Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 1

Tz. 1 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 schreibt Grundsätze für die Darstellung von allgemeinen Abschlüssen vor, um Perioden- und Betriebsvergleiche zu ermöglichen. Der Standard normiert dazu neben den grundlegenden Anforderungen an die Darstellung von Abschlüssen Anwendungsleitlinien für deren Struktur und Mindestanforderungen an deren Inhalt (IAS 1.1). Die Erfassung, Bewertu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Moxter, Die Jahresabschlußaufgaben nach der EG-Bilanzrichtlinie – Zur Auslegung von Art 2 EG-Bilanzrichtlinie, AG 1979, 141; Kuhn, Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im Lagebericht, DStR 1993, 491; Fey, Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Veit, Funktion und Aufbau des Berichts zu Zweigniederl...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Änderungen von Schätzungen

Tz. 118 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 unterscheidet ebenso wie IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" zwischen Änderungen der Rechnungslegungsmethoden (accounting policies) und Änderungen von Schätzungen (accounting estimates). Die beiden Sachverhalte werden bilanziell unterschiedlich behandelt. Eine Schätzung ist...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung)

Tz. 160 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Zusätzliche Posten (inkl. Disaggregation der in IAS 1.82 aufgeführten Posten), Überschriften und Zwischensummen sind der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) bzw. in der gesonderten GuV hinzuzufügen, wenn ein anderer Standard dies verlangt oder der Grundsatz der fair presentation dies für das Ve...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Konzept der Periodenabgrenzung

Tz. 43 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Ein Unternehmen hat gem. IAS 1.27 und dem Rahmenkonzept (CF.OB17ff.) seinen Abschluss, mit Ausnahme der Kapitalflussrechnung, nach dem Konzept der Periodenabgrenzung (accrual basis of accounting) aufzustellen. Demnach werden Posten dann als Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen erfasst, wenn sie die im Rahmenkonzept...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / nn. Anhangangaben zu Management-defined Performance Measures

Tz. 71b Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Durch IFRS 18 werden die Angabepflichten in IAS 34.16A um zusätzliche Anhangangaben zu sog. Management-defined Performance Measures (MPM) in Über­einstimmung mit IFRS 18.121–125 erweitert (IAS 34.16A (m)). Eine MPM ist in IFRS 18.117 definiert als:mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Künftige Entwicklungen

Tz. 213 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter dem Stichwort "bessere Kommunikation von Finanzinformationen" hatte der IASB mehrere Projekte identifiziert, die dazu dienen, eine bessere Kommunikation zu erreichen. Diese Projekte umfassen auch die unter dem Titel "Angabeninitiative" (disclosure initiative) initiierten Projekte. Ausgangspunkt für die Projekte ist, dass nach Auffassun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Undurchführbarkeit

Tz. 11 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Anwendung einer Vorschrift ist gem. IAS 1.7 undurchführbar, wenn das Unternehmen die betreffende Regelung trotz aller angemessenen Anstrengungen nicht anwenden kann. Undurchführbarkeit bietet die einzige Grundlage in den IFRS, eine spezifische Vorschrift nicht anzuwenden, obgleich deren Anwendung einen wesentlichen Effekt iSd. Definition ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 32 ist von allen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, anzuwenden; Ausnahmen infolge größen-, branchen- oder rechtsformspezifischer Unterschiede bestehen nicht. Die Ausweisvorschriften erstrecken sich dem Grunde nach auf sämtliche Finanzinstrumente, soweit nicht explizit etwas Gegenteiliges bestimmt ist. Ausgeklammert werden danach die f...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / gg. Gezahlte Dividenden

Tz. 59 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34.16A (f) schreibt vor, dass in einem Zwischenbericht die vom Unternehmen gezahlten Dividenden – gesondert für jede Aktiengattung – anzugeben sind. Die IFRS orientieren sich dabei an der US-amerikanischen Gestaltung der Vorzugsaktien. Zu klären ist hier, ob die Dividenden stets getrennt nach Stammaktien und nach Vorzugsaktien anzugeben s...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Konsolidierter Zwischenbericht

Tz. 5c Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Wird ein konsolidierter Abschluss erstellt, ist der Halbjahresfinanzbericht anstatt auf Ebene des Einzelabschlusses des Mutterunternehmens auf konsolidierter Basis zu erstellen und zu veröffentlichen (§ 117 Nr. 2 WpHG; außerdem vgl. Leippe/Riemenschneider, in: IFRS-Handbuch, 7. Aufl., Kap. 53, Tz. 5). Gemäß der EG-Verordnung 1606/2002 sind al...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 12 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 trat für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 01.01.1999 begannen (IAS 34.46). Änderungen in anderen Standards haben seither zu geringfügigen Änderungen in IAS 34 geführt. Diese Änderungen ergeben sich ua. aus Änderungen in IAS 1, IAS 8, IAS 27, IFRS 3, IFRS 10, IFRS 12, IFRS 13, IFRS 15, IFRS 16, IFRS 17 und durch das Annua...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 11. Zweck des IFRS-Abschlusses

Tz. 23 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Eine Definition zum Zweck des IFRS-Abschlusses enthält IAS 1.9: Er soll zum einen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Cashflows eines Unternehmens bereitstellen, die für einen breiten Adressatenkreis entscheidungsnützlich sind (Entscheidungsfunktion). Zum anderen soll durch ihn eine Rechenschaftslegung über die ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Zweck und Struktur des Anhangs

Tz. 174 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 enthält spezifische Vorschriften zur Struktur des Anhangs, zu den im Anhang aufzuführenden Angaben und zur Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Nach IAS 1.112 hat der Anhang folgende Informationen zu enthalten: Informationen zu den Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses und die spezifischen Rechnungslegungsmethoden...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Angaben zum Kapital

Tz. 204 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der IASB ist der Auffassung, dass die Höhe des Kapitals eines Unternehmens und die Art und Weise, wie es gemanagt wird, wichtige Faktoren für Bilanzleser darstellen, um das Risikoprofil eines Unternehmens zu beurteilen (IAS 1.BC86). Aus diesen Gründen verlangt IAS 1.134 die Angabe von Informationen, die den Nutzern von Abschlüssen eine Beurt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Beizulegender Zeitwert (fair value)

Tz. 32 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Definition des beizulegenden Zeitwerts (fair value) findet sich seit 2011 in einem eigenen Methodenstandard – IFRS 13 Fair Value Measurement – und wurde in IAS 32 unverändert übernommen. Danach ist der beizulegende Zeitwert derjenige Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Ve...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Integrativer versus eigenständiger Ansatz der Erfolgsermittlung

Tz. 91 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im US-amerikanischen Schrifttum wurde zum einen der integrale Ansatz (integral view) und zum anderen der eigenständige oder diskrete Ansatz (independent view oder discrete view) entwickelt. Die Kritik an diesen beiden Ansätzen brachte als Kompromiss den kombinierten Ansatz (combination view) hervor. Tz. 92 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der integra...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen in der Bilanz

Tz. 116 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Zusätzliche Posten (inkl. Disaggregation der in IAS 1.54 aufgeführten Posten), Überschriften und Zwischensummen sind darzustellen, wenn dies für das Verständnis des Abschlusses relevant ist (IAS 1.55; zur Disaggregation von Posten vgl. Tz. 115 und 119ff.)). Insoweit unterliegen die vorzunehmenden Erweiterungen der Gliederung dem Ermessen der...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Überblick

Tz. 15 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Beabsichtigt ein Unternehmen in seinem Zwischenbericht einen verkürzten Abschluss aufzustellen, so muss der Zwischenbericht gemäß IAS 34.8 mindestens die folgenden Bestandteile enthalten:mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Inhalt einer verkürzten Kapitalflussrechnung

Tz. 39 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Eine Kapitalflussrechnung (statement of cash flows) soll über die Finanzlage eines Unternehmens informieren, dh. darüber, ob und wie das Unternehmen finanzielle Mittel erwirtschaftet hat und welche Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen ergriffen wurden (vgl. IAS 7.4). Die Kapitalflussrechnung gibt ferner Auskunft darüber, wieweit das Unter...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Vorbemerkung

Tz. 43 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34.15–16A regelt, welche Anhangangaben in einem verkürzten Abschluss mindestens enthalten sein müssen, mittels derer die Adressaten eines Zwischenberichts über bedeutende Ereignisse und Geschäftsvorfälle des Unternehmens informiert werden sollen, die sich seit der Aufstellung des letzten Geschäftsberichts ereignet haben. Die Konzeption de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd.3 IFRIC 10: Zwischenberichterstattung und unterjährige Wertminderung

Tz. 142 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Am 20.07.2006 hat das damalige International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), nunmehr IFRS Interpretations Committee (IFRS IC), die Interpretation IFRIC 10 "Interim Financial Reporting and Impairment" verabschiedet. Diese Interpretation wurde am 01.07.2007 durch Indossierung in das EU-Recht übernommen. Die Interpretation...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Quellen von Schätzungsunsicherheiten

Tz. 195 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Nach IAS 1.125 hat ein Unternehmen Angaben zu den wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und über sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zu machen, die ein erhebliches Risiko in sich bergen, wesentliche Anpassungen von Buchwerten von ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Ges...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VIII. Vergleichsinformationen

Tz. 60 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Mindestvergleichsangaben Sofern andere IFRS nicht Abweichendes zulassen oder fordern, müssen gem. IAS 1.38 für alle betragsmäßigen Angaben in der Berichtsperiode die entsprechenden Vergleichsinformationen für Vorjahre angegeben werden. Eine derartige Ausnahme enthält bspw. IAS 37.84 hinsichtlich des Rückstellungsspiegels. Eine weitere Ausnahme...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Bewertung des Ertragsteueraufwands

Tz. 157 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Da Ertragsteuern Jahressteuern sind, werden sie durch die Finanzbehörden nicht quartalsweise oder halbjährlich festgesetzt. Damit die Quartalsergebnisse nicht ohne Steueraufwand ermittelt bzw. ausgewiesen werden, müssen für Zwecke der Zwischenberichterstattung die auf das Quartalsergebnis entfallenden Ertragsteuern geschätzt werden. Dazu wir...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Ausweis von Zinsen, Dividenden und Bewertungserfolgen

Tz. 91 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis der Erfolgswirkungen eines emittierten Finanzinstruments hängt unmittelbar von dessen Einstufung als finanzielle Verbindlichkeit oder Eigenkapitalinstrument ab (IAS 32.35f.): Sämtliche Ausschüttungen auf finanzielle Verbindlichkeiten sind erfolgswirksam zu erfassen. Alle auf Eigenkapitalinstrumente entfallenden Ausschüttungen werden...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Anforderungen

Tz. 136 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Abschnitt "Gewinn oder Verlust" oder in der gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung sind die folgenden Posten, soweit einschlägig und wesentlich (vgl. Tz. 88), darzustellen (IAS 1.82): (Umsatz-)Erlöse (dabei separater Ausweis von Zinserträgen, die gem. IFRS 9 auf Basis der Effektivzinsmethode ermittelt wurden, sowie von versicherungstechni...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Zusätzliche Angaben

Tz. 165 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Sowohl IAS 1 als auch zahlreiche andere Standards fordern zusätzliche Angaben betreffend die Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung), die wahlweise im Anhang oder in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) zu machen sind. So sind nach IAS 1.97 für wes...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inhalt einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung

Tz. 25 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung (condensed statement(s) of financial performance) im Zwischenbericht soll den Adressaten des Zwischenberichts unterstützen, die Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens unterjährig zu beurteilen (vgl. Federspieler, 1999, S. 183; ED E 57.10). Tz. 26 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 enthält ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Arten von Sicherungsbeziehungen

Rn. 452 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach IFRS 9 existieren drei Arten von Sicherungsbeziehungen (vgl. IFRS 9.6.5.2):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zulässige Grundgeschäfte

Rn. 455 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als gesicherte Grundgeschäfte kommen folgende Geschäfte infrage:mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.1 Aufgliederung der offenen Rücklagen

Rz. 33 Nach IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.63 ff. kann das Eigenkapital, eigentlich als Restgröße definiert, unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen (vor oder nach Verwendung) und Kapitalerhaltungsrücklagen. Des Weiteren können nach IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.66 andere (steuerliche) Rücklagen gebildet werden, wenn das nationale Steuerrecht bei einem Übertr...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.2 Einstellungen und Entnahmen

Rz. 34 Wie vorstehend ausgeführt, kann das Eigenkapital gemäß IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.65 unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen, Kapitalerhaltungsrücklagen und andere Rücklagen. Zur Dotierung der Rücklagen bestimmt das IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.66: "Die Dotierung von Rücklagen ist manchmal durch die gesellschaftsrechtlichen Statuten oder andere Ges...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.6 Stille Rücklagen (Reserven)

Rz. 38 Nach den IFRS – konkret IAS 1.15 – sind die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen, und da diese Generalnorm Vorrang gegenüber den Einzelnormen hat[1], haben stille Rücklagen nach IFRS wenig Platz. So hat auch das Vorsichtsprinzip – wenn auch noch aus IAS 37 ablesbar, zuminde...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.1 Ermittlung von Wertminderungen und Wertaufholungen im langfristigen Vermögen

Rz. 85 Obwohl auch bei der Ermittlung von Wertminderungsaufwendungen nach IFRS im Prinzip der Einzelbewertungsgrundsatz gilt, ist von diesem Grundsatz abzuweichen, wenn einem Vermögenswert keine Zahlungsströme aus der betrieblichen Nutzung zugeordnet werden können, die von anderen Vermögenswerten unabhängig sind.[1] Bewertungseinheiten für die Durchführung des Asset-Impairme...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.2.1 Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Rz. 93 Abgrenzung der Geschäftsmodelle für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte IFRS 9 unterscheidet die 4 unter Rz. 28 genannten Kategorien finanzieller Vermögenswerte. Entscheidend für die Primärzuordnung von finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte und der erfolgsneutral zum beizule...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile

Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss (der Buchführung mit Inventar) einer Geschäftsperiode[1] dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Einzel-Jahresabschluss und verweist auf vertiefende Beiträge im Handbuch der Bilanzierung. Rz. 2 Bei Kaufleut...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.3 Verdeckte Ausweiswahlrechte in der Ergebnisrechnung

Rz. 113 Wie unter Rz. 56b dargestellt, enthält IFRS 18 gewisse Ermessensspielräume in Bezug auf die Untergliederung der GuV-Rechnung in die Kategorien und damit in Bezug auf die Abgrenzung der Kategorien (Rz. 114), die Untergliederung der Aufwendungen in der betrieblichen Kategorie (Rz. 115) und den Postenausweis innerhalb der Kategorien (Rz. 115a). Rz. 114 IFRS 18 grenzt die be...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.6 Bewertungswahlrechte aus Praktikabilitätserwägungen

Rz. 39a Die erst seit wenigen Jahren anzuwendenden IFRS 15 und IFRS 16 enthalten eine Reihe von aus Praktikabilitätsgründen aufgenommenen Bewertungswahlrechten. Rz. 39b In IFRS 15 "Erlöse aus Kundenverträgen" können als echte Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte eingestuft werden: Nach IFRS 15.63 darf auf die Herausrechnung eines Finanzierungskostenanteils aus der Gegenleis...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Jahresabschlusspolitik hat allgemein die Aufgabe, das "Rohmaterial" eines Jahresabschlusses im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten durch geeignete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismaßnahmen [1] so aufzubereiten, dass die vom Unternehmen bzw. Konzern gewünschten oder beabsichtigten Schlussfolgerungen möglichst durch die Jahresabschlussanalysten, z. B....mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 7 Würdigung der Bilanzpolitik nach IFRS

Rz. 144 Durch die Orientierung an der Informationsfunktion und die übergeordnete Stellung der Generalnorm war und ist Bilanzpolitik nach deutschem Verständnis nach den IFRS qua Definition ausgeschlossen (Rz. 3a). Offene und verdeckte Wahlrechte sollen vom Bilanzierenden so genutzt werden, dass die bestmögliche (tatsachengetreue) Abbildung für die Adressaten herauskommt. Glei...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei der Folgebewertung des goodwill

Rz. 132 Nach den derzeitigen Normen[1] ist die ZGE II, der ein goodwill zugeordnet ist,[2] im Regelfall jährlich[3] auf einen möglichen Wertminderungsbedarf zu überprüfen, ohne dass es des Vorliegens eines besonderen Wertminderungsindikators bedarf. Einflussparameter auf die Höhe des in der Folgebewertung gegebenenfalls vorzunehmenden asset impairment liegen insbesondere in C...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.3 Bewertung von Beteiligungen im separaten Einzelabschluss

Rz. 18 Für die Bewertung der Beteiligungen im separaten Einzelabschluss besteht gemäß IAS 27.10 Satz 1 folgendes Wahlrecht: Entweder werden die Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (ausgenommen gemeinschaftliche Tätigkeiten[1]) sowie assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten, in Übereinstimmung mit IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode nac...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1 Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Mietereinbauten und sonstige Ein-, Um- oder Ausbaumaßnahmen am Leasinggegenstand

Tz. 65d Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Leasingnehmer können – sofern der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer des underlying asset zustimmt – Ein-, Um- oder Ausbaumaßnahmen an diesem von ihm gemieteten Vermögenswert vornehmen. Nimmt der Leasingnehmer eine solche Baumaßnahme an dem zugrunde liegenden Vermögenswert auf eigene Rechnung vor und sind die damit verbundenen Kosten ni...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Variable Zahlungen inklusive quasi-fixen Zahlungen

Tz. 58b Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Eine besondere Aufmerksamkeit im Rahmen der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit erfordern variable Leasingzahlungen. Mit Blick auf die Regelungssystematik des IFRS 16.27f. und den begleitenden Basis for Conclusions (IFRS 16.BC163–BC169) ist dabei zwischen den folgenden Ausprägungen variabler Zahlungen zu unterscheiden: Variable Zahlungen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Regelungen des IFRS 16 sind sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber grundsätzlich für alle Verträge einschlägig, die ein Leasingverhältnis begründen oder enthalten, einschließlich solcher, bei denen ein Nutzungsrecht im Rahmen eines Unterleasingverhältnisses (sublease) weitervermietet wird (IFRS 16.3; zu subleases vgl. T...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Tz. 8 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die zweite Erleichterungsvorschrift gilt für Leasingverhältnisse, denen ein geringwertiger Vermögenswert (low value asset) zugrunde liegt. Der IASB definiert indes nicht explizit im Standard, wodurch ein geringwertiger Vermögenswert gekennzeichnet ist. In den offiziellen Anwendungsleitlinien sind lediglich qualitative Kriterien verankert, die ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Anfängliche direkte Kosten

Tz. 64 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Dem Leasingnehmer entstandene anfängliche direkte Kosten (initial direct costs) sind nach IFRS 16.24 (c) Teil der Anschaffungskosten und erhöhen damit den erstmaligen Wertansatz des Nutzungsrechts. Unter anfänglichen direkten Kosten iSd. IFRS 16 sind jene Kosten zu verstehen, die bei der Erlangung des Leasingverhältnisses entstanden sind, abe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Temporäre Erleichterungsvorschrift zur Abbildung von Mietkonzessionen im Kontext der Corona-Pandemie

Tz. 75e Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie (COVID-19) im Jahr 2020 haben in vielen Ländern Leasinggeber ihren Leasingnehmern Mietzugeständnisse (rent concessions) gewährt, bspw. in Form eines Erlasses oder von Stundungen der Leasingzahlungen. Für derartige Zugeständnisse müssten Leasingnehmer im Rahmen der Anwendung von IFRS 16 eigentlich beu...mehr