Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Ausweis und angabepflichtige Informationen

Tz. 150 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Ausweis von immateriellen Vermögenswerten ist in IAS 38 nicht explizit geregelt. Hinweise auf den Ausweis von immateriellen Vermögenswerten werden in IAS 1 gegeben. So zählen die immateriellen Vermögenswerte zu den Posten, die gem. IAS 1.54 in der Bilanz separat darzustellen sind (vgl. hierzu ausführlich Brücks/Ehrcke, in: Internationale...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkungen

Tz. 54 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte ist es im Vergleich zu angeschafften immateriellen Vermögenswerten (zur Abgrenzung zwischen Herstellung und Einzelerwerb vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 18. Aufl., § 13, Tz. 20–22) mitunter herausfordernder zu beurteilen, ob die drei Ansatzkriterien (immaterieller Vermög...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Künftige Entwicklungen

Tz. 136 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Nach der Veröffentlichung des IFRS 8 am 30. Juni 2006 ergaben sich bisher vier (kleine) Änderungen. Zum einen terminologische Anpassungen durch die Überarbeitung des IAS 1 Presentation of Financial Statements im September 2007. Zum anderen die Änderung des IFRS 8.23 im Rahmen der Improvements to IFRSs vom April 2009, und schließlich die rela...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entwicklung der Vorschrift im internationalen Umfeld

Tz. 1 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IAS 24 (rev. 2003) wurde im Dezember 2003 herausgegeben und ist in dieser Form verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Der IASB hat am 4. November 2009 mit IAS 24 (rev. 2009) – im Folgenden kurz: IAS 24 – die überarbeitete Fassung von IAS 24 (rev. 2003) herausgegeben. Diese ist verpflichtend f...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Anschaffung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses

Tz. 83 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die ansatzpflichtigen immateriellen Vermögenswerte, die das bilanzierende Unternehmen im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erlangt hat, sind gem. IAS 38.33 – wie auch in IFRS 3.18 bestimmt – mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Unternehmenszusammenschlusses zu bewerten. Seit der Überarbeitung des IAS 38 in 2008 unterste...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 16. Ausgeprägte Hochinflation

Tz. 226d Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS-Erstanwender, die (unter Berücksichtigung der Vorgaben des IAS 21 zur Bestimmung der funktionalen Währung) in der Währung eines Hochinflationslandes bilanzieren (bspw. für eine Tochtergesellschaft), müssen IAS 29 rückwirkend ab dem Übergangszeitpunkt anwenden (vgl. auch IFRS-Komm., Teil B, IAS 29, Tz. 11). Gemäß IFRS 1.IG32 ist bei der...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Künftige Entwicklungen

Tz. 190 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Eine umfassende Überarbeitung der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten respektive IAS 38 plant der IASB aktuell nicht. Mit der Bilanzierung nach IAS 38 verbundene Aspekte sind jedoch aktuell zumindest Teil der Research Pipeline des IASB: Bedingte bzw. variable Kaufpreisbestandteile (vgl. Tz. 82a) sowie Emissionsrechte (vgl. Tz. 174...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Abgrenzung der Forschungs- und Entwicklungsphase

Tz. 55 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Für die Beurteilung der Ansatzfähigkeit von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten ist – zumindest formal (vgl. Tz. 57) – zu untersuchen, ob sich der Herstellungsprozess in der Forschungsphase oder bereits in der Entwicklungsphase befindet (IAS 38.52). Kann das bilanzierende Unternehmen bei einem internen Projekt zur Herstellung eine...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung

Tz. 1 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards" enthält spezielle Vorschriften zur erstmaligen Anwendung der IFRS und soll sicherstellen, dass der erste nach IFRS aufgestellte Abschluss eines Unternehmens und dessen Zwischenberichte, sofern diese sich auf die Berichtsperiode des ersten IFRS-Abschlusses beziehen, q...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Managementvergütungen

Tz. 64 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Unternehmen sind verpflichtet, die Vergütung der Mitglieder ihres Managements in Schlüsselpositionen sowohl insgesamt als auch gesondert in Form der nachfolgenden Aufgliederung anzugeben (IAS 24.17):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Überleitungsrechnungen von disaggregierten Angaben auf Segmentebene auf aggregierte Angaben auf Unternehmensebene

Tz. 108 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die für jedes Segment ausgewiesenen Ergebnis-, Ertrags-, Vermögenswert- und Schuldengrößen sind jeweils über sämtliche berichtspflichtige Segmente hinweg aufzuaddieren. Die Summen dieser Größen, ohne Einbezug des Sammelsegments "alle sonstigen Segmente" und sonstiger Teilbereiche des Unternehmens, die keine Geschäftssegmente darstellen (Verw...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Aktienbasierte Vergütungen

Tz. 119 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 2 behandelt die Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungstransaktionen, zB von Aktienoptionsplänen. IFRS 2 war erstmals auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, anzuwenden. IFRS 2 enthält umfangreiche Übergangsvorschriften (IFRS 2.53–59), die eine retrospektive Anwendung in einigen Fällen verpflichtend vorsc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Versorgungskassen

Tz. 29 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IAS 24.9 (b)(v) definiert unter bestimmten Voraussetzungen auch Versorgungskassen für Leistungen nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer (des berichtenden Unternehmens) als nahestehende Unternehmen. So ist eine derartige Versorgungskasse dann als nahestehendes Unternehmen zu klassifizieren, wenn entweder das Träg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ausnahmen vom Umstellungsgrundsatz der retrospektiven Anwendung

Tz. 37 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 1 sieht zwei Arten von Ausnahmen von der (vollständigen) retrospektiven Anwendung eines jeden IFRS vor (vgl. IFRS 1.12). Zum einen verbieten einige Ausnahmen die retrospektive Anwendung einzelner Aspekte der IFRS (vgl. Tz. 38), zum anderen befreien diverse Ausnahmen von einigen Vorschriften der IFRS (vgl. Tz. 39ff.). Die Einordnung einze...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Wertbestimmung der Angaben

Tz. 94 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Obgleich IFRS 8.25ff. mit "measurement" ("Bewertung") überschrieben ist, geht aus den Ausführungen eindeutig hervor, dass – dem management approach entsprechend – sowohl der Umfang (vgl. Tz. 85–93), der Ansatz als auch die Bewertung der in eine quantitative Angabe einbezogenen Komponenten durch die interne Berichterstattung determiniert werde...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Bestimmung des Restwertes

Tz. 139 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Restwert eines immateriellen Vermögenswertes ist der Nettobetrag, den ein Unternehmen am Ende der Nutzungsdauer, nach Abzug der erwarteten Verkaufskosten, zu erhalten erwartet (IAS 38.8; zudem vgl. Tz. 30). Der Restwert ist zur Ermittlung des Abschreibungsbetrags von den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu subtrahieren (IAS 38.101). G...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Zusammengesetzte Finanzinstrumente

Tz. 199 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Nach IFRS 1.IG35 hat ein IFRS-Erstanwender in seiner Eröffnungsbilanz IAS 32 anzuwenden, um begebene Finanzinstrumente (oder Komponenten von zusammengesetzten Finanzinstrumenten) entweder in finanzielle Fremdkapitalinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, und zwar entsprechend der Substanz der vertraglichen Vereinbarungen ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 19. Designation von Verträgen über den Kauf oder Verkauf eines nicht finanziellen Postens

Tz. 226o Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Nach IFRS 9 können Verträge über den Kauf oder Verkauf eines nicht finanziellen Postens zu Vertragsbeginn unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden, wenn der Kauf oder Verkauf durch einen Nettoausgleich in bar oder anderen Finanzinstrumenten oder durch den Tausch von Finanzinstrumenten erfüllt w...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundlegendes

Tz. 109 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Alternativ zum erläuterten Anschaffungskostenmodell erlaubt der IASB, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, immaterielle Vermögenswerte in den Folgejahren mit dem Neubewertungsbetrag (revalued amount) zu bewerten (IAS 38.72). Dabei entspricht der Neubewertungsbetrag dem beizulegenden Zeitwert (fair value) zum Zeitpunkt der Neubewertung a...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 17. Gemeinsame Vereinbarungen

Tz. 226j Stand: EL 42 – ET: 11/2020 (einstweilen frei) Tz. 226k Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Ein IFRS-Erstanwender hat – statt einer voll rückwirkenden Anwendung von IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen" – gemäß IFRS 1.D31 das Wahlrecht, die Übergangsvorschriften des IFRS 11 (IFRS 11.C2–C14) anzuwenden (vgl. hierzu IFRS-Komm., Teil B, IFRS 11, Tz. 179ff.), indes mit zwei Ausnahmen:...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Beispiele für Geschäftsvorfälle zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen

Tz. 49 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die Wahl der Begriffe "Ressourcen", "Dienstleistungen" und "Verpflichtungen" zeigt die Absicht des IASB, eine möglichst große Anzahl an Geschäften zu erfassen, die zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen stattfinden. Dies belegt auch die beispielhafte Auflistung von möglicherweise angabepflichtigen Transaktionen in IAS 24.21: Käufe ode...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundlegendes

Tz. 77 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Immaterielle Vermögenswerte, die entsprechend den Ansatzvorschriften zu aktivieren sind, sind anfänglich (initially) mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (cost) zu bewerten (IAS 38.24). Eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bzw. Marktwert ist im Zugangszeitpunkt grundsätzlich verboten. Allerdings sind die im Rahmen eines Untern...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002ff.; Anders, Bilanzierung und Berichterstattung von Humankapital. Sichtbarmachen des Unsichtbaren, PiR 2017, S. 303–310; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung" der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. (AKEU), Vereinbarkeit internationaler Konzernrechnungslegung mit hande...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Nicht monetär

Tz. 19 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Als zweites Kriterium wird gefordert, dass immaterielle Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IAS 38 nicht monetär sind. In IAS 38 wird keine "positive" Definition für "nicht monetäre Vermögenswerte", sondern lediglich eine "negative" Definition für "monetäre Vermögenswerte" (monetary assets) gegeben. Bei monetären Vermögenswerten handelt e...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Öffentliche Zuschüsse zum Erwerb

Tz. 94 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Manchmal werden immaterielle Vermögenswerte unentgeltlich (free of charge) oder für eine lediglich symbolische Gegenleistung (nominal consideration) von der öffentlichen Hand vergeben. Beispiele für solche mit Hilfe von öffentlichen Zuschüssen "erworbenen" immateriellen Vermögenswerte sind Fluglizenzen, Start- und Landerechte (vgl. dazu ausfü...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gemeinschaftsunternehmen

Tz. 26 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IAS 24.9 (b)(ii) legt fest, dass ein Unternehmen einem anderen nahesteht, wenn eines der Unternehmen ein Gemeinschaftsunternehmen des anderen ist, dh. wenn eines der beiden Unternehmen zusammen mit einer oder mehreren anderen Parteien die gemeinschaftliche Führung über das Unternehmen ausübt. Wie bereits erwähnt, ist die einstimmige Entscheid...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Schätzungen

Tz. 45 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Grundsätzlich sind bei der Aufstellung eines IFRS-Abschlusses alle Informationen zu berücksichtigen, die zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Veröffentlichung des Abschlusses bekannt werden (IAS 10.3). IFRS 1 schränkt diesen Wertaufhellungszeitraum für einen ersten IFRS-Abschluss indes ein. Zum Übergangszeitpunkt haben die nach IFRS...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Angabe von Informationen zu Geschäftsvorfällen

Tz. 53 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Des Weiteren sind Informationen über die Geschäftsvorfälle und die Forderungen und Verbindlichkeiten, einschließlich Verpflichtungen, zwischen den nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben (IAS 24.18). Diese Informationen sollen den Abschlussadressaten in die Lage versetzen, die möglichen Auswirkungen der Beziehungen auf den Abschluss ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Versicherungsverträge gem. IFRS 17

Tz. 74n Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 17 "Versicherungsverträge" sollte für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, in Kraft treten. IFRS 17 ersetzt den IFRS 4. Eine vorzeitige Anwendung des IFRS 17 ist zulässig. Allerdings hat der IASB im Juni 2020 Änderungen und Ergänzungen des Standards verabschiedet. Neben zahlreichen inhaltlichen Änderungen w...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Residual value

Tz. 30 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Restwert (residual value) ist der geschätzte Nettobetrag, den das Unternehmen im Betrachtungszeitpunkt bei Abgang für den Vermögenswert nach Abzug der Veräußerungskosten (costs of disposal) erhalten würde, wenn der Vermögenswert alters- und zustandsgemäß bereits am Ende seiner Nutzungsdauer angelangt wäre. Damit stellt der IASB klar, dass...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. IFRS-Erstanwender (first-time adopter (of IFRS))

Tz. 16 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Ein IFRS-Erstanwender (erstmaliger IFRS-Anwender) ist ein Unternehmen, das seinen ersten IFRS-Abschluss, unabhängig davon, ob dies ein Konzern- oder ein Einzelabschluss ist, veröffentlicht (IFRS 1 Anhang A). Ein Unternehmen, das einen gesetzlichen IFRS-Abschluss nach § 315e HGB bzw. § 325 Abs. 2a und 2b HGB erstellt, hat die von der EU im Endo...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Mangel an physischer Substanz

Tz. 20 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Mangel an physischer Substanz ist unzweifelhaft das typische Merkmal von immateriellen Vermögenswerten. Hierüber werden die unkörperlichen, immateriellen Vermögenswerte von den körperlichen, materiellen Vermögenswerten abgegrenzt. Schwierigkeiten hinsichtlich der Abgrenzung von materiellen und immateriellen Vermögenswerten ergeben sich in...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Öffentlichen Stellen nahestehende Unternehmen

Tz. 41 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Mit dem überarbeiteten IAS 24 wurde der Begriff der öffentlichen Stelle (zT auch als öffentliche Hand bezeichnet) in die Definitionen des IAS 24.9 aufgenommen. Aus Gründen der Konsistenz zwischen den einzelnen Standards bezieht sich eine öffentliche Stelle (government) nach IAS 24 – in Anlehnung an IAS 20.3 – auf Regierungsbehörden, Instituti...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Antonakopoulos/Fink, Die Annual Improvements des IASB vom Dezember 2013, PiR 2014, 99–107; Bömmelburg/Luce, in: Internationales Bilanzrecht, Bonn, Berlin 2008, IAS 24; Daimler AG (Hrsg.), Geschäftsbericht 2019; Deutsche Bank AG ( Hrsg.), Geschäftsbericht 2019; Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V. (Hrsg.), Tätigkeitsbericht 2019; Ernst & Young (Hrsg.), International G...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Apps

Tz. 164 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Ein weiterer Spezialfall der Softwarebilanzierung sind die mittlerweile für Unternehmen zunehmend wichtiger werdenden (mobilen) Apps (zur Abgrenzung von unterschiedlichen Apps vgl. mwN Lindner, 2016, S. 36). Hierbei handelt es sich um "Programme, mit denen der Softwarenutzer spezifische Datenverarbeitungsaufgaben erledigen kann" (Fink, PiR 2...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundsätzliches

Tz. 124 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Entsprechend der Definition von Vermögenswerten respektive immateriellen Vermögenswerten ist ihnen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen inhärent. Im Laufe der Zeit kann dieser künftige Nutzen indes verbraucht werden, wenn die Nutzungsdauer begrenzt ist. Aufgabe der planmäßigen Abschreibung ist es, diesen Verbrauch an bewertetem wirtschaftli...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Außerplanmäßige Wertberichtigungen (Abschreibungen und Zuschreibungen)

Tz. 141 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die bilanzielle Behandlung von außerplanmäßigen Wertberichtigungen (Abschreibungen und Zuschreibungen) wird in IAS 36 für verschiedene Vermögenswerte, so auch für immaterielle Vermögenswerte, geregelt. Mithin wird in IAS 38 in Bezug auf die Wertberichtigung von immateriellen Vermögenswerten lediglich auf IAS 36 und die Erläuterungen hierzu v...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Mindestangaben zum Verständnis der Auswirkungen der Beziehungen auf den Abschluss

Tz. 54 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 In IAS 24.18 werden die aus der Perspektive des IASB für ein Verständnis der Auswirkungen der Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen auf den Abschluss des Unternehmens notwendigen Angaben aufgeführt. Da es sich bei dieser Aufzählung explizit um Mindestausweiserfordernisse handelt, kann das Spektrum an Angaben jederzeit erweiter...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Wahlrecht einer prospektiven und eingeschränkten retrospektiven Anwendung von IFRS 3

Tz. 75 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die für die Umstellungspraxis von Konzernen wohl wichtigste optionale Ausnahme von der retrospektiven Anwendung der IFRS gewährt IFRS 1.18 iVm. IFRS 1 Anhang C für die bilanzielle Behandlung von vorangegangenen Unternehmenszusammenschlüssen im Anwendungsbereich von IFRS 3, dh. solchen, die vor dem Übergangszeitpunkt (vgl. Tz. 24) stattgefunde...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wesentlichkeit der Angaben

Tz. 75 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Neben den Vereinfachungen für öffentlichen Stellen nahestehende Unternehmen und Personen ist auch auf die Angabepflichten des IAS 24 der allgemeine Grundsatz der Wesentlichkeit (materiality) anzuwenden. Selbiges gilt für die Nebenbedingung der Kostenbegrenzung (cost constraint), wonach bestimmte Angaben unterlassen werden können, sofern der N...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Künftige Entwicklung

Tz. 257 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Seit der ersten Veröffentlichung im Juni 2003 ist IFRS 1 vielfach geändert worden. Auch für die Zukunft ist weiterhin aufgrund von Änderungen an bestehenden oder neuen IFRS oder aufgrund Zeitablaufs (im Hinblick kurzzeitige Befreiungen von den IFRS) mit Änderungen an IFRS 1 zu rechnen. Tz. 258 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Im Juli 2019 hat der IS...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Alle Unternehmen, die ihren ersten IFRS-Abschluss aufstellen, fallen in den Anwendungsbereich des IFRS 1 (IFRS 1.2(a)). Dies gilt auch für erstmals nach IAS 34 erstellte Zwischenabschlüsse, sofern diese sich auf die Berichtsperiode des ersten IFRS-Abschlusses beziehen (IFRS 1.2 (b); vgl. Tz. 249ff.). Tz. 4 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der erste IF...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Tz. 139 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Nach dem generellen Umstellungsgrundsatz in IFRS 1.7 hat ein IFRS-Erstanwender die (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögenswerten retrospektiv nach den jeweiligen IFRS-Vorschriften zu ermitteln. Eine rückwirkende Anwendung der IFRS etwa bei immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagen erfordert insbesondere eine ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Intangible assets

Tz. 15 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Mit der Definition der immateriellen Vermögenswerte wird grundsätzlich gleichzeitig der Anwendungsbereich des IAS 38 positiv abgegrenzt (vgl. Tz. 5). IAS 38 regelt nämlich gerade die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten iSd. Definition des IAS 38. Allerdings sind in IAS 38 ergänzend auch Vorschriften für einen originären Geschäfts- ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Kumulierte Umrechnungsdifferenzen

Tz. 175 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Gemäß IAS 21.39 (a)–(c) sind die Differenzen aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen eines in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Geschäftsbetriebs (mit abweichender funktionaler Währung) in der Darstellungswährung des Konzerns im sonstigen Ergebnis und in einem separaten Bestandteil ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Vermögenswerte und Schulden von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Tz. 183 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 In Konzernen können Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschafsunternehmen einen vom Mutterunternehmen abweichenden IFRS-Erstanwendungszeitpunkt haben, da zB aufgrund gesetzlicher Regelungen im Land des Mutterunternehmens die IFRS schon länger zulässig waren, im Land eines Tochterunternehmens dagegen die IFRS erst zu einem s...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 12. Entsorgungsverpflichtungen als Kostenbestandteil von Sachanlagen

Tz. 218 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRIC 1 fordert, dass Veränderungen von Entsorgungsverpflichtungen, die Kostenbestandteil einer Sachanlage sind, aufgrund geänderter Kostenschätzungen oder einer Änderung des Diskontierungszinssatzes, den Wertansätzen der entsprechenden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens hinzuzurechnen sind bzw. von diesen abgezogen werden müssen. Der so...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 20. Umsatzerlöse

Tz. 226q Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 15 ist erstmals für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Grundsätzlich haben IFRS-Erstanwender IFRS 15 zum Übergangszeitpunkt vollständig retrospektiv anzuwenden. Der IASB gesteht damit einem IFRS-Erstanwender nicht das einem laufenden IFRS-Anwender bei erstmaliger Anwendung von IFRS 15 eingeräumt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Tz. 60 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 1.B4–B6 regeln unter der Überschrift Sicherungszusammenhang den Ansatz von derivativen Finanzinstrumenten und die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in der IFRS-Eröffnungsbilanz. Tz. 61 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Gemäß IFRS 1.B4 (a) sind alle derivativen Finanzinstrumente iSv. IFRS 9 in der IFRS-Eröffnungsbilanz anzusetzen und mit ihre...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Überleitungsrechnungen

Tz. 233 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Neben den Vergleichsinformationen hat ein IFRS-Erstanwender zu erläutern, wie sich der Übergang von den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen auf die IFRS auf seine dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie seine Cashflows ausgewirkt hat, dh. wie die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung und ggf. die Kapitalflussrechnung durch die...mehr