Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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A. Einleitung / aa. Bei Fehlen einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 37 Der GmbH-Geschäftsführer hat gegenüber der GmbH aufgrund seiner Organstellung bzw. seines Anstellungsvertrags keinen Anspruch auf Abschluss einer D&O-Versicherung.[1] So weit gehen die Treuepflicht oder die Fürsorgepflicht der Gesellschaft nicht.[2] Dem Geschäftsführer bleibt die Möglichkeit sich eine persönliche D&O-Versicherung zu beschaffen. Zu Recht wird geltend g...mehr

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B. AVB D&O / 2. Kostenanrechnungsklausel

Rz. 62 A-6.4 Satz 2 AVB D&O enthält eine sog. Kostenanrechnungsklausel. Diese bestimmt, dass Leistungen auch im Bereich der Kosten maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme erbracht werden bzw. "Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der gegenüber einer versicherten Person von einem Dritten und/oder dem Versicherungsnehmer ...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Prämienzahlungsverzug und Leistungsfreiheit zulasten der Versicherten (B1-3.3 AVB D&O)

Rz. 2 Zahlt der Versicherungsnehmer die Folgeprämie nicht, kann der Versicherer ihn qualifiziert mahnen. Nach Ablauf der in dieser Mahnung gesetzten Frist besteht für danach eintretende Versicherungsfälle Leistungsfreiheit. Grundsätzlich wird dies auch zulasten der Versicherten so entschieden.[1] Das heißt, selbst wenn die Versicherten keine Kenntnis vom Zahlungsverzug haben...mehr

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B. AVB D&O / 3. Zweite Fallgruppe: Unterlassener oder der unzureichende Abschluss und Fortführung des Versicherungsschutzes

Rz. 121 Vergisst der Geschäftsführer den Abschluss einer gebotenen Versicherung bzw. einer gebotenen Gefahr oder versäumt er nach Beendigung eines Versicherungsvertrags Anschlussdeckung zu vereinbaren, läge eine Pflichtverletzung nach der zweiten Fallgruppe vor, wo dem Versicherten zum Vorwurf gemacht wird, er habe den ausreichenden Abschluss oder die Fortführung des Versich...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.2.3 § 117 AktG Schadenersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich unter Benutzung seines Einflusses auf die Gesellschaft ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, einen Prokuristen oder einen Handlungsbevollmächtigten dazu bestimmt, zum Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre zu handeln, ist der Gesellschaft zum Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Er ist auch den Aktionären zum Ersat...mehr

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B. AVB D&O / I. Pflichtverletzungen während der Vertragslaufzeit

Rz. 1 A-5.1 AVB D&O definiert den zeitlichen Umfang des Versicherungsschutzes. Hier ist das Verstoßprinzip verankert (siehe die Ausführung oben bei A-2.). Angesichts des Umstandes, dass die Erhebung des Anspruchs (Claims-made-Prinzip) zum Versicherungsfall gehört, welcher sich ebenfalls während der Vertragslaufzeit ereignen muss, stellt die D&O-Versicherung auf das Anspruchs...mehr

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B. Allgemeiner Teil / VI. Prämie bei Wegfall des versicherten Interesses

Rz. 8 B1-6.2.3 bis 5 AVB D&O regelt das Schicksal der Prämie, wenn das versicherte Interesse nicht zur Entstehung gelangt oder nachträglich wegfällt. Die Bestimmung ist der gesetzlichen Regelung in § 80 VVG nachgebildet. Das versicherte Interesse wird z. B. nicht zur Entstehung gelangen, wenn die GmbH in Gründung, die schon den D&O-Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, dan...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 3. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 246 StGB (Unterschlagung)

Rz. 22 Unterschlagung begeht, wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. Da der Geschäftsleiter Zugriff auf das Betriebsvermögen hat, kann er diesen Tatbestand ohne Mühe verwirklichen, wenn er über die entsprechende kriminelle Energie verfügt. Verkauft z. B. der Geschäftsführer seinen Dienstwagen während einer Dienstreise im Ausland an ei...mehr

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B. AVB D&O / XVII. Ausschluss Spekulationsgeschäfte (A-7.13 AVB D&O)

Rz. 168 Ob der Ausschluss in A-7.13 AVB D&O wegen Schäden aus Spekulationsgeschäften eingreift, bedarf der Beurteilung im Einzelfall. Der AVB D&O Ausschluss umfasst nach seinem Wortlaut Geschäfte soweit diese nicht innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs erforderlich und üblich sind (z. B. Kurssicherungsgeschäfte). Allerdings dürfte es sich bei Geschäften, die im ordn...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Anzeigeobliegenheit/Auswirkungen auf den Direktanspruch des Versicherten

Rz. 6 Für den Versicherungsschutz der Versicherten ist von essenzieller Bedeutung, ob und wie sich eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit oder die vom Versicherer ausgesprochene Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung auf ihren Versicherungsschutz bzw. Direktanspruch auswirken. Büßen diese ihren Versicherungsschutz infolge der Nichtigkeit des Versic...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 5. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug)

Rz. 26 Die Gesellschaft kann ggf. Subventionen für sich in Anspruch nehmen. Der Tatbestand des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB kann daher durchaus eine praktische Bedeutung erlangen. Bereits bei der Beantragung können falsche Angaben getätigt werden. Auch können die Angaben zwar zutreffend sein, doch besteht von Anfang an die Absicht die sodann erhaltene Subventionen vol...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / Teil 2: Außenhaftung

Von Außerhaftung spricht man, wenn das Organmitglied nicht von der Gesellschaft, bei der es Organ ist, sondern von anderen Personen wegen seines Verhaltens oder Unterlassens als Organmitglied in die Haftung genommen wird. Dies können außenstehende Dritte, wie Gläubiger, Arbeitnehmer, sonstige Vertragspartner der Gesellschaft, Konkurrenten derselben, aber auch sonstige Dritte...mehr

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B. AVB D&O / 2. Anspruch aus § 15 b IV 1 InsO wegen Masseschmälerung

Rz. 39 Ob die Deckung auch Ersatzansprüche der GmbH aus § 15 b Abs. 4 InsO (bis zum 31.12.2020 § 64 Satz 1 GmbHG) umfasst ist umstritten.[1] Der BGH hat dies mit Urteil v. 18.11.2020 bejaht.[2] Die Diskussion wird bei der GmbH wegen des Anspruchs aus § 64 Satz 1 GmbHG geführt, die Frage stellt sich aber auch gleichfalls für die AG (§ 92 Abs. 2, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG) oder d...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / d. Missachtung eines Zustimmungsvorbehalts

Rz. 31 Die Missachtung eines Zustimmungsvorbehalts der Gesellschafterversammlung ist per se pflichtwidrig.[1] Dies gilt selbst dann, wenn das konkrete Geschäft im Interesse der GmbH liegt. In diesen Fällen wird es allerdings häufig an einem Schaden fehlen, den die GmbH erlitten hat. Dies ist aber nicht zwingend. Rz. 32 Praxis-Beispiel Kauf einer Maschine ohne Zustimmung Der Ge...mehr

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B. AVB D&O / VI. Ausschluss wegen Rückzahlung von Bezügen, Tantiemen oder sonstigen Vorteilen (A-7.2 AVB D&O)

Rz. 103 Dieser Ausschluss in A-7.2 AVB D&O betrifft Ersatzansprüche gegen die versicherten Organpersonen, die im Zusammenhang mit Bezügen, Tantiemen oder sonstigen Vorteilen stehen. Es wird sich häufig nicht um Schadensersatzansprüche, sondern um Ersatzansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung handeln. Allerdings hat der BGH entscheiden, dass der Geschäftsführer, der an ...mehr

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B. AVB D&O / 6. Anerkenntnis und Vergleich durch den Versicherten

Rz. 20 Hat der Versicherte den Anspruch des Geschädigten anerkannt oder hat sich der Versicherte mit dem Geschädigten über den Anspruch verglichen, dann hat der Versicherte einen Direktanspruch gegen den Versicherer auf Freistellung von der Verbindlichkeit oder wenn er bereits an den Geschädigten bezahlt hat, auch auf Erstattung der geleisteten Zahlung. Es kommt dann aber da...mehr

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B. AVB D&O / III. Obliegenheiten der versicherten Personen und subjektive Risikoausschlüsse

Rz. 23 Die versicherten Organpersonen sind selbst nicht Vertragspartner, sie treffen daher keine Vertragspflichten, es sei denn sie haben sich zur Übernahme derselben verpflichtet. Es wäre rechtlich zulässig, dass mit jeder Organperson Vereinbarungen getroffen werden, z. B. dass diese die Direktansprüche aus dem Versicherungsvertrag erhalten und im Gegenzug aber bestimmte Ve...mehr

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B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 A-3 AVB D&O enthält die sog. Company-Reimbursement-Klausel, auch Side-B-Deckung oder Firmenenthaftungsklausel genannt. Reimbursement in diesem Zusammenhang meint Erstattung der von der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft geleisteten Zahlung. Mit dem Versicherer kann wie dies in A-3 AVB D&O geschehen ist, vereinbart werden, dass der Versicherer eintritt...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

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B. AVB D&O / 4. Mehrere Pflichtverletzungen

Rz. 56 Streit kann entstehen, wenn es unklar ist, ob und inwieweit der Schaden auf der wissentlichen Pflichtverletzung beruht oder ob es andere nicht wissentliche Pflichtverletzungen gibt, die den Schaden ggf. mitverursacht haben oder ob es Umstände gibt, die ihn ohnehin ausgelöst hätten. Rz. 57 Praxis-Beispiel Der ungeeignete Kandidat Dem Geschäftsführer wird vorgeworfen, ein...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / XI. Beweislast und Auskunftsanspruch gegen den Geschäftsführer

Rz. 112 DIe Gesellschaft muss bei der Pflichtverletzung nur Tatsachen vortragen, aus denen sich die Möglichkeit einer Pflichtverletzung ergibt. Die Gesellschaft hat ferner darzulegen und zu beweisen, welche Handlung zu dem geltend gemachten Schaden geführt hat, sie hat also die Beweislast für die Kausalität.[1] Bei einem Unterlassen muss von der Gesellschaft vorgetragen und ...mehr

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B. AVB D&O / IV. Kapitalbeteiligung (A-6.3 AVB D&O)

Rz. 48 A-6.3 AVB D&O schließt quotal den Versicherungsschutz in der Höhe aus, in der der Versicherte an der Versicherungsnehmerin oder an der Tochtergesellschaft, die den Anspruch geltend macht, beteiligt ist. Ebenfalls wird der Ausschluss auf Angehörige erstreckt, wobei diese in A-6.3 Satz 4 AVB D&O im Einzelnen definiert werden. Mittelbare Beteiligungen schaden ebenfalls, ...mehr

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A. Einleitung / 3. KG a. A.

Rz. 54 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft, die eng mit der AG verwandt ist. Sie ist ebenfalls im Aktiengesetz geregelt (§§ 278 bis 290 AktG). Beteiligt sind jedoch nicht nur Aktionäre, die bei der KGaA Kommanditaktionäre genannt werden, sondern mindestens auch ein persönlich haftender Gesellschafter, der sog. Komplementär. Dieser haftet ...mehr

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B. AVB D&O / VIII. Ausschluss bei Schäden durch Umwelteinwirkungen (A-7.4 AVB D&O)

Rz. 108 Der Ausschluss wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden grenzt die D&O-Police zur Umweltschadenversicherung (USV) ab. Mit dem Umweltschadengesetz vom 14.11.1997 hat der Gesetzgeber eine Gefährdungshaftung der Unternehmer für Umweltschäden eingeführt. Dies betrifft nicht nur Schäden an Menschen, also Personenschäden, sond...mehr

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B. AVB D&O / V. Freistellung im Vorfeld

Rz. 18 Durch bestimmte Eigenschadenklauseln, bei denen fiktiv darauf abgestellt wird, dass z. B. ohne die vorherige Freistellungsvereinbarung ein Haftpflichtanspruch entstünde, wird der Bereich der Haftpflichtversicherung verlassen, weil erst gar kein Haftpflichtanspruch entsteht. Insofern läge eine "reine" Eigenschadenversicherung vor. Rz. 19 Der häufige Fall ist der Haftung...mehr

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B. Allgemeiner Teil / III. Schiedsvereinbarungen

Rz. 5 Schiedsfähig sind sowohl Organhaftungsansprüche als auch Streitigkeiten mit dem Versicherer über dessen Deckung.[1] Voraussetzung ist jeweils eine wirksame Schiedsvereinbarung (§ 1031 Abs. 1 ZPO). Wird bei wirksamer Schiedsvereinbarung vor den ordentlichen Gerichten geklagt, kann der Beklagte die Einrede der Schiedsabrede erheben, was dann zur Unzulässigkeit der Klage ...mehr

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B. AVB D&O / 1. Regulierungs- und Prozessführungsvollmacht

Rz. 36 In der Haftpflichtversicherung lässt sich der Versicherer grundsätzlich bevollmächtigen die Schadensabwicklung im Namen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherten zu übernehmen. Eine spezielle gesetzliche Regelung im VVG gibt es hierfür nicht. Es gilt der allgemeine Teil des BGB, wonach Vollmachten erteilt werden können. Dies betrifft auch die Prozessführung. Man...mehr

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B. AVB D&O / 1. Versicherungssumme und Höchstersatzleistung

Rz. 52 A-6.4 AVB D&O legt fest, dass für den Umfang der Versicherungsleistung die vereinbarte Versicherungssumme den Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während einer Versicherungsperiode eingetretenen Versicherungsfälle bildet. Satz 2 von A-6.4 AVB D&O enthält dann eine sog. Kostenanrechnungsklausel und ordnet an, dass Aufwendungen des Versicherers für Kos...mehr

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Vorwort

Die D&O-Versicherung hat sich seit ihrer Einführung in Deutschland im Jahre 1986 seit Mitte der 1990er Jahre rasant verbreitet. Selbst kleine Gesellschaften und gemeinnützige Unternehmen sichern die Organhaftung mit einer Police ab. Dieser Praxiskommentar soll mit vielen Fallbeispielen dabei unterstützen, auftretende Schadensfälle sachgerecht zu bearbeiten. Dies betrifft sowo...mehr

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B. AVB D&O / III. Einstweilige oder vorläufige Abwehrdeckung

Rz. 11 Steht der Vorwurf der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls oder der wissentlichen Pflichtverletzung im Raum, bestreitet der Versicherte diese jedoch, muss entschieden werden, ob ihm vorläufig bis zur rechtskräftigen Klärung Versicherungsschutz zu gewähren ist. Gerade bei hohen Forderungen ist der Versicherte auf die Übernahme der Kosten angewiesen, um si...mehr

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zfs 03/2025, Verkehrsunfall (zivilrechtliche Haftung): Rotlichtverstoß eines Einsatzfahrzeuges

Hinweis „Bei dem Fahrzeug der Anspruchsgegnerin handelt es sich um ein Einsatzfahrzeug (Polizeifahrzeug). Hieraus folgt jedoch nicht ohne Weiteres, dass das Rotlicht missachtet werden durfte. Falls das Martinshorn zusammen mit dem Blaulicht eingeschaltet war (weder das Martinshorn noch das Blaulicht als alleiniges Warnsignal ist ausreichend) bedeutet dies zwar, dass alle übri...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / II. Möglichkeiten der Beschränkung

Für einen Erben bieten sich verschiedene Optionen. Er kann zunächst einmal eine rückwirkende Trennung der verschmolzenen Vermögensmassen durch eine Ausschlagung herbeiführen. Die im Wege der Universalsukzession verschmolzenen Massen werden ex tunc wieder getrennt. So bietet das Gesetz dem Erben, die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen auszuschlagen und den Anfall damit rück...mehr

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zfs 03/2025, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache Erfolg und führt zur Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Abweisung der Klage. Der Senat wertet den streitgegenständlichen Vorgang in Abweichung vom Landgericht dahingehend, dass er nicht dem Betrieb des Fahrzeugs im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG zuzuordnen ist. 1. Nach § 7 Abs. 1 StVG setzt die Einstandspflicht des ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitgeberhaftung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Haftung für Lohnsteuer.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die KGaA ist eine KapGes und damit – im Gegensatz zur KG – wie eine AG eine > Juristische Person, bei der aber – anders als bei einer AG – mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (§ 278 Abs 1 AktG). Steuerlich sind die Gewinnanteile und Geschäftsführervergütungen der persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) bei der Ermitt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Verfahren zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 129 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der ArbN-Status kann auf verschiedene Weise festgestellt werden:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nichtverfügbarkeit der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der > Arbeitgeber kann die persönlichen elektronischen > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim > Bundeszentralamt für Steuern nur abrufen, wenn er die > Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des ArbN kennt. Zu Einzelheiten vgl ua BMF vom 13.12.2024, BStBl 2025 I, 64. Um seine > Informationelle Selbstbestimmung zu wahren, kann der > Arbeitnehmer ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Peep-Show

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die gegen Entgelt auftretenden Akteure stehen sozialrechtlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (SG Hamburg vom 06.04.1982 – 21 KR 77/82). Auch steuerrechtlich können Mitwirkende in einer Peep-Show > Arbeitnehmer sein (vgl EFG 1996, 440 zur Ausübung von > Ermessen bei der Haftung des ArbG). Ebenso EFG 1998, 821 (NZB unbegründet; BFH vom ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verspätungszuschlag

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bei verspäteter Abgabe einer > Steuererklärung kann (> Ermessen) das FA einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Seit dem VZ 2018 ist es hierzu in bestimmten Fällen gesetzlich verpflichtet (> Rz 5). Verspätungszuschläge sind > Steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs 4 Nr 2 AO). Die gesetzlichen Regelungen zum Verspätungszuschlag sind durc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vertrauensschutz

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 48 ff, > Außenprüfung Rz 88, > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts, > Bindung, > Ermessen, > Haftung für Lohnsteuer Rz 213 f, > Spenden Rz 62 ff, > Treu und Glauben, > Verwirkung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Merkblätter

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Mit dem Übergang zum elektronischen Verfahren (> Elektronische Kommunikation) sind frühere Anleitungen wie die ‚Lohnsteuerfibel’ für > Arbeitnehmer oder für die > Steuererklärung zunehmend durch Informationen der FinVerw im > Internet (zB bei www.elster.de) ersetzt worden. Zum Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht auf Lizenzen und Honora...mehr

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zfs 03/2025, Mietwagenkoste... / 1 Sachverhalt

[1] Der Kläger nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer auf Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. [2] Der Pkw des Klägers erlitt am 5.11.2018 bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden. Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach steht außer Streit. Zum Zeitpunkt des Unfalls war für das Fahrzeug des Klägers der Termin zur Haupt- und Abga...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / IV. Fristen

Beantragt ein Gläubiger das Nachlassinsolvenzverfahren, beträgt die Frist nach § 319 InsO zwei Jahre ab Annahme der Erbschaft durch den Erben, § 319 InsO.[12] Die Frist ist also absolute Ausschlussfrist anzusehen.[13] Für den Erben (Schuldner) kann wegen der drohenden Haftung nach § 1980 Abs. 2 S. 2 BGB diese Frist nicht gelten. Stattdessen kann er stets einen Insolvenzantra...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vertreter

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer nichtrechtsfähiger Personenvereinigungen und Vermögensmassen (zB nichtrechtsfähige Stiftungen und sonstige Zweckvermögen) haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie müssen dafür sorgen, dass aus den von ihnen verwalteten Mitteln die Steuern entrichtet w...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kommanditgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienste der KG bezieht (Gehalt), gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs 1 Nr 2 EStG); zu Einzelheiten > Gesellschafter von Personengesellschaften. Wegen eines Dienstverhältnisses mit einer KG, an der der Ehegatte oder der eingetragene > Lebenspartner des ArbN betei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitnehmerentsendung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Entsendung von Arbeitnehmern. Ergänzend > Arbeitgeber Rz 20 ff; > Ausland; > Ausländische Arbeitnehmer im Inland; > Ausländischer Arbeitgeber; > Auslandstätigkeitserlass; > Betriebliche Altersversorgung Rz 88, 154/1; > Doppelbesteuerung; > Entwicklungshelfer; > Erste Tätigkeitsstätte Rz 35 ff; > Expatriates; > GIZ; > Haftung für Lohnsteuer Rz 150...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / I. Unterschiede zum herkömmlichen Insolvenzverfahren

Im herkömmlichen Verfahren beabsichtigt ein mittelloser Schuldner mithilfe des Insolvenzverfahrens eine Entschuldung herbeizuführen. Anders im Fall des Nachlassverfahrens. Hier gibt es auch nicht mehr den "klassischen" Schuldner; vielmehr stehen oft die Erben am schuldenrechtlichen Abgrund. § 1922 BGB regelt die sog. Universalsukzession,[1] die Gesamtrechtsnachfolge im Fall ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Anzeigepflichten des Arbeitgebers

Rz. 8 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der ArbG hat dem > Betriebsstätten-Finanzamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen, dass der Barlohn eines ArbN zur Deckung der Steuerabzüge nicht ausreicht und der Fehlbetrag nicht aufgebracht werden kann (§ 38 Abs 4 Satz 2 EStG). Zeigt der ArbG einen solchen Sachverhalt dem FA nicht an, haftet er nach § 42d Abs 1 Nr 1 EStG (> Haftung für Lohn...mehr