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Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit: Die geplanten Änderungen

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Zusammenfassung

Die Europäische Kommission hat mit dem so genannten Omnibus-Paket am 26.2.2025 weitreichende Änderungen insbesondere an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vorgeschlagen. Die Vorschläge zielen darauf ab, Unternehmen, insbesondere KMU, von bürokratischem Aufwand zu entlasten und die Berichtspflichten zu vereinfachen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen brachte das Ziel der Reform wie folgt auf den Punkt: "Simplification promised, simplification delivered!". Die Kommission sieht in ihren Vorschlägen ein klares Signal, dass die EU ihre Zusagen zur Entschlackung der Regulierung ernst nimmt. Doch was bedeuten die geplanten Änderungen konkret für Unternehmen, wenn sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene tatsächlich so umgesetzt werden? Hierzu geben wir nachfolgend einen Überblick. Zwar ist damit zu rechnen, dass das weitere Gesetzgebungsverfahren in den nächsten Monaten zügig durchgeführt werden soll. Wann die vorbezeichneten, bereits in Kraft getretenen europäischen Rechtsakte aber tatsächlich geändert sein werden und welchen Inhalt die finalen Änderungen schlussendlich haben werden, lässt sich derzeit noch nicht vorhersehen.

Vorgeschlagene Änderungen der CSRD

Reduzierter persönlicher Anwendungsbereich der CSRD:

Derzeit sind nach der CSRD große Unternehmen berichtspflichtig, die 2 der 3 Schwellenwerte (50 Mio. EUR Nettoumsatz, 25 Mio. EUR Bilanzsumme, 250 Beschäftigte) überschreiten, sowie KMU, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in der EU notiert sind. Künftig sollen nur noch große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten sowie einem Umsatz von über 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. EUR beri...

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