Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
Rz. 1029
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
IFRS 9 ist gegenwärtig Gegenstand eines sog. Post Implementation Review (nachfolgend PIR) durch den IASB. Ziel des PIR ist die Beurteilung, ob die Vorschriften des IFRS 9 die Bilanzierung verbessert haben und das Gewinnen von potenziellen Erkenntnissen, wie das zukünftige Standard Setting gestaltet und verbessert werden kann.
Rz. 1030
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Im Mai 2024 veröffentlichte der IASB die finalen Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments (proposed amendments to IFRS 9 and IFRS 7). Sie sehen folgende Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 vor:
Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten, die durch elektronischen Zahlungsverkehr erfüllt werden
Mit den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9 ermöglicht der IASB Unternehmen finanzielle Verbindlichkeiten, die über ein elektronisches Zahlungssystem abgewickelt werden, auszubuchen, auch wenn das Unternehmen noch keine Barmittel geliefert hat. Diese neu eingeräumte Möglichkeit darf nach dem neu eingefügten IFRS 9.B3.3.8 allerdings nur bei erfolgter Einleitung des Zahlungsauftrags und Vorliegen der folgenden Kriterien zur Anwendung kommen:
- Das Unternehmen hat keine praktische Möglichkeit, den Zahlungsauftrag zu widerrufen, zu stoppen oder zu ändern,
- das Unternehmen hat keine praktische Möglichkeit, auf die Zahlungsmittel zuzugreifen, die aufgrund der Zahlungsanweisung für den Zahlungsauftrag verwendet werden sollen, und
- das mit dem elektronischen Zahlungssystem verbundene Abwicklungsrisiko ist unbedeutend.
Entscheidet sich ein Unternehmen für die Anwendung der neu eingefügten Ausbuchungsoption, ist es verpflichtet, diese auf sämtliche Abwicklungen anzuwenden, die über dasselbe elektronische Zahlungssystem erfolgen.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll den Bedenken d...