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Einsparpotenziale ausschöpfen und Kosten senken: Kurzfri ... / 6.1 Kostensenkung im Personalbereich

Reinhard Bleiber
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Die Möglichkeiten zur Kostensenkung im Personalbereich sind vielfältig und zeigen meist auch gute Erfolge, wenn sie denn umgesetzt werden können. Dabei sind stets das Kündigungsschutzgesetz sowie die Mitspracherechte der Betriebsräte gemäß Betriebsverfassungsgesetz zu berücksichtigen. Dabei können die folgenden Möglichkeiten in Betracht gezogen werden:

  • Vorhandene Zeitguthaben können bei geringerer Auslastung auch wegen fehlender Rohstoffe oder Bauteile abgebaut werden. Darüber hinaus können auch negative Zeitguthaben aufgebaut werden, was zu einer Entspannung in der Zukunft führen wird.
  • Kann ein großer Teil des Urlaubs in den Zeiten des Absatzrückgangs genommen werden, muss dies nicht später bei Anstieg der Nachfrage geschehen.
  • Die Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, die Kosten der Minderbeschäftigung zwischen Unternehmen, Mitarbeiter und Staat zu teilen und die Mitarbeiter nicht entlassen zu müssen.
  • Nicht auszuschließen sind auch Entlassungen. Zeitarbeitsverhältnisse werden problemlos aufgelöst, Befristungen nicht verlängert. Reicht das nicht, müssen betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden.
  • Eine grundsätzliche Aufgabe des Personalwesens ist die Arbeitsplatzgestaltung. Können Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten, vollständig oder für einige Tage pro Woche, kann durch Zusammenlegung der dann noch benötigten Arbeitsplätze in weniger Büros die Bürofläche reduziert werden. Kurzfristig ist eine echte Reduktion durch die bestehenden Miet- und Besitzverhältnisse kaum möglich, aber die Raumkosten wie Energie, Reinigung usw. können sofort gesenkt werden. Dies zu prüfen und mit den Mitarbeitern zu vereinbaren ist Aufgabe des Personalwesens.
  • Die Verwaltung der Nebenräume für die Beschäftigten wird in vielen Unternehmen vom Personalwesen übernommen. Daher müssen dort Überlegungen...

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