Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtsbeschwerde

Rz. 7 Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde gegeben, sofern das Beschwerdegericht sie in seiner Entscheidung zugelassen hat (§ 78 Abs. 1 GBO). Sie unterliegt, da Abs. 1 S. 1 nur für die Erstbeschwerde eine kurze Frist von zwei Wochen regelt (siehe Rdn 3), gem. § 78 Abs. 3 GBO i.V.m. § 71 Abs. 1 FamFG der Monatsfrist.[5] Auch die Monatsfrist k...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Widerlegung durch besseres Wissen

Rz. 34 Andererseits ist die Notarbescheinigung nicht mit stärkerer Beweiskraft ausgestattet als der Registereintrag selbst. Sie schafft keinen (womöglich unwiderleglichen) Vermutungstatbestand, sondern ist lediglich ein hinreichendes Nachweismittel für das Grundbuchverfahren.[37] Nach § 21 Abs. 1 S. 2 BNotO hat die Notarbescheinigung "Beweiskraft" wie der Registerauszug selb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinder des Ehegatten (§ 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind auch die Kinder des Ehegatten des Berechtigten berücksichtigungsfähig, sofern der Berechtigte sie in seinen Haushalt aufgenommen hat, BFH vom 02.03.2009, III B 4/07, BFH/NV 2009, 1109; Selder in Brandis/Heuermann, § 63 EStG Rz 13 (Oktober 2021). Seit dem 01.10.2017 ist auch eine Ehe zwischen gleichgeschlecht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragungsunterlagen

Rz. 7 § 29 GBO gilt für diejenigen Eintragungsunterlagen, die zur Vollzugsreife ("Begründung") eines Antrags vorgelegt werden müssen. Rz. 8 Für reine Eintragungsanträge und bloße Antragsvollmachten gilt § 29 GBO nicht (vgl. § 30 GBO Rdn 3 ff.). Ebenso sind alle Anträge formfrei, die nicht auf Vornahme einer Eintragung gerichtet sind, z.B. auf Gewährung einer Grundbucheinsicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Gemeinsamer Haushalt nicht gleichrangig Berechtigter (§ 64 Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt von Eltern und Großeltern, wird das Kindergeld vorrangig einem Elternteil gezahlt. Die Vorschrift gilt nicht nur dann, wenn ein Elternteil einen gemeinsamen Haushalt mit den Großeltern führt, sondern erfasst auch den Fall, dass beide Eltern einen gemeinsamen Haushalt mit den Großeltern oder einem ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Mehrere Anträge

Rz. 6 Die Anwendung des § 17 GBO ist bezogen auf den gestellten Antrag. Dem steht das Eintragungsersuchen der Behörde gleich.[10] Errichtungs- und/oder Eingangsdatum der Eintragungsbewilligung oder ersetzender Urkunden sind irrelevant. § 17 GBO ist auch gesetzessystematisch in Verlängerung des § 13 GBO zu sehen, der das Tätigwerden des GBA überhaupt vom Antrag oder Eintragun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Der Vereinigung zugängliche Rechte

Rz. 3 Während der Wortlaut des § 890 Abs. 1 BGB nur die Vereinigung zweier oder mehrerer Grundstücke anspricht, haben Literatur und Rechtsprechung die Möglichkeiten der Vereinigung darüber hinaus noch erheblich ausgeweitet. Es sind folgende Fälle denkbar:[7] Rz. 4 Grundstück mit Grundstück: Die Vereinigung ist der Regelfall des § 890 Abs. 1 BGB. Besteht ein Grundstück aus meh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 9 Das Vorbringen neuer Tatsachen und Beweise ist im Beschwerdeverfahren grundsätzlich uneingeschränkt zulässig; insoweit handelt es sich bei dem Beschwerdeverfahren um eine vollwertige weitere Tatsacheninstanz.[25] Nicht nur der Beschwerdeführer, sondern auch die übrigen Beteiligten haben das Recht zu einem neuen Vortrag.[26] Insoweit sieht § 74 GBO keine Präklusion hins...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Die Begründung nach § 3 oder § 8 WEG

Rz. 54 Materiell-rechtlich erfolgt die Begründung durch und in jedem Fall In der Grundbuchpraxis erfolgt meistens Teilung nach § 8 WEG, die materiell-rechtlich keiner, verfahrensrechtlich der Form des § 29 Abs. 1 ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Verkehrsbeschränkungen im Bereich von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt

Rz. 170 Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum an bestimmten Bestandsbauten, von Wohnungs- und Teilerbbaurechten und von Bruchteilsgemeinschaften mit § 1010-BGB-Regelung und auch die Veräußerung von Wohnungs- oder Teileigentum kann zum Erhalt der Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Bereich von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a Bau...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Einsichtsgewährung aufgrund öffentlichen Interesses?

Rz. 24 Zuletzt stellt sich die Frage, wann ein besonderes öffentliches Interesse an völliger Transparenz des Grundbuchinhalts oder wenigstens an Grundbucheinsicht besteht. Erörtert wird dies zumeist am Interesse der Presse an einer Grundbucheinsicht.[61] Dabei darf die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht pauschal und schrankenlos als Argument für ein Einsichtsrech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Unterbleiben der Eintragung

Rz. 25 Der Vorerbe allein kann nicht beantragen, sein Recht ohne den Nacherbschaftsvermerk einzutragen. Auch der Erblasser kann die Eintragung nicht ausschließen. Rz. 26 Die Eintragung unterbleibt jedoch, wenn alle Nacherben, die ohne den Verzicht im Vermerk zu bezeichnen und damit vom Unterbleiben der Eintragung betroffen wären, also Nacherben, Ersatznacherben [52] und Nachna...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Sicherungshypotheken

Rz. 64 Ist das Bargebot nicht berichtigt worden, so wird der Teilungsplan dadurch ausgeführt, dass die Forderung gegen den Ersteher auf die Berechtigten übertragen wird (§ 118 Abs. 1 S. 1 ZVG). Für diese Forderungen sind Sicherheitshypotheken im Grundbuch einzutragen (§ 128 Abs. 1 ZVG). Um deren Eintragung ist zu ersuchen. Gläubiger, Forderungsbetrag und Bedingungen der Ford...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs (§ 642 Abs. 1 BGB)

Rz. 89 Der Entschädigungsanspruch setzt voraus, dass bei der Herstellung des Bauwerks eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich ist, der Auftraggeber die Mitwirkungshandlung unterlässt, die zu diesem Zeitpunkt fällig war und dadurch in Annahmeverzug gerät. Neben der fehlenden oder nicht rechtzeitigen Mitwirkungshandlung des Bestellers ist erforderlich, dass der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Rückwirkung der nachträglichen Identifizierung sowie der nachträglichen Vergabe der ID-Nr (§ 63 Abs 1 S 5 EStG)

Rn. 91 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 63 Abs 1 S 5 EStG wirkt die nachträgliche Identifizierung oder nachträgliche Vergabe der ID-Nr auf Monate zurück, in denen die Voraussetzungen des § 63 Abs 1 S 1–4 EStG vorliegen. Die Bezugnahme auf die Voraussetzungen des § 63 Abs 1 S 1–4 EStG enthält ein redaktionelles Versehen, der Gesetzgeber hat hier offenbar die alte Fassung des...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Datenschutz und öffentliches Interesse

Rz. 3 § 12 GBO geht den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes als lex specialis vor. Sie regelt die Voraussetzungen der Einsichtsgewährung autonom, datenschutzrechtliche Bestimmung müssen auch nicht zur Definition des Begriffs des berechtigten Interesses herangezogen werden.[6] Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[7] Dennoch und gerade deshalb m...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Späterer Antrag

Rz. 32 Der später gestellte Antrag kann nur nach Erledigung des früher gestellten erledigt werden. Eine gleichzeitige (hier: taggleiche) Eintragung ist dann nicht verboten, wenn ein etwa bestehendes Rangverhältnis gem. § 879 BGB verlautbart wird.[35] Interessen des früheren Antragstellers sind dann nicht berührt. Also kann einer rationellen Arbeitsweise des GBA der Weg freig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Änderung des Sondereigentums ohne Änderung der Miteigentumsanteile

Rz. 70 Hier ist zu unterscheiden: Ein Sondereigentumsraum wird Gemeinschaftseigentum: Nötig sind Vereinbarungen des betroffenen Wohnungseigentümer einerseits mit allen WEer andererseits in Auflassungsform und Grundbucheintragung,[283] auch wenn dies nur für einen Teil der Räume zutrifft.[284] Die Zustimmung der dinglich Berechtigten an dem betroffenen WE ist erforderlich,[285]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Grundbuchverfahren

Rz. 162 Verfahrensrechtlich ist dem GBA die Erteilung und der Fortbestand der Vollmacht im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bewilligungs- oder Auflassungserklärung durch den Bevollmächtigten mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Eindeutigkeit in der von § 29 Abs. 1 S. 1 GBO geforderten Form nachzuweisen, da auch eine Verfahrensvollmacht gem. § 11 FamFG und § 8...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Hypothek

Rz. 11 Die Eintragung einer Verkehrshypothek für die öffentlich-rechtliche Forderung ist nach allgemeiner Ansicht unzulässig, weil die Anwendbarkeit des § 1138 BGB mit der strengen Akzessorietät der öffentlichen Lasten unvereinbar ist.[22] Dies gilt allerdings nicht, soweit die Hypothek dazu dient, eine Forderung aus einem abstrakten Schuldversprechen (§ 780 BGB), das zum Zw...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 99 Nachweise bezüglich britischer Gesellschaften sind dadurch erschwert, dass es in Großbritannien kein allgemeines Handelsregister gibt. Rz. 100 Von den partnerships ist nur die "limited partnership" wegen der dort vorgesehenen Haftungsbeschränkung registrierungspflichtig.[365] Aus der Registrierung kann aber nicht auf eine ordnungsgemäße Gründung geschlossen werden.[366...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Kostengrundentscheidung und Erledigung

Rz. 43 Auch im Beschwerdeverfahren nach § 71 GBO kann – wie in allen FamFG-Verfahren – eine Erledigung der Hauptsache eintreten, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis weggefallen ist, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeigeführt hat (z.B. bei einer nach Beschwerdeeinlegung vollzogenen Eintragung oder bei einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 124 Der Fortbestand des testamentarischen Erbrechts aus einem gemeinschaftlichen Testament/Erbvertrag trotz vorsorglicher Verwirkungsklausel (Pflichtteilsstrafklausel) kann durch eine vor dem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden, wonach nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht wurden.[232] Die...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / C. Letztwillige Zuwendung unter auflösender Bedingung fortbestehender Lebensgemeinschaft

Rz. 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaften enden erfahrungsgemäß öfter durch Trennung als durch Tod. In letztwilligen Verfügungen, durch die der Lebensgefährte bedacht wird, sollte daher stets der Trennungsfall berücksichtigt werden. Hier empfiehlt sich regelmäßig die Aufnahme einer auflösenden Bedingung des Inhalts, dass alle zugunsten des Partners getroffenen Verfügungen ih...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)

Rz. 158 Beim Wohnungsrecht nach § 1093 BGB handelt sich um eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.[602] Vom Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet es sich durch die fehlende Vererblichkeit und die Unmöglichkeit, veräußert zu werden, vom Nießbrauch dadurch, dass der Nießbrauch sämtliche Nutzungen gewährt, von denen allenfalls einzelne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Anspruchsberechtigter

Rz. 19 Anspruchsgläubiger muss der Vormerkungsberechtigte sein, der seiner Person nach bestimmt und bei Verträgen zugunsten Dritter durch sachliche, auch Dritten zugängliche Merkmale eindeutig bestimmbar sein muss.[43] Die Eintragung einer Vormerkung für eine Vor-GmbH oder eine noch nicht im Handelsregister eingetragene OHG oder KG ist selbstverständlich möglich, da diese Vo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Unrichtigkeitsnachweis

Rz. 49 Der Nacherbenvermerk kann auf Antrag, § 13 GBO, oder im Verfahren nach §§ 84 ff. GBO ohne Löschungsbewilligung der davon Betroffenen gelöscht werden, wenn der Vermerk unrichtig und die Unrichtigkeit nachgewiesen ist, § 22 Abs. 1 S. 1 GBO. Die Unrichtigkeit bestimmt sich ausschließlich nach dem materiellen (Erb-)Recht. Sie ist gegeben, wenn entweder allgemein oder jede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zahlung einer Unterhaltsrente durch einen Berechtigten (§ 64 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift betrifft nur leibliche Eltern oder Adoptiveltern, da nur bei diesen die Haushaltszugehörigkeit des Kindes keine selbstständige Anspruchsvoraussetzung bildet, Wendl in H/H/R, § 64 EStG Rz 16 (Juni 2020). Hat eine der in § 64 Abs 2 EStG genannten Personen (Eltern, Pflegeeltern oder Großeltern) das Kind in seinen Haushalt aufgen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Berechtigte des Nießbrauchs

Rz. 186 Berechtigte können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (GbR, oHG, KG) sein.[716] Der Nießbrauch kann nicht als subjektiv-dingliches Recht für den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks bestellt werden. Bei einer Mehrzahl von Personen ist eine Berechtigung nach Bruchteilen[717] möglich oder eine Gesamtberechtigung entspr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Verkehrsbeschränkungen im Bereich von Erhaltungssatzungen

Rz. 166 Die Begründung von Wohnungseigentum kann zum Zweck des Erhalts einer bestimmten Bevölkerungsstruktur im Bereich sog. Erhaltungssatzungen (§ 172 BauGB) von einer Genehmigung durch die Gemeinde (§ 173 Abs. 1 S. 1 BauGB) abhängig gemacht werden. Im zivilrechtlichen Sinn handelt es sich um ein relatives Veräußerungsverbot im Sinne des § 135 BGB, vgl. § 172 Abs. 1 S. 5 Ba...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 14 Bei der Gesamthandsgemeinschaft steht das Recht den mehreren Berechtigten zur gesamten Hand zu; der einzelne Gesamthänder kann weder ganz noch teilweise allein über das Grundstücksrecht verfügen. Verfügungen können nur mit Zustimmung aller Berechtigten getroffen werden, der Umfang der Berechtigung des Einzelnen ist nur für das Innenverhältnis relevant. Daher werden in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Nach GBO

Rz. 24 1. Die Briefvorlage ist nicht erforderlich bei Eintragung einer Löschungsvormerkung gem. § 1179 BGB, gem. Abs. 1 S. 2 und bei Eintragung eines Widerspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung und aufgrund bestimmter Tatsachen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Unrichtigkeit mangels eines Anspruchs

Rz. 84 Wenn der gesicherte Anspruch – und damit auch die akzessorische Vormerkung – nicht oder nicht mehr besteht, ist das Grundbuch unrichtig.[203] Dies gilt trotz des Umstandes, dass in diesem Fall ein gutgläubiger Zweiterwerb nicht möglich ist, da die scheinbare Belastung mit dem Recht dennoch eine erhebliche faktische Beeinträchtigung bewirkt, so dass eine entsprechende ...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / cc) Vertretenmüssen des Schuldners (§ 280 Abs. 1 und § 286 Abs. 4 BGB)

Rz. 26 Gem. § 286 Abs. 4 BGB kommt der Auftragnehmer nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Nach § 280 Abs. 1 BGB entfällt ein Schadensersatzanspruch, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Dies wird besonders auf größeren Baustellen oft zumindest teilweise der Fall sein, wenn verschi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Nach § 12 WEG genehmigungspflichtige Veräußerungsgeschäfte

Rz. 90 Bei Veräußerungsbeschränkungen mit dem gesetzlichen Inhalt des § 12 Abs. 1 WEG sind genehmigungsbedürftig:[383] Veräußerungen von WE, auch innerhalb der Gemeinschaft[384] und Rückauflassungen an den veräußernden WEer[385] sowie eines ideellen Bruchteils am WE,[386] auch im Wege der Zwangsvollstreckung einschließlich der Versteigerung nach § 17 WEG; durch den Insolvenz...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Überprüfung durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung

Rz. 51 Es fragt sich, welche Prüfungspflichten dem Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung aus einem "Zug-um-Zug-Titel" hinsichtlich der Gegenleistung (Mängelbeseitigungsarbeiten) des Bauunternehmers obliegen. Nach § 756 ZPO darf der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung nicht beginnen, bevor dem Schuldner die Gegenleistung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Künftige Ansprüche

Rz. 25 Nicht jeder künftige Anspruch ist vormerkungsfähig. Denn ein künftiger Anspruch ist noch kein Anspruch.[71] Vormerkungsfähig ist ein künftiger Anspruch nur, wenn sein Rechtsboden durch ein rechtsverbindliches Angebot oder Abkommen soweit vorbereitet ist, dass eine wenn auch nur vorläufige, aber vom Verpflichteten nicht mehr einseitig zerstörbare Bindung an das Rechtsg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung

Rz. 40 Bezugnahme auf die Bewilligung oder einstweilige Verfügung ist zur näheren Bezeichnung des Anspruchs gemäß § 885 Abs. 2 BGB zulässig und geboten[124] z.B. wegen der Beschreibung der erst zu vermessenden Fläche.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragung in nicht mehr geltender Währung (Euro-Umstellung)

Rz. 20 Im Grundbuch sind nach wie vor auch DM-Rechte eingetragen,[62] die seit dem 1.1.2002 gem. § 26a Abs. 1 S. 2 und 3 GBMaßnG auf Euro-Beträge umgestellt werden können (bei der nächsten anstehenden Eintragung) bzw. müssen (auf Antrag eines dazu Berechtigten).[63] Eine Richtigstellung auf dem Grundpfandrechtsbrief erfolgt nur auf ausdrücklichen Antrag, § 26a Abs. 1 S. 5 GB...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / cc) Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 Abs. 1 BGB)

Rz. 32 Der unter Rdn 29 f. behandelte Verzugsschadensersatz nach § 280 Abs. 1 und 2 BGB umfasst die Schäden, die aufgrund des Schuldnerverzuges entstehen und durch Nacherfüllung nicht beseitigt werden können und für die der Gläubiger Ersatz neben der Vertragsleistung verlangt. Der Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 281 Abs. 1 BGB umfasst demgegenüber di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Antragsberechtigter

Rz. 31 Der Notar hat kein eigenes Antragsrecht. Es besteht lediglich das Recht, in fremdem Namen prozessual zu behandeln.[43] Er stellt den Antrag im Namen eines materiell Beteiligten. An sich muss der Notar bei Antragstellung offenlegen, für welchen Vertreter er als Bevollmächtigter auftritt. Ohne eine solche Angabe vermutet die einhellige Grundbuchpraxis aber ein Auftreten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Zusammenschreibung bei besonderer rechtlicher Verbundenheit

Rz. 10 Abs. 2 erweitert die durch den Abs. 1 gegebene Möglichkeit der Zusammenschreibung für Grundstücke, die zu einer rechtlich verbundenen Grundstücksgesamtheit gehören. Das gemeinsame Merkmal besteht in der Verbindung der Grundstücke zu einer rechtlichen Einheit, die sachenrechtlichen Sondervorschriften, insbesondere bezüglich der Veräußerung und Belastung unterworfen ist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Rechtsmittelschrift

Rz. 27 Die Rechtsbeschwerde erfordert das Einreichen einer Rechtsbeschwerdeschrift nach Abs. 3 i.V.m. § 71 Abs. 1 S. 1 FamFG durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt. Eine Ausnahme besteht nur für (zugelassene) Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen oder über die Bewilligung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Tatsächliche Feststellungen und Rechtsausführungen

Rz. 39 Die Begründung muss klar erkennen lassen, auf welchen tatsächlichen Feststellungen die Rechtsausführungen aufbauen. Nur so kann das Gericht der Rechtsbeschwerde (BGH) nachprüfen, ob das Gesetz auf den in Betracht kommenden Sachverhalt richtig angewendet worden ist.[97] Eine strenge Trennung zwischen Tatbestand und Entscheidungsgründen, wie bei Urteilen im Zivilprozess...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 2. Hypothetischer Wille zur Errichtung als einseitige Verfügung

Rz. 46 Eine Umdeutung setzt des Weiteren voraus, dass der Erblasser seine Verfügung als einseitige errichtet haben würde, wenn er deren Unwirksamkeit erkannt hätte (§ 140 BGB). Abzustellen ist auf den wirklichen Willen, soweit er ermittelt werden kann, sonst auf den hypothetischen Willen des Erblassers, der nach den Grundsätzen der ergänzenden Auslegung von Rechtsgeschäften ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Gemischte Anträge

Rz. 14 Keine Änderungen erfahren Anträge mit erklärungsersetzendem Inhalt. Auch hier ist allein die formelle Ausgestaltung entscheidend. Hierunter fallen sowohl die Fälle, in denen die Eintragungsbewilligung oder eine Zustimmungserklärung in die Form des Antrags gekleidet sind,[14] als auch diejenigen Fälle, in denen mit dem Antrag weitere zur Eintragung erforderliche Erklär...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Vermerk von Verfügungen über Gesamthandsanteile

Rz. 39 Anteile an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der OHG oder KG: Verfügungen über diese Anteile am Gesellschaftsvermögen sind zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag sie gestattet oder alle Gesellschafter zustimmen. Treffen diese Voraussetzungen zu, sind die Übertragung und Nießbrauchbestellung am Gesellschafteranteil als Grundbuchberichtigung eintragungsfähig.[76] D...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einzelfälle

Rz. 109 Das Grundbuch ist unrichtig, wenn die Verfügungsbeschränkung außerhalb des Grundbuchs entstanden, aber nicht eingetragen ist, was bspw. bei einer Nacherbfolge (§§ 2100, 2113 f. BGB, siehe § 6 Einl. Rdn 91), insbesondere auch im Fall der Surrogation nach § 2111 Abs. 1 S. 1 Var. 3 BGB der Fall ist (z.B. wird bei Veräußerung eines der Nacherbfolge unterliegenden Nachlas...mehr