Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Steuerliche Risiken

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Steuerliche Risiken für den Vereinsvorstand birgt insbesondere die sog. Vertreterhaftung. Die steuerliche Haftung des Vereinsvorstands ist im Rahmen der Vertreterhaftung nach den §§ 34 und 69 AO (Anhang 1b) geregelt. Während § 34 AO (Anhang 1b) die steuerlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters definiert, regelt § 69 AO (Anhang 1b) die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stellung als persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 39 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut der Vorschrift muss die natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter sein. Dies bezeichnet die Stellung als Gesellschafter einer OHG oder als Komplementär einer KG. Unerheblich ist, ob sie dabei zur Erbringung einer Einlage verpflichtet ist; ausschlaggebend ist die Haftung im Außenverhältnis. Auch eine Tätigkeit in der Gesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 2 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Auch steuerbegünstigte Körperschaften und Vermögensmassen wie Vereine, Stiftungen und andere (kapitalistisch organisierte) Non-Profit-Organisationen sind nicht immun gegen wirtschaftliche Herausforderungen. Zwar verfolgen sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und stehen häufig unter dem Schutz einer breiten gesellschaftlichen A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Angabe nicht geleisteter Haftsummen (Abs. 2 Satz 9)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nach § 264c Abs. 2 Satz 9 ist im Anhang der Betrag der im Handelsregister gem. § 172 Abs. 1 eingetragenen Haftsummen anzugeben, soweit diese nicht geleistet sind. Die Angabe bezweckt die Offenlegung des Betrags, mit welchem die Kommanditisten den Gläubigern gegenüber persönlich haften (IDW RS FAB 7 Rz. 35). Der hM folgend ergibt sich die Höhe des angab...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Abänderung des am 10.10.2020 im Verfahren … vor dem Amtsgericht B. abgeschlossenen Vergleichs zum Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten sind seit dem … 2021 getrenntlebende Eheleute. Aus der am … geschlossenen Ehe ist das gemeinsame Kind M., geboren am xx.xx.2017, hervorgegangen. Dieses hielt sich nach der Trennung der Beteil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 75 [Autor/Zitation] Nach der in Abs. 8 verankerten Ausschüttungssperre dürfen Gewinne, die aus Bilanzposten (Aktiva) resultieren, deren Bewertung objektiv nur schwer möglich und mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Dem Wortlaut der Norm zufolge gilt das für selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens (Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Ende der Gemeinnützigkeit

Tz. 33 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Nach Rechtsprechung des BFH endet die steuerliche Privilegierung aufgrund Gemeinnützigkeit mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, vgl. BFH vom 16.05.2007, BStBl II 2007, 808. Unklar ist, ob die Insolvenzeröffnung als solche oder erst die (endgültige) Einstellung der steuerbegünstigten Tätigkeit zum Verlust der Steuerbegünstigung führt. Litera...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen an die Person

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Vorschriften der §§ 264a ff. sind nicht anwendbar, wenn wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (Fehrenbacher in BeckOGK HGB, § 264a Rz. 12 [9/2023]). Besondere Anforderungen an die rechtlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Person bestehen nicht. Rz. 33 [Autor/Zitation] Welcher Nationalität diese Pers...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Huber, Gesellschafterkonten in der Personengesellschaft, ZGR 1988, 1; Bitter/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes, DB 2000, 833; Hempe, Zum Eigenkapitalausweis der GmbH & Co. KG nach dem Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz, DB 2000, 1293; Hoffmann, Eigenkapitalausweis und Ergebnisverteilung bei Personenhandelsgesells...mehr

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zfs 06/2025, Eigentumsvermu... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat teilweise Erfolg. Nicht erheblich ist die Rüge der Klägerin, die Beklagten seien nicht ordnungsgemäß anwaltlich vertreten, weil sich ihr Prozessbevollmächtigter aufgrund der Tätigkeit für beide Beklagten in einem Interessenskonflikt befände. Gemäß § 43a Abs. 4 Satz 1 BRAO darf der Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn er einen andere...mehr

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zfs 06/2025, Zur Bemessung ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin machte Ansprüche wegen eines Verkehrsunfalls geltend, der sich im Jahre 2015 ereignet hatte. Der Unfallhergang und die alleinige Haftung der Beklagten waren dem Grunde nach unstreitig. Die Klägerin war vor dem Unfall berufstätig und arbeitete im Haushalt, bestehend aus ihr, ihrem vollzeitig berufstätigen Ehemann und ihrem 2021 das Gymnasium abschließenden Sohn. ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tochtergesellschaft

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Aktien, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Organschaft, > Verbundene Unternehmen, > Vermögensbeteiligungen. Zur > Entsendung von Arbeitnehmern > Doppelbesteuerung, > Haftung für Lohnsteuer Rz 150 sowie zum LSt-Abzug > Ausland Rz 8, 30 ff, > Lohnzahlung durch Dritte und > Wirtschaftlicher Arbeitgeber.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zusammenhang mit der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Wie das Bilanzgliederungsschema des § 266 sieht auch das GuV-Schema des § 275 Abs. 2 oder Abs. 3 den Ausweis des Jahresüberschusses bzw. -fehlbetrags vor. Nach § 275 Abs. 4 dürfen Veränderungen der Kapital- oder Gewinnrücklagen in der GuV erst nach dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ausgewiesen werden. Eine Verpflichtung zum Ausweis in der GuV besteh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesellschafterkreis

Rz. 8 [Autor/Zitation] In persönlicher Hinsicht sind von der Angabepflicht die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und all ihren Gesellschaftern umfasst. Weder die Art der Beteiligung (unbeschränkte persönliche Haftung oder beschränkte persönliche Haftung) noch die Höhe der Beteiligung des Gesellschafters am Kapital sind hierbei relevant. Die Angabepflicht besteht somit aus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsätzliche Fälle

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Aufstellung der Bilanz unter teilweiser Berücksichtigung der Ergebnisverwendung kommt dann in Betracht, wenn gesetzliche oder satzungsmäßige bzw. gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen oder Ermächtigungen zur Einstellung in Gewinnrücklagen bzw. Auflösung von Gewinn- oder Kapitalrücklagen bestehen und dadurch nicht die gesamte Ergebnisverwendung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Treu und Glauben

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB) stammende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das öffentliche Recht. Er besagt, dass alle Beteiligten, also das FA, ein > Steuerpflichtiger und als Haftende in Betracht kommende Personen wie zB der > Arbeitgeber und selbst die Gerichte (vgl BFH 241, 206 = BStBl 2013 II, 669) sich so verhalten müssen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XI. Angaben zu anderen Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist (Nr. 11a)

Rz. 232 [Autor/Zitation] Nr. 11a wurde eingeführt durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Rechtsfähige Stiftung in der Insolvenz

Tz. 25 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Mit § 84 Abs. 5 BGB (Anhang 12a) hat der Gesetzgeber die Regelungen der §§ 30, 31 und 42 Abs. 2 BGB (Anhang 12a) für Stiftungen anwendbar erklärt. Das bedeutet insbesondere, dass der Stiftungsvorstand (bzw. das verantwortliche Organ denselben insolvenzrechtlichen Anforderungen bzw. Haftungsrisiken wie der Vereinsvorstand unterliegt. Insofern...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / I. Kapitalgesellschaften

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der persönliche Anwendungsbereich der §§ 264–339 wird im Ausgangspunkt durch die amtliche Überschrift des Zweiten Abschnitts bestimmt, nach der die ergänzenden Vorschriften für "Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften" gelt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zum Steuerabzug von Trinkgeldern

Rz. 27 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Von Trinkgeldern, auf die ein Rechtsanspruch besteht (> Rz 2, 12), muss der ArbG den LSt-Abzug vornehmen (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG). Einen besonderen Freibetrag gibt es nicht. Wurde der individuelle LSt-Abzug versäumt, kommt eine Nacherhebung durch > Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs 1 EStG in Betracht. Auch dieser Teil des besteuert...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abgrenzung

Rz. 62 [Autor/Zitation] Die nach Nr. 3a anzugebenden Arten finanzieller Verpflichtungen dienen neben sonstigen Angaben (Vermerken) über die Fälligkeit von Verbindlichkeiten vor allem der Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 37 [9/2024]); dies ergibt sich eindeutig aus dem Gesetzestext. Das Gesetz gibt zur Erläuterung des Terminus der ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Treuhänder

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Treuhänder einer Hypothekenbank sind nicht deren > Arbeitnehmer (RFH, RStBl 1942, 88). Ebenso nicht Treuhänder eines Versicherungsstocks (BFH 65, 515 = BStBl 1957 III, 430). Auch wenn Treuhänder feste Monatsbezüge erhalten, so handelt es sich dennoch um Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG oder § 18 Abs 1 Nr 3 EStG); > Einkünfte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angaben

Rz. 221 [Autor/Zitation] Die Gesellschaft hat außer dem Namen und Sitz des Unternehmens, an dem sie eine Beteiligung iSv. § 271 hält, weiterhin die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten GJ dieses Unternehmens, für das ein JA vorliegt, anzugeben. Die Angaben sind in jedem Anhang zu machen; eine Bezugnahme auf die im Vorjahr gemachten Angabe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Kapitalgesellschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Der Gesetzgeber zählt in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) alle Grundformen von (inländischen) Kapitalgesellschaften auf. Hierbei handelt es sich um die Europäische Gesellschaft (Societas Europea – SE), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vermerk betreffend die Altersversorgung

Rz. 72 [Autor/Zitation] Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung sind nach Abs. 7 Nr. 3 im Anhang gesondert zu vermerken, sofern sie nicht zu passivieren sind (Abs. 7 Nr. 1). Zu diesen Fällen zählt die Haftung für Altersvorsorgeverpflichtungen im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB (vgl. Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.[14], § 268 HGB Rz. 55). Trifft die G...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 KGaA

Tz. 6 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Als Kapitalgesellschaft zählt auch die KGaA. Es handelt sich hierbei um eine AG, bei der mindestens ein Gesellschafter, der Komplementär, unbeschränkt haftet. Bei den übrigen Gesellschaftern handelt es sich um sog. Kommanditaktionäre. Sie sind an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt. Ihre Haftung ist auf die Einlage begrenzt. Die re...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Sanktionen

Rz. 286 [Autor/Zitation] Bedeutung bekommt der Bilanzeid neben seiner Appell- und Warnfunktion vor allem dadurch, dass Verstöße gegen Abs. 2 Satz 3 nach § 331a Abs. 1 strafbewehrt sind (Abschreckungsfunktion). Eine unrichtige Versicherung wird hiernach mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe und damit härter sanktioniert als eine unrichtige Darstellung gem. § 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Gemeinnützige KgaA

Tz. 25 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die gemeinnützige Kommanditgesellschaft auf Aktien (gKGaA) ist eine Kapitalgesellschaft, die Merkmale einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Kommanditgesellschaft (KG) verbindet. Sie verfügt gemäß § 278 Abs. 1 AktG über eigene Rechtspersönlichkeit, wobei mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt haftet, während die übrigen G...mehr

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zfs 06/2025, zfs Aktuell / 1.1 Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers in einem Dieselverfahren

Mit am 27.5.2025 veröffentlichtem Beschluss v. 29.4.2025 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG (2 BvR 1440/23) eine Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers nicht zur Entscheidung angenommen, die sich u.a. gegen ein Revisionsurteil des VIa. Zivilsenat des BGH (Hilfssenat) in einem Dieselverfahren richtet. In dem angegriffenen Urteil entschied der BGH erstmals, d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die iZm der (leihweisen) Geräteüberlassung erbracht werden, ...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / (1) Streitantrag durch Antragsteller

Rz. 24 Beantragt der Antragsteller des Mahnverfahrens nach Widerspruch die Durchführung des streitigen Verfahrens, so ist ebenfalls eindeutig und unstrittig, dass er damit nach § 22 Abs. 1 GKG zum Kostenschuldner der weiteren Gerichtsgebühr wird. Er wird insoweit Antragsschuldner und ist nach § 12 Abs. 3 Satz 3 GKG verpflichtet, diese Gebühr vorauszuzahlen. Entsprechendes gil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In Umsetzung der GmbH & Co-Richtlinie betrifft die Verweisungsnorm des § 264a Abs. 1 ausschließlich Personenhandelsgesellschaften in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (§§ 105 ff.) und der Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff.). Andere Formen der Personengesellschaft oder andere Rechtsformen, in denen Unternehmen betrieben werden können, werden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Eingegliederte Gesellschaften

Rz. 343 [Autor/Zitation] Für eingegliederte Gesellschaften gelten besondere Vorschriften, da hier der Schutz der Gläubiger über die gesamtschuldnerische Haftung der Hauptgesellschaft (§ 322 Abs. 1 AktG) sowie über die Verpflichtung zum Ausgleich der laufenden Verluste (§ 324 Abs. 3 AktG) sichergestellt wird. Daher ordnet § 324 Abs. 1 AktG an, dass die Vorschriften über die ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswirkungen für die Gesellschaftsorgane und deren Mitglieder

Rz. 265 [Autor/Zitation] Ein Verstoß gegen Abs. 2 bedeutet, dass unzureichend Rechnung gelegt wurde. Der Vorstand der AG oder die Geschäftsführung der GmbH haben mit einem solchen JA ihre Rechnungslegungspflichten (Abs. 1) nicht erfüllt. Die Pflichtverletzung kann zu einer Schadensersatzpflicht des Vorstands nach § 93 Abs. 2 AktG oder der Geschäftsführung nach § 43 Abs. 2 Gmb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einblicksadressaten

Rz. 171 [Autor/Zitation] Adressaten des JA sind ausweislich Erwägungsgrund 3 der Bilanz-RL (2013/34/EU) "Aktionär[e], Gesellschafte[r] und Dritte". Zu letzteren zählen insbes. die Gesellschaftsgläubiger, denen die von der Bilanz-RL (2013/34/EU) adressierten Gesellschaften angesichts ihrer beschränkten Haftung nur durch ihr im JA ausgewiesenes Vermögen eine Sicherheit bieten (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Testamentsvollstrecker

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Vergütungen aus der Vollstreckung von Testamenten führen zu Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG; dort ua exemplarisch genannt); das gilt auch für einen Rechtsanwalt (EFG 1982, 569). Ergänzend > Haftung für Lohnsteuer Rz 151 ff, > Rechtsanwälte. Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Ob die Aufwendungen für eine Tes...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente (puttable instruments)

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Februar 2008 hatte der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121ff.; Deloitte LLP, B3.2.1.2.1; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126ff.; KPMG IFRG Limited 2024/25, Tz. 7.3.1...mehr

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§ 10 Materialien / F. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des GNotKG

Rz. 6 Zu Artikel 3 (Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (§ 19 GNotKG) Der Regelungsvorschlag trägt dem Wunsch der notariellen Praxis Rechnung, die elektro-nische Übermittlung von Kostenberechnungen zu erleichtern. Derzeit erfordert dies den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur. Künftig soll die Textform genügen. Die vorgeschla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen (Abs. 4)

Rz. 225 [Autor/Zitation] Aufgabe der GuV ist es, sämtliche Aufwendungen und Erträge eines GJ gegenüberzustellen und als Saldo das Jahresergebnis auszuweisen. Die Gliederungsschemata der GuV nach § 275 Abs. 2 und 3 enden daher mit dem Posten Nr. 17 (GKV) bzw. Nr. 16 (UKV) "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Die Ergebnisverwendung durch Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen ...mehr

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zfs 06/2025, Rechtsschutzde... / 1 Aus den Gründen:

I. Das teilweise Anerkenntnis der Bekl. hinsichtlich der außergerichtlichen Rechtsverfolgung und die übereinstimmende teilweise Erledigungserklärung hinsichtlich der erstinstanzlichen Rechtsverfolgung erfassen den Streitgegenstand der Parteien vollständig. Der Senat kann somit mit Anerkenntnisurteil entscheiden, für das gemäß § 307 Satz 2 ZPO nicht mündlich verhandelt werden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Gesonderte Angabe von Verpflichtungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Ist nach Nr. 3a ein Gesamtbetrag im Anhang anzugeben und sind in diesem Betrag Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen Unternehmen (vgl. § 271 Abs. 2) enthalten, so sind sie seit dem BilRUG (vgl. Rz. 13) gesondert anzugeben. Nach Nr. 3a angabepflichtig sind nur Altersversorgungsverpflichtungen, die nicht passiviert od...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Bestimmung kommt für die Praxis eine erhebliche Bedeutung zu, da der Anwendungsbereich der Rechnungslegungsbestimmungen für KapGes. erheblich erweitert wird. Bedeutsam ist dies vor allem für die Vielzahl von GmbH & Co. KG, da diese Rechtsform in der Praxis sehr oft anzutreffen ist. Im Gegensatz zu Personenhandelsgesellschaften, bei denen eine natürl...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 2)

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6.1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006 Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Generell

Rz. 32 [Autor/Zitation] Dem materiellen Kapitalbegriff (s. Rz. 30) folgend sind die Funktionen des Eigenkapitals zu bestimmen. Das Eigenkapital hat dabei für eine Gesellschaft verschiedene Funktionen (BKT, Bilanzen[17], 480), die wichtigsten sind die Arbeits- bzw. Kontinuitätsfunktion (Fortführung der Unternehmenstätigkeit), Haftungsfunktion (Haftung mit dem Vermögen für die ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf typisch stille Gesellschafter

Rn. 528 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Vorbemerkungen Unter § 15a Abs 5 Nr 1 EStG fällt nur der als Mitunternehmer anzusehende atypische stille Gesellschafter (hierzu s § 15 Rn 51 und 51a (Bitz)). Auf typische stille Gesellschafter ist § 15a EStG jedoch gem § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG sinngemäß anzuwenden: BFH v 28.01.2014, BFH/NV 2014, 1193, womit der typisch stille Gesellschafter d...mehr

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zfs 06/2025, Anforderungen ... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger macht gegen die Beklagte zweitinstanzlich noch Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 5.6.2017 in … ereignet hat. Die alleinige Haftung der Beklagten steht außer Streit. Der Kläger wurde bei dem Unfall erheblich verletzt. Seine vor dem Unfall ausgeübte Tätigkeit im Metallsonderbau als Bohrwerkdreher mit der Anstellung als Bediener einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht steuerbare veräußerungsähnliche Vorgänge

Rn. 436 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Begriff "veräußerungsähnliche Vorgänge" wurde von der Rspr geschaffen, um auch Vorgänge dem steuerfreien Bereich zuordnen zu können, denen keine Vermögensübertragung zugrunde liegt, bei denen aber eine Umschichtung des Vermögens durch "Substanzverlust" bzw "Substanzaufgabe" gegeben ist, die einem Dritten zugute kommt und der dafür ein E...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Eigenkapitalinstrument (equity instrument)

Tz. 27 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In Anlehnung an die Eigenkapitaldefinition im Rahmenkonzept (vgl. CF.4.63) wird ein Eigenkapitalinstrument (equity instrument) als vertragliche Vereinbarung definiert, die einen Residualanspruch auf das Vermögen eines Unternehmens nach Abzug all seiner Schulden begründet (IAS 32.11). Tz. 28 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die vorstehende Definition ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen

Rz. 88 [Autor/Zitation] Unter den Begriff der sonstigen finanziellen Verpflichtung sind zudem gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen zu subsumieren, die zu einer wesentlichen Belastung der Finanzlage eines Unternehmens führen können (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Rz. 89 [Autor/Zitation] Finanzielle Verpflichtungen können sich bei nicht volleingezahlten Aktie...mehr