Dr. Niels Henckel
, Prof. Dr. Christian Fink
Rz. 180a
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Hintergrund für die Einführung von verpflichtenden Angaben zu unternehmensspezifischen Performance-Kennzahlen ist ihre regelmäßige und weit verbreitete Veröffentlichung; das prominente Beispiel hierfür ist das EBITDA (earnings before interests taxes depreciation and amortization) in diversen Variationen. Gemeinsam ist diesen unternehmensspezifischen Performance-Kennzahlen, dass sie von den Unternehmen nicht zwingend stetig selbst definiert werden, zeit- und unternehmensübergreifende Vergleiche entsprechend kaum möglich sind und bei ihnen ausgewählte Ergebnisbestandteile, z. B. ungewöhnliche, betriebsfremde oder zahlungsunwirksame, aus dem durch das angewandte Rechnungslegungssystem definierten Ergebnis herausgerechnet werden. Die Kennzahlen sollen unternehmensspezifische Informationen zur Ertragslage bereitstellen. Da jedoch vornehmlich Aufwendungen in den jeweiligen Kennzahlen nicht berücksichtigt werden und sie somit durchaus auch für eine bessere Darstellung der Ertragslage genutzt werden, sind sie stark in die Kritik geraten. Dennoch sind sie auch für die Bereitstellung nützlicher unternehmensspezifischer Informationen zur Ertragslage aus Sicht des Managements geeignet, weshalb der IASB verpflichtende Angaben zu diesen Kennzahlen über IFRS 18 eingeführt hat, die zu einer Verbesserung der Transparenz und der Herbeiführung eines Disziplinierungseffekts bei ihrer Verwendung führen sollen (IFRS 18.BC326). In IFRS 18 werden sie als unternehmensspezifische Performance-Kennzahlen (management performance measures (MPM)) bezeichnet.
Rz. 180b
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
MPMs sind als Zwischensumme (subtotal) von Erträgen und Aufwendungen definiert, deren Verwendung (IFRS 18.117)
- in der öffentlichen Kommunikation außerhalb der Abschlussberichte...