Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 62 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise so...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 107 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise s...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 6 Konnektivität und Kohärenz zur Finanzberichterstattung

Rz. 70 Das Unternehmen muss den Berichtsnutzern ermöglichen, Zusammenhänge zwischen der innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung offengelegten Information und jener in anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung angegebenen Information zu verstehen (ESRS 1.118). Hiermit einhergehend ist die Möglichkeit der Aufnahme von Information mittels Verweis auf bspw. andere Abschnit...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.4 IDW EPS 352 (08.2022), IDW EPS 990 (11.2022) und IDW EPS 991 (11.2022)

Rz. 32 Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat drei Standardentwürfe veröffentlicht, die eine Ergänzung zu bereits bestehenden Prüfungsstandards zur freiwilligen externen materiellen Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gem. §§ 289b ff. HGB darstellen. Die Entwürfe der IDW Prüfungsstandards bestehen aus: Inhaltliche Prüfung der nichtfinanz...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.4 ESRS E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Rz. 71 Nach ESRS E1.44 hat das berichtende Unternehmen gesondert voneinander anzugeben: seine Scope-1-THG-Bruttoemissionen (sowohl als Angabe in Tonnen CO2-Äquivalent als auch unter Nennung des prozentualen Anteils der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen; Letzteres ergibt sich aus ESRS E1.48), seine Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in Tonnen CO...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 7 ESEF als Aufstellungsformat

Rz. 41 Eine erhebliche Zäsur, verbunden mit absehbarem Klärungsbedarf zu den rechtlichen Implikationen, ergibt sich aus den Ausführungen des Gesetzgebers im RegE, wonach die Aufstellung von (Konzern-)Lageberichten für nach dem 31.12.2025 beginnende Geschäftsjähre im ESEF erfolgen muss (ESEF als Aufstellungsformat). Der Gesetzgeber folgt in seiner Wortwahl der CSRD, wonach de...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 1 Anwendungsbereich des ESEF für die elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Die CSRD [1] als Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanz-RL[2] konkretisiert, dass die rechtlich verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat "ESEF" (European Single Electronic Format) zu erfolgen hat (Art. 29d EU-Bilanz-RL). Die CSRD knüpft somit an die gleichen technischen Formatvorgaben z...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementp...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 3.3 Übermittlung als ESEF-Berichtspaket

Rz. 19 Für die Übermittlung und Kommunikation von Rechnungslegungsunterlagen im ESEF müssen die XHTML-Dateien gem. ESEF RTS in einem sog. ESEF-Berichtspaket (Reporting-Package[1]) gebündelt werden, sofern eine Auszeichnung auf Basis der iXBRL-Technik enthalten ist. Das ESEF-Berichtspaket entspricht aus technischer Sicht einer Zip-Datei als Containerlösung, für die standardis...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.5 Frequenz der Berichterstattung

Rz. 82 Der VSME-Nachhaltigkeitsbericht soll jährlich erstellt und zeitgleich mit einem ggf. erstellten Geschäftsbericht veröffentlicht werden. Sofern ein Lagebericht erstellt wird, kann der Nachhaltigkeitsbericht als separater Abschnitt in diesem Lagebericht dargestellt werden. Ein anderes, separates Dokument ist ebenfalls denkbar (ESRS VMSE.17). Unabhängig von diesen Vorgabe...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.2 Einsatz von Verweisen

Rz. 163 ESRS 1 erlaubt den Einsatz von Verweisen bzw. ermutigt zu diesem sogar, um Redundanzen in der Berichterstattung zu vermeiden. Einzig die Lesbarkeit der gesamten Nachhaltigkeitserklärung darf nicht beeinträchtigt werden, indem diese etwa durch eine zu große Zahl an Verweisen fragmentiert wird (ESRS 1.122). Innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung sind solche Verweise un...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / Literaturtipps

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Literaturtipps

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 8 Fazit

Rz. 45 Gemeinsam mit der inhaltlichen Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung wird ESEF als elektronische Formatvorgabe verpflichtend eingeführt, die auch eine Auszeichnungspflicht vorsieht. Zudem soll die Möglichkeit für eine freiwillige Anwendung des ESEF für alle anderen gesetzlich geforderten Rechnungslegungsunterlagen mit Offenleg...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 3.6 Zwischenergebnis und Beispiel

Rz. 46 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Rechnungslegungsregelwerke für die Finanzberichterstattung den Begriff des Konsolidierungskreises nicht eindeutig mit der Festlegung verknüpfen, welche Unternehmen tatsächlich in die Konsolidierung zur Aufstellung des Konzernabschlusses einbezogen werden. Aufgrund von Wahlrechten bzw. Ausnahmeregelungen oder Konsolidieru...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.2 ESRS E3-4 – Wasserverbrauch

Rz. 54 Nach ESRS E3.26 hat das Unternehmen Informationen über seinen Wasserverbrauch im Zusammenhang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben, um ein Verständnis über den Wasserverbrauch des Unternehmens und die Fortschritte in Bezug auf seine Ziele zu vermitteln (ESRS E3.27). Demzufolge steht ESRS E3-4 in engem Zusammenhang zu den Angaben zur Fest...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.3 ESRS E3-5 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 65 Die nach ESRS E3.30 zu berichtenden Informationen – also die Angabe des Unternehmens zu seinen erwarteten finanziellen Effekten aufgrund wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen – sollen die nach ESRS 2.48(d) erforderlichen Angaben zu den aktuellen Auswirkungen auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Cash...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.12 ESRS S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Rz. 157 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-16 zielen darauf ab, Einkommensungleichheiten darzustellen: Zum einen sind etwaige geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede (auch: " gender pay gap ") unter den Arbeitnehmern des Unternehmens aufzuzeigen, zum anderen die innerbetriebliche Einkommensspreizung zwischen dem höchsten Einkommen und dem Medianeinkommen (ESRS S1.95 f.). Fo...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / Literaturtipps

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.5 ESRS 2 MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben

Rz. 142 Ziel von ESRS 2 MDR-T ist es, ein Verständnis für die Ziele zu schaffen, die das Unternehmen in Bezug auf seine wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte gesetzt hat. Die Natur dieses Verständnisses wird in ESRS 2 vergleichsweise ausführlich spezifiziert, was einerseits die Bedeutung dieser Mindestangabepflicht unterstreicht, andererseits weiter darlegt, welche Aussagekraf...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 124 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8 Qualitätskriterien des ESRS 1

Rz. 80 Vor dem Hintergrund der künftigen Prüfung der im (Konzern-)Lagebericht enthaltenen Nachhaltigkeitserklärung sind insbes. die in ESRS 1, App. B (§ 3 Rz 18 ff.) aufgeführten qualitativen Informationscharakteristika von Bedeutung. Diese beinhalten die: Relevanz (ESRS 1.QC1–QC4), wahrheitsgetreue Darstellung (ESRS 1.QC5–QC9), Vergleichbarkeit (ESRS 1.QC10–QC12), Überprüfbarke...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 6 Zeitlicher Fahrplan zur Erstanwendung

Rz. 37 Die ESEF-Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht sind gem. RegE zur CSRD-Umsetzung erstmalig für ein nach dem 31.12.2025 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.[1] Die zeitlich versetzte Erstanwendung der ESEF-Vorgaben soll es den Unternehmen ermöglichen, ihre Berichtsprozesse auf die neuen Formatvorgaben umzustellen.[2] Rz. 38 Eine vor...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8.1 Relevanz

Rz. 84 Hinsichtlich des Informationscharakteristikums der Relevanz ist insbes. auf die Wesentlichkeit der Information für die Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung abzustellen. Gem. ESRS 1.QC1 wird Nachhaltigkeitsinformation u. a. dann als relevant eingestuft, wenn diese in einem Unterschied in der Nutzerentscheidung – vor dem Hintergrund der doppelten Wesentlichkeit – münden ...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.5 International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000

Rz. 37 Bereits im Jahr 2022 kam es zu einem intensiven Austausch des IAASB mit diversen europäischen und internationalen Interessengruppen, darunter bspw. die EU-Kommission, die US Securities and Exchange Commission (SEC), der International Sustainability Standards Board (ISSB) und die Global Reporting Initiative (GRI), betreffend den Themenschwerpunkt der Prüfung von Nachha...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.4 ESRS S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Rz. 93 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-8 sollen einen Überblick geben, inwiefern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitskräfte des Unternehmens durch Tarifverträge [1] bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit Arbeitnehmer in den sozialen Dialog im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf betrieblicher und europäischer Ebene einbezogen werden (ESRS S1.58). Zur ...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 26 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.5 ESRS S1-9 – Diversitätskennzahlen

Rz. 101 Mit dem Ziel der Förderung von Vielfalt sowie Gleichstellung unter den Arbeitnehmern und den Leitungs- und Aufsichtsgremien haben Unternehmen nach ESRS S1-9 die definierten Diversitätskennzahlen für Alter und Geschlecht offenzulegen (ESRS S1.64). Diese ergänzen die Angabepflichten in ESRS 2 GOV-1, insbes. ESRS 2.21 (§ 4 Rz 33). "Diversität" i. S. d. ESRS S1-9 soll ei...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 3.3 Ausnahmen von der Einbeziehung in den Konzernabschluss nach HGB

Rz. 32 Die europarechtlichen Vorgaben über die Ausnahmen von der Einbeziehung in den Konsolidierungskreis sind in Art. 23 Bilanz-RL niedergelegt. Dabei sind insbes. Abs. 9 und 10 hervorzuheben. Art. 23 Abs. 9 Bilanz-RL kodifiziert ein Wahlrecht zur Einbeziehung bestimmter Tochterunternehmen und knüpft dieses an Verhältnismäßigkeitsüberlegungen, Rechtebeschränkungen sowie die...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 4.1 Umfang der maschinenlesbaren Auszeichnung

Rz. 22 Die Bilanz-RL i. d. F. der CSRD sieht eine Auszeichnungspflicht für die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht vor, einschl. der Angaben nach Art. 8 der Taxonomie-VO. Die konkreten Auszeichnungsvorgaben, inkl. Vorgaben zur verpflichtenden Detailtiefe der maschinenlesbaren Auszeichnung, sollen im ESEF RTS rechtlich verankert werden, der hierf...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 9 Fazit

Rz. 102 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bis zur Einführung von einheitlichen Standards für die Prüfung künftiger Nachhaltigkeitserklärungen innerhalb des (Konzern-)Lageberichts seitens der EU-Kommission noch teils für die Prüfpraxis relevante Fragestellungen zu klären sein werden. Vor dem Hintergrund des Mitgliedstaatenwahlrechts zur Zulassung von unabhängigen Er...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.2 ESRS S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens

Rz. 74 ESRS S1-6 sieht vor, dass berichtspflichtige Unternehmen Schlüsselinformationen zur Struktur der Arbeitskräfte des Unternehmens offenlegen sollen. Diese Angabepflicht bezieht sich lediglich auf alle Arbeitnehmer der Unternehmen, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst wurden (ESRS S1.AR53), aber nicht auf Fremdarbeitskräfte. Die Intention dieser Offenlegun...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / Vorbemerkung

Die Pflicht zur Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts im ESEF inkl. der maschinenlesbaren Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben ist nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD erstmalig für ein ab dem 1.1.2026 beginnendes Geschäftsjahr zu beachten. Jedoch wurden die für die Auszeichnung notwendigen Anforderungen im ESEF RTS noch nicht durch die EU-Kom...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.12 ESRS 2 IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Rz. 119 Die Angabepflicht des ESRS 2 IRO-2 zielt darauf, ein Verständnis zu schaffen für die Angabepflichten gem. ESRS, die in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Dies umschließt Darstellungen dazu, warum bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte bzw. Datenpunkte nicht in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. In Anbetracht der Fülle an Informationen, über die ...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 2.2 Ergänzende nationale Vorgaben

Rz. 7 In Ergänzung zum ESEF RTS bestehen nationale Vorschriften, die sich regelmäßig aus einer nationalen Konkretisierung der Vorgaben des ESEF RTS sowie aus der Umsetzung der CSRD in nationales Recht begründen. Rz. 8 Im Handelsrecht sind zusätzliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im ESEF zu erwarten. Im RegE zur CSRD-Umsetzung sind spezifische handelsrecht...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 10 Fazit

Rz. 201 ESRS 1 enthält grundlegende Regelungen für das Gesamtsystem der Berichterstattung gem. ESRS. Zwar ergeben sich aus ESRS 1 selbst keine unmittelbaren Berichtspflichten, allerdings nehmen die weiteren ESRS in vielen Fällen Bezug auf konkrete Regelungsbereiche und fordern konkrete Angaben etwa zur Darstellung der in ESRS 1 inhaltlich geregelten Wesentlichkeitsanalyse. A...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8.3 Vergleichbarkeit

Rz. 100 Nachhaltigkeitsinformation ist dann vergleichbar, wenn diese Information mit sowohl Vorjahresperioden des Unternehmens als auch mit den von anderen Unternehmen bereitgestellten Informationen verglichen werden kann (ESRS 1.QC10). Dem Konstrukt der Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformation zugehörig ist die Gewährleistung der – insbes. periodenübergreifenden und ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / Literaturtipps

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.3 ESRS S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

Rz. 56 Das berichtspflichtige Unternehmen ist nach ESRS S1-3 aufgefordert, jene Verfahren zu erläutern, die es zur Behebung negativer Auswirkungen auf seine eigenen Arbeitskräfte eingerichtet hat. Weiterhin muss offengelegt werden, welche formalen Kommunikationskanäle den Arbeitskräften zur Verfügung stehen, um ihre Anliegen, Bedürfnisse sowie Bedenken direkt an das Unterneh...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.2 Abgrenzung des Konsolidierungskreises für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach europarechtlichen Vorgaben

Rz. 50 Die Regelungen der Bilanz-RL enthalten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung weder Vorgaben für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises noch Hinweise für die Festlegung eines evtl. faktischen Konsolidierungskreises. Dies legt zunächst die Vermutung nahe, dass die entsprechenden Regelungen für Konzernabschluss und Konzernlagebericht – welchen die Konzernnachhaltig...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / Literaturtipps

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.9 ESRS S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Rz. 132 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-13 sollen einen Überblick über die Weiterbildungs- und Kompetenzentwicklungsaktivitäten des berichtspflichtigen Unternehmens vermitteln (ESRS S1.81 f.). Ziel ist es, für die Adressaten der Berichterstattung darzustellen, welche laufenden, beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten angeboten werden, um die Qualifikation der Arbeitnehm...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 25 ESRS 1, App. C enthält keine der spezifischen Angabepflichten von ESRS S3. Der Standard unterliegt in seiner Gesamtheit den Phase-in-Regelungen für Unternehmen bzw. Konzerne, deren Zahl an Arbeitnehmern im Jahresschnitt 750 nicht überschreitet; für die ersten zwei Jahre ihrer Berichtspflicht können diese Unternehmen bzw. Konzerne die Berichterstattung gem. ESRS S3 unt...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.2 Spezifische Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 102 Bei Bereitstellung von unternehmensspezifischen Angaben hat das berichtspflichtige Unternehmen sicherzustellen, dass die Nutzer der Berichterstattung die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachvollziehen können (ESRS 1.AR1). Somit sollte das Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angaben sicherstellen, dass die Ang...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Spezifische Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 57 Bei Bereitstellung von unternehmensspezifischen Angaben hat das berichtspflichtige Unternehmen sicherzustellen, dass die Nutzer der Berichterstattung die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachvollziehen können (ESRS 1.AR1). Somit sollte das Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angaben sicherstellen, dass die Anga...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskräf...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.1 Konsolidierte und nicht konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 110 Die Schlüsselregelung zu den Berichtsgrenzen, d. h. zum Umfang, in dem Daten für die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuholen sind, findet sich in ESRS 1 am Anfang von Kap. 5 "Wertschöpfungskette": "Die Nachhaltigkeitserklärung gilt für dasselbe Bericht erstattende Unternehmen wie die Abschlüsse" (ESRS 1.62). D. h., dass für eine nicht konsolidierte Nac...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Rz. 48 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang ...mehr