Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.3.1.3 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 547 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 40 ist von allen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen anzuwenden und regelt Ansatz und Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sowie die damit verbundenen Angabeerfordernisse im Anhang (IAS 40.2). Synonym für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden oft auch die Begriffe der Anlage- oder Renditeimmobilien verwe...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.1.4 Adressaten der Verlautbarungen

Rz. 140 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das IASB selbst unterscheidet seit der Fassung des Conceptual Framework vom September 2010 – anders als in der Vorläuferfassung – zwischen den Nutzern ( users ) der Rechnungslegung und den primären Nutzern ( primary users ). Diese Differenzierung wurde im revised Framework 2018 aufrechterhalten. Das IASB begründet die Einführung dieser Differenz...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 436 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich von IAS 12 wird in der Kommentierung in Kapitel 8 dargestellt. Rz. 437 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Änderungen im Bereich der Erfassung von Umsatzerlösen nach IAS 18 durch IFRS 15 werden in Kapitel 9 kommentiert (vgl. Kapitel 9). Rz. 438 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Änderung an IAS 20 , infolge der die in Abbildung zinsv...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.4.1.2 Erfassung von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 88 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erträge und Aufwendungen unterliegen denselben allgemeinen Erfassungskriterien, wie Vermögenswerte und Schulden. Sie sind dann zu erfassen, wenn sie die im Framework enthaltenen Definitionskriterien erfüllen und zu einer relevanten und glaubwürdigen Informationsbereitstellung führen (IASB CF.5.6–.7 (2018)). Einer relevanten Informationsbereit...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.6.3 Wirtschaftliche Betrachtungsweise (substance over form)

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus dem Gebot der glaubwürdigen Darstellung folgte bereits im System des Rahmenkonzepts 1989 der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (substance over form). Als glaubwürdig beschreibt IASC F.35 (1989) nur eine bilanzielle Darstellung des wirtschaftlichen Gehalts nicht der rechtlichen Gestaltungen. Im Schrifttum wird auf das Beisp...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.1.1 Überblick

Rz. 159 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss nach IFRS bilden wie die GoB ein Gesamtsystem, das sich aus den Rechnungslegungszwecken (inneres System) und daraus abgeleiteten Rechnungslegungsprinzipien und -grundsätzen (äußeres System) zusammensetzt. Die Rechnungslegungszwecke sind als inneres System durch die Vorgängerorganisation ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind beim erstmaligen Ansatz mit dem bestmöglichen Schätzwert (best estimate) der Ausgaben anzusetzen, die zum Abschlussstichtag zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung notwendig sind (IAS 37.36). Der Erfüllungsbetrag (expenditure required to settle) entspricht dabei dem geschätzten Betrag, den das Unternehmen bei v...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 416 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der ursprünglich im Jahr 1998 vom IASC herausgegebene und 2001 vom IASB verabschiedete IAS 37 "Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets" ersetzte die mit Erfolgsunsicherheiten befassten Teile des bereits 1978 herausgegebenen IAS 10 "Contingencies and Events Occurring After the Balance Sheet Date". Im Mai 2020 veröffentlichte ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.1.1 Zielsetzung, Entstehung und Erstanwendungszeitpunkt

Rz. 429 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 38 regelt die bilanzielle Erfassung (Ansatz, Bewertung, Ausweis) von immateriellen Vermögenswerten (intangible assets) für Unternehmen aller Branchen und Größen, ist aber auf solche immateriellen Vermögenswerte nicht anwendbar, deren Bilanzierung in anderen Standards geregelt wird (IAS 38.1). Rz. 430 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Jahr 1998...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.2.2.7.1 Überblick

Rz. 77a Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 18 führt mit der übergeordneten Zielsetzung einer besseren unternehmensübergreifenden Vergleichbarkeit zu geringfügigen Änderungen an IAS 7. Für eine detaillierte Darstellung und Umsetzungsvorgaben zu IFRS 18 (vgl. Kapitel 8 Tz. 234 ff.). Eine Abgrenzungsanpassung der Cashflows der drei Tätigkeitsbereiche in der Kapitalflussrechnu...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung des IASB stand vor allem das in IAS 31 enthaltene Bilanzierungswahlrecht für Anteile an gemeinschaftlich geführten Unternehmen einer hochwertigen Berichterstattung entgegen (IFRS 11.BC4). Insofern verwundert es nicht, dass IFRS 11 im Vergleich zu IAS 31 Änderungen enthält, die diesbezüglich Abhilfe schaffen. War in IAS 31 noch...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.1 Zur außerplanmäßigen Abschreibung

Rz. 218 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die einschlägigen Standards für Vermögenswerte (z. B. für Sachanlagevermögen oder immaterielle Vermögenswerte) befassen sich mit der Erst- sowie der planmäßigen Folgebewertung. Bezüglich der außerplanmäßigen Abschreibung handeln die IFRS arbeitsteilig. Die Vorgaben für außerplanmäßige Abschreibungen verteilen sich auf verschiedene Standards ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.2.2.2 Unternehmensfortführung (going concern)

Rz. 169 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein zweiter Systemgrundsatz wird durch IASC F.23 (1989), IASB CF.4.1 (2010) und IASB CF.3.9 (2018) in Gestalt der Vermutung der Unternehmensfortführung (going concern principle) formuliert. In diesem Rahmengrundsatz kommt zum Ausdruck, dass alle Standards für Situationen konzipiert sind, "in denen das Unternehmen weder die Absicht hat noch g...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS regeln die Bewertung seit jeher sachbezogen in den einzelnen Standards. Das Leitbild der Bewertungskonzeption in CF.6.1–6.95 IASB 2018 und CF.4.54–4.56 IASB 2010 ist unverändert aus F.99–101 IASC 1989 übernommen worden. Im Mai 2011 wurde mit IFRS 13 erstmals für den beizulegenden Zeitwert eine Bewertungsgrundlage verbindlich und sta...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.2 Bewertungskonzept

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Bewertungsmaßstab sowohl für die direkte Bewertung der zugegangenen Güter oder Dienstleistungen als auch für deren indirekte Bewertung unter Rückgriff auf die gewährte Vergütung oder die eingegangene Zahlungsverpflichtung wird in IFRS 2.10 bzw. IFRS 2.30 der beizulegende Zeitwert festgelegt. Dabei ist der Hinweis in IFRS 2.6A zu beachten...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 112 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im April 2001 wurde IAS 24 "Related Party Disclosures" vom IASB verabschiedet. Dieser wurde ursprünglich bereits 1984 von der Vorgängerorganisation des IASB, dem IASC, herausgegeben. Nachdem bestimmte Angaben zur Managementvergütung sowie zu nahestehenden Parteien in Einzelabschlüssen geändert wurden, wurde im Dezember 2003 ein überarbeitete...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2 IAS 40

Rz. 746 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der IASB bevorzugt bei der Bewertung von Finanzanlagen seit jeher den Zeitwertansatz (fair value). Damit soll dem Adressaten ein realistischeres Bild des Beitrags der Finanzanlage zum Unternehmenserfolg vermittelt werden. Bei nichtfinanziellen Vermögenswerten (non-financial assets) wie Anlageimmobilien kann sich die Zeitwertermittlung aufgru...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.4.3 Zeitnähe (timeliness)

Rz. 178 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IASB CF.2.33 (2018) beschreibt die Zeitnähe als qualitatives Merkmal nützlicher Informationen und enthält den Hinweis, dass auch alte Informationen für bestimmte Adressaten noch nützlich sein können. In Verbindung mit IASB CF.2.37–.38 (2018) ermöglicht dieses Merkmal einen optimierenden Ausgleich mit den anderen Grundsätzen und erlaubt etwa ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien, § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB

Rz. 695 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als dritte Aufgabe des DRSC ergibt sich aus § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien. Unstimmigkeiten in der Frage, inwieweit das DRSC insoweit einen Alleinvertretungsanspruch hat oder andere Institutionen neben dem DRSC an dieser Aufgabe mitwirken (Stichwort "Or...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.5 Vorsichts-, Realisations-, und Imparitätsprinzip

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten ein dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip vergleichbares, wenngleich anders akzentuiertes[1] Prinzip der objektiven Wertermittlung in den Bewertungsgrundsätzen der Verlässlichkeit und Neutralität (CF.2.16 und IAS 1.29 ff.), der Vergleichbarkeit (CF.2.24) und der Nachprüfbarkeit (CF.2.30). Diesen Grundsätzen steht im Bewe...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.4.1.1 Definition von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 87 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erträge sind im Framework als Zunahmen von Vermögenswerten oder Abnahmen von Schulden definiert, die mit einer gleichzeitigen Zunahme des Eigenkapitals verbunden und nicht Bestandteil einer Eigenkapitalgebertransaktion sind ((IASB CF.4.68 [2018])). Entsprechend sind Aufwendungen definiert als Abnahmen von Vermögenswerten oder Zunahmen von Ver...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.6.2 Sorgfalts-(Vorsichts-)prinzip (prudence principle)

Rz. 186 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip der Vorsicht wird in IASC F.37 (1989) als Sorgfaltsmaßstab mit dem Pflichtprogramm der kaufmännischen Vernunft formuliert.[1] Mit dieser Formulierung traf das IASC auch das richtige Verständnis des Vorsichtsprinzips. Weder gebietet es, noch rechtfertigt es, Schätzungs- und Ermessensspielräume möglichst pessimistisch auszuüben. Es...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.2.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 196 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das IASB hat am 23.05.2023 das Amendment International Tax Reform – Pillar Two Model Rules (Amendments to IAS 12) veröffentlicht. Um Zweifelsfragen der Auswirkung der Pillar-Two-Regeln im Zusammenhang mit latenten Steuern zu begegnen, führt das Amendment eine zeitlich begrenzte, aber verpflichtend anzuwendende Ausnahme der Bilanzierung laten...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 10 wurde im Mai 2011 als Teil des sog. Konsolidierungspakets – neben IFRS 10 umfasste dieses IFRS 11, IFRS 12, IAS 27 (2011) und IAS 28 (2011) – vom IASB verabschiedet. Die ehemals allgemein in IAS 27 und für Zweckgesellschaften in SIC 12 enthaltenen Vorschriften und Leitlinien zur Vollkonsolidierung werden nunmehr durch IFRS 10 geregelt...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 41 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der ehemals für Konzernabschlüsse einschlägige IAS 27 sah die Konsolidierung von solchen Unternehmen vor, die vom berichtenden Unternehmen beherrscht werden. Beherrschung wurde als die Möglichkeit definiert, die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen. SIC-12 legte demgegenüber größ...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.2 IFRS

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS behandeln ausschließlich die Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses. Sie enthalten hingegen keine den §§ 238ff. HGB vergleichbaren Ordnungsvorschriften, die die Vorbereitung der der eigentlichen Rechnungslegung betreffen. Insbesondere fehlen Regelungen zu Buchführung und ihrer Ausgestaltung.[1] Daraus folgt selbstverständlich ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein im März 2014 veröffentlichter Entwurf für die Überarbeitung des IAS 1 (ED/2014/1)[1] sah nach vielfacher Kritik an der uneinheitlichen Gliederung der IFRS-Bilanz eine ergänzende Regelung über die Gliederungstiefe (disaggregation objective) für die Bilanz in IAS 1.54 vor: "These line items shall be disaggregated when such presentation is re...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.5.2 Neubewertung von Leasingverhältnissen

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß IFRS 16.39 ist die Leasingverbindlichkeit gemäß den Vorgaben in IFRS 16.40–43 neu zu bewerten, wenn sich nach dem Bereitstellungsdatum Änderungen an der Höhe der Leasingzahlungen ergeben. Diese können aus Laufzeitanpassungen bedingt durch Neueinschätzungen von Optionen resultieren sowie aus Anpassungen an zugesagten Restwertgarantien un...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.4.2 Verlässlichkeit (reliability) und Nachprüfbarkeit

Rz. 177 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verlässlichkeit (reliability) ist im inneren System der IFRS ein Prinzip und damit ein Optimierungsgebot für den IFRS-Abschluss. IASC F.31 Satz 2 (1989) beschreibt das Verlässlichkeitsprinzip verkürzt inhaltlich dem handelsrechtlichen Grundsatz der Bilanzwahrheit entsprechend: "Informationen sind dann verlässlich, wenn sie keine wesentli...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.1.1 Zielsetzung, Entstehung und Erstanwendungszeitpunkt

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 16 regelt die Bilanzierung (Ansatz, Bewertung, Ausweis) von Leasingverhältnissen (leases) jeder Art. Hierdurch soll dem Abschlussadressaten ermöglicht werden zu beurteilen, wie sich Leasingverhältnisse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die cash flows eines Unternehmens auswirken (IFRS 16.1). IFRS 16 ist auf alle Leasingverhä...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.4.4 Verständlichkeit (understandability)

Rz. 179 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss muss für einen sachverständigen Adressaten leicht verständlich (readily understandible) sein. IASC F.25 (1989) und IASB CF.2.36 (2018) beschreiben das den IFRS zugrunde liegende Bild des sachverständigen Adressaten mit wertenden Begriffen. Vorausgesetzt wird, dass die Adressaten eine "angemessene" Kenntnis geschäftlicher ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.5.3 Vollständigkeit (completeness)

Rz. 182 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In IASC F.38 (1989) wird der Grundsatz der Vollständigkeit als Folgegrundsatz der Verlässlichkeit beschrieben und dort unter dem Vorbehalt der Wesentlichkeit und Kosten gestellt, während er in IASB CF.2.14 (2018) ohne eigenständige Erwähnung dieses Vorbehalts als Ausprägung der Glaubwürdigkeit erscheint. Der Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit ...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 5.1.1 Überblick

Rz. 234 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im April 2024 wurde IFRS 18 – Presentation and Disclosures in Financial Statements veröffentlicht. Er löst IAS 1 – Darstellung des Abschlusses ab, wobei ein Großteil von IAS 1 inhaltlich nicht geändert und hauptsächlich in IFRS 18 übernommen wurde (IFRS 18.BC1). IFRS 18 ist inhaltlich konsequenter strukturiert als IAS 1, da er ausschli...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.4.3.1 Auslegung der IFRS

Rz. 189 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Soweit die IFRS von der EU im Wege der Endorsement übernommen wurden und dadurch Teil des Gemeinschaftsrechts geworden sind, unterliegen sie den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen, das heißt es gibt keine Sonderregeln für die Auslegung der IFRS.[1] Rz. 190 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die grammatische Auslegung der in das europäische Recht üb...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.6.1 Abgrenzung von MPMs

Rz. 180a Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hintergrund für die Einführung von verpflichtenden Angaben zu unternehmensspezifischen Performance-Kennzahlen ist ihre regelmäßige und weit verbreitete Veröffentlichung; das prominente Beispiel hierfür ist das EBITDA (earnings before interests taxes depreciation and amortization) in diversen Variationen. Gemeinsam ist diesen unternehmensspe...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.1.5 Normhierarchie innerhalb der Verlautbarungen

Rz. 143 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der praktischen Anwendung der Verlautbarungen kann sich die Frage nach dem Rangverhältnis der einzelnen Normen ergeben. Da es sich bei den IFRS um ein internationales Regelwerk ohne Anbindung an einen tradierten Regelkanon zur Bestimmung von Normhierarchien handelt, lässt sich diese Frage im konkreten Anwendungsfall nicht ohne Weiteres kl...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.5 Exkurs: Erkundung und Wertbestimmung von mineralischen Vorkommen (IFRS 6)

Rz. 494 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vor Inkrafttreten von IFRS 6, ab Anfang des Jahres 2006, war die Bilanzierungspraxis der auf die Ausbeutung von Mineralien ausgerichteten Industrieunternehmen uneinheitlich. Wesentlichen Anteil hieran trug vor allem der explizite Ausschluss dieser Unternehmen vom Anwendungsbereich einiger Standards – u. a. IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immat...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 3.2 IFRS

Rz. 190 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Innerhalb der IFRS gibt es keine geregelten Unterlassungsmöglichkeiten im Sinne einer bestehenden und verankerten Regelung (Standard o. Ä.). Lediglich aus Wesentlichkeit (i. S. einer Generalnorm) kann eine Angabe u. U. unterlassen werden. Zudem enthalten einzelnen Standards etwaige Erleichterungsmöglichkeiten. Im Rahmen der "Disclosure Initia...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 2.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 349 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein in der rechtspolitischen Diskussion wesentlicher Aspekt ist, ob ein nach den Vorgaben des DRS 20 erstellter Lagebericht gleichzeitig auch die Anforderungen des PS1 MC erfüllt. Problemfelder sind dabei oft formaler Natur (z. B. die mangelnde Abgrenzung des Management Commentary vom Abschluss). Inhaltlich sollten hingegen die vergleichswei...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.3.2 IFRS

Rz. 248 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Zwecke der Bewertung von Steuerposten ist nach IAS 12 wie folgt zu unterscheiden: Tatsächliche Steuerschulden/Erstattungsansprüche werden auf Basis der Steuersätze bewertet, die am Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind (IAS 12.46). Aktive und passive latente Steuern sind unter Verwendung der Steuersätze zu bewerten, die...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.1.1 Überblick

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanzierung von Umsatzerlösen ist in IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden geregelt. IFRS 15 wurde im Mai 2014 vom IASB herausgegeben und ist seit dem 01.01.2018 verpflichtend anzuwenden (IFRS 15.C1).mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.3 Grundlegende qualitative Anforderungen an den Abschluss (Rahmenkonzept 2010)

Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IASB CF.2.5 (2018) gewichtet die qualitativen Anforderungen an den Jahresabschluss und hebt Relevanz und glaubwürdige Darstellung als grundlegend aus den anderen Grundsätzen heraus. 2.2.2.3.1 Relevanz (relevance) und Wesentlichkeit (materiality) Rz. 171 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Relevanzprinzip (relevance principle) spiegelt den Wesentlich...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.4 Weiterführende qualitative Anforderungen an den Abschluss (Rahmenkonzept 2010)

Rz. 174 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IASB CF.2.23 (2018) bezeichnet Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit als weiterführende qualitative Anforderungen, die die Nützlichkeit von Abschlussinformationen erhöhen. Damit sind sie Optimierungsgebote. 2.2.2.4.1 Vergleichbarkeit (comparability) Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip der Vergleichbarkeit i...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der geltende IAS 1 beruht seiner Struktur nach auf einer Neufassung in 2007 und ist zuletzt im Dezember 2014 im Rahmen der Disclosure Initiative (Amendments to IAS 1) geändert worden. Die Entstehungsgeschichte des IAS 1 ist gekennzeichnet durch wiederholte und zuletzt in der Disclosure Intiative anhaltende Versuche, die Darstellung des Jahresa...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.5.4 Temporäre Anpassung des Regelwerks zur Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Covid-19-Pandemie

Rz. 90 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie hatte das IASB im Mai 2020[1] sowie März 2021[2] zwei Änderungen (amendments) zu IFRS 16 "im Schnellverfahren"[3] veröffentlicht, die dem Leasingnehmer temporäre Erleichterungsvorschriften zur Bilanzierung von Mietkonzessionen einräumten. Die temporären Erleichterungsvorschriften waren erstmalig und dami...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.7 Angaben im Anhang

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 16 verlangt umfangreiche qualitative und quantitative Angaben im Anhang gemäß IFRS 16.52–60. Durch die Angaben im Anhang sollen dem Abschlussadressaten Informationen bereitstellt gestellt werden, die zusammen mit den Angaben in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung eine Beurteilung der Auswirkungen de...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 2.1.2.2 Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten nach IFRS 7

Rz. 331 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Öffnung dieser restriktiven Trennung zwischen Anhang und Lagebericht von Seiten der IFRS-Vorschriften bietet IFRS 7.B6. Zwar besteht für die Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten keine Verweismöglichkeit aus dem Lagebericht in den Anhang. Umgekehrt ermöglicht IFRS 7.B6 jedoch die Angabe der risikobezogenen Informationen zu Finanzins...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.1 Begriff der Bilanz

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanz ist nach IFRS der Teil des Abschluss, in dem die direkt mit der Ermittlung der Vermögens- und Finanzlage verbundenen Posten, Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital darzustellen sind (übereinstimmend IASB CF.4.2 (2010) und IASC F.47 (1989)). Eine darüber hinausgehende eigenständige Funktion kommt der Bilanz im IFRS-Abschluss nich...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.2.2.1 Kurzfristige Leasingverhältnisse und solche über geringwertige Vermögenswerte

Rz. 48 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Leasingnehmer hat das Wahlrecht die Bilanzierungsvorgaben gemäß IFRS 16.22–49 nicht anzuwenden auf kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist. Das IASB begründet die Ausnahmeregelung (recognition expemption) mit Kosten-Nutzen-Erwägungen zur Entlastung der B...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.9 Kündbare Instrumente eines Tochterunternehmens im Konzernabschluss

Rz. 95 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der bilanziellen Behandlung von Tochterunternehmen im Konzernabschluss, die in der Rechtsform einer PersGes firmieren, erfolgt der Eigenkapitalausweis unabhängig vom Erfüllungsgrad der Kriterien des IAS 32.16A f., die Klassifizierung im Rahmen des Einzelabschlusses wird also nicht auf den Konzernabschluss übertragen. Nach IAS 32.AG29A fin...mehr