Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Weitere Einzelheiten zur Auftragserteilung

Rz. 183 [Autor/Zitation] Erforderlich zur Erteilung des Prüfungsauftrags ist die Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Prüfungsvertrags. Das Angebot ist an den oder die im Wahlbeschluss genannten (Bestimmtheitsgrundsatz, Rz. 66) Prüfer zu richten. Haben die gesetzlichen Vertreter bzw. die Mitglieder des AR Bedenken, den Prüfungsauftrag zu erteilen, weil der gewählte Prüfe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Erklärungspflicht (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 19 [Autor/Zitation] § 340a Abs. 1a wurde im Zuge des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes v. 11.4.2017 (BGBl. I 2017, 802) eingeführt. Hierdurch werden Institute im Anwendungsbereich der §§ 340 ff., die mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen und die eines der in § 267 Abs. 3 genannten weiteren Kriterien (Bilanzsumme über 20 Mio. EUR, Umsatzerlöse über 40 Mio. EUR) erfüllen, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 10 [Autor/Zitation] In Abs. 1 sind zwei Erleichterungen für kleine KapGes., die in § 267 definiert werden, im Hinblick auf die Offenlegung des JA vorgesehen; entsprechende Erleichterungen für die Konzernberichterstattung bestehen nicht. Als kleine KapGes. kommen sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) als auch die Aktienge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 331 im zweiten Abschnitt, sechster Unterabschnitt des dritten Buches über Handelsbücher des HGB ist die zentrale Strafrechtsnorm im Recht der Rechnungslegung (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 1 [9/2024]). Straftatbestände des Rechnungslegungsrechts werden umgangssprachlich und verkürzend auch als "Bilanzstrafrecht" bezeichnet, obwohl sie neben der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 70 [Autor/Zitation] Neben der Verschwiegenheitspflicht unterliegen Abschlussprüfer, ihre Gehilfen und bei der Prüfung mitwirkende gesetzliche Vertreter einem mit diesem eng verbundenen Verwertungsverbot (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 74). Die unbefugte Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist ihnen untersagt (§ 323 Abs. 1 Satz 2). Sie müssen also nicht ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Schaden

Rz. 84 [Autor/Zitation] Der prüfpflichtigen Gesellschaft muss aus der Pflichtverletzung ein Schaden im Sinne einer Vermögensminderung entstanden sein. Ob eine solche entstanden ist, bestimmt sich nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB und der dazu von der Lehre entwickelten Schadensbemessungsregel der Differenzhypothese (vgl. Oetker in MünchKomm. BGB9, § 249 Rz. 18 ff...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

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zfs 07/2025, Ausschluss bei... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von 40.000,00 EUR aus § 1 VVG i.V.m. dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag über eine Transportversicherung und der ausweislich des Nachtrags Nr. 1 vom 23.1.2017 geschlossenen Binnenwarenversicherung. Zwar hat die Kl. nachgewiesen, dass sie Inhaberin der streitgegenständlichen Versicherungsforderung und demzufolge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bestätigungsvermerk ist kein Gütesiegel

Rz. 22 [Autor/Zitation] Mit dem ohne Einschränkung erteilten Bestätigungsvermerk übernimmt der Abschlussprüfer keine Garantiefunktion gegenüber der Öffentlichkeit. Demgemäß sieht § 323 Abs. 1 Satz 3 eine Haftung des Abschlussprüfers nur gegenüber der geprüften Gesellschaft oder verbundenen Unternehmen und nicht gegenüber Dritten vor (vgl. § 323 Rz. 179 ff.). Daher kann man de...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / d) Kostenschuldner

Nach der bis zum 31.5.2025 geltenden Rechtslage wurde gem. § 22 Abs. 1 S. 1 GKG derjenige zum Haftungsschuldner für die Kosten des Prozessverfahrens, der für den Fall des Widerspruchs (§ 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) bzw. nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt hat. Das konnte sowohl der Antragsteller als auch der Antrag...mehr

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zfs 07/2025, Zu den Pflicht... / 1 Aus den Gründen:

I. Von der Darstellung des Sachverhaltes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen. II. Die zulässige Berufung des Klägers hat Erfolg. Seine Klage ist in vollem Umfang (und nicht nur in Höhe von 1/3) begründet, so dass ihm ein Schadenersatzanspruch von weiteren 4.309,93 EUR, insgesamt 6.464,89 EUR (5.784,89 EUR Netto Reparaturkosten, Wertminderung und Kostenpaus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Elektronische Übermittlung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 102 [Autor/Zitation] Die Art und Weise der Offenlegung wird in Satz 2 dahingehend konkretisiert, dass die Offenlegung durch die Übermittlung der Unterlagen (Rz. 73 ff.) an die das Unternehmensregister führende Stelle elektronisch zu erfolgen hat, damit die Unterlagen in das Unternehmensregister eingestellt werden können (sog. Register-only-Ansatz; Begr.RegE DiRUG, BT-Druc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Regelungen zur Offenlegung bestimmter Unterlagen gehen ursprünglich zurück auf Art. 2 der Richtlinie 68/151/EWG, mit der ausweislich der Erwägungsgründe bei KapGes. vor dem Hintergrund der auf das Gesellschaftsvermögen beschränkten Haftung, der Koordinierung der Offenlegungsanforderungen "insbesondere zum Schutz der Interessen Dritter eine besondere...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Diese...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Verjährung

Rz. 168 [Autor/Zitation] Bis zum WPRefG (v. 1.12.2003, BGBl. I 2003, 2446) enthielt Abs. 5 eine fünfjährige Sonderverjährungsfrist ab Anspruchsentstehung, welche die zivilrechtlichen Verjährungsbestimmungen (§§ 194, 199 BGB) verdrängte (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 2; Grothe in MünchKomm. BGB10, § 195 Rz. 4; Kilian/Rimkus, ZIP 2016, 608, 612). Gleichzeitig wurde insbes. au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Frühe Phase der unternehmensrechtlichen Kodifizierung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Eine allgemeine Bekanntmachungspflicht für Unternehmensabschlüsse ist den frühen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts fremd (ausführlich Mock in Hachmeister/Kahle/Mock, Rechtsfragen, Rz. 5). Allerdings war etwa in § 24 Preußischen Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843 (dazu ausführlich Baums, Preußisches Gesetz über die Aktiengesellschaften von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Einnahmen vor Ablauf des Abschlussstichtages

Rn. 938 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Voraussetzung für den Ansatz eines passiven RAP ist, dass der Unternehmer bis zum Schluss des Wj Einnahmen erzielt hat. Das Gesetz spricht zwar von Einnahmen "vor dem Abschlussstichtag"; gemeint ist aber "bis einschließlich Abschlussstichtag". Rn. 939 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Einnahmen sind nicht nur Zahlungsvorgänge (Einnahme von Bargeld ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Verständnis der Öffentlichkeit, Erwartungslücke

Rz. 26 [Autor/Zitation] Das Interesse der Öffentlichkeit an der Abschlussprüfung und ihren Ergebnissen ist seit der Aktienrechtsreform von 1965 erheblich gestiegen, ohne dass im gleichen Maße das Verständnis für die Aufgabe, die Zielsetzung und die Möglichkeiten der Jahresabschlussprüfung zugenommen hat. Vielen gilt die Prüfung und ein erteilter, uneingeschränkter Bestätigung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klauser, Steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverlusten, BB 1980, 1574; Koops, Bürgschaft des Gesellschafters für seine GmbH, DStR 1991, 533; Hahne, Auswirkungen der Options-Entscheidung des BFH auf die Bilanzierung von Bürgschaften und Kreditgarantien, BB 2005, 819; Lüdenbach/Freiberg, Strittige Fragen der IFRS-Bürgschaftsbilanzierung beim Garanten, BB 2007, 650; Rätke, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Börsennotierte Gesellschaften

Rz. 73 [Autor/Zitation] Der Begriff "börsennotierte Gesellschaften" ist im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht in § 3 Abs. 2 AktG für Zwecke der aktienrechtlichen Vorschriften definiert als "Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Begriff und Pflichten des Lagerhalters (§§ 13a Abs. 1 Nr. 6, 18e, 22 Abs. 4c UStG)

Rz. 31 Stand: 06/02 – 07/2025 Als Lagerhalter in Betracht kommt ein Unternehmer, dessen (eine) unternehmerische Tätigkeit in der Lagerhaltung besteht (unabhängig davon, ob er diese ausschließlich betreibt!) und der in seinem Unternehmen Lagerflächen zur Verfügung hat, die für die Lagerung der in der Anlage 1 bezeichneten Gegenstände geeignet sind (BMF vom 28.01.2004, BStBl I 200...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

Rn. 1000 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Rechtsnatur: Der Leasingvertrag ist seiner Rechtsnatur nach ein atypischer Mietvertrag (BGH v 08.10.1975, VIII ZR 81/74, NJW 1977, 195; BGH v 14.12.1989, IX ZR 283/88, NJW 1990, 1113; Henneberger/Flick in HdJ, I/8 Rz 23 (02/2020); zum Diskussionsstand bzgl der rechtlichen Einordnung Brinkmann in H/H/R, § 5 EStG Rz 1105 mwN (12/2021)). Den u...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Prüfungsvertrag

Rz. 277 [Autor/Zitation] Ein Prüfungsauftrag darf bei Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit nicht angenommen werden – gem. § 49 WPO hat der WP in dem Fall seine Tätigkeit zu versagen. Nimmt er den Auftrag trotz Vorliegens eines Ausschlussgrundes der § 319 Abs. 2–4 an (anfängliche Inhabilität), so verstößt der Prüfungsvertrag gegen ein gesetzliches Verbot und ist gem. § 1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses

Rz. 391 [Autor/Zitation] § 324 selbst enthält nur rudimentäre Regelungen zur Einrichtung und Organisation des eigenständigen Prüfungsausschusses (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 94). Schon die Begründung des BilMoG empfiehlt daher den Gesellschaften, selbst diesbezügliche Bestimmungen in ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag aufzustellen (Begr.RegE BilMoG, BT-D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gemeinschaftskredite mit Bareinschuss

Rz. 62 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Satz 1 RechKredV hat jedes an einer Kreditgewährung (unter-)beteiligte Kreditinstitut nur seinen Anteil am Kredit in die Bilanz aufzunehmen, soweit es die Mittel für den Gemeinschaftskredit zur Verfügung gestellt hat. Für die übrigen Konsorten bedeutet dies, dass jedes kreditgebende Institut den Kredit erst in der Bilanz ausweist, wenn die Mi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abweichende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag

Rz. 124 [Autor/Zitation] In § 318 Abs. 1 Satz 2 lässt das Gesetz ausdrücklich zu, dass die Kompetenz zur Wahl des Abschlussprüfers im Gesellschaftsvertrag einer GmbH abweichend von § 318 Abs. 1 Satz 1 geregelt werden kann. Das von dem hiernach zuständigen Organ einzuhaltende Verfahren ist dagegen nicht geregelt worden. Rz. 125 [Autor/Zitation] Hiernach kann das Recht, den Absch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wesentliche außerbilanzielle steuerliche Korrekturen

Rn. 337c Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Außerhalb der StB – und damit außerhalb der Maßgeblichkeitsfrage – wird das StB-Ergebnis auf der zweiten Korrekturstufe weiter angepasst. Außerbilanzielle Kürzungenmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Bereits im Rahmen der Vierten Richtlinie zur Koordinierung der einzelstaatlichen Vorschriften über Form und Inhalt des JA und des Lageberichts (LB) von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie über die Offenlegung und Prüfung dieser Unterlagen (78/660/EWG; Bilanz-RL) wurde eine einheitlic...mehr

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zfs 07/2025, Versicherungss... / 2 Aus den Gründen:

“ … Die Klage ist jedoch unbegründet. 1. Dem Kl. steht gegen die Bekl. im Zusammenhang mit dem behaupteten Schadensereignis vom 19.8.2023 kein Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der streitgegenständlichen Jagd-Waffenversicherung gem. § 1 VVG i.V.m. den AVB Jagd- und Sportwaffen zu … a. Hinsichtlich der als gestohlen gemeldeten Wärmebildkameras sowie des Bagsmart Organize...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die Tatbestände des § 332 sind Offizialdelikte. Sie werden von Amts wegen verfolgt (Bauer, Neuregelung der Strafbarkeit, 2017, 134; Mansdörfer in Heymann3, § 332 HGB Rz. 50). Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Regelung stellt eine Strafvorschrift des HGB dar. Damit gelten der strafrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Analogieverbot im m...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorlage-, Prüfungs- und Berichtspflichten

Rz. 32 [Autor/Zitation] Verletzen die gesetzlichen Vertreter ihre Vorlagepflicht gegenüber dem AR, kann das Unternehmen, vertreten durch das nach dem jeweiligen Organisationsstatut zuständige Organ, gerichtlich gegen sie vorgehen. Ob die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich individuelle Ansprüche geltend machen und durchsetzen können, hängt vom Organisationsstatut ab ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen und Anwendungsfälle

Rz. 647 [Autor/Zitation] Erkennen Abschlussprüfer nach Erteilung des Bestätigungsvermerks, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben und er daher zu Unrecht erteilt wurde bzw. unter wesentlichen Mängeln leidet, müssen sie den Bestätigungsvermerk widerrufen (vgl. zB KG Berlin v. 19.9.2000 – 2 W 5362/00, AG 2001, 187 mwN; Bormann in BeckOGK HGB, § 322 Rz. 118 [11/20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Pfändung, Verpfändung und Abtretung des Erstattungsanspruchs gem § 42b EStG iVm § 46 AO

Rn. 61 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Erstattungsanspruch des ArbN, der ausschließlich auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruht und sich gegen den Steuerfiskus als alleinigen Schuldner richtet (BFH v 04.12.1979, VII R 29/77, BStBl II 1980, 488; BFH v 29.01.2010, VII B 188/09, BFH/NV 2010, 1243), ist als öffentlich-rechtliche Geldforderung zu qualifizieren, Fissenewert ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Offenlegungspflicht

Rz. 56 [Autor/Zitation] Adressat der Offenlegungspflicht ist nicht die KapGes. selbst (OLG Stuttgart v. 13.7.2000 – 8 W 151/00, GmbHR 2001, 301, allerdings zur Rechtslage vor Schaffung des § 335 Abs. 1 Satz 2; so auch Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 25; aA Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 60; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 28), sondern die Mitglieder ihrer ve...mehr

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zfs 07/2025, Ausschluss bei... / 1 Sachverhalt

Die Kl. macht gegen die Bekl. Ansprüche auf bedingungsgemäße Leistungen aus einer Transportversicherung geltend. Die Kl. betreibt in einem Schreibwarengeschäft aufgrund eines Partnervertrages mit der X AG eine Postfiliale. In dem Geschäft war unter anderem der Zeuge B als Auszubildender beschäftigt. Für die Postfiliale schloss sie bei der Bekl. eine Transportversicherung ab,...mehr

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zfs 07/2025, Kein Anspruch ... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger nimmt die Beklagten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Anspruch, den Beklagten zu 1 als Fahrer und die Beklagte zu 2 als Halterin des gegnerischen Fahrzeugs. Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist nicht im Streit. Der Kläger beauftragte seinen Prozessbevollmächtigten mit der Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche aus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 HGB kann ein JA nicht festgestellt werden, wenn keine Prüfung stattgefunden hat. Darauf nimmt § 6 PublG nicht Bezug. Das erscheint hier auch entbehrlich denn § 10 Abs. 1 Nr. 1 PublG bestimmt, dass ein nicht geprüfter JA nichtig ist; zu Einzelheiten vgl. § 10 PublG Rz. 8 ff. Bei KapGes. sowie haftungsbeschränkten Personenhandels...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelfall

Rz. 575 [Autor/Zitation] Die Rechtsnatur des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks ist nicht eindeutig normiert. Gegen die Einordnung als Willenserklärung spricht, dass die Erteilung des Vermerks nicht auf die Herbeiführung eines unmittelbaren Rechtserfolgs gerichtet ist (so bereits Erle, Bestätigungsvermerk, 1990, 76). Auch die Einordnung als Realakt (so Gloeckner, Haftung, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einstandspflicht

Rz. 339 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat für die Befreiung nach § 5 Abs. 6 die entsprechende Anwendung des § 264 Abs. 3 angeordnet, so dass sich das MU entsprechend § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB bereit erklären muss, für die vom TU bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden GJ einzustehen (sog. Einstandspflicht). Dogmatisch überzeugt die Anknüpfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Durch das BiRiLiG ( Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) und das KapCoRiLiG (Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz v. 24.2.2000, BGBl. I 2000, 154) wurde der Geltungsbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gewissenhafte Prüfung

Rz. 28 [Autor/Zitation] Abs. 1 erlegt dem Abschlussprüfer wie auch seinen gesetzlichen Vertretern und Gehilfen die zentrale Pflicht zur gewissenhaften Prüfung auf (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 29). Das deckt sich für Berufsangehörige mit § 43 Abs. 1 WPO , nach dem sie ihren Beruf ua. gewissenhaft und eigenverantwortlich auszuüben haben (Merkt, NJW 2022, 574, 577). Sie un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 149 [Autor/Zitation] Die Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung des Prüfungsauftrags an den AR in § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG gilt unmittelbar für alle Gesellschaften in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, und zwar grds. unabhängig von der Größenklasse iSd. § 267. Sie erfasst jedenfalls die Beauftragung mit der Durchführung einer Pflichtprüfung iSd. §§ 316 ff. Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen und gesetzlichen Vertreter ist weitreichend, aber nicht unbegrenzt (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 20): Keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht liegt bei einer entsprechenden Befugnis zur Mitteilung vor. Eine solche ist anzunehmen, soweit die Informationsweitergabe zur Erreich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3 Haftung des Beauftragten

Rz. 12 Der Beauftragte i. S. v. § 214 AO erfüllt fremde Steuerpflichten. Er gehört nicht zu dem von den §§ 34, 35 AO erfassten Personenkreis, haftet folglich auch nicht nach § 69 AO. Begeht er eine Steuerhinterziehung oder nimmt er an einer solchen teil, unterliegt er jedoch einer Haftung nach § 71 AO.[1] Bei Verletzung der ihm übertragenen Steueraufsichtspflichten kommt der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6 Haftung der Anteilseigner (Abs. 4)

Rz. 55 Nach § 14b Abs. 4 AO haften die Anteilseigner einer Körperschaft i. S. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO für die von der Körperschaft geschuldeten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unbeschränkt. Rz. 56 Die Regelung bezieht sich nur auf die "Körperschaften i.s. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO", also diejenigen, die „nach inländischem Gesellschaftsrecht (…) nicht als juristis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 14b AO enthält Regelungen für Gesellschaften, die doppelt ansässig sind, also ihren Sitz im Ausland und den Ort ihrer Geschäftsleitung im Inland haben, und die nach dem Recht des Sitzstaates als juristische Personen zu qualifizieren sind. Relevanz hat die Vorschrift allerdings nur für die doppelt ansässigen Körperschaften, die nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht ...mehr