Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2.8 Alternative Betriebsaufspaltung

Gerade im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer kann die Betriebsaufspaltung ein entscheidender Vorteil im Vergleich zur reinen GmbH sein. Die weiteren Vorteile sind insbesondere: Reduzierung der Belastung mit Gewerbesteuer, Thesaurierungsbesteuerung bei der GmbH, Begünstigung des Besitzunternehmens bei der Erbschaftsteuer und Vorteile bei der Offenlegung. Um über die Betriebsaufspa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns

Als Aufgabegewinn wird der Betrag angesetzt, um den die Summe aus den Veräußerungspreisen der im Zuge der Aufgabe verkauften Wirtschaftsgüter, aus den Verkehrswerten der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und der bei der Aufgabe angefallenen sonstigen Erträge und Aufwendungen abzüglich etwaiger verbleibender Schulden und der Aufgabekosten den Buchwert des Bet...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / 3 Beratung im Falle drohender Insolvenz

Sie als Steuerberater erkennen aus den Posten der Finanzbuchhaltung oder bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses für ihre Mandanten meist als erste eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens. Ist diese bereits absehbar, tickt daher die Uhr, um letzte Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens einzuleiten. Wenn eine Insolvenz jedoch nicht mehr abzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haftung des Ausstellers einer unrichtigen Bestätigung und Veranlasserhaftung aufgrund der Fehlverwendung von Zuwendungen (§ 10b Abs 4 S 2 EStG)

1. Haftung des Ausstellers einer unrichtigen Bestätigung (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 1 EStG) Rn. 270 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 1 EStG haftet derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, für die entgangene Steuer, dh für die ESt, die aufgrund des auf § 10b Abs 4 S 1 EStG beruhenden Vertrauensschutzes vom Zuwendenden ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Haftung des Ausstellers einer unrichtigen Bestätigung (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 270 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 1 EStG haftet derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, für die entgangene Steuer, dh für die ESt, die aufgrund des auf § 10b Abs 4 S 1 EStG beruhenden Vertrauensschutzes vom Zuwendenden nicht erhoben werden kann; zur Haftung für KSt und GewSt vgl § 9 Abs 3 S 2 KStG bzw § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckung / VI. Haftung des Testamentsvollstreckers für die Erbschaftsteuer

Rz. 18 Der Testamentsvollstrecker hat als Vermögensverwalter i.S.d. § 34 Abs. 3 AO die steuerlichen Pflichten des § 34 Abs. 1 AO zu erfüllen. Danach hat er insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die er verwaltet, mithin aus dem Nachlass, der seiner Tätigkeit unterfällt. Es kann zu einer persönlichen Haftung des Testamentsvollstrecke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 5. Haftung des Nachlasses für die Erbschaftsteuer

Rz. 31 Grundsätzlich hat jeder Erwerber die für seinen Erwerb entstehende Erbschaftsteuer selber zu bezahlen. Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich für den Erwerber zivilrechtlich um eine Erbfallschuld i.S.d. § 1967 Abs. 2 BGB,[26] für die eine Haftungsbeschränkung gem. § 1975 BGB auf den Nachlass möglich ist. Rz. 32 Der gesamte (gesamthänderisch gebundene) Nachlass haftet ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Vertrauensschutz des StPfl, Haftung des Ausstellers und des Veranlassers (§ 10b Abs 4 EStG)

A. Vertrauensschutz des StPfl (§ 10b Abs 4 S 1 EStG) Rn. 260 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der gutgläubige StPfl, der eine Zuwendung zur Förderung eines der in § 10b Abs 1 S 1 EStG genannten steuerbegünstigten Zwecke an einen in der Vorschrift genannten Zuwendungsempfänger erbracht hat, darf grds auf die Richtigkeit der Bestätigungen des Empfängers über die Spenden und Mitglieds...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die Rolle der Payroll-Abtei... / 1.6 Haftung und Betriebsprüfung

Werden Beiträge zur Sozialversicherung oder die Lohnsteuer falsch berechnet und kommt es in der Folge zu fehlerhaften Abführungen an die Träger der sozialen Sicherung und das Finanzamt, so haftet der Arbeitgeber. Das kann sehr teuer werden und im Extremfall sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Fachleute für Entgeltabrechnung sind das Bollwerk gegen diese Risiken. Si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Haftungsumfang (§ 10b Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 290 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Umfang der Haftung beträgt ab dem 01.01.2007 pauschal 30 % (vorher 40 %) des zugewendeten Betrages. Maßgebend für die Anwendung der Haftungsquote von 30 % (bzw 40 %) ist dabei der Zeitpunkt, in dem der Haftungsbescheid erlassen wird, nicht aber der Zeitpunkt, in dem die Zuwendung erfolgt ist. In den Fällen der Ausstellerhaftung berechnet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenbasierte Entscheidungs... / 4.5 Execution – Umsetzung der Entscheidung

Gemäß Engelhardt[1] können für die erfolgreiche Umsetzung einer M&A-Transaktion sowohl kurzfristige als auch langfristige Ziele gesetzt werden. Während kurzfristig im Vordergrund steht, dass die M&A-Transaktion überhaupt erfolgreich durchgeführt werden kann, gilt die erfolgreiche (Post Merger-)Integration des erworbenen Unternehmens in die eigene Organisation als wichtigstes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Unanwendbarkeit des § 191 Abs 5 AO (§ 10b Abs 4 S 5 Hs 2 EStG)

Rn. 326 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 4 S 5 Hs 2 EStG bestimmt, dass § 191 Abs 5 AO nicht anzuwenden ist. § 191 Abs 5 S 1 Nr 1 AO betrifft den Fall des Erlöschens der Erstschuld durch Festsetzungsverjährung, § 191 Abs 5 S 1 Nr 2 AO die Fälle des Erlöschens der Erstschuld durch Zahlungsverjährung und Erlass; Loose in Tipke/Kruse, § 191 AO, Rz 19 (05/2021); FG RP v 23.03....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jestädt, Erbschaftsteuerzahlungen im voraus auf den Jahreswert nach § 23 ErbStG als dauernde Last?, DStR 1993, 1620; Söffing, Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Nichtabziehbarkeit von Nachforderungszinsen nach § 233a AO, BB 2002, 1456; Eggesiecker/Ellerbeck, Zinsen auf Steuern – Guthabenzinsen versteuern, Schuldzinsen nicht absetzen?, BB 2004, 745; von Wedelstädt, Die Änd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Einkommen gem § 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 1

Rn. 215 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die erste in § 12 Nr 3 EStG geregelte Fallgruppe ist das Abzugsverbot für Steuern vom Einkommen (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 1). Zu den nichtabzugsfähigen Steuern vom Einkommen zählen: ESt, LSt als eine Erhebungsform der ESt (§ 38 Abs 1 S 1 EStG, vgl BFH v 16.07.2015, III R 33/14, BStBl II 2016, 44), KapSt als eine Erhebungsform der ESt (§ 43 Abs ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Haftungsbescheid, Ermessensausübung

Rn. 331 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Erlass eines Haftungsbescheids gegen den Haftungsschuldner nach § 10b Abs 4 S 2 EStG erfolgt in der Regel wegen des Sachzusammenhangs durch das für die Besteuerung des Zuwendungsempfängers örtlich zuständigen BetriebsstättenFA (AEAO zu § 24 Nr 1 S 1, 2 AO). Ist der Zuwendungsempfänger im Ausland ansässig und wird im Inland nicht steuerl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche iSd § 10b Abs 4 S 2 EStG, Unanwendbarkeit des § 191 Abs 5 AO (§ 10b Abs 4 S 5 EStG)

1. Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche iSd § 10b Abs 4 S 2 EStG (§ 10b Abs 4 S 5 Hs 1 EStG) Rn. 316 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Mit der durch das JStG 2009 eingefügten Vorschrift des § 10b Abs 4 S 5 Hs 1 EStG ist eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche iSd § 10b Abs 4 S 2 EStG eingeführt worden. Die Festsetzungsfrist für diese Haftu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2025, Haftungsabwägu... / 2 Aus den Gründen:

[4] Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, die unter anderem in MDR 2024, 162 veröffentlicht ist, im Wesentlichen ausgeführt: 5 Die zulässige Feststellungsklage sei teilweise begründet. Die Beklagten hafteten dem Kläger aus dem Verkehrsunfall gemäß § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 17 Abs. 1 und 2 StVG, § 115 Abs. 1 VVG als Gesamtschuldner auf der Grundlage ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veranlasserhaftung aufgrund der Fehlverwendung von Zuwendungen (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 282 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG haftet derjenige, der veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden ab dem VZ 2013 ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, BT-Drs 17/11316, 15; Brandl in Brandis/Heuermann, § 10b EStG Rz 149 (11/2024). Bei der Veranlasserhaftun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckung / D. Steuern des Erblassers

Rz. 23 Für Steuern, die den Erblasser betreffen (z.B. solche, die bereits gegen diesen festgesetzt wurden), oder Steuertatbestände, die noch der Erblasser verwirklicht hat (insbesondere die Einkommensteuer), ergeben sich regelmäßig für den Testamentsvollstrecker nur steuerliche Pflichten, wenn für den gesamten Nachlass Testamentsvollstreckung angeordnet wurde. Hatte der Erbl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vertrauensschutz des StPfl (§ 10b Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 260 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der gutgläubige StPfl, der eine Zuwendung zur Förderung eines der in § 10b Abs 1 S 1 EStG genannten steuerbegünstigten Zwecke an einen in der Vorschrift genannten Zuwendungsempfänger erbracht hat, darf grds auf die Richtigkeit der Bestätigungen des Empfängers über die Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, sofern im Falle der Richtigkeit ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reitunfall

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB von Reitvereinen bei Reitunfällen wird von den Instanzgerichten unterschiedlich beurteilt. Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Das OLG Celle (Urteil vom 12.11.1981, AZ: 5 U 44/81–5) hatte einen gemeinnütziger Reitverein nicht als verpflichtet angesehen, einem Vereinsmitglied wegen eines Reitunfalles Schadenersatz zu leist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Finanzierungsvollmacht

Rz. 146 Der Schenker kann sich durch Erteilung einer (unwiderruflichen) Vollmacht durch den Erwerber, das Recht vorbehalten, bereits am Grundbesitz bestehende Grundpfandrechte zu revalutieren und/oder den Grundbesitz mit neuen Grundpfandrechten bis zu einem bestimmten Betrag (nebst Zinsen und einmaligen Nebenleistungen) zu belasten, wobei eine persönliche Haftung durch den E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.8 Rechtsformwahl

Bei der Wahl der Rechtsform sind unterschiedliche Aspekte von Bedeutung, sodass allgemeingültige Empfehlungen für die Wahl der "richtigen" Rechtsform nicht gegeben werden können. Folgende Aspekte sind bei der Rechtsformwahl typischerweise zu berücksichtigen: haftungsrechtliche Aspekte (=> beschränkte/unbeschränkte Haftung) steuerliche Aspekte (=> Steuerminimierung) betriebswirt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / III. Gesamtschuldnerschaft bei Schenkungen nach § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG

§ 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG bestimmt, dass der Erwerber und auch der Schenker bei einer Schenkung Steuerschuldner sind. Hierzu hat das BVerfG[7] ausführlich Stellung bezogen. Danach ist der Schenker ähnlich einer Haftung dann zur Schenkungsteuer heranzuziehen, wenn der Bedachte die Schenkungsteuer nicht entrichten kann, der Schenker die Steuer vertraglich übernommen hat oder wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vorrangige Inanspruchnahme des Zuwendungsempfängers in den Fällen der Veranlasserhaftung (§ 10b Abs 4 S 4 EStG)

Rn. 300 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 In den Fällen der Veranlasserhaftung ist nach dem durch das JStG 2009 neu eingefügten § 10b Abs 4 S 4 EStG die Reihenfolge der Inanspruchnahme der Haftungsschuldner gesetzlich festgelegt worden. Die für den Zuwendungsempfänger handelnden natürlichen Personen sind nur in Anspruch zu nehmen, wenn die entgangene Steuer, dh der Steueranspruch, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 1 S 1 EStG enthält die Begriffsbestimmung für den Begriff der "Zuwendung" (= Spenden und Mitgliedsbeiträge) und regelt, dass Zuwendungen in dem durch § 10b Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG begrenzten Umfang als Sonderausgaben abgezogen werden können. § 10b Abs 1 S 2 EStG regelt die weiteren Voraussetzungen für den Sonderausgaben-Abzug in Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2025, Regress durch ... / 1 Sachverhalt

[1] Die Klägerin ist eine gesetzliche Krankenkasse, die vom beklagten Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht Erstattung ihrer Aufwendungen verlangt. Ein bei der Klägerin versicherter Motorradfahrer wurde bei einem Verkehrsunfall am 22.4.2018 schwer verletzt. Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach sowie die Schwere der Verletzungen des Versicherten, die eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verzicht auf Zuwendungsbestätigung, buchmäßiger Nachweis der Zuwendungen

Rn. 146 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Gem § 50 Abs 4 EStDV kann, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 50 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a und b EStDV gegeben sind, bei (Geld-)Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen oder in Fällen von geringer Bedeutung (ab dem VZ 2021 bis zu EUR 300 (in den VZ 2007–20120: EUR 200; die Vorschrift wurde durch Art 6 Nr 1 JStG 2020 mWv 01.01.2021 geä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Der praktisch... / D. Nach der Anerkennung

Die als Erbin eingesetzte Stiftung wird mit ihrer Anerkennung rückwirkend Vollerbin und – soweit vom Stifter nicht anders angeordnet – Inhaberin aller postmortalen Nutzungen und Erträge.[78] Hat der gesetzliche Erbe oder ein vom Stifter eingesetzter Ersatzerbe im Zeitraum zwischen dem Tod des Stifters und der Anerkennung der Stiftung Verfügungen getroffen, wird er mit der An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Abschichtungs... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte begehrt ihre Löschung aus dem Grundbuch als Eigentümerin in Erbengemeinschaft. Die Beteiligte ist im Grundbuch zusammen mit zwei weiteren Personen als Eigentümerin von Grundbesitz in Erbengemeinschaft eingetragen. Mit Anwaltsschriftsatz vom 7.6.2024 wurde beantragt, sie insoweit aus dem Grundbuch zu löschen. Beigefügt war die Kopie einer notariell beglaubigte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Die gute, alte Zeit - das notarielle Nachlassverzeichnis damals und heute

Während heute das notarielle Nachlassverzeichnis ganze Bücher füllt und juris.de aus jüngerer Zeit über 400 gerichtliche Entscheidungen zu § 2314 BGB verzeichnet, umfasste die Kommentierung in der 1. Auflage des Palandt – Kurzkommentar zum BGB (1939) lediglich sechs Randnummern. Auf die heute übliche "Grüneberg – Telegrammsprache" konnte 1939 noch weitestgehend verzichtet we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche iSd § 10b Abs 4 S 2 EStG (§ 10b Abs 4 S 5 Hs 1 EStG)

Rn. 316 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Mit der durch das JStG 2009 eingefügten Vorschrift des § 10b Abs 4 S 5 Hs 1 EStG ist eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche iSd § 10b Abs 4 S 2 EStG eingeführt worden. Die Festsetzungsfrist für diese Haftungsbescheide wird an den Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuerfestsetzung der Körperschaft gekoppelt, die d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.4 Rechtsfolge

Eine umsatzsteuerliche Organschaft bewirkt, dass zwischen Organträger (Besitzunternehmen) und dem Organ (Betriebsunternehmen) kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch stattfindet. Bei Bejahung der Organschaft führt die miet- oder pachtweise Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen zu einem "nicht steuerbaren Innenumsatz".[1] Diese im Inland gelegenen Unternehme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 7 Förderung von Beratungsleistungen

Die Existenzgründungsberatung wird durch Bundes- und Länderprogramme gefördert. Die öffentliche Förderung ist für viele Mandanten ein zusätzlicher Anreiz, eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen und stellt für den Steuerberater daher ein zusätzliches Akquisitionsargument dar, das im Mandantengespräch aktiv/offensiv genutzt werden sollte. Die Förderung ist allerding...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2025, Abfindungsvorb... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 13.5.2002, bei dem der Kläger als Radfahrer von einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug verletzt wurde. Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach steht außer Streit. Infolge des Unfalls erlitt der Kläger, der von Beruf Pilot ist, u.a. Verletzungen im Kopf- und Nackenbereic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckung / A. Zweck und Erscheinungsformen

Rz. 1 Das Instrument der Testamentsvollstreckung ermöglicht es dem Erblasser, die über seinen Tod hinaus fortwirkende vermögensrechtliche Herrschaft sicherzustellen. Der Testamentsvollstrecker soll "als Werkzeug" des Erblassers die tatsächliche Erfüllung des letzten Willens des Verstorbenen gewährleisten. Erscheinungsformen der Testamentsvollstreckung sindmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2025, Regress durch ... / 2 Aus den Gründen:

[3] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, die unter anderem in VersR 2024, 188 veröffentlicht ist, im Wesentlichen ausgeführt: [4] Die Klägerin habe gegen die Beklagte aus nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenem Recht des bei ihr versicherten Geschädigten gemäß § 7 Abs. 1, § 11, § 17 Abs. 2 StVG, § 115 Abs. 1 VVG aus Anlass des Verkehrsunfalls einen A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2 Haftung des Amtsträgers

Rz. 7 Die Einschränkung nach § 32 AO betrifft ausschließlich die Haftung der Amtsträger gegenüber der Anstellungskörperschaft. Weder gegenüber dem Stpfl. noch gegenüber einer von der Anstellungskörperschaft abweichenden steuerberechtigten Körperschaft besteht eine Haftung des Amtsträgers. Rz. 8 Als Haftungsgrundlage gegenüber Amtsträgern kommen in erster Linie beamtenrechtlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2 Haftung des Amtsträgers

2.1 Amtsträger Rz. 5 Die Haftungsbeschränkung gilt nur für die Haftung von Amtsträgern. Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO definiert. Darunter fallen nicht nur Beamte, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Angestellte und theoretisch auch Arbeiter. Im Gegensatz zu den Beamten ist bei den anderen Personen allerdings die Eigenschaft des Amtsträgers nicht stets oh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1.1 Grundsätzlicher Inhalt

Rz. 1 Die Vorschrift beschränkt die Haftung der Amtsträger [1] gegenüber ihrer Anstellungskörperschaft. Die Vorschrift sieht selbst keine Haftung vor, sondern schränkt lediglich die nach anderen Vorschriften bestehende Haftung ein. Die Vorschrift betrifft ausschließlich das Innenverhältnis zwischen Amtsträgern und Anstellungskörperschaft.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3 Fälle der (privilegierten) Haftungsbeschränkung

Rz. 10 Die Haftung ist nach dem Wortlaut von § 32 AO auf folgende Fälle der Amts- oder Dienstpflichtverletzung des Amtsträgers beschränkt. Die Fälle der Haftungsbeschränkung sind in § 32 Nr. 1 bis 3 AO abschließend beschrieben.[1] Rz. 11 Unbeachtlich für die zu beschränkende Haftung ist es, auf welchem Weg es zu einer Nichtfestsetzung, einer zu niedrigen Festsetzung, zu einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 3.2 Verbrauchsteuerpflichtige Waren

Rz. 16 Auch bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren entsteht die Sachhaftung mit ihrem Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes.Bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren aus einem anderen Mitgliedstaat der EU entsteht die Haftung also bei dem Verbringen in den Geltungsbereich der AO. Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren aus einem Drittland in das Unionsgebiet ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Amtsträger

Rz. 5 Die Haftungsbeschränkung gilt nur für die Haftung von Amtsträgern. Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO definiert. Darunter fallen nicht nur Beamte, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Angestellte und theoretisch auch Arbeiter. Im Gegensatz zu den Beamten ist bei den anderen Personen allerdings die Eigenschaft des Amtsträgers nicht stets ohne Weiteres ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.15 Aufzeichnungen bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 22 Abs. 4d UStG)

Rz. 227 Der Gesetzgeber hält diese Aufzeichnungsvorschrift für unerlässlich; der Finanzverwaltung soll im Fall der Haftung des Abtretungsempfängers nach § 13c UStG der Nachvollzug des Forderungsübergangs sowie die Bestimmung des Haftungsschuldners und der Haftungssumme erleichtert werden.[1] Rz. 228 Nach § 13c UStG kann die Finanzverwaltung den Abtretungsempfänger als Haftend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1.2 Sinn und Zweck der Haftungsbeschränkung

Rz. 2 Die Vorschrift schränkt in persönlicher Hinsicht die Haftung der Amtsträger ein. Diese haben in den steuerlichen Massenverfahren vielfach Entscheidungen von großer wirtschaftlicher Bedeutung und mit erheblichen Betragsauswirkungen zu treffen. Da das Steuerrecht immer komplizierter wird, ist die Gefahr von Fehlentscheidungen sehr groß. Bei dem Risiko einer persönlichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 5 Erlöschen (Abs. 4)

Rz. 25 Die Sachhaftung erlischt nach § 76 Abs. 4 S. 1 AO mit Erlöschen der Zoll- oder Steuerschuld. Für die Zollschuld finden sich die Erlöschensgründe in Art. 124 UZK, der die in § 47 AO genannten Erlöschensgründe hinsichtlich der Entrichtung des Abgabenbetrags und des Erlasses überlagert (Rz. 4, 5). So erlischt die Zollschuld etwa durch die Entrichtung des Abgabenbetrags[1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4 Rückgriff auf Amtspflichtverletzungen

Rz. 19 Wird die Anstellungskörperschaft wegen einer Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG auf Schadensersatz in Anspruch genommen (z. B. wegen Abhaltens des Stpfl. von einem Rechtsbehelf durch unlautere Mittel, obwohl eine viel zu hohe Steuer festgesetzt war), so wäre bei einem Rückgriff der Anstellungskörperschaft auf den Amtsträger gem. § 78 BBG, § 48 Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.16 Aufzeichnungen bei Zahlungen nach § 48 AO (§ 22 Abs. 4e UStG)

Rz. 233 Die Regelung steht in einem engen Verhältnis zu § 22 Abs. 4d UStG (Rz. 227ff.) und damit in Zusammenhang mit den Aufzeichnungspflichten für Personen, die als Haftende für vom leistenden Unternehmer nicht entrichtete USt in Betracht kommen. Es handelt sich dabei um Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger, die gem. § 13c UStG bei Abtretung, Pfä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.14 Aufzeichnungen bei der Sonderregelung bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR gem. § 21a UStG

Rz. 226a Gem. § 22 Abs. 2 Nr. 10 UStG muss aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein in den Fällen des § 21 UStG Name und Anschrift des Versenders; Name und Anschrift des Sendungsempfängers; die Bemessungsgrundlagen für die Einfuhr von Gegenständen (§ 11); die hierzu von den Versendern, Sendungsempfängern und Dritten erhaltenen Informationen; die Sendungen, die im abgelaufenen Kalen...mehr