Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Verbriefungen

Tz. 184 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Einen besonderen Schwerpunkt bei der Diskussion des Zahlungskriteriums bilden sog. Verbriefungstransaktionen (securitisations) – der IASB spricht von vertraglich verknüpften Instrumenten (contractually linked instruments). Im einfachsten Fall einer Verbriefung werden an sich nicht fungible Vermögenswerte durch die Emission von handelbaren Sc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Erstbewertung

Tz. 215 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Sind die Ansatzvoraussetzungen erfüllt und ist ein Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments geworden, hat es dieses bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert zu bemessen und anzusetzen (vgl. IFRS 9.5.1.1). Die Regelung gilt für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gleichermaßen. Tz. 216 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der IASB geht davon ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Modifizierungen

Tz. 242 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine Modifizierung (modification) eines finanziellen Vermögenswertes liegt vor, wenn die vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes zwischen dem erstmaligen Ansatz und der Fälligkeit eines finanziellen Vermögenswertes neu ausgehandelt oder anderweitig geändert werden. Dies kann beispielsweise eine Änderung des Zinssatzes, ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Somit ist eine finanzielle Verbindlichkeit g...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Exkurs: Absicherung von Kreditrisiken

Tz. 344 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Im Zuge der Entwicklung der Hedge-Accounting-Vorschriften von IFRS 9 war die Absicherung von Finanzinstrumenten gegen Veränderungen des Kreditrisikos Gegenstand kontroverser Diskussionen (s. a. Berger/Geisel/Struffert, WPg 2014, S. 366). Noch im dem endgültigen Standard vorausgehenden Entwurf hatte der IASB eine bilanzielle Anerkennung beim ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkungen

Tz. 197 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Frage, wie ein beizulegender Zeitwert dem Grunde nach zu ermitteln ist, wird vom IASB in einem eigens dafür entwickelten Methodenstandard ausgeführt: IFRS 13 Fair Value Measurement. Der Standard ist das Ergebnis eines Konvergenzprojekts mit dem US-amerikanischen Standardsetzers FASB, der 2008 seine Bemessungsnorm SFAS 157 Fair Value Meas...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Einleitender Überblick

Tz. 194 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie bereits mehrfach in dieser Kommentierung angesprochen, folgt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten weder einem einheitlichen Bewertungsmaßstab noch einer symmetrischen Klassifizierungskonzeption für finanzielle Aktiva und Passiva. Zum Zugangszeitpunkt werden alle Finanzinstrumente einheitlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, was id...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Effective interest method (Effektivzinsmethode)

Tz. 97 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Effektivzinsmethode wird für die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten benötigt und nimmt dort eine zentrale Rolle ein. Sie dient va. der Zuordnung von Zinsaufwendungen und -erträgen über die Laufzeit der jeweiligen Finanzinstrumente (vgl. IFRS 9 Appendix A) und kommt auch bei Finanzinstrumenten zum Einsatz, bei denen sich Ansch...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Grundlagen

Tz. 153 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Bilanzierung von Finanzinstrumenten liegt kein einheitlicher Bewertungsmaßstab zugrunde (sog. Mixed Measurement Model ): Während der weit überwiegende Teil der üblicherweise in Unternehmen anzutreffenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wie im deutschen Bilanzrecht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird (s. a. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Hedging vs. Hedge Accounting

Tz. 269 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS gehört ohne Frage zu den komplexesten Vorschriften in der Rechnungslegung. Dabei rührt die Komplexität allerdings nicht allein aus den Bilanzierungsvorschriften, sondern ist zu einem guten Teil dem Umstand geschuldet, dass Rechnungslegung und betriebliches Risikomanagement zwei Teildiszipl...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Anderweitige Geschäftsmodelle

Tz. 167 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Jedwede anders geartete Zielsetzung, bei der ein Unternehmen nicht in einer Absicht handelt, vorrangig vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen oder wahlweise Zahlungen zu vereinnahmen und Vermögenswerte zu veräußern, wird unter "anderweitig" subsumiert. Zu diesen zählt der IASB ua. ein Geschäftsmodell, bei welchem ein Unternehmen Finanzv...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Designation von Grundgeschäften

Tz. 300 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Sicherungsgegenstände können entweder zur Gänze oder in Teilen (Komponenten) designiert werden (vgl. IFRS 9.6.3.7 sowie B6.3.7). Eine Benennung zur Gänze bedeutet, dass ein Unternehmen sämtliche Zahlungsstrom- oder Wertänderungen eines Grundgeschäfts bilanziell absichert. Bei einer Komponentensicherung geschieht dies nur zu einem Teil, wobei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Effective interest rate und Credit-adjusted effective interest rate (Effektivzins und bonitätsadjustierter Effektivzins)

Tz. 93 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Effektivzins wird als interner Zinsfuß definiert: Es handelt sich um jenen Zinssatz, der die über die Laufzeit des Finanzinstruments oder einen ggf. kürzeren Zeitraum zukünftig erwarteten Zahlungsströme exakt auf dessen Bruttobuchwert diskontiert (vgl. IFRS 9 Appendix A). Bei der Schätzung der Zahlungen sind alle Vertragsbestandteile des ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Past due (überfällig)

Tz. 103a Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als überfällig definiert der IASB einen finanziellen Vermögenswert, bei dem ein Schuldner seiner vertraglich geschuldeten Leistung nicht fristgerecht nachgekommen ist (vgl. IFRS 9 Appendix A). Überfälligkeit ist in diesem Sinne also schlicht ein Zahlungsverzug (delinquency) und ein erstes objektives Anzeichen einer möglichen Wertminderung, ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Zahlungsstromkriterium

Tz. 169 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Das zweite zur Klassifizierung herangezogene Kriterium hat eine eingehendere Betrachtung der vertraglichen Zahlungsströme zum Gegenstand. Hintergrund dieser Anforderung ist das Bestreben des IASB, keine finanziellen Vermögenswerte für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zuzulassen, die als komplex einzustufen sind (darunter fa...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Restant Macro Hedge Accounting

Tz. 355 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Für eine Darstellung des aktuellen Diskussionsstands zum Macro Hedge Accounting verweisen wir auf den Kommentar zu IAS 39 (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 39, Tz. 311ff). Mit einer Veröffentlichung des Standardentwurfs ist gem. dem Zeitplan des IASB im vierten Quartal 2025 zu rechnen (vgl. IASB, IFRS Foundation work plan, abrufbar unter https:/...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Überblick

Tz. 200 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Für die praktische Umsetzung muss der beizulegende Zeitwert operationalisiert werden, um den in der Definition lediglich fiktiv beschriebenen Sachverhalt anwendbar zu gestalten. Dazu bedient sich der IASB eines Prüfschemas, das als Bemessungshierarchie bekannt ist. In IFRS 13 wurden sämtliche bestehenden Regelungen rund um die Ermittlung von...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Own Credit Risk

Tz. 210 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Ein "Dauerbrenner" in der Diskussion um die sachgerechte Bewertung von Finanzinstrumenten ist die Frage nach dem Einbezug des eigenen Kreditrisikos bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Verbindlichkeiten (s. a. Becker/Wiechens, WPg 2010, S. 228ff.). Wie vorstehend (vgl. Tz. 206) ausgeführt, sind bei einer modellgestützte...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Credit-impaired financial asset und purchased or originated credit-impaired financial asset (bonitätsbedingt wertgeminderter finanzieller Vermögenswert und bei Erwerb oder Ausreichung bonitätsgeminderter finanzieller Vermögenswert)

Tz. 107 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als bonitätsbedingt wertgeminderter finanzieller Vermögenswert bezeichnet der IASB ein Finanzinstrument, bei dem ein oder mehrere Ereignisse mit adversen Auswirkungen auf dessen zukünftig erwartete Zahlungsströme eingetreten sind (vgl. IFRS 9 Appendix A). Als mögliche Nachweise für das Vorliegen einer bonitätsbedingten Wertminderung führt de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Definitionen ohne konkreten Bezug: Dividend (Dividende)

Tz. 115 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Ausdruck Dividende wird vom IASB nicht anders festgelegt, als er üblicherweise finanzwirtschaftlich abgegrenzt wird – nämlich als Gewinnausschüttung an die Anteilseigner einer bestimmten Kapitalklasse im Verhältnis zu den von ihnen gehaltenen Anteilen (vgl. IFRS 9 Appendix A). Der Grund für die begriffliche Festlegung wird erst im Zusamm...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Financial Guarantee Contracts (Finanzgarantie)

Tz. 63 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Garantieverträge, kurz Finanzgarantien, werden als Verträge definiert, die den Garantiegeber verpflichten, eine bestimmte Zahlung zu leisten, um den Garantienehmer für einen Verlust zu entschädigen, den dieser erlitten hat, weil ein bestimmter Schuldner seiner im zugrunde liegenden Schuldinstrument festgelegten Zahlungspflicht bei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 324 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IFRS 9.6.5.8):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Wertmaßstab in Abhängigkeit von der Art des Instruments

Tz. 221 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bei der Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich bei ihnen um Kassainstrumente oder Derivate handelt. Die Kassainstrumente sind dann weiter danach zu unterscheiden, ob es sich bei ihnen um schuldrechtliche Instrumente oder um Beteiligungstitel handelt. Tz. 222 Stand: EL ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Übergangsvorschriften

Tz. 350 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 IFRS 9 war dem Grunde nach rückwirkend anzuwenden, so dass erforderliche Wertanpassungen einzelner Finanzinstrumente gem. IAS 8 durch eine Korrektur der Gewinnrücklagen in der Eröffnungsbilanz des Erstanwendungszeitraums vorgenommen wurden (vgl. IFRS 9.7.2.1 und 15). Von dieser Generalnorm bestanden allerdings eine Vielzahl von Einzelausnahm...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Regular Way Purchase or Sale (marktüblicher Kauf oder Verkauf)

Tz. 66 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als marktüblicher Kauf resp. Verkauf wird der Kauf bzw. Verkauf eines finanziellen Vermögenswerts bezeichnet, dessen Vertragsbedingungen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb einer gewissen Zeitspanne erfordern. Die Zeitspanne ist durch eine für den betreffenden Markt bestehende Regulierung oder Konvention vorbestimmt, wobei "Markt" als ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Credit loss und expected credit loss (Kreditverlust und erwarteter Kreditverlust)

Tz. 104 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als Kreditverlust wird in IFRS 9 die Differenz zwischen dem Barwert der vertraglich geschuldeten Zahlungen und dem Barwert aller erwarteten Zahlungen bezeichnet, wobei die Diskontierung mit dem ursprünglichen Effektivzins des betreffenden finanziellen Vermögenswerts vorzunehmen ist (resp. dem bonitäts­adjustierten Effektivzins im oben (vgl. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Anwendung der Effektivzinsmethode bei der Bemessung fortgeführter Anschaffungskosten

Tz. 240 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie im Definitionsteil ausgeführt (vgl. Tz. 93ff.), erfolgt die Zinsberechnung von Finanzinstrumenten generell unter Rückgriff auf die Effektivzinsmethode. Im Abschnitt zur Folgebewertung des Standards finden sich Leitlinien dazu, wann der Effektivzins und wann der bonitätsadjustierte Effektivzins zu verwenden ist. Der IASB regelt, dass die ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derecognition (Ausbuchung)

Tz. 65 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als Ausbuchung bezeichnet der IASB die Entfernung eines zuvor angesetzten finanziellen Vermögenswerts bzw. einer finanziellen Verbindlichkeit aus der Bilanz des Unternehmens (vgl. IFRS 9 Appendix A). Eine Ausbuchung ist regelmäßig dann geboten, wenn ein Unternehmen die vertraglichen Rechte aus einem Vermögenswert nicht mehr geltend machen kan...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Modification gain or loss (Modifizierungsgewinn oder -verlust)

Tz. 102 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bewertungserfolge im Zusammenhang mit einer Modifizierung sind Anpassungen des Bruttobuchwerts, die auf eine Neuverhandlung oder Änderung der vertraglich vereinbarten Zahlungsreihe eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit zurückzuführen sind, welche nicht ausgebucht wurden (zur Beurteilung, wann eine substanz...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Firm Commitment (feste Verpflichtung)

Tz. 112 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine feste Verpflichtung definiert der IASB als eine bindende Vereinbarung über den Austausch einer festgelegten Menge eines Gutes gegen einen bestimmten Preis zu einem oder mehreren bestimmten Zeitpunkten in der Zukunft (vgl. IFRS 9 Appendix A). Im deutschen Sprachgebrauch würde dies wohl treffend mit einem schwebenden Geschäft übersetzt, a...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Klassifizierungskonsequenzen

Tz. 189 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die zwei Klassifizierungskriterien "Geschäftsmodell" und "vertragliche Zahlungsstromeigenschaften" kombiniert der IASB zu drei Kategorien, die jeweils unterschiedliche Konsequenzen für die Folgebewertung der zu klassifizierenden finanziellen Vermögenswerte nach sich ziehen (vgl. Abb. 5). In welcher Reihenfolge die beiden Kriterien geprüft we...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Reclassification date (Zeitpunkt einer Umklassifizierung)

Tz. 89 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als Zeitpunkt einer Umklassifizierung legt der IASB den ersten Tag der nächsten Berichtsperiode fest, die auf jene folgt, in der das Unternehmen sein Geschäftsmodell geändert hat (vgl. IFRS 9 Appendix A). Etwaige bilanzielle Auswirkungen der Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte werden damit nicht zu dem Zeitpunkt erfasst, zu welchem ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Umklassifizierungen

Tz. 191 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine einmal vorgenommene Klassifizierung ist beizubehalten. Dieser Grundsatz gilt für finanzielle Verbindlichkeiten ausnahmslos (vgl. IFRS 9 4.4.2 iVm. BC4.121), für finanzielle Vermögenswerte wird er nur für einen sehr eng umrissenen Tatbestand aufgeweicht: Danach hat ein Unternehmen eine Umklassifizierung nur vorzunehmen, wenn es sein Gesc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Amortised cost of a financial asset or financial liability (fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit)

Tz. 90 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts resp. einer finanziellen Verbindlichkeit bilden einen von zwei Wertmaßstäben, die der IASB für Finanzinstrumente vorsieht (für eine Kommentierung der Definition des alternativ zu verwendenden beizulegenden Zeitwerts vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 32ff.). Dem englisch...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Transaction Costs (Transaktionskosten)

Tz. 92 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als Transaktionskosten bezeichnet der IASB inkrementelle Kosten, die einem Kauf, einer Emission oder einem Verkauf eines Finanzinstruments unmittelbar zurechenbar sind. Als inkrementell gelten Kosten, die nicht angefallen wären, wenn der Geschäftsvorfall nicht aufgetreten wäre. Zu diesen gehören an Vermittler, Berater, Broker und Händler geza...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IFRS Bearbeiterverzeichnis

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Erstansatz

Tz. 118 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Vorschriften zum Erstansatz sind kurz und bündig gehalten: Ein Unternehmen hat Finanzinstrumente nur und erst dann bilanziell zu erfassen, wenn es Vertragspartei wird (vgl. IFRS 9.3.1.1). Wie das Unternehmen Vertragspartei wird – schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln –, ist ebenso wenig von Belang wie die Frage, ob es sic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Terminologische Grundlagen

Tz. 28 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der IASB übernimmt für IFRS 9 explizit vier Begriffsabgrenzungen aus IAS 32 (vgl. IFRS 9 Appendix A und IAS 32.11; s. dazu IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 9ff.). Dabei handelt es sich um die Termini Finanzinstrument, finanzieller Vermögenswert, finanzielle Verbindlichkeit sowie Eigenkapitalinstrument. Hinzu kommen Definitionen für das Kreditrisiko ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung von Sicherheiten

Tz. 141 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Bilanzierung von als Sicherheit gestellten, nicht in bar hinterlegten Vermögenswerten (bspw. Wertpapiere) hängt davon ab, ob und inwieweit der Sicherungsnehmer in der Lage ist, frei über die Vermögenswerte zu verfügen – sie also verkaufen oder weiterverpfänden darf – und ob der Sicherungsgeber ausgefallen ist. Der IASB regelt folgende Fa...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Umklassifizierungen

Tz. 243 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie in Tz. 191 ausgeführt (vgl. Tz. 191), ist eine einmal vorgenommene Klassifizierung grundsätzlich beizubehalten. Während finanzielle Verbindlichkeiten in keinem Fall umklassifiziert werden, ist eine Umklassifizierung für finanzielle Vermögenswerte in einem Ausnahmefall dagegen geboten. Das ist der Fall, wenn ein Unternehmen sein Geschäfts...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte zum Handels- oder Erfüllungstag

Tz. 121 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Gemäß IFRS 9.3.1.1 hat ein Unternehmen Finanzinstrumente grundsätzlich ab dem Zeitpunkt bilanziell zu erfassen, zu dem es Vertragspartei wird. Dieser Tag wird als Zeitpunkt der Verpflichtung oder Handelstag bezeichnet (Commitment oder Trade Date). Für Geschäftsvorfälle, die als marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerte...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 17 (Kurz-)Checkliste Konzernabschluss nach IFRS

Rz. 92 Dies ist lediglich eine Kurzdarstellung der umfangreichen Angabenotwendigkeiten nach IFRS. Zudem ist zu beachten, dass nach § 315e HGB von den Vorschriften des Zweiten bis Achten Titels nur § 294 Abs. 3, § 297 Abs. 2 Satz 4, § 298 Abs. 1 HGB, dieser jedoch nur i. V. m. den §§ 244 und 245 HGB, ferner § 313 Abs. 2 und 3, § 314 Abs. 1 Nr. 4, 6, 8 und 9, Abs. 2 Satz 2 HGB...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige

Tz. 34 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sind Personen mit (direkter oder indirekter) Verantwortung und Befugnis für die Planung, die Leitung und die Steuerung von Unternehmensaktivitäten (IAS 24.9). Hierzu zählt der IASB in erster Linie die Mitglieder des Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgans (executive und non-executive direc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ermittlung des Ergebnisses

Tz. 11 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die unverwässerten EPS sollen die Jahresabschlussadressaten darüber informieren, wie hoch das Periodenergebnis des Berichtszeitraums bezogen auf die bereits ausgegebenen Aktien ist. Um das relevante Ergebnis zu ermitteln, müssen von dem Periodenergebnis nach Steuern sämtliche Anteile abgezogen werden, die nicht auf die ausstehenden Aktien ent...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Assoziierte Unternehmen

Tz. 27 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Nach IAS 24.9 (b)(ii) stehen sich zwei Unternehmen nahe, wenn eines der Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen des anderen ist. Ein Assoziierungsverhältnis liegt vor, wenn ein Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf ein anderes Unternehmen hat (vgl. Tz. 19ff.). Ähnlich der Abgrenzung bei den Gemeinschaftsunternehmen stehen sich zwei Unt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 33

Tz. 1 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Der Standard IAS 33 – Earnings per Share gibt Leitlinien für die Ermittlung und Präsentation von Earnings per Share-Kennzahlen vor. Mit Hilfe dieser Informationen soll der Adressat in die Lage versetzt werden, die Ertragskraft eines Unternehmens (performance) sowohl im Zeitablauf als auch mit anderen Unternehmen besser vergleichen zu können (I...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Versorgungskassen

Tz. 29 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24.9 (b)(v) definiert unter bestimmten Voraussetzungen auch Versorgungskassen für Leistungen nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer (des berichtenden Unternehmens) als nahestehende Unternehmen. So ist eine derartige Versorgungskasse dann als nahestehendes Unternehmen zu klassifizieren, wenn entweder das Träg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Beine/Schütte, in: Ballwieser/Beine/Hayn/Peemöller/Schruff/Weber (Hrsg.), Handbuch IFRS 2011, 7. Aufl., Weinheim ua. 2011; Bonse/Jannett, Gewinn je Aktie – Earnings per Share, DBW 2007, S. 739–743; Buschhüter, Der Standardentwurf "Simplifying Earnings per Share", IRZ 2008, S. 401–406; Busse von Colbe/Becker/Berndt/Geiger/Haase/Schellmoser/Schmitt/Seeberg/v. Wysocki (Hrsg.), Erg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entwicklung der Vorschrift im internationalen Umfeld

Tz. 1 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24 (rev. 2003) wurde im Dezember 2003 herausgegeben und ist in dieser Form verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Der IASB hat am 4. November 2009 mit IAS 24 (rev. 2009) – im Folgenden kurz: IAS 24 – die überarbeitete Fassung von IAS 24 (rev. 2003) herausgegeben. Diese ist verpflichtend f...mehr