Fachbeiträge & Kommentare zu Kaufvertrag

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Rechtsgestaltende Tätigkeit

Rz. 323 Vielfach werden Rechtsanwälte beauftragt, einen Vertrag, Allgemeine (Vertrags-) Geschäftsbedingungen, ein Testament o.Ä. zu entwerfen. Haftungsrechtlich gleich zu behandeln ist der Entwurf einer rechtsgeschäftsähnlichen Erklärung, z.B. einer Fristsetzung, einer Mahnung, einer Kündigung oder eines Rücktritts. Daneben kann ein Rechtsanwalt beauftragt sein, einen vorgele...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / C. Werkverträge

Rz. 37 Ein Anwalts- oder Steuerberatungsvertrag ist ausnahmsweise ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Werkvertragscharakter (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB), wenn er einen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg betrifft (§ 631 Abs. 2 BGB), etwa auf die Erstellung eines Gutachtens[38] oder eines Vertragsentwurfs[39] gerichtet ist. Verpflichtet sich der Steuerberater...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / I. Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht

Rz. 22 Aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen, das eine vertragsähnliche, vom Zustandekommen eines Vertrages weitgehend unabhängige Rechtsbeziehung begründet,[51] ergeben sich zwar keine primären Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB), wohl aber Schutzpflichten ggü. dem Verhandlungspartner. Nach § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB ist insoweit jeder Teil z...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Rechtsnatur

Rz. 22 Die Treuhandtätigkeit gehört zum Berufsbild der Rechtsanwälte.[64] Ein Rechtsanwalt kann als Treuhänder für einen oder mehrere Treugeber tätig werden im Rahmen eines echten Anwaltsvertrages, der die anwaltstypische Aufgabe des rechtlichen Beistandes umfasst (vgl. § 3 Abs. 1 BRAO)[65] oder ohne eine solche Verpflichtung aufgrund eines unechten Anwaltsvertrages (vgl. § ...mehr

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§ 8 Sachenrecht / 1. Eigentumserwerb vom Berechtigten

Rz. 23 Gemäß § 873 Abs. 1 BGB ist zu dem Eigentumserwerb an einem Grundstück zweierlei erforderlich: die Einigung (sog. Auflassung ) der Vertragspartner über den Rechtsübergang sowie die Eintragung des Rechtsübergangs im Grundbuch. Die Auflassung muss dabei gem. § 925 Abs. 1 BGB in Anwesenheit eines Notars erklärt werden. Genau genommen braucht sie also nicht notariell beurku...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 3. Sonderregelung für den Verbrauchsgüterkauf

Rz. 15 Kauft ein Verbraucher (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache, liegt ein Verbrauchsgüterkauf i.S.v. § 474 Abs. 1 BGB vor. Darüber hinaus werden beim Verbrauchsgüterkauf auch solche Verträge erfasst, die die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Vertragsgegenstand haben, § 474 Abs. 1, S. 2 BGB). Es handelt sich dabei insbes...mehr

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§ 14 Klageerhebung / 1. Inhalt

Rz. 81 Hier macht der Kläger einen Hauptanspruch geltend, erst in zweiter Linie – hilfsweise – verfolgt er einen anderen, mit dem Hauptanspruch zusammenhängenden Anspruch. Beispiel: A verklagt B auf Lieferung aus einem Kaufvertrag. Hilfsweise beantragt er, den B für den Fall, dass ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist, zur Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises zu veru...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / II. Ungerechtfertigte Bereicherung

Rz. 95 Eine ungerechtfertigte Bereicherung i.S.d. §§ 812 ff. BGB liegt vor, wenn es zu einer Vermögensverschiebung gekommen ist, für die es keinen Rechtsgrund gibt oder deren Rechtsgrund später weggefallen ist. Beispiel A verkauft dem minderjährigen M eine Stereoanlage für 2.000,00 EUR. Die Eltern des M genehmigen den Kauf nicht. Folge ist, dass der Kaufvertrag gem. § 104 BGB ...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / H. Fragen und Antworten

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§ 8 Sachenrecht / IV. Vorkaufsrecht

Rz. 64 Das BGB kennt in §§ 463 ff. BGB ein schuldrechtliches und in §§ 1094 ff. BGB ein dingliches Vorkaufsrecht. Das dingliche Vorkaufsrecht kann nur an Grundstücken (sowie an Wohnungs-, Teileigentum und Erbbaurecht) bestellt werden, während das schuldrechtliche auch bzgl. beweglicher Sachen vereinbart werden kann. Das dingliche Vorkaufsrecht entsteht gem. § 873 BGB mit Eini...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / III. Vertretung

Rz. 49 Dem Normalfall rechtsgeschäftlichen Handelns entspricht es, dass der Handelnde selbst, d.h. in eigener Person tätig ist. A, der ein Buch erwerben will, geht selbst in den Laden und schließt dort einen Kaufvertrag über den Erwerb des Buches. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Personen nicht nur selbst, sondern auch durch Vertreter handeln. Vertreter ist derjenige, de...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / B. Typische und atypische (gemischte) Verträge

Rz. 2 Das BGB kennt unterschiedliche Vertragstypen (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag), die im 2. Buch des BGB (Schuldrecht) geregelt sind. Die gesetzlich geregelten Vertragstypen werden als sog. typische Verträge bezeichnet. Durch die festgelegten Hauptpflichten (sog. Wesensmerkmale) ist eine klare Abgrenzung der unterschiedlichen Vertragstypen möglich (z.B. Abgrenzung Mietvert...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 3. Besondere Hinweispflicht des Unternehmers beim Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen über das Internet

Rz. 105 Zunächst stellt sich die Frage, wie beim normalen Online-Shopping der Kaufvertrag ganz konkret zustande kommt. Voraussetzung für das Vorliegen eines Kaufvertrages ist eine Einigung der Vertragsparteien mit dem Inhalt des § 433 BGB; zwei übereinstimmende Willenserklärungen gem. § 145 ff. BGB (Antrag und Annahme).mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / I. Entstehen

Rz. 12 Durch ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis – z.B. Kaufvertrag – entsteht ein Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf die versprochene Leistung. So setzt z.B. das Zustandekommen eines Kaufvertrages im Einzelnen voraus:mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / I. Notwendigkeit der Beweisaufnahme

Rz. 58 Eine Beweisaufnahme ist im Zivilverfahren dann notwendig , wenn die Parteien einander widersprechende Tatsachen vortragen und diese für die Entscheidung des Rechtsstreits entscheidungserheblich sind. Um dies herauszufinden, geht das Gericht in einem ersten Schritt dabei so vor, dass es die einander widersprechenden Tatsachenbehauptungen der Parteien einander gegenübers...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / 2. Verspätete oder abändernde Annahme

Rz. 14 Nimmt der andere das Angebot verspätet oder mit Abänderungen an, gilt dies als neues Angebot, das nun der ursprünglich Anbietende annehmen kann (§ 150 BGB). Beispiel: A bietet B schriftlich den Kauf eines Geschirrspülers für 399,00 EUR an. An das Angebot hält er sich einen Monat gebunden. Nach fünf Wochen antwortet B, er wolle den Geschirrspüler kaufen. Da die Annahme h...mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / E. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Abgabe von Willenserklärungen

Rz. 49 Gelegentlich kommt es vor, dass ein Schuldner eine ihm obliegende Willenserklärung nicht freiwillig abgibt, beispielsweise wenn der Verkäufer einer Immobilie, nachdem zunächst nur der schuldrechtliche Kaufvertrag gem. §§ 433, 311 b BGB notariell beurkundet wurde, nach Abschluss des Kaufvertrages es "sich anders überlegt" und nicht mehr bereit ist, die für den Eigentum...mehr

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§ 11 Handels- und Gesellsch... / 1. Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Rz. 13 In den Ausführungen über den Vertragsschluss ist dargelegt worden, dass Verträge durch einander entsprechende Willenserklärungen geschlossen werden, die auch durch konkludentes Handeln , d.h. nach außen erkennbar und schlüssig, abgegeben werden können. Schweigen reicht als Willenserklärung nicht aus. Beispiel Die Firma A sendet dem B ein Buch zu. Diesem fügt sie ein Sch...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 2. Relative Rechte

Rz. 10 Relative Rechte richten sich dagegen nur gegen einzelne bestimmte Personen und verpflichten diese zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einem Anspruch gegen einen anderen (§ 194 Abs. 1 BGB). Beispiel: Peter hat nur mit seinem Freund Andy einen Kaufvertrag abgeschlossen, d.h. Peter hat einen Anspruch auf Zahlung des vereinbar...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / 3. Annahmeerklärung

Rz. 15 Grundsätzlich erfolgt die Annahme durch rechtsgeschäftliche Erklärung. Eine Annahmeerklärung ist nur ausnahmsweise verzichtbar, nämlich dann, wenn sie nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Anbietende auf sie verzichtet hat, § 151 BGB. Auch in diesem Fall bedarf es aber für die Annahme zumindest einer schlüssigen (konkludenten) Handlung des Annehmenden....mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / C. Erlöschen von Schuldverhältnissen

Rz. 23 Dass ein Anspruch z.B. aus einem Kaufvertrag entstanden ist, heißt aber noch nicht unbedingt, dass er bei Geltendmachung immer noch existiert. Er kann z.B. durch Erfüllung zwischenzeitlich erloschen sein. Oder er besteht zwar noch, ist aber durch den Eintritt der Verjährung nicht gerichtlich durchsetzbar. I. Erfüllung und Erfüllungssurrogat 1. Definition der Erfüllung R...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / II. Tausch

Rz. 19 Im Gegensatz zum Kauf, dessen Ziel der Austausch von Sachen oder Rechten gegen Geld ist, richtet sich der Tausch auf einen Austausch von Sachen gegen Sachen. Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kaufvertrag Anwendung, § 480 BGB.mehr

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§ 14 Klageerhebung / I. Muster für eine Klage

Rz. 38 In der Praxis hat sich folgendes Muster eingebürgert, das weiter unten im Einzelnen erläutert wird: Muster 1: Klageschrift Muster: Klageschrift An das Landgericht Berlin Tegeler Weg 17–21 10589 Berlin Klage der Hubert Müller GmbH, Stresemannstr. 1, 14199 Berlin, vertreten durch ihren einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer Hubert Müller, ebenda, Klägerin, Prozessbevollmächti...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 4. Zubehör

Rz. 7 Bewegliche Sachen, die nicht Bestandteil der Hauptsache sind, aber dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache dienen, nennt man gem. § 97 BGB Zubehör. Beispiel: Andy kauft von seinem Freund Peter ein älteres VW-Cabrio. Im Kaufvertrag wird vereinbart, dass neben diversen Sondereinbauten, wie z.B. eine Bose-Sound-Anlage, auch ein Warndreieck mitgeliefert wird. Damit folgen...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 1. Hauptpflichten

Rz. 4 Den Kaufvertrag regelt das BGB in den §§ 433 ff. Nach § 433 Abs. 1 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer der Sache diese zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Außerdem muss er dem Käufer die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben. Der Käufer ist im Gegenzug verpflichtet, die Sache abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu bez...mehr

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§ 8 Sachenrecht / 3. Absicherung des Eigentumserwerbs

Rz. 26 Wie erläutert, setzt der Eigentumserwerb an einem Grundstück neben der Einigung der Parteien gem. § 873 Abs. 1 BGB auch die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch voraus. Hierdurch bedingt gibt es immer eine gewisse Zeitspanne zwischen dem Notartermin, in welchem die Auflassung des Grundstücks vereinbart wurde, und der Grundbucheintragung. Diese Zeitspanne ver...mehr

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§ 4 Nachlassbezogene Verfüg... / F. Der Erbschaftskauf

Rz. 86 Wegen der im Erbrecht vorgesehenen besonderen Folgen des Erbschaftskaufs für den Käufer (Haftung des Käufers für Nachlassverbindlichkeiten) wurde in der Literatur vielfach ein untrennbarer Zusammenhang mit dem Erbstatut unterstellt, der notwendigerweise eine erbrechtliche Qualifikation verlange.[65] Dieses Argument kann schon deswegen wenig überzeugen, weil auch ein K...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 1. Zwei- (mehr-)seitige Rechtsgeschäfte

Rz. 64 Zwei-(mehr-)seitige Rechtsgeschäfte sind solche, die zu ihrer Wirksamkeit Willenserklärungen mehrerer Personen bedürfen. Als Beispiele sind zu nennen der Kauf, die Miete, der Auftrag etc. All diese Rechtsgeschäfte kommen nur dann zustande, wenn mindestens zwei Personen einander deckende Willenserklärungen abgeben, die man als Angebot und Annahme bezeichnet. Beispiel: A ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / XII. Klage und Widerklage

Rz. 337 Sofern in demselben Prozess über Klage und Widerklage entschieden wird, werden die jeweils geltend gemachten Ansprüche für den Gegenstandswert addiert (anders beim "Zulässigkeits- oder auch Zuständigkeitswert" gem. § 5 ZPO). Etwas anderes gilt allerdings, falls Klage und Widerklage denselben Gegenstand betreffen. In diesen Fällen gilt nur der jeweils höhere Anspruch (...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / 3. Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen

Rz. 58 Der zentrale Tatbestand für fast alle möglichen Leistungsstörungen ist die "Pflichtverletzung" des Schuldners (§ 280 Abs. 1 BGB). Anknüpfungspunkt für alle Ansprüche des Gläubigers ist dabei das Schuldverhältnis allgemein. Ein solches entsteht nicht erst mit Vertragsabschluss, sondern bereits mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder durch die Anbahnung eines Ve...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / III. Vertragsarten

Rz. 21 Zu unterscheiden sind der einseitige und der gegenseitige Vertrag. Auch der einseitige Vertrag bedarf für seine Wirksamkeit des Angebotes und der Annahme. Er begründet jedoch nur für eine der Vertragsparteien Leistungsverpflichtungen. Beispiel ist hier die Schenkung, durch die lediglich der Schenkende zur Leistung verpflichtet wird, nicht aber der Beschenkte. Ein gegens...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 1. Faustregel

Rz. 60 Als grundlegende Beweislastregel gilt, dass immer derjenige, der sich auf eine ihm günstige Rechtsfolge einer Norm beruft, die für die Anwendung der Rechtsnorm erforderlichen Tatsachen zu beweisen hat. Beruft sich beispielsweise jemand auf einen ihm angeblich zustehenden Kaufpreisanspruch, muss er diesen im Bestreitensfall beweisen, d.h. beweisen, dass ein Kaufvertrag...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / I. Einführung

Rz. 1 Das zweite Buch des BGB befasst sich mit dem Recht der Schuldverhältnisse. Schuldverhältnisse sind Verhältnisse unter natürlichen oder juristischen Personen, durch die diese Personen zu etwas verpflichtet werden. Das Schuldrecht beschreibt damit "Soll"-Verhältnisse. Beispiel A und B schließen einen Kaufvertrag, wobei A die Verkäuferin und B der Käufer ist. Nach § 433 BG...mehr

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§ 27 Arrest / I. Arrestantrag

Rz. 4 Das Arrestverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet, der dem im Klageverfahren entspricht. Rz. 5 Muster 1: Arrestantrag Muster: Arrestantrag An das Landgericht Mainz Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls und Pfändungsbeschlusses des Hans Müller, Goarer Str. 7, 55432 Bad Kreuznach, Gläubigers, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Richtig, Mainz gegen Hermann Flieh, Fried...mehr

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§ 18 Erledigung der Hauptsache / III. Beiderseitige Erledigungserklärung

Rz. 8 Der Beklagte hat zwei Möglichkeiten, auf eine Erledigungserklärung durch den Kläger zu reagieren: Entweder schließt er sich ihr an oder er widerspricht ihr. Im Fall der beiderseitigen Erledigungserklärung hat das Gericht von einer Erledigung der Hauptsache auszugehen. In eine Prüfung, ob tatsächlich ein erledigendes Ereignis vorliegt, tritt es nicht ein. Zu entscheiden ...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / I. Definition

Rz. 61 Rechtsgeschäfte sind Willenserklärungen zur Herbeiführung einer Rechtswirkung, d.h. zur Begründung, Änderung oder Aufhebung von Rechtsverhältnissen. Willenserklärungen sind – sofern dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist – an keine besondere Form gebunden, sie können daher schriftlich, mündlich oder auch durch schlüssiges Handeln – man spricht dann von konkludentem ...mehr

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§ 14 Klageerhebung / I. Begriff

Rz. 70 Eine Klageänderung liegt immer dann vor, wenn der Kläger den Streitgegenstand seiner Klage verändert. Dies geschieht häufig durch eine Änderung des Klageantrages, durch den, wie bereits erläutert, der Streitgegenstand in der Regel bestimmt wird. Beispiel: A verklagt B auf Herausgabe eines Autos Opel Corsa, nähere Bezeichnung. Später ändert er den Antrag und verlangt nu...mehr

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Österreich / 3. Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen unter Lebenden

Rz. 56 Durch Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen wird verhindert, dass der Pflichtteilsanspruch aller oder bestimmter Personen vom Verstorbenen durch unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten geschmälert oder vereitelt wird. Auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten sind deshalb bestimmte Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen oder Dritte rechnerisch dem aktiven ...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / II. Einheitlicher oder erbrechtsspezifischer Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts?

Rz. 5 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts taucht im Recht an vielen Stellen auf. So kennt das deutsche Recht eine Definition in § 9 AO und in § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I. Die Haager Abkommen zum Internationalen Privatrecht benutzen seit dem Zweiten Weltkrieg regelmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt als Anknüpfungspunkt zur Bestimmung des Personalstatuts (für Deutschland verbin...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / XI. Doppelbesteuerung

Rz. 309 Spanien hat Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer mit Frankreich, Griechenland und Schweden. Zwischen Spanien und Deutschland gilt indes kein solches Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Fällen der Erbschaft- und Schenkungsteuer.[301] Nach Art. 23 spanErbStG kann jedoch bei unbeschränkter spanischer Steuerpflicht die bereits gezahl...mehr

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§ 20 Mahnverfahren / IV. Verfahren bei Widerspruch

Rz. 22 Der Antragsgegner erhält mit dem Mahnbescheid einen Vordruck, mit dem er Widerspruch einlegen kann. Möglich ist, den Widerspruch gegen den gesamten Anspruch einzulegen, möglich ist aber auch, ihn auf einen Teil der Forderung zu beschränken. Man spricht dann von einem Teilwiderspruch . Dieser bezieht sich automatisch auch auf die hinsichtlich des Teils, dem widersproche...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 2. Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Rz. 27 Als beschränkt geschäftsfähig gelten Personen, die zwar das siebte, nicht aber das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Gesetzgeber verfolgt hier die Auffassung, dass Personen in dieser Altersgruppe in der Lage sind, in beschränktem Maße verbindliche Willenserklärungen abzugeben. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit ist in den §§ 106–113 BGB geregelt. Rz. 28 Gem. § 1...mehr

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Polen / VIII. Probleme bei der Vererbung bestimmter Rechte von und an Ausländer

Rz. 75 Eine besondere Beschränkung im polnischen Immobilienverkehr betrifft Ausländer. Ein Ausländer i.S.d. Gesetzes vom 24.3.1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer ist:mehr

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Litauen / V. Besteuerung des geerbten Vermögens

Rz. 87 Die Besteuerung des geerbten Vermögens bestimmt das Erbschaftsteuergesetz.[35] Rz. 88 Steuerschuldner sind natürliche Personen. Für diejenigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Litauen haben, ist der Gegenstand der Erbschaftsteuer deren gesamtes Erbvermögen. Für Personen, auf welche dies nicht zutrifft, wird neben Immobilien dasjenige bewegliche Vermögen besteuert,...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / a) Systematik Sach- und Rechtsmangel

Rz. 5 Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache frei von Sachmängeln oder Rechtsmängeln zu liefern (§ 433 Abs. 1 BGB). Sachmängel sind in § 434 Abs. 1 BGB definiert. Grundsätzlich liegt ein solcher Mangel vor, wenn die "Ist-Beschaffenheit" von der "Soll-Beschaffenheit" abweicht. Dies ist zunächst der Fall,mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / 1. Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse

Rz. 7 Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse kommen durch Rechtsgeschäft, d.h. regelmäßig durch Vertrag oder dessen Aufhebung zustande. Beispiel: A kauft von B einen Tisch. Hier liegt ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis zwischen A und B in Form eines Kaufvertrages vor. B tritt wegen erheblicher Sachmängel vom Vertrag zurück. Der Vertrag wandelt sich in ein sog. Rückgewäh...mehr

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§ 14 Klageerhebung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 23 Während die sachliche Zuständigkeit regelt, welches das richtige Eingangsgericht innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit ist, bestimmt die örtliche Zuständigkeit, an welchem Ort das betreffende Eingangsgericht anzurufen ist. Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts richtet sich dabei nach dem sog. Gerichtsstand , der in den §§ 12 ff. ZPO geregelt ist. Rz. 24 Allgemeiner Gerich...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 1. AGV und Fernabsatzvertrag als besondere Vertriebsformen

Rz. 95 Gem. § 312g BGB sind "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge" (AGV i.S.d. § 312b BGB widerruflich. Das beruht auf der Befürchtung, dass Verbraucher an diesen "besonderen" Vertragsorten oftmals überrumpelt werden können und daher unbedacht und ohne hinreichende Abwägung Verträge schließen. Beispiele hierfür sind: Kaufverträge, die an der Haustür, bei häusl...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Die Erbengemeinschaft

Rz. 175 Ausdrückliche Bestimmungen über die Erbengemeinschaft wie im BGB in den §§ 2032–2063 BGB enthält der Código Civil nicht. Jedoch wird die Erbengemeinschaft (comunidad hereditaria) in den Regelungen über die Erbauseinandersetzung (Art. 1051 ff. CC) genannt und damit vorausgesetzt. Dabei ist die Erbengemeinschaft des spanischen Rechts der des deutschen vergleichbar.[212...mehr