Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel (C.5.)

Rz. 402 [Autor/Zitation] Zu den Wechselverbindlichkeiten zählen als Schuldwechsel gezogene Wechsel (Tratten) oder eigene Wechsel (Solawechsel). Unerheblich ist, ob es sich um Waren- oder Finanzwechsel handelt. Bei Wechseln aufgrund einer Lieferung oder Leistung an das Unternehmen kann auch – insbes. bei untergeordneter Bedeutung – der Ausweis unter den Verbindlichkeiten aus L...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / gg) Andere sonstige Verpflichtungen

Rz. 96 [Autor/Zitation] Als andere sonstige Verpflichtungen seien Vertragsstrafen (vgl. Rz. 97 ff.) und Treuhandschaften (Rz. 102) erwähnt. Zu denken ist aber auch an zwangsläufige Folgeinvestitionen bereits begonnener Investitionsvorhaben oder künftige für das Unternehmen unabwendbare Großreparaturen, bei denen noch keine vertraglichen Vereinbarungen vorliegen, mithin alle L...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einbeziehung

Rz. 334 [Autor/Zitation] Die Befreiung erfordert, dass das TU in den KA des Unternehmens, zu dem ein Mutter-Tochter-Verhältnis im vorstehenden Sinne besteht, "einbezogen ist". Dies soll sicherstellen, dass Informationen über das die Befreiungen nutzende TU zumindest in den befreienden KA eingehen, um den durch den Wegfall eines veröffentlichten JA entstehenden Informationsver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Rechtverbindliche Erklärung und Umfang der Einstandspflicht

Rz. 355 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Befreiung nach Abs. 3 ist ferner, dass sich das MU "bereit erklärt [hat], für die von dem Tochterunternehmen bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen". Die Regelung ersetzt die bis zum BilRUG v. 22.7.2015 (BGBl. I 2015, 1245) geltende Fassung, nach welcher eine gesetzliche "Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Zivilrechtliche Risiken

Tz. 17 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die schuldhafte Verletzung der Insolvenzantragspflicht begründet eine Schadensersatzverpflichtung des Vorstandes, § 42 Abs. 2 Satz 2 BGB (Anhang 12a). Ausweislich des Gesetzeswortlauts haftet der Vorstand für die verzögerte Insolvenzantragstellung. Für Vereine legt § 42 Abs. 2 Satz 2 BGB (Anhang 12a) aber keine feste Höchstfrist für die Inso...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Das mit § 276 gewährte Wahlrecht trägt dem Schutzbedürfnis kleiner und mittelgroßer KapGes. Rechnung. Sofern diese nur ein Produkt oder nur wenige Produkte anbieten, kann die Angabe der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen eine sensible Information darstellen, die Wettbewerbern, Kunden und Arbeitnehmern einen Einblick in die Produktkalkulation und Kost...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vorabausschüttungen

Rz. 19 [Autor/Zitation] Bei der Aktiengesellschaft sind Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn im Rahmen des § 59 AktG zulässig (zu den Voraussetzungen vgl. ua. Bayer in MünchKomm. AktG[6], § 59 Rz. 4 ff.; Drygala in Kölner Komm. AktG[3], § 59 Rz. 5 ff.; Arnold/Notz in Großkomm. AktG[5], § 59 Rz. 1 ff.). Die dadurch nach Ablauf des GJ entstehende Dividendenverpflichtung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Persönlich haftende Gesellschafter

Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Kapitalanteile der Komplementäre können durch Verlustanteile, welche vom jeweiligen Kapitalanteil abgeschrieben werden, negativ werden. Für diesen Fall schreibt § 264c Abs. 2 Satz 5 vor, dass der Kapitalanteil entsprechend § 268 Abs. 3 als letzter Posten auf der Aktivseite als "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich haften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, Die Publizität der Rechenschaftslegung, in Das Frankfurter Publizitätsgespräch, 1962, 211; Haberlandt, Zur Auskunftspflicht über Vorstandsbezüge, BB 1962, 117; Forster, Verbesserung der Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses und seine Ergänzung durch Zusatzrechnungen, ZfbF Sonderheft 10/1980 und ZGR Sonderheft 2/1980, 57; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie, Grundlagen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sonstige Bezüge

Rn. 227 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Neben Gewinnanteilen und Ausbeuten gehören auch sonstige Bezüge aus Anteilen der in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG genannten Gesellschaften zu den Einnahmen aus KapVerm. Als sonstige Bezüge gelten alle Beträge, die die Gesellschafter einer noch nicht in Liquidation getretenen KapGes von dieser unbeschadet des Grund- oder Stammkapitals und ohne Verpfl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 68 [Autor/Zitation] Abs. 7 enthält die Bestimmung, dass KapGes. für die in § 251 genannten Haftungsverhältnisse Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse im Anhang zu machen haben. Der vor Inkrafttreten des BilRUG normierte alternativ zulässige Ausweis unter der Bilanz ist damit für KapGes. und ihnen gleichstellte Unter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital

Rz. 18 [Autor/Zitation] Das HGB enthält weder in den allgemeinen (§§ 238–263) noch in den für haftungsbeschränkte Gesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264 ff.) eine Definition des Eigenkapitals. Aus dem Umkehrschluss des Vollständigkeitsgebots (§ 246 Abs. 1), welches das Eigenkapital nicht nennt, folgt lediglich, dass das Eigenkapital das Residuum zwischen den in der Bil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung führt dazu, dass anstelle der Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" der Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ausgewiesen wird. Dabei ist ein in diesen Posten einbezogener Gewinn- oder Verlustvortrag grds. in der Bilanz gesondert anzugeben (Abs. 1 Satz 2 Halbs....mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / I. Unternehmen in der EU

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten finden auf Unternehmen Anwendung, die verschiedene Kriterien bezüglich Rechtsform und Größe erfüllen (Art. 19a Abs. 1 iVm. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Bilanzrichtlinie). Rz. 19 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Rechtsform bestimmt Art. 1 Abs. 1 Buchst. a iVm. Anhang I Bilanzrichtlinie, dass die Mehrzahl haft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um noch offene Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall. Die Klägerin und Berufungsbeklagte (im Folgenden: Klägerin) vermietet Pkw im Rahmen langfristiger Mietverträge an Kunden aus … Sie ist Eigentümerin eines Pkw Mercedes Ben V-Klasse, der am 29.5.2022 auf der Autobahn … im Gemeindebereich N. bei einem Unfall von einem bei der Beklagten und B...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bestandteile des Finanzergebnisses

Tz. 153 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Bei Anwendung des IAS 1 kann in der Gesamtergebnisrechnung des Zwischenberichts ein Finanzergebnis als Zwischensumme ausgewiesen werden (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 1, Tz. 148). Im Finanzergebnis werden prinzipiell die Erfolgsbeiträge von assoziierten Unternehmen ausgewiesen, die at equity bilanziert werden, sowie Erfolgsbeiträge aus Beteil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Schema zur Ermittlung des Maximalbetrags

Rz. 90 [Autor/Zitation] Nach Abs. 8 dürfen Gewinne nur insoweit ausgeschüttet werden, als nach der Ausschüttung immer noch frei verfügbare Rücklagen in Höhe der ausgezahlten Gewinne vorhanden sind. Dabei werden Gewinn- und Verlustvortrag eingerechnet. Frei verfügbare Rücklagen liegen vor, wenn deren Ausschüttung keine gesetzlichen oder satzungsmäßigen bzw. gesellschaftsvertrag...mehr

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zfs 06/2025, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. 1. Soweit der Kläger mit der Berufung für den Zeitraum 18.7.2017 bis 31.7.2021 einen höheren Verdienstausfall geltend macht als mit der ursprünglichen Klage, findet die Vorschrift des § 533 ZPO für diese Antragsanpassung, die der Bestimmung des § 264 Nr. 2 ZPO unterfällt, keine Anwendung (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2022 – I Z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 264b gilt für Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a , also für solche, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter ist (vgl. im Einzelnen § 264a Rz. 1 ff.). Für KapGes. gibt es eine entsprechende Regelung...mehr

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FoVo 06/2025, Wann darf die... / II. Die Lösung

Grundlage der Kostenerstattung: § 788 ZPO Wann und welche Kosten zu ersetzen sind, ergibt sich grundsätzlich aus § 788 ZPO. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie i.S.d. § 91 ZPO notwendig waren, dem Schuldner zur Last. Sie dürfen dann zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Hauptanspruch und den sonstigen titulierten Nebenforderungen, wie etwa den Z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Gesetzliches Gliederungsschema

Rz. 22 [Autor/Zitation] Als lex specialis zu § 266 Abs. 3 Buchst. A schreibt § 264c Abs. 2 Satz 1 nachfolgende Aufgliederung für das Eigenkapital einer Personenhandelsgesellschaft vor: Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Position "Kapitalanteile" (§ 264c Abs. 2 Satz 2) ersetzt im Bilanzglied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / (2) Streitantrag durch Antragsgegner

Rz. 25 Soweit der Antragsgegner den Streitantrag stellt, war die Rechtslage heftig umstritten und die Praxis uneinheitlich. Rz. 26 Ein Teil der Rspr. war davon ausgegangen, dass der Antragsgegner mit seinem Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens Kostenschuldner für die weitere Gerichtsgebühr werde.[5] Mit dem Streitantrag gehe der Antragsgegner zum Angriff über und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe ist für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung

Rz. 104 [Autor/Zitation] Sonstige Verpflichtungen sind nur dann im Anhang anzugeben, wenn sie für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Das Gesetz konkretisiert an dieser Stelle den Wesentlichkeitsgrundsatz (hierzu § 284 Rz. 33 f.) mit der Beschränkung auf Verpflichtungen von Bedeutung. Nach dem Sinn und Zweck der Angabe muss eine Auswirkung auf die Finanzlage de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.2 Deliktische Haftung

Ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung steht dem Arbeitnehmer dann zu, wenn durch das Mobbing ein absolut geschütztes Rechtsgut im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB, insbesondere Leben, Gesundheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht, rechtswidrig und schuldhaft verletzt wird. Dieser deliktische Schadensersatzanspruch kann sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.6 Haftung und Versicherung

Fördermittelberatung ist ein umfangreiches Beratungsfeld und damit verbunden sind viele Risiken für Fördermittelberater. Je nach Tiefe und Umfang der Beratung steigert sich der Haftungsumfang des Steuerberaters. Eine vertraglich unverbindlich geschuldete Leistung hat ein geringes Risiko und eine vollumfängliche Beratung, Förderantragstellung, Umsetzung und Förderantragsmanage...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.6 Verwirkung von Ansprüchen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist ein Recht verwirkt, wenn der Gläubiger es längere Zeit nicht ausgeübt hat (Zeitmoment), der Schuldner darauf vertraut hat, er werde nicht mehr in Anspruch genommen werden, und diesem die Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben auch nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment). Für das Zeitmoment kommt es dab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.9 Förderprogramme Gründung

ERP-Gründerkredit – StartGeld Das Förderziel des Programms ist die Förderung von Existenzgründungen und junger Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung: Errichtung oder Übernahme bestehender Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Dazu gehören auch Gründungen, die im Nebenerwerb starten, un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.2.6 Steuerberater, die Fördermittelberatung für Unternehmenskäufe anbieten wollen

Der Steuerberater als Fördermittelberater im Bereich Unternehmenskauf ist aufgrund seiner Fachqualifikation grundsätzlich naheliegend. Bei dieser Fördermittelberatung stehen betriebswirtschaftliche Qualifikationen im Vordergrund. Die Förderprogramme für den Unternehmenskauf setzen eine umfangreiche Finanzplanung für den Kauf voraus und auch die zukünftige Geschäftsplanung nac...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.1 Vertragshaftung

Betreibt der Arbeitgeber aktiv Mobbing gegen einen Arbeitnehmer, so steht diesem ein vertraglicher Schadensersatzanspruch auf der Grundlage der allgemeinen Regelung des § 280 Abs. 1 BGB zu. Mobbt dagegen ein Vorgesetzter ihm unterstellte Mitarbeiter, so kann dieses Fehlverhalten dem Arbeitgeber nach § 278 BGB zugerechnet werden bzw. der Arbeitgeber als Geschäftsherr selbst h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 3.4 Werbeimpulse des Steuerberaters

Ein Steuerberater, der sich als Fördermittelberater betätigen will, sollte sich einen Fundus an Argumenten zurechtlegen, mit denen er sich an neue und bestehende Mandanten "empfiehlt". Hier sind einige Werbeimpulse genannt, die in unterschiedlichen Medien in unterschiedliche Weise anwendbar sind. Hieraus lassen sich Anschreiben in Briefen, Texte in Blogartikeln, Flyer und Br...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Unternehmen und ihre wesent... / 2 Gute Gründe, ein Unternehmen klimaneutral zu gestalten

Stellen Sie sich vor, sie könnten ihren Kunden oder ihren begehrten Bewerbern gegenüber nicht nur behaupten, sondern belegen, dass Ihr eigenes Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität ist oder deutlich klimafreundlicher agiert als Ihre Marktbegleiter. Wäre das nicht auch in ihrer Branche ein erheblicher Wettbewerbsvorteil? Unternehmen können sich für Kunden, die klimaneut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.2 Förderkredit

Bei Förderkrediten, die von den Förderinstituten oder Landesförderanstalten als Förderprogramm zur Verfügung gestellt werden, geht der Antragsweg über die Hausbank (Hausbankprinzip). Es gibt in den Bundesländern verschiedene Förderorganisationen: In Nordrhein-Westfalen z. B. die NRW Bank, in Hamburg die IFBHH, usw. Wenn Sie als Steuerberater auf Bundesebene schauen, gibt es d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.6 Bürgschaft

Besserer Zugang zu (Förder-) Krediten, Erhöhung der "Spielräume" im Bereich der Liquidität und bei Investitionen, bessere Entwicklungsmöglichkeiten für junge Unternehmen, Unternehmenskäufer, und bei geplanten Investitionen von Unternehmen, bessere Risikobewertung des Unternehmens, (noch) günstigere Zinsen und im Bankgespräch eine bessere Verhandlungsposition – das sind die V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.3 Benötigte Ressourcen

Personelle Ressourcen Aufgrund der umfangreichen Beratungsdetails in den unterschiedlichen Beratungsfeldern der Fördermittelberatung ist es sinnvoll, dass ein Steuerberater sich auf das Beratungsfeld der Fördermittelberatung konzentriert bzw. spezialisiert. Eine verantwortliche Beratung kann hierbei nicht delegiert werden. Steuerfachangestellte ohne umfangreiche Aus- und Weit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.3 Schmerzensgeld

Mobbingbetroffene Arbeitnehmer sind nicht auf den Ersatz ihres materiellen Schadens beschränkt, sondern können von dem Mobber u. U. auch eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) als Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Persönlichkeitsrechts verlangen. Auch Vertragsverletzungen des Arbeitgebers, z. B. eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht, können eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.1 Überblick zu Fördermitteln

Steuerberater, die sich das Beratungsfeld Fördermittelberatung erschließen möchten, stehen einer Vielzahl unterschiedlicher Fördermöglichkeiten gegenüber. Dabei tauchen oft Fragen wie" Was sind Fördermittel?", "Was sind Beihilfen?" oder "Was sind Subventionen?" auf. Diese Begriffe sind nicht immer klar definiert und werden häufig missverstanden. a) Fördermittel und Beihilfen L...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 3.2 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn die StBVV dies vorsieht oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen.[1] Letzteres gilt jedoch nicht für sonstige Einzeltätigkeiten nach § 23 StBVV.[2] Hinweis Weitergehendere Verweise entfallen Der bislang in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 StBVV enthaltene Verweis auf die §§ 40, 44, 45 und 46 St...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 4 Alkoholbedingte Gefährdung von Kollegen am Arbeitsplatz

Selbstverständlich sind Arbeitnehmer am Arbeitsplatz auch bei Verletzungen geschützt, die auf einem Fehlverhalten von Kollegen beruhen. Das kann auch und gerade im Falle einer Alkoholisierung passieren. Sollte dieses Fehlverhalten zu einer Schadensersatzpflicht des schädigenden Mitarbeiters führen, kann die Berufsgenossenschaft nach § 116 SGB X Rückgriff gegen diesen nehmen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 24 Die Festsetzungsfrist kann nicht durch behördliche Entscheidung verlängert werden. Ihre Dauer, ihr Beginn, ihr Ende und mögliche Hemmungsgründe sind in §§ 169ff. AO abschließend geregelt. Die Länge der Festsetzungsfrist unterliegt auch nicht der Vereinbarung von Finanzbehörde und Stpfl. Da die Festsetzungsfrist von Amts wegen zu beachten ist und zum Erlöschen des Steu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Schutzbereich

Rn. 10 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das in Abs. 1 geschützte Rechtsgut stimmt inhaltlich mit dem des § 331 überein (vgl. HdR-E, HGB § 331, Rn. 3; de Weerth (1993), S. 110). Die Norm ist deshalb ebenfalls Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB. Das in Abs. 2 geschützte Rechtsgut stimmt demgegenüber inhaltlich mit dem des § 332 überein (vgl. HdR-E, HGB § 332, Rn. 3); auch diese V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Vorsatz

Rn. 27 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Eine Ordnungswidrigkeit nach § 334 kann nur vorsätzlich begangen werden; fahrlässiges Handeln ist nicht unter Geldbuße gestellt. Bedingter Vorsatz ist jedoch ausreichend. Die Haftung eines Täters ist bereits dann gegeben, wenn er den Dingen ihren Lauf lässt und keine Sachverhaltsprüfung vornimmt, obwohl er sich der konkreten Gefahr einer Rege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.2 Verpflichtete Person

Rz. 21 In erster Linie greift die Anlaufhemmung für diejenigen Fälle ein, in denen der Stpfl. selbst zur Abgabe der Erklärung, der Steueranmeldung oder zur Erstattung der Anzeige verpflichtet ist, es also um die Abgabenverpflichtung desjenigen geht, der die Erklärung usw. abzugeben hat. Die Anlaufhemmung tritt nur gegenüber derjenigen Person ein, die gesetzlich verpflichtet ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 3

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Ordnungswidrigkeiten i. S. d. § 334 können mit einer Geldbuße von mindestens 5 EUR (vgl. § 17 Abs. 1 OWiG) geahndet werden. Bezüglich der Bemessung der Höhe der Geldbuße sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters mit zu berücksichtigen (vgl. § 17 Abs. 3f. OWiG). Ebenso zu berücksichtigen ist der wirtschaftliche Vorteil, der dem Täter a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.2 Betroffene Straf- und Bußgeldtatbestände

Rz. 29 Die Vorschrift ordnet die Verlängerung der Festsetzungsfrist nur bei Steuerhinterziehung, § 370 AO, und leichtfertiger Steuerverkürzung, § 378 AO, an. Eine Steuerhinterziehung bzw. leichtfertige Steuerverkürzung kann auch darin liegen, dass die Pflicht zur Berichtigung der Steuererklärung nach § 153 AO oder zur Anzeige von veränderten Verhältnissen in Kindergeldsache...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.1 Handelsgesetzbuch

Rz. 17 Das 3. Buch des HGB regelt die Rechnungslegungspflicht von Kaufleuten. Diese Rechnungslegung dient vorrangig den Zwecken Information, Dokumentation und Ausschüttungsbemessung.[1] Von diesen Zwecken werden die Information und die Dokumentation bereits in Teilen durch das Stiftungsrecht abgedeckt, die Ausschüttungsbemessung spielt bei einer Stiftung im Regelfall keine R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 2 Rechte und Pflichten nach Handelsrecht und Steuerrecht

Der Geschäftsführer ist verantwortlich dafür, dass die Buchführungspflichten (§ 41 GmbHG) erfüllt und dass der Jahresabschluss der GmbH erstellt (§ 42 GmbHG) und den Gesellschaftern zur Feststellung vorgelegt wird. Er ist dazu verpflichtet, den Jahresabschluss unverzüglich nach der Aufstellung den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen (§ 42a GmbHG). Zusätzlich trägt er...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 2.2.2 Strohmannverhältnisse

Insbesondere verbotene oder unsittliche Geschäfte werden, weil der Geschäftsherr selbst nach außen hin nicht in Erscheinung treten will, oft über einen Strohmann abgewickelt. Nicht maßgeblich ist für die ertragsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft, auf wessen Namen ein Unternehmen angemeldet ist. Es wäre nicht einzusehen, wenn die Besteuerung solcher Geschäfte nur deshalb ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.2 Mitunternehmerschaft

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb teilt das Gesetz in 2 Gruppen ein, und zwar in die Einkünfte aus einzelgewerblichen Unternehmen i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG und in die Einkünfte aus Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Das sind die Gewinnanteile und Sondervergütungen der Gesellschafter einer OHG , einer KG oder einer anderen Gesellschaft, b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Güterstand der Gütergem... / 5.1 Haftung des Gesamtgutes bei gemeinschaftlicher Verwaltung

Rz. 24 Bei einer gemeinschaftlichen Verwaltung des Gesamtgutes richtet sich die Haftung nach §§ 1459–1462 BGB. Nach der Grundregel des § 1459 Abs. 1 BGB können die Gläubiger eines Ehegatten aus dem Gesamtgut Befriedigung verlangen, soweit sich aus §§ 1460–1462 BGB nichts anderes ergibt. Für die Gesamtgutsverbindlichkeiten haften daneben die Ehegatten auch als Gesamtschuldner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Güterstand der Gütergem... / 5.2 Haftung des Gesamtgutes bei Alleinverwaltung

Rz. 27 Im Falle der Alleinverwaltung des Gesamtgutes durch einen Ehegatten richtet sich die Haftung nach §§ 1437–1440 BGB. Nach der Grundregel des § 1437 BGB haftet bei der Alleinverwaltung grundsätzlich sowohl das Gesamtgut (Abs. 1) als auch der verwaltende Ehegatte persönlich (Abs. 2) mit seinem Vorbehalts- und Sondergut für alle Verbindlichkeiten der Ehegatten. Die persön...mehr