Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kroatien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Unternehmen, die vorübergehend in Kroatien tätig sind, unterliegen der kroatischen Meldepflicht.[1] 2.3.1 Meldung an das kroatische Arbeitsinspektorat Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Kroatien beschäftigt ist, ein Entsendemerkblatt ausfüllen. Dieses Merkblatt findet man auf der Homepage des Arbeitsinspektorats des Ministeriums für Arbeit. Das Entsendeblatt soll pe...mehr

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Tschechien / 2.3.5 Bußgelder

Werden die Meldepflichten nicht eingehalten, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 CZK erhoben werden.mehr

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Spanien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Vereinigtes Königreich / 1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird in einem verwaltungsinternen Zu...mehr

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Tschechien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Slowakei / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Slowenien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Kroatien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Estland / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Tschechien / 2.3.2 Keine Meldung

Arbeitnehmer im Transportgewerbe müssen nicht gemeldet werden.mehr

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Spanien / 2.3.3 Keine Meldung

Bei Entsendungen unter 8 Tagen muss keine Meldung erfolgen.mehr

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Spanien / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen.mehr

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Slowakei / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Slowakei aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in der Slowakei wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und der Slowakei ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folge...mehr

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Vereinigtes Königreich / Zusammenfassung

Begriff Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union zum 1.2.2020 verlassen (sog. Brexit). Bis zum 31.12.2020 bestand aufgrund des Austrittsabkommens mit der EU noch ein Übergangszeitraum, in dem das Vereinigte Königreich rechtlich weiterhin wie ein Mitgliedstaat behandelt wurde. Mit Unterzeichnung des EU – UK Handels- und Kooperationsabkommens vom 24.12.2020 ist es g...mehr

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Tschechien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Tschechien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Tschechien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Tschechien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr

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Spanien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Spanien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Spanien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies...mehr

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Slowenien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Slowenien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Slowenien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Slowenien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA...mehr

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Estland / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Estland aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Estland wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Estland ein Doppelbesteuerungsabkommen – im Folgenden: DBA. Die...mehr

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Kroatien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Kroatien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Kroatien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Kroatien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. D...mehr

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Slowakei / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung, spätestens am Tag der Entsendung, vorliegen.mehr

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Slowenien / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine oder eine fehlerhafte Meldung, können Bußgelder in Höhe von 200 EUR bis 20.000 EUR erhoben werden. Ebenfalls werden Bußgelder in Höhe von 200 EUR bis 20.000 EUR erhoben, wenn die Kontaktperson auf Verlangen keine Unterlagen vorlegen kann.mehr

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Tschechien / 2.3.4 Kontrollen

Im Falle einer Überprüfung müssen die A1-Bescheinigung, ein Nachweis über die Existenz des Arbeitsverhältnisses, der Personalausweis und die EHIC vorgelegt werden.mehr

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Estland / 2.3.2 Nachweispflicht

Das estnische Recht sieht vor, dass bei einer Kontrolle folgende Unterlagen vorgelegt werden müssen: Arbeitsverträge der entsandten Mitarbeiter, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsnachweise, Nachweise über die Sozialversicherungsbeiträge (A1-Bescheinigung), Angaben zum entsendenden Unternehmen Angaben zum estnischen Auftraggeber. Die Unterlagen müssen 7 Jahre verfügbar sein.mehr

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Kroatien / 2.3.2 Keine Meldung

Es muss keine Meldung bei der Entsendung von qualifizierten, spezialisierten Arbeitnehmern / Selbständigen für die Erstmontage/ Erstinstallation von Gütern erfolgen, sofern diese Tätigkeit Bestandteil der Lieferung ist und nicht länger als 8 Tage andauert; ausgenommen von dieser Regelung sind insbesondere Arbeiten im Bausektor.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spanien / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt die Meldung verspätet oder nicht vollständig, sind Bußgelder in Höhe von 626 EUR bis 6.250 EUR vorgesehen. Erfolgt die Meldung gar nicht oder werden falsche Angaben gemacht, sind Bußgelder in Höhe von 6.251 EUR bis 187.515 EUR vorgesehen. Können bei einer Prüfung nicht alle Unterlagen vorgelegt werden, können Bußgelder in Höhe von 60 EUR bis 187.515 EUR erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kroatien / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. Hierfür soll das Entsendemerkblatt verwendet werden. Jede Änderung muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Eintritt der Änderungen gemeldet werden. Das Merkblatt für die Änderungsmitteilung befindet sich ebenfalls auf der Homepage.mehr

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Tschechien / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. Das Ende der Entsendung muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Ende mitgeteilt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowenien / 2.3.2 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem Arbeitnehmer in der grenzüberschreitenden Personen- und Güterbeförderung, sofern die Tätigkeit ausschließlich im Transitverkehr erbracht wird und der Arbeitnehmer gewöhnlich nicht in Slowenien arbeitet, Arbeitnehmer und Selbständige, die an geschäftlichen Besprechungen (u. a. Vertragsverhan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowakei / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 EUR erhoben werden.mehr

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Estland / 2.3.3 Bußgelder

Liegen die Unterlagen nicht vor können Bußgelder bis zu einer Höhe von 9.600 EUR erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kroatien / 2.3.4 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von bis zu 30.000 HRK erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowenien / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung vorliegen. Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spanien / 2.3.2 Meldungen im Bausektor

Werden Arbeitnehmer für mehr als 8 Tage auf eine Baustelle entsandt, muss das Unternehmen auch in das Bauregister, das Registro de Empresas Acreditadas (REA), eingetragen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vereinigtes Königreich / 6 Bescheinigung A1

Sind das Austrittsabkommen und die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit anwendbar, dann erhalten die Personen, die im Vereinigten Königreich arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowenien / 2.3.1 Meldung an das slowenische Arbeitsamt

Grundsätzlich muss für jeden Arbeitnehmer, der in Slowenien vorübergehend beschäftigt ist, ein Formular an das slowenische Arbeitsamt übermittelt werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum deutschen Arbeitgeber, zur Kontaktperson beim Arbeitgeber, zu den entsandten Arbeitnehmern (u. a. Name, Geburtsdaten,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spanien / 2.3.1 Meldung an das spanische Arbeitsministerium

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Spanien für mehr als 8 Tage beschäftigt ist, beim spanischen Arbeitsministerium mit einer Entsendemitteilung vor Arbeitsantritt gemeldet werden. Die Entsendemitteilung wird von den regionalen Ansprechpartnern zur Verfügung gestellt. Diese sind auf der Seite des spanischen Arbeitsministeriums aufgeführt. Für die Entsendemitteilung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tschechien / 2.3.1 Meldung an die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Tschechien beschäftigt ist, beim tschechischen Registrierungsportal der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde mit einer Entsendemitteilung vor Arbeitsantritt gemeldet werden. Bei der Entsendemitteilung müssen Angaben zum Unternehmen in Deutschland, zum Unternehmen in Tschechien, zum Arbeitnehmer (u. a. Adresse, Beruf, Arbeitsplatz, Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowakei / 2.3.1 Meldung über die nationale Arbeitsaufsichtsbehörde

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in der Slowakei vorübergehend beschäftigt ist, von seinem deutschen Arbeitgeber über das Portal online gemeldet werden. Alternativ kann auch eine Meldung als Formular per E-Mail nip@ip.gov.sk oder per Post an Národný inšpektorát práce Masarykova 10 040 01 Košice übersandt werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Estland / 2.3.1 Meldung über das estnische Portal

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Estland für mehr als 3 Monate vorübergehend beschäftigt ist, online beim estnischen Arbeitsinspektorat gemeldet werden. Die Meldung muss mindestens am Tag vor Beginn der Entsendung vorliegen. Für die Entsendemitteilung müssen Angaben zum Arbeitgeber (Handelsregisternummer, Tätigkeitsbereich, Ort der Tätigkeit, Kontaktdaten), zur Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kroatien / 2.3.1 Meldung an das kroatische Arbeitsinspektorat

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Kroatien beschäftigt ist, ein Entsendemerkblatt ausfüllen. Dieses Merkblatt findet man auf der Homepage des Arbeitsinspektorats des Ministeriums für Arbeit. Das Entsendeblatt soll per E-Mail an postingdeclaration.inspektorat@mrms.hr vor Beginn der Arbeitsaufnahme übermittelt werden. Im Merkblatt selbst müssen Angaben zum deutschen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.2 Anzeige- und Meldepflicht

Viele Unternehmen fordern von Beschäftigten die Offenlegung partnerschaftlicher Beziehungen, wenn diese geeignet sind, die Arbeitsleistung oder die Zusammenarbeit im Team zu beeinflussen. Solche Meldepflichten dienen der präventiven Vermeidung von Interessenkonflikten durch sachgerechte Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf bestehende Beziehungen. Sie schaffen Transpar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.2.3 Datenschutz bei Meldepflichten

Im Zusammenhang mit Melde- bzw. Auskunftspflichten stellen sich für den Arbeitgeber u. a. Fragen über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. So berührt die Einführung solcher Meldepflichten für Liebesbeziehungen zwischen Beschäftigten unmittelbar das Datenschutzrecht. Bei der Verarbeitung von Informationen über persönliche Beziehungen handelt es sich um die Verarbei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.2.1 Zwischen Arbeitnehmern gleicher Hierarchiestufen

Für den Arbeitgeber stellt sich in der Praxis oftmals die Frage, ob Beschäftigten auf gleicher Hierarchieebene eine Anzeigepflicht für Liebesbeziehungen wirksam auferlegt werden kann. Die Vermeidung von Interessenkonflikten scheidet hier mangels eines Abhängigkeitsverhältnisses regelmäßig als Rechtfertigung aus. Ein berechtigtes Arbeitgeberinteresse könnte allenfalls in der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.2.2 Zwischen Arbeitnehmern verschiedener Hierarchiestufen

Bei hierarchischen Abhängigkeitsverhältnissen kann eine Offenlegung zulässig sein, wenn durch die Beziehung Spannungen, Interessenkonflikte oder Machtmissbrauch drohen – etwa bei Beförderungen, Gehaltserhöhungen, Urlaubsgestaltung oder Arbeitsprojekten. Zudem können enge persönliche Beziehungen in Vorgesetztenverhältnissen eine Meldepflicht rechtfertigen, um u. a. sexuelle B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.4.1 Alternativregelung

Wenn eine Meldepflicht zu Arbeitsliebschaften weder über Compliance-Regelungen noch den Arbeitsvertrag eingeführt wird, können Unternehmen alternative Mechanismen nutzen. Dazu gehören externe Beratungs- oder Vertrauensstellen, an die sich Mitarbeitende wenden können. So lassen sich Konflikte in hierarchischen Beziehungen vermeiden, ohne dass persönliche Beziehungen offengele...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.1.2 Compliance-Organisation

Compliance-Regelungen zu Beziehungen am Arbeitsplatz sind grundsätzlich zulässig, unterliegen jedoch engen rechtlichen Grenzen.[1] Zulässig sind gezielte Vorgaben zur Wahrung berechtigter betrieblicher Interessen, insbesondere zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie zum Schutz des Betriebsfriedens, der Arbeitsleistung oder der Rechte Dritter. Damit die Interessen und Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.1.3 Betriebsvereinbarung

Der Betriebsrat ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei Maßnahmen zur Regelung des Ordnungsverhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb zu beteiligen. Maßnahmen, die lediglich das Arbeitsverhalten – also die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten – konkretisieren, unterliegen demgegenüber nicht der Mitbestimmung.[1] Für die Praxis bedeutet dies: Betriebsvereinbarungen, die pers...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 5 Sonstige Anzeigepflichten

Gemäß § 16 MiLoG treffen im Ausland ansässige Arbeitgeber der von § 2a SchwarzArbG erfassten Branchen[1] sowie die Entleiherunternehmen, die mit im Ausland ansässigen Zeitarbeitsunternehmen zusammenarbeiten, in verschiedenen Entsendefällen eine öffentlich-rechtliche Meldepflicht. Die Meldepflicht ist in dem in § 16 MiLoG geregelten Umfang gegenüber den zuständigen Behörden d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Meldungen zur Sozialversicherung

Damit die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer die notwendigen Leistungen von den Sozialversicherungsträgern erhalten, ist es wichtig, dass diese möglichst zeitnah über die entsprechenden Daten der Versicherten verfügen. Dazu ist es nötig, dass die Arbeitnehmer über Meldungen bei den Sozialversicherungsträgern gemeldet werden. Diese Meldepflicht hat in der Sozia...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Grundsätze

Anzeigepflichten beschreiben die Verpflichtungen (hier des Arbeitgebers), eine andere Partei (Behörden oder den Arbeitnehmer, ggf. auch sonstige Dritte) unaufgefordert über bestimmte Sachverhalte zu informieren oder aufzuklären. Anzeigepflichten sind gleichbedeutend mit Meldepflichten – ein einheitlicher Sprachgebrauch besteht nicht. Davon zu trennen sind Hinweis- und Aufklä...mehr