Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.2 Nichtannahme der Leistung

Notwendige Voraussetzung für den Annahmeverzug ist, dass der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt. Dies muss der Arbeitgeber nicht ausdrücklich erklären. Als Nichtannahme der Leistung wird auch gesehen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswidrig aussperrt, rechtswidrig Kurzarbeit anordnet, den Arbeitnehmer rechtswidrig von der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 2 Berechnung des Entgelts

Die Berechnung geschieht wie folgt: Ermittlung des Referenzzeitraumes: Grundsätzlich sind die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG zugrunde zu legen, bei wöchentlicher Abrechnung die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist.[1] Tage, in denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder sonst unverschuldeter Arbeitsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Corona-Pandemie – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Auf der Themenseite finden Sie Handlungshilfen, etwa zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen, um Unternehmensprozesse aufrechtzuerhalten und Ihre Liquidität zu stabilisieren. Auf die Themenseiten Coronahilfen und Kurzarbeit möchten wir Sie an dieser Stelle ebenfalls aufmerksam machen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Vergütung und... / 1.1.3 Aussetzen wegen bestimmter Beschäftigungsverbote

Der Anspruch besteht, wenn die Arbeitnehmerin unter eines der Beschäftigungsverbote nach § 4, § 5, § 6, § 13 Abs. 1 Nr. 3, § 16 MuSchG fällt. Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht bei Arbeitsausfall wegen der Beschäftigungsverbote nach § 3 MuSchG – in diesen Fällen kann ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss entstehen. Das Beschäftigungsverbot muss ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Vergütung und... / 1.2 Höhe und Berechnung

Fortzuzahlen ist der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate (= 13 Wochen) vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Die Berechnung vollzieht sich in folgenden Schritten: Ermittlung des Schwangerschaftsbeginns: Grundsätzlich gibt das Zeugnis des Arztes oder der Hebamme nach § 15 MuSchG den Ausschlag. Ist dort ein Datum nicht angegeben, ist das Dat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 1.1.3 Weiterführung des Haushalts

Der Haushaltshilfeanspruch besteht nur, wenn eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Dies gilt nicht, wenn diese Person teilweise an der Betreuung gehindert ist, z. B. wegen eigener Berufstätigkeit, schulischer Verpflichtungen, Krankheit oder Alters. Auf den Hinderungsgrund kommt es nicht an. Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht also nicht bzw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.6.1 Keine Fahrzeugnutzung

Wie bereits ausgeführt, sind die Monatsbeträge i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der pauschalen Nutzungswertermittlung grundsätzlich unabhängig davon anzuwenden, wie oft der Arbeitnehmer den Firmenwagen im Kalendermonat für Privatfahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.4 Neben-/Zweitjob

Wird neben der Beschäftigung mit Kurzarbeit eine weitere Beschäftigung ausgeübt, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit begonnen wurde, so hat dies keinen Einfluss auf den Anspruch und die Höhe des Kurzarbeitergeldes. Das gilt sowohl für eine versicherungsfreie Nebenbeschäftigung als auch für einen versicherungspflichtigen Zweitjob. Die Beitragszahlung für die versicherungspf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 2 Urlaubsdauer und -berechnung

Infographic Gesetzlicher Erholungsurlaub Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage.[2] Als Werktage gelten gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Danach sind bei der Berechnung der Urlaubsdauer die Samstage als Urlaubstage mitzurechnen. Diese gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer des Urlaubs sind unabdingbare Mindes...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.1 Sollentgelt

Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte. Dies ist grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Nicht zu berücksichtigen sind Entgelte für Mehrarbeit und einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Im Regelfall kann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feiertagsarbeit / 4 Entgeltfortzahlung

Gemäß § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber das Entgelt für die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausgefallene Arbeitszeit zu zahlen. Dies gilt auch, soweit Feiertage auf einen Sonntag fallen und der Arbeitnehmer sonst sonntags gearbeitet hätte. Auch kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte haben Anspruch auf Feiertagsentgelt, jedoch nicht die ausschließlich für einen Feiert...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 1.2 Höhe und Dauer der Förderung

Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem dargelegten Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers. Der Eingliederungszuschuss kann danach bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen und für eine Förderdauer von bis zu 12 Monaten gezahlt werden.[1] Der Zuschuss wird bei Förderbeginn in monatlichen Beträgen grundsätzlich für die gesamte Förderdauer einhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 1.1 Ausbildungsintegriertes duales Studium

Im Rahmen des ausbildungsintegrierten dualen Studiums absolviert der Student eine vollwertige Ausbildung. Häufig wird ein Bachelorstudium mit einer staatlich anerkannten Ausbildung kombiniert. Im Hinblick auf den Ausbildungsteil, der in einem Unternehmen stattfindet, gilt uneingeschränkt das BBiG. Daraus resultieren für das Beschäftigungsverhältnis einige Sondervorschriften....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3 Nettoentgeltdifferenz

Das Kurzarbeitergeld soll einen Teil des Nettolohnausfalls des Arbeitnehmers ersetzen. Dieser Nettolohnausfall wird als Nettolohndifferenz berechnet. Dabei handelt es sich um den pauschalierten Nettounterschiedsbetrag zwischen dem Entgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte, dem sog. "Sollentgelt", und dem Entgelt, das der Arbeitnehmer tatsächlich erz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.2 Istentgelt

Istentgelt ist das im Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, wiederum ohne Einmalzahlungen. Das Istentgelt erhöht sich jedoch um Entgelte, die aufgrund von Mehrarbeit im jeweiligen Kalendermonat erzielt wurden, aus anderen als aus wirtschaftlichen Gründen ausgefallen sind (z. B. unbezahlter Urlaub) oder der Kurzarbeiter aus einer anderen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 2 Förderung einer Beschäftigung

Gefördert wird die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, mit der die Arbeitslosigkeit beendet wird. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen muss; Fehltage oder Kurzarbeit führen nicht zum Wegfall der Leistung. Auch befristete Beschäftigungen können gefördert werden. Achtung Vorlage und Prüfung des Arbeitsvertrags Als...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 4.1 Dauer

Das Gesetz legt keine Mindestdauer, aber eine Höchstdauer des Einstiegsgeldes fest. Die Leistung wird danach längstens für 24 Monate gezahlt.[1] Diese Begrenzung soll gewährleisten, dass das Einstiegsgeld nicht zu einer Art Dauersubvention der Erwerbstätigkeit wird. Wichtig Einstiegsgeld auch bei Überschreitung der Hilfebedürftigkeitsschwelle möglich Das Einstiegsgeld zielt au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 9 Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet ist, Mehrarbeit zu leisten. Dafür ist in der Regel eine entsprechende arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 12 Die Regelungsabrede

Eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann auch formlos getroffen werden (Regelungsabrede). Dies kann sich anbieten, wenn schnell gehandelt werden muss. Aber: Im Gegensatz zu der Betriebsvereinbarung gilt § 77 Abs. 4 BetrVG nicht. Deshalb wird zwar durch eine Regelungsabrede das Mitbestimmungsrecht gewahrt, der Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse aber nicht g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5.1 Kurzarbeit

Rz. 64 Kurzarbeit liegt vor, wenn die betriebsübliche regelmäßige Arbeitszeit vorübergehend aus betrieblichen Gründen vermindert wird und auch der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers entsprechend gekürzt wird. Die Regelungen der §§ 95 ff. SGB III können zur Bestimmung herangezogen werden. Maßgeblich ist, dass die Arbeitszeitverkürzung zur Überbrückung einer "konjunkturellen De...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.1 Kurzarbeit im Urlaubszeitraum

Rz. 76 Findet im Urlaubszeitraum des Arbeitnehmers Kurzarbeit statt, so hindert das nicht die Urlaubserteilung an den Arbeitnehmer. Im Gegenteil, aus § 96 Abs. 4, Satz 2 Nr. 2 SGB III ergibt sich, dass gerade zur Vermeidung von Kurzarbeit die Urlaubserteilung vorrangig zu nutzen ist, sofern nicht nach § 7 BUrlG vorrangige Urlaubswünsche des Arbeitnehmers dem entgegenstehen. A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5 Verdienstkürzungen

Rz. 62 Für Verdienstkürzungen trifft das Gesetz eine nochmals abweichende Regelung in § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum (Referenzzeitraum) infolge von Kurzarbeitsarbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben danach für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Diese Regelung bezieht sich zunächst nu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Verfahren) / 2 Verfahren

Das Verfahren des Kurzarbeitergeldes beginnt zwar mit der Anzeige der Kurzarbeit, die Auszahlung erfordert aber zusätzlich einen eigenständigen Leistungsantrag. Dieser Antrag auf Kurzarbeitergeld bzw. Saison-Kurzarbeitergeld (sog. Abrechnungsliste) ist nachträglich für den jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) zu stellen. Er kann auf den amtlichen Vordrucken (Abrechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Verfahren) / 1.2 Arbeitgeber/Betriebsvertretung

Die Anzeige kann rechtswirksam nur durch den Arbeitgeber oder durch die Betriebsvertretung erfolgen. Der Anzeige des Arbeitgebers ist dabei eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. Das Fehlen einer solchen Stellungnahme macht die Anzeige nicht unwirksam; die Stellungnahme kann in Betrieben mit Betriebsrat nachgereicht werden. In Betrieben ohne Betriebsrat hat di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 4 Tragung der Beiträge

Soweit in Zeiten der Kurzarbeit Entgelt für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung für dieses Arbeitsentgelt grundsätzlich zur Hälfte. Das bedeutet für die Krankenversicherung, dass der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % um den individuellen Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zu erhöhen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 5 Beitragserstattung

Den für die ausfallenden Entgelte zusätzlich zu zahlenden Beitrag trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Für das Saison-Kurzarbeitergeld wird dieser Beitrag für die Zeit vom 1.12. bis 31.3. von der Agentur für Arbeit erstattet. Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten gestellt sein. Für das Konjunktur-Kurzarbeitergeld besteht derzeit keine Möglichkeit für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung besteht das Versicherungspflichtverhältnis auch ohne Beitragszahlung fort, wenn es sich um Kurzarbeit im Sinne des SGB III handelt.[1] Damit entstehen für einen eventuellen folgenden Anspruch auf Arbeitslosengeld keine Nachteile beim Erfüllen der Anwartschaftszeit oder bei der Bemessung der Leistung. Dies gilt auch bei vollständigem Arbeitsaus...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 1 Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung

Arbeitnehmern, die Kurzarbeit leisten, entstehen dadurch keine Nachteile im grundsätzlichen Sozialversicherungsschutz. Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.[1] Ebenso besteht das rentenversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Rechtsfolgen des Beschäftigungsverbots

Rz. 22 Soweit die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 gegeben sind, besteht ein tatsächliches Beschäftigungsverbot kraft Gesetz. Dabei ist die Wirkung eines Verbots umfassend: Sofern nicht durch das ärztliche Zeugnis selbst gewisse Einsatzmöglichkeiten beschrieben und zugelassen sind, umfasst das Verbot die gesamte arbeitsvertraglich geschuldete konkrete Tätigkeit. Ist die Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kurzarbeit

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kurzarbeit ist ein sowohl arbeitsmarkt- als auch sozialpolitisches Instrument zur Abfederung der Folgen von vorübergehender Beschäftigungslosigkeit in einem Betrieb bzw Unternehmen und zur Vermeidung von (Massen-)Entlassungen. Sie liegt im beiderseitigen Interesse von > Arbeitgeber und > Arbeitnehmer. Dem ArbN bleiben der Arbeitsplatz und sei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalles

Rz. 16 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Arbeitsausfall ist nur dann unvermeidbar, wenn > Arbeitgeber und > Betriebsrat vor der Einführung der > Kurzarbeit vergeblich versucht haben, die Kurzarbeit abzuwenden oder einzuschränken. Während des Bezuges von KuG muss der Betrieb sich laufend darum bemühen, die Kurzarbeit zu verringern oder zu beenden. Dies gilt auch dann, wenn die K...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Berechnung des Entgeltausfalls

Rz. 44 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG wird in Höhe eines Prozentsatzes (> Rz 49 ff) der durch die > Kurzarbeit entstehenden Entgeltdifferenz zwischen dem > Arbeitsentgelt mit (Ist-Entgelt) und ohne (Soll-Entgelt) Kurzarbeit gezahlt. Dabei wird allerdings nicht auf die persönlichen, sondern auf pauschalierte Nettoentgelte abgestellt (vgl § 106 SGB III). Zur Berechnung des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung (> Sozialversicherung Rz 1) an > Arbeitnehmer, die infolge von > Kurzarbeit geringere Arbeitsleistungen erbringen und deshalb eine Einbuße an > Arbeitslohn hinnehmen müssen. Die Rechtsgrundlagen finden sich hauptsächlich in den §§ 95ff SGB III. Ziel des KuG ist es, die best...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Tatsächliches Arbeitsentgelt

Rz. 99 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für ArbN, die KuG beziehen, bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen > Krankenversicherung, > Pflegeversicherung und > Rentenversicherung erhalten. Für das tatsächlich erzielte beitragspflichtige > Arbeitsentgelt während der Kurzarbeit gelten keine Besonderheiten. Die Beiträge vom sog Kurzlohn (> Kurzarbeit Rz 1 aE) tragen ArbG und ArbN...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Antrag auf Kurzarbeitergeld

Rz. 53 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Antrag auf KuG ist vom > Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung zu stellen (vgl § 323 Abs 2 SGB III); der einzelne > Arbeitnehmer hat kein Antragsrecht. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch innerhalb einer Frist (> Fristen) von 3 Monaten nach Realisierung der > Kurzarbeit zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Vorübergehender Arbeitsausfall

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KuG darf nur dann gewährt werden, wenn der Arbeitsausfall vorübergehend ist. Ein vorübergehender Arbeitsausfall ist gegeben, wenn sich aus den Gesamtumständen des Einzelfalles (zB Art der Produktion, Rohstofflage, Rentabilität und Liquidität des Betriebes) ergibt, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit dem Ü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Keine Sperrfrist

Rz. 33 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Zahlung von KuG ist nachrangig im Verhältnis zur Arbeitsvermittlung. Deshalb muss ein ArbN in > Kurzarbeit die Bereitschaft haben, in einem anderen Betrieb (während der Dauer der Kurzarbeit) tätig zu sein, wenn dort ein entsprechender Bedarf an Arbeitskraft besteht. Tritt ein ArbN trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der > Bund...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fiktives Arbeitsentgelt

Rz. 100 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für das KuG und ggf einen Teil des entfallenden Arbeitsentgelts sind ebenfalls Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu entrichten. Diese werden vom sog fiktiven Arbeitsentgelt berechnet und sind ausschließlich vom ArbG zu tragen. Das fiktive Arbeitsentgelt beträgt 80 % der Differenz zwischen den ungerundeten Werten des Soll...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kurzarbeitergeldzuschüsse

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 ArbN, die von > Kurzarbeit betroffen sind, erhalten zum Ausgleich des Entgeltverlustes > Kurzarbeitergeld. Dieses deckt grundsätzlich jedoch nur 60 % bzw 67 % des Entgeltausfalls ab (> Kurzarbeitergeld Rz 49 f), wobei dieser Betrag wegen der Anwendung des > Progressionsvorbehalt noch reduziert werden kann, sodass ein ArbN uU erhebliche Einkom...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Saison-Kurzarbeitergeld

Rz. 58 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Saison-KuG ist eine Sonderform des KuG, das nur in der Schlechtwetterzeit (> Rz 61) und nur an Betriebe des > Baugewerbe (> Rz 59 f) gezahlt wird. Sofern es sich um > Kurzarbeit in einem derartigen Betrieb in der Schlechtwetterzeit handelt, haben die Regelungen zum Saison-KuG Vorrang vor den allgemeinen Regeln. 1. Betriebe des Baugewerbes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Keine Kündigung

Rz. 32 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Da Ziel der > Kurzarbeit Rz 1 und damit auch der Leistung des KuG die Erhaltung des Arbeitsplatzes ist, wird es nicht mehr gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde oder durch Auflösungsvertrag beendet werden soll. Das gilt auch dann, wenn die Kündigung vom ArbN ausgesprochen worden ist (vgl BSG vom 21.11.2002 – B 11 AL 17/02 R, ju...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 34 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die persönlichen Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn der ArbN während des Bezugs von KuG arbeitsunfähig (vgl > Krankengeld Rz 2) wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall (> Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) besteht oder ohne die > Kurzarbeit bestehen würde. Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist die Arb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Mindestzahl von Betroffenen

Rz. 24 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nach § 96 Abs 1 Satz 1 Nr 4 SGB III muss mindestens ein Drittel der in einem Betrieb beschäftigten ArbN von einem Entgeltausfall in Höhe von mehr als 10 % ihres Bruttolohns (> Rz 27) betroffen sein, damit KuG gezahlt werden kann. Davon abweichend wurde für die Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2023 die Mindestzahl der von Kurzarbeit betroffenen B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Transfer-Kurzarbeitergeld

Rz. 80 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Transfer-KuG ist ein arbeits(markt)politisches Instrument, mit dem – wie beim regulären KuG – Entlassungen von ArbN vermieden werden sollen. Dies jedoch nicht, damit sie nach einer Zeit von > Kurzarbeit weiterhin beim bisherigen ArbG beschäftigt sind. Es soll vielmehr die Beschäftigung bei einem neuen ArbG oder der Übergang in die Selbst...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 ArbN, die von > Kurzarbeit betroffen sind, werden idR eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Das gilt jedoch nicht für Personen,mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zeitraum der Gewährung

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KuG wird, sofern die > Kurzarbeit so lange dauert, grundsätzlich für längstens zwölf Monate gezahlt (vgl § 104 Abs 1 Satz 1 SGB III). Das BMAS wird jedoch durch § 109 Abs 1 SGB III ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Bezugsdauer für das KuG über die gesetzliche Bezugsdauer hinaus bis zur Dauer von 24 Monaten zu verlängern, wenn außergewöh...mehr