Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers und Prüfungsausschuss

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 323 HGB enthält Vorschriften über die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers. Hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht ist bei einer zu prüfenden Personenhandelsgesellschaft fraglich, ob sie ohne Freistellung durch die persönlich haftenden Gesellschafter gegenüber den Kommanditisten zu wahren ist. Sofern – wie im Regelfall – die Kommanditisten an d...mehr

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zfs 07/2025, Zur Entkräftun... / 1 Sachverhalt

I. Die Beklagten wenden sich mit der Berufung gegen die Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 23.7.2021 auf der BAB 45 ereignet hat. An dem Verkehrsunfall waren das von dem Zeugen A geführte, bei der Klägerin vollkaskoversicherte Fahrzeug des Typs Marke1 Modell1, amtl. Kennzeichen … (im Folgenden: klägerisches Fahrzeug), sowi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / M. Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 321

Rz. 308 [Autor/Zitation] Für das geprüfte Unternehmen können sich Folgewirkungen ergeben, wenn der Abschlussprüfer – entgegen seiner Pflicht keinen Prüfungsbericht erstattet oder wenn dieser so lücken- oder fehlerhaft ist, dass er die Zielsetzung der Berichterstattung in keiner Weise erfüllen kann. In diesem Fall ist nach bislang hM (vgl. WP Handbuch18, Kap. M Rz. 558; Justen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Impulse nach Wirecard

Rz. 16 [Autor/Zitation] Neue Impulse brachte erst der Kriminalfall Wirecard (s. dazu Mülbert, ZHR 2021, 2; Schüppen, DB 2020, 2641): Mit dem FISG (v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534), das am 1.7.2021 in Kraft trat, wurde zunächst in Abs. 1 klargestellt, dass die Verschwiegenheitspflichten durch Mitteilungspflichten durchbrochen werden (zur rechtspolitischen Forderung Anzinger ua...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ausschüttungssperre

Rz. 98 [Autor/Zitation] Gemäß § 268 Abs. 8 HGB besteht eine Ausschüttungssperre, falls das Unternehmen in der Bilanz selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens oder einen Aktivüberhang latenter Steuern ansetzt sowie in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen einem höheren beizulegenden Zeitwert und den (fortgeführten) Anschaffungskosten von VG, die als Deckungsvermö...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf 1986; Cobet, Fehlerhafte Rechnungslegung, 1991; Schmedding, Unrichtige Konzernrechnungslegung, 1991; Arnhold, Auslegungshilfen zur Bestimmung einer Geschäftslagetäuschung im Rahmen der §§ 331 Nr. 1 HGB, 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG, 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG, 1993 (zitiert: "Auslegungshilfen"); Schüppen, Systematik und Auslegung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Pauschalrückstellungen für Haftpflichtverbindlichkeiten stets unzulässig?, BB 1984, 1788; Christiansen, Die pauschale Bildung von Garantierückstellungen auf der Grundlage des durchschnittlichen Garantieverlaufs, StBp 1985, 166; Vollmer/Nick, Die Zulässigkeit von Pauschalrückstellungen für Produkthaftpflichtrisiken, DB 1985, 53; Scharpf, Die Rspr des BFH zur Rückstellun...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 23 Testamentsvollstreckung am Anteil einer Personengesellschaft

Rz. 342 Wenn der Gesellschaftsvertrag eine erbrechtliche Fortsetzungsklausel (siehe Rdn 314) enthält, wird die Gesellschaft mit dem Alleinerben des Gesellschaftsanteils oder mit den Miterben mit ihren jeweiligen Anteilen, die sie in Sondererbfolge erworben haben, fortgesetzt. Eine vom Erblasser angeordnete Testamentsvollstreckung kann sich auf den gesamten Nachlass, aber auc...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 48 Der volljährig gewordene Alleinerbe bei überschuldetem Nachlass

Rz. 701 Beispiel M ist im Alter von elf Jahren Erbe nach seinem Onkel O geworden. Der Nachlass ist bedeutend. Dann wurde er mit 17 Jahren Alleinerbe nach Tante T. Deren Nachlass ist überschuldet. Nun steht M kurz vor der Volljährigkeit. Rz. 702 Nach § 1980 BGB hat der volljährig Gewordene die Pflicht, "unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen."...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verhältnis zu allgemeinen Regeln

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer schließt mit der prüfpflichtigen Gesellschaft einen Prüfvertrag ab (so bereits Schlegelberger/Quassowski ua., AktG 1937, § 141 Rz. 3). Hierauf finden grds. die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts Anwendung (vgl. Schlegelberger/Quassowski ua., AktG 1937, § 141 Rz. 3; vgl. § 318 Rz. 191 ff.). § 323 ordnet insofern Besonde...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / § 4 Annahme der Erbschaft

Rz. 37 Die Annahme der Erbschaft ist eine einseitige, nicht-empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die (nur) das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft verloren geht (vgl. §§ 1942, 1943 BGB). Eltern als gesetzliche Vertreter sind durch das Gesetz nicht darin beschränkt, die Annahme der Erbschaft zu erklären; sie bedürfen dazu keiner Genehmigung des Familiengerichts,[1] nic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Detailanpassungen

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 262g wurde nachfolgend inhaltsgleich in § 141 AktG 1937 überführt. Die Haftungshöchstgrenze wurde mit 100.000 RM festgesetzt (Klausing, Aktien-Gesetz, 132; Schlegelberger/Quassowski ua., AktG 1937, § 141 Rz. 10; Ebke, Wirtschaftsprüfer, 42). Im Zuge der Aktiengesetzreform 1965 wurde die "Verantwortlichkeit der Abschlussprüfer" in § 168 AktG 1965 (BGB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Laufende Prüfungen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die sog. genossenschaftliche Pflichtprüfung ist in § 53 GenG geregelt. § 53 GenG Pflichtprüfung (1) 1 Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen. 2 Bei Genossen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Vertragliche/vertragsähnliche Haftungstatbestände

1. Systematische Bezüge Rz. 200 [Autor/Zitation] Eine vertragliche Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten, insbes. gegenüber Gläubigern und Anteilsinhabern gem. § 323 Abs. 1 Satz 3, besteht nicht (vgl. Rz. 178 ff.). Diese Vorschrift begründet eine Haftung aus dem Prüfauftrag nur gegenüber der Gesellschaft und den mit ihr verbundenen Unternehmen (Rz. 180). Da Dritte den...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Mitverschulden

Rz. 135 [Autor/Zitation] Nach § 254 Abs. 1 BGB kann der Schädiger dem Geschädigten ein Mitverschulden und damit eine Unachtsamkeit in eigenen Angelegenheiten einwenden. Diese Bestimmung ist Ausdruck des Prinzips von Treu und Glauben, indem derjenige, der seine eigenen Interessen nicht wahrt, nicht umfassend Ersatz von einem anderen verlangen können soll (Oetker in MünchKomm. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Erweiterung und Ergänzungen des Prüfauftrags

Rz. 151 [Autor/Zitation] § 323 gilt in seinem Anwendungsbereich für die jeweilige gesetzlich vorgesehene Prüfungsaufgabe. Werden Gegenstand und Umfang der Prüfung durch Sonderregeln wie etwa § 317 Abs. 4 HGB oder § 53 HGrG erweitert, gelten die Normen der Abschlussprüfung und der Haftung der Prüfer und Prüfungsgehilfen nach § 323 auch für diesen Prüfungsbereich (vgl. auch Rz....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die ausschließlich mit einem betrieblichen bzw beruflichen Fehlverhalten zusammenhängen, sind als BA zu qualifizieren. § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ordnet hinsichtlich dieser Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Einschränkend gilt das Abzugsverbot nicht, soweit mit der Geldbuße auch der durch den Ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtspolitische Würdigung

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die durch § 325 beschränkte Anwendung auf bestimmte Gesellschaftsformen ist rechtspolitisch fragwürdig und muss als überholt gelten. Zwar kann ein Sachzusammenhang zwischen der beschränkten Haftung und der Offenlegung von Unternehmensabschlüssen nicht bezweifelt werden. Allerdings sprechen die besseren rechtspolitischen Argumente für eine generelle Off...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schadensersatzleistung

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Schadensersatzleistungen sind als BA zu berücksichtigen, wenn das schädigende Ereignis im Bereich der beruflichen Aufgabenerfüllung lag (s BFH BStBl II 1978, 105). Ein privater Zurechnungszusammenhang darf nur von untergeordneter Bedeutung gewesen sein. Wie der Empfänger die Schadensersatzleistungen behandelt und inwieweit ihn ein Verschulden...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Aval-Gemeinschaftskredite

Rz. 66 [Autor/Zitation] Bei Aval-Gemeinschaftskrediten geht das Konsortium für den Kunden eine Haftungsverpflichtung gegenüber einen Dritten ein. § 5 RechKredV sieht für diese Fälle keine gesonderten Regelungen vor, vielmehr kommen sachlogisch die Grundsätze für die Bilanzierung von Gemeinschaftskrediten ohne Bareinschuss zur Anwendung, so dass ein Ausweis im Unter-Strich Pos...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Regelungszweck von § 326 besteht darin, kleinen Unternehmen Erleichterungen aufgrund ihrer geringen Größe zu gewähren, um damit deren Kostenbelastung zu reduzieren (Zetzsche in HKMS3, § 326 HGB Rz. 6). Dies ist vor dem Hintergrund des Regelungszwecks von § 325 (§ 325 Rz. 2 ff.) allerdings mehr als fragwürdig, da eine Schutzwürdigkeit der Gläubiger u...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Verjährung

Rz. 212 [Autor/Zitation] Ansprüche gegen den Abschlussprüfer verjähren in drei Jahren (§§ 195, 199 BGB; Grothe in MünchKomm. BGB10, § 195 Rz. 4, 7; Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 162; Fischer/Zastrow, GWR 2020, 351, 354; BGH v. 11.4.2023 – III ZR 79/12, WM 2013, 1016 Rz. 22). Die Verjährungsfrist des § 195 BGB wird erst in Gang gesetzt, wenn der Geschädigte "von dem Schad...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Kooperation

Rz. 130 [Autor/Zitation] Kooperation ist eine auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte berufliche Verbindung, die nicht auf gesellschaftsrechtlicher Ebene im Rahmen einer Berufsausübungsgesellschaft oder einer Personengesellschaft zur gemeinsamen Berufsausübung, sondern auf sonstige Weise erfolgt, bei der Mandate nicht gemeinschaftlich, sondern von jedem Beteiligten geso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abwehrkosten

Das sind Aufwendungen zur Verhinderung oder Minderung eines Schadens oder einer Beeinträchtigung im weitesten Sinne. Werden sie erkennbar im Interesse des Betriebs (nicht nur des Betriebsinhabers) gemacht, sind sie auch BA. Werden zB fremde Geschäftsschulden zur Wahrung des Rufs des ehrlichen Kaufmanns aus betrieblichem Interesse bezahlt, so sind sie BA (Loschelder in Schmid...mehr

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zfs 07/2025, Zur Entkräftun... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung hat teilweise Erfolg und führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zu einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Der Klägerin steht dem Grunde nach zwar aus dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall vom 22.1.2023 nach §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 2, 3, 18 Abs. 1 S. 1 StVG i.V.m. §§ 1, 2, 6 AuslPflVG i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 86 VVG ein Sc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Dispositive Regelung

Rz. 118 [Autor/Zitation] Auch bei der GmbH sieht das Gesetz als Regelfall vor, dass der Abschlussprüfer von den Gesellschaftern gewählt wird. Während der Regierungsentwurf zum BiRiLiG diese Regelung im Hinblick auf eine von der Geschäftsführung unabhängige Prüfung für unabdingbar ansah (Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 110 zu § 42a GmbHG-E), wurde auf kritische Stimmen im Schrif...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichteter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die besonderen Pflichten des § 323 legt das Gesetz demjenigen Personenkreis auf, der mit der Durchführung der Abschlussprüfung befass ist, nämlich dem Abschlussprüfer und Vertragspartner der prüfpflichtigen Gesellschaft selbst, den mit der Prüfung befassten Gehilfen und den bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Gemeinschaftskredite ohne Bareinschuss

Rz. 64 [Autor/Zitation] Wird von einem Kreditinstitut lediglich die Haftung für den Ausfall eines Teils der Forderung aus dem Gemeinschaftskredit übernommen, so hat das kreditgebende Kreditinstitut (= Konsortialführer) den vollen Kreditbetrag auszuweisen. Das haftende Kreditinstitut hat seinen Haftungsbetrag in der Bilanz im Unterposten Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / daa) Abgrenzung

Rn. 431 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, tritt gemäß § 158 Abs 1 BGB die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung erst mit Eintritt der Bedingung ein. Mit der Vereinbarung einer Bedingung knüpfen die Vertragsparteien rechtsgeschäftliche Wirkungen an ein zukünftiges Ereignis, dessen Eintritt als solches od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zusätzliche Berücksichtigung zur pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage

Rn. 220 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ebenfalls aus den StB abzuleiten und anzuwenden ist § 15a Abs 3 EStG. Die daraus resultierenden fiktiven Gewinne sind zusätzlich zum pauschal ermittelten Gewinn der Besteuerung zu unterwerfen. Verfahrensrechtlich ist zunächst die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Einkommensbesteuerung nach §§...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sachliche Reichweite der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 41 [Autor/Zitation] § 323 Abs. 1 erlegt dem Abschlussprüfer als Kehrseite seines umfassenden Informationszugangs eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht auf (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 68; Justenhoven/Feldmüller in Beck BilKomm.14, § 323 HGB Rz. 26; Wegner, WPg 2021, 475). Die Verschwiegenheitspflicht wird daher auch als "Funktionsbedingung" für die Berufsausübu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

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zfs 07/2025, Ausschluss bei... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung begegnet grundsätzlichen Bedenken. Sie nimmt an, dass die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls – die mittäterschaftliche Entwendung versicherter Güter einer Postfiliale – durch einen Auszubildenden, der durch die Überlassung von Schlüsseln zu den Geschäftsräumen und dem Tresor – Zugriff auf Wertgegenstände und Geld hatte, dem VN zuzurechnen ist ...mehr

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Warum dürfen Stehleitern ni... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommt ein Arbeitgeber oder eine Führungskraft ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 47 Die Kündigung des geerbten Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 699 Es hat der Gesetzgeber zur Zeit, als er das Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz (§ 1629a BGB) schuf (August 1998) dem Miterben, der in die Volljährigkeit eintritt, das Recht eröffnet, ohne jeden weiteren Grund als das Erreichen dieses Alters seine Mitgliedschaft als persönlich haftender Gesellschafter zu kündigen (§ 725 Abs. 4 S. 1 BGB n.F.). Dieses Recht beste...mehr

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zfs 07/2025, Mitverschulden... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung der Klägerin ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang teilweise begründet. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Ersatz der ihr bei Betrieb von Kraftfahrzeugen entstandenen Schäden gegen die Beklagte zu 1 als Fahrerin und die Beklagte zu 2 als Haftpflichtversicherer des unfallbeteiligten Fahrzeugs aus §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 82...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Frist

Rz. 167 [Autor/Zitation] Der Verweis in Abs. 3 erstreckt sich auch auf die Frist, so dass die offenzulegenden Unterlagen spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des GJ zu übermitteln sind (Abs. 1a Satz 1, Rz. 111 ff.; vgl. Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 91). Die Regelung des Abs. 1a Satz 2 zur Nachfrist (Rz. 120 ff.) findet auf den KA ebenfalls Anwendung. Bei ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu § 42d EStG

Rn. 23 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der LStJA durch den ArbG kann lediglich zu Erstattungen führen, jedoch nicht zum Einbehalt und zur Abführung von LSt. Nimmt der ArbG im LStJA Erstattungen zu Unrecht vor, ergibt sich eine Haftung nach § 42d Abs 1 Nr 2 EStG.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Fortentwicklung im HGB und in den gesellschaftsrechtlichen Kodifikationen

Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das HGB 1897 (Handelsgesetzbuch v. 10.5.1897, RGBl. 1897, 219) wurde die Pflicht zur Bekanntmachung der Bilanz und der GuV in § 265 HGB für die AG geregelt; eine Parallelregelung für die KGaA fand sich in § 334 Abs. 1 HGB 1897. Bei der Schaffung des HGB wurde der bisherige status quo beibehalten und nicht kontrovers erörtert (dazu Mock in Hachmei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Verfassungsrecht

Rz. 32 [Autor/Zitation] Gegen das Bestehen der Offenlegungspflicht werden teilweise verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, die aber nicht durchschlagen. Vgl. BVerfG v. 11.2.2009 – 1 BvR 3582/08, NZG 2009, 515; BVerfG v. 11.3.2009 – 1 BvR 3413/08, NJW 2009, 2588; BVerfG v. 10.9.2009 – 1 BvR 1636/09, BeckRS 2011, 48477; BVerfG v. 16.3.2011 – 1 BvR 412/11, BeckRS 2011, 49806; B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Wahl des Abschlussprüfers durch die Gesellschafterversammlung

Rz. 119 [Autor/Zitation] Enthält der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Bestimmung, wird der Abschlussprüfer durch die Gesellschafterversammlung der GmbH gewählt (§ 318 Abs. 1 Satz 1 HGB iVm. § 48 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Auch bei der GmbH dürfte die Wahl regelmäßig in der (ordentlichen) Gesellschafterversammlung anstehen, die über die Feststellung des JA und die Verwendung ...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / [Ohne Titel]

Ob das Mahnverfahren und das sich anschließende Prozessverfahren verschiedene kostenrechtliche Instanzen i.S.v. § 22 Abs. 1 S. 1 GKG bilden, war bislang umstritten. Die h.M. geht von verschiedenen kostenrechtlichen Instanzen aus.[1] Daraus wird geschlossen, dass Schuldner der Kosten des Prozessverfahrens damit stets nur die Partei ist, die den Antrag auf Durchführung des str...mehr

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zfs 07/2025, Kein Regresspr... / 1 Aus den Gründen:

Der Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von 7.559,69 EUR gemäß §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG i.V.m. 115 Abs. 1 S. 1 und 4 VVG, Art. 14 S. 1 BayBG. I. Zwar wurde die Beamtin B unstreitig durch das Unfallereignis vom 5.4.2023 auf der BAB A 9 von Mü in Richtung Fr, bei dem ihr Ehemann das Klägerfahrzeug gefahren hat, verletzt. II. Etwaigen Ansprüchen der Beamtin, we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation und an die Unabhängigkeit des Prüfers waren bereits bei der Einführung der Pflichtprüfung durch § 262c Abs. 1 HGB 1931 wesentliche und maßgebende Vorgaben. Die damalige Erste Durchführungsverordnung zur Aktienrechtsverordnung 1931 regelte schon den Vorbehalt der Abschlussprüfung für WP. Erst im Jahre 19...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Treuhandgeschäfte gem. § 6 RechKredV

Rz. 69 [Autor/Zitation] Nach § 6 RechKredV bestehen für Kreditinstitute in ihrer Funktion als Treuhänder besondere Ansatz- und Ausweisregelungen für treuhänderisch gehaltene VG und Schulden. Zu den Arten von Treuhandverhältnissen sowie den Bilanzierungskonsequenzen aus dem für ihre Bilanzierung relevanten Grundsatz des wirtschaftlichen Eigentums vgl. § 246 Rz. 220 ff. § 6 Rec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Rechtsfolgen der Nichtigkeit

Rz. 22 [Autor/Zitation] Bei Nichtigkeit gibt es (von Anfang an) keinen rechtswirksamen JA. Die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des JA sind öffentlich-rechtliche Pflichten, deren Nichtbeachtung sanktioniert wird. Die Gesellschaft hat deshalb das ihr Mögliche zu tun, um dem Mangel abzuhelfen. Für die Nichtigkeit des Jahresabschlusses aufgrund des § 10 PublG bedeutet dies, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Subsidiäre Verpflichtung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht nach § 11 PublG ist subsidiär gegenüber anderen gesetzlichen Verpflichtungen zur Konzernrechnungslegung (Hachmeister in HKMS3, § 11 PublG Rz. 47). Entsprechend der Aufzählung des Gesetzes ist § 11 und damit der zweite Abschnitt des PublG für folgende Mutterunternehmen nicht anzuwenden: Aktiengesellschaften (AG), Kommand...mehr