Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Zielsetzung und Arten der Sicherungsbilanzierung im Überblick

Tz. 304 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Wie in Tz. 271 ausgeführt, liegt der Hauptzweck einer eigenständigen Sicherungsbilanzierung aus Sicht der Rechnungslegung in der Vermeidung von Ergebnisvolatilität. Als Mittel kommen dafür spezielle Regelungen zum Einsatz, mit denen die ansonsten geltenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften außer Kraft und durch gesonderte Vorgaben ersetzt we...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der Anwendungsbereich von IFRS 9 wurde – wie bereits in Tz. 3 dargelegt – unverändert aus IAS 39 übernommen (zur Begründung vgl. IFRS 9.BC2.1). Danach ist der Standard von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe, Branche oder Rechtsform anzuwenden (vgl. IFRS 9.2.1). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nicht öffentlich rechenschaftspf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Definitionen in Bezug auf die Klassifizierung von Finanzinstrumenten

Tz. 68 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der IASB hat sich bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten für ein Modell verschiedener Bewertungsmaßstäbe (Mixed Measurement Model) entschieden. Die Alternative eines Modells der durchgehenden Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (sog. Full Fair Value Model) wird zwar auch vom IASB immer wieder als Endziel postuliert (vgl. dazu das noch im...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Inputfaktoren der Stufe 3

Tz. 207 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Kann der beizulegende Zeitwert nicht durch Rückgriff auf unmittelbar beobachtbare Preise oder aus Marktparametern ableitbaren Inputfaktoren gewonnen werden und ist entsprechend ein Rückgriff auf nicht an Märkten zu beobachtende Parameter erforderlich (in letzter Konsequenz bspw. unternehmensindividuelle Steuerungsinformationen oder Risikoeins...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. (zitiert als ADS); Albrecht/Reinbacher/Niehoff/Derfuß, Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten nach IFRS und HGB – Ein kritischer Vergleich unter besonderer Berücksichtigung strukturierter Finanzinstrumente, KoR 2013, S. 273–280; Ammann/Seiz, Die "Fair Value"-Bewert...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkung zur Anwendbarkeit dieses Abschnitts

Tz. 266 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen weisen gegenüber den vorangegangenen Abschnitten eine einschneidende Besonderheit auf: Da sich der IASB im Zuge der Entwicklung von IFRS 9 nicht in der Lage sah, eine endgültige Regelung zu dynamischen Sicherungsstrategien vorzulegen, hat er beschlossen, die existierenden Regelungen zu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Designation von Sicherungsinstrumenten

Tz. 285 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der IASB geht davon aus, dass sich qualifizierende Geschäfte in der Regel zur Gänze als Sicherungsinstrument bestimmt werden. Er lässt gleichwohl drei Ausnahmen zu: Wird ein Optionsgeschäft als Sicherungsinstrument eingesetzt, darf ein Unternehmen dessen beizulegenden Zeitwert in den inneren Wert (intrinsic value) und den Zeitwert (time value)...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Vorbemerkungen

Tz. 157 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Im Zusammenhang mit den vorstehenden Kriterien fällt auf, dass der Terminus "Geschäftsmodell" zwar vom IASB verwendet, jedoch nicht definiert wird. Das muss umso mehr erstaunen, als dass für den Ausdruck in Theorie und Praxis keine allgemein anerkannte Definition existiert und er in einer Vielzahl von Bedeutungen verwendet wird – und sei es z...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Zielsetzung besteht in Vereinnahmung vertraglicher Zahlungen und Verkauf

Tz. 165 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Das zweite vom IASB beschriebene Geschäftsmodell ist eines, das der IASB ursprünglich gar nicht vorgesehen hatte und das erst mit einer der Überarbeitungen nachträglich eingeführt wurde (vgl. IFRS 9.BC4.124ff. sowie ausführlich Berger/Struffert/Nagelschmitt, WPg 2013, S. 214ff.). Zwei Gründe waren ausschlaggebend dafür: Unternehmen der Versich...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Anderweitige Geschäftsmodelle

Tz. 167 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Jedwede anders geartete Zielsetzung, bei der ein Unternehmen nicht in einer Absicht handelt, vorrangig vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen oder wahlweise Zahlungen zu vereinnahmen und Vermögenswerte zu veräußern, wird unter "anderweitig" subsumiert. Zu diesen zählt der IASB ua. ein Geschäftsmodell, bei welchem ein Unternehmen Finanzve...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Held for trading

Tz. 69 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Klassifizierung "zu Handelszwecken gehalten" wurde unverändert aus IAS 39 in IFRS 9 übernommen. Folgende Finanzinstrumente werden entsprechend klassifiziert: Finanzinstrumente, die vorrangig in der Absicht erworben oder eingegangen werden, sie kurzfristig wieder zu veräußern resp. zurückzukaufen (vgl. Tz. 70); Finanzinstrumente, die bei Zuga...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Verbriefungen

Tz. 184 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Einen besonderen Schwerpunkt bei der Diskussion des Zahlungskriteriums bilden sog. Verbriefungstransaktionen (securitisations) – der IASB spricht von vertraglich verknüpften Instrumenten (contractually linked instruments). Im einfachsten Fall einer Verbriefung werden an sich nicht fungible Vermögenswerte durch die Emission von handelbaren Sch...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inputfaktoren der Stufe 2

Tz. 205 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Existiert für ein Finanzinstrument kein aktiver Markt, muss der beizulegende Zeitwert durch Verwendung eines Bewertungsverfahrens (valuation technique) ermittelt werden (kritisch dazu Baetge/Brembt/Brüggemann, WPg 2008, S. 1006ff.; Küting/Kaiser, Corporate Finance biz 2010, S. 377ff.; Schildbach, IRZ 2007, S. 14f.; dagegenhaltend Ochsner, IRZ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Designation von Grundgeschäften

Tz. 300 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Sicherungsgegenstände können entweder zur Gänze oder in Teilen (Komponenten) designiert werden (vgl. IFRS 9.6.3.7 sowie B6.3.7). Eine Benennung zur Gänze bedeutet, dass ein Unternehmen sämtliche Zahlungsstrom- oder Wertänderungen eines Grundgeschäfts bilanziell absichert. Bei einer Komponentensicherung geschieht dies nur zu einem Teil, wobei ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Zielsetzung besteht im Halten zwecks Vereinnahmung vertraglicher Zahlungen

Tz. 160 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 In den Anwendungsleitlinien äußert sich der IASB sehr detailliert und mit veranschaulichenden Beispielen zu zwei Geschäftsmodellen, von denen das erste der Zielsetzung folgt, finanzielle Vermögenswerte zu halten und deren vertragliche Zahlungen über die Laufzeit der jeweiligen Instrumente zu vereinnahmen. Diese Art der Steuerung grenzt der IA...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Inputfaktoren der Stufe 1

Tz. 201 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Ausgangspunkt für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist stets eine für dasselbe Gut am gleichen Tag unter marktüblichen Bedingungen ermittelte Preisnotierung an einem aktiven Markt ohne Vornahme irgendwelcher Anpassungen (vgl. IFRS 13.76 & Appendix A). Ein aktiver Markt wird in IFRS 13 als ein Handelsplatz definiert, auf dem Geschäfts...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkungen

Tz. 197 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Frage, wie ein beizulegender Zeitwert dem Grunde nach zu ermitteln ist, wird vom IASB in einem eigens dafür entwickelten Methodenstandard ausgeführt: IFRS 13 Fair Value Measurement. Der Standard ist das Ergebnis eines Konvergenzprojekts mit dem US-amerikanischen Standardsetzers FASB, der 2008 seine Bemessungsnorm SFAS 157 erlassen hatte (...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Einleitender Überblick

Tz. 194 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Wie bereits mehrfach in dieser Kommentierung angesprochen, folgt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten weder einem einheitlichen Bewertungsmaßstab noch einer symmetrischen Klassifizierungskonzeption für finanzielle Aktiva und Passiva. Zum Zugangszeitpunkt werden alle Finanzinstrumente einheitlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, was idR...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Credit-impaired financial asset und purchased or originated credit-impaired financial asset

Tz. 107 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als bonitätsbedingt wertgeminderter finanzieller Vermögenswert bezeichnet der IASB ein Finanzinstrument, bei dem ein oder mehrere Ereignisse mit adversen Auswirkungen auf dessen zukünftig erwartete Zahlungsströme eingetreten sind (vgl. IFRS 9 Appendix A). Als mögliche Nachweise für das Vorliegen einer bonitätsbedingten Wertminderung führt der...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Grundlagen

Tz. 153 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der Bilanzierung von Finanzinstrumenten liegt kein einheitlicher Bewertungsmaßstab zugrunde (sog. Mixed Measurement Model ): Während der weit überwiegende Teil der üblicherweise in Unternehmen anzutreffenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wie im deutschen Bilanzrecht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird (s. a. G...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Hedging vs. Hedge Accounting

Tz. 269 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS gehört ohne Frage zu den komplexesten Vorschriften in der Rechnungslegung. Dabei rührt die Komplexität allerdings nicht allein aus den Bilanzierungsvorschriften, sondern ist zu einem guten Teil dem Umstand geschuldet, dass Rechnungslegung und betriebliches Risikomanagement zwei Teildiszipli...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Financial Guarantee Contracts

Tz. 63 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Finanzielle Garantieverträge, kurz Finanzgarantien, werden als Verträge definiert, die den Garantiegeber verpflichten, eine bestimmte Zahlung zu leisten, um den Garantienehmer für einen Verlust zu entschädigen, den dieser erlitten hat, weil ein bestimmter Schuldner seiner im zugrunde liegenden Schuldinstrument festgelegten Zahlungspflicht bei ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Erstbewertung

Tz. 215 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Sind die Ansatzvoraussetzungen erfüllt und ist ein Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments geworden, hat es dieses bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert zu bemessen und anzusetzen (vgl. IFRS 9.5.1.1). Die Regelung gilt für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gleichermaßen. Tz. 216 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der IASB geht davon au...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung (Cash Flow Hedge Accounting)

Tz. 330 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen an die Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich folgende Buchungslogik (vgl. IFRS 9.6.5.11): das Grundgeschäft wird entsprechend den allgemeinen Regeln bilanziert und bewertet – ggf. gar nicht (bei zukünftig geplanten/erwarteten Geschäften); und E...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Exkurs: Absicherung von Kreditrisiken

Tz. 344 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Im Zuge der Entwicklung der Hedge-Accounting-Vorschriften von IFRS 9 war die Absicherung von Finanzinstrumenten gegen Veränderungen des Kreditrisikos Gegenstand kontroverser Diskussionen (s. a. Berger/Geisel/Struffert, WPg 2014, S. 366). Noch im dem endgültigen Standard vorausgehenden Entwurf hatte der IASB eine bilanzielle Anerkennung beim E...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Überblick

Tz. 200 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Für die praktische Umsetzung muss der beizulegende Zeitwert operationalisiert werden, um den in der Definition lediglich fiktiv beschriebenen Sachverhalt anwendbar zu gestalten. Dazu bedient sich der IASB eines Prüfschemas, das als Bemessungshierarchie bekannt ist. In IFRS 13 wurden sämtliche bestehenden Regelungen rund um die Ermittlung von ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Credit loss und expected credit loss

Tz. 104 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als bonitätsbedingter Verlust wird in IFRS 9 die Differenz zwischen dem Barwert der vertraglich geschuldeten Zahlungen und dem Barwert aller erwarteten Zahlungen bezeichnet, wobei die Diskontierung mit dem ursprünglichen Effektivzins des betreffenden finanziellen Vermögenswerts vorzunehmen ist (resp. dem bonitätsadjustierten Effektivzins im o...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Own Credit Risk

Tz. 210 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Ein "Dauerbrenner" in der Diskussion um die sachgerechte Bewertung von Finanzinstrumenten ist die Frage nach dem Einbezug des eigenen Kreditrisikos bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Verbindlichkeiten (s. a. Becker/Wiechens, WPg 2010, S. 228ff.). Wie vorstehend (vgl. Tz. 206) ausgeführt, sind bei einer modellgestützten...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. IBOR-Reform

Tz. 358 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Finanzmarktkrise der Jahre 2007 bis 2010 hat mehrere Schwachstellen im weltweiten Finanzsystem offenbart. Die Neuordnung der Verbriefungsmärkte, die Stärkung der Finanzinstitute mit höheren Eigenmittelanforderungen sowie die Verlagerung des Derivategeschäfts aus dem reinen OTC-Markt über Clearing-Häuser stellten erste wichtige Schritte fü...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Definitionen ohne konkreten Bezug: Dividend

Tz. 115 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der Ausdruck Dividende wird vom IASB nicht anders festgelegt, als er üblicherweise finanzwirtschaftlich abgegrenzt wird – nämlich als Gewinnausschüttung an die Anteilseigner einer bestimmten Kapitalklasse im Verhältnis zu den von ihnen gehaltenen Anteilen (vgl. IFRS 9 Appendix A). Der Grund für die begriffliche Festlegung wird erst im Zusamme...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 324 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IFRS 9.6.5.8): Der Erfolg aus der Bewertung des Sicherungsinstruments wird grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst, es sei denn, bei dem Sicherungsgegenstand handelt es si...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Zahlungsstromkriterium

Tz. 169 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Das zweite zur Klassifizierung herangezogene Kriterium hat eine eingehendere Betrachtung der vertraglichen Zahlungsströme zum Gegenstand. Hintergrund dieser Anforderung ist das Bestreben des IASB, keine finanziellen Vermögenswerte für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zuzulassen, die als komplex einzustufen sind (darunter fal...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Effective interest rate und Credit-adjusted effective interest rate

Tz. 93 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der Effektivzins wird als interner Zinsfuß definiert: Es handelt sich um jenen Zinssatz, der die über die Laufzeit des Finanzinstruments oder einen ggf. kürzeren Zeitraum zukünftig erwarteten Zahlungsströme exakt auf dessen Bruttobuchwert diskontiert (vgl. IFRS 9 Appendix A). Bei der Schätzung der Zahlungen sind alle Vertragsbestandteile des F...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Past due

Tz. 103 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als überfällig definiert der IASB einen finanziellen Vermögenswert, bei dem ein Schuldner seiner vertraglich geschuldeten Leistung nicht fristgerecht nachgekommen ist (vgl. IFRS 9 Appendix A). Überfälligkeit ist in diesem Sinne also schlicht ein Zahlungsverzug (delinquency) und ein erstes objektives Anzeichen einer möglichen Wertminderung, we...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Modifizierungen

Tz. 242 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Kommt es bei einem finanziellen Vermögenswert zu einer Änderung der vertraglichen Zahlungsströme, bspw. infolge einer Umschuldung, Nachverhandlung oder aufgrund eines anderweitigen Ereignisses (s. a. IFRS 9.BC5.232), ist den Regelungen des Standards zufolge zunächst zu prüfen, wie substanziell der Vertragseingriff ist. Werden die Änderungen i...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Umklassifizierungen

Tz. 191 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Eine einmal vorgenommene Klassifizierung ist beizubehalten. Dieser Grundsatz gilt für finanzielle Verbindlichkeiten ausnahmslos (vgl. IFRS 9 4.4.2 iVm. BC4.121), für finanzielle Vermögenswerte wird er nur für einen sehr eng umrissenen Tatbestand aufgeweicht: Danach hat ein Unternehmen eine Umklassifizierung nur vorzunehmen, wenn es sein Gesch...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Wertmaßstab in Abhängigkeit von der Art des Instruments

Tz. 221 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Bei der Folgebewertung der finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich bei ihnen um Kassainstrumente oder Derivate handelt. Die Kassainstrumente sind dann weiter danach zu unterscheiden, ob es sich bei ihnen um schuldrechtliche Instrumente oder um Beteiligungstitel handelt. Tz. 222 Stand: ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Anwendung der Effektivzinsmethode bei der Bemessung fortgeführter Anschaffungskosten

Tz. 240 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Wie im Definitionsteil ausgeführt (vgl. Tz. 93ff.), erfolgt die Zinsberechnung von Finanzinstrumenten generell unter Rückgriff auf die Effektivzinsmethode. Im Abschnitt zur Folgebewertung des Standards finden sich Leitlinien dazu, wann der Effektivzins und wann der bonitätsadjustierte Effektivzins zu verwenden ist. Der IASB regelt, dass die H...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Übergangsvorschriften

Tz. 350 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 IFRS 9 war dem Grunde nach rückwirkend anzuwenden, so dass erforderliche Wertanpassungen einzelner Finanzinstrumente gem. IAS 8 durch eine Korrektur der Gewinnrücklagen in der Eröffnungsbilanz des Erstanwendungszeitraums vorgenommen wurden (vgl. IFRS 9.7.2.1 und 15). Von dieser Generalnorm bestanden allerdings eine Vielzahl von Einzelausnahme...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Reclassification date

Tz. 89 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als Zeitpunkt einer Umklassifizierung legt der IASB den ersten Tag der nächsten Berichtsperiode fest, die auf jene folgt, in der das Unternehmen sein Geschäftsmodells geändert hat (vgl. IFRS 9 Appendix A). Etwaige bilanzielle Auswirkungen der Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte werden damit nicht zu dem Zeitpunkt erfasst, zu welchem ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Transaction Costs

Tz. 92 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als Transaktionskosten bezeichnet der IASB inkrementelle Kosten, die einem Kauf, einer Emission oder einem Verkauf eines Finanzinstruments unmittelbar zurechenbar sind. Als inkrementell gelten Kosten, die nicht angefallen wären, wenn der Geschäftsvorfall nicht aufgetreten wäre. Zu diesen gehören an Vermittler, Berater, Broker und Händler gezah...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derecognition

Tz. 65 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als Ausbuchung bezeichnet der IASB die Entfernung eines zuvor angesetzten finanziellen Vermögenswerts bzw. einer finanziellen Verbindlichkeit aus der Bilanz des Unternehmens (vgl. IFRS 9 Appendix A). Eine Ausbuchung ist regelmäßig dann geboten, wenn ein Unternehmen die vertraglichen Rechte aus einem Vermögenswert nicht mehr geltend machen kann...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Klassifizierungskonsequenzen

Tz. 189 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die zwei Klassifizierungskriterien "Geschäftsmodell" und "vertragliche Zahlungsstromeigenschaften" kombiniert der IASB zu drei Kategorien, die jeweils unterschiedliche Konsequenzen für die Folgebewertung der zu klassifizierenden finanziellen Vermögenswerte nach sich ziehen (vgl. Abb. 5). In welcher Reihenfolge die beiden Kriterien geprüft wer...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Amortised cost of a financial asset or financial liability

Tz. 90 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts resp. einer finanziellen Verbindlichkeit bilden einen von zwei Wertmaßstäben, die der IASB für Finanzinstrumente vorsieht (für eine Kommentierung der Definition des alternativ zu verwendenden beizulegenden Zeitwerts vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 32ff.). Dem englische...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Sollte eine Schuld dem Grunde nach unbefriste...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Firm Commitment

Tz. 112 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Eine feste Verpflichtung definiert der IASB als eine bindende Vereinbarung über den Austausch einer festgelegten Menge eines Gutes gegen einen bestimmten Preis zu einem oder mehreren bestimmten Zeitpunkten in der Zukunft (vgl. IFRS 9 Appendix A). Im deutschen Sprachgebrauch würde dies wohl treffend mit einem schwebenden Geschäft übersetzt, au...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Terminologische Grundlagen

Tz. 28 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der IASB übernimmt für IFRS 9 explizit vier Begriffsabgrenzungen aus IAS 32 (vgl. IFRS 9 Appendix A; s. dazu IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 9ff.). Dabei handelt es sich um die Termini Finanzinstrument, finanzieller Vermögenswert, finanzielle Verbindlichkeit sowie Eigenkapitalinstrument. Hinzu kommen Definitionen für das Kreditrisiko aus IFRS 7 (vgl...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung von Sicherheiten

Tz. 141 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Bilanzierung von als Sicherheit gestellten, nicht in bar hinterlegten Vermögenswerten (bspw. Wertpapiere) hängt davon ab, ob und inwieweit der Sicherungsnehmer in der Lage ist, frei über die Vermögenswerte zu verfügen – sie also verkaufen oder weiterverpfänden darf – und ob der Sicherungsgeber ausgefallen ist. Der IASB regelt folgende Fal...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Regular Way Purchase or Sale

Tz. 66 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als normaler Kauf resp. Verkauf wird der Kauf bzw. Verkauf eines finanziellen Vermögenswerts bezeichnet, dessen Vertragsbedingungen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb einer gewissen Zeitspanne erfordern. Die Zeitspanne ist durch eine für den betreffenden Markt bestehende Regulierung oder Konvention vorbestimmt, wobei "Markt" als Platzh...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte zum Handels- oder Erfüllungstag

Tz. 121 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Gemäß IFRS 9.3.1.1 hat ein Unternehmen Finanzinstrumente grundsätzlich ab dem Zeitpunkt bilanziell zu erfassen, zu dem es Vertragspartei wird. Dieser Tag wird als Zeitpunkt der Verpflichtung oder Handelstag bezeichnet (Commitment oder Trade Date). Für Geschäftsvorfälle, die als normale Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten eing...mehr