Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.6 Anteilige Haftung mehrerer Väter

Rz. 99 Betreut die Mutter mehrere nichteheliche Kinder von verschiedenen Vätern, haften die Väter gemäß § 1615l Abs. 3 Satz 1, § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (BGH, Urteil v. 15.12.2004, XII ZR 26/03).mehr

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Mindestlohn (WEG)

Begriff Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des Mindestlohns. Die Höhe des Mindestlohns beträgt seit dem 1.1.2025 brutto 12,82 EUR je Zeitstunde. Für den Verwalter ist somit zunächst festgelegt, dass er seinen Angestellten seit 1.1.2025 ein Stundenmindestentgelt von 12,82 EUR brut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.1 Allgemeines

Rz. 495 Die Vorschrift zur Leistungsortsbestimmung für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen (oft auch als elektronische Dienstleistungen bezeichnet) nach dem ursprünglichen § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 13 [1] UStG wurde mWv 1.7.2003 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 1.7.2003[2] eingefügt. Die damalige Regelung war schon deshalb kompliziert, weil in § 3a Abs...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / III. Besteuerung der Destinatäre im Zusammenhang mit der Stiftung

Rz. 106 Leistungen der Stiftung an den Destinatär sind einkommenssteuerlich relevant. § 20 Abs. 1 (Auszug) "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören" 1. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftun...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 4. Selbstständige Erbenhaftung, § 102 SGB XII

Rz. 44 § 102 SBG XII begründet die sog. selbstständige Erbenhaftung.[65] Der Sozialhilfeträger erhält über die Regelung des § 102 SGB XII die Möglichkeit etwaiges beim Tod des Leistungsberechtigten noch vorhandenes (geschontes) Vermögen zur nachträglichen Deckung der angefallenen Aufwendungen zu verwerten. Die zum Schonvermögen gehörenden Gegenstände können zu Lebzeiten des ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / I. Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0)

Rz. 115 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1: Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0) UVZ-Nr. _________________________/2025 Az: _________________________/25 N/SB Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit dem Amtssitz in _________________________ ers...mehr

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Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit: Die geplanten Änderungen

Zusammenfassung Die Europäische Kommission hat mit dem so genannten Omnibus-Paket am 26.2.2025 weitreichende Änderungen insbesondere an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vorgeschlagen. Die Vorschläge zielen darauf ab, Unternehmen, insbesondere KMU, von bürokrat...mehr

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AGB-Rechtsreförmchen ante portas? Mehr Vertragsfreiheit bei jedem 36.000 Vertrag geplant!

Zusammenfassung Die die Rechtsthemen verhandelnde Arbeitsgruppe 1 aus CDU/CSU/SPD ist sich einig: Das AGB-Recht soll reformiert werden. Das geht aus dem Arbeitspapier aus den Koalitionsverhandlungen (Stand 24.3.2025) hervor. Geeinigt haben sich die Mitglieder der AG 1 auf folgenden Text: "Reform des AGB-Rechts: Wir werden das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen reformi...mehr

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Ständige Teilnahme eines Ehrenmitglieds an Aufsichtsratssitzungen unzulässig

Zusammenfassung Dritte dürfen grundsätzlich nicht an Aufsichtsratssitzungen teilnehmen. Nur im Einzelfall ist die Anhörung von Sachverständigen oder Auskunftspersonen in Aufsichtsratssitzungen erlaubt. Auch der Status als Ehrenmitglied im Aufsichtsrat berechtigt nicht zur Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen. Sachverhalt Die Beklagte ist eine AG, an deren Aufsichtsratssitzungen...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / 3 Haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen

3.1 Haftungsverteilung im Arbeitsverhältnis Erbringt der Arbeitnehmer trotz bestehender AU-Bescheinigung seine Arbeitsleistung bzw. nimmt diese (vorzeitig) wieder auf, so hat dies regelmäßig keine Auswirkungen auf die Haftungsverteilung im Arbeitsverhältnis. Es bleibt bei der allgemeinen Regel des innerbetrieblichen Schadensausgleichs. Aufgrund der dem Arbeitgeber zukommenden ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 3 Literatur

Rz. 31 Arnold/Macsenaere/Kepert, Die Leistungserbringung in der Kinder- und Jugendhilfe, ZKJ 2023352; 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; 17. Kinder- und Jugendbericht v. 18.9.2024, BT-Drs. 20/12900; Berg/Naudiet/Scheu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 3 Literatur

Rz. 26 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; 17. Kinder- und Jugendbericht v. 18.9.2024, BT-Drs. 20/12900; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.7.2020, SN_2020_0548 DE – Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe und durch eine Erz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 5 Literatur

Rz. 52 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; 17. Kinder- und Jugendbericht v. 18.9.2024, BT-Drs. 20/12900; DIJuF-Rechtsgutachten v. 4.6.2024, Einsatz von Erzieherinnen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe, JA...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.3 Auslegung der Übernahmeerklärung

Rz. 22 Für die Auslegung der Übernahmeerklärung bzw. der Kostenzusage bleibt das Rechtsverhältnis zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungsberechtigten maßgeblich. Nur bei besonderen Umständen kann angenommen werden, dass der Träger der Jugendhilfe außerhalb des jugendhilferechtlichen Leistungsanspruchs eine eigenständige materiell-rechtliche Zahlung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.7 Methodik und Datenschutz

Rz. 30 Als intensivste ambulante Hilfsform reicht die Sozialpädagogische Familienhilfe am weitesten in den "Binnenraum der Familie" hinein, wie es in der Regierungsbegründung treffend heißt (BT-Drs. 11/5948 S. 70; zum Begriff vgl. auch Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 08/2015, Werkstand: 2024, § 31 SGB VIII Rz. 10). Die Motivation der Familienmitglieder und die Aushandlung akz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeiten trotz Krankschreibung / 3.1 Haftungsverteilung im Arbeitsverhältnis

Erbringt der Arbeitnehmer trotz bestehender AU-Bescheinigung seine Arbeitsleistung bzw. nimmt diese (vorzeitig) wieder auf, so hat dies regelmäßig keine Auswirkungen auf die Haftungsverteilung im Arbeitsverhältnis. Es bleibt bei der allgemeinen Regel des innerbetrieblichen Schadensausgleichs. Aufgrund der dem Arbeitgeber zukommenden Fürsorgepflicht besteht die Möglichkeit, da...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeiten trotz Krankschreibung / 3.2 Unfallversicherungsschutz des Arbeitnehmers

Auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfällt durch eine Krankschreibung nicht per se. Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist vielmehr, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Entscheidend ist, ob der Versicherungsfall (auch) durch betriebliche Umstände herbeigeführt, bzw. beeinflusst wurde. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsfall im Zusammenhang mit d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 6. Haftung gegenüber der Finanzverwaltung

Die Organgesellschaft haftet nach § 73 AO für Steuern des Organträgers, soweit die Organschaft für diese von Bedeutung ist. Erfasst sind mithin regelmäßig die Körper- und Gewerbesteuer, ggf. aber auch Einkommen- und Umsatzsteuer. Dabei ist die Haftung der Höhe nach nicht auf solche Steuerbeträge beschränkt, die durch die Organgesellschaft verursacht wurden, vielmehr sind die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 4.1 Haftung einer GmbH

Die Bezeichnung "GmbH" gibt bereits Auskunft zur nur beschränkten Haftung der Gesellschaft. Die Haftung ist insoweit beschränkt, als das Gesellschaftsvermögen der GmbH den maximalen Haftungsumfang darstellt, § 13 Abs. 2 GmbHG. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus eine für die Praxis so wichtige Rechtsfolge – keine Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 5. Haftung gegenüber Gläubigern

Die Verlustausgleichspflicht kann auch gegenüber Gläubigern der Organgesellschaft eine Rolle spielen. So können diese unter Umständen den Organträger direkt in Anspruch nehmen, wenn die Organgesellschaft zahlungsunfähig ist (§ 303 AktG).mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 4 Haftung

4.1 Haftung einer GmbH Die Bezeichnung "GmbH" gibt bereits Auskunft zur nur beschränkten Haftung der Gesellschaft. Die Haftung ist insoweit beschränkt, als das Gesellschaftsvermögen der GmbH den maximalen Haftungsumfang darstellt, § 13 Abs. 2 GmbHG. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus eine für die Praxis so wichtige Rechtsfolge – keine Haftung der Gesellschafter für Verbindlic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohngemeinschaft / 3 Haftung für Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis

Die Haftung der Bewohner für die Miete, die sonstigen Vertragspflichten und für eventuelle Mietschäden richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsmodell. Hinweis Nur Mietvertragspartei haftet Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter nur diejenigen Personen in Anspruch nehmen kann, die Partei des Mietvertrags sind. Bei einem Vertrag wie unter Abschn. 2 beschrieben, haben Sie somit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 4.2 Haftung des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer haftet[1] zunächst einmal bei nicht ordnungsgemäßer Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern, denn er disponiert ja sozusagen über deren, in der Gesellschaft vorhandenes, Vermögen. Dann kann er gegenüber dem Finanzamt haften gemäß §§ 34, 69 AO. Außerdem haftet er, auch strafrechtlich, bei verzögerter Insolvenzantragstellung, § 15a InsO. Bei Insolvenz de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Daraus resultiert insbesondere, dass für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen den Gläubigern gegenüber haftet, nicht jedoch der Gesellschafter. Grundsätzlich obliegt bei der GmbH, vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Regelung, dem Geschäftsführer die Führung der Geschäfte der Gesellschaft. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / Zusammenfassung

Begriff Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz: GmbH – ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Kapitalgesellschaft. Sie ist sowohl für kleine als auch große Unternehmen geeignet und bietet sich auch als Gestaltungsvehikel für Konzern- oder Holdingstrukturen an. Mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) besteht hier no...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1 Rechtsformen

Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Europäische Aktiengesellschaften (SE). Alle Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie sind daher in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.5.1 Gesellschaftsstruktur

Komplementär: Mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter, der mit seinem gesamten Vermögen haftet. Oft ist dies eine GmbH (z. B. GmbH & Co. KGaA), um die Haftung zu begrenzen. Kommanditaktionäre: Diese sind vergleichbar mit Aktionären einer AG, haften aber nur mit ihrer Einlage.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.5.2 Kapitalbeschaffung

•Die KGaA kann über die Börse Aktien ausgeben, ähnlich wie eine AG. •Die persönliche Haftung des Komplementärs stärkt das Vertrauen von Investoren.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.2.1 Gründungsformen

Die Hauptgründungsformen sind: Verschmelzung (Fusion): Mindestens zwei Aktiengesellschaften aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten können durch Verschmelzung eine SE gründen. Dies kann entweder durch Aufnahme (eine bestehende Gesellschaft nimmt die andere auf und wird zur SE) oder durch Neugründung (beide Gesellschaften fusionieren zu einer neuen SE) geschehen. Gründung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.1.3 Stammeinlage

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG sind bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 EUR folgende Einzahlungsvorschriften zu beachten: Mindesteinzahlung pro Geschäftsanteil Auf jeden Geschäftsanteil, der als Bareinlage (also nicht als Sacheinlage) vorgesehen ist, ist mindestens ein Viertel (25 %) des Nennbetrages einzuzahlen. Praxis-Beispiel Nennbetrag je Geschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.5.6 Vor- und Nachteile einer KGaA

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.5 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Ist der Komplementär dann, ähnlich der GmbH & Co. KG, eine haftungsbeschränkte Gesellschaft, handelt es sich hier um eine GmbH & Co. KGaA. Die übrigen Gesellschafter sind an dem in Aktien aufgeteilten Grundkapital ohne persönlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.2 Auflösung

Rz. 11 Die Auflösung ist ein Rechtsakt. Wichtige Auflösungsgründe sind bei Aktiengesellschaften (und gem. Art. 63 SE-VO damit auch für SE) der Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit[1], der Beschluss der Hauptversammlung, der eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfassen muss, wenn nicht die Satzung eine größere M...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 2.1 Mahnung des Gläubigers

Mahnungen zu verschicken, wird vom Unternehmer, obwohl er im Recht ist, oft als unangenehm empfunden. Um Kunden nicht zu verärgern, sollte man diese unmittelbar nach Überschreitung des festgesetzten Zahlungstermins möglichst persönlich anrufen und an die offene Zahlung höflich, aber bestimmt erinnern und einen neuen Zahlungstermin vereinbaren. Anschließend sollte der Inhalt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.2 Sicherheiten bei Werkverträgen

Der Bauunternehmer ist zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt, wenn der Bauherr innerhalb der ihm gesetzten, angemessenen Frist[1] nur eine Bürgschaft beibringt, die infolge Befristung untauglich ist.[2] Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 650f BGB (§ 648a Abs. 1 BGB a. F. bis 31.12.2017). d. h. eine Bauhandwerkersicherung, verl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 5 Gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaften

Vertretungsberechtigt, d. h. gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist der Vorstand für die Aktiengesellschaft[1] und der/die Geschäftsführer für die GmbH und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG haftungsbeschränkt).[2] Achtung Verdeckte Gewinnausschüttung Erhält der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mehr als ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zust...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 3 Literatur

Rz. 42 Fischer, Differenzierte Betrachtung der Selbstbeschaffung bei Leistungen der Tagesbetreuung (§§ 22 bis 24 SGB VIII) und andere Leistungen der Jugendhilfe?, JAmt 2002, 492; Hauck/Noftz, SGB VIII, Kinder– und Jugendhilfe, Kommentar, Stand: Lfg. 1/14; Hundmeyer/Prott, Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen, ZfJ 2005, 232; Krug/Riehle (Hrsg.),...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 1 Kapitalgesellschaft – welche Gesellschaftsformen dazu zählen

Die Kapitalgesellschaft hat eine eigene Rechtsfähigkeit. Sie ist Träger von Rechten und Pflichten. Sie kann somit Vermögen erwerben oder Darlehen aufnehmen und in eigenem Namen handeln. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die: Aktiengesellschaft (AG),[1] Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), [2] Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) [3] und Unternehmergesellschaft (haftu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 5 Literatur

Rz. 53 Baum, Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Brandenburg, LKV 2015, 289; Beutel, Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 12.9.2013 (5 C 35.12; DVBl 2014, 307) – Zum Aufwendungsersatz für einen selbstbeschafften Krippenplatz, DVBl. 2014, 312; Fischer, Differenzierte Betrachtung der Selbstbeschaffung bei Leistungen der Tagesbetreuung (§§ 22 bis 24 SGB VIII) und andere Leist...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.5 Pauschalierung der Kostenbeiträge

Rz. 9 Während das frühere Recht nach Einkommensgruppen gestaffelte Pauschalbeträge nur bei der Festsetzung der ersparten Aufwendungen in den Fällen einer auswärtigen Unterbringung vorsah (§ 94 Abs. 2 Satz 2 a. F.), schafft Abs. 5 die generelle Möglichkeit, für die Kostenbeiträge von Eltern pauschalierte Kostensätze durch Rechtsverordnung festzulegen. Wegen der Auswirkungen d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.2 Heranziehung durch Leistungsbescheid

Rz. 6 Das Gesetz sieht die Heranziehung zu den Kosten der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe nach § 91 durch Erhebung des Kostenbeitrages durch Leistungsbescheid vor. Der Leistungsbescheid ist ein Verwaltungsakt (vgl. die Definition in § 31 Satz 1 SGB X). Für das Verfahren gelten die allgemeinen Bestimmungen des Ersten Kapitels SGB X. Da der Leistungsbescheid ein belast...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 2 Dingliche Haftung

Rz. 10 Nach § 12 GrStG ruht die Grundsteuer auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last. Der Rechtsbegriff der öffentlichen Last ist gesetzlich nicht definiert. Nach allgemeiner Ansicht wird er jedoch dahingehend verstanden, dass es sich um eine Abgabenverpflichtung handeln muss, die auf öffentlichem Recht beruht, durch wiederkehrende oder einmalige Geldleistung zu erfüllen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 3 Haftung des Erwerbers (Abs. 2)

Rz. 13 Wird ein Steuergegenstand (§ 2 GrStG) ganz oder zum Teil ganz oder zu einem Teil einer anderen Person übereignet, so haftet nach § 11 Abs. 2 S. 1 GrStG der Erwerber neben dem früheren Eigentümer für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergegenstandes entfallende Grundsteuer, die für die Zeit seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kj. zu en...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 2 Haftung des Nießbrauchers und bei nießbrauchähnlichen Rechten (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 11 Abs. 1 GrStG haftet insbesondere der Nießbraucher des Steuergegenstandes neben dem Steuerschuldner für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergenstandes entfallende Grundsteuer. Der Grundgedanke dieses Haftungstatbestandes setzt daran an, dass der Nießbraucher dem Steuergegenstand die wirtschaftliche Substanz entzieht, in dem er die Nutzungen abschö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 11 Persönliche Haftung

1 Allgemeines Rz. 1 In §§ 11, 12 GrStG werden zur Sicherung des Steueraufkommens und im Interesse der Verwaltungsvereinfachung grundsteuerrechtliche Haftungstatbestände normiert. Während in § 11 GrStG bestimmte Fälle der persönlichen Haftung für die Grundsteuerschuld eines anderen geregelt werden, normiert § 12 GrStG eine zusätzliche Sachhaftung des Grundstücks für die auf ihm...mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dingliche Haftung

1 Allgemeines Rz. 1 In §§ 11, 12 GrStG werden zur Sicherung des Steueraufkommens und im Interesse der Verwaltungsvereinfachung grundsteuerrechtliche Haftungstatbestände normiert. Während in § 11 GrStG bestimmte Fälle der persönlichen Haftung für die Grundsteuerschuld eines anderen geregelt werden, normiert § 12 GrStG eine zusätzliche dingliche Haftung (Sachhaftung) des Grundst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Das GrStG kennt neben der gesamtschuldnerischen Haftung nach § 10 Abs. 2 GrStG noch die Tatbestände der persönlichen Haftung nach § 11 GrStG und der dinglichen Haftung nach § 12 GrStG. Die Haftungstatbestände in §§ 11, 12 GrStG bestehen unabhängig voneinander. Bei der dinglichen Haftung handelt es sich um eine zusätzliche Sachhaftung zur persönlichen Haftung. Der Steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Das GrStG kennt neben der gesamtschuldnerischen Haftung nach § 10 Abs. 2 GrStG noch die Tatbestände der persönlichen Haftung nach § 11 GrStG und der dinglichen Haftung nach § 12 GrStG. Die Haftungstatbestände in §§ 11, 12 GrStG bestehen unabhängig voneinander. Bei der dinglichen Haftung handelt es sich vielmehr um eine zusätzliche Sachhaftung zur persönlichen Haftung. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In §§ 11, 12 GrStG werden zur Sicherung des Steueraufkommens und im Interesse der Verwaltungsvereinfachung grundsteuerrechtliche Haftungstatbestände normiert. Während in § 11 GrStG bestimmte Fälle der persönlichen Haftung für die Grundsteuerschuld eines anderen geregelt werden, normiert § 12 GrStG eine zusätzliche dingliche Haftung (Sachhaftung) des Grundstücks für die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In §§ 11, 12 GrStG werden zur Sicherung des Steueraufkommens und im Interesse der Verwaltungsvereinfachung grundsteuerrechtliche Haftungstatbestände normiert. Während in § 11 GrStG bestimmte Fälle der persönlichen Haftung für die Grundsteuerschuld eines anderen geregelt werden, normiert § 12 GrStG eine zusätzliche Sachhaftung des Grundstücks für die auf ihm als öffentli...mehr