Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

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Kurzarbeit / Arbeitsrecht

1 Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis Kurzarbeit führt nicht zur Beendigung eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses, sondern lediglich zu einer zeit- bzw. teilweisen Suspendierung der Arbeits- und Entgeltzahlungspflicht. Die übrigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bleiben durch Kurzarbeit grundsätzlich unberührt. Ein Arbeitgeber ist nicht berec...mehr

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Kurzarbeit / 6 Sozialversicherungsschutz

6.1 Versicherungspflicht Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung erhalten.[1] In der Arbeitslosenversicherung ist das Fortbestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses nicht an den Bezug des Kurzarbeitergeldes, sondern an das Vorliegen eines Arb...mehr

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Kurzarbeit / Lohnsteuer

1 Kurzarbeitergeld Das Kurzarbeitergeld (einschließlich dessen Sonderformen) ist steuerfrei.[1] Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.[2] Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur auszahlt. Beim Ausfall voller Arbeitstage entsteht kein Teillohnzahlungszeitraum. Daher ist stets die Monatstabelle anzuwenden. Achtung Eintragungen in der...mehr

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Kurzarbeit / 3 Höhe

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchsmonat). Das Kurzarbeitergeld beträgt danach für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Berechtigten 60 % der sog. Nettoentgeltdifferenz.[1] Die Nettoentgeltdifferenz errechnet sich als Unterschiedsbetrag au...mehr

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Kurzarbeit / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat das Kurzarbeitergeld kostenlos zu errechnen, an den Arbeitnehmer auszuzahlen und unter Vorlage einer Abrechnungsliste bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.[1] Der Antrag ist für den jeweiligen Anspruchszeitraum innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten zu stellen.[2] Wichtig 3-stufiges Verfahren Der Betrieb oder die Betriebsvertretung zeigt gegenübe...mehr

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Kurzarbeit / 2 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

Um die für den Arbeitnehmer finanziell nachteiligen Auswirkungen der Kurzarbeit abzumildern, gewähren manche Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse unterliegen dem Progressionsvorbehalt und müssen in Nr. 15 der Lohnsteuerbescheinigung gesondert eingetrag...mehr

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Kurzarbeit / 6.2.1 Tragung der Beiträge

Soweit bei Kurzarbeit Arbeitsentgelt (sog. Kurzentgelt) gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich zur Hälfte. Soweit Kurzarbeitergeld gezahlt wird, sind die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein vom Arbeitgeber zu tragen.[1] Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht zu entrichten.mehr

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Kurzarbeit / 6.2 Beitragsberechnung

Bemessungsgrundlage für die Beiträge aus Kurzarbeitergeld sind 80 % des (Brutto-)Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt.[1] 6.2.1 Tragung der Beiträge Soweit bei Kurzarbeit Arbeitsentgelt (sog. Kurzentgelt) gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich zur Hälfte. Soweit Kurzarbeitergeld gezahlt wird...mehr

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Kurzarbeit / 5 Bezugsdauer

Die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beträgt einheitlich 12 Monate. Die Bundesregierung kann diese Bezugsdauer durch Rechtsverordnung bis zur Dauer von 24 Monaten verlängern, wenn außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt vorliegen. Bis zum 31.12.2026 gilt aufgrund der "Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld" eine verlängerte ...mehr

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Kurzarbeit / 1 Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld (einschließlich dessen Sonderformen) ist steuerfrei.[1] Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.[2] Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur auszahlt. Beim Ausfall voller Arbeitstage entsteht kein Teillohnzahlungszeitraum. Daher ist stets die Monatstabelle anzuwenden. Achtung Eintragungen in der elektronischen Lo...mehr

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Kurzarbeit / 1 Das Leistungssystem des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld ist ein Leistungssystem der Arbeitslosenversicherung. Kernleistung ist das konjunkturelle oder allgemeine Kurzarbeitergeld, das bei vorübergehenden Arbeitsausfällen gezahlt wird. Eine Sonderform ist das Saison-Kurzarbeitergeld, das in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. bei witterungsbedingten oder wirtschaftlich begründeten Arbeitsausfällen im Ba...mehr

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Kurzarbeit / 3 Neutralität der Arbeitsagentur bei Arbeitskämpfen

Die Arbeitsverwaltung ist bei Arbeitskämpfen zur Neutralität verpflichtet. Durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld darf deshalb nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen werden. Insoweit gelten die Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitskämpfen entsprechend. Bei Arbeitsausfällen von Arbeitnehmern, die unmittelbar am Arbeitskampf beteiligt sind (...mehr

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Kurzarbeit / 3 Freiwillige Arbeitgeberzahlungen

Freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Fallen in einen Lohnzahlungszeitraum sowohl Tage, an denen gearbeitet wurde und für die der übliche Arbeitslohn gezahlt wird, als auch Ausfalltage mit Kurzarbeitergeld, so ist auf den Arbeitslohn die Lohnsteuertabelle anzuwenden, die auch anzuwenden gewesen wäre, wenn während des gesamten Lohnzahlungs...mehr

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Kurzarbeit / 6.1 Versicherungspflicht

Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung erhalten.[1] In der Arbeitslosenversicherung ist das Fortbestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses nicht an den Bezug des Kurzarbeitergeldes, sondern an das Vorliegen eines Arbeitsausfalls geknüpft.[2]mehr

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Kurzarbeit / 6.4 Elektronisches Verfahren – "KEA"

Vielfach erstellen Betriebe und Lohnabrechnungsstellen die Anträge auf Kurzarbeitergeld und die Abrechnungslisten mithilfe einer Lohnabrechnungssoftware und übermitteln diese unterschrieben an die Agentur für Arbeit, bei der diese manuell erfasst werden. Im Portal "eServices Geldleistungen" stellt die Bundesagentur für Arbeit auch Online-Angebote für die Beantragung und Abre...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 1 Tarifvertragliche Sonderregelungen

Grundsätzlich gilt, dass Kurzarbeit nicht einseitig vom Arbeitgeber eingeführt werden kann, sondern einer speziellen arbeitsrechtlichen Grundlage in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Wege einzelvertraglicher Vereinbarung bedarf. Für das Bauhauptgewerbe und das Baunebengewerbe gelten spezielle tarifvertragliche Regelungen zur Einführung von Kurzarbeit. Wir...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 1.2 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld

Beginnt eine Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld, hat der betroffene Arbeitnehmer für die Zeit des Arbeitsausfalls aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen keinen Anspruch auf Leistungsfortzahlung. Dies ist der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn des Kalendermonats des Beginns der Kurzarbeit eintr...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.2.1.1 Hinreichend bestimmbares Sollentgelt

Im Regelfall kann das Sollentgelt problemlos festgestellt werden. Die Bundesagentur für Arbeit lässt hierzu folgende Vereinfachungen zu: Bei Arbeitnehmern, die ein monatlich gleich bleibendes Arbeitsentgelt unabhängig von der Zahl der Arbeitsstunden erzielen (Gehaltsempfänger, Arbeitnehmer mit verstetigtem Monatsentgelt), ist dieses Monatsentgelt als Sollentgelt für die gesam...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 1 Bezugsdauer

Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes[1] beträgt grundsätzlich 12 Monate.[2] Die Bundesregierung kann diese Bezugsdauer durch Rechtsverordnung bis zur Dauer von 24 Monaten verlängern, wenn außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt dies erfordern. Die Verordnung ist zeitlich zu befristen. Mit der "Dritten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld" wir...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld / 2.2 Dauer

Die Leistungsdauer entspricht maximal der Schlechtwetterzeit. Sofern in einem Baubetrieb Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen vor Beginn der Schlechtwetterzeit eingeführt wurde und in die Schlechtwetterzeit hineinreicht oder über die Schlechtwetterzeit hinaus andauert, wird die Zahlung des Saison-Kurzarbeitergeldes nicht auf die Bezugsdauer des allgemeinen Kurzarbeitergel...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 10 Bezug von Kurzarbeitergeld

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Infolge von Kurzarbeit fällt die Hälfte der Altersteilzeitarbeit aus, sodass sich sein Arbeitsentgelt für die Altersteilzeit auf 1.000 EUR reduziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen Sollentgelt und Istentgelt beträgt ebenfalls 1.000...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld / 4.1 Arbeitgeberpflichten

Im Leistungsverfahren legt das Gesetz dem Arbeitgeber besondere Pflichten auf. Er hat der Agentur für Arbeit die Voraussetzungen für die Kurzarbeit nachzuweisen, die Leistung kostenlos zu errechnen und an die Arbeitnehmer auszuzahlen.[1] Er hat zudem die Pflicht, die Leistung bei der Agentur für Arbeit unter Beifügung einer Stellungnahme der Betriebsvertretung zu beantragen....mehr

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Qualifizierungsgeld / 2.2 Weiterbildungsförderung von kurzarbeitenden Beschäftigten

Durch die Besonderheiten der Kurzarbeit muss die Qualifizierungsmaßnahme sich an eine flexibel verändernde Arbeitszeit bzw. Ausfallzeit anpassen lassen und es dürfte sich eher um kürzere Qualifizierungsmaßnahmen handeln, die im Rahmen eines vorübergehenden Arbeitsausfall abgeschlossen werden können. Als Förderleistung kommt für Fälle der Kurzarbeit die Weiterbildungsförderun...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 3.2 Auszahlung

Das Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich unbar durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und auf das im Antrag angegebene inländische Konto überwiesen.[1] In Ausnahmefällen kommt eine Barauszahlung an den Arbeitgeber in Betracht. Die Kurzarbeitergeldregelung geht davon aus, dass der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld zunächst verauslagt und anschließend beantragt. Die Arbeit...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.3 Wegfall der Monatspauschale unzulässig

Der Zuschlag von 0,03 % für die Nutzung des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stellt wie der 1-%-Wert eine feste Monatspauschale dar. Es kommt nicht darauf an, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. So ist z. B. ein durch Urlaub oder Krankheit bedingter Nutzung...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / Zusammenfassung

Überblick Das Kurzarbeitergeld sichert Arbeitnehmern, die infolge von Kurzarbeit Entgelteinbußen hinnehmen müssen, 60 % bzw. 67 % der sog. Nettoentgeltdifferenz, also des ausfallenden Nettoarbeitsentgelts. Dadurch werden zugleich die Arbeitgeber für die Dauer der Kurzarbeit von einem Teil der Personalkosten entlastet. Im Folgenden werden die Regelungen zur Bezugsdauer und Hö...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 1.2 Beginn einer neuen Bezugsdauer

Sind seit dem letzten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld geleistet worden ist, mindestens 3 Monate vergangen, so beginnt eine neue Bezugsdauer bzw. entsteht ein neues Anrecht auf Kurzarbeitergeld, sofern die Voraussetzungen i. Ü. erneut vorliegen.[1] Der Lauf der 3-Monatsfrist für eine neue Bezugsdauer beginnt mit dem ersten Tag des Kalendermonats, der auf den letzten An...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.2.1.2 Sonderregelungen bei nicht bestimmbarem Sollentgelt

Für Fallgestaltungen, in denen das Sollentgelt nach den o. g. Regelungen nicht hinreichend bestimmt werden kann, gelten Sonderregelungen. Danach kann als Sollentgelt das durchschnittliche monatliche Sollentgelt im Referenzzeitraum der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Arbeitsausfalls zugrunde gelegt werden. Ist auch dies nicht möglich, so ist das durchsch...mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 3 Streik/Kurzarbeitgeldbezieher

Während eines Streiks bleiben Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, auch weiterhin versicherungsfrei. Bei dem Streik handelt es sich um einen vorübergehenden Tatbestand. Somit besteht die freiwillige Mitgliedschaft während des Streiks fort mit der Konsequenz, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zumindest aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 5 Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld das fiktive Arbeitsentgelt nicht übersteigen, dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nicht hinzuzurechnen.[1] Die Regelung dient der vereinfachten Beitragsabrechnung. Somit bleiben Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei der Leistungsgewähr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 6 Beitragsbemessung während der Kurzarbeitsperiode bei Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten

Erkrankt der Arbeitnehmer bereits vor Eintritt des ersten Arbeitsausfalls und war er für Arbeitsausfälle vorgesehen, so erhält er als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur das Entgelt, das er ohne die Arbeitsausfälle erzielt hätte. Für die Entgeltausfälle, die ohne die Arbeitsunfähigkeit der Kurzarbeit zuzurechnen wären, erhält er von der Krankenkasse Teilkrankengeld. In ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 1.1 Ablauf/Verlängerung der Bezugsdauer

Wird innerhalb der Bezugsdauer für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Monat kein Kurzarbeitergeld gezahlt, verlängert sich die Bezugsdauer um diesen Zeitraum. Das Gesetz stellt dabei allein auf die Nichtzahlung der Leistung ab, die Gründe dafür sind unmaßgeblich. Die Bundesagentur für Arbeit legt die gesetzliche Regelung dahingehend aus, dass der Unterbrec...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.2 Nettoentgeltdifferenz

Die für die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes maßgebliche Nettoentgeltdifferenz errechnet sich als Unterschiedsbetrag aus dem Arbeitsentgelt, das ohne den Arbeitsausfall im Anspruchszeitraum erzielt worden wäre (dem Sollentgelt) und dem Arbeitsentgelt, das bei Kurzarbeit tatsächlich erzielt worden ist (dem Istentgelt). Achtung Keine Nachteile bei Beschäftigungssicherungsvereinb...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.2.2.2 Berücksichtigung von Einkommen

Das Istentgelt erhöht sich außerdem um Entgelte, die der Arbeitnehmer aus einer anderen, während des Bezugs von Kurzarbeitergeld (neu) aufgenommenen Erwerbstätigkeit erzielt.[1] Als Erwerbstätigkeit sind z. B. ein Minijob, eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit denkbar. Praxis-Beispiel Berücksichtigung des Einkommens bei neu aufgenommene...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.2.3 Pauschaliertes Nettoentgelt

Für die Zuordnung des pauschalierten Nettoentgelts zu den Bruttobeträgen des Soll- und Istentgelts sind beide Beträge auf den nächsten durch 20 EUR teilbaren Betrag zu runden. Für die Ermittlung des pauschalierten Nettoentgelts gelten die Regelungen zur pauschalierten Berechnung des Arbeitslosengeldes entsprechend.[1] Danach sind von dem jeweiligen Bruttobetrag abzusetzen: ei...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 1.1 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld

Die persönlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld sind auch erfüllt, wenn der Arbeitnehmer während des Bezugs von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig wird. Dies gilt auch bei der Sonderform des Saison-Kurzarbeitergeldes.[1] Kurzarbeitergeld wird für den jeweiligen Kalendermonat gezahlt.[2] Eine Arbeitsunfähigkeit beginnt daher während des Bezugs von Kurzarbe...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.4 Mindesturlaubsvergütung (§ 8.5 BRTV)

Hinweis Mindesturlaubsvergütung Im Bereich der Mindesturlaubsvergütung sah der Tarifabschluss 2021 aufgrund einer Entscheidung des EuGH eine Änderung ab 2023 vor. Die Änderung beinhaltet eine Absenkung der bei der Errechnung der Mindesturlaubsvergütung zu berücksichtigenden fiktiven Vergütung für alle Tatbestände (Krankheit, Kurzarbeit, Saison-KUG) von 14,25 % auf 12,5 %. Die...mehr

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Zuschüsse / 3.6 Kurzarbeitergeldzuschuss

In einer Reihe von Tarifverträgen, aber auch in individualvertraglichen Vereinbarungen ist geregelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für Zeiten der Kurzarbeit unter bestimmten Voraussetzungen Zuzahlungen zum Kurzarbeitergeld bzw. Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gewährt. Da die Zuschüsse im Zusammenhang mit der Erbringung der früheren Arbeitsleistung gewä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss / 4.1 Freiwillig krankenversicherter Kurzarbeitergeldbezieher

Diese Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber für das Istentgelt (tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt) einen Beitragszuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils von 7,3 % zzgl. des halben kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes.[1] Der Beitragszuschuss ist aus dem fiktiven Arbeitsentgelt zu berechnen. Praxis-Beispiel Zuschussberechnung bei Kurzarbeitergeld für freiwillig GK...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 1.2 Ausnahmen

Die Regelung des Übergangsbereichs gilt ausdrücklich nicht, wenn die jeweilige Beschäftigung im Rahmen der Berufsausbildung, eines in der Studienordnung vorgeschriebenen Praktikums oder eines dualen Studiums ausgeübt wird. Sie gilt ferner nicht für Umschüler sowie Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie am Bundesfreiwilligendienst. Für Be...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.2.2.1 Erhöhung des Istentgelts

Ziel des Kurzarbeitergeldes ist es, nur den wegen eines Arbeitsausfalls entstehenden Entgeltausfall auszugleichen. Entgelte, bei denen dieser Kausalzusammenhang fehlt, sind deshalb bei der Berechnung zu neutralisieren. Daraus folgt, dass dem Istentgelt alle Entgelte hinzuzurechnen sind, die "aus anderen Gründen" als denen der Kurzarbeit, z. B. wegen unbezahlten Urlaubs, ausf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit (Beiträge) / Zusammenfassung

Begriff Maßgebend für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt. Die darauf entfallenden Beiträge sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen. In der Sozialversicherung gelten die jeweils maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitspha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 1.1.3 Weiterführung des Haushalts

Der Haushaltshilfeanspruch besteht nur, wenn eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Dies gilt nicht, wenn diese Person teilweise an der Betreuung gehindert ist, z. B. wegen eigener Berufstätigkeit, schulischer Verpflichtungen, Krankheit oder Alters. Auf den Hinderungsgrund kommt es nicht an. Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht also nicht bzw...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Transferleistungen / 4.2 Weiterbildung endet nach dem Bezug von Transferkurzarbeitergeld

Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn die Weiterbildungsmaßnahme erst nach dem Bezug des Transferkurzarbeitergeldes endet. In diesem Fall setzt die Förderung voraus, dass die Maßnahmen spätestens 3 Monate oder bei länger als ein Jahr dauernden Maßnahmen spätestens 6 Monate vor der Ausschöpfung des Anspruchs auf Transferkurzarbeitergeld beginnen und der Arbeitgeber während...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 6.2 Konkurrenz zum allgemeinen (konjunkturellen) Kurzarbeitergeld

Saison-Kurzarbeitergeld wird für die Dauer der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis zum 31.3 gezahlt. Soweit die Arbeitsausfälle in dieser Zeit auch auf wirtschaftlichen Gründen beruhen, geht das Saison-Kurzarbeitergeld als spezielle Leistung grundsätzlich dem allgemeinen Kurzarbeitergeld (das bei Arbeitsausfällen aus wirtschaftlichen Gründen in Betracht kommt) vor.[1] Damit sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 6.1 Unterschreiten durch Entgeltminderung

Ein häufiger Grund für ein Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Herabsetzung der Arbeitszeit und die daraus folgende Reduzierung des Arbeitsentgelts. Der Eintritt von Krankenversicherungspflicht ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer ist oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze nur vorübergehend unterschritten wird. Für eine Entgelt...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 1.4 Krankengeld nach Ablauf der Entgeltfortzahlung

Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes oder Leistungsfortzahlung wird für die Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung gezahlt. Besteht dieser Anspruch aufgrund von Vorerkrankungen nicht oder endet der Anspruch vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit, wird Krankengeld gezahlt. Dieses Krankengeld wird nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt bemessen, ...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld / Zusammenfassung

Begriff Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und zugleich die Kernleistung des Systems der Winterbauförderung. Es wird bei saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit an Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes gezahlt. Es soll dazu beitragen, deren Arbeitsverhältnisse während der Wintermonate aufrechtzuerhal...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / Zusammenfassung

Begriff Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet. Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Seit dem 1.1.2003 gibt es die allgemeine und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Der Be...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / Zusammenfassung

Überblick Saison-Kurzarbeitergeld wird im Baugewerbe in der Schlechtwetterzeit gezahlt. Als Sonderform des Kurzarbeitergeldes geht das Saison-Kurzarbeitergeld dem allgemeinen (konjunkturellen) Kurzarbeitergeld vor und deckt in der Schlechtwetterzeit neben den Arbeitsausfällen aus witterungsbedingten Gründen auch Arbeitsausfälle aus wirtschaftlichen Gründen oder infolge eines...mehr