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Umsetzung einer energetischen Sanierung – Von der Theori ... / 7.2 Wartung und Instandhaltung

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Energiesparmaßnahmen sind keine "Einmal-gemacht-und-fertig"-Lösungen. Um die Energieeffizienz einer Immobilie dauerhaft zu sichern, sind regelmäßige Wartung und Instandhaltung entscheidend. Allerdings gibt das GEG hierzu nur wenige Pflichten vor. Die darin aufgeführten Maßnahmen wie Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen (§ 60a GEG) oder die Optimierung älterer Zentralheizungen (§ 60b GEG) betreffen nur Mehrfamilienhäuser mit mehr als fünf Wohneinheiten. Die Inspektionspflicht für Kälteanlagen mit einer Leistung von mehr als 12 kW (§ 74 GEG) ist für reine Wohngebäude in der Regel ebenfalls irrelevant. Dennoch empfehlen sich freiwillige regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, um die Energieeffizienz eines Gebäudes nachhaltig zu verbessern. Dabei gelten für jedes technische System unterschiedliche Anforderungen an Wartung und Pflege, es folgen einige Beispiele.

  • Heizungsanlage

    Sinnvoll ist eine jährliche Inspektion durch eine Fachfirma. Dazu gehört die Reinigung der Brenner und der Austausch von Verschleißteilen wie Filtern oder das regelmäßige Entlüften der Heizkörper.

  • Lüftungsanlage

    Die Filter von Lüftungsanlagen sollten alle sechs Monate gereinigt werden. Saubere Filter sorgen nicht nur für gute Luftqualität, sondern auch für einen geringeren Stromverbrauch.

  • Dämmung

    Regelmäßige Kontrollen in Bezug auf Dichtigkeit, Risse oder Feuchtigkeitseintritte, welche die Dämmwirkung stark beeinträchtigen können, sollten stattfinden.

  • Fenster und Türen

    Kontrolle und ggf. Neujustierung der Fensterdichtungen, eventuell auch der Scharniere am Fenster. Selbst kleinste Spalten können zu signifikanten Wärmeverlusten durch unkontrollierten Luftaustausch führen.

  • Warmwassersystem

    Anzuraten sind Maßnahmen wie die Entkalkung von Wärmetauschern oder die Kontrolle der Dämmung und der Zirkulat...

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