Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
Rz. 451
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten treten Zweifel hinsichtlich der Aktivierungsfähigkeit am deutlichsten hervor. Durch Schaffung von Vermögen signalisiert ein Unternehmen grundsätzlich positive Signale für die Zukunft, mangels Marktbestätigung oder objektiver Bestimmung von potenziellen Kosteneinsparungen kann die Beurteilung des wahrscheinlich zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens aber ermessensbehaftet sein. Die verlässliche Bewertung der zugrunde liegenden Herstellungskosten schafft weitere operative Hürden.
Unterschiedliche Aktivierungsquoten selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte in der Praxis sind teilweise in den zusätzlichen Aktivierungskriterien begründet, aber auch in den Spezifika einiger Branchen. In der Automobilbranche erscheint die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte unproblematischer als in der Pharmabranche aufgrund der verlässlicheren Einschätzung zur technischen Realisierbarkeit der Entwicklung (vgl. Tz. 455). In der Softwareentwicklung werden IT-Ausgaben nicht selten aufwandswirksam erfasst, da sich die Trennung von Ausgaben der Forschungs- und Entwicklungsphase als schwierig gestaltet.
Rz. 452
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte besteht ein grundsätzliches Aktivierungsgebot für Ausgaben der Entwicklungsphase. Hierzu bedarf es aber der kumulativen Erfüllung der nachfolgenden zusätzlichen Ansatzkriterien (IAS 38.57):
- Technische Realisierbarkeit (technical feasibility) zur Fertigstellung
- Absicht (intention) zur Vollendung des Projekts
- Fähigkeit (ability) zur Nutzung oder zum Verkauf
- Bestehen eines zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens (future economic benefits)
- Verfügbarkeit (availability) technischer, finanzieller und sonstiger ...