Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.3.3 Privileg für Arbeitszeitguthaben mit Zweckbestimmung

Die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens zum Ausgleich der Kurzarbeit kann von einem Arbeitnehmer auch nicht verlangt werden, soweit das Guthaben vertraglich (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag) ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt, zur Vermeidung der Inanspruchn...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 4.2 Formerfordernisse

Die Anzeige kann nur vom Arbeitgeber (Regelfall) oder von der Betriebsvertretung erstattet werden.[1] Die Arbeitnehmer selbst sind nicht zur Anzeige berechtigt. Die Anzeige muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine Anzeige durch Telefax ist zulässig; eine mündliche oder telefonische Anzeige genügt hingegen nicht. Inhaltlich muss aus der Anzeige insbesondere hervorgehe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Einzelfälle zur maßregelnden Kündigung

Rz. 31 Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn einem Arbeitnehmer, für dessen Arbeitsverhältnis kein allgemeiner Kündigungsschutz gilt, während oder sogar wegen einer Erkrankung gekündigt wird.[1] Begründet wird dies damit, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 612a BGB lägen nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer erkrankt. Es fehle an einer Rechts...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 4.1 Anzeige auf Antrag

Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren. Dabei ist zwischen der Anzeige der Kurzarbeit[1] und dem Antrag auf Kurzarbeitergeld[2] zu unterscheiden. Die Ansprüche werden in der letzten Stufe nach Beendigung der Kurzarbeit mit den Abschlussprüfungen endgültig festgestellt. Die Anzeige ist materiell-rechtliche Voraussetzung f...mehr

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Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.1 Sollentgelt

Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte. Dies ist grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Nicht zu berücksichtigen sind Entgelte für Mehrarbeit und einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Im Regelfall kann...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.3 Vorübergehende Natur des Arbeitsausfalls

Ein vorübergehender Arbeitsausfall liegt vor, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, dass in absehbarer Zeit wieder mit der Rückkehr in die Vollarbeit zu rechnen ist. Für diese Prognoseentscheidung ist neben der Arbeitsmarktsituation die konkrete Situation im Betrieb heranzuziehen. Zu bewerten sind dabei z. B. die Art der Produktion, die Rohstofflage od...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.4 Vorübergehender Arbeitsausfall

Aus der Funktion des Kurzarbeitergeldes ergibt sich, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehend sein darf. Diese Voraussetzung liegt vor, wenn sich im Einzelfall ergibt, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit gerechnet werden kann. Dabei ist nicht erforderlich, dass das genaue Ende der Kurzarbeit schon von vornhere...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 2.1 Betriebsbegriff

Der Begriff des Betriebs ist im SGB III nicht definiert. Wegen des engen Zusammenhangs der sozialrechtlichen Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes mit arbeitsrechtlichen Regelungen kann deshalb von dem im Arbeitsrecht entwickelten Betriebsbegriff ausgegangen werden. Ein Betrieb ist danach eine organisatorische Einheit, innerhalb der der Betriebsinhaber allein oder in Gemein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Verfahren) / 1.2 Arbeitgeber/Betriebsvertretung

Die Anzeige des Arbeitsausfalls kann rechtswirksam nur durch den Arbeitgeber oder durch die Betriebsvertretung erfolgen. Die Anzeige des Arbeitsausfalls ist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung. Für das Saison-Kurzarbeitergeld ist hingegen keine Anzeige notwendig. Der Anzeige des Arbeitgebers ist dabei eine Stellungnahme der Bet...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.2.1 Wirtschaftliche Gründe

Die für einen Arbeitsausfall geforderten wirtschaftlichen Gründe sind im Gesetz nicht näher definiert. Allgemein gehören hierzu alle Störungen, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Teilnahme am Wirtschaftsleben bzw. dem wirtschaftlichen Ablauf ergeben. Auslöser können konjunkturelle oder strukturelle Störungen der Gesamtwirtschaftslage sein, die entweder selbst zu Arb...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.3.2 Generelles Privileg für Vereinbarungen über Arbeitszeitschwankungen

In einem Betrieb, in dem eine Vereinbarung über Arbeitszeitschwankungen gilt, nach der mindestens 10 % der Jahresarbeitszeit für einen unterschiedlichen Arbeitsanfall einzusetzen sind, wird eine darüber hinausgehende Nutzung von Zeitguthaben zur Vermeidung von Kurzarbeit generell nicht gefordert. Damit werden präventive Bemühungen der Betriebsparteien zum Ausgleich von Produ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.5 Anzeige des Arbeitsausfalls

Der Arbeitsausfall ist der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeige kann rechtswirksam nur durch den Arbeitgeber oder durch die Betriebsvertretung erfolgen. Der Anzeige des Arbeitgebers ist dabei eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. Das Fehlen einer solchen Stellungnahme macht die Anzeige ni...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 2 Betriebliche Voraussetzungen

Die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist.[1] Das Kurzarbeitergeld stellt dabei bewusst auf den Betrieb und nicht etwa auf das Unternehmen ab, weil der Betrieb die organisatorische Einheit ist, in der die Arbeitnehmer in einem konkreten Arbeitszusammenhang stehen und die Entscheidu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 2 Förderung einer Beschäftigung

Gefördert wird die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, mit der die Arbeitslosigkeit beendet wird. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen muss; Fehltage oder Kurzarbeit führen nicht zum Wegfall der Leistung. Auch befristete Beschäftigungen können gefördert werden. Achtung Vorlage und Prüfung des Arbeitsvertrags Als...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.3 Kurzarbeitergeld bei Arbeitsunfähigkeit

Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit folgt das Kurzarbeitergeld dem Arbeitsrecht und übernimmt die entsprechende Risikoabgrenzung zur Krankenversicherung. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld sind danach erfüllt, wenn der Arbeitnehmer während des Bezugs von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig erkrankt. Kurzarbeitergeld wird in derartigen Fällen im Wege der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 2.2 Höhe/Dauer der Förderung

Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem dargelegten Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers. Der Eingliederungszuschuss kann danach bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen und für eine Förderdauer von bis zu 12 Monaten gezahlt werden.[1] Der Zuschuss wird bei Förderbeginn in monatlichen Beträgen grundsätzlich für die gesamte Förderdauer einhe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Verfahren) / 2 Verfahren

Das Verfahren des Kurzarbeitergeldes beginnt zwar mit der Anzeige der Kurzarbeit, die Auszahlung erfordert aber zusätzlich einen eigenständigen Leistungsantrag. Dieser Antrag auf Kurzarbeitergeld bzw. Saison-Kurzarbeitergeld (sog. Abrechnungsliste) ist nachträglich für den jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) zu stellen. Er kann auf den amtlichen Vordrucken (Abrechnu...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.3.1 Privilegierte Arbeitszeitguthaben

Von dem grundsätzlichen Erfordernis, Arbeitszeitguthaben zur Vermeidung von Kurzarbeit einzusetzen, gelten mit Blick auf Interessen der Arbeitnehmer und des Betriebs wichtige Ausnahmen. Danach werden bestimmte Arbeitszeitregelungen und -guthaben privilegiert.[1]mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.2 Urlaubsgewährung

Zu prüfen ist auch, ob ein Arbeitsausfall durch Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise vermieden werden kann.[1] Dabei sind vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, sodass im Regelfall nicht eingefordert werden kann, dass die Betreffenden ihren Urlaub nunmehr zur Vermeidung von Kurzarbeit einsetzen. Achtung Keine Urlaubsplanung zulas...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 4.1 Dauer

Das Gesetz legt keine Mindestdauer, aber eine Höchstdauer des Einstiegsgeldes fest. Die Leistung wird danach längstens für 24 Monate gezahlt.[1] Diese Begrenzung soll gewährleisten, dass das Einstiegsgeld nicht zu einer Art Dauersubvention der Erwerbstätigkeit wird. Wichtig Einstiegsgeld auch bei Überschreitung der Hilfebedürftigkeitsschwelle möglich Das Einstiegsgeld zielt au...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.2 Ungekündigte Beschäftigung

Dem Ziel des Kurzarbeitergeldes entspricht auch die Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis weder gekündigt noch durch Aufhebungsvertrag aufgelöst sein darf.[1] Im Schutzinteresse der Arbeitnehmer wird eine Beschäftigung auch dann als ungekündigt behandelt, wenn gegen eine Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben wurde und der Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung mit W...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 1 Ziel

Vorrangiger Zweck der Leistung ist es, den Arbeitnehmern, die infolge der Kurzarbeit gefährdeten Arbeitsplätze zu erhalten. Das Kurzarbeitergeld dient damit zugleich betrieblichen Interessen. Es ermöglicht dem Betrieb, vorübergehende Auftragsschwankungen oder Unterauslastungen zu überbrücken und bei verbesserter Lage mit der eingearbeiteten Belegschaft wieder zu voller Produ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3 Nettoentgeltdifferenz

Das Kurzarbeitergeld soll einen Teil des Nettolohnausfalls des Arbeitnehmers ersetzen. Dieser Nettolohnausfall wird als Nettolohndifferenz berechnet. Dabei handelt es sich um den pauschalierten Nettounterschiedsbetrag zwischen dem Entgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte, dem sog. "Sollentgelt", und dem Entgelt, das der Arbeitnehmer tatsächlich erz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.2 Istentgelt

Istentgelt ist das im Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, wiederum ohne Einmalzahlungen. Das Istentgelt erhöht sich jedoch um Entgelte, die aufgrund von Mehrarbeit im jeweiligen Kalendermonat erzielt wurden, aus anderen als aus wirtschaftlichen Gründen ausgefallen sind (z. B. unbezahlter Urlaub) oder der Kurzarbeiter aus einer anderen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.3 Persönliche Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllen Arbeitnehmer, die nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen, aus zwingenden Gründen aufnehmen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen, die nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen sind.[1] Für den Arbeitnehmerbegriff gel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.1 Kündigungen des Arbeitgebers

Rz. 41 Von dem absoluten Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 werden alle Arten von Kündigungen des Arbeitgebers erfasst. Hierzu zählen ordentliche, außerordentliche, fristlose sowie mit einer Auslauffrist versehene außerordentliche Beendigungskündigungen. Auch Änderungskündigungen unterfallen dem Anwendungsbereich des § 17 und sind daher untersagt.[1] Zwar strebt der Arbeitgebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Transfergesellschaft

Leitsatz 1. Übernimmt ein zur Arbeitsförderung zugelassener Träger die Durchführung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit im Sinne des § 111 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III aus Anlass einer betrieblichen Restrukturierung für den bisherigen Arbeitgeber aufgrund eines zwischen ihm und dem Arbeitgeber abgeschlossenen Durchführungsvertrags, erbringt er an diesen eine Leistung, zu deren Entgelt auch Aufstockungsbeträge gehören. 2. Diese Leistung ist nicht als eng mit der Sozialfü...Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRLmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.4 Verpflichtender Abbau bei Kurzarbeit

Eine Verpflichtung zum Abbau von Plusstunden eines Zeitkontos kann sich auch im Zusammenhang mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld[1] ergeben. Voraussetzung der Gewährung von Kurzarbeitergeld ist insbesondere das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls, der nicht vermeidbar ist.[2] Ein Arbeitsausfall ist danach vermeidbar, wenn er durch im Betrieb zulässige Arbeitszei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 1.2 Zeitkonten als langfristige "Ansparkonten"

Langfristige Ansparkonten sind nicht für den fortlaufenden Zeitausgleich konzipiert. Vielmehr sollen sie Arbeitnehmern die Realisierung längerer Freistellungen unter Aufrechterhaltung der Entgeltzahlung und den mit dem Beschäftigungsverhältnis verknüpften Sozialversicherungsschutz ermöglichen. Darüber hinaus nutzen Unternehmen sogenannte Beschäftigungssicherungskonten als Ins...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7)

Rn. 361 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 7 ist im Anhang anzugeben die "durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen". Mit § 285 Nr. 7 wurden Art. 16 Abs. 1 lit. h) und 17 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Angabe ist es, die Bedeutung des UN als Arbeitgeber offenzulegen. Außer...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.3 Dauer des Anspruchs auf Übergangsgeld

Rz. 40 Die Arbeitsunfähigkeit besteht auch "während einer stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit fort, durch die Versicherten die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch eine schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsbelastung ermöglicht werden soll" (§ 2 Abs. 2 Satz 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 43 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt. In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall u. a. konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifischer und nicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.1 Allgemeine Fragen

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 4 Tragung der Beiträge

Soweit in Zeiten der Kurzarbeit Entgelt für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung für dieses Arbeitsentgelt grundsätzlich zur Hälfte. Das bedeutet für die Krankenversicherung, dass der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % um den individuellen Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zu erhöhen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung besteht das Versicherungspflichtverhältnis auch ohne Beitragszahlung fort, wenn es sich um Kurzarbeit im Sinne des SGB III handelt.[1] Damit entstehen für einen eventuellen folgenden Anspruch auf Arbeitslosengeld keine Nachteile beim Erfüllen der Anwartschaftszeit oder bei der Bemessung der Leistung. Dies gilt auch bei vollständigem Arbeitsaus...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 1 Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung

Arbeitnehmern, die Kurzarbeit leisten, entstehen dadurch keine Nachteile im grundsätzlichen Sozialversicherungsschutz. Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.[1] Ebenso besteht das rentenversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort.[2]mehr

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Entgeltersatzleistung / 3.4.2 Arbeitsrechtliche Grundlage

Die Einführung von Kurzarbeit bedarf stets einer vertraglichen oder normativen Grundlage, da sie die Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien betrifft und zu modifizieren beabsichtigt. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht hierfür nicht aus.[1] Normative Grundlage für die Anordnung von Kurzarbeit kann bspw. § 19 KSchG bilden. Ist ein Arbeitgeber im Falle eine...mehr

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Entgeltersatzleistung / Zusammenfassung

Begriff Arbeits- und sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei Entgeltersatzleistungen um Sozialleistungen, die von staatlichen oder sozialen Sicherungssystemen (z. B. Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit) erbracht werden. Sie bezwecken einen Ausgleich für den Umstand, dass der Arbeitslohn aus unterschiedlichen Gründen ganz oder teilweise nicht geleistet wird oder ...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.3 Beschäftigte Pflegeperson (Satz 3)

Rz. 63 Satz 3 sieht eine Ausnahmeregelung zu den nach Nr. 1a versicherungspflichtigen Pflegepersonen vor, wenn diese neben der Pflege regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind (vgl. insoweit Rz. 7 ff.). Rz. 63a Es entspricht nach der gesetzgeberischen Intentionen nicht Sinn und Zweck der Regelung, die Versicherungspflicht nach § 3 Satz...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auch für volle Kalendermonate der Elternzeit oder der Krankheit anzusetzen. Die 0,03-%-Monatspauschale berücksichtigt die Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Darauf, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2.2.1 Kurzarbeit, Abbau von Überstunden o. Ä.

Rz. 717 Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber einen Arbeitskräfteüberhang etwa durch den Abbau von Überstunden, das Vorziehen von Werksferien oder die Beendigung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen überbrücken kann. Der Bestand von Überstunden bringt regelmäßig einen ständigen Personalbedarf zum Ausdruck. Das gilt nur dann nicht, wenn die Mehrarbeit erforderlich ist, um eine...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.6.11 Witterungsbedingte Kündigung

Rz. 798 Der witterungsbedingte Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten kann grds. eine Beendigungskündigung rechtfertigen. Allerdings kann der Arbeitgeber nicht jedem Risiko einer witterungsbedingten Nichtbeschäftigung mit Beendigungskündigungen begegnen. Er muss vielmehr auf der Grundlage der Wetterprognose und ihrer Folgen die unternehmerische Entscheidung treffen, den Bet...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2.2 Mildere Maßnahmen

Rz. 715 Die auf die Missbrauchskontrolle beschränkte Überprüfung organisatorischer Unternehmerentscheidungen macht es nicht entbehrlich, gerichtlich zu prüfen, ob die Organisationsänderung die Kündigung unvermeidbar macht, oder ob das geänderte unternehmerische Konzept nicht auch durch andere, gleich geeignete und weniger einschneidende Maßnahmen verwirklicht werden kann.[1]...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2 Kurzarbeit

2.2.1 Grundlagen Bei fehlendem Beschäftigungsbedarf können auch durch Kurzarbeit Einsparungen erzielt werden. Kurzarbeit nennt man die vorübergehende Minderung der Arbeitszeit bei entsprechender Minderung des Entgelts der betroffenen Arbeitnehmer. Kurzarbeit hat den Vorteil, dass – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Kurzarbeitergeld (zwischen 60 und 67 % der Net...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.1 Grundlagen

Bei fehlendem Beschäftigungsbedarf können auch durch Kurzarbeit Einsparungen erzielt werden. Kurzarbeit nennt man die vorübergehende Minderung der Arbeitszeit bei entsprechender Minderung des Entgelts der betroffenen Arbeitnehmer. Kurzarbeit hat den Vorteil, dass – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Kurzarbeitergeld (zwischen 60 und 67 % der Nettoentgeltdiffere...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.3 Praxisbeispiel: Berechnung der Ersparnis

Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse III, hat einen Stundenlohn von 20 EUR bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Aufgrund von Kurzarbeit im Februar 2025 von 40 Stunden reduziert sich sein Gehalt um 800 EUR. Ansonsten arbeitet der Mitarbeiter jeden Arbeitstag acht Stunden. Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet? Welche Ersparnis hat das Un...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 1.1 Abbau von Leiharbeitern, Auslaufen befristeter Arbeitsverträge

Eine sofortige oder jedenfalls sehr schnelle Einsparwirkung kann der Arbeitgeber durch den Abbau von Leiharbeitsverhältnissen im Betrieb erzielen. Die Fristen und Konditionen hierfür ergeben sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der mit dem Verleihunternehmen abgeschlossen wurde. Es sind keine arbeitsrechtlichen Kündigungsvorschriften einzuhalten und der Betriebsrat ...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.2 Berechnungsmodus für das Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld für die Arbeitnehmer wird wie folgt berechnet: Sollentgelt ist grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt einschließlich etwaiger Zulagen, jed...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / Zusammenfassung

Die Personalkosten stellen in den meisten Unternehmen den größten Kostenblock dar. Dabei ist es nachvollziehbar, dass Kostensenkungsmaßnahmen in diesem Bereich besonders im Fokus stehen. Die Personalkosten können durchaus durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Diese Maßnahmen müssen nicht in Kündigungen bestehen. Abbau von Überstunden und Gleitzeitguthaben, Kurzarbeit od...mehr