Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Konstitutive Begründung von Pflichten oder Vernichtung von Rechten

Rz. 68 Letztlich ein Unterfall des Fehlens einer Beschlusskompetenz ist dann gegeben, wenn die Eigentümerversammlung ohne spezielle Rechtsgrundlage den Wohnungseigentümern durch Beschluss konstitutiv Pflichten auferlegen oder Rechte aberkennen will. Lange Zeit wurde dies von einer eine stark vertretenen Meinung bejaht, die allenfalls von der Anfechtbarkeit derartiger Beschlü...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Vereinbarung

Rz. 29 Eine generelle Übertragung weiterer, über § 29 Abs. 2 WEG hinausgehender Aufgaben und Befugnisse auf den Verwaltungsbeirat, kann durch die Gemeinschaftsordnung oder eine sonstige Vereinbarung erfolgen.[95] Die dem Verwalter gemäß § 27 Abs. 1 und 2 WEG zustehenden Aufgaben und Befugnisse dürfen jedoch nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Grundlegende Aufgabe...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 10. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 117 Die Voraussetzungen, unter denen für den einzelnen Wohnungseigentümer eine Steuerermäßigung in Betracht kommt, regelt das BMF-Schreiben vom 9.11.2016 – IV C 8 – S 2296-b/07/10003:008 – (BStBl I 2016, 1213) unter Rn 26 wie folgt: Zitat Besteht ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. bei Reinigung und Pflege von Gemeinschaftsräumen) ode...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Klageantrag

Rz. 74 Der Klageantrag richtet sich darauf, bestimmten, namentlich benannten Personen[225] oder einem in sonstiger Weise individualisierbaren Personenkreis (dem Verwalter und den Handwerkern eines bestimmten Unternehmens) Zugang zu bestimmten Räumen des Sondereigentums zu gewähren und konkret benannte Tätigkeiten oder Eingriffe in das Sondereigentum zu dulden. Die Gewährung ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Abweichende Vereinbarungen aus § 10 Abs. 1 S. 2

Rz. 99 Die Wohnungseigentümer sind nicht dauerhaft dazu gezwungen, sich hinsichtlich der Kosten der Erhaltungsmaßnahmen auf den (regulären) Umlageschlüssel für die Kostenverteilung nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 S. 1 festzulegen. Durch eine klare und eindeutige Vereinbarung kann die Verwaltungsbefugnis für die Erhaltungsmaßnahmen einzelner Teile des gemeinschaftlichen Eigentum...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Pflichten bei Selbstnutzung

Rz. 5 Der Drittnutzer hat nach dem Einleitungssatz von § 15 die Erhaltungs- oder baulichen Maßnahmen zu "dulden". Dulden verlangt dem Wortsinn nach ein im Kern passives Verhalten im Sinne einer Hinnahme der zu duldenden Maßnahme.[4] Dazu gehören neben den zur Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Maßnahmen, einschließlich des Aufstemmen von Wänden, das Zerstören von Baut...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Begriff und Rechtsnatur

Rz. 23 Der Gesetzgeber geht in § 5 Abs. 4 von der Möglichkeit aus, Sondernutzungsrechte zu begründen, verzichtet aber auf weitere Regelungen dazu. Er versteht darunter das Recht, einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums unter Ausschluss des Mitgebrauchs der übrigen Wohnungseigentümer allein zu nutzen.[54] Der Begriff Sondernutzungsrecht bezeichnet die einem oder einigen W...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Einzelfall und Bemessungsgrundlage

Rz. 8 Die anteilige Zuteilung der Früchte des gemeinschaftlichen Eigentums richtet sich gem. § 16 Abs. 1 S. 2 anhand der im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteile.[29] Die Vorschrift bildet den gesetzlichen Regelfall. Entsprechend dem Wortlaut ("hat zu tragen") bildet der Regelfall der Umlage nach Miteigentumsanteilen nach § 16 die gesetzliche Grundlage der Beitragspfli...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 7. Anfechtung des Beschlusses über die Vorschusspflicht

Rz. 48 Der Beschluss über die Vorschusspflicht unterliegt wie jeder Beschluss der Anfechtung. Anders als im alten Recht genügen allerdings Darstellungsfehler des Wirtschaftsplans nicht, damit eine Anfechtungsklage Erfolg hat. Nötig ist eine Relevanz des Fehlers im Hinblick auf die Vorschusshöhe. Dies ist etwa der Fall, wenn der angewandte Verteilerschlüssel fehlerhaft ist un...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands

Rz. 55 Die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums umfasst auch die erstmalige Herstellung des ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums.[242] Deshalb kann jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 Abs. Nr. 1 von der GdWE grundsätzlich verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird.[243] Rz. 56 Der Vergleichsmaßstab für den plan...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / I. Zuständigkeiten

Rz. 259 Sofern erstinstanzlich das Amtsgericht zuständig war, ist in Berufungs- und Beschwerdeverfahren das am Sitz des jeweiligen Oberlandesgerichts zuständige Landgericht, zuständig, d.h. das Landgericht am Sitz des für das betreffende Amtsgericht zuständigen Oberlandesgerichts (§ 72 Abs. 2 GVG). Rz. 260 Hiervon kann es aufgrund von Rechtsverordnungen durch die Landesregier...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines und Erhaltungs- und Modernisierungskosten

Rz. 92 Zu den Kosten der ordnungsmäßigen Erhaltungsmaßnahmen zählen diejenigen Kosten, die für die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich sind. Anders als dies noch bei § 16 Abs. 4 a.F. der Fall war, macht die in § 16 Abs. 2 S. 2 neu geregelte Beschlusskompetenz keine Vorgaben für eine bestimmte erforderliche Beschlussmehrheit.[287] D...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Rechtsmissbrauch

Rz. 168 Ein Beseitigungsanspruch ist an den Maßstab der unzulässigen Rechtsausübung (§§ 226, 242, 275 Abs. 2 BGB) gebunden.[548] Das Verlangen nach Beseitigung einer baulichen Veränderung kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn es nur unter unverhältnismäßigen, billigerweise nicht zumutbaren Aufwendungen erfüllt werden könnte. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit sind alle Umstände...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / 3. Bewertung der Nutzungsentnahme von E-Autos

Für die private Benutzung von reinen Elektrofahrzeugen (ohne jegliche Kohlendioxidemission)[11] gelten sowohl bei der Listenpreismethode als auch bei der Fahrtenbuchmethode verminderte Entnahmewerte. Bruttolistenpreis: Sofern der Bruttolistenpreis des E-Autos bestimmte Grenzen nicht übersteigt, wird für die Entnahmebewertung der bei der Listenpreismethode anzusetzende Bruttolist...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / f) Geordnete Finanzverfassung und Finanzverwaltung

Rz. 23 Zu den elementaren Grundprinzipien gehören ferner eine geordnete Finanzverfassung und Finanzverwaltung. Dies ist nicht gleichzusetzen mit einem Anspruch auf absolute Kostengerechtigkeit. Bei der Frage, wie die Wohnungseigentümer die Einnahmen und Ausgaben verteilen, haben sie einen weiten Gestaltungsspielraum. Es muss aber feste Regeln geben, um vor willkürlichen Kost...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Verfügungen zwischen Wohnungseigentümern

Rz. 4 Im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander sind Verfügungen sowohl nur über den Miteigentumsanteil als auch nur über das Sondereigentum möglich, solange nicht isoliertes Sondereigentum oder isoliertes Miteigentum entsteht (Rdn 1). Rz. 5 Zulässig ist eine Verfügung nur über den Miteigentumsanteil, durch dessen Vergrößerung unter gleichzeitiger Verkleinerung eines...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Sondereigentum sind gemäß § 5 Abs. 1 die nach § 3 (oder § 8) dazu bestimmten Räume in einem Gebäude, sofern sie nicht dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen (vgl. Rdn 28) und damit nach § 5 Abs. 2 zwingend gemeinschaftliches Eigentum sind. Soll ein Raum nicht Sondereigentum werden, genügt die bloße Nichteinräumung von Sondereigentum an ihm, denn...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Eigenes Verschulden

Rz. 331 Verschuldet ist die Pflichtverletzung, wenn sie mindestens fahrlässig, d.h. fahrlässig oder vorsätzlich, erfolgt. Rz. 332 Fahrlässig handelt ein Verwalter, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 1 S. 2 BGB). Maßstab ist dabei diejenige Sorgfalt, die ein durchschnittlicher und gewissenhafter Verwalter bei der zu erfüllenden Aufgabe aufge...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / V. Erhaltungsrücklage (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 116 Nach Absatz 2 Nr. 4 gehört die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Ansammlung einer Erhaltungsrücklage in angemessener Höhe dient der Sicherung notwendiger Reparaturen des gemeinschaftlichen Eigentums größeren Ausmaßes (Dachsanierung, Reparatur der Heizungsanlage, Fassadenrenovierung u.Ä.), es können aber alle Maßnahme...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Schließung des Grundstücksgrundbuchs

Rz. 7 Mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher (Teileigentumsgrundbücher) ist das bisherige Grundbuchblatt des Grundstücks zu schließen (Abs. 1 S. 3), wenn nicht weitere Grundstücke auf ihm eingetragen sind (§ 6 S. 2 WGV). Die Schließung erfolgt dadurch, dass ein Schließungsvermerk mit Angabe des Grundes auf der Vorderseite des Grundbuchs eingetragen wird und sämtliche Seite...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Wechselseitige Einflüsse; Rechtsfolgen der Anfechtung

Rz. 362 Ist der Verwaltervertrag unwirksam, widerspricht die Bestellung des Verwalters ordnungsmäßiger Verwaltung. Dem einzelnen Wohnungseigentümer kann dann nach § 18 Abs. 1 WEG ein Anspruch auf Abberufung zustehen, wobei eine hierauf gerichtete Klage erst nach Vorbefassung der Eigentümer zulässig wäre; anderenfalls fehlte ihr das Rechtschutzbedürfnis. Insofern besteht in d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Sondernutzungsgebühr und sonstige Leistungs-/ und Unterlassungspflichten

Rz. 52 Sondernutzungsgebühren als besondere (Zahlungs-) Pflichten können nicht durch Beschluss begründet werden. Ein Mehrheitsbeschluss, wonach für die Sondernutzung des gemeinschaftlichen Eigentums eine Nutzungsentschädigung in bestimmter Höhe zu zahlen ist, begründet ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage keinen Zahlungsanspruch. Dies würde der gesetzlichen Regelung des § 16 ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / dd) Miet-, Verdienstausfall, entgangener Gewinn

In diesem Bereich sind folgende Positionen in Rechtsprechung und Schrifttum als ausgleichsfähige Nachteile anerkannt: Rz. 105 Folgende Positionen sind in Rechtsprechung und Schrifttum als ausgleichsfähige Nachteile anerkannt: Mietausfall und sonstiger entgangener Gewinn.[311] Beide sind nach wie vor im Grundsatz ausgleichsfähige Nachteile. Die hier auf der Grundlage des frühe...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Wand- oder Deckendurchbruch

Rz. 140 Ein Wand- oder Deckendurchbruch zur Verbindung von zwei Wohnungen hebt die Abgeschlossenheit der betroffenen Wohnungen auf. Damit wird ein der Teilungserklärung sowie § 3 Abs. 2 widersprechender Zustand geschaffen. Dieser objektiv ordnungswidrige Zustand allein ist noch kein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgehender Nachteil.[430] E...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Aufstellen des Wirtschaftsplans

Rz. 12 Der Wirtschaftsplan ist vom Verwalter aufzustellen (§ 28 Abs. 1 S. 2), ohne dass es einer besonderen Aufforderung bedarf. Auch wenn sich die Norm an den Verwalter richtet, ist zu beachten, dass der Verwalter insofern als Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft tätig wird.[22] Die Pflicht besteht daher auch gegenüber der GdWE.[23] Rz. 13 Im alten Recht konnte gem. § 21...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wohnungseigentum (Teileigentum) ist nach WEG und BGB frei veräußerlich. Abweichend von § 137 S. 1 BGB [1] können die Wohnungseigentümer gemäß § 12 Abs. 1 WEG vereinbaren, dass die Veräußerung der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf. Hierdurch soll der auf Dauer angelegten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) die Möglichkeit gegeben werd...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / E. Zustimmungsberechtigte

Rz. 12 Als Zustimmungsberechtigte können Wohnungseigentümer (s. Rdn 13) oder beliebige Dritte (s. Rdn 28) wie insbesondere der Verwalter (s. Rdn 17) bestimmt sein. Im Zweifel ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer[80] zuständig. Die Prüfung und eine etwaige Zustimmung oder Nichterteilung derselbigen stellt eine Maßnahme der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Untergang und Durchsetzbarkeit des Anspruches; Rückzahlungsanspruch

Rz. 485 Für die Zeit der Untersagung der Amtsausübung durch einstweilige Verfügung hat der Verwalter keinen Vergütungsanspruch.[370] Rz. 486 Leistet die GdWE aufgrund einer unwirksamen Preisklausel (z.B. bei unzulässiger Preisanpassung) kann sie die zu viel entrichtete Vergütung bzw. die zu viel entrichteten Aufwendungen nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB zurückverlangen. Rz. ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Schuldner der Abrechnung

Rz. 83 Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung trifft im Innenverhältnis zur Gemeinschaft den Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Amtsinhaber ist.[203] Da der Verwalter gemäß § 28 Abs. 2 S. 2 nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aufzustellen hat, entsteht die Verpflichtung des Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung – so...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Vergleichsangebote

Rz. 94 Die Vergabe eines Auftrags zur Durchführung von nicht nur geringfügigen[437] Instandsetzungsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum setzt regelmäßig[438] voraus, dass der Verwalter mehrere Alternativ- oder Konkurrenzangebote einholt.[439] Dabei müssen für die Einholung von Angeboten ein quantitatives (regelmäßig sollen mindestens drei Angebote eingeholt werden[440]) u...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 8. Schadensersatz

Rz. 99 Zuständig für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und damit auch für dessen Erhaltung ist nach § 18 Abs. 1 die GdWE. Der einzelne Wohnungseigentümer kann von dieser nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 die ordnungsmäßige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und in diesem Rahmen auch eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme verlangen, wenn es nur diese Maßnahme ordnungs...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Zusammensetzung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 16 Der Verwaltungsbeirat besteht gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 WEG aus einer nunmehr frei bestimmbaren Zahl von Wohnungseigentümern; bei mehreren Beiratsmitgliedern muss ein Vorsitzender und ein Beisitzer bestellt werden. Dies kann bereits durch Beschluss der Eigentümerversammlung geschehen, subsidiär durch die Beiratsmitglieder selbst. Die Zahl der Beiratsmitglieder und die Zu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Kosten der Entziehungsklage

Rz. 91 Die Entziehungsklage war vor der WEG-Novelle 2007 vom Anwendungsbereich des § 43 a.F. ausgenommen. Sie fällt jetzt in der Regel unter § 43 Nr. Abs. 2 Nr. 2, da die Kompetenz zur Ausübung des Entziehungsrechts aus § 17 Abs. 1 originär der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugewiesen ist.[280] Dasselbe gilt nach der Neuregelung des § 9a auch für Zweiergemeinschaften.[...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Bestandsverzeichnis

Rz. 42 Der Miteigentumsanteil an dem Grundstück ist als zahlenmäßiger Bruchteil in Spalte 3 einzutragen (§ 3 Abs. 1 Buchst. a WGV); dabei ist einzutragen, dass das Miteigentum durch die Einräumung der zu den anderen (mit ihren Grundbuchblättern zu bezeichnenden) Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt ist (§ 7 Abs. 1 S. 2 WEG, § 3 Abs. 1 Buchst. c WG...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Folgen einer Beschlussfassung ohne Beschlusskompetenz

Rz. 67 Nach dem Ende des Zitterbeschlusses durch die Entscheidung des BGH vom 20.9.2000[143] wurde das Fehlen der Beschlusskompetenz wohl zum häufigsten Nichtigkeitsgrund in der Praxis. Bis dahin waren Rechtsprechung und Schrifttum fast einhellig davon ausgegangen, dass Beschlussfassungen ohne Beschlusskompetenz zwar anfechtbar seien, aber nach Ablauf der Monatsfrist in Best...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Fehlende Flächenbestimmung und Rückgriff auf die Wohnflächenverordnung

Rz. 30 Eine Kostenverteilung kann anhand der Wohnflächenanteile erfolgen. Sind Wohn- und Nutzflächen in der Teilungserklärung angeben, so sind die Kosten grds. nach diesen Flächen zu verteilen.[118] Auslegungsbedürftig sind die Fälle, in denen die Teilungserklärung keine spezifischen Flächenangaben oder eine zuordenbare Flächenverteilung enthält. Enthält die Teilungserklärun...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Notargebühren

Rz. 35 Durch die wegen § 29 GBO [140] erforderliche öffentliche Beglaubigung der Veräußerungszustimmung entstehen Notargebühren. Gebührenschuldner des Notars ist nach § 29 Nr. 1 GNotKG die Person, deren Erklärung durch den Notar beglaubigt wurde, z.B. der Zustimmungsberechtigte.[141] Da der Verwalter bei der Erteilung der Veräußerungszustimmung im Rahmen seines Verwaltungsauf...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / VIII. Feststellungsklagen mit Beschlussbezug

Rz. 124 Sofern es um die Feststellungen im Hinblick auf das Vorliegen eines Beschlusses bzw. dessen Inhalt geht, unterfallen auch diese – auf einen Beschluss bezogenen – Klagen in analoger Anwendung den Regelungen des § 44 WEG. Ob und unter welchen Voraussetzungen die jeweilige Klage zulässig ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Der Gesetzgeber hat die bereits zuvor vorhandenen...mehr

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Bauträgervertrag: Klage auf... / 6 Entscheidung

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträgervertrag: Klage auf... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagen Personen, die vom Bauträger Wohnungseigentum erworben haben, gegen den Bauträger, die Bauleistung teilweise fertigzustellen. Der Bauträgervertrag Ein Bauträgervertrag ist nach § 650u BGB ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unterneh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrecht: Unterl... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K und Wohnungseigentümer B streiten über den Gebrauch einer Fläche. K ist Eigentümer des Wohnungseigentums Y. Diesem ist ein Sondernutzungsrecht "rot" zugeschrieben, das sich im Aufteilungsplan findet. B ist Eigentümer eines Wohnungseigentums Z. Diesem ist ein Sondernutzungsrecht "blau" zugeschrieben, das sich auch im Aufteilungsplan findet. Am 23.6.2008 s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrecht: Gestre... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der Wirksamkeit einer Ermächtigung entgegensteht, dass der Ermächtigte vor Eintragung kein Wohnungseigentümer mehr ist. Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten: "Zuweisung" Gibt es, wie im Fall, bereits Sondernutzungsrechtsvereinbarungen, kann man vereinbaren, den Inhalt des Sondereigentums aller Wohnungseigentumsrechte ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.1.4 Juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Auch wenn § 12 BGB im Kapitel der natürliche Personen angesiedelt ist, wird auch das Namensrecht juristischer Personen geschützt. Darüber hinaus sind sämtliche von der Rechtsordnung anerkannten und unter einem Gesamtnamen auftretenden Personenvereinigungen erfasst. So können sich nichtrechtsfähige Vereine, Gewerkschaften, politische Parteien, die Vor-GmbH, die Gesamthandsgemeinsch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.2 Begriff des Unternehmers

Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nicht im steuerlichen Sinne!) ist jede natürliche oder juristische Person, aber auch rechtsfähige Personengesellschaft, die am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet. Freiberufler, Handwerker und Landwirte zählen ebenso wie Kleingewerbetreibende, die nicht ins Handelsregister einzutragen sind, zu den Unternehmen im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Wort Brexit wird der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bezeichnet. Infolge des Brexits ergeben sich Änderungen für Personen in allen europäischen Staaten, insbesondere auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Übergangsphase bis zu einer endgültigen und dauerhaften Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurd...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.2 Bedürftigkeit

Rz. 20 Ein Beteiligter ist bedürftig, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten für eine Prozessvertretung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Bei der Ermittlung des Einkommens werden alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt (§ 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Der Einkommensbegriff des § 115...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3.3 Nichterhebung, § 21 GKG

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG werden Kosten nicht erhoben, wenn sie bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären. Die unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht (Richter, Bedienstete des nichtrichterlichen Dienstes) muss ursächlich für die Entstehung der Kosten sein (BSG, Beschluss v.10.1.2017, B 13 SF 19/16 S). Ein Verschulden des Gerichts ist nicht erforderlic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.3 Hinreichende Erfolgsaussicht

Rz. 25 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass für die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Erfolgsaussicht (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) besteht. Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist. Die Anforderungen an die...mehr