Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

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Ungarn / 2.3.3 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem Gesellschaftliche Besprechungen (u. a. Vertragsverhandlungen, Strategiebesprechungen, etc.), wenn sie keine weiteren Dienstleistungen erbringen Arbeitnehmer, die an Vorträgen/ Seminaren teilnehmen Arbeitnehmer, die auf Messen ausstellen bzw. an diesen Messen teilnehmen Personen- und Güterbefö...mehr

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Niederlande / 2.3.6 Aufbewahrungspflichten

Das niederländische Recht sieht vor, dass im Fall einer Kontrolle die Arbeitsverträge, Lohnzettel, die Arbeitszeitnachweise und der Nachweis über die Zahlung des Lohns des entsendenden Mitarbeiters vorgelegt werden müssen. Die Unterlagen müssen mind. 5 Jahre aufbewahrt werden.mehr

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Luxemburg / 2.3.2 Vorabmeldung

Unternehmen, die in den Branchen Bau, Handwerk oder Industrie vorübergehend in Luxemburg tätig werden, sind verpflichtet, eine Vorabmeldung beim luxemburgischen Wirtschaftsministerium zu machen. Bei Unsicherheiten kann per E-Mail geklärt werden, ob eine solche Vorabmeldung benötigt wird (certificate@eco.etat.lu).mehr

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Niederlande / 2.3.7 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung der Entsendung, sieht das niederländische Recht pro Verstoß Bußgelder in Höhe von 12.000 EUR vor. Ein Verstoß liegt in der Regel vor, wenn eine Meldung gar nicht oder verspätet vorgenommen wird.mehr

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Litauen / 2.3.1 Meldung an das litauische Arbeitsministerium

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Litauen beschäftigt ist, beim litauischen Arbeitsministerium mit einem Entsendeblatt vor Beginn der Tätigkeit gemeldet werden. Hierbei müssen u. a. Angaben zum deutschen Unternehmen, zum entsandten Arbeitnehmer und zur Entsendung in Litauen gemacht werden.mehr

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Ungarn / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. Nach der Registrierung erhalten die Arbeitnehmer eine Bescheinigung, die mitzuführen ist. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese ggf. nachzumelden.mehr

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Ungarn / 2.3.1 Meldung an das ungarische Arbeitsamt

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Ungarn beschäftigt ist, beim ungarischen Arbeitsamt registriert werden. Die Registrierung kann elektronisch unter http://www.ommf.gov.hu/index.php?akt_menu=552 erfolgen. Hierbei müssen unter anderem Angaben zum deutschen Unternehmen, zur Tätigkeit in Ungarn und zur Entsendung nach Ungarn (Dauer, Ort der Tätigkeit, Entlohnung) gemacht...mehr

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Litauen / 2.3.5 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 160 EUR bis zu 1.460 EUR pro Verstoß erhoben werden.mehr

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Schweiz / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 EUR erhoben werden. Dies gilt auch, wenn die Vorlauffrist nicht eingehalten wird.mehr

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Luxemburg / 2.3.3 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen Ausstellungen auf Messen (Aufbau und Verkauf sind meldepflichtig) Teilnahme an Kongressen oder Veranstaltungen (Redner gegen Entgelt sind meldepflichtig) Teilnahme an firmeninternen Besprechungen Kundenbesuche zur Verhandlung von Verträgen Transitverkehr Anlieferung von Waren im Werkverkehr Tätigkeiten im Tra...mehr

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Finnland / 2.3.2 Keine Meldung

Bei kurzzeitigen konzerninternen Entsendungen bis zu 5 Tagen muss keine Meldungen erfolgen. Auf die 5 Tage werden vorhergehende Entsendungen in den letzten 4 Monaten angerechnet. Im Baugewerbe muss immer eine Meldung erfolgen.mehr

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Niederlande / 2.3.4 Selbstständige

Die Niederlande haben festgelegt, dass Selbstständige die in den Wirtschaftszweigen Baugewerbe, Reinigung, Nahrungsmittelindustrie, Metallsektor, Gesundheitswesen, Glasreinigung sowie Landwirtschaft und Gartenbau tätig sind, immer eine Meldung erstatten müssen.mehr

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Ungarn / 2.3.5 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 5.000 HUF bis zu 500.000 HUF erhoben werden.mehr

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Ungarn / 2.3.2 Meldungen bei reglementieren Berufen

Die ungarischen Vorschriften sehen vor, dass bei bestimmten regulierten Berufen (vgl. Datenbank) zusätzliche Befähigungen benötigt werden.mehr

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Litauen / 2.3.4 Aufbewahrungsfristen

Das litauische Recht sieht vor, dass bei einer Kontrolle Unterlagen vorgelegt werden müssen: Daten des deutschen Unternehmens Daten des litauischen Unternehmens Daten der Arbeitnehmer Angaben zum Einsatzort und der Dauer der Tätigkeit Nachweise der A1-Bescheinigung.mehr

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Litauen / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich 5 Tage vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. In dringenden Fällen, beispielsweise bei Reparaturen, Installationen oder Ausfällen, ist es ausreichend, wenn die Meldung am ersten Arbeitstag erfolgt.mehr

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Luxemburg / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeit auf luxemburgischen Gebiet erfolgt sein. Nachträgliche Änderungen müssen ebenfalls gemeldet werden.mehr

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Lettland / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung oder eine verspätete Meldung, können Bußgelder erhoben werden. Diese werden in Höhe von 70 EUR bis 1.100 EUR erhoben. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder zwischen 1.100 EUR und 2.900 EUR erhoben werden.mehr

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Finnland / 2.3.4 Änderungen

Ergeben sich wesentliche Änderungen, müssen diese mit dem gleichen Online-Meldeformular gemeldet werden, sobald sie eintreten. Hierzu gehören Änderungen bei den Kontaktangaben Wechsel des Vertreters Änderungen beim Arbeitsort Änderungen der entsandten Arbeitnehmer Änderungen bei der Entsendedauermehr

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Luxemburg / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 EUR bis 5.000 EUR erhoben werden. Wiederholen sich die Verstöße, können Bußgelder verdoppelt werden. Die maximale Bußgeldhöhe beträgt 50.000 EUR.mehr

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Niederlande / 2.3.5 Entsendung von nicht EU-Staatsangehörigen

Werden Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-, EWR-Staates oder der Schweiz haben, in die Niederlande entsandt, können weitere Anforderungen – beispielsweise Aufenthaltsgenehmigungen – gestellt werden.mehr

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Litauen / 2.3.2 Keine Meldung

Entsendungen müssen nicht gemeldet werden, wenn der Arbeitnehmer weniger als 30 Tage in Litauen arbeitet. Dies gilt nicht für den Bausektor. Achtung Anrechnung vorheriger Entsendungen Für die Berechnung des Zeitraumes von 30 Tagen werden vorherige Entsendungen angerechnet.mehr

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Finnland / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung, spätestens am ersten Tag der Entsendung vorliegen. Bei Änderungen muss eine ergänzende Meldung erstellt werden.mehr

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Schweiz / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich 8 Tage vor Beginn der Entsendung, spätestens am Tag der Entsendung vorliegen. Hinweis Notfallsituationen In Notfallsituationen kann von der Vorlauffrist von 8 Tagen abgewichen werden. Eine Abweichung wird nur in Notfällen oder bei dringenden Reparaturen akzeptiert. Eine dringende Reparatur liegt vor, wenn ein unvorhersehbarer Schaden eingetreten ...mehr

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Niederlande / 2.3.3 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Es handelt sich dabei um folgende Tätigkeiten: Entsendung von qualifizierten und spezialisierten Mitarbeitern für die Erstmontage/Erstinstallation von Gütern, sofern die Tätigkeit nicht länger als 8 Tage dauert dringende Reparatur und Wartungsarbeiten, Softwareinstallationen, Einweisungen sofern sich die Mitarbeiter i...mehr

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Lettland / 2.3.1 Meldung an die lettische staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Lettland vorübergehend beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber bei der lettischen staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde per Email an vdi@vdi.gov.lv angemeldet werden. Die Anmeldung muss in lettischer Sprache erfolgen und Angaben zum deutschen Unternehmen, zum entsandten Arbeitnehmer, zur Entsendung (Ort, Dauer), zur Kontaktperson in Le...mehr

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Unständig Beschäftigte / Zusammenfassung

Begriff Unständig Beschäftigte sind Personen, die berufsmäßig nur entgeltliche Beschäftigungen von kurzer Dauer ausüben. Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Der gezahlte Arbeitsloh...mehr

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Ausnahmevereinbarung / 2.2 Im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen

Anträge auf den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung im Bereich der Sozialversicherungsabkommen können nicht elektronisch übermittelt werden. Für die Beantragung werden verschiedene Angaben benötigt, die unterschiedlich sein können. Daher sollten für die Beantragung der Ausnahmevereinbarung die auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes, DVKA, zur Verfügung stehenden Anträge ...mehr

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Nachbarschaftshilfe / 4 Gefahr der Schwarzarbeit

Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz handelt es sich u. a. um Schwarzarbeit, wenn Arbeitnehmer unter Missachtung steuerlicher und/oder sozialversicherungsrechtlicher Pflichten beschäftigt werden. Schwarzarbeit liegt immer dann vor, wenn Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbracht werden, ohne die Meldepflichten zur Sozialversicherung zu erfüllen oder ohne ...mehr

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Workation / 2 Eigenmächtig angetretene Workation

Wird eine Workation durch den Arbeitnehmer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber angetreten – sog. "Hush Trips" – kann dies weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach sich ziehen: Arbeitnehmer müssen sich bewusst sein, dass eine unabgestimmte Workation eine Vertragsverletzung darstellt, die eine Abmahnung oder sogar eine (ordentliche oder fristlose) Kündigu...mehr

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Schweiz / 2.3.1 Meldung an das Staatssekretariat für Migration

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in der Schweiz vorübergehend beschäftigt ist, über das schweizerische Portal online an das Staatssekretariat für Migration gemeldet werden. Die Meldung muss 8 Tage vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum Arbeitnehmer, zur Berufsqualifikation des Arbeitnehmers, zur ausgeübten Tätigkeit...mehr

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Kinder / 1 Familienversicherung

Kinder sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei bei einem "Stammversicherten" mitversichert.[1] Dabei sind verschiedene Altersgrenzen und Ausschlusstatbestände zu beachten. Der Anspruch auf eine Familienversicherung wird von der zuständigen Krankenkasse (Kasse des Stammversicherten) geprüft. Achtung Keine Meldepfli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgesetzbuch / 2.2 SGB IV

Die Vorschriften des SGB IV gelten für die Sozialversicherungszweige, d. h. für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte sowie für die soziale Pflegeversicherung und weitestgehend auch für die Arbeitsförderung, soweit sich aus den jeweiligen Leistungsgesetzen, d. h. insbesondere aus dem SGB III, SGB V, SGB VI, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 2.3.2 Keine Meldung

Sowohl bei Tätigkeiten von entsandten Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen gilt, dass Tätigkeiten, die innerhalb eines Kalenderjahres nicht länger als 8 Tage andauern, nicht meldepflichtig sind. Hierbei ist zu beachten, dass die 8 freien Tage einmal im Kalenderjahr gewährt werden und sich auf das Unternehmen beziehen. Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen er...mehr

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Luxemburg / 2.3.1 Meldung über das luxemburgische Portal

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Luxemburg vorübergehend beschäftigt ist, über das Portal "ITM" online gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die "Inspection du Travail et des Mines (ITM)", die Gewerbeaufsichtsbehörde. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum Deutschen Unternehmen, zum entsan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Finnland / 2.3.1 Meldung an die finnische Arbeitsschutzbehörde

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Finnland vorübergehend beschäftigt ist, eine Meldung an die finnische Arbeitsschutzbehörde übermitteln. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung oder spätestens am ersten Arbeitstag der Arbeitsschutzbehörde vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum Unternehmen in Deutschland, zur ausländischen Steuernummer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 2.3.2 Jahresmeldungen

Bei bestimmten Unternehmen und bei Selbstständigen in bestimmten Wirtschaftszweigen genügt eine Jahresmeldung. Die Voraussetzungen ist, dass es sich um einen Kleinbetrieb mit höchstens 9 Mitarbeitern handelt, der Geschäftssitz weniger als 100 km von der niederländischen Grenze entfernt ist, das Unternehmen/der selbstständige gelegentlich im letzen Jahr in den Niederlanden tätig...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / 2.1 Vertragsgestaltung

Bei der Vertragsgestaltung ist zunächst zu prüfen, ob die Entsendung mit oder ohne Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrags durchgeführt werden kann. Keiner Änderung bedarf es, wenn die Entsendung allein aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine (einvernehmliche) Vertragsänderung oder -ergänzung nötig. Dokumentation...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Meldepflicht der Wertpapiersammelbank (§ 45c Abs. 2)

3.1 Grundlagen Rz. 16 § 45c Abs. 2 S. 1 EStG verpflichtet die Wertpapiersammelbank, dem BZSt je Wertpapiergattung und Kundendepot die Summe der am Bestandsstichtag gutgeschriebenen Kapitalerträge mitzuteilen. Konkret hat die inländische Wertpapiersammelbank dem BZSt bis zum 31. Juli des auf den Zufluss der Kapitalerträge folgenden Kj. die in den Nrn. 1 bis 8 genannten Daten j...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Meldepflicht und Zeitpunkt der Meldung (§ 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5)

Rz. 8 Nach § 45c Abs. 1 S. 1 EStG hat "die die Kapitalerträge auszahlende Stelle", damit ist die auszahlende Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG gemeint, dem BZSt bis zum 31.7. des auf den Zufluss der Kapitalerträge folgenden Kj. die in den Nrn. 1 bis 5 aufgezählten Daten zu übermitteln. § 93c Abs. 1 Nr. 2 AO, der im Grundsatz eine Übermittlung von Daten nach amtlich vorge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2 Meldepflichten der auszahlenden Stelle (§ 45c Abs. 1)

2.1 Meldepflicht und Zeitpunkt der Meldung (§ 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5) Rz. 8 Nach § 45c Abs. 1 S. 1 EStG hat "die die Kapitalerträge auszahlende Stelle", damit ist die auszahlende Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG gemeint, dem BZSt bis zum 31.7. des auf den Zufluss der Kapitalerträge folgenden Kj. die in den Nrn. 1 bis 5 aufgezählten Daten zu übermitteln. § 93c Abs. 1...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 8 Bewerbung

Arbeitgeber müssen die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs- oder Personalrat über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und die Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit oder eines Integrationsfachdienstes unmittelbar nach Eingang unterrichten.[1]"Unmittelbar nach Eingang" bedeutet, dass die Unterrichtung umgehend bzw. sofort zu erfolgen hat. Die Pfli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.4 Konto-/Depotnummer (§ 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 19 Gem. § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG ist auch die Konto- oder Depotnummer zu melden.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.10 Stückzahl der Wertpapiere (§ 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 8 EStG)

Rz. 25 Schließlich ist nach § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 8 EStG die Stückzahl der Wertpapiere, für die die Wertpapiersammelbank keine Dividendenregulierung vorgenommen hat, zu melden.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.1 Grundlagen

Rz. 16 § 45c Abs. 2 S. 1 EStG verpflichtet die Wertpapiersammelbank, dem BZSt je Wertpapiergattung und Kundendepot die Summe der am Bestandsstichtag gutgeschriebenen Kapitalerträge mitzuteilen. Konkret hat die inländische Wertpapiersammelbank dem BZSt bis zum 31. Juli des auf den Zufluss der Kapitalerträge folgenden Kj. die in den Nrn. 1 bis 8 genannten Daten je Wertpapierga...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.3 Angaben zum Depotinhaber (§ 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 18 Nach § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Hs. 1 EStG sind die in § 45b Abs. 2 Nr. 1 EStG genannten Angaben zum Depotinhaber zu übermitteln. Verfügt der Depotinhaber nicht über eine inländische Steuernummer, so ist die durch seinen Ansässigkeitsstaat vergebene Steueridentifikationsnummer anzugeben (§ 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Hs. 2 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5 Kapitalerträge/gebuchter Bestand (§ 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 20 Nach § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Hs. 1 EStG ist die Summe der in einem Kj. am Zahlungstag gutgeschriebenen Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und 2 S. 4 EStG, die aufgrund eines gebuchten Bestands am Dividendenstichtag gutgeschrieben wurden. Zur Definition des "gebuchten Bestands" hat sich die Finanzverwaltung ausführlich geäußert: Danach ist für die Meldung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.7 Belastete Kompensationszahlungen (§ 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 22 § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG verpflichtet dagegen zur Meldung der Summe der in einem Kj. belasteten Kompensationszahlungen. § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG erfasst die Belastungen auf dem Kundenkonto, die nach dem "Record Tag" während der Kompensationsperiode zur Korrektur (Kompensation) für erhaltene Dividendenzahlungen oder Kompensationszahlungen gebucht werden.[1] Es ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.11 Entsprechende Anwendbarkeit auf auszahlende Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG (§ 45c Abs. 2 S. 2 und 3)

Rz. 26 Die Pflicht zur Datenübermittlung nach § 45c Abs. 2 S. 1 EStG gilt nach § 45c Abs. 2 S. 2 EStG mit Ausnahme der Angabe nach S. 1 Nr. 8 entsprechend für die die Kapitalerträge auszahlenden Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 EStG. Dem BZSt sind zudem nach § 45c Abs. 2 S. 3 EStG bis zum 31. Juli des auf die Abführung des Steuerbetrags folgenden Kj. der Betrag der nach § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.9 Betrag der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer (§ 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 24 Nach § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG ist der Betrag der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer und den Betrag der einbehaltenen und abgeführten Zuschlagsteuern auf die Beträge nach § 45c Abs. 2 S. 1 Nrn. 3 und 4 anzugeben. Das ist der Betrag, der der nach Verrechnung von Gutschriften und Belastungen als Steuer auf die Erträge abgeführt wurde.[1]mehr