Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 3. Anzeigepflichten

Bei allen vorgenannten Auffangtatbeständen besteht die Besonderheit, dass ein konkretes auf die Übertragung von Grundstücken gerichtetes Rechtsgeschäft nicht vorliegt und diese Vorgänge daher nur auf Grund anderer Unterlagen der Finanzbehörde bekannt werden. Sie erfordern somit eine, zum Teil über die Vorlage von Notarverträgen hinausgehenden Anzeigepflicht der Beteiligten. ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grundstück

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Veräußert der > Arbeitgeber ein Grundstück an einen > Arbeitnehmer unter dem Marktwert (üblicher Endpreis am Abgabeort, § 8 Abs 2 Satz 1 EStG), ist ein geldwerter Vorteil gegeben, der idR stpfl > Arbeitslohn ist (§ 19 EStG, § 2 Abs 1 LStDV; > Sachbezüge). Dies gilt auch, wenn der ArbN das Grundstück von einer Tochtergesellschaft des ArbG erwi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hinweise zur 137. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 137. Ergänzungslieferung des Hartz/Meeßen/Wolf – ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 20.02.2024. Das Update gibt mit den neuen Seiten zu Beginn des Band 1 ausführliche Hinweise zur jüngsten Rechtsentwicklung bei Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie zudem zahlreiche aktuelle Arbeitshilfen mit informativen und hilfreichen Übersichten zu d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten bei der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist bei einer KapGes eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt, in keinem Zusammenhang mit einer ordentlichen Gewinnausschüttung steht und beim Gesellschafter zu Einnahmen iSv § 20 EStG...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als > Steuern – nicht der Erzielung staatlicher Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend aufgez...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gleichheitssatz

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Er ist verletzt, wenn für eine gesetzliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht vorhanden ist und deshalb die Gesetzesnorm als willkürlich bezeichnet werden muss (BVerfG 25, 101 = BStBl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.5 Grundstücke

Tz. 52 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Allg Grundsätze Die BFH-Rspr hat in zahlreichen Entsch zur sachlichen Verflechtung iRe Betriebsaufspaltung und der funktionalen Bedeutung bei Betriebsveräußerungen (s § 16 EStG) Merkmale für die Wesentlichkeit von Grundstücken aufgezeigt. Diese Grundsätze können für Zwecke des § 20 UmwStG herangezogen werden (s Tz 46). Zusammenfassend ergibt s...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / 4. Sachliche Steuerbefreiungen bei Übertragung von Grundstücken

a. Erbauseinandersetzung und "Scheidungsprivileg" Gem. § 3 Nr. 3 bzw. Nr. 5 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder zur Vermögensauseinandersetzung von Eheleuten angesichts einer Scheidung steuerfrei. Bei der Erbauseinandersetzung kommt es nicht auf das persönliche Näheverhältnis der Miterben zueinander an; auch Fremde sind hie...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / a. Erfasste Vorgänge

Durch Grundbesitzgesellschaften und die hier vielfältigen verschiedenen Übertragungsvarianten sind Grundstücksübertragungen unter Beteiligung einer Gesellschaft auf einer Seite (von natürlicher Person auf Gesamthand, von Gesamthand auf natürliche Person), aber auch unmittelbar zwischen Gesamthändern in den Fokus des Gesetzgebers gerückt, gerade um Steuerumgehungen zu vermeid...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Einbringungen (Verschmelzungen und Spaltungen im Konzern und Einzelübertragungen), die bis 31.12.2009 im Register eingetragen bzw beurkundet werden

Tz. 50a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der grestliche Erwerbstatbestand knüpft – ungeachtet der St-Vergünstigungen des UmwStG für die ErtrSt – an die tats zivilrechtlichen Verhältnisse bei der Einbringung durch Einzelübertragung oder (übertragende) Umwandlung an (eine wirtsch Betrachtung ist mit dem Charakter der GrESt als Rechtsverkehrsteuer nicht vereinbar). Hier kommt es näml...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Die "Ketten-vGA"

Tz. 816 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Beteiligungsketten können vGA entweder jeweils von Stufe zu Stufe oder über mehrere Stufen hinweg an zwischengeschalteten Konzerngesellschaften vorbei erfolgen. In der Praxis häufiger anzutreffen ist die Var b), da schuldrechtliche Verträge im Konzern idR nicht über mehrere Stufen, sondern unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem vorgese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung e...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / b. Eltern und Kinder oder Geschwister im Einzelfall?

Erfasst sein können auch ggf. "Dreieckskonstellationen".[12] Streitanfällig ist hier insbesondere die Abgrenzung zwischen einer Geschwisterschenkung oder zweier Schenkungen erst der Eltern an ein Kind und dann von ihm an sein Geschwister als Endempfänger eines zweiaktigen Vorgangs.[13] Zwischen Geschwistern, die erst von den Eltern erwarben und dann untereinander übertragen,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Orth, Umwandlungskosten – Bilanzielle und stliche Behandlung, GmbHR 1998, 511; Patt, GewSt als Veräußerungskosten, EStB 2002, 285; Mühle, Stliche Behandlung von Umwandlungskosten bei Unternehmenstransaktionen, DStZ 2006, 63; Stimpel, Behandlung von Umwandlungskosten bei Verschmelzungen und Spaltungen bei Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Schmitz, Bilanzierung von GrESt bei Umstrukturier...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / b. Enge Befreiung eines einmaligen Vorgangs (§ 3 Nr. 3 und Nr. 5 GrEStG)

Sehen muss man aber, dass beide Befreiungen eng ausgelegt werden und regelmäßig ein Vorgehen in einem einzigen, zeitlich zusammenhängenden Rechtsakt verlangen. Aufschiebend bedingte Regelungen, die unter Beachtung wirtschaftlicher Entwicklungen durchaus Sinn machen mögen, können bei der zivilrechtlich geprägten Grunderwerbsteuer ggf. getrennt von der Ursprungsvereinbarung un...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.18 Immobilien

Rz. 130 Immobilien, also Grundstücke, bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, werden selbstverständlich bei der Ermittlung des Vermögens berücksichtigt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Einsicht in das Grundbuch oder die Einholung eines Grundbuchaufzuges zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse einzuholen. Rz. 131 Die Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem Verke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Keine (Sonder-)Regelungen im UmwStG

Tz. 50 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Das UmwStG enthält keine Regelungen zur GrESt (s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.01; s § 20 UmwStG Tz 322 mwNachw). Im Entw des UntStFG (s BR-Drs 638/01 – Ges-Entw der B-Reg –) war eine Ergänzung des GrEStG vorgesehen – § 1 Abs 7 GrEStG-Entw –, nach der bei Sacheinlagen im Konzernbereich (Konzern gem § 18 AktG oder analog) unter Beteiligung von Grundst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.7 Angemessenheit der Höhe nach

Tz. 129 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ist eine Vereinbarung nicht dem Grunde nach als im Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen, kann iH eines überhöhten Entgelts, das der AE von seiner Kö erhält, dennoch eine (partielle) vGA vorliegen. Sind demgegenüber Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, ist keine Veranlassung des Vorgangs durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.11 Gemeinsam genutzte wesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 110 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nicht selten werden WG – insbes Grundstücke, Maschinen oder Betriebsvorrichtungen – für mehrere Betriebsbereiche gemeinschaftlich genutzt (in Frage kommen aber auch immaterielle WG: zB Patente, Erfindungen, Marken, technische Entwicklungen, Produktionsverfahren). Dies resultiert häufig aus der historischen Entwicklung eines Unternehmens, das...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / c. Sachliche und persönliche Reichweite des Erbauseinandersetzungsprivilegs

Die sachliche Zugehörigkeit von Grundstücken zum auseinanderzusetzenden Nachlass wird weit gefasst, sodass Surrogate im engen Sinn für Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung erfasst sind,[36] weiter auch solche aus Rechtsgeschäft, nicht aber rechtsgeschäftliche Surrogate aus dem Verkauf des einem Miterben bereits zuvor zugewiesenen Grundstücks.[37] Begünstigt als Beteiligte...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.26 Nießbrauch

Rz. 152 In der Praxis relativ häufig ist der Fall, dass einem der Ehegatten von seinen Eltern zu deren Lebzeiten ein Grundstück gemäß § 1374 Abs. 2 BGB unter Nießbrauchvorbehalt übertragen wurde. Die Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass der Wert des die Immobilie belastenden Nießbrauchrechts mit steigendem Alter der nießbrauchberechtigten Eltern ständig abnimmt, wodurch de...mehr

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zfs 03/2024, Verkehrsicheru... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die Klage zu Recht mit der Begründung zurückgewiesen, dass dem Kläger wegen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens vom 1.9.2018 keine Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte aus § 823 Abs. 1 BGB oder § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG zustehen. 1. Ansprüche ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.13 Teilbetriebe bei der Betriebsaufspaltung

Tz. 114 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Hat ein einheitlicher Betrieb eine eigengew Tätigkeit und überlässt auch WG iR einer Betriebsaufspaltung (sog überlagerte Betriebsaufspaltung), ist die Tätigkeit als Besitzgesellschaft ein Teilbetrieb, wenn eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem anderen Betriebsbereich besteht. Die Nutzungsüberlassung iR einer Betriebsaufspaltung ist auc...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2.2.4 Sonderfall der Belastung mit einem lebenslangen Recht

Rz. 83 Oftmals wird – insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge – ein Grundstück auf ein Familienmitglied übertragen und gleichzeitig zugunsten des Zuwenders ein Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibgedinge an dem Grundstück eingetragen. Der BGH hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Frage beschäftigt, wie Belastungen, die mit einem nach § 1374 Abs. 2 BGB privil...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 2.1.2 Positive Kenntnis des Dritten

Rz. 10 Nach heute herrschender Meinung enthält § 1365 BGB zudem das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der positiven Kenntnis. Dies bedeutet, der Dritte muss wissen, dass das Rechtsgeschäft über einen Gegenstand das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Verfügenden erfasst. Zumindest muss er die Verhältnisse kennen, aus denen sich Rückschlüsse hierauf positiv ergeben.[1] D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Unter den Begriff der Spenden fallen alle Ausgaben, die freiwillig und ohne Gegenleistung des Empfängers oder eines Dritten erbracht werden und die weder BA noch WK darstellen. Der BFH (s Urt des BFH v 02.08.2006, BStBl II 2007, 8) hat einer Spende, die im Zusammenhang mit der Aufnahme in einen Golfclub geleistet wurde, den Abzug verwehrt, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Verhältnis zum Grunderwerbsteuergesetz

Tz. 9 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine optierende Pers-Ges wird für Zwecke der GrESt weiterhin als Pers-Ges behandelt (s Ott, GmbH-Stpr 2021, 193, 197). Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten neue Einschränkungen der St-Befreiungen in Form von Behaltensfristen, um eine st-artenübergreifende Doppelbegünstigung zu verhindern. Somit kann bei Ausübung der Option rückwirkend die GrESt-Bef...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / e. Anteilsvereinigung durch Erb- oder Scheidungsauseinandersetzung

Bei einer Anteilsvereinigung wird das Scheidungsprivileg (z.B. bei Tausch von Beteiligungen von Eheleuten an mehreren Grundstücksgesellschaften) nach § 3 Nr. 5 GrEStG zumindest nach der Literatur nicht angewandt.[65] Bei der Erbengemeinschaft besteht eine Sondersituation: Die Erbengemeinschaft, die immer auf Auseinandersetzung gerichtet ist und bei der ggf. die Vereinigung so...mehr

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zfs 03/2024, Deckungsschutz... / 1 Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Privathaftpflichtversicherung, der die AHB 2012 und die Risikobeschreibungen und Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung (RBE privat 2016) zugrundeliegen. Nach Ziff. I. RBE ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des VN aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebs ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Gewinne "anlässlich" der Einbringung (durch Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern)

Tz. 255 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 WG, die nicht zu den (funktional) wes Betriebsgrundlagen eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils gehören, können unbeschadet der Tatbestandsmäßigkeit einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG von der Einbringung ausgenommen werden (zur Betriebseinbringung s Tz 40b; zur Teilbetriebseinbringung s Tz 93 [str]; und zur MU-Anteilseinbringung s Tz 12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach uE zutr Auff der Fin-Verw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; so bereits s Schr des BMF v 23.02.1983 (BStBl I 1983, 218 Rn 1.2; sog Verw-Grundsätze) und s Schr des BMF v 24.12.1999 (BStBl I 1999, 1076; sog. BetrSt-Verw-Grundsätze). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem ent...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.1 Nachlassverzeichnis

Rz. 50 Unverzüglich nach der Amtsannahme ist der Testamentsvollstrecker gegenüber den Erben bzw. jedem Miterben verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, § 2215 Abs. 1 BGB. Da das Nachlassverzeichnis das wichtigste Kontrollmittel des Erben ist, meint unverzüglich "ohne schuldhaftes Zögern" i. S. d. § 121 Abs. 1 BGB. Folglich darf der Testamentsvollstrecker nicht ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Grundsatz

Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei gegenseitigen Leistungen liegt kein Vermögensnachteil für die Kö vor, wenn die jeweiligen Leistungen der einen Seite durch gegenläufige vermögenswerte Vorteile ausgeglichen werden. Es erfolgt dann eine Verrechnung der gegenseitig gewährten Vermögensvorteile, die man Vorteilsausgleich nennt (tw auch treffender "Nachteilsausgleich" genannt;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital

Tz. 216 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Die Möglichkeit einer Minderbewertung unterhalb des gW ist bei Vorhandensein vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Belastungen im Halbeinkünfteverfahren (bis 2008)

Tz. 722 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens wurde zunächst der KSt-Satz von zuvor 40 % auf 25 % abgesenkt; dies wirkte sich auch mindernd auf die StBelastung einer vGA aus. Andererseits konnte es für vGA keine KSt-Minderungen mehr geben. Hinsichtlich der Belastungswirkungen ist zunächst zu unterscheiden, ob der Gesellschafter eine natürliche P...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.5 Wertermittlungsanspruch

Rz. 45 § 1379 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BGB gibt jedem Ehegatten außerdem das Recht, dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird. Dieses Recht auf Wertermittlung ist ein zusätzlicher, neben der Forderung auf Auskunft bestehender besonderer Anspruch bezüglich des Trennungs-, Anfangs- und Endvermögens In der Praxis wird dieser Anspruch selten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4 Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge/Anwachsung nach dem 31.12.2009 – Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG ab 07.06.2013

Tz. 51e Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Grundstücksübertragung iRe Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG durch Einzelrechtsnachfolge wird nicht durch § 6a GrEStG begünstigt. Durch die Einzelübertragung wird idR der nicht von § 6a GrEStG erfasste Erwerbstatbestand des § 1 Abs 1 Nr 1 GrEStG (s Tz 51f) erfüllt (da hr-lich Gegenstände einer von § 6a GrEStG erfassten Ausgliederung auc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Grundsätze zur Erfassung beim Gesellschafter

Tz. 433d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Fließt eine vGA einem AE zu, führt dies grds zu Eink auf Kap-Verm iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG. Der Zuflusszeitpunkt deckt sich zwar häufig, aber nicht immer mit dem Zeitpunkt der Einkommenskorrektur bei der Kö. Auch hier sind Pensionszusagen und Tantiemen als Bsp zu nennen. In Einzelfällen kann sich hinsichtlich der zeitlichen Erfassung d...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2.2.6 Indexierung des privilegierten Erwerbs

Rz. 85 Privilegiert erworbenes Vermögen im Sinne des § 1374 Abs. 2 BGB wird mit dem für den Erwerbszeitpunkt geltenden Indexwert hochgerechnet.[1] Bei der Berechnung des Vermögenszuwachses ist also der Kaufkraftschwund des Geldes seit dem Zeitpunkt des Erwerbes zu berücksichtigen. Die Indexierung erfolgt in diesem Fall nach der Formel: Wert des privilegierten Vermögens bei Zuw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Folgewirkungen auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 242 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringung als schädlicher Vorgang für andere St-Vergünstigungen Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges gem § 20 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Bruchteil eines Mitunternehmeranteils

Tz. 142 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 20 Abs 1 UmwStG enthält weder eine ausdrückliche Aussage dazu, ob der Bruchteil eines MU-Anteils begünstigter Sacheinlagegegenstand ist, noch, ob der Teilanteil von der Sacheinlage ausgenommen wird (anders als in § 16 Abs 1 EStG). Die EG-FRL enthält hierzu keine Regelung. Nach überwiegender Auff kann der Bruchteil eines MU-Anteils Gegenst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens

Tz. 319 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das im Wege des § 20 Abs 1 oder § 25 S 1 UmwStG übertragene BV –...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 1 Einleitung

Rz. 1 Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat klare Vorstellungen vor Augen. Diese lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker[1] übertragen wird. In der Anordnung einer Testamentsvollstreckung offenbart sich das Bedürfnis des Erblassers noch nach seinem Tode Einfluss auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Maßgeblichkeit der Art der Einbringung

Tz. 157 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Begriff des "Einbringens" wird in der Legaldefinition des Sacheinlagetatbestands in § 20 Abs 1 UmwStG verwendet, aber nicht erläutert. Aus der sachlichen Anwendungsvorschrift des § 1 Abs 3 UmwStG iVm § 20 Abs 1 UmwStG ergeben sich jedoch abschließend diejenigen Einbringungs-Sachverhalte, die zur Anwendung des § 20 UmwStG führen (s Tz 15...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.1.1 Rechtslage bis 01.11.2008

Tz. 180 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die verschleierte (oder verdeckte) Sachgründung einer Kap-Ges (insbes einer GmbH) ist eine Gestaltung, die unter wirtsch Betrachtung der Errichtung einer GmbH durch (hr-liche) Sacheinlagen vergleichbar ist, aber die aufwendigen ges Regelungen hierfür (s Tz 158a) umgeht. Hier entsteht zunächst eine Kap-Ges durch Bargründung. Gegen (zeitnahe) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Begriff der Realgemeinden

Tz. 32 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Realgemeinden sind auf die mittelalterlichen dt Flurverfassungen zurückzuführen. Damals galt, dass alle mit einer Hofstätte und Grundeigentum im Dorfe ansässigen Bauern ein gemeinsames Nutzungsrecht an der sog "gemeinen Mark" hatten. Unter den Begriff "Realgemeinde" in § 3 Abs 2 fallen alle entspr Arten agrar- und forstwirtsch Gen älteren Re...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.1.3 Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 2 BGB

Rz. 34 Bereits mit der Trennung (§ 1567 Abs. 1 BGB) entsteht ein wechselseitiger Auskunfts- und Beleganspruch gemäß § 1379 Abs. 2 BGB. Danach kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über dessen Vermögen zum Trennungszeitpunkt verlangen. Mit der Einführung dieses Auskunftsanspruchs soll den Ehegatten ein Instrument an die Hand gegeben werden, um Vermögensversch...mehr