Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.38 Nachtragsbericht (Nr. 33)

Prof. Dr. Stefan Müller
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 176

Im sog. Nachtragsbericht nach § 285 Nr. 33 HGB ist über die Vorgänge von besonderer Bedeutung zwischen Abschlussstichtag und Zeitpunkt der Berichtserstellung zu berichten. Vorgänge besitzen eine besondere Bedeutung, wenn sie zu einer anderen Darstellung der Lage der Ges. geführt hätten, wären sie schon vor Ende des Gj eingetreten. Zu berichten ist über positive wie negative Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Gj.

 
Praxis-Beispiel

Sowohl die Corona-Pandemie im Jahr 2020 als auch der russische Krieg in der Ukraine sind Beispiele, bei denen durch wertbegründende Ereignisse jeweils im Februar eine sehr große Unsicherheit in die Zeit der Aufstellung des Jahresabschlusses für Unt mit kalenderjahrgleichem Gj fiel. Das IDW hat dazu jeweils Hinweise für den Umgang, die Berichterstattung und Prüfung gegeben.[1]

Dem Vorsichtsprinzip entsprechend, kommt beunruhigenden negativen Entwicklungen eine größere Bedeutung bei der Berichterstattung zu. Der Nachtragsbericht behebt die zeitliche Verzögerung zwischen Abschlussstichtag und Zeitpunkt der Berichterstellung und aktualisiert die Darstellung der Lage der Ges. entsprechend. Für den Nachtragsbericht wird eine Grobstruktur vorgeschlagen, die auf drei Gruppen von Vorgängen mit besonderer Bedeutung eingeht. Demnach ist zunächst über die Branche betreffende wirtschaftliche und politische Ereignisse zu berichten.

 
Praxis-Beispiel
  • Verschärfte Exportvorschriften;
  • Auf- und Abwertungseinflüsse;
  • Wettbewerbsverzerrungen.

Weiterhin sind Abweichungen von der durch den Jahresabschluss vorgezeichneten Linie darzustellen:

 
Praxis-Beispiel
  • Schwerwiegende Verluste;
  • stark rückläufige Marktpreise;
  • Marktumschwünge;
  • unvorhersehbare Kostensteigerungen;
  • Umsatzrückgänge.

Schließlich ist auf Vorgänge, die die Lage der Ges. verändern, einzugehen.

 
Praxis-Beispiel
  • Angaben über den Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen, Grundstücken oder wichtigen Vermögenswerten;
  • Kapitalerhöhungs- und -herabsetzungsmaßnahmen;
  • Kurzarbeit, Streiks, Sozialpläne, Entlassungen;
  • Ausgang wichtiger Rechtsstreitigkeiten;
  • Abschluss oder Kündigung wichtiger Verträge;
  • Gründung oder Aufgabe von Niederlassungen;
  • Verlust von Großkunden;
  • Beitritt zu Interessensgemeinschaften oder Kartellen.

Konkretisierend zur bisherigen Regelung ergeben sich zwei Änderungen: Zum einen brauchen Vorgänge von besonderer Bedeutung, die in der Bilanz oder in der GuV schon berücksichtigt sind (z. B. in Rückstellungen), nicht im Anhang dargestellt zu werden. Zum anderen sind zusätzlich auch Art und finanzielle Auswirkung der Vorgänge von besonderer Bedeutung zu erläutern, was allerdings mit DRS 20.114 für Konzerne auf der Basis einer vermuteten GoB-Erfüllung bereits im Lagebericht notwendig war.

Eine Befreiung gilt für kleine KapG (§ 288 Rz 4).

[1] Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (4. Update, Dezember 2022), www.idw.de/IDW/Medien/Arbeitshilfen-oeffentlich/Fachliche-Hinweise-oeffentlich/Downloads-Ukraine/IDW-UkraineKrieg-Rechnunglegung-Pruefung-FH-Update4–221222.pdf, Abruf 1.10.2024.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.978
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.955
  • Nachforderungszinsen
    1.617
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    1.455
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    1.174
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    1.163
  • Werkzeuge, Abschreibung
    1.061
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    1.059
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    941
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    889
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    868
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    825
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    736
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    670
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    614
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    611
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    597
  • Mietereinbauten, Geschäftsräume
    534
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    530
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    528
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Krieg in der Ukraine: Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung
Ukraine_Flagge
Bild: Pixabay

Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat auch Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Das IDW hat bereits im März 2022 einen fachlichen Hinweis "Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung und deren Prüfung" veröffentlicht und inzwischen 4 Updates dazu herausgegeben.  


Fachlicher Hinweis des IDW: Auswirkungen des Krieges auf Abschlüsse mit Stichtag ab dem 30.9.2022
Aktuelles zur Rechnungslegung
Bild: Haufe Online Redaktion

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sieht Gesellschaft, Politik und Wirtschaft derzeit vielschichtigen, z.T. interdependenten Herausforderungen ausgesetzt, die zu erheblichen Unsicherheiten und Risiken führen und in den Jahresabschlüssen berücksichtigt werden sollten. Daher wurde ein Fachlicher Hinweis des IDW veröffentlicht zur Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds und Auswirkungen auf Finanzberichte zum oder nach dem 30.9.2022.


Haufe Shop: Haufe Finance Office Premium
Haufe Finance Office Premium
Bild: Haufe Online Redaktion

Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen für ein effizientes Arbeiten im gesamten Finanz-& Rechnungswesen inkl. Controlling & Steuern.


Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Bilanzierungsmethoden
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Bilanzierungsmethoden

  Rz. 28 Als eine erste Angabe im Kontext der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode sollten unter Verweis auf § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zusätzliche Informationen im Anhang aufgenommen werden, wenn die weitere Anwendung der Fortführungsprämisse in ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren