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Vorbemerkungen Vor §§ 290 ff. HGB / II. Entwicklung bis zum BilMoG 2009

Prof. Dr. Rolf U. Fülbier, Florian Federsel
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Rz. 6

[Autor/Zitation]

Im Laufe der 1990er Jahre schritt die Internationalisierung deutscher Unternehmen weiter voran – mit entsprechenden Veränderungen in der Konzernrechnungslegung (vgl. hierzu und zum Folgenden insbes. Pellens/Fülbier ua., Internationale Rechnungslegung11, Kap. 2; ergänzend auch Busse von Colbe/Fehrenbacher, MünchKomm. HGB4, Vorbemerkungen §§ 290 HGB ff. Rz. 6 ff.; Hachmeister in HKMS3, Vor §§ 290–315e HGB Rz. 12 ff.). Die Inanspruchnahme ausländischer Kapitalmärkte, insbes. in den USA, rückte auch in der Konzernrechnungslegung nicht-deutsche Rechnungslegungsregeln in den Fokus. Den Startpunkt hierfür bildete die damalige Daimler Benz AG im Jahr 1993 (Bruns, WPK-Mitteilungen 1997, 31; Bruns, DBW 1998, 382), gefolgt ua. von Fresenius Medical Care, der Telekom und SAP, die ihre Aktien über Hinterlegungsscheine (ADR) an der New York Stock Exchange notieren ließen und dafür bereit waren, sich dem US-amerikanischen Kapitalmarktrecht sowie den dortigen Rechnungslegungsregeln (US-GAAP) zu unterwerfen. Durch die Internationalisierung der Unternehmen und die gestiegenen Transparenzanforderungen auch abseits des US-Kapitalmarkts rückten bei anderen Unternehmen die IAS, heute IFRS, in das Blickfeld. Um den hohen internationalen Informations- und Transparenzanforderungen zu genügen, ergriffen deutsche Unternehmen zwei Maßnahmen: Entweder übten sie alle Wahlrechte im HGB-Konzernabschluss zur Übereinstimmung mit internationalen Vorschriften insbes. nach IAS aus (duale Konzernrechnungslegung) oder sie legten neben dem HGB-Konzernabschluss freiwillig einen zusätzlichen Konzernabschluss, oft nach US-GAAP, vor (parallele Konzernrechnungslegung). Sogar in Deutschland verlangte die Deutsche Börse AG Ende der 1990er Jahre am sog. Neuen Markt für dortige Emittenten eine Kon...

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