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I. Zielsetzung, Bedeutung sowie Anwendungsbereich von IAS 39

Prof. Dr. Andreas Barckow, Jens Berger
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Tz. 1

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

Die IFRS-Rechnungslegung für Finanzinstrumente ist gegenwärtig in vier Standards und drei Interpretationen kodifiziert. Dabei handelt es sich um

  • IAS 32 Financial Instruments: Presentation,
  • IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement,
  • IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures und
  • IFRS 9 Financial Instruments.

sowie die Interpretationen

  • IFRIC 2 Members’ Shares in Co-operative Entities and Similar Instruments,
  • IFRIC 16 Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation und
  • IFRIC 19 Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments.
 

Tz. 1a

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

Mit dem Inkrafttreten von IFRS 9 zum 1. Januar 2018 wurde IAS 39 weitgehend außer Kraft gesetzt. In IAS 39 waren bis zu diesem Zeitpunkt Regelungen zum Ansatz sowie zur Erst- und Folgebewertung von Finanzinstrumenten enthalten. Das schließt die Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ein, mit denen unter bestimmten Voraussetzungen von den ansonsten geltenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften abgewichen werden darf. Diese Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (hedge accounting) in IAS 39 bestehen, bis eine dauerhafte Lösung für das Problemfeld der bilanziellen Abbildung dynamischer Sicherungsstrategien gefunden wurde, vorerst parallel zu denen in IFRS 9 fort – wenn auch nur als Methodenwahlrecht. Ansonsten richtet sich die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nun nach IFRS 9. Die Interpretation IFRIC 9 ging mit dem Inkrafttreten von IFRS 9 ebenfalls unter, da die Regelungen in IFRS 9 aufgenommen wurden (vgl. IFRS 9.BC4.98). Die Interpretation IFRIC 10 besteht zwar weiterhin fort, die Regelungen sind jedoch nicht mehr auf Finanzinstrumente anwendbar (vgl. IFRIC 10.14).

 

Tz. 2

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

(einstweilen fre...

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