Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1 Steuerlich Beauftragter

Rz. 7 § 214 AO sieht bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten die Möglichkeit der Vertretung durch einen Angehörigen des Betriebs oder Unternehmens vor. Betriebs-/Unternehmensangehöriger ist, wer im arbeitsrechtlichen Sinne weisungsabhängiger Arbeitnehmer ist.[1] Die Beauftragung erfolgt aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmacht. Der Beauftragte ist weder gesetzlicher Vertrete...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Gesetzliche Vertretung und Handlungsfähigkeit der Körperschaft (Abs. 2)

Rz. 40 Nach § 14b Abs. 2 AO sind auf Körperschaften i. S. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO die für juristische Personen geltenden Regelungen der §§ 34 und 79 AO entsprechend anzuwenden. Rz. 41 Die Vorschrift bezieht sich nur auf die "Körperschaften i. S. des § 14b Abs. 1 Satz 2 AO", also diejenigen, die „nach inländischem Gesellschaftsrecht mangels Rechtsfähigkeit nicht als juristi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.3 Erteilung der Freistellungsbescheinigung, Abs. 2 S. 4, 6

Rz. 33 Das Freistellungsverfahren ist davon abhängig, dass durch das BZSt eine Freistellungsbescheinigung erteilt wird. Diese wird von dem Vergütungsgläubiger beantragt; durch sie ermächtigt das BZSt den Vergütungsverpflichteten, den Steuerabzug zu unterlassen oder nach einem niedrigeren Abzugsteuersatz vorzunehmen. Adressat der Freistellungsbescheinigung und Vergütungsgläub...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Materielle Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs, Abs. 3 S. 1

Rz. 47 Ist der Steuerabzug nach § 43b EStG, § 50g EStG oder dem anwendbaren DBA nicht oder nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht möglich, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen ein Anspruch auf Erstattung der zu viel einbehaltenen und abgeführten Steuer zu. Erstattet werden kann nur eine abgeführte und damit gezahlte Steuer. Na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.2 Vereinfachtes Verfahren bei Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 26 § 50c Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zum Absehen vom Steuerabzug und ersetzt das bisher anwendbare Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 5 EStG a. F. durch eine Freigrenze. Das vereinfachte Verfahren ist nach § 52 Abs. 47a EStG erstmals auf Einkünfte anzuwenden, die dem beschränkt Stpfl. nach dem 21.12.2021 zufließen. Für Vergütungen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG ist der Steuerabzug vorzunehmen, auch wenn nach § 43b EStG, § 50g EStG, einem DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG ein Ermäßigungsanspruch besteht. Der zum Steuerabzug Verpflichtete kann sich nicht auf den Ermäßigungsanspruch des Zahlungsempfängers berufen. Soweit ein Ermäßigungsanspruch nach DBA besteht, liegt hierin ein Treaty Override.[1] Aller...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Im Folgenden wird nur die Änderung derjenigen Regelungen dokumentiert, die jetzt im § 50c EStG enthalten sind. Zu den übrigen Regelungen vgl. § 50d EStG n. F. Rz. 3. Die Vorschrift wurde in der ursprünglichen Fassung des § 50d a. F. EStG durch G. v. 25.7.1988 eingefügt, wodurch § 73h EStDV ersetzt wurde.[1] Danach kam es zu folgenden Änderungen: Durch G. v. 25.2.1992[2] w...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.3 Schuldverbindlichkeiten

Inwieweit Schuldverbindlichkeiten einkommensmindernd berücksichtigt werden können beim Kindesunterhalt, hängt generell von einer Interessenabwägung ab. Vom Grundsatz her haben selbst die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder keinen Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten des Schuldners.[1] Zu hinterfragen ist stets der Zweck der Verbindlichkeit, der Zeitpunkt und Art der...mehr

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Kindesunterhalt / 5.7.3 Anteilige Verteilung des Restbedarfs auf die Elternteile

Für den verbleibenden Unterhaltsbedarf des Kindes haften beide Elternteile nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Die Haftungsanteile werden von der Unterhaltspraxis dabei in Durchschnittsfällen als Quote anhand des verteilungsfähigen Einkommens berechnet, welches dem oberhalb des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbst...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 6 Abtretung einer Forderung und Umsatzsteuerhaftung

Forderungsabtretung bedeutet die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung ist eine abstrakte Verfügung über die Forderung. Mit der Abtretung geht die Forderung genauso auf den neuen Gläubiger über, wie sie bei diesem bestand.[1] Um Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer entgegenzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufwendungen / 1.6.2 Erläuterung außerordentlicher Posten im Anhang

Die betreffenden Posten sind im Anhang einzeln darzustellen. Es genügt also nicht, wie bisher in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Gesamtbetrag anzugeben. Im Unterschied zum bisherigen Recht kann es sich auch um zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehörende Vorgänge handeln. Aufwendungen sind für das Unternehmen von außergewöhnlicher Bedeutung, wenn sie Vorgänge betreffe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Regelungsverknüpfung (§ 1 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 150 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten nach dem Gleichstellungsgebot des § 1 Abs. 2 ErbStG die Vorschriften über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.[1] Das Gleichstellungsgebot gilt jedoch nur für Vorschriften des ErbStG, nicht für ausländische Rechtsvor...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.2 Schlechtleistung

Gegen die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die schuldhafte Schlechtleistung, z. B. Ausschussproduktion, als Fall der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer bestehen in der Regel rechtliche und praktische Bedenken. Zum einen lassen sich Schlechtleistungen kaum vorhersehbar transparent definieren.[1] Zum anderen würde eine solche Vertra...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.9 Verletzung der Gesundheit und des Eigentums durch Verkehrsunfälle

Rz. 68 Wie bereits oben[1] ausgeführt, ist die Situation bei Gesundheits- und Eigentumsverletzungen bei Verkehrsunfällen anders zu beurteilen. Hier wird der eine Ehegatte, der dem anderen durch einen Verstoß gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einen Schaden zufügt, nicht durch die Tatsache, dass er mit dem anderen Ehegatten verheiratet ist, von der Haftung befreit....mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.1 Aus Vermögensverwaltung und Treuhandverhältnissen

Rz. 315 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Dies geschieht durch einen schuldrechtlichen Vertrag, der aber auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann, falls auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille angenommen werden kann. Ein Widerruf der Überlassung ist jederzeit formfrei möglich. Wollen die Ehegatten die Wider...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.1 Grundsätzliches und rechtliche Grundlagen

Rz. 40 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass beide Ehegatten gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten haften, die während der Ehe begründet wurden. Das Bestehen einer Gesamtschuld hat nach § 421 Satz 1 BGB zur Folge, dass jeder Schuldner im Außenverhältnis auf die ganze Verbindlichkeit haftet und der Gläubiger frei wählen kann, welchen Gesamtschuldner er in Anspruch n...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.12 Ausschlussklauseln

Rz. 45 Nach neuerer Rechtsprechung des BAG steht fest, dass sowohl einstufige als auch zweistufige Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen vereinbart werden können.[1] Veränderungen gegenüber der früheren Rechtsprechung zur Rechtslage vor der Schuldrechtsmodernisierung ergeben sich jedoch hinsichtlich der zulässigen Dauer einer solchen Ausschlussfrist. Früher hielt das...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.1 Besonderheiten des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist der Verleiher an den Leiharbeitnehmer vorleistungspflichtig. Die Annahme der Arbeitsleistung stellt hingegen keine Hauptleistungspflicht des Entleihers dar. Die Pflicht zur Zahlung der Überlassungsvergütung besteht also unabhängig davon, ob der Entleiher den ordnungsgemäß angebotenen Arbeitnehmer einsetzt oder n...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.7 Veruntreuung von Vermögen

Rz. 265 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Damit verbunden ist ein schuldrechtlicher Vertrag (unentgeltlicher Auftrag nach §§ 662 ff. BGB), der auch durch schlüssiges Verhalten zu Stande kommen kann, wenn auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille vorhanden ist.[1] Die Verwendung einzelner Gelder muss in diesem Fall von dem...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.13 Haftungserweiterungsklauseln

Rz. 46 Die anerkannten Kernpunkte der Haftungsprivilegierung (z. B. die Haftungsfreistellung bei leichtester Fahrlässigkeit) sind nach Ansicht von Literatur und Rechtsprechung[1] zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht. Eine einzel- oder kollektivvertragliche Abweichung zulasten der Arbeitnehmer scheidet demnach aus. Allerdings ist eine Modifikation der Haftungslage des Arbeitneh...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.3 Anwendung auf sonstige schuldrechtliche oder dingliche Sicherheiten

Rz. 331 Nach der Rechtsprechung kann auch dann auf die Regelungen des Auftragsrechts zurückgegriffen werden, wenn ein Ehegatte dem anderen die Möglichkeit einer Kreditaufnahme dadurch verschafft oder erleichtert, dass er ihm sonstige schuldrechtliche oder dingliche Sicherheiten zur Verfügung stellt.[1] Der Sicherungsgeber kann bei Scheitern der Ehe gegen den anderen Ehegatte...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.3 Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der sexuellen Selbstbestimmung

Rz. 256 Auch während bestehender Ehe können Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB bestehen, wenn ein Ehegatte den anderen schuldhaft an Körper oder Gesundheit schädigt. Es kommt also nicht nur ein Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens, sondern auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht. Rz. 257 Bei einer vorsätzlichen Misshandlung des Ehegatten besteht ohn...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.5 Behandlung von Schulden

Rz. 365 Im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haftet jeder Partner grundsätzlich nur für seine eigenen Schulden. Rz. 366 Bei Schulden nur eines Lebensgefährten bestehen nur dann möglicherweise Ausgleichsansprüche, wenn ein Lebensgefährte den Kredit im ausschließlichen Interesse des anderen aufgenommen hat. Allerdings gilt auch hier das grundsätzliche Abrechnungsve...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.2 Besonderheiten aufgrund der Ehe

Rz. 229 Grundsätzlich schließt die Tatsache einer bestehenden Ehe das Entstehen gegenseitiger Schadensersatzansprüche nicht aus. Allerdings ist der Umfang der Sorgfaltspflichten gem. § 1359 BGB ermäßigt. Es kann im Einzelfall auch dazu kommen, dass sich aus der in § 1353 BGB verankerten Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme ergibt, dass der Geschädigte seinen Anspruch nur...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.6 Bürgschaften/Freistellungsanspruch

Rz. 89 In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass ein Ehegatte für den anderen entweder die Mithaftung für einen dem Interesse des anderen Ehegatten dienenden Kredit oder eine Bürgschaft dafür übernimmt. Bei einer Trennung der Beteiligten entsteht dann regelmäßig der Wunsch, aus dieser Mithaftung bzw. Bürgschaftsverpflichtung herauszukommen. Hat ein Ehegatte während int...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.2 Stillschweigend geschlossene Verträge

Rz. 177 Ist aus dem Gesetz kein Vergütungsanspruch herzuleiten und fehlt es darüber hinaus an einer ausdrücklichen Vereinbarung, so ist zu prüfen, ob vielleicht ein stillschweigend geschlossener Vertrag, aufgrund dessen ein Vergütungsanspruch besteht, angenommen werden kann. Hier ist an unterschiedliche stillschweigend geschlossene Verträge zu denken. Rz. 178 Dies könnte einer...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.1 Begriff

Rz. 287 Bei dem von der Rechtsprechung[1] entwickelten familienrechtlichen Ausgleichsanspruch handelt es sich um ein Rechtsinstitut, welches entweder einem Verwandten – in der Regel dem einen Elternteil –, der ein gemeinsames Kind alleine unterhält (durch Betreuung und Barunterhalt), obwohl auch der andere Elternteil unterhaltspflichtig wäre, einen Ausgleichsanspruch für die...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3 Schuldentilgung nach Scheitern der Ehe (Wegfall der anderweitigen Bestimmung)

Rz. 44 Der während intakter Ehe bestehende und von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Verteilungsmaßstab kann nicht mehr angenommen werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt nämlich die aus der ehelichen Lebensgestaltung abgeleitete anderweitige Bestimmung. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Eingreifen der Haftung zu gleichen Anteilen (§ 426...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.2 Schulden im Interesse nur eines Ehegatten

Rz. 52 Bei Verbindlichkeiten, die ausschließlich im Interesse eines Ehegatten eingegangen worden sind, ist ebenfalls eine anderweitige Bestimmung dergestalt anzunehmen, dass derjenige, in dessen Interesse die Verbindlichkeit begründet wurde, diese auch alleine weiter tragen muss.[1] Dies kann der Fall sein bei der Mithaftung von Krediten für Immobilien, die im Alleineigentum...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 2.2 Haftung des Mieters für den Untermieter

Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden gegenüber seinem Vermieter zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat (§ 540 Abs. 2 BGB). Wichtig Haftungsabgrenzung Für die Haftung des Mieters kommt es darauf an, ob der Untermieter "bei dem Gebrauch" oder bei Gelegen...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.2 Die Haftung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter und der vorläufige Insolvenzverwalter haften, wenn sie schuldhaft ihre Pflicht gegenüber einem Verfahrensbeteiligten verletzen. Beim Einsatz der Mitarbeiter haften sie nur dann persönlich, wenn diese für die Tätigkeit ganz offensichtlich ungeeignet oder überfordert sind. Im Übrigen haftet nur die Insolvenzmasse für den Insolvenzverwalter. Er kann dann ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.5 Kapitalherabsetzung bei Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Herabsetzung des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bedarf der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mit Dreiviertelmehrheit,[1] der Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern,[2] der Befriedigung oder Sicherstellung der Forderungen derjenigen Gläubiger, die sich bei der Gesellschaft melden und der Kapitalherabsetzung nicht zustimm...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / Einführung

Im Falle einer Insolvenz sind schon im Vorfeld einige Dinge zu beachten. Wichtig ist insbesondere, die formalen Anforderungen zu kennen und ggf. alle Fristen einzuhalten, sonst können recht schnell persönliche Haftung und Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung drohen. Geschäftsführer einer GmbH sind dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgerich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.2 Personenhandelsgesellschaften

Rz. 32 Personenhandelsgesellschaften sind nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG offene Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG). Rz. 33 Die oHG ist nach § 105 Abs. 1 HGB eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen nur in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.[1] Es bes...mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.4 Kapitalherabsetzung bei Kommanditgesellschaft

Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) ist die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern bei bestimmten Gesellschaftern (Kommanditisten) auf den Betrag ihrer Vermögenseinlage beschränkt, während bei einem anderen Teil der Gesellschafter (Komplementäre) eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet.[1] Sofern die Verluste die Einlagen übersteigen, können somit die Eigenkapita...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 9 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Arbeitnehmer-Überlassung – ... / 4 Beratungshinweise

Für das verleihende Unternehmen hängt die Pflicht, LSt einzubehalten und im Inland abzuführen, von dem deutschen Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn ab. Grundlage des LSt-Abzugs sind i. d. R. die nach § 39 Abs. 2 S. 2 EStG zu erteilende Bescheinigung des Betriebsstätten-FA über die LSt-Abzugsmerkmale. Unterlässt das Verleihunternehmen den LSt-Abzug, besteht eine erhebliche...mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 3 Praxisfragen

Das Steuerabzugsverfahren einschließlich des Haftungsverfahrens ist so geregelt, dass es den EU-rechtlichen Vorgaben entspricht. Die Regelung widerspricht also nicht den Grundfreiheiten.[1] Der Steuerabzug hat nur zu erfolgen, wenn beschränkte Stpfl. besteht. Allerdings ist das Steuerabzugsverfahren nicht geeignet, über das Bestehen der beschränkten Steuerpflicht zu entscheid...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Sonstige Zinsen, insbesondere von Finanzinstituten und zwischen konzernangehörigen Gesellschaften gezahlte Zinsen, unterliegen nicht der beschränkten Stpfl. Insoweit nimmt Deutschland das Besteuerungsrecht nicht in Anspruch, auch wenn es nach dem jeweiligen DBA besteht. Eine unangemessen hohe Fremdfinanzierung wird durch die Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) verhindert. Zi...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 3 Praxisfragen

Das Freistellungsverfahren gilt für alle Arten der Kapitalerträge, auch für verdeckte Gewinnausschüttungen. Allerdings ist die Ausschüttung, für die die Freistellung beantragt wird, in dem Antrag anzugeben, was bei einer verdeckten Gewinnausschüttung im Zeitpunkt ihrer Leistung kaum möglich sein wird. Rechtlich ist die Freistellungsbescheinigung kein Freistellungsbescheid, en...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.2 Wer den Antrag stellen muss

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen der oder die vertretungsberechtigten Geschäftsführer stellen. Es ist zu empfehlen, dass alle Geschäftsführer gemeinsam den Antrag stellen. Sie können den Insolvenzantrag mithilfe eines Finanz- und Liquiditätsplans glaubhaft machen. Die Pflicht, den Antrag auf Insolvenz zu stellen, trifft alle Geschäftsführer, unabhängig...mehr

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Rechtstypenvergleich - ABC ... / 2 Inhalt

Im Rechtstypenvergleich wird ermittelt, ob die ausl. Gesellschaft in ihrer Struktur einer Körperschaft deutschen Rechts vergleichbar ist. Die Struktur der ausl. Gesellschaft ist aus dem Gesellschaftsstatut des Staates, nach dem die Gesellschaft gegründet ist, und der Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag abzuleiten. Die ausl. Gesellschaft ist Körperschaftsteuersubjekt, wenn ...mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.2 Eigenkapitalherabsetzung bei Einzelunternehmung und Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Bei einer Einzelunternehmung und einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Kapitalherabsetzung relativ einfach durchführbar, da die Kapitalanteile nicht auf Kapitalkonten geführt und nicht nominell fixiert sind. Bei diesen Rechtsformen ist nicht zwingend ein Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften zu erstellen, die Verpflichtung zur Buchführung ergib...mehr

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Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Abgeltungswirkung setzt voraus, dass beschränkte Stpfl. bestanden hat. Ist ein Steuerabzug bei nicht steuerbaren Einkünften vorgenommen worden, ist die Steuer nach § 37 Abs. 2 AO zu erstatten. Wenn aufgrund des Gesetzes ein Steuerabzug vorzunehmen ist, tritt die Abgeltungswirkung ohne Rücksicht darauf ein, ob der Steuerabzug tatsächlich erfolgt ist. Ist er unterblieben, i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.3 Partnerschaftsgesellschaften

Rz. 36 Die Partnerschaftsgesellschaft hat ihre Rechtsgrundlage im PartGG.[1] Sie ist eine besondere Gesellschaftsform für Freiberufler[2], die anders als die übrigen Personengesellschaften im Falle fehlerhafter Berufsausübung nur den handelnden Partner haften lässt.[3] Rz. 37 Mit der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) sieht § 8 Abs. 4 PartGG ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erstattungsverfahren – ABC ... / 4 Beratungshinweise

Der Schuldner der Vergütung muss den Steuerabzug vornehmen, wenn ihm keine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Unterlässt er den Steuerabzug, trifft ihn die Haftung nach den §§ 44 Abs. 5, 50a Abs. 5 S. 4 EStG, und zwar selbst dann, wenn feststeht, dass die Quellensteuer nach einem niedrigeren Steuersatz oder gar nicht entstanden ist. Hierauf kann sich der Schuldner der Verg...mehr

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Arbeitgeber (inländischer, ... / 4 Beratungshinweise

Durch § 38 Abs. 1 EStG erhält die LSt-Abzugspflicht einen weiten Umfang. Im Ergebnis sind, von Dienstreisen in das Inland u. Ä. abgesehen, kaum Fälle denkbar, in denen für eine Arbeitnehmertätigkeit im Inland keine Pflicht zum LSt-Abzug besteht. Eine Verletzung der Pflicht, LSt einzubehalten und abzuführen, muss unbedingt vermieden werden, da diese Pflichtverletzung zur Haft...mehr