Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Bewertung des Ertragsteueraufwands

Tz. 157 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Da Ertragsteuern Jahressteuern sind, werden sie durch die Finanzbehörden nicht quartalsweise oder halbjährlich festgesetzt. Damit die Quartalsergebnisse nicht ohne Steueraufwand ermittelt bzw. ausgewiesen werden, müssen für Zwecke der Zwischenberichterstattung die auf das Quartalsergebnis entfallenden Ertragsteuern geschätzt werden. Dazu wir...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Quellen von Schätzungsunsicherheiten

Tz. 195 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Nach IAS 1.125 hat ein Unternehmen Angaben zu den wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und über sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zu machen, die ein erhebliches Risiko in sich bergen, wesentliche Anpassungen von Buchwerten von ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Ges...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VIII. Vergleichsinformationen

Tz. 60 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Mindestvergleichsangaben Sofern andere IFRS nicht Abweichendes zulassen oder fordern, müssen gem. IAS 1.38 für alle betragsmäßigen Angaben in der Berichtsperiode die entsprechenden Vergleichsinformationen für Vorjahre angegeben werden. Eine derartige Ausnahme enthält bspw. IAS 37.84 hinsichtlich des Rückstellungsspiegels. Eine weitere Ausnahme...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Ausweis von Zinsen, Dividenden und Bewertungserfolgen

Tz. 91 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis der Erfolgswirkungen eines emittierten Finanzinstruments hängt unmittelbar von dessen Einstufung als finanzielle Verbindlichkeit oder Eigenkapitalinstrument ab (IAS 32.35f.): Sämtliche Ausschüttungen auf finanzielle Verbindlichkeiten sind erfolgswirksam zu erfassen. Alle auf Eigenkapitalinstrumente entfallenden Ausschüttungen werden...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Anforderungen

Tz. 136 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Abschnitt "Gewinn oder Verlust" oder in der gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung sind die folgenden Posten, soweit einschlägig und wesentlich (vgl. Tz. 88), darzustellen (IAS 1.82): (Umsatz-)Erlöse (dabei separater Ausweis von Zinserträgen, die gem. IFRS 9 auf Basis der Effektivzinsmethode ermittelt wurden, sowie von versicherungstechni...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Zusätzliche Angaben

Tz. 165 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Sowohl IAS 1 als auch zahlreiche andere Standards fordern zusätzliche Angaben betreffend die Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung), die wahlweise im Anhang oder in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) zu machen sind. So sind nach IAS 1.97 für wes...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Integrativer versus eigenständiger Ansatz der Erfolgsermittlung

Tz. 91 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im US-amerikanischen Schrifttum wurde zum einen der integrale Ansatz (integral view) und zum anderen der eigenständige oder diskrete Ansatz (independent view oder discrete view) entwickelt. Die Kritik an diesen beiden Ansätzen brachte als Kompromiss den kombinierten Ansatz (combination view) hervor. Tz. 92 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der integra...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inhalt einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung

Tz. 25 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung (condensed statement(s) of financial performance) im Zwischenbericht soll den Adressaten des Zwischenberichts unterstützen, die Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens unterjährig zu beurteilen (vgl. Federspieler, 1999, S. 183; ED E 57.10). Tz. 26 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 enthält ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Arten von Sicherungsbeziehungen

Rn. 452 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach IFRS 9 existieren drei Arten von Sicherungsbeziehungen (vgl. IFRS 9.6.5.2):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zulässige Grundgeschäfte

Rn. 455 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als gesicherte Grundgeschäfte kommen folgende Geschäfte infrage:mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.2 Einstellungen und Entnahmen

Rz. 34 Wie vorstehend ausgeführt, kann das Eigenkapital gemäß IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.65 unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen, Kapitalerhaltungsrücklagen und andere Rücklagen. Zur Dotierung der Rücklagen bestimmt das IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.66: "Die Dotierung von Rücklagen ist manchmal durch die gesellschaftsrechtlichen Statuten oder andere Ges...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.1 Aufgliederung der offenen Rücklagen

Rz. 33 Nach IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.63 ff. kann das Eigenkapital, eigentlich als Restgröße definiert, unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen (vor oder nach Verwendung) und Kapitalerhaltungsrücklagen. Des Weiteren können nach IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.66 andere (steuerliche) Rücklagen gebildet werden, wenn das nationale Steuerrecht bei einem Übertr...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.6 Stille Rücklagen (Reserven)

Rz. 38 Nach den IFRS – konkret IAS 1.15 – sind die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen, und da diese Generalnorm Vorrang gegenüber den Einzelnormen hat[1], haben stille Rücklagen nach IFRS wenig Platz. So hat auch das Vorsichtsprinzip – wenn auch noch aus IAS 37 ablesbar, zuminde...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.1 Ermittlung von Wertminderungen und Wertaufholungen im langfristigen Vermögen

Rz. 85 Obwohl auch bei der Ermittlung von Wertminderungsaufwendungen nach IFRS im Prinzip der Einzelbewertungsgrundsatz gilt, ist von diesem Grundsatz abzuweichen, wenn einem Vermögenswert keine Zahlungsströme aus der betrieblichen Nutzung zugeordnet werden können, die von anderen Vermögenswerten unabhängig sind.[1] Bewertungseinheiten für die Durchführung des Asset-Impairme...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.2.1 Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Rz. 93 Abgrenzung der Geschäftsmodelle für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte IFRS 9 unterscheidet die 4 unter Rz. 28 genannten Kategorien finanzieller Vermögenswerte. Entscheidend für die Primärzuordnung von finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte und der erfolgsneutral zum beizule...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.3 Verdeckte Ausweiswahlrechte in der Ergebnisrechnung

Rz. 113 Wie unter Rz. 56b dargestellt, enthält IFRS 18 gewisse Ermessensspielräume in Bezug auf die Untergliederung der GuV-Rechnung in die Kategorien und damit in Bezug auf die Abgrenzung der Kategorien (Rz. 114), die Untergliederung der Aufwendungen in der betrieblichen Kategorie (Rz. 115) und den Postenausweis innerhalb der Kategorien (Rz. 115a). Rz. 114 IFRS 18 grenzt die be...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Jahresabschlusspolitik hat allgemein die Aufgabe, das "Rohmaterial" eines Jahresabschlusses im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten durch geeignete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismaßnahmen [1] so aufzubereiten, dass die vom Unternehmen bzw. Konzern gewünschten oder beabsichtigten Schlussfolgerungen möglichst durch die Jahresabschlussanalysten, z. B....mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 7 Würdigung der Bilanzpolitik nach IFRS

Rz. 144 Durch die Orientierung an der Informationsfunktion und die übergeordnete Stellung der Generalnorm war und ist Bilanzpolitik nach deutschem Verständnis nach den IFRS qua Definition ausgeschlossen (Rz. 3a). Offene und verdeckte Wahlrechte sollen vom Bilanzierenden so genutzt werden, dass die bestmögliche (tatsachengetreue) Abbildung für die Adressaten herauskommt. Glei...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei der Folgebewertung des goodwill

Rz. 132 Nach den derzeitigen Normen[1] ist die ZGE II, der ein goodwill zugeordnet ist,[2] im Regelfall jährlich[3] auf einen möglichen Wertminderungsbedarf zu überprüfen, ohne dass es des Vorliegens eines besonderen Wertminderungsindikators bedarf. Einflussparameter auf die Höhe des in der Folgebewertung gegebenenfalls vorzunehmenden asset impairment liegen insbesondere in C...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.3 Bewertung von Beteiligungen im separaten Einzelabschluss

Rz. 18 Für die Bewertung der Beteiligungen im separaten Einzelabschluss besteht gemäß IAS 27.10 Satz 1 folgendes Wahlrecht: Entweder werden die Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (ausgenommen gemeinschaftliche Tätigkeiten[1]) sowie assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten, in Übereinstimmung mit IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode nac...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.6 Bewertungswahlrechte aus Praktikabilitätserwägungen

Rz. 39a Die erst seit wenigen Jahren anzuwendenden IFRS 15 und IFRS 16 enthalten eine Reihe von aus Praktikabilitätsgründen aufgenommenen Bewertungswahlrechten. Rz. 39b In IFRS 15 "Erlöse aus Kundenverträgen" können als echte Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte eingestuft werden: Nach IFRS 15.63 darf auf die Herausrechnung eines Finanzierungskostenanteils aus der Gegenleis...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile

Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss (der Buchführung mit Inventar) einer Geschäftsperiode[1] dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Einzel-Jahresabschluss und verweist auf vertiefende Beiträge im Handbuch der Bilanzierung. Rz. 2 Bei Kaufleut...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1 Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Variable Zahlungen inklusive quasi-fixen Zahlungen

Tz. 58b Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Eine besondere Aufmerksamkeit im Rahmen der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit erfordern variable Leasingzahlungen. Mit Blick auf die Regelungssystematik des IFRS 16.27f. und den begleitenden Basis for Conclusions (IFRS 16.BC163–BC169) ist dabei zwischen den folgenden Ausprägungen variabler Zahlungen zu unterscheiden: Variable Zahlungen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Regelungen des IFRS 16 sind sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber grundsätzlich für alle Verträge einschlägig, die ein Leasingverhältnis begründen oder enthalten, einschließlich solcher, bei denen ein Nutzungsrecht im Rahmen eines Unterleasingverhältnisses (sublease) weitervermietet wird (IFRS 16.3; zu subleases vgl. T...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Tz. 8 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die zweite Erleichterungsvorschrift gilt für Leasingverhältnisse, denen ein geringwertiger Vermögenswert (low value asset) zugrunde liegt. Der IASB definiert indes nicht explizit im Standard, wodurch ein geringwertiger Vermögenswert gekennzeichnet ist. In den offiziellen Anwendungsleitlinien sind lediglich qualitative Kriterien verankert, die ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Mietereinbauten und sonstige Ein-, Um- oder Ausbaumaßnahmen am Leasinggegenstand

Tz. 65d Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Leasingnehmer können – sofern der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer des underlying asset zustimmt – Ein-, Um- oder Ausbaumaßnahmen an diesem von ihm gemieteten Vermögenswert vornehmen. Nimmt der Leasingnehmer eine solche Baumaßnahme an dem zugrunde liegenden Vermögenswert auf eigene Rechnung vor und sind die damit verbundenen Kosten ni...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / gg. Diskontierungszinssatz

Tz. 60 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die für die Erstbewertung relevanten Leasingzahlungen (vgl. Tz. 58–58n) müssen für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit diskontiert werden (IFRS 16.26). Folglich bedarf es eines Diskontierungszinssatzes. Dabei unterscheidet IFRS 16.26 zwischen dem dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegenden Zinssatz iSe. internen Zinsfußes (interna...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung, Entstehung und konzeptionelle Orientierung

Tz. 1 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Für geschäftliche Aktivitäten werden oftmals kapitalintensive Vermögenswerte des Anlagevermögens wie bspw. Maschinen zur Produktion von Gütern benötigt. Eine solche Nutzung der Vermögenswerte kann auf unterschiedlichen Rechtspositionen gründen (vgl. Ewelt-Knauer, 2010, S. 65). So kann ein Vermögenswert von einer Partei entweder durch ein (wirt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Anfängliche direkte Kosten

Tz. 64 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Dem Leasingnehmer entstandene anfängliche direkte Kosten (initial direct costs) sind nach IFRS 16.24 (c) Teil der Anschaffungskosten und erhöhen damit den erstmaligen Wertansatz des Nutzungsrechts. Unter anfänglichen direkten Kosten iSd. IFRS 16 sind jene Kosten zu verstehen, die bei der Erlangung des Leasingverhältnisses entstanden sind, abe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Temporäre Erleichterungsvorschrift zur Abbildung von Mietkonzessionen im Kontext der Corona-Pandemie

Tz. 75e Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie (COVID-19) im Jahr 2020 haben in vielen Ländern Leasinggeber ihren Leasingnehmern Mietzugeständnisse (rent concessions) gewährt, bspw. in Form eines Erlasses oder von Stundungen der Leasingzahlungen. Für derartige Zugeständnisse müssten Leasingnehmer im Rahmen der Anwendung von IFRS 16 eigentlich beu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Trennung von unterschiedlichen Komponenten eines Vertrags

Tz. 36 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Leasingverhältnisse werden im Kontext der zunehmenden Dienstleistungsgesellschaft verstärkt nicht mehr isoliert, sondern mit zusätzlichen Serviceleistungen, die nicht die Leasingdefinition nach IFRS 16.9 erfüllen (vgl. Tz. 16ff.), in einem Gesamtvertragswerk als Paket vereinbart (vgl. Wätjen, 2020, S. 1f. mwN). So wird bspw. im Rahmen des sog...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Recht auf wirtschaftliche Nutzenziehung

Tz. 27 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Mit Blick auf das erste Kontrollkriterium – Recht auf im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substantially all of the economic benefits) – muss beurteilt werden, ob der Kunde bzw. potenzielle Leasingnehmer tatsächlich "die Früchte" aus seiner Verwendung des Vermögenswertes ernten kann. Dabei ist zu beachten, dass ein Kun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Laufzeit des Leasingverhältnisses

Tz. 41 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses (lease term) ist für dessen Bilanzierung von besonderer Bedeutung. So determiniert bspw. die Laufzeit für den Leasingnehmer im Rahmen der Bewertung, über welchen Zeitraum Leasingzahlungen bei der Leasingverbindlichkeit und damit auch beim korrespondierenden Nutzungsrecht einzubeziehen sin...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Restwertgarantien

Tz. 58g Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Ferner sind aufseiten des Leasingnehmers voraussichtlich zu entrichtende Zahlungen aufgrund von zugesagten Restwertgarantien (residual value guarantees) bei der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen (IFRS 16.27 (c)). IFRS 16 definiert eine Restwertgarantie als eine zugunsten des Leasinggebers gewährte Garantie, wonach d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Neubeurteilung des Leasingverhältnisses

Tz. 68 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Gemäß IFRS 16.39 ist der Leasingnehmer nach dem Bereitstellungsdatum dazu verpflichtet, das Leasingverhältnis sowohl hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Erstbewertung getroffenen Einschätzungen als auch mit Blick auf bestimmte Änderungen von Marktfaktoren fortlaufend zu überprüfen. In Abgrenzung zur Modifikation eines Leasingverhältnisses, die...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Bilanzielle Abbildung bei Vorliegen eines Verkaufs

Tz. 154 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Liegt ein Verkauf nach IFRS 15 vom Verkäufer/Leasingnehmer an den Käufer/Leasinggeber vor, so muss der Käufer/Leasinggeber den erworbenen Vermögenswert gem. den einschlägigen Standards für die bilanzielle Abbildung von Erwerben nichtfinanzieller Vermögenswerte – also wohl regelmäßig nach IAS 16 – bilanziell erfassen (IFRS 16.100 (b)). Zusätz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 6 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der IASB hat in IFRS 16 einige – für die Praxis äußerst relevante – Erleichterungsvorschriften implementiert, um ein verhältnismäßiges Gleichgewicht zwischen den Kosten der Bilanzierung für den Ersteller auf der einen Seite und dem daraus resultierenden Nutzen für die Adressaten aus den bereitgestellten Informationen auf der anderen Seite in E...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Anschaffungskostenmodell

Tz. 67a Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Im Rahmen der Anwendung des Anschaffungskostenmodells (cost model) sind die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts planmäßig und im Fall einer Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben (IFRS 16.30 (a); vgl. ausführlich zum Anschaffungskostenmodell IFRS-Komm., Teil B, IAS 16, Tz. 29a iVm. 40ff.). Zur planmäßigen Abschreibung – bei der explizi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Portfolioausnahme

Tz. 9 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die dritte Erleichterungsvorschrift – die sog. Portfolioausnahme oder auch Portfolioerleichterung – ist sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber einschlägig (IFRS 16.B1; siehe zum Regelungspendant im Kontext der Umsatzerfassung aus Kundenverträgen IFRS 15.4). Im Kontext der Leasingbilanzierung ist die maßgebliche Bilanzierung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Substanzielle Austauschrechte

Tz. 20 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Zu beachten ist, dass nicht jeder spezifizierte Vermögenswert uno actu als identifiziert gilt. So ist das Kriterium der Identifizierbarkeit nicht erfüllt, wenn der Vermögenswert zwar spezifizierbar ist, der potenzielle Leasinggeber jedoch – ausnahmsweise (IFRS 16.BC114) – ein substanzielles Austauschrecht (substantive substitution right) währ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Recht auf Bestimmung der Nutzung

Tz. 28 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Während das erste Kontrollkriterium (obtain substantially all of the economic benefits) danach fragt, ob dem potenziellen Leasingnehmer die wirtschaftliche Nutzenziehung aus dem Leasingobjekt zusteht (benefit element der Kontrolle), widmet sich das zweite Kriterium ( right to direct the use ) der Frage, wer die konkrete Nutzung des Leasingobjek...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick über die Bestandteile der Anschaffungskosten

Tz. 61 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Bei der erstmaligen Bewertung ist das Nutzungsrecht mit seinen Anschaffungskosten (at cost) zu bewerten (IFRS 16.23). Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts werden maßgeblich durch den Zugangswert der Leasingverbindlichkeit (vgl. Tz. 57ff.) determiniert (IFRS 16.24 (a)), allerdings sind ausgehend von diesem Wert weitere Erhöhungen bzw. Abz...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Zusammenfassung von Verträgen

Tz. 10 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Mit IFRS 16.B2 enthalten die Vorgaben zur Leasingbilanzierung – analog zu IFRS 15.17 im Kontext der Umsatzerfassung aus Kundenverträgen – eine explizite Regelung zur verpflichtenden Zusammenfassung von Verträgen zu einer Bilanzierungseinheit (unit of account), die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (sog. linked trans...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Verfahren zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes

Tz. 46 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes gilt IFRS 13. Seine grundsätzliche Ermittlung wurde oben (vgl. Tz. 32–32g) beschrieben. Gemäß der in IFRS 13 geschaffenen Hierarchie geht es darum, möglichst nachprüfbare Einsatzgrößen zu verwenden. Deshalb stehen in der Hierarchie notierte und unangepasste Preise aus aktiven Märkten für identis...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Latente Steuern

Tz. 58 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Insbesondere bei der Bilanzierung von Immobilien zum beizulegenden Zeitwert entstehen regelmäßig zu versteuernde temporäre Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert der Immobilie und dem korrespondierenden Steuerwert. Grund hierfür ist, dass steuerlich zumeist zu (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wird und unrealisier...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Anhangangaben

Tz. 80 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Leasingnehmer sind dazu verpflichtet, umfangreiche qualitative und quantitative Anhangangaben über ihre Leasingverhältnisse zu machen. Vorgelagert zu den konkreten Vorschriften über die Anhangangaben formuliert der Standardsetzer in IFRS 16.51 das Ziel der Anhangangaben (objective of the disclosures), wonach die Adressaten der IFRS-Berichters...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines und Vorliegen eines Verkaufs

Tz. 151 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Bei sog. Sale-and-lease-back-Transaktionen wird in einem ersten Schritt ein Vermögenswert an eine andere Partei veräußert (sale). In einem zweiten Schritt wird seitens des Verkäufers der vormals übertragene Vermögenswert von dieser ankaufenden Partei im Rahmen eines Leasingverhältnisses zurückgemietet (lease-back). Folglich tritt der Verkäuf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung und Entstehung

Tz. 1 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Standard behandelt Immobilien, die als Finanzinvestition gehalten werden, hinsichtlich Ansatz, Bewertung und Angaben. Immobilien sind standortgebundene, langfristig nutzbare und heterogene Güter, für die sich eigenständige Märkte herausbilden (vgl. Zülch 2003, S. 20f.). IAS 40 wurde erstmals im April 2000 verabschiedet und ersetzte IAS 25, ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Eigentümergenutzte Immobilien

Tz. 8 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Eine eigentümergenutzte Immobilie ist eine vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer als Nutzungsrecht zur Produktion oder dem Angebot von Gütern und Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehaltene Immobilie (IAS 40.5). Tz. 9 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Unterschied zwischen Finanzinvestitionen in Immobilien und eigentümergenutzten Immobilie...mehr