Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.2 Gebäudeteile

Rz. 385 Selbstständige Gebäudeteile sind Gebäudeteile, die in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Bei ihnen handelt es sich, da sie besonderen Zwecken dienen, um selbstständige Wirtschaftsgüter, die gesondert vom Gebäude abzuschreiben sind.[1] Selbstständige Gebäudeteile können als selbstständige bewegliche Gebä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 422 Bemessungsgrundlage der AfA bei Gebäuden sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes bzw. die an deren Stelle tretenden Werte. Die Entstehung und die Höhe von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage der AfA muss regelmäßig der Stpfl. nachweisen.[1] Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemach...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.11 Gärtnerische Gestaltung bei Wohngebäuden

Funktionale Zuordnung Die steuerliche Behandlung von Kosten für die gärtnerische Gestaltung eines Grundstücks folgt klaren, aber häufig übersehenen Grundsätzen. Entscheidend ist die funktionale Zuordnung der Maßnahme und die Frage, ob ein selbstständiges Wirtschaftsgut vorliegt. Kosten für das Anpflanzen von Hecken, Büschen oder Bäumen an den Grundstücksgrenzen, die als "lebe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.1 Gebäude

Rz. 373 Für den Gebäudebegriff gelten die Abgrenzungskriterien des Bewertungsrechts.[1] Die bewertungsrechtlichen Feststellungen sind für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung nicht bindend. Es handelt sich insoweit nicht um Grundlagenbescheide. Liegt ein Gebäude vor, gelten hinsichtlich der AfA § 7 Abs. 4, 5 und 5a EStG. Entsprechendes gilt nach § 7 Abs. 5b EStG auch, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.3.4.2 Entstehung und Verwertung im Betriebsvermögen

Rz. 525 Entstehung und Verwertung eines Bodenschatzes im betrieblichen Bereich liegt z. B. vor, wenn ein Bodenschatz im Grund und Boden eines Abbauunternehmers entdeckt und aufgeschlossen wird.[1] Entsprechendes gilt, wenn das Grundstück nebst Bodenschatz im Eigentum des Gesellschafters einer Personengesellschaft steht und zu dessen Sonderbetriebsvermögen gehört.[2] Eine AfS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.6 Vorbehaltswohnrecht

Rz. 131 Ist das Grundstück gegen Einräumung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts übertragen worden, sind die für den Vorbehaltsnießbrauch geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Der Eigentümer darf AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude allerdings nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Dabei stellt die Einräumung des Wohnrecht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.3.4.1 Allgemeines

Rz. 524 Der Bodenschatz wird erst dann zu einem abschreibungsfähigen Wirtschaftsgut, wenn er entdeckt wird und der Stpfl. mit seiner Aufschließung im Betriebs- oder Privatvermögen beginnt oder mit der Aufschließung zu rechnen ist.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.3 Wirtschaftlicher Eigentümer

Rz. 85 Weicht hinsichtlich des Wirtschaftsguts das wirtschaftliche Eigentum vom zivilrechtlichen Eigentum ab, steht die Berechtigung zur Vornahme der AfA dem wirtschaftlichen Eigentümer nur dann zu, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und es selbst zur Erzielung von Einkünften nutzt. Wirtschaftliches Eigentum verlangt nach § 39 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.3.4.5 Entstehung im Betriebsvermögen und Verwertung im Privatvermögen

Rz. 534 Hat sich der Bodenschatz im Betriebsvermögen ohne eigene Anschaffungskosten zu einem selbstständigen Wirtschaftsgut konkretisiert und erfolgt die Verwertung im Privatvermögen, liegt eine Entnahme vor, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu bewerten ist. Der Entnahmewert stellt die Bemessungsgrundlage für die AfS im Privatvermögen dar. Fiktive Anschaffungskosten liegen ins...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.2.2 Bodenschatz

Rz. 504 Bodenschätze sind Sachen, die als Bestandteile im Boden enthalten sind und unter Anstrengungen aus dem Boden gewonnen werden müssen.[1] Hierunter fallen nach § 3 Abs. 1 BBergG alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde oder auf dem Meeresgrund, im Meeres...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Aktivkatalog ab 2022

Der Aktivkatalog läßt sich wie folgt gliedern: Übersicht Aktivitätskatalogmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht. Abschreibungsberechtigt ist grundsätzlich der zivilrechtliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.2.1 "Mehreren Beteiligten zuzurechnen"

Rz. 32 Eine Zurechnung an mehrere Beteiligte ist vorzunehmen bei einer Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741, 1008 BGB), bei einer Gesamthandsgemeinschaft (§§ 705ff., 719 BGB); vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. In der bis zum 31.12.2023 gültigen Fassung macht es keinen Unterschied, ob Gesamthands- oder Bruchteilseigentum vorliegt oder ob das Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen oder Privatver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.1 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 164b Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden bei angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern die Bemessungsgrundlage für die AfA. Der Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist in § 255 HGB geregelt. Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gilt auch für Zwecke des Steuerrechts[1], und zwar sowohl für den Berei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.2 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 100 Der Eigentümer des mit dem Nießbrauchsrecht belasteten Wirtschaftsguts ist berechtigt, in Bezug auf dieses Wirtschaftsgut AfA vorzunehmen, sofern er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat. Er erzielt durch die entgeltliche Bestellung des Nießbrauchsrechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sofern das Entgelt für die Nießbrau...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.2 Einkünfte aus der Herstellung, der Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sachen [...] (Nr. 2)

Zur Abgrenzung der industriellen Tätigkeit vom Handel[1] Für die Einordnung, ob aktive oder passive Einkünfte vorliegen, gibt es bei einer originären gewerblichen Tätigkeit regelmäßig keine Probleme. Problematisch sind gemischt tätige ausländische Gesellschaften, d. h. Fälle in denen die Gesellschaft beispielsweise neben Finanzierungsaufgaben oder Geldanlagen noch Produktion ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.2 Wirtschaftsgüter

Rz. 248 AfA sind vorzunehmen bei Wirtschaftsgütern. Was unter einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, ist weder in § 7 EStG noch in anderen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften geregelt. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts entspricht im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dem Begriff des handelsrechtlic...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / a) Grundstück oder Grundstücksteil?

§ 8 EStDV n.F. ist mit dem Titel "Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert" überschrieben. Satz 1 hingegen bezieht sich auf "eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile". Dies wirft die Frage auf, ob der Verordnungsgeber den Anwendungsbereich der Regelung auf ganze Grundstücke erweitern wollte. Dann könnten eigenbetrieblich genutzte Grundstücke mit einer ...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / c) Bestimmung der 30 m2-Flächengrenze und Umfang der absoluten Wertgrenze?

§ 8 S. 1 EStDV n.F. formuliert als statische Grenze für einen Grundstücksteil eine Fläche von 30 m2. Fraglich ist, wie diese Flächengröße zu bestimmen ist. Ebenso wenig ist ersichtlich, welche Grundstücksteile in die Berechnung der maßgeblichen Wertgrenze i.H.v. 40.000 EUR eingehen. Die Verordnungsgeber verhält sich in der Begründung hierzu nicht. Unbebaute Grundstücke: Sind ...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / I. Hintergrund

§ 8 EStDV a.F.: Das Jahressteuergesetz 1996[1] fügte den bis zum 28.12.2025 gültigen § 8 EStDV a.F. in die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) ein.[2] „§ 8 EStDV a.F.: Grundstücksteile von untergeordnetem Wert Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Wert...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / 1. Neue Grenzen und Beschränkung der Betriebsausgaben

Statische Grenze statt relativer Wertgrenze: § 8 S. 1 EStDV definiert die Voraussetzungen für einen als Privatvermögen (PV) willkürbaren eigenbetrieblichen Grundstücksteil für alle offenen Fälle neu (§ 84 Abs. 1d S. 1 EStDV). So wird die bisherige relative Grenze von maximal 20 % des gemeinen Werts des Grundstücks[13] durch eine statische Grenze in Form einer maximalen Quadr...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / III. Kritik und Fazit

Keine sachliche Notwendigkeit: Das Festhalten des Verordnungsgebers an § 8 EStDV verwundert. Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.11.1973 besteht kein sachlicher Grund mehr, Grundstücksteile von untergeordnetem Wert zu privilegieren.[27] Seitdem ist anerkannt, bei einem einheitlichen zivilrechtlichen Grundstück steuerlich zwischen durch die jeweilige Nutzung b...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.1 Beitragsleistung und Nachschusspflicht

Um den Zweck der GbR erreichen zu können, müssen die Gesellschafter den Gesellschaftszweck fördern, durch die Leistung von Beiträgen in Form von Geld- oder Dienstleistungen. Die noch zu erbringenden Leistungen werden i. d. R. Beiträge genannt (§ 709 BGB). Sind die Leistungen schon erbracht worden, spricht man von Einlagen. Die Beiträge der Gesellschafter müssen im Gesellscha...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1 Wesentliche Bestandteile des Grundstücks

Rz. 6 Das Zivilrecht kennt wesentliche Bestandteile [1] und sog. einfache Bestandteile [2] an einem Grundstück. Die wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks[3] werden vom Eigentum am Grundstück mit umfasst und sind besonderen Verkehrsvorgängen nicht zugänglich. Die einfachen Bestandteile können Gegenstand besonderer Rechte sein und teilen i. d. R. das Schicksal der Hauptsac...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.2 Gebäude als wesentliche Bestandteile des Grundstücks

Rz. 10 Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören gem. § 94 Abs. 1 BGB die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude. Die Abgrenzung zwischen beweglichen Wirtschaftsgütern und Gebäuden richtet sich nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts, das seinerseits auf die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts und des Bewertungsrechts ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.4 Rechte als Bestandteile eines Grundstücks

Rz. 17 Als Bestandteile des Grundstücks gelten nach § 96 BGB auch Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden sind. Hierunter fallen in erster Linie die sog. subjektiv-dinglichen Rechte des Grundstückseigentümers an einem anderen Grundstück, wie z. B. Grunddienstbarkeiten,[1] die Reallast i. S. v. § 1105 Abs. 2 BGB und das Vorkaufsrecht i. S. v. § 1094 Abs. 2 ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrEStG § 2 Grundstücke

1 Bedeutung Rz. 1 Es liegt auf der Hand, dass der Definition des Grundstücks im Grunderwerbsteuerrecht und damit § 2 GrEStG eine zentrale Bedeutung zukommt. Der Grundstücksbegriff ist Bestandteil der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der einzelnen Steuertatbestände, die sich jeweils auf inländische Grundstücke beziehen. Gleichzeitig ist er auch Ausgangspunkt für die Ermittlu...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Bedeutung

Rz. 1 Es liegt auf der Hand, dass der Definition des Grundstücks im Grunderwerbsteuerrecht und damit § 2 GrEStG eine zentrale Bedeutung zukommt. Der Grundstücksbegriff ist Bestandteil der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der einzelnen Steuertatbestände, die sich jeweils auf inländische Grundstücke beziehen. Gleichzeitig ist er auch Ausgangspunkt für die Ermittlung der Beme...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Grundstücksbegriff (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG definiert diesen Grundstücksbegriff, indem er auf den Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Rechts zurückgreift, diesen übernimmt und modifiziert. Der Gesetzgeber hat sich hierbei bewusst nicht am bewertungsrechtlichen Begriff des Grundb...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.7 Erbbauzinsanspruch (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 24 Der mit dem Erbbaugrundstück verbundene Erbbauzinsanspruch ist zwar bürgerlich-rechtlich wesentlicher Bestandteil des belasteten Grundstücks,[1] grunderwerbsteuerrechtlich aber kein Grundstücksbestandteil, sodass auch sein Erwerb nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Es handelt sich dabei um eine bloße Geldforderung.[2] Der Gesetzgeber hat sich dieser Beurteilung an...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7 Wirtschaftliche Einheit (Abs. 3)

Rz. 46 Mit § 2 Abs. 3 GrEStG weicht der grunderwerbsteuerliche Grundstücksbegriff vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff ab, indem mehrere Grundstücke oder Teile eines Grundstücks zu einer grunderwerbsteuerlich relevanten Einheit zusammengefasst werden können. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit wird nicht nur in § 2 Abs. 3 GrEStG, sondern auch in § 2 BewG verwen...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.2.2 Aufhebung, Erlöschen und Heimfall

Rz. 30 Bei der Aufhebung des Erbbaurechts erhält der Eigentümer des Grundstücks die volle Rechtsmacht über das Grundstück zurück. Dieser Rechtsvorgang ist mit einem Rückerwerb von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück durch den früheren Alleineigentümer vergleichbar. Ein mangels Rechtsträgerwechsel nicht steuerbarer Vorgang liegt vor, wenn der Grundstückseigentümer ein ih...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.2 Grunderwerbsteuerrechtliche Einordnung

Rz. 27 Grunderwerbsteuerrechtlich ist das Erbbaurecht nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG den Grundstücken gleichgestellt. Das Grunderwerbsteuerrecht sieht das Erbbaurecht damit weniger als Belastung des Erbbaugrundstücks als vielmehr als ein dem Eigentum am Grundstück gleiches Recht an. Das Erbbaurecht und das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück sind demzufolge grunderwerbst...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.6 Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 23 Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen sind nach der ausdrücklichen Regelung des § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GrEStG nicht den Grundstücken zuzurechnen. Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist dadurch eingeschränkt, dass darunter nur solche Gewerbeberechtigungen fallen, die als grundstücksgleiche Rechte oder als Grundstücksbestandteile[1] begründet worde...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 26 Bürgerlich-rechtlich werden bestimmte Rechte dem Eigentum am Grundstück gleichgestellt (grundstücksgleiche Rechte). Zu ihnen gehört u. a. das Erbbaurecht, auf das nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) – früher Verordnung über das Erbbaurecht – (ErbbauVO) – v. 15.1.1919 (RGBl 1919, 72), zuletzt geändert durch Ar...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.2.1 Übertragung, Bestellung, Verlängerung

Rz. 28 Die Behandlung des Erbbaurechts als grundstücksgleiches Recht bzw. eigenständiges Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG hat zur Folge, dass die Tatbestände des § 1 GrEStG sinngemäß entsprechend auf Erbbaurechte anzuwenden sind.[1] Der Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG liegt demnach vor, wenn durch ein Rechtsgeschäft der Anspruch auf Übertragung des Erbbaurechts an ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.3 Scheinbestandteile und Zubehör

Rz. 12 Die sog. Scheinbestandteile eines Grundstücks oder eines Gebäudes gehören – wie die Bezeichnung schon andeutet – nicht zu den Bestandteilen dieses Grundstücks oder Gebäudes. Hierzu rechnen Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden[1] verbunden sind (z. B. Ausstellungshallen für die Dauer einer Messe, Bauhütten, Gewächshäuser, Gartenhäuser,...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 8 Wohnungs- und Teileigentum (Sondereigentum)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) [1] kann nach Maßgabe dieses Gesetzes an Wohnungen Wohnungseigentum und an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Teileigentum begründet werden. Unter Wohnungseigentum versteht man danach das Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit dem Miteigentu...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Gebäude auf fremdem Boden (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 33 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG sind Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleichgestellt. Der hier verwendete Begriff des Gebäudes unterscheidet sich nicht vom üblichen Gebäudebegriff. Es muss sich also auch hier um ein Bauwerk handeln, das fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und das Menschen, Tieren und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußer...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6 Dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 43 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG stehen dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte i. S. d. § 15 WEG und des § 1010 BGB den Grundstücken gleich. Die Ergänzung des Grundstücksbegriffs des § 2 GrEStG um die dinglich gesicherten Sondernutzungsrechte nach Nr. 3 von § 2 Abs. 2 GrEStG durch Artikel 23 StÄndG 1991 (BGBl I, 1340) ist mit Wirkung vom 28.6.1991 in Kraft getreten (Arti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Die Vorschrift geht im Kern zurück auf § 2 GrEStG von 1940. Seitdem wurde die Regelung zum einen durch Art. 23 des Steueränderungsgesetzes 1991[1] in § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG hinsichtlich dinglich gesicherter Sondernutzungsrechte ergänzt. Nach der Gesetzesbegründung wird durch die Änderung klargestellt, dass dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte i. S. d. § 15 des Woh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4 Beurteilung von Erbbaurechtsvorgängen (Abs. 2 Nr. 1)

4.1 Zivilrechtliche Grundlagen Rz. 26 Bürgerlich-rechtlich werden bestimmte Rechte dem Eigentum am Grundstück gleichgestellt (grundstücksgleiche Rechte). Zu ihnen gehört u. a. das Erbbaurecht, auf das nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) – früher Verordnung über das Erbbaurecht – (ErbbauVO) – v. 15.1.1919 (RGBl 1919, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.5 Maschinen und sonstige Vorrichtungen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 19 Der bürgerlich-rechtliche Grundstücksbegriff erfährt grunderwerbsteuerrechtlich durch § 2 Abs. 1 S. 2 GrEStG eine Korrektur. So werden Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, nicht zu den Grundstücken gerechnet;[1] sie sind demzufolge von der Besteuerung ausgenommen. Die zu einer Betriebsanlage gehörenden Vorrichtungen müss...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.3 Objektverwertung

Nach der Bestimmung des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB liegt ein berechtigtes Interesse des Vermieters zur Kündigung des Mietverhältnisses auch vor, "wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde". Geregelt ist hier also die Kündigung des Vermi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.1.1 Hausverwalter

Umstritten ist, ob der Haus- bzw. Mietverwalter aufgrund seiner allgemeinen Hausverwaltervollmacht auch zur Kündigungserklärung ermächtigt ist. Zwar dürfte es wohl der allgemeinen Auffassung entsprechen, dass die Hausverwaltervollmacht auch die Berechtigung zur Kündigung umfasst, insbesondere wenn der Verwalter bereits als Bevollmächtigter des Vermieters das Mietverhältnis ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.3.3 Wird Verwertung durch bestehendes Mietverhältnis "verhindert"?

Die wirtschaftliche Verwertung der Wohnung oder des Grundstücks muss durch das bestehende Mietverhältnis gehindert sein. Erforderlich ist also, dass die wirtschaftliche Verwertung nur dann möglich ist, wenn das Mietverhältnis beendet wird. Insoweit ist bei umfassenden Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zunächst zu beachten, dass der Vermieter ggf. lediglich den Duldun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.3.1 Liegt Verwertung vor?

Unter einer wirtschaftlichen Verwertung des Mietobjekts ist jede Verwertung des Grundstücks oder der Wohnung zu einem auf Gewinnerzielung gerichteten Zweck zu verstehen. Hierunter fallen in erster Linie Verkauf[1]; Sanierung bzw. Modernisierung, wenn bei bestehendem Mietverhältnis nicht möglich[2]; Abriss mit anschließendem Neubau[3]; sowie Nutzung/Vermietung zu anderen als Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 8.3 Übermittlung durch Boten

Die Kündigung kann auch durch Boten übermittelt werden. Als Bote kommen wiederum andere Hausbewohner, Mitarbeiter des Vermieters oder Verwalters oder aber auch sonstige Dritte in Betracht. Auch bei der Übermittlung der Kündigung durch Boten ist gesondert für eine entsprechende Dokumentation zu sorgen. Step by Step Was ist zu tun? Zunächst bestätigt der Bote schriftlich, dass i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.7 Vorsteuerberichtigung gemäß § 15a UStG

Rz. 47 Der Abzug von Vorsteuern auf bezogene Lieferungen/sonstige Leistungen setzt u. a. voraus, dass damit steuerpflichtige Umsätze ausgeführt werden. Steuerfreie Ausfuhrlieferungen beeinträchtigen den Vorsteuerabzug nicht, hier ist die Steuerentlastung gewollt (Bestimmungslandprinzip, vgl. Rz. 3). Beim Kauf von Anlagegegenständen, die zur Bewirkung von steuerpflichtigen Um...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 1.3 Überblick zu den umsatzsteuerlich bedeutsamen Geschäftsvorfällen

Rz. 5 Die technische Ausgestaltung der Besteuerung des Umsatzes bedingt, dass ein ganz erheblicher Teil der buchungsrelevanten betrieblichen Vorgänge umsatzsteuerlich bedeutsam ist, sodass dies regelmäßig eine gesonderte buchmäßige Erfassung und/oder steuerliche Ausgestaltung oder Ergänzung des betreffenden Belegs erforderlich macht. Betroffen ist dabei sowohl die Beschaffun...mehr