Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Verstöße im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 4 Es werden Bußgeldvorschriften geschaffen für Verstöße meldender Plattformbetreiber gegen die Registrierungspflichten [1], gegen die Meldepflicht und Korrekturmeldeverpflichtung [2], die Informationspflicht der Anbieter [3], die Durchsetzung der Mitwirkungspflichten gegenüber den Anbietern[4] sowie Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten nach § 23 PStTG. Sowohl die vorsätzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Zeiten einer... / Zusammenfassung

Begriff Rentenversicherte (z. B. nachversicherte Soldaten auf Zeit), die an einer besonderen Auslandsverwendung teilgenommen haben (z. B. Einsatz in Afghanistan bis 2021 oder Litauen ab 2025), erhalten für solche Zeiten seit 13.12.2011 einen Zuschlag an Entgeltpunkten. Die Auslandsverwendung muss insgesamt einen gewissen Umfang erreicht haben. Gesetze, Vorschriften und Recht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.5 Automatischer Finanzkontenausgleich (Common-Reporting-Standard – CRS)

Rz. 26d Auf Basis der mit den USA geschlossenen FATCA-Abkommen (Rz. 26c) entwickelte die OECD einen an diesen Standard angelehnten gemeinsamen Standard zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Common Reporting Standard – CRS). Deutschland hat am 29.10.2014 zusammen mit 50 weiteren Staaten die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 3 Änderungsverpflichtung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bis zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung den Lohnsteuerabzug bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung zu ändern, wenn er erkennt, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, oder die Lohnsteuer sich durch eine rückwirkende Gesetzesänderung ändert. Art und Weise ist nicht zwingend festgelegt. Sie kann durch ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.8 Ausgleichsposten nach § 4g EStG

Im Hinblick auf europarechtliche Bedenken[1] wurde die Milderungsregelung des § 4g EStG eingeführt: Auf unwiderruflichen Antrag kann ein unbeschränkt Steuerpflichtiger in den Fällen der "Quasi-Entnahme" von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG die aufzulösenden stillen Reserven auch in einen Ausgleichsposten einstellen, soweit das Wirtschaftsgut ...mehr

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Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.4 Verstoß gegen Meldepflicht

Eine nicht erfolgte oder nicht korrekte Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR pro Verstoß geahndet werden kann.mehr

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Anzeigepflichten (Steuerges... / 1 Systematische Einordnung

Mit Gesetz vom 21.12.2019 ist in das deutsche Steuerrecht eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt worden.[1] Damit hat der deutsche Gesetzgeber die entsprechende europäische Richtlinie umgesetzt.[2] Die Regelung trat in Deutschland zum 1.7.2019 in Kraft. Erläutert wird die gesetzliche Regelung durch ein BMF- Schreiben v. 29.3.2021.[3] Da die ...mehr

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Anzeigepflichten (Steuerges... / 3 Praxisfragen

In der Praxis ist häufig schwierig zu bestimmen, ob tatsächlich eine grenzüberschreitende Steuergestaltung und damit eine Meldepflicht vorliegt. Im Zweifel sollte aber eine Meldung erfolgen, um eine Ordnungswidrigkeit zu vermeiden. Außerdem kann sich der Umfang der Meldepflicht in den einzelnen Staaten trotz einheitlicher Richtlinien-Vorgaben unterscheiden. In diesem Fall is...mehr

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Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.2 Kennzeichen

Entsprechend der Richtlinie unterteilt auch das deutsche Recht in Kennzeichen mit (§ 138e Abs. 1 AO) und ohne (§ 138e Abs. 2 AO) sog. Relevanztest (§ 138d Abs. 2 Nr. 3 lit. a AO). Kennzeichen mit Relevanztest sind: Mandatsvereinbarungen mit Vertraulichkeitsklauseln, die die Offenlegung gegenüber anderen Beratern oder der Finanzverwaltung untersagen oder unter ein pauschales Z...mehr

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Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.1 Erfasste Steuern, grenzüberschreitende Gestaltung

Die Meldepflicht besteht sowohl für sog. Intermediäre und für Nutzer und umfasst grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Wesentliche von der Meldepflicht erfasste Steuern sind die Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer) sowie Erbschaft-/Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer. Nicht erfasst werden die Umsatzsteuer, Zölle, Kirchensteuer sowie steuerl...mehr

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Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.3 Meldepflichtiger

Grundsätzlich ist der sog. Intermediär meldepflichtig. Dies ist im Regelfall der Steuerberater oder Rechtsanwalt; allerdings ist die Meldepflicht nicht auf diese Berufsgruppen beschränkt. Jeder, der eine Steuergestaltung vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert, zur Nutzung bereitstellt oder die Umsetzung verwaltet, unterfällt der Verpflichtung. Nicht erfasst werden al...mehr

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Anzeigepflichten, internati... / 2 Inhalt

Anzeigepflichtig sind Stpfl., die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, den Ort ihrer Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland unterhalten. Die Meldepflicht kann in den Fällen des § 138 Abs. 2 Nr. 2 AO auch von der ausländischen Personengesellschaft oder einem Treuhänder wahrgenommen werden. Die Anzeige hat beim nach den §§ 18ff. AO zuständigen FA zu erfolgen. Ist ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.14.2 Tauglicher Täter

Rz. 117 Bei § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO handelt es sich um eine Sonderdelikt. Tauglicher Täter des § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO ist gemäß dem Wortlaut der Norm ausschließlich der Intermediär i. S. d. § 138d Abs. 1 AO [1], also diejenige Person, die eine grenzüberschreitende Steuergestaltung i. S. d. § 138d Abs. 2 AO vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereits...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5 Geldbuße

Rz. 145 Die Geldbuße betrug bis zum Jahr 2016 für jede Form der vorsätzlichen Steuergefährdung gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 379 Abs. 4 AO höchstens 5.000 EUR. Danach hob der Gesetzgeber den bis dahin einheitlichen Bußgeldrahmen auf und regelte zunächst in § 379 Abs. 4 AO und später in den Abs. 4–7 ein gestuftes Höchstmaß der Geld...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.16.1 Allgemeines

Rz. 125 Zum Zweck der Norm und ihrem zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rz. 109f. Rz. 126 § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO erfasst die Verletzung der Deklarationspflicht des Nutzers (vgl. Rz. 130) aus § 138k S. 1 AO bei Verwirklichung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung.[1] Eine solche Verletzung kann liegen in der Nicht- oder Falschdeklaration sowie in der unvollständigen oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Konkurrenzen

Rz. 156 Bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre wird der Gefährdungstatbestand des § 380 AO vom Erfolgstatbestand des § 378 AO verdrängt, was auch der ausdrücklichen (überflüssigen) Regelung in § 379 Abs. 4 AO entspricht. Wie sich aus § 21 OWiG ergibt, ist § 379 AO darüber hinaus auch subsidiär gegenüber § 370 AO oder sonstigen Straftatbeständen, z. B. § 267...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.20.1 Allgemeines

Rz. 134 Im Rahmen der besonderen Steueraufsicht [1] besteht gem. § 120 Abs. 2 Nr. 4 AO die Möglichkeit, dass die Finanzbehörde dem von der Aufsicht Betroffenen Auflagen erteilen. Bei dieser Auflage handelt es sich um einen selbstständigen Verwaltungsakt, der mit einer anderen Entscheidung verbunden ist und auf dieser beruht. Sie lässt den Inhalt und die Rechtswirkungen des "H...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.1 Anwendung der Alg-Vorschriften

Rz. 4 Grundsätzlich sind auf das Teil-Alg alle Vorschriften über das Alg anzuwenden, die den Besonderheiten des Teil-Alg nicht entgegenstehen. Eine Anspruchseinheit von Teil-Alg und Alg besteht nicht. Die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung stellt klar, dass sich die entsprechende Anwendung der Alg-Vorschriften nicht nur auf das Erfüllen der Anspruchsvoraussetzungen bezieh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 13 Meldepflicht

Zusammenfassung Die Pflichten betroffener Plattformbetreiber lassen sich in die Kategorien der Datenerhebung, der Datenprüfung, der Prozessdokumentation, der Datenmeldung sowie der Information gegenüber den Anbietern unterteilen. Die Erfüllung dieser Pflichten setzt im Einzelfall unterschiedlich intensive Eingriffe in die unternehmensinternen Abläufe voraus und erfordert eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Meldepflicht von Plattformbetreibern aus Drittstaaten (Abs. 4)

Rz. 18 Für nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber ordnet der Abs. 4 an, dass sie nur im Fall einer Registrierung im Inland verpflichtet sind, an das BZSt zu melden. Somit setzt Abs. 4 Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 3 der Amtshilferichtlinie um.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Inhalt und Umfang der Meldepflicht (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nrn. 1 und 5 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 2 § 13 Abs. 1 Satz 1 PStTG verpflichtet meldende Plattformbetreiber, dem BZSt Informationen zu meldepflichtigen Anbietern zu übermitteln. Die Verfahren zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten sind in der Regel zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu beenden. Diese Verfahren die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Mehrere Betreiber derselben Plattform (Abs. 3)

Rz. 16 Abs. 3 setzt genau wie Abs. 2 Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 2 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 17 Hat eine Plattform mehrere Betreiber, sind sie grundsätzlich alle nebeneinander zur Meldung derselben Informationen verpflichtet. Daher gewährt § 13 Abs. 3 PstTG einem Plattformbetreiber die Möglichkeit, von der Meldung an das BZSt abzusehen, sofern er den Nachw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Wahlrecht eines mehrfach verpflichteten Plattformbetreibers (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 2 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 13 § 13 Abs. 2 und Abs. 3 PStTG gewähren einem Plattformbetreiber, welcher sowohl nach dem PStTG als auch nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats meldepflichtig ist, ein Wahlrecht. Der Plattformbetreiber kann entscheiden, an welche zuständige Behörde er meldet, § 13 Abs. 2 Satz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / Zusammenfassung

Die Pflichten betroffener Plattformbetreiber lassen sich in die Kategorien der Datenerhebung, der Datenprüfung, der Prozessdokumentation, der Datenmeldung sowie der Information gegenüber den Anbietern unterteilen. Die Erfüllung dieser Pflichten setzt im Einzelfall unterschiedlich intensive Eingriffe in die unternehmensinternen Abläufe voraus und erfordert eine entsprechende ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Ausnahmeregelung bei nicht in der EU ansässigen Plattformbetreibern (Abs. 5)

Rz. 19 Abs. 5 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 4 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 20 § 13 Abs. 5 PstTG regelt die Fälle nicht in der EU ansässiger Plattformbetreiber, bei denen der "Switch off"-Mechanismus nicht zur Anwendung kommt. Dies kann dadurch geschehen, dass keine qualifizierte Vereinbarung zwischen dem Ansässigkeitsdrittstaat mit allen Mitgliedstaaten b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.1 Allgemeines

Rz. 15 Der Plattformbetreiber hat nicht jeden Anbieter auf seiner Plattform als meldepflichtigen Anbieter[1] zu melden, das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese Ausnahmen beziehen sich auf sog. "freigestellte Anbieter"[2] und sehen[3] – auf Antrag gem. § 11 PStTG – sogar eine entsprechende Feststellung der Freistellung von den Meldepflichten des Plattformbetreibers vor.[4] Rz. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Qualifizierter Plattformbetreiber (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 5 der Amtshilferichtlinie der Begriff des qualifizierten Plattformbetreibers. Rz. 3 Nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber unterfallen ebenfalls den Meldepflichten, sofern sie in der EU ihre Tätigkeiten ausüben.[1] Die Steuerverwaltung der Drittstaaten, aus denen heraus Plattformbetreiber i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 1 Hintergrund des PStTG

Rz. 1 Mit dem Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen [1] vom 20.12.2022 wurden eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Gesetz ist zum 1.1.2023 in K...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Rückausnahme für große Hotelbetriebe (Abs. 2)

Rz. 5 § 19 Abs. 2 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. E der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 6 § 19 Abs. 2 PStTG stellt eine Rückausnahme für die Ausnahme von der Meldepflicht in Bezug auf Anbieter, die in erheblichem Umfang Nutzungen an unbeweglichem Vermögen über eine Plattform überlassen, dar. Voraussetzung für den Wegfall der Meldepflicht ist, dass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Erbringung relevanter Tätigkeiten gegen Vergütung (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 der Norm setzt die Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 8 der Amtshilferichtlinie um.[1] Rz. 3 Erforderlich ist gem. Abs. 1 S. 1, dass die relevanten Tätigkeiten gegen eine Vergütung i. S. des Abs. 2 erbracht werden. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass Tätigkeiten, die ohne Zahlung einer Vergütung erbracht werden oder nicht unter den Katalog des A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Qualifizierte relevante Tätigkeit (Abs. 4)

Rz. 13 Abs. 4 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 9 der Amtshilferichtlinie den Begriff der qualifizierten relevanten Tätigkeit. Rz. 14 Demnach ist eine qualifizierte Tätigkeit jede relevante Tätigkeit, zu der gemäß einer qualifizierten Vereinbarung ein automatischer Austausch von Informationen vorgeschrieben ist. Während das PStTG eine unmitte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Qualifizierter Drittstaat (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 6 der Amtshilferichtlinie den Begriff des qualifizierten Drittstaats. Rz. 7 Ein Drittstaat ist ein qualifizierter Drittstaat, wenn er auf der Grundlage einer zwischenstaatlichen Vereinbarung einen automatischen Austausch von Informationen durchführt, die als mit den nach dem PStTG zu meldenden In...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zentraler Gegenstand der Meldepflichten nach dem PStTG ist die Vergütung, die meldepflichtige Anbieter für die Erbringung relevanter Tätigkeiten erhalten. Die Vergütung ist die entscheidende Kennziffer des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs. Ihre Meldung gewährt den nationalen Finanzbehörden Einblicke in die geschäftliche Tätigkeit der betroffenen Anbieter, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Inhalt und Zweck des PStTG (Abs. 1)

Rz. 1 Nach § 1 Abs. 1 PStTG besteht der Zweck des Gesetzes über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen[1] darin, den Umfang und die Voraussetzungen des verpflichtenden automatischen Austauschs der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen gemäß Art. 8ac i. V. m. Anhang V der Richtlinie 2011/16/EU...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4.2 Inhalt

Rz. 52 Ein Plattformbetreiber gilt nach § 3 Abs. 3 PStTG als freigestellt, wenn er gegenüber dem BZSt oder gegenüber der jeweils zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union den Nachweis erbracht hat, dass meldepflichtige Anbieter die von ihm betriebene Plattform nicht nutzen können. Ein freigestellter Plattformbetreiber unterliegt daher weder den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.4 Rückausnahme

Rz. 59 Nr. 1 und Nr. 2 des Abs. 4 sehen eine Rückausnahme für nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber vor, die im Inland eine Betriebsstätte unterhalten (Nr. 1 Buchst. b. Unterbuchst. bb.). Voraussetzungen der Rückausnahme ist, dass es sich hierbei um einen Plattformbetreiber handelt, welcher als qualifizierter Plattformbetreiber im Sinne des § 7 Abs. 1 PStTG gilt. Grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 1 § 19 Abs. 1 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. A der Amtshilferichtlinie.[1] Nach § 19 Abs. 1 PStTG darf ein meldender Plattformbetreiber bei einem Anbieter annehmen, dass es sich bei diesem um einen freigestellten Anbieter nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 oder 2 PStTG handelt, zu dem eine Meldepflicht nicht besteht, sofern die Voraussetzungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4.1 Allgemeines

Rz. 51 Im Einzelfall stellt der Gesetzgeber Plattformbetreiber von der Meldepflicht frei. Die Voraussetzungen hierfür regelt § 3 Abs. 3 PStTG. Die Vorschrift dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 3 der Amtshilferichtlinie.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 8 Kennung des Finanzkontos (Abs. 8)

Rz. 18 Abs. 8 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. C, Nr. 8 der Amtshilferichtlinie die Kennung des Finanzkontos. Rz. 19 Es handelt sich um eine eindeutige, dem Plattformbetreiber vorliegende Kennnummer oder Referenz des jeweiligen Bankkontos oder eines ähnlichen Zahlungsdienstkontos, auf das die Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wird. Dieser Begri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 2 Begriffsbestimmungen

Allgemeines Rz. 1 § 2 PStTG bestimmt, dass die Begriffsbestimmungen nach Unterabschn. 2 nur für die Zwecke des PStTG maßgeblich sind.[1] Rz. 2 Zentral für die Meldepflichten von Plattformbetreibern sind zunächst die Begriffe der "Plattform"und des "Plattformbetreibers", der "(meldepflichtigen) Anbieter" sowie der "relevanten Tätigkeit". Diese sind zwar in den §§ 3 bis 5 PStTG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 3 Bedeutung für die Praxis

Rz. 5 Die Umsetzung der DAC-7-Richtlinie durch das PStTG bewirkt einen erheblichen Mehraufwand für betroffene Plattformen. Darunter fallen digitale Plattformen fast jeder Größe, die insbesondere im umsatzsteuerlichen Kontext bereits mit vielfältigen Administrativpflichten belastet sind.[1] Die Umsetzung der einzelnen Pflichten bedingt dabei im Einzelfall tiefgreifende Umstel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3.2 Inhalt

Rz. 43 Plattformbetreiber ist gem. § 3 Abs. 2 PStTG jeder Rechtsträger, der sich verpflichtet, einem Anbieter eine Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen. Die Eigenschaft als Plattformbetreiber ist aus rein vertragsrechtlicher Perspektive, losgelöst vom technischen Betrieb ("Systembetrieb") der Plattform-Infrastruktur, zu bewerten.[1] Als Plattformbetreiber k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Vergütung (Abs. 2)

Rz. 24 Dem PStTG liegt ein eigenständiger Vergütungsbegriff zugrunde. Die Definition findet sich in § 5 Abs. 2 PStTG, der die Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 10 der Amtshilferichtlinie umsetzt.[1] Rz. 25 Vergütung ist hiernach jegliche Form von Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Anbieter (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. B, Nr. 1 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 8 Gem. § 4 Abs. 2 PStTG ist Anbieter jeder Nutzer einer Plattform, der zu irgendeinem Zeitpunkt im Meldezeitraum auf der Plattform registriert ist und eine relevante Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 PStTG anbieten kann. Der Plattformbetreiber kann selbst nicht ...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2.4 Auskunfts- und Hinweispflichten

Aus den Fürsorgepflichten können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben.[1] Das ist eine Besonderheit, denn grundsätzlich hat jede Vertragspartei selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen. Die Annahme wechselseitiger Hinweis- und Informationspflichten weicht hiervon ab und bedarf deshalb einer konkreten Rechtfertigung.[2] Bestehende Inform...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 2 Wesen und Aufbau des PStTG

Rz. 3 Das PStTG beinhaltet ausschließlich steuerliches Verfahrensrecht. Es hat keine Auswirkungen auf die Gesetze, die einzelne Steuerarten betreffen und nach denen sich die Besteuerung von Einkünften bzw. Umsätzen bestimmt (z. B. EStG, KStG, GewStG, UStG).[1] Rz. 4 Das PStTG gliedert sich in 6Abschnitte: Im ersten Abschnitt sind die allgemeinen Vorschriften enthalten, die den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.3 Warenverkäufe (Nr. 3)

Rz. 12 Die dritte Fallgruppe des § 5 Abs. 1 PStTG erfasst Warenverkäufe, worunter ausweislich der Legaldefinition des § 5 Abs. 4 PStTG (und im Einklang mit dem Richtlinientext) ausschließlich körperliche Gegenstände verstanden werden sollen. Rz. 13 Hinweis Hierin liegt ein weiteres Beispiel für die terminologische Autonomie des PStTG. Denn nach der Gesetzesbegründung sollen S...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.1.2 Nebenpflichten im Einzelnen

Die wichtigsten Nebenpflichten sollen im Folgenden überblicksartig dargestellt werden. a) Anzeige-, Auskunfts- und Aufklärungspflichten Bei den Anzeige- und Auskunftspflichten ist zu unterscheiden zwischen den gesetzlichen Auskunftspflichten wie etwa aus § 5 Abs. 1 EFZG (Anzeige der Arbeitsunfähigkeit) und solchen, die sich unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag und der Treuepflic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.2 Die Regelbeispiele

Rz. 134 Da der allgemeine Tatbestand recht abstrakt ist und seine Anwendung in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten dürfte, sind in den Buchst. a–f konkretere Tatbestände eingeführt worden, die in Form von nicht abschließenden Regelbeispielen den allgemeinen Tatbestand konkretisieren. In den einzelnen Tatbeständen der Buchst. a–f werden Nutzungen, Übertragungen, Um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.1 Der Grundtatbestand

Rz. 127 § 138e Abs. 2 Nr. 2 AO enthält im ersten Halbsatz eine allgemeine Regelung über Gestaltungen, die zur Aushöhlung des Informationsaustauschs über Finanzkonten führen können oder die sich das Fehlen von entsprechenden Vorschriften über den Informationsaustausch zunutze machen. In den Buchst. a–f sind dann beispielhaft, also nicht abschließend, einige Gestaltungen aufge...mehr