Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 3 Leistungsantrag

Das Kurzarbeitergeld ist schriftlich bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in deren Bezirk die Lohnabrechnungsstelle des Betriebs liegt.[1] Der Antrag kann vom Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung gestellt werden. Mit dem Antrag sind die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch nachzuweisen. Die Nachweispflicht trifft den Arbeitgeber auch dann, wenn der Antrag von de...mehr

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Winterbauförderung / Zusammenfassung

Begriff Die Winterbauförderung ist eine Leistung des Arbeitsförderungsrechts. Sie soll dazu beitragen, die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Baugewerbe in den Wintermonaten aufrechtzuerhalten und damit die Winterarbeitslosigkeit zu reduzieren. Kernleistung ist das Saison-Kurzarbeitergeld. Es wird durch das Wintergeld an Arbeitnehmer und durch die Erstattung der Sozialversic...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 3.3.2 Einsetzen von Erholungsurlaub

Als vermeidbar gilt ein Arbeitsausfall im Allgemeinen auch dann, wenn er durch Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann. Dabei sind jedoch ausdrücklich vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, um den Sinn und Zweck des Erholungsurlaubs nicht zu gefährden. Die Agentur für Arbeit fordert deshalb grundsätzlich nich...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld / 2.3 Beitragsberechnung/-tragung

Bei Kurzarbeit ist für die Beitragsberechnung und -tragung zwischen dem tatsächlich erzielten Bruttoarbeitsentgelt und dem Kurzarbeitergeld zu unterscheiden: Für das tatsächlich (noch) erzielte Bruttoarbeitsentgelt (den sog. Kurzlohn) gelten die allgemeinen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht, d. h. die Beiträge sind grundsätzlich zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehme...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 3 Zeiten ohne lohnsteuerpflichtigen Lohn

Mitunter erhält der Arbeitnehmer für einzelne Arbeitstage eines wöchentlichen oder monatlichen Lohnzahlungszeitraums keinen Lohn, weil er z. B. Kurzarbeit leistet, unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist, sich zur Erledigung persönlicher Angelegenheiten ohne Lohnzahlung kurzfristig beurlauben lässt oder als Beschäftigter im Baugewerbe Saison-Kurzarbeitergeld (ehemals Wintera...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 3.3 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Allein Arbeitsausfälle, die nicht vermeidbar sind, begründen einen Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld. Das setzt voraus, dass der Betrieb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, um den Arbeitsausfall zu verhindern. Auch während einer Kurzarbeit muss der Betrieb alles in seiner Kraft Stehende unternehmen, um den Arbeitsausfall ...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 1.2 Ausnahmen

Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit kommt generell nicht in Betracht für Personen, die in einer betrieblichen Berufsbildung (z. B. Auszubildende, Praktikanten und Teilnehmer an dualen Studiengängen), bei einem Freiwilligendienst in Form eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, als Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, als Menschen mit Behinderungen in g...mehr

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Beitragsberechnung / 4.4 Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld

Bei Bezug von Kurzarbeitergeld[1] oder Saison-Kurzarbeitergeld bleibt in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das tatsächlich (noch) erzielte Bruttoarbeitsentgelt (Kurzlohn) Grundlage für die Berechnung der Beiträge.[2] Diese Beiträge sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Für die Beiträge zur Krank...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.3 Monatslohn

Unabhängig von der Verteilung der Arbeitszeit erhält der Arbeitnehmer in den Monaten April bis November einen Monatslohn von 178 Gesamttarifstundenlöhnen und in den Monaten Dezember bis März einen Monatslohn von 164 Gesamttarifstundenlöhnen. Der Monatslohn vermindert sich um den Gesamttarifstundenlohn für Arbeitsstunden, die durch Urlaub, Krankheit mit und ohne Lohnfortzahlun...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.5 Entgeltfortzahlung

Mittlerweile steht außer Streit, dass auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen haben. Es gelten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Hinsichtlich der Berechnung der Entgeltfortzahlung enthält § 12 Abs. 4 TzBfG seit 1.1.2019 jedoch eine Sonderregelung, da die Berechnung Schwierigkeiten bereiten k...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 3.3.3 Nutzung von Arbeitszeitkonten

Arbeitsausfälle sind auch vermeidbar, soweit sie durch die Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen bzw. durch den Abbau von Gleitzeitguthaben oder von Überstunden ganz oder teilweise vermieden werden können. Sofern seit der letzten Schlechtwetterzeit Arbeitszeitguthaben, die nicht mindestens ein Jahr bestanden haben, zu anderen Zwecken aufgelöst wurden als ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Interessenausgleich/Sozialplan

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Abfindung / 2 Abfindungen durch Auflösungsurteil im Kündigungsschutzprozess

Auflösungsantrag Stellt das Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung fest, erscheint oftmals eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht mehr möglich. Ist dem Arbeitnehmer nach Feststellung der fehlenden sozialen Rechtfertigung der Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 1 und 2 KSchG die Fortsetzung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teillohnzahlungszeitraum / 1 Teilmonatsbeträge

Besteht ein Arbeitsverhältnis nicht während eines vollen Monats, sondern beginnt oder endet während des Monats, ist der während dieser Zeit bezogene Arbeitslohn auf die einzelnen Kalendertage umzurechnen. Die Lohnsteuer ergibt sich aus dem mit der Zahl der Kalendertage vervielfachten Betrag der Lohnsteuer-Tagestabelle. Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei der Lohnsteuer ...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / 4 Vergütung von Ausfallzeiten

Wie in anderen Arbeitsverhältnissen kann der mit einem Jahresarbeitszeitvertrag beschäftigte Arbeitnehmer durch besondere Umstände gehindert sein, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Dies kann wegen einer Erkrankung, wegen eines gesetzlichen Feiertags oder wegen einer persönlichen Verhinderung (z. B. Arztbesuch innerhalb der festgelegten Arbeitszeit) eintreten. Gemäß § 3 Abs....mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Direktionsrecht

Rz. 92 Der Arbeitnehmer hat im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch auf vertragsgemäße tatsächliche Beschäftigung. Rechtsgrundlage des durch die Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers sind §§ 611a, 613 BGB i.V.m. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen de...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.3 Witterungsbedingte Arbeitsversäumnisse oder aus wirtschaftlichen Gründen

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Zahlung von Lohn, wenn die Arbeitsleistung ausschließlich aus zwingenden witterungsbedingten oder in der Schlechtwetterzeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Saison-Kurzarbeitergeld zu beantragen, wenn der Lohnausfall des Arbeitnehmers in der Schlechtwetterzeit nicht durch Auflösung von ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Personalplanung

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Betriebsvereinbarung bzgl. Personalplanung Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten durch _________________________ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _________________________ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinba...mehr

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Beitragszuschuss / 4.2 Privat krankenversicherter Kurzarbeitergeldbezieher

Diese Arbeitnehmer erhalten als Beitragszuschuss einen Betrag, der sich aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt (Istentgelt) und des bei Krankenversicherungspflicht zugrunde zu legenden fiktiven Arbeitsentgelts ergibt. Für die Berechnung des Beitragszuschusses gilt Folgendes: Der Zuschussanteil aus dem Istentgelt wird auf der Basis des Arbeitgeberanteils am Beitragssatz der geset...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Innerbetriebliche Ursachen

Rz. 429 Innerbetriebliche Gründe liegen vor, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines/einer oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt. Eine solche unternehmerische Entscheidung ist in der Regel gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu übe...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 1.3 Unterschiedliche Ansprüche in einem Entgeltabrechnungszeitraum

Für den Arbeitnehmer ist es unbedeutend, ob die Arbeitsunfähigkeit vor oder während des Bezugs von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld eingetreten ist. In beiden Fällen erhält er für die bei Arbeitsfähigkeit aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen ausgefallenen Arbeitsstunden eine Vergütung in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes. Entweder...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.2.1 Überblick

Die Bestandteile der Herstellungskosten sind in § 255 Abs. 2 – 3 HGB abschließend aufgezählt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Aufwendungen, die zu den Herstellungskosten gehören (Einzelkosten und bestimmte Gemeinkosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB), Aufwendungen, die in die Herstellungskosten einbezogen werden dürfen (bestimmte Gemeinkosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB), und...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.4.1 Das Arbeitsentgelt des maßgebenden Bemessungszeitraums ist nicht durch Kurzarbeit etc. gemindert

Rz. 44 Bei dieser Fallgestaltung handelt es sich um Fälle, in denen die Kurzarbeit das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums, der für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird, nicht tangiert. In diesen Fällen ist die Kurzarbeit bei Beginn des Bemessungszeitraums bereits beendet oder die Kurzarbeit beginnt erst nach dem Ende des Bemessungszeitraums. Hier gelte...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.4.2 Das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraumes ist durch Kurzarbeit etc. gemindert

Rz. 45 § 67 Abs. 3 bestimmt, dass für die Berechnung des Übergangsgelds das Arbeitsentgelt vor Eintritt des kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfalls zugrunde gelegt wird. Bezüglich der Berechnung ist im Einzelnen zu unterscheiden, ob das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmenden nach Stunden, nach Monaten oder nach anderen Werten (Akkord-/Stücklohn) bemessen ist. Rz. 46 a) Arbeitsentgel...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.4.3 Transfer-Kurzarbeit

Rz. 49 Das Transfer-Kurzarbeitergeld zielt darauf ab, den Wechsel des Arbeitnehmenden von der bestehenden Beschäftigung bei dem ehemaligen Arbeitgebenden in eine neue Beschäftigung bei einem "anderen" Arbeitgebenden ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit sicherzustellen. Das Transfer-Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn der Arbeitsausfall aufgrund einer Betriebsänderung nich...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.4 Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld/Qualifizierungsgeld (Abs. 3)

Rz. 43 Wenn Betriebe z. B. aus wirtschaftlichen Gründen oder im Baugewerbe wegen schlechtem Wetter die Arbeitszeit vorübergehend verringern und Kurzarbeit anmelden, zahlt die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld (§§ 95 bis 109 SGB III) oder Saison-Kurzarbeitergeld (§§ 101 und 133 SGB III). Bei einem Arbeitsausfall wegen bedarfsger...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 4 Beendigung der Kurzarbeit

Die Kurzarbeit endet mit Erreichen des durch Betriebsvereinbarung oder Individualabrede vereinbarten Endtermins oder durch vorzeitige einseitige Erklärung des Arbeitgebers. Eine vorzeitige Rückkehr zur Normalarbeitszeit ist geboten, wenn die Voraussetzungen für die Einführung der Kurzarbeit nicht mehr vorliegen. Hauptbeispiel ist der Wegfall der wirtschaftlichen Zwangslage, ...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1 Einführung von Kurzarbeit

1.1 Tarifvertrag Im Regelfall existieren tarifliche Ermächtigungsnormen, die unter bestimmten näher definierten Voraussetzungen die Einführung von Kurzarbeit ermöglichen. Diese sogenannten "Kurzarbeitsklauseln"[1] enthalten etwa Ankündigungsfristen, innerhalb deren der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die Einführung von Kurzarbeit informieren muss und Regelungen über Modalitä...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.3 Betriebe ohne Betriebsrat

Ist kein Betriebsrat vorhanden, so kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechts anordnen, sondern er muss mit allen Arbeitnehmern über die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit eine einzelvertragliche Vereinbarung treffen.[1] Allerdings kann bei widerspruchsloser Hinnahme einer arbeitgeberseitig angeordneten und von der Agentur f...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.2 Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Ist eine tarifvertragliche Regelung nicht vorhanden, kommt als Rechtsgrundlage eine Betriebsvereinbarung in Betracht; das ist für die Einführung von Kurzarbeit eine zweckmäßige Form, weil eine Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer, die vom Geltungsbereich des BetrVG erfasst werden, unmittelbar und zwingend gilt.[1] Eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 3 Betriebsrat – Unterrichtung und Mitbestimmung

Neben dem Unterrichtungsanspruch im Rahmen der Personalplanung nach § 92 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht bei der Kurzarbeit erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll und wie die geänderte Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / Zusammenfassung

Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur Einführung von Kurzarbeit hat der Arbeitgebe...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.1 Tarifvertrag

Im Regelfall existieren tarifliche Ermächtigungsnormen, die unter bestimmten näher definierten Voraussetzungen die Einführung von Kurzarbeit ermöglichen. Diese sogenannten "Kurzarbeitsklauseln"[1] enthalten etwa Ankündigungsfristen, innerhalb deren der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die Einführung von Kurzarbeit informieren muss und Regelungen über Modalitäten des Arbeitse...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 2 Wirtschaftsausschuss – Unterrichtung und Beratung

Der Wirtschaftsausschuss ist rechtzeitig und umfassend über alle Daten zu unterrichten, die für und gegen die Kurzarbeit sprechen.[1] Mit ihm ist zu beraten, ob die Einführung von Kurzarbeit zweckmäßig ist. Entscheidungsrechte stehen dem Wirtschaftsausschuss nicht zu, sodass er die von der Geschäftsleitung geplanten Maßnahmen nicht verhindern kann. Zum Zeitpunkt der Beteiligu...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und Beendigung

Zusammenfassung Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur Einführung von Kurzarbeit hat...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.12 Bezugsdauer Kurzarbeitergeld

Zum 1.1.2025 ist aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld per Rechtsverordnung von 12 auf bis zu 24 Monate ausgedehnt worden. Auch für das Jahr 2026 wurde die Bezugsdauer per Rechtsverordnung ausgedehnt. .[1] Mit der Verordnung wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.20...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 3 Urlaub während der Kurzarbeit

Urlaub kann auch während der Kurzarbeit genommen werden. Dies wird häufig wünschenswert sein, da auf diese Weise – insbesondere bei Betriebsferien – Kurzarbeit ggf. vermieden werden kann. Das Urlaubsentgelt ist vom Arbeitgeber in der üblichen Höhe zu gewähren. Verdienstkürzungen, die durch Kurzarbeit eintreten, bleiben unberücksichtigt.[1] Praxis-Beispiel Urlaub während Kurza...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 7 Kündigung während der Kurzarbeit

Für den Ausspruch personen- oder verhaltensbedingter Kündigungen gelten während einer laufenden Kurzarbeit keine Besonderheiten. Eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Kurzarbeit ist jedoch sozialwidrig, wenn sie auf denselben Gründen beruht, die zur Kurzarbeit geführt haben. In diesem Fall besteht für eine betriebsbedingte Kündigung i. d. R. nic...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 6 Bezahlte Freistellung während der Kurzarbeit

Liegen die Voraussetzungen des § 616 BGB (z. B. Tod naher Angehöriger, Eheschließung, Niederkunft, Wohnungswechsel) vor oder findet sich eine entsprechende Regelung in einem Manteltarifvertrag, hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Freistellung. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall nach dem Ausfallprinzip zur Zahlung des ausgefallenen Arbeitsentgelts verpflichtet. Praxis-Beis...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 2 Kurzarbeit bei Massenentlassungen

Will der Arbeitgeber eine Massenentlassung nach § 17 KSchG durchführen, muss er dies der Agentur für Arbeit anzeigen. Bei der Feststellung, ob eine anzeigepflichtige Massenentlassung vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beim Begriff der "Entlassung" auf den Ausspruch, d. h. den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, abzustellen.[1] Vor Ein...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 5 Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit

Ist ein Arbeitnehmer während des Kurzarbeitszeitraums arbeitsunfähig krank, so hat er nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Entgeltfortzahlung in der Höhe, wie er ihn ohne die Krankheit verdient hätte. Dieser Anspruch ergibt sich nach dem Lohnausfallprinzip.[1] Der Entgeltanspruch vermindert sich daher in gleichem Umfang wie bei den arbeitsfähigen Mitarbeiter...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 2 Überstunden während der Kurzarbeit?

Die Anordnung von Überstunden während der Kurzarbeit ist grundsätzlich unzulässig. Sie wäre in der Regel ein Indiz dafür, dass der Arbeitsausfall nicht unvermeidbar ist.[1] Überstunden können daher nur ausnahmsweise angeordnet werden, z. B. zur Ausführung dringender Reparaturarbeiten oder zur Abwicklung eines einzelnen Eilauftrags. Die im Kurzarbeitszeitraum geleisteten Über...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.4 Agentur für Arbeit – Anzeige der Kurzarbeit

Die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfolgt nur auf schriftliche Anzeige der geplanten Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Anzeigeberechtigt sind sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat.[1] Hierbei ist zweckmäßigerweise das von der Bundesagentur für Arbeit (BA) herausgegebene und bei den örtlichen Arbeitsagenturen erhältliche Fo...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / Zusammenfassung

Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anforderungen an den erforderlichen Arbeits...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / Zusammenfassung

Überblick Unter Kurzarbeit versteht man die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Sie muss sich nicht auf den gesamten Betrieb erstrecken, sondern kann auch nur eine Betriebsabteilung betreffen. Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen ausz...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.3 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Vermeidbarer Arbeitsausfall Kurzarbeit kommt nur in Betracht, wenn nicht andere, im Einzelfall wirtschaftlich weniger schwerwiegende Entscheidungsalternativen zur Verfügung stehen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmern zuzumuten sind.[1] Folgende Maßnahmen sind daher im Vorfeld zu prüfen: Personalmaßnahmen: Versetzung von Arbeitnehmern in andere voll arbeitende Abteilungen; Anordnu...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 1 Hauptleistungspflichten

Die gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag, nämlich die Pflicht des Mitarbeiters zu arbeiten und die des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung[1], werden durch die Einführung der Kurzarbeit im gleichen Verhältnis herabgesetzt. Die Kurzarbeit – und mit ihr die (teilweise) Suspendierung der Hauptpflichten – endet mit Erreichen des durch Indiv...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 4 Feiertage während der Kurzarbeit

Fällt ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum, so ist die Feiertagsvergütung ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen; Anspruch auf Kug besteht nicht. Der Anspruch auf Arbeitsverdienst entsteht in der Höhe, die er ohne den Arbeitsausfall aufgrund des Feiertags hätte, d. h. im vorliegenden Zusammenhang in Höhe des "Kurzlohns", soweit an diesem Tag ansonsten gearbeitet worden ...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Kurzarbeitergeld

Zusammenfassung Überblick Unter Kurzarbeit versteht man die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Sie muss sich nicht auf den gesamten Betrieb erstrecken, sondern kann auch nur eine Betriebsabteilung betreffen. Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte K...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 3 Sonderformen von Kurzarbeitergeld

3.1 Transferkurzarbeitergeld § 111 SGB III regelt den Bezug von Kurzarbeitergeld in der besonderen Form des Transferkurzarbeitergeldes. Diese Sonderform gilt für Arbeitnehmer in betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheiten, die zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung der Wiedereingliederungschancen gebildet werden. Damit soll eine übergangsweise Beschäftigung...mehr