Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
Rz. 494
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Vor Inkrafttreten von IFRS 6, ab Anfang des Jahres 2006, war die Bilanzierungspraxis der auf die Ausbeutung von Mineralien ausgerichteten Industrieunternehmen uneinheitlich. Wesentlichen Anteil hieran trug vor allem der explizite Ausschluss dieser Unternehmen vom Anwendungsbereich einiger Standards – u. a. IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte. Statt des Rückgriffs auf verbindliche Vorschriften mussten diese Unternehmen auf die Regelungen des IAS 8.10 bis 8.12 zurückgreifen und konnten insofern, unter Berücksichtigung der strikten Auslegungshierarchie des IAS 8.11, die Entwicklung anzuwendender Bilanzierungsvorschriften eigenständig vornehmen.
Rz. 495
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
IFRS 6 stellt den auf die Ausbeutung von Mineralien ausgerichteten Industrieunternehmen ein spezifisches Regelwerk zur Verfügung. IFRS 6 enthält lediglich einen beschränkten Anwendungsbereich, d. h., Regelungen bestehen ausschließlich für in einem festgelegten Abschnitt bei den Industrieunternehmen anfallende Ausgaben vor Beginn der eigentlichen Produktion. Ausgenommen sind gem. IFRS 6.5 im Zeitraum vor Erkundung und Wertbestimmung vorgenommene Aktivitäten – die sog. Prospektionsphase – ebenso wie im Anschluss an den Nachweis der technischen Machbarkeit und ökonomischen Verwertbarkeit – die sog. Entwicklungsphase – anfallende Aktivitäten. Im Anwendungsbereich des IFRS 6 liegen somit ausschließlich bzw. lediglich die in der Erkundungs- und Wertbestimmungsphase anfallenden Ausgaben.
Differenzierung vor- und nachgelagerter Aktivitätsphasen
Rz. 496
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
IFRS 6 enthält keine detaillierten Ausführungen zur Abgrenzung der in die Prospektionsphase fallenden Ausgaben von denen der Erkundungs- und Wertbestimmungsphase zuzuordnenden (bs...