur Deckung von Betriebskosten (§ 186 Abs. 1 BewG). Sofern keine Miete vereinbart wurde, d.h. insbesondere bei eigengenutzten, ungenutzten oder unentgeltlich überlassenen Grundstücken, wird die übliche Miete angesetzt. Der Ansatz der üblichen Miete kommt...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 188 Der Geschädigte, der nach einem Unfall Schadensersatzansprüche aus der Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB geltend macht, trägt die Behauptungs- und Beweislast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Anspruchs. Er muss zunächst den haftungsbegründenden Tatbestand beweisen, also ein vom Willen des Schädigers gesteuertes Verhalten, die Verletzung eines d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Prüfungsfolge und Ermessensausübung

Rz. 44 Von diesen Fällen abgesehen (vgl. Rdn 41–43), ist Abs. 3 S. 2 in folgender Stufenfolge zu prüfen: Rz. 45 Das Eigenschaftswort "b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 85 Einkomme... / 2.2.2 Kosten der Unterkunft (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 12 Zu den Kosten der Unterkunft gehören alle Aufwendungen für die Unterkunft, soweit sie unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls angemessen sind. Der diese angemessenen Kosten übersteigende Betrag kann als besondere Belastung nach § 87 berücksichtigt werden (vgl. Conradis, in: LPK-SGB XII, § 85 Rz. 11). Der Begriff der Angemessenheit ist ein unbest...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S.d. § 21 Abs. 2 EStG: Vorrang des örtlichen Mietspiegels

Leitsatz 1. Die ortsübliche Marktmiete ist grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen. 2. Kann ein Mietspiegel nicht zugrunde gelegt werden oder ist er nicht vorhanden, kann die ortsübliche Marktmiete z.B. mit Hilfe eines mit Gründen versehenen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen i.S. des § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB, durch die Au...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 5 Die ortsübliche Miete

Die entscheidende Frage bei einer verbilligten Vermietung lautet: Was ist die ortsübliche Miete? Die Antwort der Finanzverwaltung ist etwas lapidar[1]: "Es ist von der ortsüblichen Marktmiete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung auszugehen. Die ortsübliche Marktmiete umfasst die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Zweiten Berechnungsverordnung umlag...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 7 Änderung bestehender Mietverhältnisse

Kappungsgrenze gilt nicht In den Fällen, in denen die erzielte Miete unter der 50-%-Grenze liegt, sollte die Miete unverzüglich angepasst werden. Nach § 558 Abs. 3 BGB darf die Miete grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 % erhöht werden. Das könnte bei einer sehr billigen Wohnung dazu führen, dass die Miete nicht so erhöht werden darf, dass die 50 %-Grenze...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 4 Rechtslage ab 2021

Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 sind 2 Grenzen maßgeblich. Ohne Probleme bleibt es, wenn die vereinbarte Miete für die zu Wohnzwecken genutzte Wohnung mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete beträgt. In diesem Fall können die gesamten Werbungskosten für die Wohnung ungekürzt geltend gemacht werden. Weniger als 50 % Beträgt die vereinbarte Miete weniger als 50 % der ortsüb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Hauptfeststellungszeitpunkt

Rz. 36 [Autor/Stand] Die allgemeine Feststellung der Grundsteuerwerte wird stets auf einen bestimmten Zeitpunkt vorgenommen. Der Wert aller wirtschaftlichen Einheiten bzw. Untereinheiten, die der Feststellung unterliegen, wird durch eine Momentaufnahme festgehalten. Dieser Zeitpunkt ist regelmäßig der Beginn des maßgebenden Kalenderjahrs und wird als Hauptfeststellungszeitpu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 42 Bedarfe / 2.4.1.2 Angemessene Aufwendungen

Rz. 10 Hierfür existieren keine bundeseinheitlichen Richtlinien. Maßgeblich sind die Verhältnisse des örtlichen Wohnungs- und Grundstücksmarktes, sodass der Hilfesuchende keinesfalls auf günstigere Wohnkosten in einer anderen Gemeinde verwiesen werden darf. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit ist gerichtlich voll überprüfbar; der Kostenträger hat keinen Beurteil...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückswertermittlung / 9.6 Wesentliche Quellen

Die Ermittlung von Roherträgen erfolgt in aller Regel auf der Basis von Vergleichswerten. Der Verkehrswertermittler ist jedoch gelegentlich mangels hinreichend vorhandener Werte nicht dazu in der Lage, derartige Werte zu finden. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich von Fall zu Fall, die Hilfe von Mietwertermittlern als Spezialisten in Anspruch zu nehmen. Hilfreich können folg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückswertermittlung: ... / 5.2.3 Checkliste zum Ertragswert

Nachhaltige Mieten Ist wirklich davon auszugehen, dass die Einnahmesituation (Mieten und Pachten, sonstige Leistungen) marktüblich ist? Oftmals werden für den Rohertrag lediglich Mieten aus Mietspiegeln ohne die notwendige Prüfung auf Nachhaltigkeit und Zulässigkeit übernommen. Das Gleiche gilt für die Kostensituation. Wendet der Gutachter das Ertragswertverfahren überhaupt ri...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einheitsbewertung indifferenter Räume

Leitsatz Räume in einem Einfamilienhaus, die nach Art, Lage und Ausstattung in gleicher Weise für Wohn- wie für Geschäftszwecke verwendet werden können (indifferente Räume), sind als Wohnraum zu bewerten. Normenkette § 75 Abs. 5 Satz 4, § 76 Abs. 1 Nr. 4, § 79 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 BewG Sachverhalt Die Kläger sind Eigentümer eines als Einfamilienhaus bewerteten Hauses. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mietverträge zwischen Ehega... / 2.2.5 Exkurs: Verbilligte Miete bei Wohnungsvermietung

Häufig wird bei Mietverhältnissen zwischen Angehörigen im Hinblick auf die verwandtschaftlichen Beziehungen eine geringere Miete vereinbart, als es bei einer Vermietung mit einem Fremden der Fall ist. Eine verbilligte Vermietung ist nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, sondern Kriterium der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht[1] Prinzipiell ist die verbilligte Vermie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Übliche Miete kein Abgrenzungskriterium

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber wollte zunächst ein anderes Abgrenzungskonzept der beiden Bewertungsverfahren realisieren. Danach sollten ursprünglich im Ertragswertverfahren bewertet werden: Rz. 17 [Autor/Stand] Dagegen sollt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Fluglärm

Rz. 91 [Autor/Stand] Fluglärm ist der Lärm, der von Flugzeugen und von sonstigen Luftfahrzeugen ausgeht. Fluglärm umfasst den Lärm bei An- und Abflug, den Bodenlärm des Flughafens sowie ggf. den Tieffluglärm. Der Fluglärm ist unterschiedlich u.a. nach der Entfernung und Lage des Grundstücks zur Start- und Landebahn, der Häufigkeit der Starts und Landungen, der Art der starte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Lärm

Rz. 62 [Autor/Stand] Auch wenn die Frage nach einer relevanten Lärmbeeinträchtigung sich jeweils nur anhand des Einzelfalls beurteilen lässt, kann grundsätzlich von einer Ermäßigung des Grundstückswerts in den Fällen ausgegangen werden, in denen der Schallwechseldruck – in Dezibel (db (A)) ausgedrückt – bestimmte Grenzen überschreitet. Eine ungewöhnlich starke Beeinträchtigu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 41 [Autor/Stand] Bei den in § 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BewG aufgeführten Beeinträchtigungen – Lärm, Rauch, Gerüche –, die zu einer Ermäßigung des Werts des Grundstücks führen können, handelt es sich um solche Umstände, die von außen auf das Grundstück einwirken. Nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut führen derartige Einwirkungen zu einem Abschlag, wenn es sich um ungewö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Geringe Grundstücksgröße

Rz. 236 [Autor/Stand] Die Charakterisierung geringe Grundstücksgröße kann sich sowohl auf das zu bewertende Grundstück insgesamt als aber auch auf die Größe der nicht bebauten Fläche eines bebauten Grundstücks beziehen. In beiden Fällen kann es zu einer Beeinflussung des Grundstückswerts kommen. Ob das Merkmal geringe Grundstücksgröße einen Abschlag i.S. des § 82 Abs. 1 BewG...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert (Zeilen 36 bis 64)

Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Bei diesem Verfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 89)

Die Zeilen 65 bis 89 betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden kann.[1] Beim Sachwertverfahren wird der Wert der Gebäude getre...mehr

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AGS 03/2020, Beschwer bei R... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtsbeschwerde ist gem. §§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 S. 4 ZPO statthaft. Sie ist aber nicht zulässig, weil die Rechtssache entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde keine Entscheidung des Senats zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. erfordert (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) und der Klägerin durch den Beschluss des Berufu...mehr

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FoVo 02/2020, Sachbezugswer... / I. Sachbezugswerte

Naturalleistungen richtig bewerten Nicht selten erhält der Schuldner neben seinem baren Einkommen auch noch Naturalleistungen in Form von Kost und Logis, aber auch den Pkw, den Laptop oder das Handy, die allesamt auch privat genutzt werden dürfen. Die Zusammenrechnung des in Geld zahlbaren Einkommens und der Naturalien obliegt dann dem Drittschuldner, nicht dem Vollstreckungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wert der im Besteuerungszeitpunkt geschaffenen Bausubstanz

Rz. 39 [Autor/Stand] Die im Besteuerungszeitpunkt neu geschaffene Bausubstanz ist aus dem Grundstückswert nach Fertigstellung des Gebäudes zu ermitteln. Die Bewertung erfolgt hier im Ertragswertverfahren, und zwar unter Ansatz der üblichen Miete, die im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Gebäudes zu erzielen wäre (§ 149 Abs. 2 Satz 1 BewG). Hierbei handelt es sich um eine St...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ansatz der üblichen Miete als Rohertrag anstelle des vertraglich vereinbarten Entgelts

Leitsatz 1. Der für die Bewertung im Ertragswertverfahren maßgebliche Rohertrag eines bebauten Grundstücks ist grundsätzlich das Entgelt, das für die Benutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen als Miete zu zahlen ist. 2. Eine vertraglich vereinbarte Miete kann nicht mehr als üblich angesehen werden, wenn sie mehr als 20 % niedriger ist als der unterste Wert der Spanne de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen bei der Einheitsbewertung von Grundstücken

Leitsatz 1. Bei der Bewertung eines Grundstücks ist die übliche Miete für Flächen anzusetzen, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden können. Nicht entscheidend ist, ob diese Flächen bauordnungsrechtlich allen Anforderungen an Wohn- oder Aufenthaltsräume genügen. 2. Es ist grundsätzlich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob und inwieweit nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Mietspiegel

Rz. 241 [Autor/Stand] Nach § 558c BGB sollen Gemeinden Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Diese Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Solche Mietspiegel liegen i.d.R. für größere Städte und in Ballungsräumen vor; im ländlichen Bereich und bei mittelständ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Ableitung der üblichen Miete aus Mietspiegeln

Rz. 248 [Autor/Stand] Liegen keine oder keine geeigneten Vergleichsmieten für eine Ableitung der üblichen Miete vor, wird das Finanzamt i.d.R. auf einen vorliegenden Mietspiegel zurückgreifen. Nach § 558c Abs. 4 BGB sollen die Gemeinden, soweit hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem für sie vertretbaren Aufwand möglich ist, Mietspiegel erstellen, die möglichst im A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Vergleichsmerkmal "Art des Grundstücks"

Rz. 217 [Autor/Stand] Die Grundstücke, aus denen die übliche Miete abgeleitet wird, müssen ihrer Art nach mit dem zu bewertenden Grundstück vergleichbar sein. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Nutzung und der baulichen Gestaltung. Demnach ist zwischen der Nutzung zu Wohnzwecken einerseits und der Nutzung zu gewerblichen Zwecken und zu freiberuflichen Zwecken anderersei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Bezugsgröße "Wohn-/Nutzfläche"

Rz. 267 [Autor/Stand] Wird die übliche Miete aus Mietspiegeln abgeleitet, handelt es sich um eine Miete, die sich auf einen Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche bezieht.[2] Die Wohn-/Nutzfläche wird ggf. auch bei der Ableitung der üblichen Miete aus Vergleichsmieten benötigt, wenn diese Vergleichsmieten auf 1 m2 Wohn-/Nutzfläche bezogen sind. Bei Ein- und Doppelgaragen sowie Stellp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007

Rz. 239 [Autor/Stand] In den Fällen, die in § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG genannt sind, tritt an die Stelle der Jahresmiete die übliche Miete. Die Gesetzesformulierung dürfte – für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 – so zu verstehen sein, dass die Zeiten, in denen für ein Gebäude oder ein Gebäudeteil innerhalb des dreijährigen Mietermittlungszeitraums keine Jahresmiete oder...mehr