Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lettland / 2.3.1 Meldung an die lettische staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Lettland vorübergehend beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber bei der lettischen staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde per Email an vdi@vdi.gov.lv angemeldet werden. Die Anmeldung muss in lettischer Sprache erfolgen und Angaben zum deutschen Unternehmen, zum entsandten Arbeitnehmer (Name, Personalausweisnummer), zur Entsendung (Ort, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schweiz / 2.3.1 Meldung an das Portal easygov

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in der Schweiz vorübergehend beschäftigt oder selbstständig tätig ist, über das schweizerische Portal (https://www.easygov.swiss/easygov/#/de/landing/wpmv) online gemeldet werden. Die Meldung muss 8 Tage vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum Arbeitnehmer, zur Berufsqualifikation de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schweden / 2.3.3 Besonderheiten

Drittstaatsangehörige benötigen eine Arbeitserlaubnis. Für bestimmte Tätigkeiten (u. a. Elektro- und brandgefährdende Arbeiten, Gerüstbau und Arbeiten in großer Höhe) gibt es Besonderheiten zu beachten. Beispielsweise müssen Unternehmen, die elektrische Installationen durchführen, sich vor Beginn ihrer Tätigkeit beim schwedischen Elektrizitätssicherheitsamt registrieren lasse...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Zeitgleiche Durchführung mit Prüfungen durch Träger der Rentenversicherung (Abs. 4)

Rz. 32 Gem. § 42f Abs. 4 EStG können die LSt-Außenprüfung und die Prüfungen durch die Träger der Rentenversicherung nach § 28p SGB IV auf Verlangen des Arbeitgebers zur gleichen Zeit durchgeführt werden. Die Vorschrift bezweckt die Reduzierung der Belastungen, die dem Arbeitgeber durch 2 getrennte Außenprüfungen der Finanzverwaltung und der Träger der Rentenversicherung ents...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.3 Aufforderung zur Meldung (Nr. 3)

Rz. 13 Nach Nr. 3 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt (die Meldeaufforderung nach § 59 ist ein Verwaltungsakt, BSG, Urteil v. 19.12.2011, B 14 AS 146/11 B; Paulenz, in: Münder/Geiger/Lenze, SGB II, § 39 Rz. 10; Herbe, in: GK SRB, SGB II, § 39 Rz. 10; offengelassen: Löcken, in: Luik/Harich, SGB II, § 39 Rz. 27) keine aufschiebende Wirkung, mit de...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.10 ESRS S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Rz. 138 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-14 verlangen – unter der Maßgabe der Wesentlichkeit – vom berichtspflichtigen Unternehmen offenzulegen, inwieweit die Arbeitskräfte des Unternehmens durch ein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind (nach Personenzahl) und wie viele Fälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Tode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Unternehmen, die vorübergehend in Ungarn tätig sind, unterliegen der ungarischen Meldepflicht.[1] 2.3.1 Meldung an das ungarische Arbeitsamt Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Ungarn beschäftigt ist, beim ungarischen Arbeitsamt registriert werden. Die Registrierung kann elektronisch unter http://www.ommf.gov.hu/index.php?akt_menu=552 erfolgen. Hierbei müssen unter a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bulgarien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Bulgarien tätig sind, unterliegen der bulgarischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Bulgarien online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das bulgarische Portal Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Bulgarien vorübergehend beschäftigt ist, online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Belgien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Belgien tätig sind, unterliegen der belgischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Belgien online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das belgische Portal Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Belgien vorübergehend beschäftigt ist, über dass Portal "Limosa" online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zypern / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die vorübergehend in Zypern tätig sind, unterliegen der zypriotischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Zypern melden.[1] 2.3.1 Meldung an das zypriotische Ministerium für Arbeit, Soziales und Sozialversicherung Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer der in Zypern vorübergehend beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber beim zypriotischen Ministerium für Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber deren Arbeitnehmer vorübergehend in Dänemark tätig sind, unterliegen der dänischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Dänemark online melden. Selbstständige ohne Arbeitnehmer müssen sich nur dann im RUT (Register für ausländische Dienstleister) anmelden, wenn sie Dienstleistungen im Baugewerbe erbringen oder Maschinen und Anlagen installieren und repariere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zypern / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Zypern ausübt, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Zypern wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Zypern ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Belgien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zypern / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bulgarien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zypern / 2.3.2 Keine Meldung

Für auf Seeschiffe entsandte Arbeitnehmer muss keine Meldung erfolgen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bulgarien / Zusammenfassung

Begriff Wenn ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Bulgarien ausübt, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Bulgarien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Bulgarien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden:...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Dänemark aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Dänemark wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Dänemark ein Doppelbesteuerungsabkommen - im Folgenden: DBA. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Ungarn aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Ungarn wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Ungarn ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dieses ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Belgien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Belgien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Belgien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Belgien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Belgien / 2.3.2 Jahresmeldung

Werden regelmäßig Dienstleistungen in Belgien erbracht, kann eine Meldung für ein ganzes Jahr erfolgen. Diese Meldung kann maximal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Diese Regelung gilt nicht im Bausektor und für Zeitarbeitsfirmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Belgien / 2.3.6 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.800 EUR bis 24.000 EUR erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 2.3.3 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem Gesellschaftliche Besprechungen (u. a. Vertragsverhandlungen, Strategiebesprechungen, etc.), wenn sie keine weiteren Dienstleistungen erbringen Arbeitnehmer, die an Vorträgen/ Seminaren teilnehmen Arbeitnehmer, die auf Messen ausstellen bzw. an diesen Messen teilnehmen Personen- und Güterbefö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung vorliegen. Sollte es Änderungen geben, müssen diese spätestens am ersten Arbeitstag, an dem die Änderungen in Kraft treten, gemeldet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zypern / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung übermittelt werden. Sollten Änderungen eintreten, müssen diese innerhalb von 15 Tagen nach Eintritt der Änderung übermittelt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bulgarien / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.500 BGN, im Wiederholungsfall in Höhe von 1.500 BGN – 20.000 BGN erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. Nach der Registrierung erhalten die Arbeitnehmer eine Bescheinigung, die mitzuführen ist. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese ggf. nachzumelden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 2.3.1 Meldung an das ungarische Arbeitsamt

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Ungarn beschäftigt ist, beim ungarischen Arbeitsamt registriert werden. Die Registrierung kann elektronisch unter http://www.ommf.gov.hu/index.php?akt_menu=552 erfolgen. Hierbei müssen unter anderem Angaben zum deutschen Unternehmen, zur Tätigkeit in Ungarn und zur Entsendung nach Ungarn (Dauer, Ort der Tätigkeit, Entlohnung) gemacht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Belgien / 2.3.4 Selbstständige

Die belgische Regierung hat festgelegt, dass die Meldung auch von Selbstständigen erfolgen muss, wenn die Tätigkeit im Baugewerbe, in der Reinigungsbranche oder einem fleischverarbeitendem Betrieb erfolgt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bulgarien / 2.3.2 Kontrollen

Arbeitnehmer sollen für Kontrollen einen Nachweis über die Meldung, die A1-Bescheinigung sowie Kopien vom Arbeitsvertrag, Arbeitszeitnachweisen, Stundenzetteln und Gehaltsabrechnungen mitführen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 2.3.5 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 5.000 HUF bis zu 500.000 HUF erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 2.3.2 Meldungen bei reglementieren Berufen

Die ungarischen Vorschriften sehen vor, dass bei bestimmten regulierten Berufen (vgl. Datenbank) zusätzliche Befähigungen benötigt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zypern / 2.3.3 Aufbewahrungspflichten

Das zypriotische Recht sieht vor, dass bei Kontrollen Firmendaten des entsendenden Unternehmens und des Auftraggebers, Daten der entsandten Arbeitnehmer, Daten zur Entsendung (Einsatzort, Art und Dauer der Tätigkeit), Nachweise über die Entrichtung von SV-Beiträgen bzw. die Bescheinigung A1 vorgelegt werden müssen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Belgien / 2.3.5 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung vorliegen. Dauert der Auftrag länger als angegeben, muss eine Verlängerung vorgenommen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt die Meldung verspätet oder ist die Meldung fehlerhaft, können Bußgelder bis zu 10.000 DKK erhoben werden. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder bis zu 20.000 DKK erhoben werden. Diese können für jeden Tag der verspäteten / falschen Anmeldung erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zypern / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung oder eine verspätete Meldung, können Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 EUR pro Verstoß erhoben werden. Bei wiederholten Verstößen kann das Bußgeld bis zu 20.000 EUR betragen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zypern / 2.3.1 Meldung an das zypriotische Ministerium für Arbeit, Soziales und Sozialversicherung

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer der in Zypern vorübergehend beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber beim zypriotischen Ministerium für Arbeit, Soziales und Sozialversicherung gemeldet werden. Es werden Angaben zum deutschen Unternehmen, zur Kontaktperson in Zypern, zur Entsendung (Art der Entsendung, Ort, Dauer) und zur Art der Wirtschaftstätigkeit gefordert. Weiterhin muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Belgien / 2.3.3 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen Arbeitnehmer im internationalen Personen und Güterverkehrssektor; ausgenommen sind Kabotage Aktivitäten in Belgien. Entsendung von qualifizierten, spezialisierten Arbeitnehmern/Selbständigen für die Erstmontage/ Erstinstallation von Gütern, sofern die Tätigkeit nicht länger als 8 Tage andauert; ausgenomm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Belgien / 2.3.1 Meldung über das belgische Portal

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Belgien vorübergehend beschäftigt ist, über dass Portal "Limosa" online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zur entsandten Person, zum Arbeitgeber, zum Ort der Beschäftigung in Belgien, zu den Identifikationsdaten des Kunden, zum Anfangs- und Enddatu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / 2.3.2 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen: Teilnehmer von Seminaren und Konferenzen, Teilnehmer von Geschäftsreisen, wenn keine feste Geschäftseinrichtung in Dänemark besteht, Beratungsleistungen im Bereich Jahresabschluss / Abschlussprüfung, wenn die Tätigkeit weniger als 8 Tage andauert, Konzerninterne Entsendungen bis zu 8 Tage, Kabotage-Fahrten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bulgarien / 2.3.1 Meldung über das bulgarische Portal

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Bulgarien vorübergehend beschäftigt ist, online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum entsandten Arbeitnehmer, zum entsendenden Unternehmen, zu einer Kontaktperson, die als Verbindungsperson zu den bulgarischen Behörden dient (d. h. sie benötigt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / 2.3.1 Meldung über das dänische Portal

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Dänemark vorübergehend beschäftigt ist, über das Portal "RUT" online gemeldet werden. Die Meldung muss spätestens am Tag vor der Einreise übermittelt werden. Bei RUT handelt es sich um das Register für ausländische Dienstleister. Im Rahmen der Meldung müssen bei Beschäftigten u. a. zu Folgendem Angaben gemacht werden: Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowakei / 2.3.3 Ausnahmen von der Meldepflicht

Bei folgenden Tätigkeiten müssen keine Meldungen gemacht werden: Besprechungen ohne Erbringung von Dienstleistungen Teilnahme an Seminaren und Vorträge Teilnahme an Messen und ähnlichen Veranstaltungen Teilnahme an Kongressen und Tagungenmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tschechien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Unternehmen, die vorübergehend in Tschechien tätig sind, unterliegen der tschechischen Meldepflicht.[1] 2.3.1 Meldung an die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Tschechien beschäftigt ist, beim tschechischen Registrierungsportal der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde mit einer Entsendemitteilung vor Arbeitsantritt gemeldet werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowakei / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in der Slowakei tätig sind, unterliegen der slowakischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in der Slowakei online anmelden.[1] 2.3.1 Meldung über die nationale Arbeitsaufsichtsbehörde Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in der Slowakei vorübergehend beschäftigt ist, von seinem deutschen Arbeitgeber über das Portal o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowenien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Slowenien tätig sind, unterliegen der slowenischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Slowenien online melden.[1] 2.3.1 Meldung an das slowenische Arbeitsamt Grundsätzlich muss für jeden Arbeitnehmer, der in Slowenien vorübergehend beschäftigt ist, ein Formular an das slowenische Arbeitsamt übermittelt werden. Die Mel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Estland / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Estland tätig sind, unterliegen der estnischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Estland online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das estnische Portal Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Estland für mehr als 3 Monate vorübergehend beschäftigt ist, online beim estnischen Arbeitsinspektorat gemeldet werden. Die M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spanien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Unternehmen, die vorübergehend in Spanien tätig sind, unterliegen der spanischen Meldepflicht.[1] 2.3.1 Meldung an das spanische Arbeitsministerium Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Spanien für mehr als 8 Tage beschäftigt ist, beim spanischen Arbeitsministerium mit einer Entsendemitteilung vor Arbeitsantritt gemeldet werden. Die Entsendemitteilung wird von den regi...mehr