Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 7 Kündigung während der Kurzarbeit

Für den Ausspruch personen- oder verhaltensbedingter Kündigungen gelten während einer laufenden Kurzarbeit keine Besonderheiten. Eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Kurzarbeit ist jedoch sozialwidrig, wenn sie auf denselben Gründen beruht, die zur Kurzarbeit geführt haben. In diesem Fall besteht für eine betriebsbedingte Kündigung i. d. R. nic...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 6 Bezahlte Freistellung während der Kurzarbeit

Liegen die Voraussetzungen des § 616 BGB (z. B. Tod naher Angehöriger, Eheschließung, Niederkunft, Wohnungswechsel) vor oder findet sich eine entsprechende Regelung in einem Manteltarifvertrag, hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Freistellung. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall nach dem Ausfallprinzip zur Zahlung des ausgefallenen Arbeitsentgelts verpflichtet. Praxis-Beis...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 4 Beendigung der Kurzarbeit

Die Kurzarbeit endet mit Erreichen des durch Betriebsvereinbarung oder Individualabrede vereinbarten Endtermins oder durch vorzeitige einseitige Erklärung des Arbeitgebers. Eine vorzeitige Rückkehr zur Normalarbeitszeit ist geboten, wenn die Voraussetzungen für die Einführung der Kurzarbeit nicht mehr vorliegen. Hauptbeispiel ist der Wegfall der wirtschaftlichen Zwangslage, ...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 2 Kurzarbeit bei Massenentlassungen

Will der Arbeitgeber eine Massenentlassung nach § 17 KSchG durchführen, muss er dies der Agentur für Arbeit anzeigen. Bei der Feststellung, ob eine anzeigepflichtige Massenentlassung vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beim Begriff der "Entlassung" auf den Ausspruch, d. h. den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, abzustellen.[1] Vor Ein...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1 Einführung von Kurzarbeit

1.1 Tarifvertrag Im Regelfall existieren tarifliche Ermächtigungsnormen, die unter bestimmten näher definierten Voraussetzungen die Einführung von Kurzarbeit ermöglichen. Diese sogenannten "Kurzarbeitsklauseln"[1] enthalten etwa Ankündigungsfristen, innerhalb deren der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die Einführung von Kurzarbeit informieren muss und Regelungen über Modalitä...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 2 Überstunden während der Kurzarbeit?

Die Anordnung von Überstunden während der Kurzarbeit ist grundsätzlich unzulässig. Sie wäre in der Regel ein Indiz dafür, dass der Arbeitsausfall nicht unvermeidbar ist.[1] Überstunden können daher nur ausnahmsweise angeordnet werden, z. B. zur Ausführung dringender Reparaturarbeiten oder zur Abwicklung eines einzelnen Eilauftrags. Die im Kurzarbeitszeitraum geleisteten Über...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 5 Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit

Ist ein Arbeitnehmer während des Kurzarbeitszeitraums arbeitsunfähig krank, so hat er nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Entgeltfortzahlung in der Höhe, wie er ihn ohne die Krankheit verdient hätte. Dieser Anspruch ergibt sich nach dem Lohnausfallprinzip.[1] Der Entgeltanspruch vermindert sich daher in gleichem Umfang wie bei den arbeitsfähigen Mitarbeiter...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / Zusammenfassung

Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anforderungen an den erforderlichen Arbeits...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.4 Agentur für Arbeit – Anzeige der Kurzarbeit

Die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfolgt nur auf schriftliche Anzeige der geplanten Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Anzeigeberechtigt sind sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat.[1] Hierbei ist zweckmäßigerweise das von der Bundesagentur für Arbeit (BA) herausgegebene und bei den örtlichen Arbeitsagenturen erhältliche Fo...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / Zusammenfassung

Überblick Unter Kurzarbeit versteht man die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Sie muss sich nicht auf den gesamten Betrieb erstrecken, sondern kann auch nur eine Betriebsabteilung betreffen. Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen ausz...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.3 Betriebe ohne Betriebsrat

Ist kein Betriebsrat vorhanden, so kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechts anordnen, sondern er muss mit allen Arbeitnehmern über die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit eine einzelvertragliche Vereinbarung treffen.[1] Allerdings kann bei widerspruchsloser Hinnahme einer arbeitgeberseitig angeordneten und von der Agentur f...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.2 Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Ist eine tarifvertragliche Regelung nicht vorhanden, kommt als Rechtsgrundlage eine Betriebsvereinbarung in Betracht; das ist für die Einführung von Kurzarbeit eine zweckmäßige Form, weil eine Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer, die vom Geltungsbereich des BetrVG erfasst werden, unmittelbar und zwingend gilt.[1] Eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.3 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Vermeidbarer Arbeitsausfall Kurzarbeit kommt nur in Betracht, wenn nicht andere, im Einzelfall wirtschaftlich weniger schwerwiegende Entscheidungsalternativen zur Verfügung stehen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmern zuzumuten sind.[1] Folgende Maßnahmen sind daher im Vorfeld zu prüfen: Personalmaßnahmen: Versetzung von Arbeitnehmern in andere voll arbeitende Abteilungen; Anordnu...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 1 Hauptleistungspflichten

Die gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag, nämlich die Pflicht des Mitarbeiters zu arbeiten und die des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung[1], werden durch die Einführung der Kurzarbeit im gleichen Verhältnis herabgesetzt. Die Kurzarbeit – und mit ihr die (teilweise) Suspendierung der Hauptpflichten – endet mit Erreichen des durch Indiv...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.1 Tarifvertrag

Im Regelfall existieren tarifliche Ermächtigungsnormen, die unter bestimmten näher definierten Voraussetzungen die Einführung von Kurzarbeit ermöglichen. Diese sogenannten "Kurzarbeitsklauseln"[1] enthalten etwa Ankündigungsfristen, innerhalb deren der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die Einführung von Kurzarbeit informieren muss und Regelungen über Modalitäten des Arbeitse...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / Zusammenfassung

Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur Einführung von Kurzarbeit hat der Arbeitgebe...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 3 Betriebsrat – Unterrichtung und Mitbestimmung

Neben dem Unterrichtungsanspruch im Rahmen der Personalplanung nach § 92 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht bei der Kurzarbeit erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll und wie die geänderte Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 4 Feiertage während der Kurzarbeit

Fällt ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum, so ist die Feiertagsvergütung ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen; Anspruch auf Kug besteht nicht. Der Anspruch auf Arbeitsverdienst entsteht in der Höhe, die er ohne den Arbeitsausfall aufgrund des Feiertags hätte, d. h. im vorliegenden Zusammenhang in Höhe des "Kurzlohns", soweit an diesem Tag ansonsten gearbeitet worden ...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 2 Wirtschaftsausschuss – Unterrichtung und Beratung

Der Wirtschaftsausschuss ist rechtzeitig und umfassend über alle Daten zu unterrichten, die für und gegen die Kurzarbeit sprechen.[1] Mit ihm ist zu beraten, ob die Einführung von Kurzarbeit zweckmäßig ist. Entscheidungsrechte stehen dem Wirtschaftsausschuss nicht zu, sodass er die von der Geschäftsleitung geplanten Maßnahmen nicht verhindern kann. Zum Zeitpunkt der Beteiligu...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 3 Sonderformen von Kurzarbeitergeld

3.1 Transfer-Kurzarbeitergeld § 111 SGB III regelt den Bezug von Kurzarbeitergeld in der besonderen Form des Transfer-Kurzarbeitergeldes. Diese Sonderform gilt für Arbeitnehmer in betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheiten, die zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung der Wiedereingliederungschancen gebildet werden. Damit soll eine übergangsweise Beschäftigu...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 3.2 Saison-Kurzarbeitergeld

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist als Sonderform des allgemeinen Kurzarbeitergeldes konzipiert und in § 101 SGB III geregelt. Es betrifft v.a. Betriebe des Baugewerbes, die in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. von einem saisonbedingten, erheblichen Arbeitsausfall betroffen sind. Auch beim Saison-Kurzarbeitergeld müssen die betrieblichen und die persönlichen Voraussetzu...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pflichten

Zusammenfassung Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anforderungen an den erforde...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Kurzarbeitergeld

Zusammenfassung Überblick Unter Kurzarbeit versteht man die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Sie muss sich nicht auf den gesamten Betrieb erstrecken, sondern kann auch nur eine Betriebsabteilung betreffen. Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte K...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und Beendigung

Zusammenfassung Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur Einführung von Kurzarbeit hat...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.3 Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen beim Arbeitnehmer

Nach § 98 Abs. 1 SGB III können Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, wenn sie nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen oder aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen und das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst i...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.4 Mindestumfang des Arbeitsausfalls

Der Arbeitsausfall ist weiter nur dann erheblich, wenn der durch ihn verursachte Entgeltausfall von einigem Gewicht ist. Ein erheblicher Arbeitsausfall besteht nach § 96 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III, wenn im jeweiligen Kalendermonat für mindestens 1/3 der in dem Betrieb oder der betroffenen Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmer – ohne Auszubildende – mehr als 10 % Brutto...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.5 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 105 SGB III 67 % für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden – die also selbst mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3–5 EStG haben oder deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspar...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.7 Bezugsdauer

Gesetzliche Bezugsdauer Die gesetzliche Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB III 12 Monate. Sie beginnt mit dem ersten Kalendermonat, für den in einem Betrieb Kurzarbeitergeld gezahlt wird, und gilt einheitlich für alle in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Hinweis Verlängerte Bezugsdauer bis 31.12.2025 Im Rahmen der Dritten Verord...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1 Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall

Nach § 96 SGB III liegt ein erheblicher Arbeitsausfall vor, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend, unvermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat mindestens 1/3 der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen is...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.2 Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen

Die betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist.[1] Nicht erforderlich ist, dass "regelmäßig" mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt wird; auch Arbeitnehmer, die lediglich über einen kurzen Zeitraum beschäftigt werden, können damit Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.6 Leistungsbeginn

Nach § 99 Abs. 2 Satz 1 SGB III wird Kurzarbeitergeld frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Beruht der Arbeitsausfall auf einem unabwendbaren Ereignis, gilt die Anzeige für den entsprechenden Kalendermonat als erstattet, wenn sie unverzüglich erstattet worden ist.[1]mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1 Rechtliche Voraussetzungen der Gewährung von Kurzarbeitergeld

Nach §§ 95 ff. SGB III ist die Gewährung von Kurzarbeitergeld an folgende Voraussetzungen gebunden: Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall, Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen, Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen beim Arbeitnehmer und rechtzeitige Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit. Video: Kurzarbeitergeld, Voraussetzungen 1.1 Erheblicher ...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.1 Wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse

Nach § 96 Abs. 1 SGB III muss der Arbeitsausfall zunächst auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen. Wirtschaftliche Gründe Nicht alle wirtschaftlichen Gründe für einen Arbeitsausfall führen zu einem Leistungsanspruch, denn das Kurzarbeitergeld soll den Arbeitgeber nicht von allen wirtschaftlichen Risiken entlasten. Vielmehr kommen nur solche allge...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 3.1 Transfer-Kurzarbeitergeld

§ 111 SGB III regelt den Bezug von Kurzarbeitergeld in der besonderen Form des Transfer-Kurzarbeitergeldes. Diese Sonderform gilt für Arbeitnehmer in betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheiten, die zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung der Wiedereingliederungschancen gebildet werden. Damit soll eine übergangsweise Beschäftigung erreicht und Massenentlass...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.2 Vorübergehende Natur des Arbeitsausfalls

Kurzarbeitergeld wird nur gewährt, wenn der Arbeitsausfall voraussichtlich nur "vorübergehend" ist[1], denn Zweck des Kurzarbeitergeldes ist es ausschließlich, Arbeitsplätze zu erhalten. Die dauerhafte Gewährung von Kurzarbeitergeld würde hingegen zu nicht erwünschten Wettbewerbsverzerrungen führen.[2] Hier käme ggf. aber Transfer-Kurzarbeitergeld unter den Voraussetzungen d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Ausnahmsweise Erhaltung der Partnerschaftsbonusmonate (Abs. 3)

Rz. 8 § 27 Abs. 3 BEEG ermöglicht Eltern die Erhaltung der (bereits angetretenen) Partnerschaftsbonusmonate, wenn der Partnerschaftsbonus nach dem 27.5.2020 beantragt wurde und der Partnerschaftsbonusbezug ganz oder teilweise zwischen dem 1.3.2020 und dem 23.9.2022 liegt, dadurch, indem in Bezug auf die Höhe des Einkommens im Bezugszeitraum und des Umfangs der Arbeitszeit im...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Ausnahmsweise Nichtberücksichtigung von Einkommensersatzleistungen in den Elterngeldbezugsmonaten (Abs. 4 in der vom 1.3.2020 bis 31.8.2021 geltenden Fassung)

Rz. 10 § 27 Abs. 4 Satz 1 BEEG in der vom 1.3.2020 bis 31.8.2021 geltenden Fassung gewährleistete bei teilzeiterwerbstätigen Elterngeldberechtigten die Aufrechterhaltung der bisherigen Höhe des Elterngeldes im Bezugszeitraum, wenn im Zeitraum zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2021 Erwerbsersatzeinkommen (insbesondere in Form von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I ode...mehr

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Einsparpotenziale ausschöpf... / 6.1 Kostensenkung im Personalbereich

Die Möglichkeiten zur Kostensenkung im Personalbereich sind vielfältig und zeigen meist auch gute Erfolge, wenn sie denn umgesetzt werden können. Dabei sind stets das Kündigungsschutzgesetz sowie die Mitspracherechte der Betriebsräte gemäß Betriebsverfassungsgesetz zu berücksichtigen. Dabei können die folgenden Möglichkeiten in Betracht gezogen werden: Vorhandene Zeitguthaben...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 11 Kurzarbeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist in einem Betriebsteil beschäftigt, der ab 1.4.2025 für 6 Monate Kurzarbeit durchführt. Er hat 50 % Arbeitsausfall, sein Entgelt halbiert sich, er erhält jedoch Kurzarbeitergeld. Der Arbeitnehmer ist vor Beginn der Kurzarbeit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat versichert. Wirkt sich die durch die Kur...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1.1 Auswirkungen von Kurzarbeit

Eine Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch Kurzarbeit hat keine Auswirkungen auf die Versicherungsfreiheit, da davon ausgegangen wird, dass Kurzarbeit nur vorübergehend ist. Die Dauer der Kurzarbeit ist dabei ohne Bedeutung. Dies gilt nicht bei Bezug von Transferkurzarbeitergeld. Der Bezug von Transferkurzarbeitergeld erfordert eine neue versicherungsrechtlich...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 9 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Entgeltminderung durch Kurzarbeit

Sachverhalt Im Unternehmen beginnt die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG für eine Arbeitnehmerin am 11.9. Sie hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Der Referenzzeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes lautet 1.6. bis 31.8. Die Arbeitnehmerin ist in einer Abteilung, i...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.2 Kurzarbeit

Für die Berechnung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge bei Bezug von Kurzarbeitergeld[1] ist für das infolge des Arbeitsausfalls entgangene Arbeitsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt in Höhe von 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt[2] als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Daneben wird auch das tatsächlich erzielte Arbeits...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.2 Beitragspflichtiges Wertguthaben für die Zeiten von Kurzarbeit

In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird bei Personen, die Kurzarbeitergeld beziehen, für die Bildung der SV-Luft als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt neben dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ein fiktives Entgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nach § 106 SGB III zugrunde gelegt.[1] In der Arbeitslosenversicherung...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 1 Kurzarbeit und Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer im Laufe der Beschäftigung arbeitsunfähig, erhält er grundsätzlich zunächst für 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Aufgrund von einzel- oder tarifvertraglichen Regelungen ist ein längerer Entgeltfortzahlungsanspruch möglich. Durch eine Anrechnung von Vorerkrankungen kann der Anspruch jedoch auch nur für eine kürzere Zeitdauer bestehen oder bereits ganz erschö...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 1.2 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld

Beginnt eine Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld, hat der betroffene Arbeitnehmer für die Zeit des Arbeitsausfalls aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen keinen Anspruch auf Leistungsfortzahlung. Dies ist der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn des Kalendermonats des Beginns der Kurzarbeit eintr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Qualifizierungsgeld / 2.2 Weiterbildungsförderung von kurzarbeitenden Beschäftigten

Auch die Weiterbildungsförderung von kurzarbeitenden Beschäftigten nach § 106a SGB III, befristet bis zum 31.7.2024, hat die Zielsetzung den Arbeitsplatz im Betrieb zu erhalten, in dem die Zeit der Kurzarbeit für die Weiterbildung genutzt wird. Diese Weiterbildungsförderung ist nur möglich, wenn Kurzarbeit im Betrieb bereits vorliegt. Durch die Besonderheiten der Kurzarbeit ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.2.1.1 Hinreichend bestimmbares Sollentgelt

Im Regelfall kann das Sollentgelt problemlos festgestellt werden. Die Bundesagentur für Arbeit lässt hierzu folgende Vereinfachungen zu: Bei Arbeitnehmern, die ein monatlich gleich bleibendes Arbeitsentgelt unabhängig von der Zahl der Arbeitsstunden erzielen (Gehaltsempfänger, Arbeitnehmer mit verstetigtem Monatsentgelt), ist dieses Monatsentgelt als Sollentgelt für die gesam...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 10 Bezug von Kurzarbeitergeld

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Infolge von Kurzarbeit fällt die Hälfte der Altersteilzeitarbeit aus, sodass sich sein Arbeitsentgelt für die Altersteilzeit auf 1.000 EUR reduziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen Sollentgelt und Istentgelt beträgt ebenfalls 1.000...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 1 Bezugsdauer

Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes[1] beträgt grundsätzlich 12 Monate.[2] Die Bundesregierung kann diese Bezugsdauer durch Rechtsverordnung bis zur Dauer von 24 Monaten verlängern, wenn außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt dies erfordern. Die Verordnung ist zeitlich zu befristen. Mit der "Dritten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld" wir...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 3.2 Auszahlung

Das Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich unbar durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und auf das im Antrag angegebene inländische Konto überwiesen.[1] In Ausnahmefällen kommt eine Barauszahlung an den Arbeitgeber in Betracht. Die Kurzarbeitergeldregelung geht davon aus, dass der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld zunächst verauslagt und anschließend beantragt. Die Arbeit...mehr