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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vertreter

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Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer nichtrechtsfähiger Personenvereinigungen und Vermögensmassen (zB nichtrechtsfähige Stiftungen und sonstige Zweckvermögen) haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie müssen dafür sorgen, dass aus den von ihnen verwalteten Mitteln die Steuern entrichtet werden (§ 34 Abs 1 AO). Sie haften persönlich, soweit Ansprüche aus dem Schuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden (§ 69 AO und § 191 AO).

Zu weiteren Einzelheiten zu Vertretern > Agenten, > Betreuer, > Bevollmächtigte, > Haftung für Lohnsteuer Rz 151 ff, > Handelsvertreter, > Juristische Person, > Rechtsbehelfe Rz 70 ff, > Verschulden, > Versicherungsvertreter, > Vertreter als Arbeitnehmer, > Vormund, > Zustellung Rz 42 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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