Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

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Auslegungs- und Anwendungsh... / cc) Sorgfältige Prüfung wegen Pflicht zur beruflichen Verschwiegenheit

Rz. 178 Die Voraussetzungen für das Bestehen einer Verdachtsmeldepflicht sind wegen des möglichen Konflikts mit der beruflichen Verschwiegenheitspflicht stets sorgfältig zu prüfen. Es besteht eine für den Steuerberater problematische Lage insoweit, als eine nicht in Übereinstimmung mit § 43 Abs. 1 GwG, also ohne gesetzliche Pflicht vorgenommene Verdachtsmeldung eine Verletzu...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / Anlagen

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Auslegungs- und Anwendungsh... / d) Form und Inhalt der Verdachtsmeldung

Rz. 189 Nach § 45 Abs. 5 Satz 1 GwG kann das BMF im Wege einer Rechtsverordnung weitere Anforderungen an die Form und die für eine Verdachtsmeldung erforderlichen Angaben regeln. Hiervon hat das BMF Gebrauch gemacht und die ab 1. März 2026 in Kraft tretende "Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsun...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / 2. Meldung bei Unstimmigkeiten von Eintragungen im Transparenzregister (§ 23a GwG)

Rz. 198 Nach § 23a Abs. 1 Satz 1 GwG haben Steuerberater der Bundesanzeiger Verlag GmbH als Betreiberin des Transparenzregisters Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden, die sie zwischen den Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten, die im Transparenzregister zugänglich sind, und den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtig...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / 1. Inhalt der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

Rz. 205 Aufzuzeichnen und aufzubewahren sind die folgenden Angaben und Informationen (§ 8 Abs. 1 GwG): Rz. 206 im Rahmen der Sorgfaltspflichten erhobene Angaben und eingeholte Informationen über Mandanten sowie ggf. über die für den Mandanten auftretenden Personen und wirtschaftlich Berechtigten Geschäftsbeziehungen und Transaktionen, insbesondere Transaktionsbelege, soweit sie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Sonstige Offenlegungspflichten

Rn. 129 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hat eine AG/KGaA/SE von der Möglichkeit des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch gemacht und handelt es sich um eine börsennotierte Gesellschaft, so kann eine Veröffentlichungspflicht darüber hinaus nach § 40 Abs. 1 Satz 2 WpHG bestehen. Die Meldepflicht setzt voraus, dass die zurückerworbenen Aktien die Schwelle von 5 % des Grundkap. überschreit...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / 1. Verdachtsmeldung

a) Verdachtsmeldung nach § 43 Abs. 1 GwG aa) Meldepflicht Rz. 157 Steuerberater sind grundsätzlich zur Erstattung einer Verdachtsmeldung verpflichtet, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, das ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion in Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche gem....mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / ccc) Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG)

Rz. 107 Bereits im Jahr 2008 wurde aufgrund der Vorgaben der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie eine Pflicht zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten eingeführt. Seitdem sind alle nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten und damit auch Steuerberater verpflichtet, in den Fällen des § 10 Abs. 3 GwG abzuklären[1], ob der Mandant für einen wirtschaftlich Berechtigten han...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / b) Fallgruppen interner Sicherungsmaßnahmen

Rz. 29 Nach § 6 Abs. 2 GwG sind insbesondere die folgenden internen Sicherungsmaßnahmen zu treffen - Ausarbeitung von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen in Bezug auf den Umgang mit Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Kundensorgfaltspflichten nach §§ 10 bis 17 GwG die Erfüllung der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG die Aufzeichnungs- und Aufbewahrun...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / a) Anwendungsbereich

Rz. 75 Die unter c) näher bezeichneten allgemeinen Sorgfaltspflichten (Identifizierungspflicht, Abklärung des Hintergrunds und kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung, Feststellung der PEP-Eigenschaft) sind vom Steuerberater in den folgenden Fällen zu erfüllen (§ 10 Abs. 3 GwG): Rz. 76 - Bei Begründung einer Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GwG) Das Gel...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / a) Verdachtsmeldung nach § 43 Abs. 1 GwG

aa) Meldepflicht Rz. 157 Steuerberater sind grundsätzlich zur Erstattung einer Verdachtsmeldung verpflichtet, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, das ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion in Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche gem. § 261 StGB darstellen könnte (§ 43 Abs....mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / f) Durchführung von Transaktionen nach Erstattung einer Verdachtsmeldung

Rz. 196 Ist eine Verdachtsmeldung erstattet worden, darf die Transaktion, wegen der die Meldung erfolgt ist, durch den Steuerberater vorerst nicht ausgeführt werden (z. B. Abwicklung des Zahlungsverkehrs, treuhänderische Tätigkeiten). Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 GwG darf dies erst geschehen, wenn dem Steuerberater die Zustimmung der FIU oder der Staatsanwaltschaft übermittelt wu...mehr

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Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.2.51 Bestehen spezifische Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen?

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 soll die europäischen Vorgaben aus der DAC8-Richtlinie zum Melderahmen für Kryptowerte in nationales Recht umsetzen. Darin enthalten ist der Entwurf eines Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes, das eigene Sorgfalts-und Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen vorsieht. Benannt werden im Einzelnen die Inhal...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / e) Verbot der Informationsweitergabe

Rz. 193 Nach § 47 Abs. 1 GwG ist es dem Steuerberater grundsätzlich untersagt, den Mandanten, den Auftraggeber der Transaktion oder sonstige Dritte von einer beabsichtigten oder erstatteten Meldung nach § 43 Abs. 1 GwG, einem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren oder einem Auskunftsverlangen der FIU nach § 30 Abs. 3 Satz 1 GwG zu unterrichten. Rz. 194 Nach § 47 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / g) Schutz der meldenden Beschäftigten

Rz. 197 Angestellten Steuerberatern und Kanzleimitarbeitern, die eine Verdachtsmeldung nach § 43 Abs. 1 GwG abgegeben oder kanzleiintern einen solchen Sachverhalt gemeldet haben, darf aus der Meldung keine Benachteiligung im Beschäftigungsverhältnis entstehen. Sind diese Personen entgegen dem Benachteiligungsverbot einer Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigun...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / c) Erstattung der Meldung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

Rz. 184 Eine Meldung nach § 43 Abs. 1 GwG ist unverzüglich gegenüber der beim Zoll angesiedelten FIU zu erstatten. Rz. 185 An die rechtzeitige Abgabe der Verdachtsmeldung stellt die Rechtsprechung strenge Anforderungen. Die Rechte und Pflichten beschränken sich darauf, die aus der Geschäftsbeziehung entstandenen internen Informationen beizuziehen, aufzubereiten und ggf. mit e...mehr

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Compliance-Strukturanalyse:... / 5 Negatives Beispiel: Die Annahme von Zuwendungen

Ein alltägliches Szenario stellt für die meisten Unternehmen die Annahme von Zuwendungen dar. An dieser Stelle ist große Vorsicht geboten, da durch die Annahme von Geschenken schnell ein Korruptionsverdacht entstehen kann. Zudem besteht oftmals Unsicherheit bei Betroffenen, wie sie sich bei der Annahme von Geschenken verhalten sollen und vor allem dürfen. Der Prozess sollte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internal Investigations: Re... / 6.2 Der Verdachtsfall mit Außenwirkung: Datenschutzverstoß

Neben einem evidenten Verstoß werden Betroffene häufig mit der Situation eines Verdachtsfalls konfrontiert. In diesen Fällen ist besondere Vorsicht geboten, da es dem internen Arbeitsklima ungemein schaden kann, wenn sich herausstellt, dass ein Mitarbeiter zu Unrecht beschuldigt und verdächtigt wurde. Dennoch muss Verdachtsfällen immer nachgegangen werden, da im Zweifelsfall...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 3.7 Mitteilung von Steuergestaltungen (Zeilen 47-49)

Die Zeilen 47-49 betreffen anzeigepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen, für die eine Meldepflicht nach §§ 138d ff. AO besteht.mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Rumänien / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Ab dem 7.11.2021 gilt nach dem Regierungserlass Nr. 8/2021: Die Möglichkeit der Nutzung des nationalen RO-Systems für elektronische Rechnungen in Beziehungen zwischen einem Wirtschaftsteilnehmer einerseits und öffentlichen Auftraggebern oder Auftraggebern andererseits (Business to Government (B2G)-Beziehungen). Sobald sich ein Betreiber für die Nutzung des Systems entschieden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Luxemburg / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Grundsätzlich hat der Unternehmer bei der für ihn zuständigen Finanzverwaltung bis zum 15. Tag jedes Monats eine Erklärung über die im Vormonat für Umsätze fällig gewordene Mehrwertsteuer abzugeben und die Steuer zu entrichten. Unternehmer, die monatliche oder vierteljährliche Erklärungen abzugeben haben, haben außerdem bis zum 1. Mai jedes Jahres eine Jahreserklärung über d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Finnland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Alle Personen, die in Finnland Umsätze ausführen, unterliegen der Mehrwertsteuer, auch wenn es sich um einen Ausländer handelt und der Umsatz nicht von festen Niederlassungen in Finnland bewirkt wird. Ausländische Unternehmer, die in Finnland eine feste Einrichtung haben, werden wie finnische Unternehmer behandelt und unterliegen den allgemeinen Regelungen. Bei Umsätzen zwis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.3.2 Keine andere Person kann den Haushalt weiterführen

Rz. 15 Der Anspruch auf Haushaltshilfe setzt u. a. voraus, dass keine andere Person im Haushalt lebt, die die Haushaltsarbeiten (Inhalt: vgl. Rz. 13) anstelle des Rehabilitanden im Rahmen des Zumutbaren weiterführen kann. Entscheidend ist das tatsächliche Leben einer anderen Person in dem Haushalt, die den Haushalt anstelle des Rehabilitanden weiterführen könnte. Auf eine ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 1.5 Meldepflichten des Verleihers

Der Verleiher hat ausschließlich die im DEÜV-Meldeverfahren üblichen Meldungen zur Sozialversicherung zu erstatten. Den Entleiher trifft keine Meldeverpflichtung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 1 Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber im Sinne der Sozialversicherung bei Arbeitnehmerüberlassung mit Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich der Verleiher. Er hat die Arbeitgeberpflichten gegenüber der Krankenkasse zu erfüllen. Diese beinhalten neben der Meldepflicht[1] auch die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge. Voraussetzung für die Einordnung des Verleihers als Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenschutz: Diese Regeln s... / 3.3 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss das Unternehmen nach Art. 33 DSGVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Ob eine Pflicht für Meldungen oder Benachrichtigungen besteht, ist individuell zu beurteilen. So ist z. B. der Verlust eines Speichermediums...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Irland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

In Irland ansässige Unternehmer müssen sich ab einem Jahresumsatz von 37.500 EUR bei Dienstleistungen bzw. 75.000 EUR bei Lieferungen registrieren lassen. In anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer, die Versendungslieferungen tätigen, benötigen eine irische MWSt-Nummer, wenn der Wert ihrer Verkäufe an Kunden in Irland mehr als 35.000 EUR beträgt. Wenn diese Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unbeschränkte und beschränk... / 2.1.1 Wohnsitz

Gemäß § 8 AO hat jemand dort seinen Wohnsitz, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.[1] An den Begriff Wohnung sind hierbei keine besonders hohen Anforderungen zu stellen.[2] Ausreichend ist eine objektive Eignung der Unterkunft zum Wohnen.[3] Es reichen deshalb etwa auch Jagdhütten oder Woh...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.8 Ergänzende Angaben zu Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

In den Zeilen 51 und 52 sind Angaben zu Minderungen der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bzw. zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge zu machen. Entgegen dem Wortlaut im Vordruck sind nicht sämtliche Fälle der Minderung der Bemessungsgrundlage zu erfassen. Nach den Erläuterungen in der Ausfüllanleitung sollen unter die Meldepflicht lediglich Fälle der Uneinbringlic...mehr

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Sauer, SGB III § 310a Melde... / 2.1 Allgemeine Meldepflicht nach § 309 Abs. 1

Rz. 5 Der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 Abs. 1 unterliegen unmittelbar die Bezieher der Versicherungsleistung Alg. Das gilt auch für Zeiten, in denen der Anspruch auf Alg ruht. Rz. 6 Der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 Abs. 1 unterliegen unmittelbar auch die Personen, die ohne Bezug einen Anspruch auf Alg erheben, zunächst also insbesondere Antragsteller auf Alg, üb...mehr

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Sauer, SGB III § 310a Melde... / 2.2 Entsprechende Geltung der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 Abs. 1

Rz. 9 § 310a greift nunmehr weitere Personenkreise auf und unterwirft sie der allgemeinen Meldepflicht. Damit wird eine weitere Kodifikation erreicht. Die Vorschrift nimmt darüber hinaus Bezug auf die gesamte Vorschrift des § 309, insbesondere auch auf § 309 Abs. 4. Damit werden Meldepflichtige bei der Erledigung von darauf beruhenden Meldepflichten nicht nur unfallversicher...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1)

Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstellen sind verpflichtet, bei der erstmaligen ...mehr

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Sauer, SGB III § 310a Meldepflicht für sonstige Personengruppen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ( SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 24.12.2025 in das SGB III eingefügt. Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Meldepflicht für sog. sonstige Personen. Nach der Neuregelung betrifft dies Personen, die keinen Anspruch...mehr

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Sauer, SGB III § 310a Melde... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ( SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 24.12.2025 in das SGB III eingefügt. Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Meldepflicht für sog. sonstige Personen. Nach der Neuregelung betrifft dies Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitsl...mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.2.4 Meldepflichten im Leistungsverfahren

Rz. 28 Abs. 1 Satz 5 a. F. ist in § 310a aufgegangen. Auch insoweit bleiben die nach Abs. 1 Satz 1 und 2 meldepflichtigen Personen in die Meldepflichten im Leistungsverfahren einbezogen, nunmehr nach der Bündelung in § 310a. Auf einen Leistungsbezug kommt es nicht mehr an. Die Einbeziehung setzt ein, wenn die Meldepflicht nach Abs. 1 Satz 1 und 2 erfüllt worden ist. Es kommt...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1 Meldepflichten (Abs. 1)

2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1) Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstell...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.2 Weitere Meldepflichten (Satz 2)

Rz. 8d Als Versorgungsbezüge gelten auch Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für Angehörige bestimmter Berufe (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) oder Renten...mehr

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Sauer, SGB III § 310a Melde... / 2 Rechtspraxis

2.1 Allgemeine Meldepflicht nach § 309 Abs. 1 Rz. 5 Der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 Abs. 1 unterliegen unmittelbar die Bezieher der Versicherungsleistung Alg. Das gilt auch für Zeiten, in denen der Anspruch auf Alg ruht. Rz. 6 Der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 Abs. 1 unterliegen unmittelbar auch die Personen, die ohne Bezug einen Anspruch auf Alg erheben, zunächs...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepflichten bei Versorgungsbezügen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477) und seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 8 Nr. 4 des Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz — SGB VI-AnpG) v. 22.12.2025 (B...mehr

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Jansen, SGB VI § 281c Meldepflichten im Beitrittsgebiet

1 Allgemeines Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 104 des Renten-Überleitungsgesetzes v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft und wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Sonderregelung zu § 191. Sie regelt die Meldepflichten für mitarbeitende Ehegatten im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 SGB IV). 2 Rechtspraxis Rz. 3 Nach Satz 1 der ...mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.2.1 Verpflichteter Personenkreis und Zielsetzung

Rz. 10 Die Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit betrifft alle Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet. Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird oder eine Fortsetzung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber in Auss...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477) und seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 8 Nr. 4 des Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz — SGB VI-AnpG) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 35...mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.2.2 Gegenstand der Pflicht zur Arbeitsuchendmeldung

Rz. 17 Die Arbeitsuchendmeldung ist wie die Arbeitslosmeldung eine Tatsachenerklärung. Kommt der Ausbildung- oder Arbeitsuchende seiner Verpflichtung nicht nach, hindert – anders als eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung als materielle Anspruchsvoraussetzung – dies nicht die Entstehung des Anspruchs auf Alg. Verfassungsrechtliche Probleme lassen sich der Verpflichtung ...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.3 Bestandsfälle am 1.1.1989 (Satz 3)

Rz. 9 Die Ermittlungspflicht der Zahlstelle gilt für alle Fälle, in denen nach dem 31.12.1988 erstmalig Versorgungsbezüge bewilligt werden. Bei den am 1.1.1989 vorhandenen Versorgungsempfängern war die Ermittlung der Krankenkasse des Versorgungsempfängers bis zum 30.6.1989 (im Beitrittsgebiet bis zum 30.6.1991) durchzuführen. Erforderlich wurde die Auferlegung der Ermittlung...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.5 Mitteilungspflicht der Krankenkasse (Sätze 5 und 6)

Rz. 12 Die Krankenkasse teilt der Zahlstelle und dem Bezieher der Versorgungsbezüge unverzüglich die Beitragspflicht der Bezüge sowie deren Umfang mit. Rz. 13 Die Krankenkasse hat auch den Umfang der Beitragspflicht aus den Versorgungsbezügen mitzuteilen. Dies ist sinnvoll in den Fällen, in denen ein Versorgungsempfänger von mehreren Zahlstellen Versorgungsbezüge und/oder zwe...mehr

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Jansen, SGB VI § 281c Melde... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 104 des Renten-Überleitungsgesetzes v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft und wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Sonderregelung zu § 191. Sie regelt die Meldepflichten für mitarbeitende Ehegatten im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 SGB IV).mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.4 Anzeigepflicht des Versorgungsempfängers (Satz 4)

Rz. 10 Der Versorgungsempfänger hat der Zahlstelle sowohl die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, unabhängig davon, ob er versicherungspflichtig oder freiwillig versichert ist, sowie einen Kassenwechsel und auch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung anzugeben. Die Zahlstelle hat dann der neuen Krankenkasse eine entsprechende Meldung zu mach...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 19 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch v. 22.3.2023 in der vom 1.1.2024 geltenden Fassung. Verfahrensbeschreibung zum Zahlstellen-Meldeverfahren v. 11.5.2023, gültig ab 1.1.2024. Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, VdEK (Herausg.).mehr