Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Erbbaurechte

Tz. 34 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 In Deutschland besteht die Möglichkeit, sich – alternativ zur gewöhnlichen Anmietung – ein vertragliches Nutzungsrecht an einem Grundstück durch ein sog. Erbbaurecht im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags zu sichern. Dem Begünstigten, der Erbbauberechtigte, der nicht zugleich Eigentümer des Grundstücks ist, wird dabei das veräußerliche und vere...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Zusätzliche Angaben

Tz. 165 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Sowohl IAS 1 als auch zahlreiche andere Standards fordern zusätzliche Angaben betreffend die Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung), die wahlweise im Anhang oder in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) zu machen sind. So sind nach IAS 1.97 für wes...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Angaben zum Kapital

Tz. 204 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Der IASB ist der Auffassung, dass die Höhe des Kapitals eines Unternehmens und die Art und Weise, wie es gemanagt wird, wichtige Faktoren für Bilanzleser darstellen, um das Risikoprofil eines Unternehmens zu beurteilen (IAS 1.BC86). Aus diesen Gründen verlangt IAS 1.134 die Angabe von Informationen, die den Nutzern von Abschlüssen eine Beurt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Rückbau- und Wiederherstellungskosten

Tz. 65 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Bestehen für den Leasingnehmer im Zusammenhang mit dem Leasingverhältnis Rückbau- und/oder Wiederherstellungsverpflichtungen in Bezug auf das Leasingobjekt oder dessen Standort, so muss er diese Verpflichtungen gem. IFRS 16.24 (d) iVm. IFRS 16.25 wie folgt bilanzieren: Die geschätzten Kosten aus einer solchen Verpflichtung sind in die Anschaff...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen in der Bilanz

Tz. 116 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Zusätzliche Posten (inkl. Disaggregation der in IAS 1.54 aufgeführten Posten), Überschriften und Zwischensummen sind darzustellen, wenn dies für das Verständnis des Abschlusses relevant ist (IAS 1.55; zur Disaggregation von Posten vgl. Tz. 115 und 119ff.)). Insoweit unterliegen die vorzunehmenden Erweiterungen der Gliederung dem Ermessen der...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ausweis

Tz. 144 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Der Leasinggeber muss im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses den Wert seiner Nettoinvestition in das Leasingverhältnis auf der Aktivseite der Bilanz als Forderung ausweisen (IFRS 16.67). Ein gesonderter Ausweis der Leasingforderungen von möglichen anderen Forderungen des Leasinggebers kann mit Blick auf IAS 1.55 erforderlich sein....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Anhangangaben

Tz. 147 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Der Leasinggeber muss verschiedene quantitative und qualitative Anhangangaben machen. Das Ziel der Anhangangaben (objective of the disclosures) ist, dass die gemachten Angaben – zusammen mit den durch die Bilanz, durch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie durch die Kapitalflussrechnung vermittelten Informationen – die Adressaten der IFRS-Be...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gewinn- und Verlustrechnung

Tz. 78 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 In der Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers müssen die Abschreibungs- und Zinsaufwendungen aus bilanzwirksamen Leasingverhältnissen getrennt voneinander ausgewiesen werden (IFRS 16.49; zur Begründung IFRS 16.BC41–BC56). Dabei ist der Abschreibungsaufwand den betrieblichen Aufwendungen (operating costs) zuzuordnen und beeinflusst dam...mehr

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Konzernanhang / 3.1 Unterschiede zum Einzelabschluss

Rz. 10 Über die Ausführungen zum Anhang des Einzelabschlusses hinaus[1] ist insbesondere der Grundsatz der Wesentlichkeit und der Berichterstattung in der einheitlichen Währung EUR genauer zu beschreiben. Die Wesentlichkeit wird einerseits vom Gesetzgeber explizit in gesetzlichen Regelungen bestimmter Sachverhalte berücksichtigt, wie insbesondere bei § 299 Abs. 3 HGB, § 301 ...mehr

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Konzernanhang / 4.2 Angabepflichten bei der IFRS Erstanwendung

Rz. 75 Die bei der erstmaligen Anwendung genutzten Vereinfachungsregeln sind im Konzernanhang anzugeben, wobei diese Angaben die entstehenden Gestaltungsspielräume bei der Erstanwendung kaum einzugrenzen vermögen.[1] Zusätzlich sind nach dem Willen des IASB gem. IFRS 1.23 ergänzende Anhangangaben für den ersten veröffentlichten IFRS-Abschluss notwendig. Dies betrifft insbeso...mehr

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Konzernanhang / 4.1 Grundsachverhalte

Rz. 73 Der Konzernanhang bildet auch nach IAS 1.10 zusammen mit Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung den Konzernabschluss. Eine Differenzierung von Einzel- und Konzernabschluss ist nach den IFRS bis auf konkrete Ausnahmen z. B. in IFRS 12 ebenso wenig vorgesehen wie größenabhängige oder rechtsformspezifische Besonderheiten...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Konzernbilanzierung nach IFRS[1] ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen nur relevant, wenn eine Pflicht zur Konzernbilanzierung nach dem HGB besteht.[2] Erst wenn diese nach § 290 HGB vorliegt, kann die IAS-Verordnung und damit § 315e HGB Wirkung entfalten. Für die freiwillige Anwendung der IFRS in einem den HGB-Konzernabschluss ersetzenden Konzernabs...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.1 Aufgabe des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 7 IFRS 10Anhang A definiert den Konzernabschluss als Abschluss eines Konzerns, in welchem die Vermögenswerte, die Schulden, das Eigenkapital, die Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen so dargestellt werden, als gehörten sie zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit. Damit kompensiert er wie auch im HGB zahlreiche M...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.2 Behandlung des Firmenwerts und des passivischen Unterschiedsbetrags

Rz. 27 Möglichkeiten zur Beeinflussung der Vermögens- und Eigenkapitalstruktur sowie der Ertragslage ergeben sich seit dem BilMoG nach HGB über die zuvor dargestellte Kaufpreisallokation hinaus nur noch daraus, dass für den Geschäfts- oder Firmenwert eine Nutzungsdauer geschätzt werden muss. Altfälle, die nach § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. offen mit den Gewinnrücklagen verre...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.2 Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 19 Zentral ist bei der Identifikation eines Tochterunternehmens die Konkretisierung der Beherrschung (Control-Konzept), die nach IFRS 10 zu erfolgen hat und für die Bestimmung des Konsolidierungskreises von entscheidender Bedeutung ist. Die Regelung fasst das Konzept für Tochterunternehmen und das spezielle Konzept für Zweckgesellschaften in SIC 12 zusammen, wobei die Ko...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.2 Konsolidierungskreis

Rz. 21 Eine erste abschlusspolitische Stellschraube bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises resultiert aus der Frage, wann ein Tochterunternehmen vorliegt. Sowohl nach IFRS als auch nach HGB wurden hier Verschärfungen dahingehend vorgenommen, dass nun auch einzig auf eine wirtschaftliche Betrachtung abzustellen ist, um etwa Zweckgesellschaften einbeziehen zu müssen.[1]...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Accounting Standards Committee, SSAP 25 Segmental Reporting, Accounting 1990, Bd. 106, S. 136–140; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach internationalen Standards, Stand: 7. Ergänzungslieferung, Stuttgart 2011, Abschn. 28: Segmentberichterstattung; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschrif...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. International Financial Reporting Standards (IFRS)

Tz. 17 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die IFRS sind die durch den International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Rechnungslegungsgrundsätze, die die International Financial Reporting Standards (IFRS), International Accounting Standards (IAS) sowie die vom IFRS Interpretations Committee (IFRIC) erstellten Interpretationen und die vom früheren Standing Interpretations...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Standardentwicklung

Tz. 11 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 8 ist chronologisch der dritte internationale Rechnungslegungsstandard, der die Informationsgewährung über Unternehmenssegmente regelt. Im Jahre 1981 wurde vom IASC der IAS 14 Reporting Financial Information by Segment verabschiedet, der wie viele der IAS damals wenig verbindlich formuliert war und viele Wahlrechte enthielt. Insbesondere...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick über die Ansatzvorschriften des IAS 38

Tz. 38 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der IASB hat in IAS 38.18 und IAS 38.21 für alle immateriellen Güter, die in den Anwendungsbereich von IAS 38 fallen (vgl. Tz. 4–13), ein Ansatzgebot bestimmt, wenn die drei folgenden Ansatzkriterien kumulativ erfüllt sind:mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Die Ansatzvorschriften für im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angeschaffte immaterielle Vermögenswerte

Tz. 46 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Auch für im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angeschaffte immaterielle Vermögenswerte besteht gem. IAS 38.18 und IAS 38.21 grundsätzlich ein Ansatzgebot, wenn ein immaterieller Vermögenswert iSd. IAS 38.8 vorliegt, der Nutzenzufluss wahrscheinlich ist und die Kosten verlässlich zu ermitteln sind (vgl. auch ausführlich zum Ansatz von...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Geschäftssegmente

Tz. 38 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die Basis der im Abschluss darzustellenden Segmente bilden die sog. Geschäftssegmente (operating segments). Nach IFRS 8.5 handelt es sich dabei um einen Unternehmensbereich (component of an entity), der Geschäftstätigkeiten ausübt (engages in business activities), aus denen Erträge und Aufwendungen resultieren bzw. resultieren können (hierzu z...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Negative Abgrenzung des Anwendungsbereichs

Tz. 7 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Gem. IAS 38.2 sind die Vorschriften des IAS 38 auf verschiedene immaterielle Vermögenswerte nicht anzuwenden (sog. scope-outs). Im Einzelnen ist die Anwendung für folgende immaterielle Vermögenswerte explizit untersagt: immaterielle Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich eines anderen Standards fallen (vgl. Tz. 8–11); finanzielle Vermögens...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Zusammenfassung aufgrund quantitativer Kriterien

Tz. 58 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Neben den sachlichen Gründen für eine Zusammenfassung von Geschäftssegmenten gewährt der IASB auch quantitative Gründe. Obgleich der IASB in diesem Zusammenhang vermeidet, von Wesentlichkeitskriterien (thresholds of materiality oder thresholds of significance) zu sprechen, steht diese Regelung mit dem Prinzip der Wesentlichkeit (vgl. F 2.11; ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ansatzvorschriften für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte in der Entwicklungsphase

Tz. 60 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Im Unterschied zu Projekten in der Forschungsphase sind Projekte in der Entwicklungsphase bereits weiter fortgeschritten. Insofern ist es für Projekte in der Entwicklungsphase grundsätzlich möglich, den Nachweis zu erbringen, dass ein immaterieller Vermögenswert entwickelt wird, der wahrscheinlich einen künftigen Nutzen stiften wird und desse...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Zusammenfassung aufgrund qualitativer Kriterien

Tz. 49 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Nach IFRS 8.12 können Geschäftssegmente zu einem berichtspflichtigen Segment zusammengefasst werden, wenn sie in Bezug auf spezifische Kriterien similar (vergleichbar) sind. Eine Zusammenfassung von Geschäftssegmenten zu einem berichtspflichtigen Segment ist nur dann möglich, wenn diese (kumulative Erfüllung ist gefordert!) (IFRS 8.12): mit de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 36 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der in 1998 erlassene IAS 38 war spätestens erstmalig auf Jahresabschlüsse anzuwenden, deren Rechnungsperiode am oder nach dem 01.07.1999 begonnen hatte. Die durch die wesentliche Überarbeitung des IAS 38 in 2004 geänderten Bilanzierungsvorschriften für immaterielle Vermögenswerte waren spätestens ab dem 31.03.2004 erstmalig anzuwenden. Tz. 3...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Allokation der Angaben auf berichtspflichtige Segmente

Tz. 100 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die Zurechnung quantitativer Angaben zu Segmenten wird nach IFRS 8 ebenfalls durch die unternehmensinterne Vorgehensweise determiniert. Dabei wird zunächst davon ausgegangen, dass ein sachgerecht handelndes Management für Steuerungszwecke und interne Entscheidungen Ergebniskomponenten, Vermögenswerte etc. sowie Gemeinschaftskomponenten, dh. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Ansatzverbot für verschiedene selbst erstellte immaterielle Güter und Vermögenswerte

Tz. 70 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der IASB hat neben dem bereits genannten Ansatzverbot für Kosten in der Forschungsphase (vgl. Tz. 59) explizite Ansatzverbote für folgende selbst erstellte Vermögenswerte bzw. interne Kosten erlassen: selbst erstellter Goodwill (vgl. Tz. 71); verschiedene selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, die nach Ansicht des IASB niemals die sechs ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 76 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der IASB hat in IAS 38 umfangreiche Vorschriften zur Bewertung von immateriellen Vermögenswerten erlassen. Diese Bewertungsvorschriften sind grundsätzlich für alle immateriellen Vermögenswerte anzuwenden, die gem. den Ansatzvorschriften aktiviert werden. Gem. E 60.7 waren hiervon die immateriellen Vermögenswerte von Unternehmen in Hochinflati...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Emissionsrechte

Tz. 174 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Mit Blick auf den zunehmenden Ausstoß von Treibhausgasen und der damit ­verbundenen Erderwärmung ist es erklärtes Ziel der Politik (ua. der Mitgliedstaaten der EU), diese Form der Umweltverschmutzung zu reduzieren. Erreicht werden soll eine Reduktion von Treibhausgasen regelmäßig anreizbasiert durch sog. Cap-and-trade-Systeme unter Einsatz v...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / H. Unterschiede zu US-GAAP

Tz. 135 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Obgleich weite Passagen des IFRS 8 mit jenen des SFAS 131 (FASB Accounting Standards Codification 280–10–50) identisch sind und der IASB zur Begründung einzelner Standardisierungsentscheidungen im Rahmen des IFRS 8 explizit auf die Erläuterungen (Basis for Conclusions) des FASB zum SFAS 131 verweist und diesen auch seinen Standarderläuterung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Separate Anschaffung

Tz. 79 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Erwirbt ein Unternehmen einen aktivierungspflichtigen immateriellen Vermögenswert im Rahmen einer separaten Anschaffung, ist dieser zum Zugangszeitpunkt mit seinen Anschaffungskosten zu bewerten. Die Anschaffungskosten errechnen sich aus folgenden Komponenten (IAS 38.27–32):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Befreiung von der Segmentberichterstattung

Tz. 29 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 8 gewährt bei Erfüllung der in IFRS 8.2 genannten Anwendungskriterien grundsätzlich keine Möglichkeit, von einer Informationsgewährung zu den Geschäftssegmenten abzusehen. Befreiungs- oder Ausnahmeregelungen, wie zB in der EU-Richtlinie 2013/34/EU vom 26. Juni 2013 (Art. 18 Abs. 2) sowie im HGB (§§ 286 Abs. 1 u. 2 bzw. 314 Abs. 2 HGB), d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Umfang der Neubewertung

Tz. 117 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Entscheidet sich das berichterstattende Unternehmen, einen immateriellen Vermögenswert mit dem Neubewertungsmodell folgezubewerten, muss das Neubewertungsmodell für die ganze Gruppe von immateriellen Vermögenswerten, der der betrachtete immaterielle Vermögenswert zuzuordnen ist, angewendet werden (IAS 38.72). Der IASB definiert die möglichen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Umfang und Art der Angaben

Tz. 80 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Entsprechend dem management approach ist die Anzahl der darzustellenden Messgrößen durch die Art und den Umfang der für interne Zwecke ermittelten Ergebnisgröße determiniert sowie durch die Menge und Zusammensetzung der Daten, die neben der Ergebnisgröße regelmäßig dem obersten Entscheidungsträger übermittelt werden (IFRS 8.23). Die einzige S...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bestimmung der Abschreibungsmethode

Tz. 137 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Als Abschreibungsmethode ist jene Methode zu wählen, die den erwarteten Verlauf des Nutzenverbrauchs des immateriellen Vermögenswertes widerspiegelt (IAS 38.97f.). Grundsätzlich existiert eine Vielzahl von möglichen Abschreibungsmethoden. Der IASB nennt als mögliche Abschreibungsmethoden ausdrücklich die lineare (straight-line), die degressi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Konzeption der Informationsgewährung

Tz. 5 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Das zentrale Konzept, das den IFRS 8 prägt, ist der sog. management approach , der im Kontext der Segmentberichterstattung vom FASB entwickelt und im SFAS 131 (seit 2009 FASB Accounting Standards Codification 280–10) konsequent umgesetzt wurde. Er geht auf im Umfeld des amerikanischen Standardsetters Anfang der 1990er Jahre geäußerte Forderunge...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten

Tz. 101 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der alte IAS 38 (1998) setzte für die Aktivierung von nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten die kumulative Erfüllung der folgenden zwei Bedingungen voraus:mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen

Tz. 21 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Anwendungsbereich von IFRS 8 umfasst Einzel-(Jahres-) und Konzernabschlüsse von Unternehmen, "deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente auf einem öffentlichen Markt gehandelt werden" ("…whose equity or debt securities are traded in a public market…") oder von Unternehmen, die ihre Abschlüsse bei einem Wertpapieraufsichtsgremium bereits e...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Vermögenswert

Tz. 21 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Bei einem Vermögenswert handelt es sich gem. IAS 38.8 – angelehnt an die Definition des Conceptual Framework (2010) – um eine Ressource, über die ein Unternehmen aufgrund von vergangenen Ereignissen die Kontrolle hat, und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen durch sie künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt. Obgleich die Definition ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Voraussetzungen für die Bewertung mit dem Neubewertungsbetrag

Tz. 110 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die Bewertung mit dem Neubewertungsbetrag ist auf den Fall beschränkt, dass der beizulegende Zeitwert des zu bewertenden immateriellen Vermögenswertes an einem aktiven Markt bestimmbar ist (IAS 38.72 iVm. IAS 38.75). Damit ist die Anwendbarkeit des Neubewertungsmodells an die Voraussetzung geknüpft, dass der Neubewertungsbetrag mit Hilfe ein...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige

Tz. 34 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sind Personen mit (direkter oder indirekter) Verantwortung und Befugnis für die Planung, die Leitung und die Steuerung von Unternehmensaktivitäten (IAS 24.9). Hierzu zählt der IASB in erster Linie die Mitglieder des Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgans (executive und non-executive direc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Bestimmung der Nutzungsdauer

Tz. 128 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die Nutzungsdauer spiegelt allgemein die Anzahl der Perioden wider, in der mit einem Nutzenzufluss durch den (immateriellen) Vermögenswert wahrscheinlich zu rechnen ist. Da die Bestimmung der Nutzungsdauer einen Blick in die mit Unsicherheit behaftete Zukunft verlangt, handelt es sich letztlich immer um eine Schätzung, die im Ermessen des Ma...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Die Ansatzvorschriften für separat angeschaffte immaterielle Vermögenswerte (inkl. Tausch)

Tz. 41 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Für die Beurteilung, ob die Ausgaben für einen separat angeschafften immateriellen Vermögenswert aktivierungspflichtig sind, sind die allgemeinen Ansatzvorschriften heranzuziehen. Sind die drei Kriterien "Vorliegen eines immateriellen Vermögenswertes iSd. IAS 38.8" (vgl. Tz. 45), "Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses" (vgl. Tz. 42) und "zuv...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Angaben auf Unternehmensebene

Tz. 112 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Unabhängig von der Existenz mehrerer berichtspflichtiger Segmente und der gewählten Segmentierungsebenen hat ein Unternehmen, das unter den Anwendungsbereich des IFRS 8 fällt, spezifische, auf das gesamte Unternehmen bezogene Angaben zu machen ("Angaben auf Unternehmensebene", entity-wide dis­closures) (diese Art von Angaben sind in DRS 28 n...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Formale Gestaltung des Segmentberichts

Tz. 124 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Vergleichbar zu seinem Vorgängerstandard IAS 14 sowie SFAS 131 enthält IFRS 8 keine verpflichtenden Vorschriften zur konkreten formalen Gestaltung des Segmentberichts. Allerdings gewährt der IASB in den sog. Anwendungshinweisen (Implementation Guidance) ein ausführliches Gestaltungsbeispiel der nach IFRS 8 zu gewährenden Segmentinformationen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung der Gewährung von Segmentinformationen

Tz. 1 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Im Gegensatz zu seinem Vorgängerstandard IAS 14 Segment Reporting (vgl. Tz. 11) enthält IFRS 8 nur eine sehr allgemeine Formulierung einer Zielsetzung der Gewährung von auf Unternehmenssegmente bezogenen Informationen. Der IASB gibt in IFRS 8.1 lediglich ein Grundprinzip (core principle) vor. Demnach hat ein Unternehmen in seinem Abschluss Inf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Tausch

Tz. 95 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Bis zur Überarbeitung des IAS 38 im Jahre 2004 war analog zum Tausch von Sachanlagen auch beim Tausch von immateriellen Vermögenswerten die Ermittlung der Anschaffungskosten abhängig von der Ähnlichkeit der getauschten Vermögenswerte. Beim Tausch eines immateriellen Vermögenswertes durch Hingabe eines nicht ähnlichen immateriellen Vermögenswe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Assoziierte Unternehmen

Tz. 27 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Nach IAS 24.9 (b)(ii) stehen sich zwei Unternehmen nahe, wenn eines der Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen des anderen ist. Ein Assoziierungsverhältnis liegt vor, wenn ein Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf ein anderes Unternehmen hat (vgl. Tz. 19ff.). Ähnlich der Abgrenzung bei den Gemeinschaftsunternehmen stehen sich zwei Unt...mehr