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Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Prof. Dr. Stefan Müller
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Rz. 1

Um eine weltweite Harmonisierung der Rechnungslegung zu erreichen, wurde am 29.6.1973 auf freiwilliger Basis als privater Zusammenschluss von nationalen Berufsverbänden der Wirtschaftsprüfer das International Accounting Standards Committee (IASC), ab 2001 in International Accounting Standards Board (IASB) umbenannt, gegründet. Träger ist die IASB Foundation. Derzeit werden die IFRS in 168 verschiedenen Ländern (Jurisdictionen) angewandt.[1]

 

Rz. 2

Ziel des IASC war es, weltweit gültige Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standards (IAS), zwischenzeitlich umbenannt in International Financial Reporting Standards (IFRS)) zu formulieren und zu veröffentlichen, eine weltweite Akzeptanz und Einhaltung der Standards zu erreichen und die Rechnungslegungsnormen zu verbessern und zu harmonisieren. Die Arbeit des IASC/IASB zeichnet sich durch folgende markante Entwicklungen aus: Während in der 1. Entwicklungsstufe (1973–1988) 28 Standards mit zahlreichen Wahlrechten entstanden sind, wurde in der 2. Entwicklungsstufe (1989–1993) die Ausarbeitung des Frameworks und eine Reduzierung von Wahlrechten vorgenommen (comparability and improvement project). Auf dieser Basis sind die wenigen noch bestehenden Optionen auf 2 Alternativen beschränkt: Benchmark Treatment (bevorzugte Methode) und Allowed Alternative Treatment (alternativ zulässige Methode). Die 3. Entwicklungsstufe (1994–2000) war durch die Überarbeitung verschiedener Standards bestimmt, um eine Erfüllung der Anforderungen (completing the core standards) der internationalen Organisation der Börsenaufsichtsbehörden (International Organisation of Securities Commissions (IOSCO)) zu erreichen. Nach der Überprüfung der überarbeiteten IAS folgte im Mai 2000 die Empfehlung der IOSCO, die IAS/IFRS weltweit als Rechnungslegungsstandards für grenzüberschreitende Notierungen zu akzeptieren.

 

Rz. 3

Seit 2001 erfuhren die IFRS durch die EU-Verordnung vom 19.7.2002, mit der die IFRS für den Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen verpflichtend vorgeschrieben wurde, einen entscheidenden Bedeutungszuwachs. Zur weiteren Verstärkung der internationalen Akzeptanz erfolgte eine Reorganisation, um den dominanten Einfluss des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer zu reduzieren. Zudem wurde die Konvergenz der Rechnungslegung weiter vorangetrieben, indem der IASB im Mai 2002 mit dem Improvements Project eine umfangreiche Überarbeitung für eine Vielzahl von Rechnungslegungsstandards startete, um Wahlrechte weiter zu reduzieren und die Qualität der Standards zu verbessern. Im September 2002 vereinbarten IASB und FASB (Financial Accounting Standards Board, der US-amerikanische Standardsetter) im Rahmen des Norwalk Agreement eine enge Zusammenarbeit zur Reduzierung der Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP bis zum Jahr 2005. In der Folge wurden für Geschäftsjahre seit 2007 auch IFRS-Abschlüsse von der SEC (Securities and Exchange Commission) akzeptiert (sog. Crossborder Listing), sodass die zusätzlichen IFRS-Überleitungsrechnungen von IFRS nach US-GAAP entfallen sind. Allerdings hat die SEC die IFRS und nicht die EU-endorsed IFRS anerkannt.[2]

Am 3.11.2021 hat die IFRS-Stiftung, getragen von einer breiten Unterstützung durch verschiedene relevante Institutionen und Verbände, die Gründung ihres neuen International Sustainability Standards Board (ISSB) bekannt gegeben, der die Aufgabe hat, eine umfassende globale Grundlinie für hochwertige Standards für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen zu entwickeln, um dem Informationsbedarf der Anleger außerhalb der Finanzberichterstattung gerecht zu werden. Der ISSB ist neben dem IASB tätig und wird ebenso von den Treuhändern beaufsichtigt. Die Arbeit des ISSB erfolgt nach dem bewährten Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung. Die fachliche Beratung des ISSB erfolgt durch einen neuen beratenden Ausschuss für Nachhaltigkeit, die strategische Beratung durch den IFRS-Beirat, dessen Aufgabenbereich und Fachwissen entsprechend erweitert werden, und die Einbeziehung rechtskreisspezifischer und regionaler Initiativen durch eine bereits von den Treuhändern eingerichtete Arbeitsgruppe. Der Auftrag des ISSB besteht in der Entwicklung globaler Standards und Angabevorschriften, um eine konsistente und vergleichbare Berichterstattung von Unternehmen in verschiedenen Rechtskreisen zu erleichtern und so dazu beizutragen, Kapital in langfristige, widerstandsfähige Unternehmen im Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu lenken. Der ISSB besteht in der Regel aus 14 Mitgliedern, von denen einige auch Teilzeitmitglieder sein können. Der ISSB hat einen Vorsitzenden und mindestens einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Hauptsitz des ISSB ist in Frankfurt, aber alle Regionen – Amerika, Asien-Ozeanien und Europa/Naher Osten/Afrika – werden durch regionale Zentren einbezogen.[3] Aktuell liegen mit den Standards IFRS S1 "General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information" und IFRS S2 "Climate-relate...

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