Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Luxemburg / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeit auf luxemburgischen Gebiet erfolgt sein. Nachträgliche Änderungen müssen ebenfalls gemeldet werden.mehr

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Litauen / 2.3.4 Aufbewahrungsfristen

Das litauische Recht sieht vor, dass bei einer Kontrolle Unterlagen vorgelegt werden müssen: Daten des deutschen Unternehmens Daten des litauischen Unternehmens Daten der Arbeitnehmer Angaben zum Einsatzort und der Dauer der Tätigkeit Nachweise der A1-Bescheinigung.mehr

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Litauen / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. In dringenden Fällen, beispielsweise bei Reparaturen, Installationen oder Ausfällen, ist es ausreichend, wenn die Meldung am ersten Arbeitstag erfolgt. Sollten sich nach der Registrierung Änderungen z. B. beim Arbeitseinsatz oder der Einsatzdauer ergeben, sind diese Änderungen innerhalb eines Arbeitsta...mehr

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Luxemburg / 2.3.6 Kontaktperson

Der Arbeitgeber hat eine Kontaktperson zu benennen, die für die Kommunikation mit ITM und anderen Behörden als Ansprechpartner fungiert. Hierbei kann es sich sowohl um eine natürliche oder juristische Person handeln, z. B. der entsandte Arbeitnehmer oder ein Anwalt.mehr

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Österreich / 2.3.2 Vereinfachte Meldungen

Nach österreichischen Rechtsvorschriften gibt es vereinfachte Regelungen für die Meldungen bei sich wiederholenden Einsätzen, bei Einsätzen mit mehreren Auftraggebern sowie in der Transportbranche. 2.3.2.1 Wiederkehrende Arbeitseinsätze Eine einzige Meldung kann in den Fällen gemacht werden, in denen die Entsendungen innerhalb eines einzigen Dienstleistungsvertrags und innerhalb...mehr

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Rumänien / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 5.000 RON bis 9.000 RON erhoben werden.mehr

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Griechenland / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. Änderungen sind innerhalb von 15 Tagen zu melden.mehr

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Lettland / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung oder eine verspätete Meldung, können Bußgelder erhoben werden. Diese werden in Höhe von 70 EUR bis 1.100 EUR erhoben. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder zwischen 1.100 EUR und 2.900 EUR erhoben werden.mehr

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Finnland / 2.3.2 Keine Meldung

Bei kurzzeitigen konzerninternen Entsendungen bis zu 5 Tagen muss keine Meldungen erfolgen. Auf die 5 Tage werden vorhergehende Entsendungen in den letzten 4 Monaten angerechnet. Im Baugewerbe muss immer eine Meldung erfolgen.mehr

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Portugal / 2.3.2 Aufbewahrungspflichten

Das portugiesische Recht sieht vor, dass der Arbeitsvertrag (ins portugiesische übersetzt), Gehaltsabrechnungen und Nachweise über die Arbeitszeit an einem zugänglichen Ort während der gesamten Dauer der Entsendung aufbewahrt werden. Dies kann der Arbeitsplatz in Portugal, die Baustelle oder das Fahrzeug, mit dem die Dienstleistung erbracht wird, sein. Weiterhin sieht das portug...mehr

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Niederlande / 2.3.7 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung der Entsendung, sieht das niederländische Recht pro Verstoß Bußgelder in Höhe von 12.000 EUR vor. Ein Verstoß liegt in der Regel vor, wenn eine Meldung gar nicht oder verspätet vorgenommen wird.mehr

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Niederlande / 2.3.4 Selbstständige

Die Niederlande haben festgelegt, dass Selbstständige die in den Wirtschaftszweigen Baugewerbe, Reinigung, Nahrungsmittelindustrie, Metallsektor, Gesundheitswesen, Glasreinigung sowie Landwirtschaft und Gartenbau tätig sind, immer eine Meldung erstatten müssen.mehr

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Litauen / 2.3.2 Keine Meldung

Entsendungen müssen nicht gemeldet werden, wenn der Arbeitnehmer weniger als 30 Tage in Litauen arbeitet. Dies gilt nicht für den Bausektor. Achtung Anrechnung vorheriger Entsendungen Für die Berechnung des Zeitraumes von 30 Tagen werden vorherige Entsendungen angerechnet.mehr

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Österreich / 2.3.2.1 Wiederkehrende Arbeitseinsätze

Eine einzige Meldung kann in den Fällen gemacht werden, in denen die Entsendungen innerhalb eines einzigen Dienstleistungsvertrags und innerhalb eines Konzerns stattfinden. Eine Meldung für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten kann in den Fällen gemacht werden, in denen wiederkehrende Entsendungen mit demselben Auftraggeber vereinbart sind.mehr

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Finnland / 2.3.4 Änderungen

Ergeben sich wesentliche Änderungen, müssen diese mit dem gleichen Online-Meldeformular gemeldet werden, sobald sie eintreten. Hierzu gehören Änderungen bei den Kontaktangaben Wechsel des Vertreters Änderungen beim Arbeitsort Änderungen der entsandten Arbeitnehmer Änderungen bei der Entsendedauermehr

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Rumänien / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich 5 Tage vor Beginn der Entsendung, spätestens bei Arbeitsbeginn vorliegen. Ein Arbeitnehmer kann maximal für 24 Monate entsandt werden. Ein Austausch der Arbeitnehmer nach 24 Monaten ist nicht möglich.mehr

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Niederlande / 2.3.6 Aufbewahrungspflichten

Das niederländische Recht sieht vor, dass im Fall einer Kontrolle die Arbeitsverträge, Lohnzettel, die Arbeitszeitnachweise und der Nachweis über die Zahlung des Lohns des entsendenden Mitarbeiters vorgelegt werden müssen. Die Unterlagen müssen mind. 5 Jahre aufbewahrt werden.mehr

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Lettland / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss vor der Entsendung in lettischer Sprache übermittelt werden.mehr

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Polen / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 PLN bis 30.000 PLN erhoben werden.mehr

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Luxemburg / 2.3.3 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen Ausstellungen auf Messen (Aufbau und Verkauf sind meldepflichtig) Teilnahme an Kongressen oder Veranstaltungen (Redner gegen Entgelt sind meldepflichtig) Teilnahme an firmeninternen Besprechungen Kundenbesuche zur Verhandlung von Verträgen Transitverkehr Anlieferung von Waren im Werkverkehr Tätigkeiten im Tra...mehr

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Schweiz / 2.3.6 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 EUR erhoben werden. Dies gilt auch, wenn die Vorlauffrist nicht eingehalten wird.mehr

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Schweden / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die schwedische Vorschriften sehen vor, dass die Entsendung spätestens am Tag vor dem Arbeitseinsatz gemeldet wird.mehr

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Finnland / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung, spätestens am ersten Tag der Entsendung vorliegen. Bei Änderungen muss eine ergänzende Meldung erstellt werden.mehr

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Portugal / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung vorliegen.mehr

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Luxemburg / 2.3.7 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 EUR bis 5.000 EUR erhoben werden. Wiederholen sich die Verstöße, können Bußgelder verdoppelt werden. Die maximale Bußgeldhöhe beträgt 50.000 EUR.mehr

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Österreich / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeit auf österreichischem Gebiet erfolgt sein. Nachträgliche Änderungen müssen ebenfalls unverzüglich gemeldet werden. Die vereinfachten Meldungen sind vor der ersten Entsendung zu übermitteln. In der Transportbranche sind die Meldungen vor der Arbeitsaufnahme zu übermitteln. Werden entgegen der übermittelten Meldung andere Arbei...mehr

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Luxemburg / 2.3.5 Kontrollen

Das deutsche Unternehmen ist verpflichtet, bei einer Kontrolle folgende Unterlagen bereitzuhalten: Kopie des Dienstleistungsvertrags Original oder Kopie einer A1-Bescheinigung Kopie des Arbeitsvertrags, Lohnzettel und Zahlungsnachweise für die Dauer der Entsendung Arbeitsnachweise mit Angabe zum Beginn, Dauer und Ende der täglichen Beschäftigung Ggf. Kopie der Aufenthaltserlaubni...mehr

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Schweden / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Anmeldung im schwedischen Melderegister wird ein Bußgeld in Höhe von 20.000 SEK erhoben.mehr

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Schweiz / 2.3.5 Änderungen

Ergeben sich Änderungen, dann können diese teilweise per E-Mail gemeldet werden. Eine Verschiebung des Einsatzdatums unter Einhaltung der 8-Tagefrist, Änderung der Einsatzdauer, Arbeitsunterbrechung und Annullierung einer Meldung können per E-Mail gemeldet werden. In allen anderen Fällen muss eine neue Meldung ausgefüllt werden.mehr

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Griechenland / 2.3.3 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 1.000 EUR bis zu 30.000 EUR erhoben werden.mehr

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Irland / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen.mehr

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Finnland / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 EUR bis 10.000 EUR erhoben werden.mehr

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Polen / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung, spätestens bei Arbeitsbeginn vorliegen. Änderungen sind spätestens 7 Werktage nach dem Datum der Änderung zu melden.mehr

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Niederlande / 2.3.3 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Es handelt sich dabei um folgende Tätigkeiten: Entsendung von qualifizierten und spezialisierten Mitarbeitern für die Erstmontage/Erstinstallation von Gütern, sofern die Tätigkeit nicht länger als 8 Tage dauert Dringende Reparatur und Wartungsarbeiten, Softwareinstallationen, Einweisungen sofern sich die Mitarbeiter i...mehr

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Österreich / 2.3.1 Meldung über das österreichische Portal

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Österreich vorübergehend beschäftigt ist, vor Beginn der Tätigkeit über das Entsendeportal gemeldet werden. Hierbei werden für die Entsendung und Arbeitnehmerüberlassung unterschiedliche Formulare zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum deutschen Arbeitgeber/zum Überlasser, zum österreichische...mehr

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Finnland / 2.3.1 Meldung an die finnische Arbeitsschutzbehörde

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Finnland vorübergehend beschäftigt ist, eine Meldung an die finnische Arbeitsschutzbehörde übermitteln. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung oder spätestens am ersten Arbeitstag der Arbeitsschutzbehörde vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum Unternehmen in Deutschland, zur ausländischen Steuernummer...mehr

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Portugal / 2.3.1 Meldung an die Arbeitsverwaltungsbehörde ATC

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Portugal vorübergehend beschäftigt ist, von seinem deutschen Arbeitgeber mit dem Entsendeformular online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben: zum Unternehmen in Deutschland, zum Arbeitsplatz, zum entsandten Arbeitnehmern (Name, Geburtsdatum, Staats...mehr

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Österreich / 2.3.2.3 Transportbranche

Das österreichische Recht sieht Besonderheiten bei der Personen- und Güterbeförderung vor. Als Entsendungen werden hierbei folgende Tätigkeiten angesehen: Kabotage (Be- und Entladung erfolgen in Österreich) Quell- und Zielverkehr (Be- und Entladung erfolgen jeweils in Österreich und in einem anderen Staat oder umgekehrt) Leerfahren Unregelmäßige oder einmalige Transporte In diese...mehr

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Schweiz / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich 8 Tage vor Beginn der Entsendung, spätestens am Tag der Entsendung vorliegen. Hinweis Notfallsituationen In Notfallsituationen kann von der Vorlauffrist von 8 Tagen abgewichen werden. Eine Abweichung wird nur in Notfällen oder bei dringenden Reparaturen akzeptiert. Eine dringende Reparatur liegt vor, wenn ein unvorhersehbarer Schaden eingetreten ...mehr

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Schweden / 2.3.1 Meldung über das schwedische Portal

Grundsätzlich muss jede Entsendung über das schwedische Portal "posting.av.se" gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des schwedischen Amts für Arbeitsschutz. Es müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgeber, zu einer Kontaktperson beim Arbeitgeber, zum vorgesehener Entsendezeitraum, zur Art der Dienstleistung und dem Ort der Leistungserbringung, zum entsandte...mehr

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Niederlande / 2.3.2 Jahresmeldungen

Bei bestimmten Unternehmen und bei Selbstständigen in bestimmten Wirtschaftszweigen genügt eine Jahresmeldung. Die Voraussetzungen ist, dass es sich um einen Kleinbetrieb mit höchstens 9 Mitarbeitern handelt, der Geschäftssitz weniger als 100 km von der niederländischen Grenze entfernt ist, das Unternehmen/der selbstständige gelegentlich im letzten Jahr in den Niederlanden täti...mehr

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Italien / 2.3.1 Meldung über das italienische Portal

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Italien vorübergehend beschäftigt ist, über das Portal "cliclavoro" online gemeldet werden. Die Meldung muss spätestens am Tag vor der Einreise übermittelt werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des italienischen Arbeits- und Sozialministeriums. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum Arbeitgeber, Arbeitnehmer ...mehr

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Österreich / 2.3.3 Keine Meldung

Auch Dienstreisen von kurzer Dauer werden grundsätzlich als Entsendungen angesehen. Ausgenommen hiervon sind Dienstreisen, wenn im Rahmen dieser Dienstreisen keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu zählen Teilnahme an Kongressen, Seminaren, Schulungen, Weiterbildungen oder Veranstaltungen, Teilnahme an Messen, Teilnahme an geschäftlichen Besprechungen, Kunden...mehr

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Polen / 2.3.1 Meldung an die polnische Arbeitsinspektion

Jeder Arbeitnehmer, der in Polen vorübergehend beschäftigt ist, muss bei der staatlichen Arbeitsinspektion "Panstwowa Inspekcja Pracy" gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über ein Formular und kann entweder online oder per Post übermittelt werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung, spätestens am ersten Arbeitstag der Arbeitsinspektion vorliegen. Im Rahmen der Meldu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schweiz / 2.3.3 Keine Meldung

Sowohl bei Tätigkeiten von entsandten Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen gilt, dass Tätigkeiten, die innerhalb eines Kalenderjahres nicht länger als 8 Tage andauern, nicht meldepflichtig sind. Hierbei ist zu beachten, dass die 8 freien Tage einmal im Kalenderjahr gewährt werden und sich auf das Unternehmen beziehen. Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Luxemburg / 2.3.1 Meldung über das luxemburgische Portal

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Luxemburg vorübergehend beschäftigt ist, über das Portal "ITM" online gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die "Inspection du Travail et des Mines (ITM)", die Gewerbeaufsichtsbehörde. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum Deutschen Unternehmen, zum entsan...mehr

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Irland / 2.3.1 Meldung an die irische "Workplace Relations Commission (WRC)"

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Irland beschäftigt ist, ein Entsendemerkblatt ausfüllen. Dieses Merkblatt findet man auf der Homepage der "Workplace Relations Commission". Das Merkblatt kann an die auf der Homepage angegebene Adresse Posted Worker Liaison Unit Workplace Relations Commission O'Brien Road Carlow R93 E920 Republic of Ireland oder per E-Mail an WRCpostedw...mehr

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Griechenland / 2.3.1 Meldung an das griechische Arbeitsministerium

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Griechenland beschäftigt ist, beim griechischen Arbeitsministerium (www.sepe.gr) vor Beginn der Tätigkeit gemeldet werden. Hierbei müssen unter anderem Angaben zum deutschen Unternehmen, zur Tätigkeit in Griechenland, zur Entsendung in Griechenland (Dauer, Ort der Tätigkeit, Entlohnung) und zu einer Kontaktperson in Griechenland gemac...mehr

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Litauen / 2.3.1 Meldung an das litauische Arbeitsministerium

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Litauen beschäftigt ist, beim litauischen Arbeitsministerium mit einem Entsendeblatt vor Beginn der Tätigkeit gemeldet werden. Hierbei müssen u. a. Angaben zum deutschen Unternehmen, zum entsandten Arbeitnehmer und zur Entsendung in Litauen gemacht werden. Hinweis Kontaktperson Die Kontaktperson ist als Vertreter des Unternehmens in Li...mehr

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Rumänien / 2.3.1 Meldung an die rumänische Arbeitskammer

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Rumänien vorübergehend beschäftigt ist, beim rumänischen Arbeitsamt mit einem Formular angemeldet werden. Eine Kopie dieses Formulars muss dem rumänischen Auftraggeber übermittelt werden. Für die Entsendemitteilung werden Angaben zum entsendenden Unternehmen, zu den Arbeitnehmern (persönliche Angaben, Beruf) und zur Tätigkeit in Rum...mehr