Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2.8 Luftverschmutzung

Rz. 15 Der Mieter kann nur dann vom Vermieter den Einbau von Filteranlagen verlangen, wenn die in die Raumluft gelangenden Schadstoffe die festgesetzten Werte oder die übliche Hintergrundbelastung übersteigen (LG Berlin GE 1995, 1343). Rauchentwicklung aus älteren Heizungsanlagen der Nachbarhäuser in zulässigem Umfang begründet keine Minderung der Wohnungsmieter (AG Münster, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5.11 Trockenraum

Rz. 30a Bei dauerhaftem Wegfall eines mitvermieteten Trockenraums im Dachgeschoss ist eine Minderung von 2 % angemessen; ob der Mieter den Raum in der Vergangenheit genutzt hatte, ist unerheblich (LG Berlin, Beschluss v. 16.5.2017, 67 S 81/17, GE 2017, 1020).mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Kündigungsbegründender Mietrückstand bei Wohnraum

Rz. 16 Bei Wohnraummietverhältnissen ist die Kündigung wegen Zahlungsrückstands für zwei aufeinander folgende Monate nur dann gerechtfertigt, wenn die rückständige Miete diejenige für einen Monat übersteigt (Schmidt-Futterer/Streyl, § 569 Rn. 63). Unter der Voraussetzung, dass die Kautionsraten gemäß § 551 Abs. 2 Satz 2, 3 BGB und die Miete gemäß 556b Abs. 1 BGB fällig werden...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.6.4 Kinderspielplatz

Rz. 34 Der Kinderspielplatz, der von dem Vermieter einer Wohnanlage eingerichtet worden ist, gilt für die Mieter in dieser Anlage als mit vermietet mit der Folge, dass der Vermieter diesen instand halten und ggf. instandsetzen muss; dabei braucht er aber nur den nach der jeweiligen Bauordnung notwendigen Grundbestand an Spielgeräten aufrechtzuerhalten (LG Berlin GE 1997, 140...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.7 Nachträgliche Mängel

Rz. 38 Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Geräusch- und Schmutzimmissionen begründen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle (hier: zur Errichtung eines Neubaus in einer Baulücke) herrühren, bei Fehlen anders lautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gemäß § 536 Abs. 1 Satz1 zur Mietminderun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 59 Nach § 536 Abs. 1a bleibt eine Minderung der Tauglichkeit für die Dauer von drei Monaten außer Betracht, soweit diese aufgrund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nr. 1 BGB dient. Der "zeitlich befristete" Ausschluss der Minderung nach Abs. 1a dient der Förderung und Erleichterung der energetischen Sanierung, ohne dass der Miete...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2.10 Schallschutz

Rz. 17 Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört u. a. auch eine Lärmabschirmung, die ausreicht, Außengeräusche, z. B. Verkehrslärm sowie Geräusche aus Nachbarwohnungen u. ä. weitgehend einzudämmen. Der Wohnungsmieter muss seine Mieträume insbesondere auch nachts ungestört nutzen können, bis auf den unvermeidbaren Lärm, der sich aus der Tatsache des Zusammenlebens me...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.5 Nutzungsbeschränkungen

Rz. 45 Wenn ein Grundstück in einem Wochenendgebiet als Wohngrundstück vermietet wird (LG Lüneburg, ZMR1999, 716), wenn der Vermieter Appartements zur Verfügung stellt, die zu Wohnzwecken geeignet sein sollen, aber wegen erheblicher baulicher Auflagen nicht benutzt werden können (BGH, VIII ZR 98, 72, NJW 1973, 1498) oder wenn sich im Verlaufe des Mietverhältnisses herausstel...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5.10 Toilette

Rz. 30 Kann der Mieter die Toilette nicht oder nur eingeschränkt benutzen, ist die Miete ebenfalls gemindert. Insoweit sind folgende Minderungsquoten angesetzt worden: Fäkalienrückfluss: 5 % (AG Berlin-Schöneberg, MM 1990, 231) zu niedriger Wasserdruck der Spülung: 5 % (AG Warendorf, WuM 2000, 379) Undichtigkeit: 3 % (AG Berlin-Mitte, GE 2020, 611) Urinstrahlgeräusch aus Toilette...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5.12 Warmwasser

Rz. 30b Bei Ausfall von Warmwasser ist eine Minderung von 10 % gerechtfertigt (AG Essen Urteil v. 20.7.2023,136 C 95/23, BeckRS 2023, 18339). Weist die Temperatur des Warmwassers nach ca. 15 Sekunden noch keine 40 °C bis 43 °C und nach ca. 30 Sekunden keine 55 °C auf (DIN 1988-200) kann ein Mietmangel vorliegen (AG Brandenburg, Urteil v. 13.02.2023 – 31 C 210/21, WuM 2023, 1...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5.1 Bad

Rz. 21 Der Vermieter ist auch verpflichtet, dem Mieter ein der Verkehrsüblichkeit entsprechendes Bad zu überlassen und in diesem Zustand zu erhalten. Die Duschabdeckung muss so dicht sein, dass nicht bei jedem Duschvorgang erhebliche Mengen an Wasser ins Badezimmer/den Fußboden laufen (AG Paderborn, Urteil v. 11.4.2024, 58a C 129/23, GE 2024, 1247). Für den Wegfall der Dusch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.6.3 Keller

Rz. 33 Der Keller muss zumindest trocken sein, damit der Mieter dort nicht ständig benötigte Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände lagern kann. Kellerfeuchte im Altbau stellt jedoch keinen Mangel dar, wenn sich der Keller in einem Zustand befindet, der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes typisch ist (LG Dresden, Urteil v.17.6.2014,4 S 4/14, NZM 2015, 250). Das Fehlen einer...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5.3 Bleirohre

Rz. 23 Der Mieter kann nicht verlangen, dass der Vermieter vorhandene Bleirohre austauscht, obwohl die Werte der Trinkwasserverordnung nicht überschritten werden (Schläger ZMR 1990, 162 und ZMR 1992, 89; OLG Köln NJW 1992, 51; LG Frankfurt/Main ZMR 1990, 17; LG Köln ZMR 1991, 223; LG Hamburg NJW 1991, 1898; WuM 1992, 11; AG Schöneberg GE 1986, 1073; LG Berlin, GE 1987, 243; ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Negative Beweislast des Vermieters

Rz. 50 Nach allgemeinen prozessualen Regeln zur Substanziierungspflicht hängt diese auch vom entsprechenden Bestreiten der Gegenseite, hier des Vermieters, ab. Dieser darf Behauptungen, die nicht seiner eigenen Wahrnehmung unterliegen, mit Nichtwissen bestreiten (§ 138 Abs. 4 ZPO). Sind allerdings Mängel am Gebäude und seinen Teilen außerhalb der Wohnung streitig, kann sich ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Fristlose Kündigung bei vertragswidrigem Gebrauch

Rz. 42 Der Vermieter kann das Mietverhältnis dann fristlos kündigen, wenn der Mieter die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt. Die Kündigung ist jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgter Abmahnung des Vermieters zulässig. 3.2.1 A...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.8 Beweislast

Rz. 64 Der Vermieter muss sämtliche Voraussetzungen für die fristlose Kündigung beweisen, also sowohl die Sorgfaltspflichtverletzung bzw. die unbefugte Gebrauchsüberlassung als auch die Abmahnung und die erhebliche Verletzung seiner Rechte. Ferner muss er den Zugang der fristlosen Kündigung innerhalb angemessener Frist nach seiner Kenntnis von der Fortsetzung des vertragswid...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Ausschlussgründe

Rz. 84 Nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 HS 3 bleibt die Möglichkeit, durch anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, außer Betracht. Ausgenommen ist auch die beabsichtigte oder nach Überlassung an den Mieter vorgenommene Umwandlung in Wohnungseigentum (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 Hs. 3). Damit soll verhindert werden, dass die Kündigungsbeschränkungen in § 577a Abs. 1...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3 Kündigungserklärung

Rz. 2a Das Wort "Kündigung" muss in der Kündigungserklärung nicht ausdrücklich enthalten sein; es reicht aus, dass der Wille zur einseitigen Vertragsbeendigung hinreichend klar zum Ausdruck kommt. Ein Mietverhältnis, an dem auf Vermieter- oder Mieterseite mehrere Personen beteiligt sind, kann wirksam nur von und gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden (LG Berlin, U...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2.2 Elektrosmog

Rz. 9 Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, Abwehrmaßnahmen gegen Elektrosmog zu ergreifen, wenn durch die festgestellte Belastung die Grenzwerte der aktuell geltenden DIN-Normen überschritten werden (BVerfG ZMR 1997,218; BGH, Urteil v. 15.3.2006,VIII ZR 74/05, WuM 2006, 304 (Ls.) OLG Hamm WuM 1997, 182). Hinweis Mobilfunkantennen Der Mieter kann von dem Vermieter keine Maß...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.3.1 Ablehnung der Beseitigung der Vertragsverletzung

Rz. 133 Eine Fristsetzung oder Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn der Vertragspartner bereits erklärt hat, sein vertragswidriges Verhalten nicht einstellen zu wollen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.12.2000, 24 U 118/00, ZMR 2001, 346 [347]), oder wenn er bereits vollendete Tatsachen geschaffen hat (BGH, Urteil v. 19.2.1975, VIII ZR 195/73, MDR 1975, 572). Insoweit kann d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 17 Das Kündigungsrecht besteht für alle Arten von Miet- und Pachtverhältnissen (§ 581 Abs. 2, § 594e Abs. 1), gleichgültig ob sie auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen worden sind. Daher kann auch ein befristetes Mietverhältnis vom Mieter wegen nicht rechtzeitiger oder deren Entzugs fristlos gekündigt werden (LG Berlin, Urteil v. 27.4.1999, 64 S 440/98).mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12 Minderungsrecht während der Räumungsfrist

Rz. 69 Die Rechte aus § 536 setzen voraus, dass ein Mietverhältnis besteht. Die Gewährleistungsrechte entfallen demgemäß mit Beendigung des Mietverhältnisses. Nach Beendigung des Mietverhältnisses mindert sich die Nutzungsentschädigung nicht, wenn ein Mangel erst während der Zeit der Vorenthaltung auftritt (LG München I, Urteil v. 5.2.2025, 14 S 9406/23, IMR 2025, 2441). Die...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.2.2 Bauordnungsgenehmigung

Rz. 41 Das Fehlen einer an sich erforderlichen Bauordnungsgenehmigung führt erst dann zur Annahme eines Mangels, wenn das Fehlen eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Folge hat ; eine solche liegt im allgemeinen erst dann vor, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts zu dem vereinbarten ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Schuldhafte, nicht unerhebliche Vertragsverletzung – § 573 Abs. 2 Nr. 1

Rz. 9 Der Vermieter hat gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 ein "berechtigtes Interesse" an der fristgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Daneben hat der Vermieter gemäß §§ 543, 569 die Möglichkeit, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Die fristgemäße Kündigung schließt die fristlose Kündi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Erheblichkeit

Rz. 11 Jede Pflichtverletzung des Mieters muss ferner erheblich sein. Dazu sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (LG Berlin, Urteil v. 16.6.2016, 67 S 125/16, ZMR 2016, 695; LG Berlin, Urteil v. 6.10.2016, 67 S 203/16, WuM 2016, 734; LG Berlin, Beschluss v. 20.10.2016, 67 S 214/16, WuM 2016, 741; LG Berlin, Urteil v. 29.11.2016, 67 S 329/16, GE 2017, 49)...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2.3 Formaldehyd

Rz. 10 Die Mietsache ist auf jeden Fall aber dann mangelhaft, wenn die Gesundheit des Mieters durch den Zustand der Räume und ihrer Einrichtungen nachhaltig gefährdet wird (LG München WuM 1998, 18; LG Berlin GE 1996, 1547; GE 1998, 1091; GE 1999, 47; LG Berlin, Urteil v. 18.6.1999, 64 S 36/99). Ob eine derartige Gefährdung der Gesundheit vorliegt, ist nicht nach den bei Vert...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.6.5 Müllanlagen

Rz. 35 Die Verlegung des Müllplatzes in von den Wohnungen größerer Entfernung (hier: 157 m), stellt, sofern der Mietertrag keine konkrete Regelung über die Entfernung des Müllplatzes von der Wohnung des Mieters erhält, regelmäßig – wenn überhaupt – einen unerheblichen Mangel dar, der nicht zur Minderung berechtigt (AG Berlin-Lichtenberg, Urteil v. 26.4.2022, 6 C 350/21, GE 2...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5.5 Fenster

Rz. 25 Abblätternde Farbe an Fenstern berechtigt nicht zur Mietminderung, wenn es sich lediglich um optische Mängel handelt (AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 21.6.2011, 4 C 52/11, GE 2011, 957). Sperrende oder nicht schließende Fenster sind nicht nur ein ästhetischer Mangel, sondern beeinträchtigen den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Ob die Fenster dicht schließen oder ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Gesetzessystematik

Rz. 5 Die Norm benennt insgesamt 4 Kündigungstatbestände, die gleichrangig nebeneinander stehen. Rz. 6 § 573 Abs. 1 Satz 1 beinhaltet die Generalregelung, wonach die Kündigung nur dann möglich ist, wenn ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses besteht. Der Begriff des "berechtigten Interesses" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die Be...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 Als ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses über Wohnraum ist es insbesondere anzusehen, dass der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde (§ 573 Abs. 2 Nr. 3). Diese Regelung ist mit Art...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Anspruchsinhaber

Rz. 31 Der Anspruch auf Eigenbedarf kann ausschließlich vom Vermieter der Wohnung geltend gemacht werden. Bei einer Mehrheit von Vermietern reicht es aus, wenn Eigenbedarf nur bei einem von ihnen vorliegt (AG Ratzeburg, Urteil v. 23.7.2025, 17 C 235/23, BeckRS 2025, 22584). Wer Vermieter ist, ergibt sich in der Regel aus dem Mietvertrag. Hat der Grundstückseigentümer den Miet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.2 Flächenangaben

Rz. 62 Wesentliche Probleme treten sowohl bei der Wohnraum- als auch der Geschäftsraummiete bei der Größenangabe der Nutz- oder Wohnfläche auf. Hinweis Flächenangabe als Zusicherung Eine Flächenangabe in einem Geschäftsraummietvertrag, in dem es nach dem Vertragszweck entscheidend auf die Größe des Objekts ankommt (Verkaufsfläche, Lagerfläche und dgl.), kann im Zweifel als Zus...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.2 Angemessenheit der wirtschaftlichen Verwertung

Rz. 78 Auch der Begriff der Angemessenheit ist in § 573 nicht definiert. Für seine Ausfüllung gelten dieselben Grundsätze wie zum Merkmal des "Benötigens" zur Eigenbedarfskündigung. Es kommt daher entscheidend auf die Planung des Vermieters an. Das Gericht darf seine Vorstellung von wirtschaftlichen Gegebenheiten dabei nicht an die Stelle derjenigen des Vermieters setzen. Vo...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.1 Allgemeines

Rz. 39 Öffentlich-rechtliche Beschränkungen (zum Sonderfall der Einschränkungen wegen der COVID-19-Pandemie siehe Rz. 44) können als rechtliche Verhältnisse einen Mangel der Mietsache darstellen, wenn sie sich auf die Beschaffenheit, Benutzbarkeit oder Lage der Mietsache (und nicht auf die Person des Mieters) beziehen, und zwar konkret auf die Mietsache (vgl. BGH, Urteil v. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

Rz. 69 Die fristlose Kündigung ist ferner wegen Zahlungsverzugs des Mieters gerechtfertigt. Einer vorherigen Fristsetzung oder Abmahnung bedarf es bei Wohnraummietverhältnissen nicht (§ 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3), und zwar auch dann nicht, wenn der Vermieter einen sich aufbauenden Mietrückstand nicht sofort zum Anlass für eine fristlose Kündigung nimmt (BGH, Urteil v. 11.3.200...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2 Dreimonatsfrist

Rz. 60 Die Dreimonatsfrist, während der die Minderung außer Betracht bleibt, ist eine zeitliche Höchstfrist. Erstreckt sich somit die energetische Maßnahme über einen Zeitraum von drei Monaten hinaus, lebt das Minderungsrecht des Mieters auf. Die Dreimonatsfrist beginnt mit der Aufnahme der Arbeiten, die der energetischen Modernisierung dienen. Sie beginnt schon mit den dafü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Sachmängelhaftung – § 536 Abs. 1

Rz. 3 § 536 Abs. 1 entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem früheren § 537 Abs. 1, ist aber teilweise sprachlich modifiziert (die amtliche Begründung spricht von "Modernisierung"). Außerdem ist die Regelung für die völlige Aufhebung der Tauglichkeit textlich stärker von der Regelung für die Tauglichkeitsminderung abgesetzt worden, um die unterschiedlichen Rechtsfolgen zu ve...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ersatzvornahme durch den Mieter – § 536a Abs. 2

4.1 Verzug des Vermieters (§ 536a Abs. 2 Nr. 1) Rz. 27 Nach § 536a Abs. 2 kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Aufwendungsersatz verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist– § 536a Abs. 2 Nr. 1. Verzug tritt allerdings dann nicht ein, wenn der Mieter in Annahmeverzug ist. Das setzt voraus, dass der Vermieter dem Mieter die Mangelbese...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels

1 Allgemeines Rz. 1 Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung (Gewährleistungsrecht im weiteren Sinne) besteht neben den Rechten aus § 536 ("unbeschadet der aus § 536 bestimmten Rechte"), sodass der Mieter neben der Minderung einen weiter gehenden Schaden geltend machen kann. Im Verhältnis zu den allgemeinen Vorschriften (Allgemeiner Teil des Schuldrechts) verdrängt § 536a Abs. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Verzug des Vermieters (§ 536a Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 27 Nach § 536a Abs. 2 kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Aufwendungsersatz verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist– § 536a Abs. 2 Nr. 1. Verzug tritt allerdings dann nicht ein, wenn der Mieter in Annahmeverzug ist. Das setzt voraus, dass der Vermieter dem Mieter die Mangelbeseitigung anbietet. Will er dazu den Mangel zuvor...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Verzugshaftung

Rz. 15 Die Verzugshaftung setzt einen fälligen Mängelbeseitigungsanspruch (§ 535) voraus, den der Vermieter trotz Mahnung schuldhaft nicht erfüllt hat (§ 286). Hinweis Mangelbeseitigung Ein Mangel, mit dessen Beseitigung der Vermieter in Verzug gekommen ist, ist anzunehmen, wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache von dem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 7 Mit Abschluss des Veräußerungsakts (Eintragung in das Grundbuch) tritt der Erwerber an die Stelle des bisherigen Vermieters, unabhängig von der Kenntnis des Mieters und des neuen Vermieters. Er tritt auch in das Abwicklungsverhältnis nach Kündigung bis zur Rückgabe nach § 546 ein (OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1164). Achtung Kein weitergehendes Recht des Erwerbers Hat der frühe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Überlassung des Grundstücks (oder der Räume)

Rz. 6 § 566 greift erst dann, wenn dem Mieter in Erfüllung der Pflichten des § 535 das Grundstück/die Räume vor der Veräußerung überlassen worden ist/sind. Den Übergang von nicht durch Überlassung vollzogenen Mietverhältnissen auf den Erwerber regelt § 567a mit der Folge, dass es zu keiner schuldrechtlichen/mietrechtlichen Rechtsbeziehung zwischen Erwerber und Mieter kommt, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Nachträglicher Mangel

Rz. 11 Für Mängel, die nach Vertragsschluss auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft, d. h. bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten. Das Verschulden muss sich auf die Verursachung – oder auch mangelhafte Beseitigung (OLG Hamm NZM 1999,804) – des Mangels erstrecken. Der Vermieter haftet auch dann, wenn er sich noch nicht im Verzug befindet. De...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 2.1.1 Ablesen von Zwischenzählern, Heizkostenverteilern etc.

Das Betretungsrecht gibt dem Vermieter die Befugnis, die Mieträume zu betreten, um dort eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Praxis-Beispiel Wasserverbrauch ablesen Beispielhaft hierfür sind jene Fälle, in denen der Wasserverbrauch durch Zwischenzähler erfasst wird und der Vermieter anlässlich der bevorstehenden Betriebskostenabrechnung beim Mieter erscheint, um die Verbrauchs...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Rechtsstellung des bisherigen Vermieters

Rz. 8 Mit dem Eigentumsübergang scheidet der bisherige Vermieter zwar aus der bisherigen schuldrechtlichen Stellung mit Rechten und Pflichten aus. Ihm verbleiben jedoch die bis dahin entstandenen Rechte (fällige Mietansprüche, fällige Schadensersatzansprüche). Hinweis Mietzahlung = periodische Leistung Die Mietzahlungen als wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines Dauerschuld...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 2.2.2 Kontrollrecht aus besonderem Anlass

Vernachlässigung der Mietsache, Feststellungen durch Sachverständige, Sicherung des Pfandrechts Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, dass der Mieter die Mietsache beschädigt hat oder dass er seine Obhutspflicht nicht erfüllt. Praxis-Beispiel Konkrete Anhaltspunkte Hiervon ist auszugehen, wenn wegen eines muffigen Geruchs ein Verdacht auf Sc...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 4.3 Kündigung

Interessenabwägung Kündigt ein Vermieter mit der Begründung, dass der Mieter seine Pflicht zur Duldung der Besichtigung verletzt habe, so sind die Interessen des Vermieters an der Besichtigung und die Interessen des Mieters an einem ungestörten Mietgebrauch gegeneinander abzuwägen. Bei dieser Abwägung ist dem Besitzrecht des Mieters an der Wohnung aus Art. 14 GG und dem Recht...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 2.1.2 Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in der Mietwohnung

Duldungspflicht aus § 554 Abs. 1 BGB Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen hat der Mieter zu dulden (§ 554 Abs. 1 BGB). Ist zur Vorbereitung einer solchen Maßnahme das Betreten der Wohnung erforderlich, so ist auch dies vom Mieter zu dulden.[1] Gleiches gilt, wenn der Vermieter aus gegebenem Anlass prüfen will, ob ein Instandsetzungsbedarf besteht. Dies ist immer dann...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.5 Ausschluss des Schadensersatzanspruchs

Rz. 26 Hinweis Haftungsausschluss möglich Grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses (anders als beim Minderungsrecht (vgl. § 536 Abs. 4) zulässig. Achtung Unwirksame Formularklausel Allerdings sind die gesetzlichen Schranken für die Wirksamkeit von Formularklauseln zu beachten. Gemäß § 309 Nr. 7 ist es nur zulässig, die verschuldensunabhängige Haftung des Ve...mehr