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IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben

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ZIELSETZUNG

1

Zielsetzung dieses IFRS ist es, von Unternehmen Angaben in ihren Abschlüssen zu verlangen, durch die die Abschlussadressaten einschätzen können,

 

a)

welche Bedeutung Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben und

 

b)

welche Art und welches Ausmaß die Risiken haben, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben und denen das Unternehmen während der Berichtsperiode und zum Abschlussstichtag ausgesetzt ist, und wie das Unternehmen diese Risiken steuert.

2

Die in diesem IFRS enthaltenen Grundsätze ergänzen die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung und die Darstellung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten in IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IFRS 9 Finanzinstrumente.

ANWENDUNGSBEREICH

3

Dieser IFRS ist von allen Unternehmen auf alle Arten von Finanzinstrumenten anzuwenden. Davon ausgenommen sind:

 

a)

Anteile an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die gemäß IFRS 10 Konzernabschlüsse, IAS 27 Einzelabschlüsse oder IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen bilanziert werden. In einigen Fällen muss oder darf ein Unternehmen jedoch nach IFRS 10, IAS 27 oder IAS 28 einen Anteil an einem Tochterunternehmen, einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen gemäß IFRS 9 bilanzieren. In diesen Fällen gelten die Angabepflichten dieses IFRS und für die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anteile die Vorschriften von IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Der vorliegende IFRS ist auch auf alle Derivate anzuwenden, die an Anteile an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen gebunden sind, es sei denn, das Derivat entspricht der Definition eines Eigenkapitalinstruments in IAS 32.

 

b)

Rechte und Verpflichtungen ein...

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    Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf IFRS 9, IAS 39 (insoweit wahlweise Fortführung der Vorgaben bis zum Abschluss des Projekts zum macro hedge accounting zulässig ist; Rz 125 ff.), IAS 32 und IFRS 7. Sie berücksichtigt alle Ergänzungen, ...

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