Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Mexiko / I. Publizität, Buchführung und Rechnungslegung

Rz. 122 Die Gesellschaft ist nach Art. 28 CFF verpflichtet, ordnungsgemäß Buch zu führen und den Steuerbehörden im Rahmen einer Betriebsprüfung Einsicht in die Bücher zu gewähren. Das Geschäftsjahr (ejercicio social) ist nach Art. 8-A Abs. 1 LGSM grundsätzlich mit dem Kalenderjahr identisch; abweichende Vereinbarungen sind nicht zulässig. Sofern eine Gesellschaft nach dem 10...mehr

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Türkei / IV. Kosten der Gründung

Rz. 53 Neben der Kapitaleinlage, die mindestens 10.000 TL (ca. 950 EUR, Stand Ende Juni 2021) beträgt, fallen folgende Kosten an:mehr

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England und Wales1 England ... / bb) Annual return

Rz. 232 Beim sog. annual return handelt es sich um ein Formblatt, welches jährlich dem Companies House einzureichen ist und jahresaktuelle, bestimmte allgemeine Informationen über die Gesellschaft enthält. Der jährliche Stichtag für die Informationen heißt "return date" der Gesellschaft und ist im Zweifel der Jahrestag der Eintragung der Gesellschaft. Der annual return muss ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Verfahren

Rz. 118 Die Kapitalherabsetzung [43] (reducción de capital social) hat den Zweck, entweder Einlagen zurückzuzahlen oder das Gleichgewicht zwischen Stammkapital und dem durch Verluste verminderten buchhalterischen Gesellschaftsvermögen wieder herzustellen oder die Begründung oder Erhöhung der gesetzlichen oder freiwilligen Rücklage (Art. 317 LSC). Grundsätzlich sind alle Gesch...mehr

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Tschechische Republik / V. Prokurist

Rz. 78 Der Prokurist ist zu allen Angelegenheiten der Gesellschaft berechtigt, die während des Betriebs des Unternehmens der Gesellschaft entstehen. Der Prokurist kann diverse Verträge schließen. Seine Berechtigung, für die Gesellschaft zu handeln, betrifft jedoch nicht die Veräußerung oder Belastung von Immobilien, es sei denn, diese Berechtigung ist in der Urkunde über die...mehr

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Deutschland / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 46 Der Gesellschaftsvertrag sollte grundsätzlich in deutscher Sprache abgefasst sein; zwingend ist dies jedoch nicht. Ist der beurkundende deutsche Notar der fremden Sprache, in welcher der Gesellschaftsvertrag abgefasst sein soll, hinreichend kundig, so kann er die Beurkundung auch in dieser fremden Sprache vornehmen (§ 5 Abs. 2 BeurkG); eine Verpflichtung des Notars hi...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 38 Das indische Recht unterscheidet bereits auf Ebene der formalen Dokumentation im Rahmen der Satzung zwischen dem genehmigten Kapital (Authorized Capital), dem gezeichneten Kapital (Subscribed Capital) und dem eingezahlten Kapital (Paid Up Capital). Rz. 39 Authorized Capital: Bis zu diesem Betrag sind Kapitaleinzahlungen ohne vorherige Satzungsänderung zulässig. Nach de...mehr

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Schweden / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 68 Bei der Gründung der Gesellschaft wird die Satzung beim Gesellschaftsregisteramt eingereicht. Sobald die Satzung geändert wird, muss die neue Version eingereicht werden. Das Gesellschaftsregister enthält weiter Angaben (Namen, Anschrift, Geburtsdatum) über die Verwaltungsratsmitglieder und die stellvertretenden Mitglieder, den Vorsitzenden des Verwaltungsrates, den Ge...mehr

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Russland / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 60 Für die Anträge werden durch die Regierung der RF bestimmte Formblätter (Nr. P11001, P13014, P15001) verwendet. Formulare und Muster können von der Homepage der Steuerbehörde Russlands abgefragt werden (www.nalog.ru). Der Antrag ist von dem Gründer bzw. Gesellschafter der juristischen Person persönlich zu unterschreiben. Die Unterschrift ist notariell zu beglaubigen, ...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 5. Dauer der Gesellschaft (durée)

Rz. 34 Die SARL kann maximal für die Dauer von 99 Jahren ab Eintragung in das Handelsregister eingegangen werden. Die Dauer ist gem. Art. L 210–2 C.com. im Gesellschaftsvertrag anzugeben. Innerhalb des Höchstrahmens kann sie von den Gründern frei gewählt werden. Nach Ablauf der Frist ist die Gesellschaft nach Art. 1844–7 Nr. 1 C.civ. automatisch aufgelöst. Eine einmalige ode...mehr

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Serbien / II. Fakultativer Inhalt des Gründungsaktes

Rz. 25 Die fakultativen Bestandteile des Gründungsaktes betreffen zum einen die dispositiven Regelungen des ZPD (z.B. betreffend das Vorkaufsrecht der Gesellschafter im Falle der Anteilsübertragung eines Gesellschafters oder jene betreffend das Andienungsrecht eines Gesellschafters hinsichtlich seiner Geschäftsanteile im Falle bestimmter Beschlussgegenstände der Gesellschaft...mehr

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Estland / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 103 Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung oder, wenn ein Aufsichtsrat besteht, durch diesen bestellt und abberufen (§ 184 Abs. 1 HGB). Über Bestellung und Abberufung entscheiden die Gesellschafter durch Beschluss. Handelt es sich um eine Satzungsänderung, ist dazu eine ⅔-Mehrheit erforderlich, ansonsten reicht die einfache Mehrheit. Rz. 104 Sofern d...mehr

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Schweiz / 2. Form der Anmeldung

Rz. 78 Die Anmeldung kann auf Papier oder in elektronischer Form erfolgen (Art. 16 Abs. 2 HRegV). Wird die schriftliche Anmeldungsform gewählt, sind die Unterschriften entweder am Schalter des Handelsregisteramts zu unterschreiben oder zu beglaubigen. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich, wenn die Unterschriften schon früher in beglaubigter Form für die gleiche Rechtsein...mehr

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Estland / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 51 Neben der Kapitalerhöhung ist es möglich, auch eine Kapitalherabsetzung durchzuführen. Gesetzlich verboten ist lediglich die Unterschreitung der Mindestkapitalgrenze von 2.500 EUR. Die Herabsetzung des Stammkapitals bedarf in erster Linie eines Gesellschafterbeschlusses, der den Grund für die Verringerung des Stammkapitals, den Umfang und die Art der Verringerung und ...mehr

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China / II. Bestellung und Abberufung der Board-Mitglieder und Manager

Rz. 151 Die Mitglieder des Board of Directors werden von der Gesellschafterversammlung bzw. dem alleinigen Gesellschafter benannt und abberufen. Rz. 152 Es entsprach bei JV alter Praxis, dass das Benennungsrecht für die Manager im Joint Venture-Vertrag zwischen den Gesellschaftern verteilt wurde. Stand etwa das Benennungsrecht für den General Manager dem ausländischen Investo...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Beschränkung der Vertretungsmacht

Rz. 102 Grundsätzlich ist die Vertretungsmacht im Außenverhältnis unbeschränkbar, d.h. eine eventuelle Beschränkung hat keine Wirkung gegenüber Dritten. Die Befugnisse des Geschäftsführers können beschränkt werden durch den Gesellschaftsvertrag, durch Beschlüsse oder Akte der Gesellschafterversammlung bzw. der Gesellschafter, durch Beschlüsse des Aufsichtsrats oder durch ein...mehr

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Serbien / 1. Geschäftsanteil

Rz. 56 Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, bestimmt sich der Geschäftsanteil eines Gesellschafters nach der Höhe der übernommenen Stammeinlage. Des Weiteren werden die Stimmrechte, Gewinnanteile sowie Anteile an ausgeschütteten Liquidationsüberschüssen anteilsmäßig auf Grundlage der Höhe der übernommenen Stammeinlange des Gesellschafters bestimmt (Art. 151...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Grenzüberschreitende Verschmelzungen

Rz. 128 Rechtliche Probleme einer internationalen Verschmelzung können sich ergeben, wenn die kumulative Anwendung sowohl des Gesellschaftsstatuts der übertragenden Gesellschaft als auch des Gesellschaftsstatuts der aufnehmenden Gesellschaft zu unlösbaren Widersprüchen führen. Grenzüberschreitende Verschmelzungen i.S.d. ZTD sind Verschmelzungen, bei denen mindestens eine Gese...mehr

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Slowakei / IV. Kosten der Gründung

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Schweden / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 71 Die Anmeldung zum Gesellschaftsregister muss in schriftlicher Form eingereicht werden. Anmeldungen sind auch in elektronischer Form möglich. Eine Beglaubigung der Anmeldung ist nicht notwendig. Rz. 72 Die Anmeldung einer neuen Gesellschaft muss von sämtlichen Verwaltungsratsmitgliedern und dem Geschäftsführenden Direktor unterschrieben sein. Digitale Unterschriftenzert...mehr

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Schweden / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 78 Die Existenz der Gesellschaft und die Vertretungsbefugnisse werden durch einen Auszug aus dem Gesellschaftsregister nachgewiesen. Neue oder veränderte Eintragungen gelten ab der Veröffentlichung im Post- och Inrikes Tidningar als bekannt. Eine Ausnahme gilt bis zum 16. Tag nach der Veröffentlichung, wenn jemand beweisen kann, dass die veröffentlichten Angaben ihm nich...mehr

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Schweiz / 1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers

Rz. 139 Die Geschäftsführer sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, müssen ihre Aufgaben stets mit aller Sorgfalt erfüllen und die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen wahren (Art. 812 Abs. 2 OR), sie unterstehen der gleichen Treuepflicht wie die Gesellschafter. Geschäftsführer sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, dürfen keine konku...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 95 Eine geschlossene Aktiengesellschaft kann durch Reorganisation in eine juristische Person folgender Rechtsformen umgewandelt werden:mehr

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Norwegen / II. Abschlussprüfer

Rz. 158 Nach norwegischem Verständnis ist auch der Abschlussprüfer (Revisor) ein Organ der AS.[490] Er wird durch die Gesellschafterversammlung für einen zeitlich unbegrenzten Zeitraum[491] bestellt, ist zur Eintragung im Handelsregister anzumelden[492] und soll für jedes Geschäftsjahr der AS deren Jahresabschluss prüfen und darüber einen Prüfungsbericht abgeben. Er kann – n...mehr

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Pakistan / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 69 Der Handelsregisteranmeldung ist zunächst eine Kopie des Lichtbildausweises beizufügen. Um sicherzustellen, dass die Gesellschaft die Compliance-Anforderungen beachtet, ist das Formular 1, die Declaration of Compliance with the Pre-Requisires for Formation of the Company, einzureichen. Diese Erklärung kann sowohl durch einen Anwalt des High Court oder Supreme Court, e...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / bb) Einpersonen-Limited

Rz. 123 Bei einer unechten Auslandsgesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter (Einpersonen-Limited) handelt es sich aus deutscher Sicht um einen eingetragenen Kaufmann (bei einem Handelsgewerbe) bzw. ein sonstiges Einzelunternehmen (bei nicht kaufmännischer Tätigkeit). Der Inhaber des (einzelkaufmännischen) Unternehmens erwirbt kraft Gesetzes alle Aktiva und Passiva der ...mehr

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Deutschland / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 134 Die Handelsregisteranmeldung ist gem. § 12 Abs. 1 HGB dem Formzwang der notariellen Beglaubigung unterworfen. Die Form der Beglaubigung richtet sich nach § 129 BGB sowie nach §§ 39, 40 BeurkG. Zuständig für die öffentliche Beglaubigung sind die Notare (vgl. § 20 Abs. 1 BNotO). Rz. 135 Anmeldebefugt bei der GmbH sind die Geschäftsführer bzw. die Liquidatoren (§ 78 GmbH...mehr

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Schweiz / 2. Emigration (Art. 163b IPRG)

Rz. 187 Damit eine Emigrationsfusion nach dem schweizerischen internationalen Privatrecht statthaft ist, müssen sämtliche Aktiven und Passiven auf die ausländische Gesellschaft übergehen und die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte in der ausländischen Gesellschaft angemessen gewahrt werden. Dies hat zur Folge, dass die zum Schutz der Gesellschafter und Gläubiger aufgestellte...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Zuständigkeit von Behörden und Gerichten

Rz. 21 Die Einregistrierungsverwaltung ist mit ihrer "Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA" für die Erhebung der Einlagegebühr zuständig. Das Handelsregister (RCS), das seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 19.12.2002 am darauf folgenden 1.2. aus der Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit herausgenommen wurde und seit 2003 vom LBR verwaltet wird, überwa...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 143 Die Eintragungen müssen auf Spanisch verfasst werden (Art. 36 RRM). Rz. 144 Die Kosten der Eintragung hängen grundsätzlich von der Höhe des Stammkapitals ab und bestimmen sich nach der Kostenordnung der Handelsregisterbeamten.[50] Zur Orientierung: Die Eintragung einer S.L. mit einem Gesellschaftskapital von 3.000 EUR kostet ca. 140 EUR. Rz. 145 Die Eintragungen vollzi...mehr

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Österreich / 1. Inhalt der Eintragung

Rz. 113 Im Hauptbuch werden folgende Tatsachen eingetragen (§§ 3, 5 FBG):mehr

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Griechenland / II. Buchführungspflicht

Rz. 130 Den Geschäftsführern trifft die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung (Art. 22 G. 3190/1955). Am Ende jedes Geschäftsjahres müssen die Geschäftsführer den Jahresabschluss aufstellen (Art. 22 Abs. 1 G. 3190/1955). Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Gewinnausschüttungsverzeichnis und dem Anhang. Für ihre Ausstellung komme...mehr

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Italien / a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 17 Das Kapital der GmbH (società a responsabilità limitata – s.r.l.) beträgt in der Regel mindestens 10.000 EUR und setzt sich aus Geschäftsanteilen zusammen, die weder in Aktien bestehen noch Objekt eines öffentlichen Angebots sein können.[14] Diese Gesellschaftsform wird vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen der Aktiengesellschaft vorgezogen und kann in For...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 54 Die Formulare werden elektronisch ausgefüllt und mit den Unterlagen elektronisch an das RCS übermittelt (Art. 19–1–19–4 LRCS). Sie bedürfen keiner Beglaubigung. Die Notare kümmern sich um die Anmeldungen betreffend ihre Urkunden; viele Klienten vertrauen ihnen auch andere Eintragungen an. Die Geschäftsführer oder die Bevollmächtigten sind befugt, die Eintragung der an...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / V. Eigene Anteile

Rz. 46 Ein Rückkauf eigener Anteile ist im Rahmen bestimmter Voraussetzungen zulässig, Section 68 CA. Insbesondere ist der Rückkauf zulässig pro Geschäftsjahr bis zu einer Höhe von 25 % des eingezahlten Kapitals zuzüglich freier Rücklagen. Das Verhältnis Fremdkapital zu Eigenkapital darf 2:1 nicht unterschreiten. Nur voll eingezahlte Anteile können Gegenstand eines Rückkaufs...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 59 Da nach luxemburgischem Recht die Gesellschaft mit Vollzug ihrer Gründung rechtsfähig ist, können ihre Existenz und die Vertretungsbefugnisse ihrer Organe im Rechtsverkehr eindeutig und zweifelsfrei aufgrund einer Bescheinigung des beurkundenden Notars (Notarbescheinigung) nachgewiesen werden. Der Handelsregisterauszug dagegen bestätigt nur die Angaben der Notarbesche...mehr

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Lettland / III. Kapitalerhöhung

Rz. 34 Voraussetzung für eine Kapitalerhöhung ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung, der bei Änderungen des Stammkapitals stets vorliegen muss. Erforderlich ist hierfür aufgrund des satzungsändernden Charakters der Entscheidung eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Gesellschafter, welche wiederum mehr als die Hälfte der gesamten Gesellschafteranzahl ausmachen m...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / IV. Gang der Darstellung

Rz. 19 Im Mittelpunkt der nachfolgenden Darstellung steht die Frage nach der Zukunft der englischen (Schein-)Auslandsgesellschaften in Deutschland. Dabei sollen zunächst die Grundlagen des Brexit kurz skizziert (nachfolgend Teil B, siehe Rdn 21 ff.) und die neuen (europarechtlichen) Rahmenbedingungen für das Gesellschaftsrecht erörtert werden (siehe Rdn 39 ff.). Von besondere...mehr

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Slowakei / I. Geschäftsführer

Rz. 107 Vertretungsorgan der Gesellschaft ist/sind ein oder mehrere Geschäftsführer. Geschäftsführer kann nur eine natürliche, mündige und unbescholtene Person sein. Eine Person, die als Schuldner im Register der erteilten Vollstreckungsermächtigungen eingetragen ist, darf nicht als Geschäftsführer bestellt werden. Es gibt keine weiteren speziellen Anforderungen an die Perso...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / 2. Rücktrittsmöglichkeit

Rz. 129 Ein Director kann durch schriftliche Mitteilung an die Gesellschaft und an das Board als Ganzes von seinem Amt zurücktreten, Section 168 CA. Die Schriftform soll auch durch Übermittlung per E-Mail gewahrt werden.[18] Der Rücktritt wird frühestens wirksam mit Zugang bei der Gesellschaft oder zu einem etwaigen in der Rücktrittserklärung angegebenen späteren Zeitpunkt. ...mehr

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Liechtenstein / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 74 Die Gesellschafterversammlung ist oberstes Organ der Gesellschaft. Die Einberufung wird statutarisch geregelt; in der Praxis findet sie mindestens einmal jährlich statt. Gesellschafter, die mindestens ein Zehntel des Stammkapitals vertreten, können jederzeit die Einberufung unter Angabe der Tagesordnung verlangen. Die Einberufung erfolgt mittels eingeschriebenem Brief...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Verpflichtung zur Protokollführung

Rz. 386 Von jeder Gesellschafterversammlung und der Versammlung der Gesellschafter einer Anteilsklasse müssen Protokolle gefertigt und aufbewahrt werden (Sec. 355, 359 CA 2006). Diese Protokolle sind vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. Sie besitzen Beweiskraft dafür, dass die in ihnen enthaltenen Vorgänge (Sec. 356 CA 2006) so stattgefunden haben und führen bei "Schweigen des...mehr

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Brasilien / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 90 Das bis 2002 unter altem Recht geltende Erfordernis der absoluten Mehrheit für die Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern wurde im CC durch ein differenziertes System von Quoren abgelöst. Dies ist eine Folge der fakultativen Fremdorganschaft und der Wahlmöglichkeit zwischen Ernennung im Gesellschaftsvertrag und Ernennung durch gesonderten Gesellschafterbeschlus...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / aa) Gläubigerrechte

Rz. 92 (1) Anders als bei der Herausverschmelzung aus Deutschland können die Gläubiger der aufnehmenden deutschen GmbH nicht bereits vor Eintragung der Verschmelzung Sicherheitsleistung verlangen. Vielmehr findet anstelle von § 122j UmwG die allgemeine Gläubigerschutzvorschrift des § 22 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG Anwendung, wonach der Anspruch auf Sicherheitsleistung binnen s...mehr

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Deutschland / I. Geschäftsbriefe

Rz. 213 Das GmbHG sieht in § 35a Pflichtangaben für Geschäftsbriefe vor. Geschäftsbriefe sind alle schriftlichen Mitteilungen der Gesellschaft im geschäftlichen Bereich, die dem Außenverhältnis zuzurechnen und individuell adressiert sind. Ausgenommen von dieser Definition sind Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen und Formulare im Behördenverkehr (§ 35a Abs. 2 Gmb...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Prokurist, Bevollmächtigter

Rz. 274 Im spanischen Gesellschaftsrecht ist die deutsche Rechtsfigur des Prokuristen nicht bekannt. Die Vertretung der S.L. üben die Geschäftsführer und ggf. die von der Gesellschaft bestellten Bevollmächtigten aus. Der alleinige Geschäftsführer oder die allein- oder gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer können Vollmachten zugunsten jedweder Person ausstellen, jedoc...mehr

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Slowakei / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 119 Der Aufsichtsrat in der GmbH ist gem. § 137 HGB ein fakultatives Organ; demzufolge muss er nicht in jeder Gesellschaft errichtet werden. Ein Aufsichtsrat wird nur dann errichtet, wenn dies im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist. Die Errichtung eines Aufsichtsrats ist in der Slowakei bei einer GmbH unüblich und daher selten. Falls es zur Errichtung dieses Organs kommt...mehr

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Slowakei / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 31 Da die Angaben aus dem Gesellschaftsvertrag ins Handelsregister eingetragen werden, muss der Inhalt den Staatsbehörden verständlich sein. Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Gesellschaftsvertrag in der Amtssprache, d.h. in der slowakischen Sprache, zu erstellen. Der Gesellschaftsvertrag kann auch mehrsprachig verfasst werden. In der fremdsprachigen Fassung des V...mehr

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Italien / II. Jahresabschluss

Rz. 182 Für den Jahresabschluss hat die Reform ebenfalls einige wesentliche Neuerungen gebracht, auch wenn die Verweisungen auf die Bestimmungen der Aktiengesellschaft fortbestehen. Rz. 183 Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern zu erstellen und hat den Vermögensstatus, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht gemäß den Bestimmungen für die Aktiengesellsc...mehr

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Estland / 5. Eintragung und Anmeldung

Rz. 14 Mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit. Im Zeitraum zwischen dem Abschluss des Gründungsvertrags und der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister besteht eine sog. Vorgesellschaft. Die Verantwortung für im Namen der Gesellschaft in dieser Zeit vorgenommene Geschäfte ist gesetzlich in § 147 HGB geregelt; demnach tragen die Handelnden ge...mehr