Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.3 Geltungsbereich

Rz. 9 Wenngleich den Gemeinden in Schleswig-Holstein in § 1 SHGrStHsG abweichend von § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vornehmlich die Option zur Hebesatzdifferenzierung für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens eingeräumt wurde, erstreckt sich der Geltungsbereich des SHGrStHsG auch auf die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.2 Begrenzung des Hebesatzes für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (§ 1 Abs. 1 S. 2)

Rz. 23 Nach § 1 Abs. 1 S. 2 SHGrStHsG darf der einheitliche Hebesatz für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (Rz. 20, 21) gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SHGrStHsG nicht niedriger sein als der einheitliche Hebesatz für die unter § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SHGrStHsG fallenden Wohngrundstücke. Mit der Ausübung der Option zur Hebesatzdifferenzierung kann die Gemeinde somit innerhalb der i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.3 Geltungsbereich

Rz. 9 Sachsen hat im Wege des SächsGrStMG v. 21.12.2021[1] für im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens von § 15 Abs. 1 GrStG abweichende Steuermesszahlen bestimmt. Das SächsGrStMG ersetzt gem. Art. 125b Abs. 3 GG für Zeiträume ab 2025 in seinem Geltungsbereich die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GrStG (s. Kommenti...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Sachsen hat zunächst mit dem Sächsischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG) v. 3.2.2021 [1] punktuell von der Abweichungsbefugnis der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht und für im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke als wirtschaftliche...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7 Systematische Kommentierung

2.7.1 Landesspezifische Steuermesszahlen für Grundstücke Rz. 18 Im SächsGrStMG wird angeordnet, dass die Steuermesszahl – abweichend von § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GrStG – für im Freistaat Sachsen belegene unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG 0,36 Promille, bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG 0,36 Promille und bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Sachsen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Sachsen hat mit dem Sächsischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG) v. 3.2.2021[1] sowie – bestätigend – v. 21.12.2021[2] lediglich punktuell von der Abweichungskompetenz der Lä...mehr

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Miteigentum / 2.2 Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück

Die Berechtigung zur Vornahme von AfA setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige Eigentümer des Wirtschaftsguts ist, für das er Aufwendungen getätigt hat. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob er Aufwendungen im betrieblichen Interesse trägt. Der BFH[1] leitet aus dem allen Einkunftsarten zugrunde liegenden objektiven Nettoprinzip ab, dass zur Einkunftserzielung getätigte Aufw...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / 1. Schadensersatz wegen Vereitelung eines bestehenden Vorkaufsrechts

Der Mieter hatte im Jahr 2000 eine Doppelhaushälfte gemietet, die zusammen mit anderen Häusern auf einem Grundstück errichtet war. In der Folgezeit kam es zu der Realteilung des Grundstücks in mehrere einzelne Grundstücke. Kurz nach der Vermietung veräußerte der Vermieter das Grundstück an eine teilweise personenidentische KG zum Preis von 400.000 DM (= 204.516,75 EUR). In d...mehr

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Miteigentum / 1 Bruchteilseigentum und Bruchteilsgemeinschaft

Das Bruchteilseigentum oder Miteigentum nach Bruchteilen ist eine besondere Form des Eigentums, bei der die Sache mehreren Personen gehört und sich die Eigentumsanteile nach Bruchteilen bestimmen.[1] Jeder Anteil ist ideell und die Eigentümer bilden eine Bruchteilsgemeinschaft. Über seinen Anteil kann jeder Teilhaber frei verfügen[2], d. h. ihn ohne Zustimmung der übrigen T...mehr

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ZAP 4/2026, Die Anordnung d... / 1. Beteiligung dritter Personen bei der Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann im Testament anordnen, dass bestimmte Handlungen des Testamentsvollstreckers der Zustimmung des Alleinerben, eines Miterben oder anderer Personen bedürfen. Das kann als eine Beschränkung der Rechtsmacht des Testamentsvollstreckers nach § 2208 Abs. 1 BGB gewollt sein; dann hat sie dingliche Wirkung, muss im Testamentsvollstreckungszeugnis stehen und macht e...mehr

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Miteigentum / 2.1 Bilanzierung eines im Miteigentum stehenden Wirtschaftsguts

Steht ein Wirtschaftsgut, z. B. ein Gebäude, im Miteigentum von mehreren Personen, z. B. Eheleuten, kann es nur insoweit als Betriebsvermögen bilanziert werden, als es im Miteigentum des Betriebsinhabers steht.[1] Der bilanzielle Ausweis in Handels- und Steuerbilanz wird durch die Miteigentumsquote begrenzt. Praxis-Beispiel Bilanzierung nur i. H. d. Miteigentumsanteils des Be...mehr

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Miteigentum / 3.2 AfA-Befugnis bei einem Gebäude im Miteigentum von Ehegatten

Ehegatten, die gemeinsam die Herstellungskosten des von ihnen bewohnten Hauses getragen haben und die darin jeweils einen Raum für eigenbetriebliche Zwecke nutzen, können jedoch jeweils die auf diesen Raum entfallenden Herstellungskosten für die Dauer der betrieblichen Nutzung als Betriebsausgaben (AfA) geltend machen.[1] Nutzen also Ehegatten ein Gebäude gemeinsam zur Erzi...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.1 Berechnung und Bewertung

Rz. 43 Die unterschiedlichen Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz führen in letzter Konsequenz zu einem unterschiedlichen Gewinnausweis. Da der in der Handelsbilanz auszuweisende Steueraufwand auf der Steuerberechnung des zu versteuernden Einkommens (und damit der Grundlage Steuerbilanz) basiert, kommt es in der Konsequenz zu einem Missverhältnis in der Handelsbilanz...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / VII. Schadensersatzansprüche wegen Glatteis in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Der Vermieter einer Eigentumswohnung hat es mit zwei, oder vielleicht sogar drei, Regelungsregimen zu tun. Zunächst bewegt er sich im Regelungsbereich des WEG im Verhältnis zu seinen anderen Wohnungseigentümern, dann regeln die mietrechtlichen Vorschriften seine Beziehungen zum Mieter und schließlich gilt gegenüber Dritten das allgemeine Zivilrecht. Wenn es um Schadensersatz...mehr

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ZAP 4/2026, Die Anordnung d... / 3. Sonstige Beschränkung der Testamentsvollstreckung durch den Erblasser

Auch eine dingliche Beschränkung der Testamentsvollstreckung (§ 2208 Abs. 1 BGB) ist möglich, z.B. nur auf einen bestimmten Erbteil („Drittelanteil des Miterben C ...”), nur für bestimmte Nachlassgegenstände („die Schreinerei”; oder: „nicht über die Grundstücke”) oder nur auf bestimmte Verwaltungshandlungen („nur Fortführung des Geschäfts”). Die Rechtsmacht über den Rest ste...mehr

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ZAP 4/2026, Die Anordnung d... / 1. Vermächtnisse

Bei Vermächtnissen sind verschiedene Fälle zu unterscheiden: Der Testamentsvollstrecker erhält die Aufgabe, bestimmte Vermächtnisse (z.B. Geldzahlungen; Schmuckaufteilung) zu erfüllen. Wenn dadurch höhere Versandkosten entstehen werden, sollte geregelt werden, ob diese Kosten der Erbe oder der Vermächtnisnehmer tragen soll; bei großen Vermächtnissen ist zu klären, wer Schuldn...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / II. Der Mietvertrag

Der XII. Senat hatte den etwas ungewöhnlichen Fall zu entscheiden, bei dem der Vermieter sich verpflichtet hatte, dem gemeinnützigen Mieter monatlich einen Betrag zu spenden, der ziemlich genau der von diesem an den Vermieter zu zahlenden Miete entsprach. Dabei stellte sich zunächst die Frage, ob diese Fallgestaltung ein Scheingeschäft gem. § 117 BGB war und wenn nicht, ob e...mehr

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ZAP 4/2026, Die Anordnung d... / 5. Vergütung und Auslagenersatz

Die Vorschrift § 2221 BGB besagt nur, dass die Testamentsvollstreckung kein Ehrenamt ist, nicht, wer Schuldner der Vergütung ist. Wenn der Erblasser verfügt hat, dass der Testamentsvollstrecker keine Vergütung erhält, sondern nur einen Ersatz der Auslagen, dann gilt das (dann kann der vorgesehene Testamentsvollstrecker die Annahme des Amts ablehnen oder kündigen oder mit den...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.3 Option zur Zusammenfassung des Hebesatzes für Grundstücke (§ 1 Abs. 1 S. 3)

Rz. 26 Durch § 1 Abs. 1 S. 3 GrStHsG LSA wird explizit klargestellt, dass die Gemeinden von der Option zur Hebesatzdifferenzierung zwischen der Gruppe der Nichtwohngrundstücke (Rz. 20, 21) und den Wohngrundstücken (Rz. 20) Gebrauch machen können, sie müssen diese Option aber nicht ausüben. Es handelt sich um eine Differenzierungsbefugnis und nicht um eine Differenzierungspfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsG LSA vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1)

Rz. 18 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsGRP wird unter dem Vorbehalt des § 1 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 und 3 GrStHsGRP zunächst der in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG geregelte Grundsatz, wonach der Hebesatz für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke jeweils einheitlich sein muss, ins GrStHsGRP übernommen. Durch § 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsGRP wird zunächst der in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG geregelte Grundsatz, wonach der Hebesatz für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke jeweils einheitlich sein muss, ins GrStHsGRP übernommen. Durch § 1 Abs. 1 S. 2 GrStHsGRP wird der in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG bundesgeset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsG LSA wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten Grundstücken, die gem. § 250 Abs. 2 Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.5 Modifizierung der Regelung zur sog. Grundsteuer C (§ 1 Abs. 2)

Rz. 30 Bereits mit dem in § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsG LSA enthaltenen Vorbehalt des § 25 Abs. 5 GrStG wird verdeutlicht, dass auch die Gemeinden in Sachsen-Anhalt von der bundesgesetzlich geregelten Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute, baureife Grundstücke einen gesonderten erhöhten Hebesatz festzusetzen (sog. Grundsteuer C), Gebrauch machen können (Rz. 19). Un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.7.3 Modifizierung der Regelung zur sog. Grundsteuer C (§ 1 Abs. 3)

Rz. 28 Bereits in § 1 Abs. 2 GrStHsGRP wird durch den Hinweis, dass § 25 Abs. 5 S. 1 bis 8 GrStG unberührt bleibt, klargestellt, dass auch die rheinland-pfälzischen Gemeinden von der bundesgesetzlich geregelten Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute, baureife Grundstücke einen gesonderten erhöhten Hebesatz festzusetzen (sog. Grundsteuer C), Gebrauch machen kö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Rheinland-Pfalz hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz – GrStHsGRP) v. 25.2.2025[1] allerding...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 10 Die den Gemeinden in § 1 Abs. 1 S. 2 GrStHsGRP landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (s. Kommentierung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 13 In Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz – GrStHsGRP) v. 25.2.2025[1] hat Rheinland-Pfalz aber pun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 13 In Sachsen-Anhalt ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festsetzung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer des Landes Sachsen-Anhalt (Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt – GrStHsG LSA) v. 1.11.2024[1] hat Sachsen-Anhal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die den Gemeinden in § 1 GrStHsG LSA landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (S. ergänzend Kommentierung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.2 Begrenzung des Hebesatzes für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (§ 1 Abs. 1 S. 2)

Rz. 23 Nach § 1 Abs. 1 S. 2 GrStHsG LSA darf der einheitliche Hebesatz für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (Rz. 20, 21) gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GrStHsG LSA nicht niedriger sein als der einheitliche Hebesatz für die unter § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GrStHsG LSA fallenden Wohngrundstücke (Rz. 20). Mit der Ausübung der Option zur Hebesatzdifferenzierung kann die Gemeinde somit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Sachsen-Anhalt ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Sachsen-Anhalt hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festsetzung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer des Landes Sachsen-Anhalt (Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt – GrStHsG LSA) v. 1.11.2024[1]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.3 Geltungsbereich

Rz. 8 Wenngleich im Wege des GrStHsGRP vornehmlich den rheinland-pfälzischen Gemeinden abweichend von § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG die Option zur Hebesatzdifferenzierung für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens eingeräumt wurde, erstreckt sich der Geltungsbereich des GrStHsGRP auch auf die Betriebe der Land- und Forstwirtscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.3 Geltungsbereich

Rz. 9 Wenngleich den Gemeinden in Sachsen-Anhalt in § 1 GrStHsG LSA abweichend von § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vornehmlich die Option zur Hebesatzdifferenzierung für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens eingeräumt wurde, erstreckt sich der Geltungsbereich des GrStHsG LSA auch auf die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verkehrswege / 6 Verkehrswege auf Baustellen

Auf Baustellen werden Verkehrswege oftmals nur für eine kurze Zeit angelegt. Darüber hinaus verändern sie sich im Zuge des Fortschritts der Baustelle. Dennoch müssen Verkehrswege auf Baustellen auch ein sicheres Begehen und Befahren ermöglichen. Hierbei sind unter anderem die Witterungsverhältnisse zu beachten. Es muss beispielsweise sichergestellt sein, dass auch nach stark...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 3 Erstmalige Anwendung des GrStHsG LSA (§ 2)

Rz. 33 Das GrStHsG LSA ist gem. § 2 GrStHsG LSA erstmals ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Insoweit bestimmt diese Anwendungsregelung den zeitlichen Anwendungsbereich des GrStHsG LSA. Nach § 2 GrStHsG LSA können die Gemeinden in Sachsen-Anhalt von der in § 1 GrStHsG LSA eingeräumten Möglichkeit zur Hebesatzdifferenzierung für die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.7.2 Übernahme der Regelungen bei Änderungen des Gemeindegebiets und zur. sog. Grundsteuer C (§ 1 Abs. 2)

Rz. 25 In § 1 Abs. 2 GrStHsGRP wird klargestellt, dass einerseits die Regelung in § 25 Abs. 4 S. 2 GrStG bei Änderungen von Gemeindegebieten und anderseits die Regelungen in § 25 Abs. 5 S. 1–8 GrStG zur sog. Grundsteuer C auch in Rheinland-Pfalz unberührt bleiben.[1] Die Vorschrift überführt die genannten Regelungen im GrStG mithin in das GrStHsGRP. Auf die Kommentierung zu §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 3 Erstmalige Anwendung des GrStHsGRP (§ 2)

Rz. 30 Nach § 2 GrStHsGRP gilt das GrStHsGRP erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 bzw. es ist erstmals für das Kalenderjahr 2025 anzuwenden. Mithin können die Gemeinden von der in § 1 Abs. 1 S. 2 GrStHsGRP eingeräumten Möglichkeit zur Hebesatzdifferenzierung für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke (Rz. 18 ff.) in Übereinstimmung mit Art. 125b Abs. 3 GG...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 2.3 Verstoß gegen weitere zwingende WEG-Vorschriften

Als gesetzliche Verbote i. S. v. § 134 BGB gelten des Weiteren die folgenden unabdingbaren Vorschriften des WEG selbst. Hier kann also auch nicht wirksam Abweichendes in der Gemeinschaftsordnung vereinbart werden. § 5 Abs. 2 WEG: Zwingende Bestandteile des Gemeinschaftseigentums können nicht zu Sondereigentum erklärt werden Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Siche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktivierung von Ansprüchen ... / Hintergrund

Eine konzernangehörige GmbH war Zwischenmieterin von Grundstücken, auf denen sich ihre eigene technische Infrastruktur befand. Für Rückbauverpflichtungen hatte sie Rückstellungen gebildet. Streitpunkt war, ob aus diesen Rückbauverpflichtungen zugleich Forderungen aktiviert werden können, etwa auf Erstattung von Rückbaukosten durch den Vertragspartner. Nach einer Außenprüfung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 6.3 Steuerliche Förderung der Handwerkerkosten

Wenn die neue Heizungsanlage die technischen Anforderungen für den Steuerbonus nach § 35c EStG nicht erfüllt, Antragsfristen für eine BAFA-Förderung versäumt wurden oder mit den Arbeiten schon vor der Antragstellung bei der BAFA begonnen wurde, können in vielen Fällen zumindest die Lohnkosten der Handwerker steuerlich berücksichtigt werden. Hinweis Handwerkertätigkeiten Eine d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 2.3 Luft/Wasser-Wärmepumpe

Auch die Luft/Wasser-Wärmepumpe funktioniert nach dem Prinzip des Kreisprozesses (siehe Kap. 1.2 – Kreisprozess der Wärmepumpe). Sie nutzt die Umgebungsluft als Wärmequelle. Ein eingebauter Ventilator saugt die Luft aktiv an und leitet sie an einen Wärmeübertrager weiter. In diesem zirkuliert ein Kältemittel, das sich erwärmt, wenn es mit der zugeführten warmen Außenluft in ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 4.2 Installation und Inbetriebnahme

Die Installation eines Wärmepumpenheizsystems ist sehr davon abhängig, welche Wärmequelle gewählt wurde und ob daher umfangreichere Erdarbeiten erforderlich sind, die den Installationsaufwand erhöhen: Luft/Wasser-Wärmepumpen sollten möglichst nah am Haus stehen, damit ein Wärmeverlust des Heizungswassers durch den Transport in die Heizungsrohre verhindert wird. Sie benötigen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 3.2 Anlage im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes

Die Inanspruchnahme der tariflichen Leistung setzt voraus, dass der Abschluss eines gemäß den Bestimmungen des 5. VermBG zugelassenen Anlagevertrags besteht und vom Beschäftigten erfüllt wird.[1] Dabei ist der Beschäftigte in seiner Entscheidung hinsichtlich der Anlageart und des Anlageinstituts oder -unternehmens frei (§ 12 Satz 1 5. VermBG). Allerdings darf der Beschäftigt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) vGA durch den verbilligten Erwerb von Grundstücken einer ehemaligen Tochtergesellschaft

Will im Zuge des Verkaufs aller Anteile einer grundbesitzenden GmbH der Erwerber die GmbH nur ohne die Immobilien – und die damit zusammenhängenden Kredite – erwerben und vereinbart er deswegen u.a. mit der veräußernden bisherigen Mutterkapitalgesellschaft den Verkauf der Immobilien an die Anteilsveräußerin zu unter den tatsächlichen Verkehrswerten der Immobilien liegenden K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / cc) Auslegung nach der inneren Systematik des § 1 GrEStG

Auch die innere Systematik des § 1 GrEStG spricht gegen das Vorliegen gleich zweier steuerbarer Vorgänge in Form von Signing und Closing. Diese Systematik berücksichtigt, dass es zwar zahlreichen der GrESt unterliegenden Tatbeständen immanent ist, dass diese sich aus mehreren Teilakten – wie dem Verpflichtungsgeschäft, der Auflassung und schließlich der Übertragung des Eigen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.1 Informationssammlung

Die erste Stufe der Sorgfaltspflicht gebietet es, umfangreiche (durch Nachweise belegte) Informationen zu sammeln, die Rückschlüsse darauf geben, ob die relevanten Erzeugnisse EUDR-konform im Sinne des Art. 3 EUDR sind (Art. 9 Abs. 1 EUDR). Diese Informationen müssen (nachvollziehbar) organisiert und für fünf Jahre aufbewahrt werden. Welche Informationen konkret zu sammeln s...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.4.5 Die vereinfachte Erklärung

Mit der jüngsten Gesetzesänderung zum 26.12.2025 hat der Gesetzgeber in dem neu geschaffenen Art. 4a EUDR vereinfachte Regeln für Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger eingeführt, die auch eine vereinfachte Erklärung vorsehen (s. Art. 4a Abs. 2 S. 1 EUDR); im Gegenzug wurden die Absätze 8 bis 10 in Art. 4 EUDR gestrichen. Diese (ebenfalls neue) Kategorie von Kleinst- und Primäre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Carve-Out-Transaktionen im ... / a) Vor- und Nachteile eines Asset Deals

Eine Übertragung im Wege des Asset Deals bietet den Vorteil, dass der zu übertragende Unternehmensteil nach Belieben "zurechtgeschnitten" werden kann. Wesentlicher Nachteil ist indes, dass die so übertragenen Vermögensgegenstände im Wege der Einzelrechtsnachfolge übergehen und somit alle übergehenden Vermögensgegenstände (regelmäßig bewegliche Gegenstände des Anlage- und Umlau...mehr