Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / gg. Diskontierungszinssatz

Tz. 60 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die für die Erstbewertung relevanten Leasingzahlungen (vgl. Tz. 58–58n) müssen für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit diskontiert werden (IFRS 16.26). Folglich bedarf es eines Diskontierungszinssatzes. Dabei unterscheidet IFRS 16.26 zwischen dem dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegenden Zinssatz iSe. internen Zinsfußes (interna...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung, Entstehung und konzeptionelle Orientierung

Tz. 1 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Für geschäftliche Aktivitäten werden oftmals kapitalintensive Vermögenswerte des Anlagevermögens wie bspw. Maschinen zur Produktion von Gütern benötigt. Eine solche Nutzung der Vermögenswerte kann auf unterschiedlichen Rechtspositionen gründen (vgl. Ewelt-Knauer, 2010, S. 65). So kann ein Vermögenswert von einer Partei entweder durch ein (wirt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Trennung von unterschiedlichen Komponenten eines Vertrags

Tz. 36 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Leasingverhältnisse werden im Kontext der zunehmenden Dienstleistungsgesellschaft verstärkt nicht mehr isoliert, sondern mit zusätzlichen Serviceleistungen, die nicht die Leasingdefinition nach IFRS 16.9 erfüllen (vgl. Tz. 16ff.), in einem Gesamtvertragswerk als Paket vereinbart (vgl. Wätjen, 2020, S. 1f. mwN). So wird bspw. im Rahmen des sog...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Recht auf wirtschaftliche Nutzenziehung

Tz. 27 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Mit Blick auf das erste Kontrollkriterium – Recht auf im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substantially all of the economic benefits) – muss beurteilt werden, ob der Kunde bzw. potenzielle Leasingnehmer tatsächlich "die Früchte" aus seiner Verwendung des Vermögenswertes ernten kann. Dabei ist zu beachten, dass ein Kun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Laufzeit des Leasingverhältnisses

Tz. 41 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses (lease term) ist für dessen Bilanzierung von besonderer Bedeutung. So determiniert bspw. die Laufzeit für den Leasingnehmer im Rahmen der Bewertung, über welchen Zeitraum Leasingzahlungen bei der Leasingverbindlichkeit und damit auch beim korrespondierenden Nutzungsrecht einzubeziehen sin...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Restwertgarantien

Tz. 58g Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Ferner sind aufseiten des Leasingnehmers voraussichtlich zu entrichtende Zahlungen aufgrund von zugesagten Restwertgarantien (residual value guarantees) bei der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen (IFRS 16.27 (c)). IFRS 16 definiert eine Restwertgarantie als eine zugunsten des Leasinggebers gewährte Garantie, wonach d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Neubeurteilung des Leasingverhältnisses

Tz. 68 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Gemäß IFRS 16.39 ist der Leasingnehmer nach dem Bereitstellungsdatum dazu verpflichtet, das Leasingverhältnis sowohl hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Erstbewertung getroffenen Einschätzungen als auch mit Blick auf bestimmte Änderungen von Marktfaktoren fortlaufend zu überprüfen. In Abgrenzung zur Modifikation eines Leasingverhältnisses, die...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Portfolioausnahme

Tz. 9 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die dritte Erleichterungsvorschrift – die sog. Portfolioausnahme oder auch Portfolioerleichterung – ist sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber einschlägig (IFRS 16.B1; siehe zum Regelungspendant im Kontext der Umsatzerfassung aus Kundenverträgen IFRS 15.4). Im Kontext der Leasingbilanzierung ist die maßgebliche Bilanzierung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Substanzielle Austauschrechte

Tz. 20 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Zu beachten ist, dass nicht jeder spezifizierte Vermögenswert uno actu als identifiziert gilt. So ist das Kriterium der Identifizierbarkeit nicht erfüllt, wenn der Vermögenswert zwar spezifizierbar ist, der potenzielle Leasinggeber jedoch – ausnahmsweise (IFRS 16.BC114) – ein substanzielles Austauschrecht (substantive substitution right) währ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Recht auf Bestimmung der Nutzung

Tz. 28 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Während das erste Kontrollkriterium (obtain substantially all of the economic benefits) danach fragt, ob dem potenziellen Leasingnehmer die wirtschaftliche Nutzenziehung aus dem Leasingobjekt zusteht (benefit element der Kontrolle), widmet sich das zweite Kriterium ( right to direct the use ) der Frage, wer die konkrete Nutzung des Leasingobjek...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Bilanzielle Abbildung bei Vorliegen eines Verkaufs

Tz. 154 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Liegt ein Verkauf nach IFRS 15 vom Verkäufer/Leasingnehmer an den Käufer/Leasinggeber vor, so muss der Käufer/Leasinggeber den erworbenen Vermögenswert gem. den einschlägigen Standards für die bilanzielle Abbildung von Erwerben nichtfinanzieller Vermögenswerte – also wohl regelmäßig nach IAS 16 – bilanziell erfassen (IFRS 16.100 (b)). Zusätz...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 6 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der IASB hat in IFRS 16 einige – für die Praxis äußerst relevante – Erleichterungsvorschriften implementiert, um ein verhältnismäßiges Gleichgewicht zwischen den Kosten der Bilanzierung für den Ersteller auf der einen Seite und dem daraus resultierenden Nutzen für die Adressaten aus den bereitgestellten Informationen auf der anderen Seite in E...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Anschaffungskostenmodell

Tz. 67a Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Im Rahmen der Anwendung des Anschaffungskostenmodells (cost model) sind die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts planmäßig und im Fall einer Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben (IFRS 16.30 (a); vgl. ausführlich zum Anschaffungskostenmodell IFRS-Komm., Teil B, IAS 16, Tz. 29a iVm. 40ff.). Zur planmäßigen Abschreibung – bei der explizi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines und Vorliegen eines Verkaufs

Tz. 151 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Bei sog. Sale-and-lease-back-Transaktionen wird in einem ersten Schritt ein Vermögenswert an eine andere Partei veräußert (sale). In einem zweiten Schritt wird seitens des Verkäufers der vormals übertragene Vermögenswert von dieser ankaufenden Partei im Rahmen eines Leasingverhältnisses zurückgemietet (lease-back). Folglich tritt der Verkäuf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Verfahren zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes

Tz. 46 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes gilt IFRS 13. Seine grundsätzliche Ermittlung wurde oben (vgl. Tz. 32–32g) beschrieben. Gemäß der in IFRS 13 geschaffenen Hierarchie geht es darum, möglichst nachprüfbare Einsatzgrößen zu verwenden. Deshalb stehen in der Hierarchie notierte und unangepasste Preise aus aktiven Märkten für identis...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Latente Steuern

Tz. 58 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Insbesondere bei der Bilanzierung von Immobilien zum beizulegenden Zeitwert entstehen regelmäßig zu versteuernde temporäre Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert der Immobilie und dem korrespondierenden Steuerwert. Grund hierfür ist, dass steuerlich zumeist zu (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wird und unrealisier...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick über die Bestandteile der Anschaffungskosten

Tz. 61 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Bei der erstmaligen Bewertung ist das Nutzungsrecht mit seinen Anschaffungskosten (at cost) zu bewerten (IFRS 16.23). Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts werden maßgeblich durch den Zugangswert der Leasingverbindlichkeit (vgl. Tz. 57ff.) determiniert (IFRS 16.24 (a)), allerdings sind ausgehend von diesem Wert weitere Erhöhungen bzw. Abz...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Zusammenfassung von Verträgen

Tz. 10 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Mit IFRS 16.B2 enthalten die Vorgaben zur Leasingbilanzierung – analog zu IFRS 15.17 im Kontext der Umsatzerfassung aus Kundenverträgen – eine explizite Regelung zur verpflichtenden Zusammenfassung von Verträgen zu einer Bilanzierungseinheit (unit of account), die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (sog. linked trans...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Anhangangaben

Tz. 80 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Leasingnehmer sind dazu verpflichtet, umfangreiche qualitative und quantitative Anhangangaben über ihre Leasingverhältnisse zu machen. Vorgelagert zu den konkreten Vorschriften über die Anhangangaben formuliert der Standardsetzer in IFRS 16.51 das Ziel der Anhangangaben (objective of the disclosures), wonach die Adressaten der IFRS-Berichters...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Besonderheiten bei Immobilienleasing

Tz. 131 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Bei der Klassifizierung eines Leasingverhältnisses über ein unbebautes Grundstück bzw. der Grundstückskomponente eines Leasingverhältnisses (vgl. Tz. 132f.) muss der Leasinggeber nach IFRS 16.B55 zwingend berücksichtigen, dass Grundstücke regelmäßig eine unbegrenzte wirtschaftliche Nutzungsdauer (indefinite economic life) haben. In einer frü...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung und Entstehung

Tz. 1 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Standard behandelt Immobilien, die als Finanzinvestition gehalten werden, hinsichtlich Ansatz, Bewertung und Angaben. Immobilien sind standortgebundene, langfristig nutzbare und heterogene Güter, für die sich eigenständige Märkte herausbilden (vgl. Zülch 2003, S. 20f.). IAS 40 wurde erstmals im April 2000 verabschiedet und ersetzte IAS 25, ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Eigentümergenutzte Immobilien

Tz. 8 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Eine eigentümergenutzte Immobilie ist eine vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer als Nutzungsrecht zur Produktion oder dem Angebot von Gütern und Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehaltene Immobilie (IAS 40.5). Tz. 9 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Unterschied zwischen Finanzinvestitionen in Immobilien und eigentümergenutzten Immobilie...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Erbbaurechte

Tz. 34 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 In Deutschland besteht die Möglichkeit, sich – alternativ zur gewöhnlichen Anmietung – ein vertragliches Nutzungsrecht an einem Grundstück durch ein sog. Erbbaurecht im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags zu sichern. Dem Begünstigten, der Erbbauberechtigte, der nicht zugleich Eigentümer des Grundstücks ist, wird dabei das veräußerliche und vere...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Rückbau- und Wiederherstellungskosten

Tz. 65 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Bestehen für den Leasingnehmer im Zusammenhang mit dem Leasingverhältnis Rückbau- und/oder Wiederherstellungsverpflichtungen in Bezug auf das Leasingobjekt oder dessen Standort, so muss er diese Verpflichtungen gem. IFRS 16.24 (d) iVm. IFRS 16.25 wie folgt bilanzieren: Die geschätzten Kosten aus einer solchen Verpflichtung sind in die Anschaff...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ausweis

Tz. 144 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Leasinggeber muss im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses den Wert seiner Nettoinvestition in das Leasingverhältnis auf der Aktivseite der Bilanz als Forderung ausweisen (IFRS 16.67). Ein gesonderter Ausweis der Leasingforderungen von möglichen anderen Forderungen des Leasinggebers kann mit Blick auf IAS 1.55 erforderlich sein....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Anhangangaben

Tz. 147 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Leasinggeber muss verschiedene quantitative und qualitative Anhangangaben machen. Das Ziel der Anhangangaben (objective of the disclosures) ist, dass die gemachten Angaben – zusammen mit den durch die Bilanz, durch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie durch die Kapitalflussrechnung vermittelten Informationen – die Adressaten der IFRS-Be...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gewinn- und Verlustrechnung

Tz. 78 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 In der Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers müssen die Abschreibungs- und Zinsaufwendungen aus bilanzwirksamen Leasingverhältnissen getrennt voneinander ausgewiesen werden (IFRS 16.49; zur Begründung IFRS 16.BC41–BC56). Dabei ist der Abschreibungsaufwand den betrieblichen Aufwendungen (operating costs) zuzuordnen und beeinflusst dam...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Unterleasingverhältnisse

Tz. 161 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Ein sog. Unterleasingverhältnis/Untermietverhältnis (sublease) liegt vor, wenn ein Leasingobjekt aus einem Hauptleasingverhältnis (head lease) durch den Leasingnehmer dieses Hauptleasingverhältnisses an eine dritte Partei im Rahmen eines weiteren Leasingverhältnisses weitervermietet wird, das Hauptleasingverhältnis dabei aber wirksam bleibt ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 101 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 In den ersten Entwürfen zum neuen Leasingbilanzierungsstandard IFRS 16 wurde zunächst diskutiert, das Nutzungsrechtsmodell auch auf den Leasinggeber zu übertragen, was jedoch auf starke Kritik gestoßen ist (vgl. Tz. 2f.). Hier ist zu beachten, dass sich die Kritik an den Regelungen des IAS 17 vornehmlich auf die großen Möglichkeiten zu Off-B...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Stellung der Beispiele und Indikatoren

Tz. 104 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die abstrakte Orientierung an den Chancen und Risiken wird vom IASB durch verschiedene Beispiele und Indikatoren in IFRS 16.63 und IFRS 16.64 operationalisiert, die regelmäßig maßgeblich die Verteilung der Chancen und Risiken beeinflussen. So können mit Blick auf die Beispiele in IFRS 16.63 die Übertragungskonditionen am Ende der Laufzeit, d...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1 IFRS-GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis als Bestandteil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 In Deutschland ist die EU-Verordnung, welche die Anwendung der IAS/IFRS-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne grundsätzlich verpflichtend vorsieht,[1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) umgesetzt worden. Neben der sich be...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Ergänzende Prinzipien der GuV nach IFRS

Rz. 29 Entsprechend wie in der HGB-Rechnungslegung gelten für die IFRS-GuV-Rechnung die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen, die im Wesentlichen im Conceptual Framework niedergelegt sind. Im Gegensatz zur HGB-Rechnungslegung enthalten die IFRS keine spezifischen Gliederungsvorschriften für Unternehmen, die in einer bestimmten Rechtsform geführt werden o...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.3 Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 14 Die IFRS anwendenden Unternehmen haben bei der Überleitung von den Erlösen auf das Betriebsergebnis (Zwischenergebnis der in der betrieblichen Kategorie erfassten Erträge und Aufwendungen) in der GuV-Rechnung die grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren,[1] je nach dem, welche Darstellungsform zur nützlichsten str...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.1 Struktur

Rz. 119 Wie bereits unter Rz. 5 ausgeführt, ist seit den Amendments vom Juni 2011 der "sonstige Gesamtergebnis"-Abschnitt der GuV-Rechnung und des sonstigen Gesamtergebnisses in 2 Unterabschnitte bzw. Kategorien zu untergliedern: sonstiges Gesamtergebnis aus bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu reklassifizierenden Posten und sonstiges Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizier...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.4 Trennung von Periodenergebnis und sonstigem Gesamtergebnis

Rz. 17 Obwohl allein die Ergebnisrechnung, die aus der GuV-Rechnung und dem sonstigen Gesamtergebnis besteht, als ein Rechnungslegungsinstrument im Sinne der IFRS-Rechnungslegung gilt und die GuV-Rechnung somit kein eigenes Rechnungslegungsinstrument darstellt, bleibt auch bei Darstellung der Gesamtergebnisrechnung in einem einzigen Abschlussinstrument[1] der Grundsatz gewah...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.5 Erfolgsstrukturanalyse der IFRS-GuV

Rz. 24 Die Erfolgsstrukturanalyse will auf Basis der im Abschluss ausgewiesenen Daten Aussagen über das Zustandekommen des Jahresergebnisses, seiner Komponenten sowie deren Nachhaltigkeit generieren, um hierauf aufbauend Prognosen über das künftige Ergebnispotenzial durchzuführen.[1] Die Möglichkeiten der Erfolgsstrukturanalyse eines Abschlusses werden durch Gliederungs- und...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.3 Aggregation von Erträgen und Aufwendungen zu in der GuV-Rechnung auszuweisenden Abschlussposten

Rz. 22a Ausführlich geht der IASB in IFRS 18.41 ff. auf die Grundsätze zur Aggregation und Disaggregation von Erträgen und Aufwendungen in den IFRS-Abschlussinstrumenten und damit auch in der IFRS-GuV ein. Eine Aggregation von Posten (z. B. Erträge und Aufwendungen) in einem Abschlussinstrument, u. a. der IFRS-GuV bzw. der IFRS-Gesamtergebnisrechnung, zu einem Abschlussposte...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.3 Bewertungsergebnisse aus Zeitwertänderungen von nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten

Rz. 130 Bei Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten können (unwiderrufliche Option!) Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, bei ihrer erstmaligen Erfassung unwiderruflich der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente" zugeordnet werden.[1] Das für diese Ei...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.6 Eigenkapital im IFRS-Abschluss

Rz. 36a In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern; oder mit e...mehr

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Anhang nach IFRS / 1 Anhang als Teil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 Nach IFRS 18.10 [1] umfasst ein vollständiger IFRS-Abschluss folgende Bestandteile: Ergebnisrechnung Bilanz, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhang, Vergleichsinformationen für die Vorjahresperiode gem. IFRS 18.31–.32 und in Fällen einer Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bzw. anderen Fällen retrospektiver Abschlussänderungen oder bei Um...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 8.27A hat eine Berichterstattende Einheit wesentliche Angaben zu seinen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu machen. Die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind dann wesentlich, wenn bei gemeinsamer Betrachtung mit anderen im Abschluss enthaltenen Informationen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass diese Entscheidungen...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.1 Relevanz

Rz. 6 Eine relevante Finanzinformation besitzt die Eigenschaft, Unterschiede in den Entscheidungen der Abschlussadressaten bewirken zu können (Conceptual Framework. Kap. 2. 6 Satz 1). Eine konkrete Verhaltens- bzw. Entscheidungsbeeinflussung wird jedoch nicht gefordert; begründet wird diese eher zurückhaltend scheinende Formulierung damit, dass sich bestimmte Reaktionen kaum...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.2 Glaubwürdige Darstellung

Rz. 9 Gem. Conceptual Framework. Kap. 2.12 Satz 2 liegt eine glaubwürdige Darstellung dann vor, wenn die Informationen die ihnen zugrunde liegenden ökonomischen Sachverhalte möglichst getreu widerspiegeln, die sie vorgeben abzubilden. Aus dem Grundsatz der glaubwürdigen Darstellung folgt insbesondere, dass die im IFRS-Abschluss als Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwe...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.3 Leasing nach IFRS

Rz. 93 Generell sollen im Anhang in Bezug auf die Leasingverhältnisse Informationen offengelegt werden, welche gemeinsam mit den in Bilanz, GuV-Rechnung und Kapitalflussrechnung dargestellten Informationen den Abschlussnutzern ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Leasinggeschäften auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln.[1] Rz. 94 Für Leasingnehmer sch...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.5 Beteiligungen

Rz. 99 Hinsichtlich der Anhangangaben für Beteiligungen ist zwischen dem Konzernabschluss und dem separaten Einzelabschluss zu unterscheiden. Auch wenn IAS 27.3 nicht die Aufstellung eines separaten Einzelabschlusses fordert, so sind im Falle seiner Aufstellung dennoch eine Anteilsbesitzliste der wesentlichen Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und ...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.1 Funktionen des Anhangs

Rz. 4 Der Anhang zum IFRS-Abschluss nimmt im Wesentlichen 3 Aufgaben wahr:[1] Erläuterungsfunktion Der Anhang soll durch spezielle Angaben die Vorgehensweise bei der Abbildung von Sachverhalten in anderen Teilen des Abschlusses, insbesondere jedoch in Bilanz und (Gesamt-)Ergebnisrechnung, erläutern.[2] Diese Funktion wird explizit in IFRS 18.113 a) angesprochen. Hiernach soll ...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.5 Verständlichkeit

Rz. 18 Die Klassifizierung, die Kennzeichnung und die Präsentation von Informationen in einer klaren und knappen Weise sind wesentliche Elemente, welche Informationen verständlich machen.[1] Die qualitative Anforderung der Verständlichkeit zielt somit in erster Linie auf die formale Darstellung von (Finanz-)Informationen ab. Verständlichkeit ist im Kontext der (IFRS-)Finanzb...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.3 Gliederungsstruktur für den IFRS-Anhang

Rz. 21 Bereits die Amendments zu IAS 1 vom Dezember 2014 führten dazu, dass der IASB den IFRS-Abschlusserstellern größere Freiheitsräume hinsichtlich der Strukturierung des Anhangs einräumte.[1] Der IFRS-Abschlussersteller hat bei der Festlegung der Gliederung des IFRS-Anhangs vor allem die Aspekte der Relevanz und der Verständlichkeit besonders zu beachten. So können der Dar...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.6 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Rz. 189 Informationen über Beziehungen des Bericht erstattenden Unternehmens zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind nach Auffassung des IASB notwendig, da die Möglichkeit existiert, dass nahestehende Unternehmen und Personen Geschäfte tätigen, die fremde Dritte nicht eingehen bzw. in anderer Höhe abwickeln würden. Daher können solche Geschäfte sich auf die Vermögens-...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.10.1 Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen

Rz. 122 Für die Bereitstellung von Anhangangaben zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen fällt den Bilanzierenden die Aufgabe zu, innerhalb des vorgegebenen Rahmens Informationsrelevanz und Detaillierungsgrad gegeneinander abzuwägen,[1] wobei erkennbar die Berichterstattung über die aus den leistungsorientierten Versorgungsplänen resultierenden Risiken eine zent...mehr