Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Betriebsstilllegung

Rz. 16 In der betrieblichen Praxis wird häufig unter Verkennung des Betriebsübergangs von einer Betriebsstilllegung einerseits und einer Betriebsneugründung andererseits ausgegangen. Die unternehmerische Entscheidung, dass der bisherige Betriebsinhaber seinen Betrieb aufgibt, ist nämlich immer dann irrelevant, wenn der Betrieb als solcher fortgeführt wird, wenn auch mit eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertrag von GewSt-Merkmalen der Betriebsgesellschaft auf das Besitzunternehmen bzw dto von Zugehörigkeitsvoraussetzungen bei der InvZul

Rn. 303a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zwischen Steuergläubiger und Besitzunternehmen bzw Betriebsunternehmen bestehen – ohne Rücksicht auf die personelle und sachliche Verflechtung beider Unternehmen – zwei voneinander unabhängige, je steuerlich selbstständig zu beurteilende Steuerschuldverhältnisse (BFH vom 18.12.1997, BFH/NV 1998, 743) mit der Folge, dass Besitz- und Betrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfa) Behandlung beim Nießbraucher

Rn. 33a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Dem Nießbraucher sind nach dem gesetzlichen Regelstatut nur die entnahmefähigen Gewinnanteile lt HB zuzurechnen, die übrigen Gewinnanteile (dh der Anteil an den bei Bilanzfeststellung gebildeten offenen Rücklagen, der anteilige Bilanzgewinn, der Anteil an außerordentlichen Anlageverkäufen, Mehrgewinne in der StB gegenüber der HB) dem Anteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Betriebsverpachtung im Ganzen durch Personen- bzw Erbengemeinschaft, DStR 1975, 604; Wendt, Veräußerung, Verpachtung und Aufgabe des Betriebs im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht, StKongRep 1976, 173; Gamm, Betriebsaufgabe bei Verpachtung – Besteuerung des Geschäftswerts?, DStR 1982, 623; Anzler, Einkommensteuerliche Folgen der Übertragung eines verpachteten Betriebs, FR ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gemeinschaftliche Jagdbezirke

Rn. 46d Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Bilden die luf genutzten Grundflächen keinen Eigenjagdbezirk (Streubesitz bzw nicht ausreichende Flächen für die Bildung einer Eigenjagd), werden sie gem § 8 BJagdG zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk (sog Gemeindejagd) zusammengefasst; das Jagdrecht steht dann der aus den verschiedenen Grundstückseigentümern gebildeten Jagdgenossenschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Ziele der gesetzlichen Regelung

Rn. 169 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Das Ziel des Gesetzgebers, das er mit Einfügung von § 15 Abs 3 Nr 2 EStG durch Art 7 des StBereinG 1986 (BGBl I 1985, 2436) – und der Streichung des § 2 Abs 2 Nr 1 GewStG – in erster Linie verfolgte, bestand darin, die vom BFH aufgegebene Gepräge-Rspr (s Rn 165) mit Rückwirkung gesetzlich zu kodifizieren (so BR-Drucks 165/85; BR-Drucks 10/3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Dem Betrieb zuzurechnende Fläche

Rn. 29 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Maßgebend als Vergleichsfläche ist diejenige Fläche, die vom Inhaber (bzw. bei Mitunternehmerschaft den Inhabern) des Betriebs regelmäßig landw genutzt wird, wobei bei deren Berechnung der letzte angefangene nicht als voller Hektar zu berücksichtigen ist (BFH v 13.07.1989, BStBl II 1989, 1036). In die maßgebende Vergleichsfläche einzubeziehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerliche Rechtsfolgen bei Betriebsverpachtung/Verpachtung von Einzelflächen

Rn. 191 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Während Pachtverträge mit fremden Dritten regelmäßig steuerlich anzuerkennen sind, gilt dies bei Verträgen mit Angehörigen nur dann, wenn das zugrunde liegende Vertragsverhältnis zivilrechtlich wie steuerrechtlich wirksam abgeschlossen ist. Wegen der Voraussetzungen hierzu im Einzelnen s H 4.8 EStH 2016 "Miet- und Pachtverträge zwischen Ang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Verwaltungs- und Nutznießungsrechte nach § 14 HöfeO

Rn. 211 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 14 der nordwestdeutschen HöfeO idF v 26.07.1976 (BGBl I 1976, 1933), die in den Ländern Ha, Nds, NW und SchlH zur Anwendung kommt (wegen RP vgl Bek v 18.04.1967, GVBl 138, geändert durch Art 3 des Gesetzes v 18.12.1981, BVBl 331), sowie in § 14 HöfeO des Land Brandenburgs idF v 19.06.2019 (GVBl I/19, Nr 28) steht dem überlebenden Ehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Laufende Vergütungen für die Überlassung von WG

Verwaltungsanweisungen: OFD Kiel vom 02.10.2002, S 2241 A-St 234, S 2706 A-St 261, DB 2003, 240 (Steuerliche Behandlung von Konzessionsabgaben bei Versorgungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co KG). Rn. 87 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 "WG" iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG können alle materiellen und immateriellen WG sein, zB Grundstücke, Maschinen, Erfindungen, Urheberrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erwünschte Vermeidung einer Mitunternehmerstellung und (ungewollt) verdeckte Mitunternehmerschaft

Rn. 22a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Wegen der Voraussetzungen verdeckter Mitunternehmerschaft s Rn 24 . Besteht zwischen den Beteiligten eine (ungewollte) verdeckte Mitunternehmerschaft, so haben diese (als negative steuerliche Folge) über ihre Ergebnisbeteiligung hinaus Einkünfte aus Gewerbebetrieb (allerdings mit Anrechnung der GewSt nach § 35 EStG nF), soweit es sich um die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 19 [Autor/Stand] Die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sind einzeln aber nur beispielhaft in § 175 Abs. 2 BewG aufgeführt. Danach fallen insbesonderemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Das Kuponsteuergesetz vom 25.03.1965, BStBl I 65, 103

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Kuponsteuergesetz erweitert die beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Schuldbuchforderungen und Teilschuldverschreibungen, die Personen zufließen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es wird durch den neueingefügten § 43 Abs 1 Nr 6 die Kapitalertragsteuerpflicht auf Zinsen aus den genannten Ford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Erbfolge in ein gewerbliches Einzelunternehmen (§ 27 HGB)

Rn. 56 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Im Falle der Erbeinsetzung liegt in vollem Umfang ein unentgeltlicher Erwerb unmittelbar vom Erblasser vor. Die Erben sind an die Buch- und Steuerwerte gemäß § 6 Abs 3 EStG gebunden. Nach § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über (Gesamtrechtsna...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundformen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen aus der Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG

Rn. 179 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG erfüllt, so gilt die Tätigkeit der PersGes in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, und die Gesellschafter gelten bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen (s Rn 23ff) als Mitunternehmer. Diese Fiktion gilt auch für Leistungsbeziehungen zwischen beteiligungsidentischen PersGes, v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Behandlung eines lfd oder einmaligen Nießbrauchentgelts

Rn. 34 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Soweit der Nießbraucher dem Nießbrauchbesteller für die Nießbrauchüberlassung am Gesellschaftsanteil ein laufendes Entgelt zahlt, stellt dies beim Nießbraucher eine Sonder-BA dar (Biergans, DStR 1985, 327, 333; Schulze zur Wiesche, RWP-SG 5.2, 1045, 1065) beim Ertragsnießbraucher WK iRd Einkünfte gemäß § 22 Nr 1 EStG. Handelt es sich um einen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Der dem zivilrechtlichen Gesellschafter wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschafter

Rn. 23c Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der gemeinschaftliche Bezug von Einkünften aus gewerblichen Unternehmen wäre so verstanden nach dem Wortlaut von § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für sich allein nicht ausreichendes Tatbestandsmerkmal für den steuerlichen Status "Mitunternehmer". Eine derart restriktive Eingrenzung des Tatbestandsmerkmals "Mitunternehmer" würde der Absicht des Gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Wohnungsbegriff (Abs. 10)

Rz. 180 [Autor/Stand] Der Begriff der Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne für Zwecke der Grundsteuer wird entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen durch § 249 Abs. 10 BewG erstmals gesetzlich definiert. und übernimmt die typologische Umschreibung des bewertungsrechtlichen Begriffs der Wohnung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs[2]. Rz. 181...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 53 [Autor/Stand] § 103 BewG geht auf § 28 RBewG 1925, § 47 RBewG 1931 und § 62 RBewG 1934 zurück. Rz. 54 [Autor/Stand] Für Stichtage bis zum 1.1.1992 galt die folgende, seit dem VStRG 1974 maßgebende Fassung: „(1) Schulden werden nur insoweit abgezogen, als sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des gewerblichen Betriebes in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. (2) V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Ferienwohnungen

Rn. 138a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ob bei Vermietung von Ferienwohnungen Gewerbebetrieb vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Auf der Basis von BFH BStBl II 1976, 728, lautet H 15.7 Abs 2 EStH 2022 "Ferienwohnung" (s auch BFH BStBl II 1985, 211 und nachfolgend BFH BFH/NV 2009, 1114; 2004, 1640; 2004, 945) wie folgt: Zitat „Bei Vermietung einer Ferie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 300 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Betriebsaufspaltung hat ihren Ursprung in der zivilrechtlichen Überlegung (auch s Rn 310 ), wertvolles AV (Grundbesitz, Patente, wertvolle Maschinen) der operativ tätigen (Betriebs-)KapGes nicht als EK zuzuführen (im Insolvenzfall Teil der Masse), sondern nur pachtweise zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Pachtzahlungen verlagert sich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] § 152 BewG regelt die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter für das Verfahren der gesonderten Feststellung. Im Bedarfsfall haben die Erbschaft-/Schenkungsteuer- bzw. Grunderwerbsteuerfinanzämter (§ 151 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1, Abs. 5 BewG) die dort genannten Behörden zur Durchführung der notwendigen gesonderten Feststellungen zu veranlassen. Dies gilt auch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Historische Entwicklung

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einkünfte aus LuF stellen die erste der sieben Einkunftsarten des § 2 EStG dar. Sie zählen zusammen mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbstständiger Arbeit zu den sog Gewinneinkünften. Der Gewinn aus LuF wurde bereits bei der Einführung der ESt als Reichssteuer durch das G vom 20.03.1920 (Erzbergersche Finanzreform)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008

a) Bilanzierende Unternehmer Rz. 866 [Autor/Stand] Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern wurde für den Schuldenabzug, soweit die Schulden dem Grunde nach auch in der Vermögensaufstellung zu erfassen waren, grundsätzlich an die Steuerbilanzwerte angeknüpft. Entsprechendes galt für die passiven Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen Abzüge, soweit ihrer Berüc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Keine gesonderte Feststellung ausländischen Vermögens (Abs. 4)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der Wert ausländischen Vermögens wird nicht gesondert festgestellt (§ 151 Abs. 4 BewG). Das für die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständige Finanzamt muss die Werte von Vermögensgegenständen im Ausland im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuerveranlagung als unselbständige Besteuerungsgrundlagen eigenständig ermitteln. Einwendungen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die erfolgsneutrale Begründung der echten Betriebsaufspaltung

Rn. 376 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unproblematisch ist die Begründung einer (unechten) Betriebsaufspaltung, wenn dies sofort im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit geschieht, indem die durch Bargründung errichtete Betriebs-GmbH das UV erwirbt, der Einzel-Besitzgesellschafter oder die Besitz-PersGes oder Besitzgemeinschaft das AV an die GmbH verpachtet. Dies h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ganske, Das Recht der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), Köln 1988; Weimar/Delp, Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) in rechtlicher und steuerlicher Sicht, WPg 1989, 89; Autenrieth, Die inländische Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) als Gestaltungsmittel, BB 1989, 305; Meyer-Landrut, Die EWIV als neues Inst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Vermietung zahlreicher Objekte ohne raschen Mieterwechsel

Rn. 139 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Vermietung von 111 möblierten Appartements an nur einen Mieter für 10 Jahre ist als Gewerbebetrieb anzusehen analog zu Ferienwohnungen, s Rn 138a, wenn eine einem Beherbergungsbetrieb vergleichbare Organisation im Vordergrund steht: BFH BFH/NV 1987, 441. Der BFH sah hier den Rahmen der Vermögensverwaltung überschritten wegen der zusätzl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 1 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens wurden bei der Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens Schulden und sonstige Abzüge, die mit dem Rohbetriebsvermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang standen, abgezogen. Der Wert des Betriebsvermögens stellte somit einen Nettowert dar. An diesem Grundsatz ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönliche Segmentierung

Rn. 282a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Von nicht geringerer Bedeutung als die Frage, inwieweit einzelne Betätigungen innerhalb eines Gesamtbetriebs isoliert betrachtet u demzufolge als Liebhaberei behandelt werden können, ist das Problem, auf welchen zeitlichen Horizont abzustellen ist. Für die Beantwortung dieser Frage ist von entscheidender Bedeutung, ob maßgeblich auf die vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff u Abgrenzung

Rn. 24 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Seinen Ursprung hat der früher verwandte Begriff der "faktischen" Mitunternehmerstellung in den Verfügungen der baden-württembergischen FinVerw v 01.12.1983 (StEK EStG § 15 Nr 21). Zuvor wurde vom "Mitunternehmer auf nichtgesellschaftsrechtlicher Grundlage" gesprochen (s Schulze zur Wiesche, DB 1982, 919). Durch den Zusatz "faktisch" sollte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Die steuerlich Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Jachmann, Die Einkommensbesteuerung aus LuF und ihre Zukunft, Agrarrecht 1999, 1; Geckle, § 13a EStG – Erwartungen und Wirklichkeit, HLBS-Report 2004, 81; Wiegand, Vorschläge der FinVerw zur Neustrukturierung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG, HLBS-Report 2014, 112...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Rechtswirkungen der Annahme einer Betriebsfortführung

Rn. 148 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wählt der Verpächter bei Betriebsverpachtung im Ganzen das Fortbestehen des Betriebs, so gelten für ihn weiterhin alle Vorschriften und Grundsätze so, als sei die Verpachtung nicht eingetreten, mit Ausnahme der ab Verpachtungsbeginn entfallenden GewSt auf die Pachteinnahmen (R 2.2 GewStR 2009; wegen § 35 EStG – GewSt-Anrechnung – idR von ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Positive steuerliche Folgen

Rn. 313 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Besitzunternehmen: Unmittelbare Verlustzurechnung an die Gesellschafter, bei KG in den Grenzen des § 15a EStG; Besitzunternehmen: Anwendung der §§ 16, 34 Abs 3 EStG (ggf nur 56 % stpfl) bei Veräußerung von (Anteilen an) Besitzunternehmen(-PersGes) gegenüber § 3 Nr 40 Buchst c EStG (60 % ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37. Deren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab StÄndG 1992

Rn. 111b Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Schrifttum und Verwaltungsanweisungen s vor Rn 111a. Wegen der besonderen Problematik im Zusammenhang mit § 15a EStG s § 15a Rn 18a (Bitz). Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG idF StÄndG 1992 das Anliegen einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung ein- und mehrstöckiger Beteiligungsstrukturen verfolgt. Rein inländische Dop...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beispielsfälle für vom BFH gebilligte Strategien zur Vermeidung einer verdeckten Mitunternehmerstellung mittels einer Ehegatten-GmbH & Co KG

Rn. 24a Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Es handelte sich jeweils um Ehegatten-GmbH & Co KG, bei denen die nichttätigen Familienmitglieder Kommanditisten sind und das aktive "Familienoberhaupt" Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und Verpächter und/oder Großgläubiger ohne Gesellschafterstellung in der KG ist und die wie folgt konstruiert waren:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 3.1.1 Grundbesitz

Grundstücke Verfügungen über Grundstücke oder Grundstücksrechte, die zum Nachlass gehören, sind dem Nacherben gegenüber unwirksam, soweit sie sein Recht beeinträchtigen würden (§ 2113 Abs. 1 BGB).[1] Dies gilt z. B. für die Bestellung eines Erbbaurechts oder die Bewilligung einer Vormerkung. Stimmt der Nacherbe zu, ist die Verfügung wirksam. Verweigert er hingegen die Zustimm...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 2.3.1 Ordnungsgemäße Verwaltung

Ordnung muss sein! Im Übrigen ist der Vorerbe zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Wann eine solche Verwaltungsmaßnahme "ordnungsgemäß" ist, kann oft streitig sein. So muss bei der Aufnahme eines Baukredits sichergestellt sein, dass die fortlaufenden Zinsen und Tilgungen nicht zu einer Auszehrung der Substanz des Grundstücks führen.[1]mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 6.1.1 Schutz des Nacherben

Von Amts wegen Fällt dem Vorerben mit dem Erbfall auch ein Grundstück an, so wird das Nacherbenrecht im Grundbuch eingetragen (sog. Nacherbenvermerk, § 51 GBO). Die Eintragung erfolgt von Amts wegen als Verfügungsbeschränkung des Vorerben in Abt. II, z. B. anlässlich der Eigentumsumschreibung auf den Vorerben. Der Vermerk schützt den Nacherben vor gutgläubigem Erwerb eines Dr...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 2.3.2 Zustimmung des Nacherben

Prüfrecht Absicherung des Vorerben Entsprechenden Maßnahmen muss der Nacherbe zustimmen, falls dies zur Wirksamkeit erforderlich ist (§ 2120 BGB). Durch die Einholung dieser Einwilligung sichert sich der Vorerbe gegen etwaige Schadensersatzansprüche des Nacherben ab.[1] Allerdings muss dem Nacherben die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst zu prüfen, dass die fragliche Verfüg...mehr