Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2.8.5 Verschärfung der Anforderungen und wachsende Ausdifferenzierung

Rz. 56 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einher geht diese Internationalisierung mit einer ganz generellen Verschärfung der Anforderungen an die Bilanzierung. Der Aufwand für die Unternehmen wächst stetig. Das hat seine Ursache vor allem darin, dass die IFRS ebenso wie die europäische Harmonisierung zum Gegenstand oder doch Ausgangspunkt ihrer Überlegungen regelmäßig die börsennotie...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.3.1 § 274 HGB

Rz. 243 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß der liability method , welcher das temporary concept zugrunde liegt, sind für Zwecke der Bewertung der latenten Steuern, die im Zeitpunkt der Umkehrung anzuwendenden Steuersätze heranzuziehen. Rz. 244 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Unsicherheit in Bezug auf die Ermittlung zukünftig geltender Steuersätze wird wie folgt begegnet: Die zur Bew...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 5.2.2.1.3 Investitionskategorie

Rz. 245 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Investitionskategorie umfasst sämtliche Erfolge aus Investitionen in assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen sowie in unkonsolidierte Tochterunternehmen, aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie aus Investitionen in andere Vermögenswerte, sofern sie eigenständige und von anderen Ressourcen des Unternehmens unabhäng...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.1.1 Überblick und Geltungsbereich

Rz. 257 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Zielsetzung des IFRS 1 liegt in der Sicherstellung der erforderlichen Qualität des ersten, von einem Unternehmen aufgestellten IFRS-Abschlusses sowie von Zwischenberichten, die sich auf eine Periode innerhalb des Berichtszeitraums des ersten Abschlusses beziehen. Dabei soll ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Abschlusserste...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.2.5 Besonderheiten bei Leasingvereinbarungen über Immobilien

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Klassifizierung von Grundstücken ist zu berücksichtigen, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer dieser Vermögenswerte in der Regel unbegrenzt ist. Umfasst das Leasingverhältnis sowohl Grundstücks- als auch Gebäudekomponenten, sind diese separat als Operating - oder Finanzierungsleasingverhältnis zu würdigen (IFRS 16.B55) und mitunter ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.3.2 IFRS

Rz. 522 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Ausweis von Rückstellungen in Bilanz und GuV bzw. Gesamtergebnisrechnung ist in IAS 37 nicht geregelt. Nach IAS 1.54(l) sind Rückstellungen jedoch separat in der Bilanz darzustellen. Von den (sonstigen) Rückstellungen sind nach IAS 1.54(n) auch Steuerrückstellungen zu trennen und gesondert auszuweisen. Eine über diese Mindestunterglieder...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.1 Pflicht zur Aufstellung des Abschlusses nach IFRS

Rz. 69 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Art. 4 VO (EU) 1606/2002 v. 19.07.2002[1] schreibt in der EU börsennotierten Mutterunternehmen vor, einen konsolidierten Abschluss nach den unionsrechtlichen IFRS aufzustellen. Die Vorschrift ist als Verordnung unmittelbar für die adressierten Mutterunternehmen verbindlich. Sie bedarf nicht der Umsetzung in nationales Recht. Durch § 315a HGB ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.3 Erläuterung zu IFRS 2

Rz. 165 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Erläuterung und Ergänzung der Darstellung von anteilsbasierten Vergütungen in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung sind nach IFRS 2.44–.52 umfangreiche Anhangangaben vorgesehen.[1] Diese decken sich nur teilweise mit den nach § 285 Nr. 9 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB geforderten Angaben und zeichnen sich insgesamt durch einen hohen Detaillier...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.3.1.2 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 545 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Deutschland ist IAS 40 insbesondere für REIT (Real Estate Investment Trust)-Gesellschaften von Bedeutung. Mit dem Gesetz über deutsche Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen (REITG) aus dem Jahre 2007 sollen einem breiten Investorenkreis verbesserte Anlagemöglichkeiten im Immobiliensektor über das Vehikel der REIT-AG zur Verfügung ges...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 26 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die in IAS 28 geregelte Equity-Methode geht in seinen Ursprüngen auf die technische Behandlung von Tochtergesellschaften vor der Anwendung einer Vollkonsolidierungstechnik vor allen Dingen im angelsächsischen Raum zurück,[1] da zu früheren Zeiten der Vollkonsolidierung von nicht im Eigentum des Unternehmens stehenden Vermögenswerten eher able...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.3.1.7 Diskontierungszinssatz

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die in die Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen sind zum Barwert zu erfassen (IFRS 16.26). Entscheidend für die Ermittlung des Barwerts der Leasingverbindlichkeit ist neben der Laufzeit und den zu berücksichtigen Leasingzahlungen vor allem der zu verwendende Diskontierungszinssatz. IFRS 16.26 sieht für die Au...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.1.1 Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Rz. 150 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird bei einer anteilsbasierten Vergütungstransaktion von einer wertmäßig ausgeglichenen Transaktion ausgegangen, kann sich die bilanzielle Bewertung der resultierenden Positionen in Bilanz und GuV prinzipiell sowohl am Wert der empfangenen Güter oder Dienstleistungen als auch am Wert der hingegebenen Vergütung orientieren. In IFRS 2.10 wird...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.6 Ausweis

Rz. 142 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Nettoinvestition in die Leasingvereinbarung weist der Leasinggeber bei einem Finanzierungsleasingverhältnis als Forderung in der Bilanz aus (IFRS 16.67). Ein gesonderter Ausweis unter den Forderungen ist für Leasinggeber geboten, die als Leasinggesellschaft agieren oder wesentliche Leasinggeberaktivitäten aufweisen (IAS 1.55). Eine getre...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.10.2 Übertragung des Vermögenswerts stellt einen Verkauf dar

Rz. 166 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern die Übertragung des Vermögenswerts einen Verkauf nach den Regelungen in IFRS 15 darstellt, ist die SALB-Transaktion gemäß IFRS 16.100 wie folgt bei den Vertragsparteien zu bilanzieren: Verkäufer/Leasingnehmer: Ansatz eines Nutzungsrechts aus der (Rück-)Leasingvereinbarungen mit dem Teil des bisherigen Buchwerts, der sich auf das zurück...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.2.2.3 Folgebewertung

Rz. 1074 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Folgebewertung von Finanzinstrumenten gilt innerhalb von IFRS 9 das sog. mixed model, das eine Bewertung in Abhängigkeit der zugrunde liegenden Kategorie finanzieller Vermögenswerte vorsieht. Die Kategorisierung finanzieller Vermögenswerte spielt daher eine zentrale Rolle für die Folgebewertung und ist der eigentlichen Bewertung vora...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.1.1 Überblick

Rz. 78 Die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögenswerten (Intangible Assets) richtet sich im Rahmen der internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS nach IAS 38, der den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens regelt. Ferner sind bei der Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte die Vorschriften zu außerplanmä...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.6 Komponentenansatz

Rz. 401 Die IFRS verfolgen eine Tendenz zur sinnvollen Bewertung von Vermögenswerten, was auch die Aufteilung auf Komponenten beinhaltet. Diese Praxis steht im Gegensatz zur laufenden BFH-Rechtsprechung zur Bilanzierung von Gebäuden und Gebäudeteilen (R 7.1 EStR). Hier wird auf das Bestehen eines einheitlichen Funktionszusammenhangs abgestellt: Gebäudeteile, die dem Zweck de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Deloitte, Insurance Accounting Newsletter, Issue 29: The start of the joint deliberations process is marked by the FASB decision to set a narrower course for the US insurance accounting project, 2014; EFRAG, European Financial Reporting Advisory Group, IFRS 17 Insurance Contracts and Level of Aggregation – A background briefing paper, 2018; EIOPA, IFRS 17 – Insurance contracts...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach internationalen Standards 2011, Abschnitt 5: Währungsumrechnung (The Effects of Changes in Foreigen Exchange Rates); Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff., §§ 253, 298, 303; Anders, Bilanzoptimierung bei Desinvestitionen, in: PiR 2016, S. 269–277; Beiersdorf/Driesch/Ramscheid, ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Künftige Entwicklungen

Tz. 167 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 In der dritten Agenda-Konsultation des IASB, die im März 2021 eingeleitet wurde, wurden Fremdwährungen als ein Thema (von vielen) beschrieben, die häufig als potenzielle Projekte für das Arbeitsprogramm des IASB genannt werden. Insbesondere wurde vorgeschlagen, dass die folgenden Themen in Betracht gezogen werden könnten: Überprüfung der Fakt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Weiterentwicklung eines Versicherungsstandards

Tz. 14 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Wie oben ausgeführt enthielt der als Interimsstandard konzipierte IFRS 4 noch keine spezifischen Anforderungen für die Bewertung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen. Die weitgehende Fortführung der bisherigen nationalen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Versicherungsverträge führte in der Berichterstattungspraxis zu eine...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / H. Sonderfall: Mangelnde Umtauschbarkeit von Währungen

Tz. 158 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Der IFRS IC Staff hat im Hinblick auf seine im September 2018 getroffenen Äußerungen zu Beschränkungen im Fremdwährungstausch im Hinblick auf die Krise in Venezuela konstatiert, dass weitere Überlegungen in Richtung einer begrenzten Änderung bzw. Klarstellung von IAS 21 anzustellen seien (vgl. IFRIC Update September 2018; dazu kritisch Große...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / A. Entwicklung eines Versicherungsstandards und Einordung des IFRS 4

Tz. 1 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Mit der Veröffentlichung der VO (EG) 1606/2002 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, seit dem 1. Januar 2005 ihren Konzernabschluss nach denjenigen IFRS-Regeln zu erstellen, die zuvor ein entsprechendes EU Endorsement durchlaufen haben. Das IFRS-Regelwerk enthielt jedoch bis 2020 keine verbindlich anzuwendenden abschließenden V...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zusammenfassung

Tz. 234 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der neue Standard IFRS 17 für Versicherungsverträge löst nach insgesamt über 20 Jahren andauernder, intensiver Diskussionen den seit 2004 gültigen Interimsstandard IFRS 4 ab und regelt die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften für Versicherungs- und Rückversicherungsverträge grundlegend neu. Mit der Erstanwendung am 1. Januar 2023 hat ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Regelungsinhalt des IFRS 4

Tz. 5 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Dass es sich bei IFRS 4 um einen Interimsstandard handelte, stelle der IASB bereits in IFRS 4.1 klar und definierte die Zielsetzung des Standards dort wie folgt: „Zielsetzung dieses IFRS ist es, die Rechnungslegung für Versicherungsverträge für jedes Unternehmen, das solche Verträge im Bestand hält (in diesem IFRS als ein Versicherer bezeichnet)...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Standardentwicklung

Tz. 4 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 geht ein langer Standardentwicklungsprozess voraus, welcher bereits im April 1997 vom IASC gestartet und 2002 in Phase I und Phase II unterteilt wurde. Die Phase I wurde im März 2004 mit der Veröffentlichung des IFRS 4 abgeschlossen, der ab 1. Januar 2005 anzuwenden war (IFRS 4.41), jedoch in Ermangelung konkreter Bewertungsregelungen l...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Bewertungsebene und Aggregation von Verträgen

Tz. 42 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Bei der Erarbeitung der Bewertungsregeln für Versicherungsverträge gab es intensive Diskussionen in Bezug auf die Frage, was die geeignete Bewertungsebene und Bewertungshierarchie für die Anwendung der Bewertungsregeln ist. Aufgrund der imparitätischen Konzeption des IFRS 17 würde bei sehr granularer Wahl des Bewertungsobjektes (zB ein einzeln...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Baustein 1: Erwartungswert (best estimate) künftiger Zahlungen

Tz. 53 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Den Ausgangspunkt bei der Bewertung von Versicherungsverträgen bilden die zur Vertragserfüllung erwarteten künftigen Zahlungsströme (future cash flows). Da das Geschäftsmodell der Versicherer darin besteht, Risiken in großer Zahl zu übernehmen, ist naturgemäß die Schätzung der durch Versicherungsverträge generierten Zahlungsströme mit Unsicherh...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Baustein 2: Diskontierung

Tz. 62 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Im Gegensatz zur bisherigen Bilanzierung nach IFRS 4 erfolgt die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach IFRS 17 zum Zeitwert. Um die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erwarteten Zahlungsströme vergleichbar zu machen und so den Zeitwert des Geldes als entscheidungsrelevante Information iRd. Bewertung zu berücksichtigen, sind ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Ziele des IFRS 17

Tz. 9 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die aus Sicht des IASB wesentlichen Mängel der bisherigen Berichterstattung unter IFRS 4 sowie die mit der Einführung des IFRS 17 verfolgten Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen (vgl. IFRS Foundation, Fact Sheet, 2017): Vergleichbarkeitmehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Versicherungstechnisches Ergebnis

Tz. 108 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Das versicherungstechnische Ergebnis zeigt den verdienten Gewinn aus der Bereitstellung von Versicherungsschutz (insurance service result). Das versicherungstechnische Finanzergebnis hingegen separiert die Auswirkungen der Diskontierung und anderer finanzieller Variablen auf die Versicherungsverpflichtung. Der zwischenzeitlich vom IASB verfolg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Umrechnung der Bilanzposten

Tz. 102 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Gem. IAS 21.39 (a) sind sämtliche Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs umzurechnen. Eine Unterscheidung in monetäre und nicht monetäre Posten ist nicht erforderlich (vgl. Lüdenbach, in: Haufe IFRS-Kommentar, 19. Aufl., § 27, Tz. 52; ADS Int 2002, Abschn. 5, Tz. 102). Die Umrechnung des Eigenkapitals wird in dieser Vorschrift nicht e...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Variable Fee Approach (VFA)

Tz. 89 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Variable Fee Approach findet ausschließlich auf solche Versicherungsverträge Anwendung, die durch eine direkte Überschussbeteiligung (vgl. Tz. 38) gekennzeichnet sind, bei denen die Zahlungen an den Versicherungsnehmer vertraglich an Referenzwerte gebunden sind und wesentlich mit dem Wert dieser schwanken. Das heißt, dass Teile der Wertent...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Versicherungstechnische Erträge (insurance revenue)

Tz. 109 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die versicherungstechnischen Erträge (auch: Versicherungsumsatz, insurance revenue) stellen die an das Unternehmen gezahlten Prämien für die Erbringung von Versicherungsschutz (insurance service) dar. Das insurance service result wird infolge der Diskontierung erhöht und das insurance finance result durch den anfallenden Zinsaufwand (Aufzinsun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Baustein 3: Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken (RA)

Tz. 67 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Risikoanpassung für die Übernahme nichtfinanzieller Risiken (Risk Adjustment, RA) soll die Unsicherheit über die Höhe und den Zeitpunkt der im Versicherungsfall zu entrichtenden Zahlungen reflektieren. Sie stellt somit eine Art Kompensation für diese Risikotragung durch das Unternehmen dar und stellt das Unternehmen indifferent zwischen de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prämienallokationsansatz (PAA)

Tz. 85 Stand: EL 54– ET: 10/2024 In Anlehnung an die Erlöserfassung in IFRS 15 (IFRS 17.BC289), erlaubt auch IFRS 17 für bestimmte einfache Gruppen von Versicherungsverträgen, Prämien­überträge zur Bestimmung der Deckungsrückstellung zu ermitteln, anstelle eines Erfüllungswertes und einer CSM wie im GMM. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um ein eigenständiges Bewertu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Abgegebene Rückversicherung

Tz. 99 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 enthält spezifische Anpassungen der Ansatz- und Bewertungsregelungen für Forderungen oder Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen (zur Definition vgl. Tz. 37), also den vom abgebenden Unternehmen (Zedenten) auszuweisenden Anteilen des Rückversicherers an den Versicherungsverträgen. Konzeptionell sieht IFRS 17 eine se...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge (CSM)

Tz. 82 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die vertragliche Servicemarge (als Teil der Deckungsrückstellung) zum Abschlussstichtag stellt den unverdienten Gewinn für noch zu erbringende zukünftigen Versicherungsleistungen dar (IFRS 17.43). Die Entwicklung der CSM als wesentliches neues Element der Bilanzierung unter IFRS 17 ist für die Berichtsadressaten zur Beurteilung der laufenden u...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Abgang und teilweiser Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs

Tz. 128 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 IAS 21.48 umfasst Regelungen zum vollständigen Abgang ausländischer Geschäftsbetriebe sowie zum teilweisen Abgang, die nachträglich ergänzt wurden (vgl. IAS 21.48A ff.). Die Behandlung der erfolgsneutral erfassten Umrechnungsdifferenzen ist danach von folgenden Punkten abhängig: handelt es sich um einen Abgang oder einen teilweisen Abgang, und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 3.4 Besondere Herausforderungen der Standards

Rz. 109 Für einen besseren Überblick werden nachfolgend die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Rechnungslegungsstandards IAS 7 und DRS 21 synoptisch dargestellt:mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.1 Grundsätze

Rz. 46 Für die Ausgestaltung von Kapitalflussrechnungen gibt es im HGB nur die allgemeinen Hinweise der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie bisher lediglich im § 297 Abs. 1 HGB eine Forderung nach einer derartigen Rechnung für den Konzernabschluss, ohne jedoch weitere Ausgestaltungsempfehlungen zu geben. Daher ist für alle HGB-Bilanzierer DRS 21 – l...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Kapitalflussrechnung, die auch als Finanzfluss-, Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung oder Cashflow Statement bezeichnet wird, ist ein spezielles Instrument für die Einschätzung der finanziellen Lage von Unternehmen und somit zentrale Basis etwa für die Solvenzbeurteilung oder die Analyse der finanziellen Auswirkungen verfolgter Strategien. Das Instrument...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.3.5 Ursachenrechnung

Rz. 18 Alle Veränderungen von Konten, die nicht in den Fonds einbezogen werden, werden in der Ursachenrechnung zusammengefasst. Diese Konten werden auch als Gegenbestände oder Gegenbestandskonten bezeichnet.[1] Die Aufgabe der Ursachenrechnung ist die umfassende Darstellung der Quellen, aus denen der Finanzmittelfonds gespeist wird, und die Dokumentation der Herkunft und Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2.4 Eingekapitalveränderungsrechnung: Regelung nach IFRS

Rz. 23 Die internationalen Rechnungslegungsnormen waren schon immer gekennzeichnet durch eine vergleichsweise stärkere Orientierung an den Interessen der Eigenkapitalgeber, die als primärer Adressat des IFRS-Abschlusses angesehen werden.[1] Nicht zuletzt deshalb ist hier eine Eigenkapitalveränderungsrechnung seit Längerem notwendiger Bestandteil eines Jahresabschlusses oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grund und Boden im Abschlus... / 5.1 Grundsätzliches

Rz. 209 Nach der internationalen Rechnungslegung erfolgt für Immobilien eine Unterscheidung innerhalb des Anlagevermögens zwischen Immobilien, die für eigene Zwecke des Unternehmers gehalten werden (eigenbetrieblich genutzte Immobilien, over-occupied properties; Regelung in IAS 16) und Immobilien, die als Finanzinvestitionen einzuordnen sind (Anlageimmobilien oder Renditelie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 270 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Normengefüge der IFRS wird das EK gemäß Rahmenkonzept (RK) als der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte eines UN definiert (vgl. RK.4.63 (2018); IAS 1.109; ED/2019/7.94; IFRS-HB (2024), Rn. 23.21ff.). Weitere Erläuterungen zum EK sind RK.4.64ff. sowie RK.6.87ff. zu entnehmen. Das zentrale Kriterium des mate...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 5 Geringwertige Wirtschaftsgüter im Abschluss nach IFRS

Rz. 32 Auch nach den IFRS gibt es die Wirtschaftlichkeits- und Wesentlichkeitsgrundsätze.[1] Entsprechend der Generalnorm, nach der das Management zu dem Schluss kommen muss, dass der Abschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darstellt, sind alle wesentlichen Informationen im Abschluss ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.4.1 Hintergrund

Rz. 53 Als gemeinnützige Organisation hat es sich die IFRS Foundation bereits vor über 20 Jahren zum Ziel gesetzt, ein einheitliches Paket qualitativ hochwertiger, verständlicher, durchsetzbarer und weltweit anerkannter Rechnungslegungs- und Nachhaltigkeitsstandards zu entwickeln. Als Organ der Stiftung legt das International Accounting Standards Board (IASB) durch die IFRS-...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Keine konkreten Vorgaben

Rz. 4 Konkrete methodische Vorgaben werden von der deutschen Aufsicht nicht gemacht. Insoweit kann auf eine ganze Palette infrage kommender Verfahren zurückgegriffen werden. Um einen Gleichlauf zwischen interner und externer Rechnungslegung sicherzustellen, der eine Unternehmenssteuerung erleichtert, erscheint es zweckmäßig, wenn jeweils identische Kriterien genutzt werden. ...mehr