Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.4 Künftige Entwicklungen

Rz. 171 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Leasingbilanzierung führt auch nach Reformierung zu weiteren, wenn auch anderen kontroversen Diskussionen. Kritisiert werden konzeptionelle Inkonsistenzen der Leasingnehmerbilanzierung, aber auch mangelnde Konkretisierungen[1] sowie die dem Risiken-Chancen-Modell unverändert folgende Leasinggeberbilanzierung.[2] Das IFRS IC beschäftigt s...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.2.1.3 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 1029 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 9 ist gegenwärtig Gegenstand eines sog. Post Implementation Review (nachfolgend PIR) durch den IASB. Ziel des PIR ist die Beurteilung, ob die Vorschriften des IFRS 9 die Bilanzierung verbessert haben und das Gewinnen von potenziellen Erkenntnissen, wie das zukünftige Standard Setting gestaltet und verbessert werden kann. Rz. 1030 Stand:...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.1 Überblick

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus der Kapitalmarktorientierung der IFRS folgt, dass die Vergleichbarkeit verschiedener Unternehmen und Unternehmensanteile ("Waren" auf dem Kapitalmarkt) eine besonders bedeutsame Anforderung an den Jahresabschluss nach IFRS ist. Das Ziel der Vergleichbarkeit kommt sowohl in IASB CF.2.24 (2018)[1] als auch in IASC F.39 (1989)[2] zum Ausdruc...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.3.1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 544 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der ursprünglich im Jahr 2000 vom IASC herausgegebene und 2001 vom IASB verabschiedete IAS 40 "Investment Property" wurde 2003 vom IASB überarbeitet. IAS 40 ersetzte verschiedene Teile des bereits 1986 herausgegebenen IAS 25 "Accounting for Investments". Nach der Überarbeitung im 2003 folgten kleinere Folgeänderungen mit der Überarbeitung vo...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.5.2 Neutralität (neutrality)

Rz. 181 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der Verlässlichkeit der Darstellung ist im Rahmenkonzept systematisch in IASC F.36 (1989) und IASB CF.2.13 (2018) weiter der Grundsatz der Neutralität (neutrality) verbunden. Die Definition in IASB CF.QC14 (2010) wirkte vor dem Hintergrund der zahlreichen Gestaltungsspielräume und Wahlrechte der IFRS und der Realität bilanzpolitischer Ma...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2.2 Folgebewertung

Rz. 757 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 40.30 gewährt ein Methodenwahlrecht, wonach zur Folgebewertung von Anlageimmobilien das Modell des beizulegenden Zeitwerts (fair value model) oder das Anschaffungskostenmodell (cost model) verwendet werden kann. IAS 40 spricht in diesem Zusammenhang von einer Rechnungslegungsmethode (accounting policy).[1] Die gewählte Methode ist grunds...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.1.4 Adressaten der Verlautbarungen

Rz. 140 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das IASB selbst unterscheidet seit der Fassung des Conceptual Framework vom September 2010 – anders als in der Vorläuferfassung – zwischen den Nutzern ( users ) der Rechnungslegung und den primären Nutzern ( primary users ). Diese Differenzierung wurde im revised Framework 2018 aufrechterhalten. Das IASB begründet die Einführung dieser Differenz...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 2.2.1.1 Überblick

Rz. 345 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem IFRS Practice Statement 1 Management Commentary reagierte der IASB auf die stetig steigende Bedeutung einer Zukunfts- und Wertorientierung in der freiwilligen Unternehmensberichterstattung (Value Reporting)[1] wie auch der verpflichtenden Lage- bzw. Managementberichterstattung. Damit folgt der IASB dem Trend, standardisierte Regelung...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 2.2.2.2 Inhalt der Managementberichterstattung

Rz. 363 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der IASB stellt explizit klar, dass die Inhalte eines Management Commentary in hohem Maße von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens abhängen. Trotzdem werden fünf Kernelemente definiert, deren Verständnis durch die offenzulegenden Informationen gefördert werden soll (PS1 MC.24): Art der Geschäftstätigkeit (nature of the business) Zie...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.5.4.1 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rz. 579 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anwendung der Bewertungs- und Ausweisregeln des IFRS 5 hängt entscheidend davon ab, wie ein Vermögenswert oder eine Gruppe von Vermögenswerten nach den Klassifizierungsvorgaben des IFRS 5 einzustufen ist. Ein langfristiger Vermögenswert (non-current asset), d. h., ein einzelner Anlagegegenstand (z. B. Fabrikgebäude, Maschine) ist nach IF...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.4.1.2 Erfassung von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 88 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erträge und Aufwendungen unterliegen denselben allgemeinen Erfassungskriterien, wie Vermögenswerte und Schulden. Sie sind dann zu erfassen, wenn sie die im Framework enthaltenen Definitionskriterien erfüllen und zu einer relevanten und glaubwürdigen Informationsbereitstellung führen (IASB CF.5.6–.7 (2018)). Einer relevanten Informationsbereit...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bereits Anfang der 1980er Jahre wurde eine erste Version des Vorgängerstandards zu IFRS 8 als Entwurf veröffentlicht und herausgegeben. IAS 14 sollte die Grundsätze zur Darstellung von Finanzinformationen gegliedert nach Produkten/Dienstleistungen und Regionen festlegen. Der Standard sah neben einer sektoralen ebenfalls eine geographische Gl...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 130 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die intensive Diskussion um die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen und dabei insbesondere vergütungshalber gewährter Aktien und Aktienoptionen entzündet sich letztlich an der Frage, wo bei solchen Transaktionen die Trennlinie zwischen der Gesellschaftssphäre und der Gesellschaftersphäre verläuft. Eine extreme Position ist hierbei, das...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.3.1.3 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 547 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 40 ist von allen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen anzuwenden und regelt Ansatz und Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sowie die damit verbundenen Angabeerfordernisse im Anhang (IAS 40.2). Synonym für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden oft auch die Begriffe der Anlage- oder Renditeimmobilien verwe...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 436 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich von IAS 12 wird in der Kommentierung in Kapitel 8 dargestellt. Rz. 437 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Änderungen im Bereich der Erfassung von Umsatzerlösen nach IAS 18 durch IFRS 15 werden in Kapitel 9 kommentiert (vgl. Kapitel 9). Rz. 438 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Änderung an IAS 20 , infolge der die in Abbildung zinsv...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 5.1.1 Überblick

Rz. 234 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im April 2024 wurde IFRS 18 – Presentation and Disclosures in Financial Statements veröffentlicht. Er löst IAS 1 – Darstellung des Abschlusses ab, wobei ein Großteil von IAS 1 inhaltlich nicht geändert und hauptsächlich in IFRS 18 übernommen wurde (IFRS 18.BC1). IFRS 18 ist inhaltlich konsequenter strukturiert als IAS 1, da er ausschli...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.2 IFRS

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS behandeln ausschließlich die Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses. Sie enthalten hingegen keine den §§ 238ff. HGB vergleichbaren Ordnungsvorschriften, die die Vorbereitung der der eigentlichen Rechnungslegung betreffen. Insbesondere fehlen Regelungen zu Buchführung und ihrer Ausgestaltung.[1] Daraus folgt selbstverständlich ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein im März 2014 veröffentlichter Entwurf für die Überarbeitung des IAS 1 (ED/2014/1)[1] sah nach vielfacher Kritik an der uneinheitlichen Gliederung der IFRS-Bilanz eine ergänzende Regelung über die Gliederungstiefe (disaggregation objective) für die Bilanz in IAS 1.54 vor: "These line items shall be disaggregated when such presentation is re...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind beim erstmaligen Ansatz mit dem bestmöglichen Schätzwert (best estimate) der Ausgaben anzusetzen, die zum Abschlussstichtag zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung notwendig sind (IAS 37.36). Der Erfüllungsbetrag (expenditure required to settle) entspricht dabei dem geschätzten Betrag, den das Unternehmen bei v...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.4.2 Verlässlichkeit (reliability) und Nachprüfbarkeit

Rz. 177 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verlässlichkeit (reliability) ist im inneren System der IFRS ein Prinzip und damit ein Optimierungsgebot für den IFRS-Abschluss. IASC F.31 Satz 2 (1989) beschreibt das Verlässlichkeitsprinzip verkürzt inhaltlich dem handelsrechtlichen Grundsatz der Bilanzwahrheit entsprechend: "Informationen sind dann verlässlich, wenn sie keine wesentli...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 416 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der ursprünglich im Jahr 1998 vom IASC herausgegebene und 2001 vom IASB verabschiedete IAS 37 "Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets" ersetzte die mit Erfolgsunsicherheiten befassten Teile des bereits 1978 herausgegebenen IAS 10 "Contingencies and Events Occurring After the Balance Sheet Date". Im Mai 2020 veröffentlichte ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.4.4 Verständlichkeit (understandability)

Rz. 179 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss muss für einen sachverständigen Adressaten leicht verständlich (readily understandible) sein. IASC F.25 (1989) und IASB CF.2.36 (2018) beschreiben das den IFRS zugrunde liegende Bild des sachverständigen Adressaten mit wertenden Begriffen. Vorausgesetzt wird, dass die Adressaten eine "angemessene" Kenntnis geschäftlicher ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.1.1 Zielsetzung, Entstehung und Erstanwendungszeitpunkt

Rz. 429 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 38 regelt die bilanzielle Erfassung (Ansatz, Bewertung, Ausweis) von immateriellen Vermögenswerten (intangible assets) für Unternehmen aller Branchen und Größen, ist aber auf solche immateriellen Vermögenswerte nicht anwendbar, deren Bilanzierung in anderen Standards geregelt wird (IAS 38.1). Rz. 430 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Jahr 1998...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.2.2.7.1 Überblick

Rz. 77a Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 18 führt mit der übergeordneten Zielsetzung einer besseren unternehmensübergreifenden Vergleichbarkeit zu geringfügigen Änderungen an IAS 7. Für eine detaillierte Darstellung und Umsetzungsvorgaben zu IFRS 18 (vgl. Kapitel 8 Tz. 234 ff.). Eine Abgrenzungsanpassung der Cashflows der drei Tätigkeitsbereiche in der Kapitalflussrechnu...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung des IASB stand vor allem das in IAS 31 enthaltene Bilanzierungswahlrecht für Anteile an gemeinschaftlich geführten Unternehmen einer hochwertigen Berichterstattung entgegen (IFRS 11.BC4). Insofern verwundert es nicht, dass IFRS 11 im Vergleich zu IAS 31 Änderungen enthält, die diesbezüglich Abhilfe schaffen. War in IAS 31 noch...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.1 Zur außerplanmäßigen Abschreibung

Rz. 218 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die einschlägigen Standards für Vermögenswerte (z. B. für Sachanlagevermögen oder immaterielle Vermögenswerte) befassen sich mit der Erst- sowie der planmäßigen Folgebewertung. Bezüglich der außerplanmäßigen Abschreibung handeln die IFRS arbeitsteilig. Die Vorgaben für außerplanmäßige Abschreibungen verteilen sich auf verschiedene Standards ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS regeln die Bewertung seit jeher sachbezogen in den einzelnen Standards. Das Leitbild der Bewertungskonzeption in CF.6.1–6.95 IASB 2018 und CF.4.54–4.56 IASB 2010 ist unverändert aus F.99–101 IASC 1989 übernommen worden. Im Mai 2011 wurde mit IFRS 13 erstmals für den beizulegenden Zeitwert eine Bewertungsgrundlage verbindlich und sta...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.5.3 Vollständigkeit (completeness)

Rz. 182 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In IASC F.38 (1989) wird der Grundsatz der Vollständigkeit als Folgegrundsatz der Verlässlichkeit beschrieben und dort unter dem Vorbehalt der Wesentlichkeit und Kosten gestellt, während er in IASB CF.2.14 (2018) ohne eigenständige Erwähnung dieses Vorbehalts als Ausprägung der Glaubwürdigkeit erscheint. Der Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.2 Bewertungskonzept

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Bewertungsmaßstab sowohl für die direkte Bewertung der zugegangenen Güter oder Dienstleistungen als auch für deren indirekte Bewertung unter Rückgriff auf die gewährte Vergütung oder die eingegangene Zahlungsverpflichtung wird in IFRS 2.10 bzw. IFRS 2.30 der beizulegende Zeitwert festgelegt. Dabei ist der Hinweis in IFRS 2.6A zu beachten...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 112 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im April 2001 wurde IAS 24 "Related Party Disclosures" vom IASB verabschiedet. Dieser wurde ursprünglich bereits 1984 von der Vorgängerorganisation des IASB, dem IASC, herausgegeben. Nachdem bestimmte Angaben zur Managementvergütung sowie zu nahestehenden Parteien in Einzelabschlüssen geändert wurden, wurde im Dezember 2003 ein überarbeitete...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.1.1 Überblick

Rz. 159 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss nach IFRS bilden wie die GoB ein Gesamtsystem, das sich aus den Rechnungslegungszwecken (inneres System) und daraus abgeleiteten Rechnungslegungsprinzipien und -grundsätzen (äußeres System) zusammensetzt. Die Rechnungslegungszwecke sind als inneres System durch die Vorgängerorganisation ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2 IAS 40

Rz. 746 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der IASB bevorzugt bei der Bewertung von Finanzanlagen seit jeher den Zeitwertansatz (fair value). Damit soll dem Adressaten ein realistischeres Bild des Beitrags der Finanzanlage zum Unternehmenserfolg vermittelt werden. Bei nichtfinanziellen Vermögenswerten (non-financial assets) wie Anlageimmobilien kann sich die Zeitwertermittlung aufgru...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien, § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB

Rz. 695 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als dritte Aufgabe des DRSC ergibt sich aus § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien. Unstimmigkeiten in der Frage, inwieweit das DRSC insoweit einen Alleinvertretungsanspruch hat oder andere Institutionen neben dem DRSC an dieser Aufgabe mitwirken (Stichwort "Or...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.6.3 Wirtschaftliche Betrachtungsweise (substance over form)

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus dem Gebot der glaubwürdigen Darstellung folgte bereits im System des Rahmenkonzepts 1989 der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (substance over form). Als glaubwürdig beschreibt IASC F.35 (1989) nur eine bilanzielle Darstellung des wirtschaftlichen Gehalts nicht der rechtlichen Gestaltungen. Im Schrifttum wird auf das Beisp...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.5 Vorsichts-, Realisations-, und Imparitätsprinzip

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten ein dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip vergleichbares, wenngleich anders akzentuiertes[1] Prinzip der objektiven Wertermittlung in den Bewertungsgrundsätzen der Verlässlichkeit und Neutralität (CF.2.16 und IAS 1.29 ff.), der Vergleichbarkeit (CF.2.24) und der Nachprüfbarkeit (CF.2.30). Diesen Grundsätzen steht im Bewe...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.2.2.2 Unternehmensfortführung (going concern)

Rz. 169 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein zweiter Systemgrundsatz wird durch IASC F.23 (1989), IASB CF.4.1 (2010) und IASB CF.3.9 (2018) in Gestalt der Vermutung der Unternehmensfortführung (going concern principle) formuliert. In diesem Rahmengrundsatz kommt zum Ausdruck, dass alle Standards für Situationen konzipiert sind, "in denen das Unternehmen weder die Absicht hat noch g...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.2.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 196 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das IASB hat am 23.05.2023 das Amendment International Tax Reform – Pillar Two Model Rules (Amendments to IAS 12) veröffentlicht. Um Zweifelsfragen der Auswirkung der Pillar-Two-Regeln im Zusammenhang mit latenten Steuern zu begegnen, führt das Amendment eine zeitlich begrenzte, aber verpflichtend anzuwendende Ausnahme der Bilanzierung laten...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 10 wurde im Mai 2011 als Teil des sog. Konsolidierungspakets – neben IFRS 10 umfasste dieses IFRS 11, IFRS 12, IAS 27 (2011) und IAS 28 (2011) – vom IASB verabschiedet. Die ehemals allgemein in IAS 27 und für Zweckgesellschaften in SIC 12 enthaltenen Vorschriften und Leitlinien zur Vollkonsolidierung werden nunmehr durch IFRS 10 geregelt...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.4.1.1 Definition von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 87 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erträge sind im Framework als Zunahmen von Vermögenswerten oder Abnahmen von Schulden definiert, die mit einer gleichzeitigen Zunahme des Eigenkapitals verbunden und nicht Bestandteil einer Eigenkapitalgebertransaktion sind ((IASB CF.4.68 [2018])). Entsprechend sind Aufwendungen definiert als Abnahmen von Vermögenswerten oder Zunahmen von Ver...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 41 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der ehemals für Konzernabschlüsse einschlägige IAS 27 sah die Konsolidierung von solchen Unternehmen vor, die vom berichtenden Unternehmen beherrscht werden. Beherrschung wurde als die Möglichkeit definiert, die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen. SIC-12 legte demgegenüber größ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.4.3 Zeitnähe (timeliness)

Rz. 178 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IASB CF.2.33 (2018) beschreibt die Zeitnähe als qualitatives Merkmal nützlicher Informationen und enthält den Hinweis, dass auch alte Informationen für bestimmte Adressaten noch nützlich sein können. In Verbindung mit IASB CF.2.37–.38 (2018) ermöglicht dieses Merkmal einen optimierenden Ausgleich mit den anderen Grundsätzen und erlaubt etwa ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.5.2 Neubewertung von Leasingverhältnissen

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß IFRS 16.39 ist die Leasingverbindlichkeit gemäß den Vorgaben in IFRS 16.40–43 neu zu bewerten, wenn sich nach dem Bereitstellungsdatum Änderungen an der Höhe der Leasingzahlungen ergeben. Diese können aus Laufzeitanpassungen bedingt durch Neueinschätzungen von Optionen resultieren sowie aus Anpassungen an zugesagten Restwertgarantien un...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.1.1 Zielsetzung, Entstehung und Erstanwendungszeitpunkt

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 16 regelt die Bilanzierung (Ansatz, Bewertung, Ausweis) von Leasingverhältnissen (leases) jeder Art. Hierdurch soll dem Abschlussadressaten ermöglicht werden zu beurteilen, wie sich Leasingverhältnisse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die cash flows eines Unternehmens auswirken (IFRS 16.1). IFRS 16 ist auf alle Leasingverhä...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.6.2 Sorgfalts-(Vorsichts-)prinzip (prudence principle)

Rz. 186 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip der Vorsicht wird in IASC F.37 (1989) als Sorgfaltsmaßstab mit dem Pflichtprogramm der kaufmännischen Vernunft formuliert.[1] Mit dieser Formulierung traf das IASC auch das richtige Verständnis des Vorsichtsprinzips. Weder gebietet es, noch rechtfertigt es, Schätzungs- und Ermessensspielräume möglichst pessimistisch auszuüben. Es...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 2.1.2.2 Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten nach IFRS 7

Rz. 331 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Öffnung dieser restriktiven Trennung zwischen Anhang und Lagebericht von Seiten der IFRS-Vorschriften bietet IFRS 7.B6. Zwar besteht für die Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten keine Verweismöglichkeit aus dem Lagebericht in den Anhang. Umgekehrt ermöglicht IFRS 7.B6 jedoch die Angabe der risikobezogenen Informationen zu Finanzins...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.2.2.1 Kurzfristige Leasingverhältnisse und solche über geringwertige Vermögenswerte

Rz. 48 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Leasingnehmer hat das Wahlrecht die Bilanzierungsvorgaben gemäß IFRS 16.22–49 nicht anzuwenden auf kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist. Das IASB begründet die Ausnahmeregelung (recognition expemption) mit Kosten-Nutzen-Erwägungen zur Entlastung der B...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.1 Begriff der Bilanz

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanz ist nach IFRS der Teil des Abschluss, in dem die direkt mit der Ermittlung der Vermögens- und Finanzlage verbundenen Posten, Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital darzustellen sind (übereinstimmend IASB CF.4.2 (2010) und IASC F.47 (1989)). Eine darüber hinausgehende eigenständige Funktion kommt der Bilanz im IFRS-Abschluss nich...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der geltende IAS 1 beruht seiner Struktur nach auf einer Neufassung in 2007 und ist zuletzt im Dezember 2014 im Rahmen der Disclosure Initiative (Amendments to IAS 1) geändert worden. Die Entstehungsgeschichte des IAS 1 ist gekennzeichnet durch wiederholte und zuletzt in der Disclosure Intiative anhaltende Versuche, die Darstellung des Jahresa...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.3 Grundlegende qualitative Anforderungen an den Abschluss (Rahmenkonzept 2010)

Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IASB CF.2.5 (2018) gewichtet die qualitativen Anforderungen an den Jahresabschluss und hebt Relevanz und glaubwürdige Darstellung als grundlegend aus den anderen Grundsätzen heraus. 2.2.2.3.1 Relevanz (relevance) und Wesentlichkeit (materiality) Rz. 171 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Relevanzprinzip (relevance principle) spiegelt den Wesentlich...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.4 Weiterführende qualitative Anforderungen an den Abschluss (Rahmenkonzept 2010)

Rz. 174 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IASB CF.2.23 (2018) bezeichnet Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit als weiterführende qualitative Anforderungen, die die Nützlichkeit von Abschlussinformationen erhöhen. Damit sind sie Optimierungsgebote. 2.2.2.4.1 Vergleichbarkeit (comparability) Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip der Vergleichbarkeit i...mehr