Fachbeiträge & Kommentare zu Mediator

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zfs 9/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis November 2012 Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Gießen / Stadthalle Gießen Datum: Samstag, 29.9.2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung/ 249,– EUR M...mehr

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AGS 8/2012, Gesamtes Kostenhilferecht

Gesamtes Kostenhilferecht. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Bearbeitet von Ralf Bendtsen, Vorsitzender Richter am LG Lüneburg, Dr. Barbara v. Daumiller, Fachanwältin für Versicherungsrecht in Traunstein, Dr. Dominik Härtl, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator in Dachau, Heiko Janssen, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Handels- und Gesellschaftsrec...mehr

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AGS 8/2012, Der Zugewinnausgleich – Eine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare

Der Zugewinnausgleich – Eine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare. Herausgegeben von Dr. Max Braeuer, Rechtsanwalt und Notar in Berlin. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld. 1. Aufl. 2011. 343 S. 49,00 EUR. Bewertungen im Zugewinnausgleich. Herausgegeben von Dr. Rudolf Schröder, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Euskirchen. Verlag Ernst und ...mehr

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ZErb 7/2012, Aktuelles zur Unternehmensnachfolge

Tagungsbericht Der Alumni-Verein Private Wealth Management e.V.[2] des Masterstudiengangs "Unternehmensnachfolge, Erbrecht und Vermögen"[3] veranstaltete am 15.6.2012 ein Symposium zum Thema "Aktuelles zur Unternehmensnachfolge" in den Räumen der Kanzlei P + P Pöllath + Partners am Standort Berlin. Themen waren steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge, Gefahren aus...mehr

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zfs 6/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juli 2012 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Honorarprofessor der Universität Bielefeld, Bochum Ort: Berlin / Hotel Palace Datum: Samstag, ...mehr

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zfs 5/2012, Mediation im Schadens- und Versicherungsrecht

Die Mediation ist in aller Munde. Wie vieles schwappt auch diese Welle aus den USA herüber. Da dort auf 100.000 Einwohner nur 6 Richter – in Deutschland sind es 26 – kommen, hat sie schon deshalb einen anderen Stellenwert. Da an die ohnehin nicht besonders üppig ausgestalteten Justizhaushalte die Axt des Sparzwangs angelegt wird, liegt es nahe, dass auch in unserem Justizsys...mehr

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FF 5/2012, Steuerrechtliche Änderungen mit Auswirkung auf das Familienrecht

1. Der Steuergesetzgeber hat uns Ende 2011 nicht das gewohnte Jahressteuergesetz beschert, sondern das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVerG).[1] Ob die Neuregelungen diesen Namen verdienen, soll vorliegend nicht weiter vertieft werden. Jedenfalls enthält das Gesetz eine Reihe von Änderungen, die für das Familienrecht relevant sind und für Familien im Allgemeinen in Teilbe...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / 3.1 Die Rolle der Prozessanwälte im Verhandlungsablauf

Die Rolle des Prozessanwalts im Rahmen der einzelnen Verfahrensschritte (vgl. oben 1. d) entwickelt sich vom aktiven Beginn in der Vorbereitungsphase über das Abwarten und Beobachten während der Interessensdefinition hin zum aktiven Verhandeln über Lösungen und zur weitgehend eigenständigen Ausformulierung eines Vertrags. Jede Verhandlungsphase muss erst abgearbeitet werden, ...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / c) Was ist das Besondere am Mediationsverfahren?

Sie sollten klarstellen, dass es sich bei der Mediation um ein professionelles Konfliktlösungsverfahren handelt, das eine gute Alternative zu einer Entscheidung per Urteil darstellen kann. Dies rührt daher, dass der Lösungsansatz ein völlig anderer ist, als bei der klassischen Gerichtsbarkeit. Dort gibt das Gesetz die Garantie einer Entscheidung nach Recht und Gesetz – aller...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / e) Für den Mandanten ist außerdem wichtig zu wissen, wie das Verfahren abläuft:

Die Zivilprozessordnung schreibt für die ordentliche Gerichtsbarkeit vor, welcher und wie viele Richter an welchem Gericht, bei welcher Kammer entscheiden und wie die Verhandlung selbst abläuft. Beim Mediationsverfahren gibt es dagegen keine vergleichbaren Vorschriften. Allerdings ist die Systematik im Ablauf des Verfahrens eine ganz wesentliche Säule der Verhandlung.[16] Das...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / a) Begriffsklärung

Als Erstes sollten Sie Ihrer Mandantschaft erklären, was genau der Begriff "Mediation" bedeutet. Bislang fand sich der Begriff zwar mehrfach im deutschen Recht (z. B. §§ 135, 156 FamFG; § 276 Abs. 5 ZPO), es fehlte aber eine Legaldefinition. Auf der EU-Ebene ist der Begriff "Mediation" inzwischen definiert worden, und zwar in der sogenannten Mediations-Richtlinie vom 23.4.20...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / b) Streitgegenstandsbezogene Aspekte:

(aa) Konflikte aufgrund von Missverständnissen (Informationsdefizite, Fehlinformationen, unterschiedliche Bewertung und Gewichtung von Daten) können mithilfe eines Mediators konstruktiv bearbeitet werden. Letztlich geht es um die Erforschung des genauen Sachverhalts durch exaktes Zuhören und durch richtiges Fragen. Ob ein solcher Konflikttyp vorliegt, können Sie als Prozessan...mehr

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ZErb 12/2011, Der Prozessan... / b) Prinzipien der Mediation sowie Vor- und Nachteile

Einzelne Prinzipien und die sich daraus ergebenden Vor- und Nachteile der Mediation sollten Sie dem Mandanten in eigenen Worten näher erläutern: "Freiwillig" meint, dass alle Beteiligten die Freiheit haben, sowohl an der Mediation teilzunehmen als auch jederzeit aus dem Verfahren auszusteigen. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu staatlichen Gerichtsverfahrens. Eine so...mehr

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AGS 1/2012, Gebührenabrechnung erbrechtlicher Mandate. Begründet von FAErbR u. FAFamR Bonefeld, fortgeführt von FAinErbR u. FAinArbR Monika B. Hähn sowie Rechtsanwalts- und Notfachangestellte Daniela Otto. zerb Verlag, Bonn. 2. Aufl. 2011. Schriftenreihe der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. XV, 192 S. 38,00 EUR

Mit Inkrafttreten des RVG hatte Bonefeld die 1. Aufl. des vorliegenden Buches herausgegeben. Dieses Werk wird nunmehr in zweiter Auflage von Hähn und Otto fortgeführt. Während in der ersten Auflage noch wesentlich auf die Neuerungen gegenüber der BRAGO hingewiesen wurde und sich zum Teil auch umfangreiche Gegenüberstellungen fanden, ist das Buch jetzt grundlegend überarbeite...mehr

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FF 1/2012, Braucht das voll... / a) Die Rechtsprechung

In der Rechtsprechung wird bei der Frage nach einer objektiven oder subjektiven Bestimmung der Interessenlage häufig danach unterschieden, ob der Streitstoff der Verfügung der Parteien unterliegt und der Auftraggeber das dem Anwalt erteilte Mandat durch Weisungen beschränken kann. Vor allem in bürgerlich-rechtlichen Vermögensangelegenheiten, die der Parteidisposition unterlä...mehr

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Verfahrenskostenhilfe und Kosten der Mediation

Leitsatz Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob sich die Verfahrenskostenhilfe auch auf die Kosten der Mediation erstreckt, wenn diese vom Gericht vorgeschlagen wurde. Sachverhalt Die Beteiligten waren nicht miteinander verheiratete Eltern eines im August 2005 geborenen Kindes, das bei der Kindesmutter lebte. Sie stritten um die Ausgestaltung des Umgangsrechts und vor...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / III. Der Sonderfall der Mediation

Eine Sonderrolle nimmt der Rechtsanwalt wahr, der als Mediator (oder auch als Vermittler oder Schlichter – vgl. § 18 BORA) tätig wird. Er vertritt keine Interessen, sondern übernimmt lediglich eine gesprächsleitende Funktion, die ihn zu Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit zwingt.[22] Folgerichtig nimmt das neue RDG in § 2 Abs. 3 Nr. 4 die Mediation und jede ve...mehr

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zfs 03/2011, Mediation und Rechtsschutzversicherung

Die Bundesregierung hat am 12.1.2011 ein Gesetz zur Förderung der Mediation beschlossen. § 2 des Regierungsentwurfs (RE) regelt das Verfahren und die Aufgaben des Mediators. Nach Abs. 4 bestimmen die Parteien im "allseitigen Einverständnis", welche weiteren Personen in die Mediation einbezogen werden können, d.h. an den Mediationsverhandlungen teilnehmen dürfen. Die Anwesenhe...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / 5. Kritik

Grundlegende Kritik an § 163 Abs. 2 FGG-RG wird vor allem im Hinblick auf ein denkbares Scheitern der Vermittlungsbemühungen des Sachverständigen geübt.[12] Allerdings erfolgt ein Rollenwechsel vom Mediator zum Sachverständigen auch dann nicht, wenn die Vermittlungsbemühungen des Sachverständigen scheitern, wie Willutzki befürchtet,[13] wenn zunächst die Daten erhoben und er...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / Besonders geeignet ist die Mediation, wenn

die Kommunikation zwischen den Parteien durch Emotionen belastet ist, der Konflikt so vielschichtig ist, dass er von den Parteien nicht mehr selbst analysiert und bearbeitet werden kann, die Parteien keine gemeinsame Form oder Sprache finden, wie sie miteinander verhandeln könnten, Stereotypen und Fehlinterpretationen den Umgang miteinander bestimmen, Verhandlungen stocken und z...mehr

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FF 02/2008, Verfahren vor e... /  1.2 Mediation

Neben diesen Stellen, die eine Streitschlichtung im tradierten Sinn versuchen, ist in den letzten Jahren noch die Mediation getreten, die im (digitalen) Brockhaus (2006) wie folgt definiert wird als Verfahren zur Regelung von Konflikten in Familie, Partnerschaft, Schule, Politik und Umwelt sowie in Wirtschaftsunternehmen beziehungsweise Organisationen. Der eingesetzte neutra...mehr

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AGS 04/2009, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtspflegerin hat im Ergebnis zu Recht im Rahmen der Kostenfestsetzung auf Seiten der Klägerin eine 1,2-fache Terminsgebühr bezogen auf den Gesamtstreitwert der rechtshängigen und nicht rechtshängigen Ansprüche berücksichtigt. Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin. Verhandlun...mehr

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AGS 06/2009, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtspflegerin des LG hat im Ergebnis zu Recht im Rahmen der Kostenfestsetzung auf Seiten der Klägerin eine 1,2-fache Terminsgebühr bezogen auf den Gesamtstreitwert der rechtshängigen und nicht rechtshängigen Ansprüche berücksichtigt. Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin. Ver...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / 3. Auslegung und Interpretation der neuen Vorschrift im Kontext der amtlichen Begründung

§ 163 Abs. 2 FGG-RG steht im Abschnitt 3 – Verfahren in Kindschaftssachen. Dieser Abschnitt beginnt mit § 151 FGG-RG, in der in acht Ziffern die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren in Kindschaftssachen thematisiert werden: Elterliche Sorge Umgangsrecht Kindesherausgabe Vormundschaft Pflegschaft Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Kindes oder Jugendlich...mehr

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AGS 09/2009, Reisekosten un... / 1 Aus den Gründen

Die angefochtene Entscheidung ist zutreffend. Insbesondere hat die Beteiligte zu 1) gem. § 45 Abs. 1 RVG einen Anspruch gegen die Landeskasse auf Vergütung der durch die Teilnahme am Mediationstermin entstandenen Auslagen (Fahrtkosten i.H.v. 95,80 EUR gem. Nr. 7004 VV und Tage- und Abwesenheitsgeld i.H.v. 69,60 EUR gem. Nr. 7005, 7008 VV). Der Vergütungsanspruch bestimmt sich...mehr

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zfs 04/2011, Fahrerlaubnisr... / Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Am 12.1.2011 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung beschlossen (BR-Drucks 60/11). Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die außergerichtliche, die gerichtsnahe und die gerichtsinterne Mediation regeln. Zudem dient der Entwurf der Umsetzung...mehr

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FF 11/2008, Gewinner des Aufsatzwettbewerbs der ARGE Familienrecht

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV, die Redaktion der Forum Familienrecht sowie der Deutsche Anwaltverlag gratulieren herzlichst Herrn Kollegen Guido Rasche aus Münster zum Gewinn des Aufsatzwettbewerbs "10 Jahre Fachanwalt für Familienrecht". Rechtsanwalt, Bankkaufmann und Mediator Rasche (45) ist seit 2003 Fachanwalt für Familienrecht. Sein Beitrag "Auftritt, Aufg...mehr

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FF 07_08/2011, Zu Grandel, Das fristenrechtliche Überraschungsei oder wie lange sind zwei Wochen (FF 2011, 133)

Leserbrief Die Ausführungen von Grandel machen wiederum einmal mehr deutlich, dass der RA in eigenen Dingen sich leicht gedanklich versteigen kann. Die Regelung des § 137 Abs. 2 FamFG, dass die dort unter Ziff. 1.–4. aufgeführten Familiensachen Folgesachen im Verbund sind, wenn sie "spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssac...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / Auxilia

… Anstelle der Kosten für Rat oder Auskunft erstattet die AUXILIA die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation gem. § 5 Abs. 2 e); … m) Rechtsschutz in Betreuungsverfahren für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person. Die Kosten gem. § 5 ...mehr

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FF 05/2009, Beschleunigte K... / 3. Kritik

Gegen die grundsätzliche Anberaumung eines frühen gerichtlichen Termins werden kaum ernstliche Einwände erhoben. Die Kritik richtet sich gegen die pauschale Bevorzugung von Kindschaftssachen, soweit sich hierdurch eine zeitliche Benachteiligung anderer Familiensachen ergeben wird. Es sei nicht einzusehen, weshalb ähnlich dringende Unterhaltsfragen oder vermögenssichernde Anor...mehr

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AGS 09/2011, Handbuch der Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen. Von Professor Dr. Gerrit Langenfeld. 6., grundlegend neu bearbeitete Aufl. 2011. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 298 S. 49,50 EUR.

Das nunmehr nach 2005 endlich in der 6. Aufl. erschienene Standardwerk wendet sich ausnahmslos an alle im Familienrecht tätigen versierten Praktiker. Acht inhaltsreiche und systematisch aufbereitete Kapitel verhelfen auch dann zu exzellenten Problemlösungen, wenn selbst der erfahrene Familienrechtler nicht weiter weiß und aus Unsicherheit umständlich formulierte Verträge sei...mehr

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FF 01/2011, Gesamtschuld un... / 3 Anmerkung

1. Die Frage, wie gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten im Zugewinnausgleich zu behandeln sind, stellt sich in der Praxis recht oft und nicht nur bei der Finanzierung von gemeinsamen Immobilien, sondern auch bei Zusammenveranlagung und daraus resultierenden Steuerschulden. Der BGH beantwortet in der vorliegenden Entscheidung Fragestellungen dazu im Ergebnis zutreffend. Irri...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 1. Die "einvernehmliche" Scheidung

Zu den Dauerbrennerthemen im Zusammenhang mit dem Stichwort Interessenkollision gehört die Fallkategorie der sog. einvernehmlichen Scheidung. Viele (wenn nicht die meisten) Rechtsuchenden und nicht wenige Anwälte gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass es doch möglich sein müsse, scheidungswillige Eheleute, die über alle Modalitäten der Hausratsverteilung, des Unterhal...mehr

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FF 06/2008, Das Neun-Felder... / 3. Was macht ein Problem zum Problem?

Folgende Bedingungen sind vom Mandanten oder auch vom Gegner zu erfüllen, um ein Problem als Problem zu empfinden.[4] Es bedarf: mindestens einer Person, die eine Situation subjektiv als Problem erlebt; eines ursprünglichen Wunsches bzw. eines Bedürfnisses der Person nach Veränderung der Situation sowie der momentanen Unmöglichkeit für die Person, eine Lösung für die Situation z...mehr

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AGS 10/2011, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 28.8.2005 geborenen Kindes M. M. lebt bei der allein sorgeberechtigten Kindesmutter. Im vorliegenden Verfahren streiten die Kindeseltern um die Ausgestaltung des Umgangsrechts, vor allem über die Frage, ob M. beim Vater übernachten darf. Durch die angefochtene Entscheidung hat da...mehr

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AGS 10/2011, Erstreckung de... / 2 Aus den Gründen

1. Gem. § 114 Abs. 1 ZPO kann eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. In Rspr. u....mehr

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FF 07/2009, Verfahren in Ki... / b) Funktion und Aufgaben des Verfahrensbeistands, § 158 Abs. 4

Der Regierungsentwurf zum FamFG hatte zur Funktion und zu den Aufgaben des Verfahrensbeistands eine begrüßenswerte Regelung vorgesehen. Den Fundamentalstreit über die advokatorische oder vormundschaftliche Funktion[115] entschied der Entwurf mit einem entschiedenen "Sowohl-als-auch". Begründet wurde dies mit der eigenständigen Stellung und Verantwortung des Verfahrensbeistan...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 2. Schaffung einer konstruktiven Gesprächsatmosphäre

Die wesentliche Schwierigkeit bei komplizierten Erbauseinandersetzungen ist in der Regel: Die Miterben müssen aus ihrer persönlichen Zerstrittenheit heraus dazu kommen, sachlich (und das heißt insbesondere: interessenbezogen[59]) miteinander zu verhandeln. Es geht also darum, die Gesprächsatmosphäre zu verändern. Gerade das kann Mediation aber leisten. Eine der Hauptaufgaben...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 5. Interessenbasiertes Verhandeln

Wie bereits oben aufgezeigt[67] spielt es für den Erfolg einer Erbauseinandersetzung eine ganz erhebliche Rolle, dass eine konstruktive Gesprächsatmosphäre geschaffen werden kann, insbesondere dass sich die Parteien Klarheit über ihre wahren Interessen verschaffen und diese auch offenlegen: Im Erkennen und Offenlegen der wahren Interessen liegt ja gerade der entscheidende Pu...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 3. Behebung von Machtungleichgewichten

Was Erbauseinandersetzungen ebenfalls oft schwierig macht, ist ein Machtungleichgewicht unter den Parteien. Hier kommt unter Umständen die alte Familienstruktur zum Tragen, bei der sich ein Geschwisterkind, verstärkt vielleicht auch durch seine Ausbildung, immer schon besser durchsetzen konnte. Abkömmlinge aus unterschiedlichen Ehen haben vielleicht einen unterschiedlich gut...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / IV. Stärkung des nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahrens

Im Sinne einer Stärkung mediativer Elemente sollte im Hinblick auf die genannten Vorzüge der außergerichtlichen Mediation auch das nachlassgerichtliche Vermittlungsverfahren ausgebaut werden.[80] Dieses stellt ja bereits jetzt eine Form alternativer Streitbeilegung dar[81],und der Nachlassrichter (bzw. Rechtspfleger, Notar) ist in der Sache ein Mediator.[82] Gerade mit Blick...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / II. Gestaltende Zuweisung von Nachlassgegenständen durch den Richter

Um eine wirtschaftlich sinnvollere Nachlassteilung zu ermöglichen, wird verschiedentlich eine (maßvolle) Erweiterung richterlicher Gestaltungsmöglichkeiten gefordert.[27] Diese könnten de lege ferenda durch einen entsprechenden Ausbau des nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahrens – ähnlich der Zuweisung der Ehewohnung und von Haushaltsgegenständen bei Trennung und Ehesche...mehr

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ZErb 09/2010, Reformvorschl... / 1. Privatautonomie vor richterlicher Gestaltungsmacht: Stärkung der Verhandlungskompetenz durch Mediation

Der soeben erläuterte Reformvorschlag setzt bei den gesetzlichen Teilungsregeln und einer Erweiterung richterlicher Befugnisse an. Nach dem Konzept des BGB liegt die Erbauseinandersetzung aber primär in den Händen der Miterben und gerade nicht in denen des Richters:[40] Die Miterben sind an der Sache "am nächsten dran" und aufgrund ihrer Kenntnisse des individuellen Falls am...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / aa) Für den Mediator

These 1: Es ist wichtig, scharf zwischen Mediation und anwaltlicher Beratung zu trennen, um Rollenklarheit zu behalten. These 2: Der Mediator gefährdet seine Neutralität, wenn er sich aus der Mediatorenrolle in den Bereich der anwaltlichen Tätigkeit begibt.mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / aa) Für den Mediator

These 8: Die juristische Beurteilung eines Sachverhaltes im Rahmen der Fairnessüberlegungen kann zu neuen Impulsen führen. These 9: Der juristische Mediator sollte, wenn die Parteien eine Lösung erarbeiten, die juristisch anders zu beurteilen ist, hierauf hinweisen, damit die Medianten bei der späteren anwaltlichen Beratung nicht erstaunt sind und der Mediator nicht als "unwiss...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / aa) Für den Mediator

These 6: Die anwaltliche Beratung kann unberechtigte Forderungen aufdecken, ohne dass der Mediator seine Neutralität gefährdet. These 7: Die anwaltliche Beratung kann Blockadehaltungen im Rahmen der Mediation auflösen.mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / aa) Für den Mediator

These 3: Die anwaltliche Beratung kann zu einer Fokussierung auf einen Streitpunkt führen, der durch die Mediation mithilfe einer anderen Sichtweise aufgelöst wird. These 4: Es erfolgt keine Bewertung "richtig" oder "falsch" der anwaltlichen Berechnungen, vielmehr werden sie als denkbare Möglichkeiten stehen gelassen und eine dritte Regelung erarbeitet. These 5: Eine Mediation ka...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / d) Einschätzung

Wenn die Medianten eine anwaltliche Beratung ablehnen, kann dies verschiedene Ursachen haben. Einmal kann dies mit einer Negativvorstellung über die Anwaltschaft zusammenhängen, weil die Medianten die Kosten eines Anwalts scheuen oder weil sie eine Eskalation (Streit schüren durch den Anwalt) befürchten oder weil sie andere negative Erfahrungen mit dem Berufsstand gemacht ha...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / II. Bedeutung der anwaltlichen Beratung für das Mediationsverfahren

Die anwaltliche Beratung nach Erstellung eines Vereinbarungskonzeptes und vor abschließender vertraglicher Vereinbarung ist Ausdruck des Informiertheitsgebotes und dient als Vergleichsmaßstab.[1] Inwieweit die rechtliche Problematik in der Mediation bearbeitet werden kann, ist umstritten und wird nicht einheitlich beantwortet. Die Bandbreite geht dahin, dass der Mediator sic...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / IV. Resümee

Anwaltliche Rechtsberatung hat bei familienrechtlichen Mediationen eine wichtige Funktion. Sie steht neben der Mediation, ergänzt und unterstützt die Mediation. Bei einer guten Beratung greifen Mediation und anwaltliche Beratung wie "Zahnräder" ineinander und führen den Trennungsprozess zu einem guten Abschluss und damit zu zufriedenen Mandanten. Die anwaltliche Beratung soll...mehr