Fachbeiträge & Kommentare zu Mediator

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ZAP 7/2018, Die Mediation u... / 3. Mediator

Mediator im Sinne des Mediationsgesetzes ist eine Person, die ausschließlich außerhalb staatlicher Gerichtsverfahren tätig wird. Dies ergibt sich neben der allgemeinen Gesetzesüberschrift im Rückschluss aus § 278a ZPO sowie aus § 9 MediationsG. Der Gesetzgeber hat eine klare Trennung zwischen Güterichter im staatlichen Verfahren und Mediator außerhalb dieses Verfahrens vorge... mehr

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ZAP 22/2017, Anwaltshaftung: Anwaltlicher Mediator

(BGH, Urt. v. 21.9.2017 – IX ZR 34/17) • Der Vertrag zwischen dem anwaltlichen Mediator und den Konfliktparteien ist regelmäßig als mehrseitiger Anwaltsdienstvertrag zu verstehen, so dass der Mediator nach anwaltsrechtlichen Grundsätzen haften kann. Ein anwaltlicher Mediator, der von Eheleuten zu dem Zweck beauftragt wird, mit ihnen eine einverständliche Scheidungsfolgenvere... mehr

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ZAP 20/2022, Berufswidrige Werbung: Unzulässigkeit der Führung der Bezeichnung „Notar & Mediator”

(BGH, Beschl. v. 11.7.2022 – NotZ (Brfg) 6/21) • Durch die gleichwertige Verwendung der Bezeichnung „Mediator” neben der Amtsbezeichnung „Notar” kann beim rechtsuchenden Publikum, dem die Tätigkeiten des Notars außerhalb der Beurkundung von Rechtsvorgängen regelmäßig wenig bekannt sind, der falsche Eindruck entstehen, dass der die Bezeichnung „Notar & Mediator” Führende nebe... mehr

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ZAP 3/2023, Berufsrechtsreport / XI. Auftreten als „Notar & Mediator”

Der BGH hatte sich im Berichtszeitraum mit dem notariellen Werberecht auseinanderzusetzen. Die Entscheidung ist für Anwaltsnotare von besonderer Relevanz (BGH, Beschl. v. 11.7.2022 – NotZ [Brfg] 6/21, ZAP EN-Nr. 672/2022 [Ls.] m. Anm. Günther, GRUR-Prax 2022, 564). Der Kläger trat in der Öffentlichkeit unter der Bezeichnung „Notar & Mediator” auf und wurde von der zuständige... mehr

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ZAP 7/2018, Die Mediation u... / VI. Güterichter, Streitmittler und Mediator

Durch das Mediationsgesetz 2012 ist die Person des Mediators auf eine außergerichtliche, unabhängige und neutrale Person festgelegt (§§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 3 MediationsG). Demgegenüber hat § 278 Abs. 5 ZPO den einer konsensualen Streitbeilegung verpflichteten Richter als Güterichter“ normiert. Schließlich hat der deutsche Gesetzgeber mit der Umsetzung der ADR-Richtlinie über di... mehr

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ZAP 10/2024, Grundlegendes ... / 4. Der Rechtsanwalt als Mediator, §§ 7a, 18 BORA

Der Inhalt des Begriffs der Mediation wird weder in § 7a BORA noch in § 18 BORA definiert. Jedenfalls sind die Interessen der an der Mediation Beteiligten nicht widerstreitend i.S.v. § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA, sondern gleichgerichtet auf die Findung einer gemeinsam erarbeiteten, einvernehmlichen Regelung. Dies gilt jedoch nicht für eine spätere anwaltliche Mandatierung, di... mehr

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ZAP 7/2018, Die Mediation u... / VIII. Haftung des Mediators

Zwischen dem Mediator und den Parteien der Mediation besteht ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis (sog. Mediatorvertrag). In der Regel handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach den Regeln des Dienstvertrags (§§ 675, 611 BGB). Damit haftet der Mediator für eine schuldhafte Verletzung seiner Vertragspflichten gem. § 280 BGB. Die Vertragspflichten des Mediator... mehr

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Aktuelles aus Gesetzgebung ... / 58 Änderungen bei der Ausbildung zertifizierter Mediatorinnen und Mediatoren seit dem 1.3.2024 in Kraft

Die Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) sind zum 1.3.2024 in Kraft getreten. Seit dem 1. 9. 2017 ist die Befugnis, sich als "zertifizierte Mediatorin" bzw. als ""zertifizierter Mediator"" bezeichnen zu dürfen, reglementiert. Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung legt fest, innerhalb welcher Fristen bestimmte Aus- und Fortbil... mehr

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ZAP 13/2019, Anwaltsmagazin / 4 Fristablauf für die Fortbildung bei Mediatoren

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat darauf aufmerksam gemacht, dass für zertifizierte Mediatoren demnächst die gesetzliche Übergangsfrist nach §§ 4 Abs. 1, 7 Abs. 3 ZMediatAusbV abläuft. Am 1.9.2017 ist die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) in Kraft getreten. § 4 ZMediatAusbV sieht eine Fortbildungsverpflichtung vor. Da... mehr

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ZAP 18/2017, Anwaltsmagazin / 7 Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren in Kraft

Am 1. September ist die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) in Kraft getreten. Sie soll die Qualität von Mediationsleistungen verbessern und das Vertrauen in Mediationsverfahren stärken. Zertifizierter Mediator kann sich künftig nennen, wer eine den Kriterien der Verordnung entsprechende Ausbildung durchlaufen hat und an einer... mehr

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Aktuelles aus Gesetzgebung ... / 83 Reform der "Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildung" geplant

Das BMJ plant, die Ausbildung zertifizierter Mediatoren praxisgerechter und digitaler zu gestalten und hat hierzu eine Änderungsverordnung zur Reform der "Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung" vorgelegt. Am 1.9.2017 ist die noch heute geltende "Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung" (ZMediatAusbV) in Kraft getreten. Diese setzt den Rahmen für die erforderl... mehr

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ZAP 14/2023, Anwaltsmagazin / 4 Mediatoren-Ausbildung wird modernisiert

Seit September 2017 ist die Befugnis, sich als „zertifizierte Mediatorin” bzw. als „zertifizierter Mediator” bezeichnen zu dürfen, reglementiert. Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) legt fest, innerhalb welcher Fristen bestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie eine erste praktische Mediation, Einzelsupervisionen und Fortbildungsstunden zu abs... mehr

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ZAP 15/2017, Anwaltsmagazin / 3 AGH untersagt Bürogemeinschaft mit Mediatoren und Betreuern

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf eine kürzlich ergangene Entscheidung des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs hingewiesen, das sich gegen eine Bürogemeinschaft zwischen einem Anwalt und einem Mediator/Berufsbetreuer ausgesprochen hat (Urt. v. 22.5.2017 – AGH 17/16 [I 9]). In dem entschiedenen Fall war der Mediator/Berufsbetreuer zuvor sogar zur Anwaltschaft zugelassen ... mehr

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ZAP 7/2018, Die Mediation u... / IV. Deutsches Mediationsgesetz

Das deutsche Mediationsgesetz (v. 21.7.2012, BGBl I, S. 1577) enthält zunächst eine Begriffsbestimmung der Mediation und der Person des Mediators (§ 1 MediationsG), sodann werden Fragen des Verfahrens und der Aufgabe des Mediators einschließlich von Offenbarungspflichten, Tätigkeitsbeschränkungen und einer Verschwiegenheitspflicht geregelt (§§ 2–4 MediationsG). Schließlich e... mehr

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ZAP 3/2020, "Was ist Ihr Interesse?" – Zur Struktur einer Mediation

Viele Kollegen glauben, dass die Mediation, genau wie die Suche nach Ansprüchen und deren Durchsetzung im rechtlichen Verfahren, eine intellektuelle Disziplin ist. Meine Hypothese aus 30 Jahren Erfahrung mit Konfliktlösungen mit Macht, Recht und Interessenausgleich ist eine andere: Ob man Mediation versteht und anwendet, hat nichts mit intellektueller, sondern hat mit geisti... mehr

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ZAP 7/2018, Die Mediation u... / 2. Streitmittler

Der Begriff des Streitmittlers ist neu im deutschen Recht. Er wird als Person charakterisiert, die für eine Verbraucherschlichtungsstelle tätig ist. Nach § 1 Abs. 1 VSBG werden solche Stellen ausschließlich im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung tätig. Gemäß § 1 Abs. 1 VSBG ist die Tätigkeit von Schlichtungsstellen unabhängig vom angewendeten Konfliktbeilegungsver... mehr

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ZAP 12/2018, Aktuelle Entwi... / c) Anwaltlicher Mediationsvertrag

Der Vertrag zwischen dem anwaltlichen Mediator und den Konfliktparteien ist regelmäßig ein mehrseitiger Anwaltsdienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter (BGH, Urt. v. 21.9.2017 – IX ZR 34/17, ZAP EN-Nr. 687/2017 = NJW 2017, 3442 Rn 18; OLG Hamm MDR 1999, 836). Daher kann der Mediator nach anwaltsrechtlichen Grundsätzen haften (BGH, Urt. v. 21.9.2017 – IX ZR 34/17, a.a.O... mehr

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ZAP 16/2025, Mediation und ... / III. Mediationsgesetz

Gemäß § 1 Abs. 1 des Mediationsgesetzes (MediationsG) v. 21.7.2012 (BGBl I, S. 1577, zuletzt geändert durch Art. 135 der Verordnung v. 31.8.2015 BGBl I, S. 1474) ist die Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Gemäß § 1 Abs. 2 MediationsG ist ein Mediator eine unabhängige und neutral... mehr

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ZAP 23/2025, Das Güterichte... / 2. Der Güterichter

Mit dem Begriff des Güterichters wird nach der gesetzlichen Terminologie der nicht entscheidungsbefugte Richter im gerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vom Mediator unterschieden. Den Mediator, der seine Tätigkeit auf einer vertraglichen Grundlage erbringt, gibt es begrifflich daher nur außerhalb des Gerichtsverfahrens. Seit dem Ablauf der Übergangsfrist am 1.8.2013 gibt ... mehr

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ZAP 23/2025, Das Güterichte... / 1. Abgrenzung zu anderen Streitbeilegungsverfahren

Das Güterichterverfahren ist zunächst kein Mediationsverfahren i.S.d. Mediationsgesetzes, welches ausschließlich außerhalb staatlicher Gerichtsverfahren stattfindet (vgl. zum Mediationsverfahren Förster, ZAP 2025, 806). Hinweis: Das Mediationsgesetz enthält Begriffsbestimmungen der Mediation und der Person des Mediators. Es finden sich weiter Verfahrensregelungen (Offenbarung... mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / 3. Haftung des Anwaltsmediators

Für großes Aufsehen hat ein Urteil des IX. Zivilsenats des BGH vom 21.9.2017 (Az. IX ZR 34/17, ZAP EN-Nr. 687/2017) gesorgt. Der BGH hatte insofern erstmalig die Gelegenheit, sich zu den Berufspflichten und der Berufshaftung eines als Mediator tätigen Rechtsanwalts (Anwaltsmediators) zu äußern. Der Entscheidung liegt ein überaus atypischer Sachverhalt zugrunde, in dem ein gr... mehr

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ZAP 3/2019, Berufsrechtsreport / b) Kreis der sozietätsfähigen Berufe

Die zweite Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2016 betraf § 59a Abs. 1 BRAO, wonach sich Rechtsanwälte allein mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschließen dürfen. Der 1. Senat hat die Norm wegen Verstoßes gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) insoweit für verfassungswidrig erklärt, als sie Rechtsanwälten e... mehr

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ZAP 7/2018, Die Mediation u... / V. Mediation zwischen Richterschaft und Anwaltschaft

Ursprünglich wurde Mediation als ein strikt außergerichtliches Verfahren der konsensualen Streitbeilegung verstanden. Es war daher ein echter Paradigmenwechsel, als sich ab 2002 als ein deutscher Sonderweg ein Wandel hin zu einer gerichtsinternen Mediation entwickelte. In allen Bundesländern und allen Gerichtsbarkeiten wurden Modellversuche unternommen, Mediation trotz Recht... mehr

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ZAP 16/2017, Anwaltsmagazin / 5 Evaluationsbericht zur Mediation in Deutschland

Die Bundesregierung hat Mitte Juli den nach § 8 Abs. 1 des Mediationsgesetzes vorgeschriebenen Evaluationsbericht zur Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Aus- und Fortbildung der Mediatorinnen und Mediatoren vorgelegt. Mit dieser Pflicht zur Evaluierung wollte der Gesetzgeber des im Jahr 2012 in Kraft getretenen Gesetzes sicherstellen, dass nach rund vier J... mehr

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ZAP 16/2017, Berufsrechtsre... / 1. Beschränkung des Kreises der sozietätsfähigen Berufe

Anfang 2016 befasste sich das BVerfG auf Vorlage des BGH mit der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Kreises der sozietätsfähigen Berufe auf Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in § 59a Abs. 1 BRAO . Wie angesichts der "Vorarbeiten" des BGH (Beschl. v. 16.5.2013 – II ZB 7/11) zu erwarten war, sah der I. Senat das berufsrechtliche Verbot eines interprofessionellen Zusamm... mehr

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ZAP 22/2017, Anwaltsmagazin / 2 BRAK-Vorschläge zur Weiterentwicklung der Mediation in Deutschland

Die Bundesregierung hatte im Sommer ihren Evaluationsbericht zur Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Aus- und Fortbildung der Mediatorinnen und Mediatoren vorgelegt. Der Bericht kam zu dem Schluss, dass das Instrument der Mediation hierzulande noch nicht in dem Maße genutzt wird, wie es – gemessen an dem Ziel, außergerichtliche Konfliktbeilegung zu fördern ... mehr

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ZAP 16/2025, Mediation und ... / VI. Emotionen in Mediationen?

Bei Mediationen mit wichtigen Beziehungsinteressen (z.B. bei Familienmediationen, internationalen Konflikten) ist die Einbeziehung von Emotionen, Kommunikationsstörungen und Aspekten der Vergangenheit immer schon weithin anerkannt gewesen (Risse, a.a.O., § 1 Rn 57 ff.). Emotionen aus den Verhandlungen herauszuhalten ist abzulehnen. Fisher und Shapiro fordern die proaktive Ein... mehr

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Erläuterungen zur Honorarbe... / 3. Fachberater für vereinbare Tätigkeiten

Rz. 17 Im Berufsstand besteht ein allgemeines Bedürfnis für vereinbare Tätigkeiten neben der Möglichkeit, Tätigkeitsschwerpunkte der Öffentlichkeit gegenüber bekannt zu machen, analog den Rechtsanwälten die Möglichkeit zu haben, sich "Fachberater" für besondere Qualifikationen oder Kenntnisse nennen zu dürfen. Nach § 43 Abs. 2 StBerG ist es den Berufsangehörigen nur gestatte... mehr

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ZAP 8/2020, / 6.2 Duve/Eidenmüller/Hacke/Fries, Mediation in der Wirtschaft. Wege zum professionellen Konfliktmanagement, 3. Aufl. 2019, Verlag Dr. Otto Schmidt, 400 S., 49,80 EUR

Das Autorenquartett hat vor allen Dingen das Ziel, die Lesenden mit der Methode und dem Potenzial der Mediation als Instrument eines effektiven Konfliktmanagements bei Streitigkeiten in und zwischen Unternehmen vertraut zu machen. Zunächst möchte man meinen, dass der Adressatenkreis damit auf im Wirtschaftsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Berater beschrä... mehr

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ZAP 16/2025, Mediation und ... / 4. Vierte Phase: Konfliktlösung

Zentrale Aufgabe des Mediators ist es, die Parteien dabei zu unterstützen, kooperativ eine Lösung zu entwickeln, die den Interessen und Bedürfnissen aller Parteien gerecht wird, damit diese nicht in einen distributiven Verteilungskampf und „Machtspielchen” zurückfallen. Nur die Herausarbeitung der Interessen und der Aufbau von gegenseitigem Respekt und Verständnis wird eine ... mehr

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ZAP 16/2025, Mediation und ... / 3. Dritte Phase: Konfliktbearbeitung

In der Konfliktbearbeitung geht es um die Klärung der Bedürfnisse und die Interessen der Parteien. Die Unterscheidung zwischen dem Verhalten eines Beteiligten und seinen tatsächlichen Interessen und Motiven ist dabei ebenso wichtig wie die Identifizierung der dabei wirksamen Bezugs- und Wertesysteme. Vielen Parteien ist häufig der Unterschied zwischen Position und Interessen... mehr

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ZAP 16/2025, Mediation und ... / 1. Erste Phase: Vorbereitung und Abschluss des Mediationsvertrages

Im Rahmen der ersten Phase ist zu klären, wer die Mediation initiiert hat und welche Erwartungen die Parteien an die Mediation haben. Weiterhin ist zu erfragen, über welches Vorwissen die Parteien über das Verfahren verfügen. Der Mediator ist für den Verhandlungsprozess verantwortlich, für den Inhalt und das Ergebnis sind allein die Parteien zuständig. Die Kosten des Verfahr... mehr

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ZAP 16/2025, Mediation und ... / 2. Zweite Phase: Bestandsaufnahme

Im Anschluss sind die Themengebiete abzustecken, über die verhandelt werden soll. Insbesondere bei emotionsgeladenen Themen ist es wichtig, auf die Einhaltung der vorher vereinbarten Regeln zu achten. Der Mediator wird durch geschickten Einsatz von Gesprächsführungstechniken (z.B. Fragetechnik) eruieren, welche hinter den Positionen der einzelnen Parteien liegenden Interesse... mehr

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ZAP 16/2025, Mediation und ... / II. Aufbau eines Mediationsverfahrens

Das Mediationsverfahren ist in mehrere Phasen unterteilt. Die Grundelemente sind: Die Verfahrensleitung durch einen neutralen Mediator, Die Freiwilligkeit der Teilnahme, Die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien, Die Interessenorientierung bei der Konfliktbearbeitung, Vertraulichkeit. Weit verbreitet ist das Fünf-Stufen-Modell von Friedmann und Himmelstein (Mähler/Mähler, M... mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 2. Rechtsdienstleistung

Rz. 3 Eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung liegt nur noch dann vor, wenn eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erforderlich ist (§ 2 Abs. 1 RDG). Eine Rechtsdienstleistung liegt nicht vor bei bloßer Rechtsanwendung oder wenn der Beratungsschwerpunkt auf wirtschaftlichem Gebiet liegt wie z. B. bei schlichtem Handeln als Vertreter (z. B. An- und Abmeldung bei Sozial... mehr

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ZAP 7/2018, Die Mediation u... / 1. Güterichter

Der in § 278 Abs. 5 ZPO geregelte Güterichter kann nur dann tätig werden, wenn die Rechtshängigkeit einer Streitsache gegeben ist und der zur Entscheidung berufene Spruchkörper seiner gesetzlich vorgesehenen Aufgabe, vor Beginn der mündlichen Verhandlung eine Güteverhandlung durchzuführen, in der Weise nachkommt, dass der Spruchkörper die Sache an den Güterichter verweist. D... mehr

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ZAP 5/2023, Wie Rechtsanwäl... / a) Abgrenzung anwaltlicher zu nicht anwaltlicher Tätigkeit

Voraussetzung für eine Haftung des Rechtsanwaltes – und damit Eintritt seiner Haftpflichtversicherung im Schadenfall – ist zudem, dass der Rechtsanwalt überhaupt anwaltlich tätig geworden ist. Auch dieses Problem wird bei Mandatsübernahme häufig übersehen oder ausgeblendet. Hier droht eine Versicherungslücke. Denn nicht alle Tätigkeiten, die heute üblicherweise durch Rechtsa... mehr

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ZAP 3/2018, Familienrechtliche Konfliktlösung: Auf der Suche nach der besten Methode

In 40 Jahren Berufserfahrung als Familienanwältin hat sich für mich gezeigt: Wir Juristen sind zwar in der Lage, das Familienrecht anzuwenden. In vielen Fällen können die Ergebnisse jedoch nicht nachhaltig zu einer Konfliktbereinigung im Bereich des Familienrechts führen. Aus verschiedenen Gründen: Uns Juristen fehlt in der Regel eine Ausbildung, die uns befähigt, die Kernko... mehr

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ZAP 12/2018, Aktuelle Entwi... / 4. Hinweispflichten

Der Mandant muss imstande sein, nach den erhaltenen Hinweisen seine Interessen sachgerecht wahrzunehmen (BGH, Urt. v. 21.9.2017 – IX ZR 34/17, ZAP EN-Nr. 687/2017 = NJW 2017, 3442 Rn 33 unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 23.2.2012 – IX ZR 92/08, WM 2012, 758 Rn 11). Ein Rechtsanwalt genügt seiner Hinweispflicht gegenüber der Partei deshalb nur dann, wenn er eine unmissverstän... mehr

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ZAP 14/2017, Anwaltsmagazin / 8 Ein Fünftel der Anwälte geht einem Zweitberuf nach

Etwa 19 % der deutschen Anwältinnen und Anwälte geht einem Zweitberuf nach, wie eine Studie des Soldan Instituts unter rund 1.600 Kollegen ergeben hat. Danach konzentriert sich zwar der Großteil der Berufsträger ausschließlich auf den Anwaltsberuf – 81 % der Befragten gaben an, keine Nebentätigkeit auszuüben. Aber immerhin 9 % üben einen komplementären Zweitberuf aus, d.h. e... mehr

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ZAP 10/2024, Grundlegendes ... / e) Tätigkeitsverbote bei Vorbefassung als Rechtsreferendar und bei nichtanwaltlichen Tätigkeiten, § 43a Abs. 5 und 6 BRAO

§ 43a Abs. 5 BRAO n.F. regelt ausdrücklich die Tätigkeit von Rechtsreferendaren, wonach auch diese berufsrechtlich vorbefasst und daher mit einem Tätigkeitsverbot nach § 43a Abs. 1 S. 1 BRAO belegt sein können. Hat also ein neu zugelassener Rechtsanwalt zuvor im Rahmen seines Referendariats nach Maßgabe von § 59 BRAO (Ausbildung von Referendaren) in derselben Rechtssache mit... mehr

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ZAP 15/2024, Anwaltsmagazin / 1.9 Personalia

Am Bundesgerichtshof haben zwei neue Richter ihren Dienst angetreten. Neu im 6. Strafsenat ist der bisherige Richter am OLG Frankfurt a.M. Prof. Dr. Patrick Gödicke. Neu im VII. Zivilsenat ist die bisherige Richterin am OLG München Dr. Isolde Hannamann; sie tritt die Nachfolge des bisherigen Richters am BGH Dr. Ulrich Kartzke an, der nach zwölf Jahren Dienst am BGH Ende Juni... mehr

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ZAP 23/2025, Das Güterichte... / 4. Streitpunkt: Einzelgespräche?

Streitig ist, ob der Güterichter, der sich für die Methode der Mediation entschieden hat, wie ein Mediator auch Einzelgespräche mit den Beteiligten führen darf (bejahend: Franken, NZA 2015, 641, 643; verneinend: Prütting, MDR 2016, 965, 967). Gegen die Möglichkeit, Einzelgespräche zu führen, spricht die Bindung des Güterichters an das Rechtsstaatsprinzip sowie an das Gebot d... mehr

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Der Katalog zur Vergütung v... / 40 Schiedsrichter und Schiedsgutachter

Rz. 35 Ein StB als Schiedsrichter erhält Vergütungen nach dem abgeschlossenen Schiedsrichtervertrag. Ist dort eine Regelung nicht getroffen, hat er Anspruch auf die "übliche Vergütung" gem. § 612 Abs. 2 BGB (vgl. Kennzahl 4100 Rz. 29–36). Häufig sind aber Schieds-(gerichts-)ordnungen anzuwenden, die von Verbänden aufgestellt worden sind. Diese sehen nach dem Streitwert gestaf... mehr

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ZAP 6/2024, Anwaltsmagazin / 1 Neuregelungen im März

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vor allem ausländerrechtliche Änderungen, den Klimaschutz und die Sicherheit digitaler Dienste. Auch für Mediatoren gibt es Neuerungen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Fachkräfteeinwanderung Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (Fachkräfteeinwander... mehr

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ZAP 16/2025, Mediation und ... / Zusammenfassung

Lange gerichtliche Verfahrensdauern, die Zahlung von Gerichts- und Anwaltskosten sowie der ungewisse Ausgang eines streitigen Verfahrens lassen den Blick auf andere Lösungsmöglichkeiten in Konflikten richten (vgl. bereits Förster, ZAP 2024, 193). Auch wenn einige Fälle nur prozessual für den Mandanten erfolgreich zu gestalten sind, so ist zu bedenken, dass – wie z.B. im Fall... mehr

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ZAP 4/2019, Wettbewerbsrech... / I. Einleitung

Reklame, Werbung oder auf Neudeutsch "Marketing" – drei Begrifflichkeiten, die bei Lichte betrachtet das Gleiche bedeuten: Sie stehen alle für den Versuch, durch (mehr oder weniger) gezielte Ansprache potenzielle Kunden bzw. Mandanten zu erreichen und auf diese Weise den Absatz der eigenen Produkte und/oder Dienstleistungen zu fördern. Seit der Liberalisierung des anwaltlich... mehr

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ZAP 10/2024, Grundlegendes ... / 2. Die Berechtigung zur Tragung einer Fachanwaltsbezeichnung, § 43c BRAO

Gemäß § 43c Abs. 1 S. 1 BRAO kann einem Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, die Befugnis verliehen werden, als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in diesem Bereich zu führen, wobei nach § 43c Abs. 1 S. 3 BRAO maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen erteilt werden können. Insgesamt existieren derzeit ... mehr

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ZAP 7/2024, Grundlegendes z... / aa) Gegenstand und Umfang der Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, § 43a Abs. 2 S. 2 BRAO, § 2 Abs. 2 BORA. Hierzu ist auch die Tätigkeit als Vermittler, Schlichter oder Mediator zu zählen, was § 18 BORA ausdrücklich klarstellt. Ausgenommen sind nur Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Gehe... mehr

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Anhang zu § 11 Abs. 2 BewG ... / III. Bewertung von Rechtsanwaltskanzleien

Rz. 284 Ähnlich wie für Arztpraxen besteht auch für Rechtsanwaltskanzleien ein Leitfaden zur Bewertung, den die Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2007 zum 4. Mal fortgeschrieben hat.[329] Auch der Wert einer Anwaltskanzlei soll sich aus zwei Komponenten zusammensetzen, nämlich dem Substanzwert (bestehend aus Büroeinrichtung,[330] ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeite... mehr