Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.10 Die gleichlautenden Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG vom 18.2.2014 (BStBl I 2014, 561) und vom 12.11.2018 (BStBl I 2018, 1314)

Rz. 86a Die Finanzverwaltung hat unter dem Datum vom 18.2.2014 neue gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a. GrEStG herausgegeben. Diese Erlasse sind an die Stelle der gleich lautenden Ländererlasse vom 25.2.2010 (BStBl I 2010, 245) getreten und nach ihrer Tz. 13 in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Erlasse vom 18.2.2014 enthalten gegenüber den Vorgäng...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.6.2 Verhältnis zu den Missbrauchsfristen in den §§ 5 und 6 GrEStG

Rz. 38 Die Steuervergünstigungen der §§ 5 und 6 und 6a GrEStG stehen gleichrangig nebeneinander. Sollte im Rahmen der Überwachung festgestellt werden, dass eine von mehreren Steuervergünstigungen entfällt oder endgültig zu gewähren ist und sich hierdurch keine Veränderung bei der Steuerfestsetzung bzw. Feststellung ergibt, kann auf eine Änderung des Bescheids verzichtet werd...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.3 Die Reichweite der gesetzlichen Regelung

Rz. 80 Auf Initiative der Finanzverwaltung, die jahrelang versucht hatte, dieses Problem in den Griff zu bekommen, ist § 1 Abs. 2a GrEStG 1997 Gesetz geworden. Die Regelung wurde am 1.7.2021 verschärft, nachdem seit 2019 Einigkeit darin bestanden hatte, sog. Share Deals wirksamer zu begegnen. Die Vorschrift gilt für alle Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.4 Vereinigung der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG

Rz. 90 Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG setzt einen Rechtsvorgang hinsichtlich des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs auf Übertragung der Anteile oder des bürgerlich-rechtlichen Erwerbs der Anteile und eine auf dem jeweiligen Rechtsvorgang beruhende rechtliche Vereinigung voraus. Eine allein wirtschaftliche Vereinigung der ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.2 Einschaltung von RETT-Blockern

Rz. 93g In der Beraterpraxis ist darüber hinaus, insbesondere auch vor dem Hintergrund der in nahezu allen Bundesländern ansteigenden Grunderwerbsteuersätze[1] nach weiteren Wegen gesucht worden, um den Anfall von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundbesitz zu vermeiden. Hierzu wurde insbesondere bei Umstrukturierungen und Akquisi...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.4 Inhalt der Neuregelung nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 10 Die am Ende der Rz. 11 zitierte Begründung lässt erkennen, wie schwierig die Abgrenzung einer bewussten Entlastung von ungewollten Mitnahmeeffekten ist; dies war im Übrigen auch zu Recht der Grund, bisher von solchen Befreiungen Abstand zu nehmen. So verwundert es nicht, dass auch im 9. Jahr nach Einführung der Vorschrift in der Praxis mehr Fragen als Antworten auftre...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.7 Exkurs: Auskunftspflicht/Nachschau

Nach der Bestimmung des § 29 Abs. 1 GewO haben Verwalter den Beauftragten der zuständigen öffentlichen Stelle auf Verlangen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich zu erteilen. Nach der weiteren Bestimmung des § 29 Abs. 2 GewO sind die Beauftragten der zuständigen öffentlichen Stelle befugt, zum Zweck d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4 Begünstigte Rechtsvorgänge

Rz. 22 In § 6 a S. 1 Halbs. 1 GrEStG wird von Rechtsvorgängen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG, § 1 Abs. 2a GrEStG oder § 1 Abs. 3 GrEStG aufgrund einer Umwandlung gesprochen, für die die Steuer "nicht erhoben” wird. In Halbsatz 2 des Satzes 1 wird der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung auf den Übergang der Verwertungsbefugnis aufgrund einer Umwandlung ausgedehnt, hier al...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.3 Auflassung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 39 Auflassung[1] ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu erklärende Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang. Sie ist ein dinglicher und kein schuldrechtlicher Vertrag und fällt daher nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Die Verpflichtung zur Auflassung kann auch auf gesetzlicher Vorschrift beruhen. Dann fehlt es an einem vor d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.3 Auslandsbezug

Rz. 21 Die Vergünstigungen des S. 1 beziehen sich jetzt nach § 6 a S. 2 GrEStG auch auf Umwandlungen aufgrund des Rechts eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Dies führt u. a. dazu, dass – anders als im Umwandlungsteuergesetz – auch die einer Vermögensübertragung i. S. d. §...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.4 Übernahme des Sondervermögens einer Personengesellschaft zu Alleineigentum

Rz. 42a Ein Wechsel im Personenstand der Gesamthand (Eintritt in eine bestehende Gesamthand, Ausscheiden aus einer fortbestehenden Gesamthand) löst grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer aus. Demgegenüber wird der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG erfüllt, wenn aus einer Personengesellschaft mit Grundbesitz die Gesellschafter bis auf einen (verbleibenden) – das Vermögen ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.3 Vereinigung bzw. Übertragung (Übergang) von mindestens 90 % der Anteile

Rz. 89 Nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GrEStG wird für alle ab dem 1.7.2021 verwirklichten Erwerbsvorgänge eine Grunderwerbsteuerpflicht bereits dann ausgelöst, wenn unmittelbar oder mittelbar mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand vereinigt (bzw. in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder in der Hand von abhängige...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.3 Umwandlungen nach dem Recht der neuen Bundesländer

Rz. 42 In den Neuen Bundesländern kommt § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG für die Fälle der Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) zur Anwendung.[1] Hierbei handelt es sich nach Maßgabe der VO über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von PGH v. 8.3.1990 (BGBl I 1990, 164), geändert durch Art. 8 des Gesetzes v. 22.3.1991 (BGBl I 1991, 766) um übertragende Umw...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.5 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (§ 1 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 93o Nach Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ist eine Verwirklichung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a GrEStG nicht ausgeschlossen, wenn zuvor bereits der Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht worden war. Diese Rechtsauffassung wird in der Literatur teilweise heftig kritisiert (vgl. z. B. Liekenbrock/Joisten, in Ubg 2013, 743ff.). In derartig...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.4.1 Betroffener Personenkreis

Grundsätzlich sind von den Regelungen der Zertifizierung sämtliche Verwalter betroffen, egal in welcher Rechtsform das Verwaltungsunternehmen geführt wird. Allerdings sieht § 7 ZertVerwV bereits einen Katalog von Personen vor, die einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind und sich auch ohne entsprechende Prüfung als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen. Hierbei...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4.1.1 Grundsätze

Da § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG den Verwalter ermächtigt, eigenständig Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, kann es sich dabei nur um erforderliche Maßnahmen handeln. Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt wäre er ohne entsprechenden Ermächtigungsbeschluss berechtigt, eigenständig Maßnahmen zu treffen, die vielleicht durchaus sinnvoll, aber nicht erforderlich sind. Prax...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.3 Zweck der Steuervergünstigung des § 6 a GrEStG

Rz. 9 Grundstücksübergänge sollen im Rahmen von Umstrukturierungen bei Umwandlungsvorgängen innerhalb eines Konzerns grunderwerbsteuerlich begünstigt werden. Die gesetzliche Neuregelung umfasst sämtliche Umwandlungsvorgänge, die zu einem Rechtsträgerwechsel am Grundstück i. S. d. Grunderwerbsteuergesetzes führen. Die Gesetzesbegründung knüpft bei der grunderwerbsteuerrechtlic...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.12 § 1 Abs. 2a GrEStG und Spaltung

Rz. 86c Der BFH hatte mit Urteil v. 3.6.2014, II R 1/13, BStBl II 2014, 855, Gelegenheit, zur Anwendung der Vorschrift im Rahmen einer Spaltung Stellung zu nehmen. Danach ist der Tatbestand des § 1 Abs. 2a S. 1 GrEStG auch erfüllt, wenn die Gesellschafterstellung einer zu 100 % am Vermögen einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten GmbH aufgrund Abspaltung auf e...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.11.1 Rechtsentwicklung

Rz. 93t Die Vorschrift in § 1 Abs. 2c GrEStG wurde nach einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 15.4.2021 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 19/13437, 19/13546) zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes eingefügt (BT-Drs. 19/28528, 27). Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen und geschieht dies im Börsenhandel, bleibt...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 5.2.2 Gebrauchsmöglichkeit

Eine exklusive Kostenbelastung einzelner Wohnungseigentümer oder einer Gruppe von ihnen, war nach früher geltender Rechtslage gemäß § 16 Abs. 4 WEG a. F. nur dann möglich, wenn diese Wohnungseigentümer zumindest eine eigennützige Gebrauchsmöglichkeit der von der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme betroffenen Bereiche des Gemeinschafseigentums hatten.[1] Praxis-Beispiel...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 2 Gemeinschafts-/Vornahmemaßnahmen

Zunächst können die Wohnungseigentümer sämtliche Maßnahmen der baulichen Veränderung als Gemeinschafts- bzw. Vornahmemaßnahme durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschließen. Sie können also insbesondere auch die privilegierten Gestattungsmaßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG als Gemeinschaftsmaßnahme beschließen. Zu beachten ist allerdings stets, dass lediglich diejenigen ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.1 Ausgangslage

Rz. 78a Die Grunderwerbsteuer knüpft an den Rechtsträgerwechsel bezogen auf ein Grundstück an. Maßgebend für die Frage, ob ein Rechtsträgerwechsel stattfindet, ist grundsätzlich das Zivilrecht. Ungeachtet dessen, wie man die zivilrechtliche Vorfrage beantwortet, ob Personengesellschaften und hier vor allem die BGB-Gesellschaft i. S. d. §§ 705ff. BGB als selbstständige Rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baumangel / 5 Übersicht zu den Gewährleistungsfristen

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.11 § 1 Abs. 2a GrEStG und formwechselnde Umwandlung

Rz. 86b Praxis-Beispiel Die Klägerin war eine grundstückshaltende GmbH & Co. KG. Sämtliche Kommanditanteile wurden in eine Schwester-KG eingebracht. Die Einbringung war nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbar, aber zunächst nach § 6 Abs. 3 GrEStG steuerfrei. Das änderte sich, nachdem die Schwester-KG (nach der Einbringung der Anteile der Mutter-KG) innerhalb der Fünfjahresfrist de...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.9 Das Problem der mittelbaren Veränderung im Gesellschafterbestand

Rz. 86 Der Begriff "mittelbare Gesellschafteränderung" wird in § 1 Abs. 2a GrEStG nicht näher definiert, insbesondere enthält die Vorschrift keine ausdrückliche Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine mittelbare Änderung der Beteiligungsverhältnisse angenommen werden kann. Für mittelbare Beteiligungen über eine Personengesellschaft geht danach die Finanzverwaltung d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.2 Einführung eines § 6 a GrEStG durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 8 Der ursprünglich vom Kabinett eingebrachte Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)” für die Einführung des § 6 a GrEStG ging den Sachverständigen und Verbänden nicht weit genug (Finanzausschuss des Bundestags vom 30.11.2009). Die daraufhin verabschiedete Fassung knüpft jetzt an den hessischen Vorschlag v...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.1 Vorbemerkung

Rz. 54 Die in den Nrn. 5–7 behandelten Rechtsgeschäfte werden regelmäßig nicht für sich allein abgeschlossen, sondern im Zusammenhang mit einem anderen steuerpflichtigen Erwerbsvorgang. Durch diese Bestimmungen sollen mögliche Umgehungsgeschäfte erfasst werden. Es handelt sich um die Abtretung von Rechten (Übereignungsanspruch, Rechte aus dem Meistgebot, Rechte aus einem Kau...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.1 Die von § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG erfassten Fälle

Rz. 41 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG unterliegt der Übergang des Eigentums der Besteuerung, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft[1] vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung[2] bedarf. Angesprochen sind hier vor allem die Fälle, bei denen das Eigentum unmittelbar kraft Gesetzes übergeht oder das Eigentum durch behördlichen bzw. gerichtlich...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.4 Historische Entwicklung der Neuregelung

Rz. 93i Die schon seit langer Zeit bekannten RETT-Blocker-Strukturen waren für den Gesetzgeber wegen der damit verbundenen erheblichen Ausfälle an Grunderwerbsteuer stets ein Ärgernis, das er unterbinden wollte. Insbesondere die aufkommensberechtigten und daher von diesen Steuerausfällen betroffenen Länder hatten ein großes Interesse daran, dieses "Steuerschlupfloch" zu schl...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.4 Die wirtschaftliche Beteiligung i. S. d. § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93n Bei der Neuregelung des § 1 Abs. 3a GrEStG handelt es sich um einen eigenständigen Ergänzungs- und Fiktionstatbestand. Die Fiktion findet sowohl auf Kapitalgesellschaften als auch auf Personengesellschaften Anwendung. Beide Gesellschaftsformen werden hierbei gleich behandelt; auch bei Personengesellschaften wird nunmehr abweichend von § 1 Abs. 3 GrEStG auf die vermög...mehr

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Schenkung unter Auflage – B... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*] Insbesondere bei der Übergabe von Grundstücken i.R. einer vorweggenommenen Erbfolge tauchen immer wieder Fälle auf, in denen ein Grundstück an Angehörige oder sonstige nahestehende Personen formell unentgeltlich übertragen wird. Dabei wird i.d.R. vereinbart, dass sich der Übergeber bestimmte Rechte vorbehält, die ihm je nach vertraglicher ...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 6. Grundsteuer

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 3. Betriebsvermögen/Nießbrauch an Anteilen

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 7. Grunderwerbsteuer

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Überblick über die erbrecht... / b) Vollstreckung des Wertermittlungsanspruchs aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB

Der Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB ist nicht nach § 887 ZPO, sondern nach § 888 ZPO zu vollstrecken. OLG Hamm v. 4.6.2025 – 10 W 84/25 BGB § 2314; ZPO § 887, § 888, § 892 Beraterhinweis Anders als kürzlich das OLG Saarbrücken in seiner Entscheidung v. 2.4.2024 – 5 W 16/24, ErbR 2024, 630 folgt das OLG Hamm der h...mehr

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Schenkung unter Auflage – B... / c) Grunderwerbsteuer

Bei der Grunderwerbsteuer unterliegen Grundstücksübergänge im Wege einer Schenkung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Allerdings sind Grundstücksschenkungen i.S.d. ErbStG nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen. Das gilt allerdings nicht hinsichtlich des Wertes für Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abzugsfähig sind (§ 3 Nr. 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1.3 Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt und Liefer- bzw. Leistungsort

Die Abgrenzung zwischen einer Werkleistung und einer Werklieferung ist auch im Hinblick auf den Ort der Leistung bzw. der Lieferung vorzunehmen. Beide Umsatzformen unterscheiden sich nämlich bezüglich der Bestimmung des Liefer- bzw. Leistungsorts. Zeitpunkt und Ort der Werklieferung bestimmen sich nach den für die Lieferung gültigen Regeln (§ 3 Abs. 5a, Abs. 6 bis 8 UStG). Fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Letztwillige Verfügungen/Erbfall

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / c) Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

Hat der Erblasser nicht ausdrücklich einen Erben eingesetzt und wurden lediglich Verfügungen über einzelne Nachlassbestandteile getroffen, die aber den gesamten Nachlass erschöpfen, ist davon auszugehen, dass diese Verfügungen auch eine Erbeinsetzung enthalten. Wesentliche Anhaltspunkte für eine Erbeinsetzung können die Art des zugewendeten Einzelgegenstandes und dabei insb. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1.2.5 Lieferung bei mehreren Hauptstoffen

Häufig besteht das Werk aus mehreren Hauptstoffen. In diesem Fall bewirkt der Werkunternehmer bereits dann eine Werklieferung, wenn er nur einen Hauptstoff oder einen Teil eines Hauptstoffes selbst beschafft hat, während alle übrigen Stoffe vom Besteller beigestellt werden (Abschn. 3.8. Abs. 1 Satz 2 UStAE). Errichtet etwa ein Bauunternehmer auf einem fremden Grundstück ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauabweichung / 5 Zusätzlich gebaute Räume

Werden Räumlichkeiten errichtet, die im Aufteilungsplan nicht vorgesehen waren, entsteht Gemeinschaftseigentum.[1] Wird das ganze Gebäude abweichend vom Aufteilungsplan an anderer Stelle auf dem Grundstück, im Übrigen aber gemäß Plan errichtet, dann steht dies der Entstehung von Wohnungseigentum nicht entgegen, wenn Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum zweifelsfrei gegen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 11. Verfahren/Veranlagung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 4. Grundstücksübertragungen/Familienheim

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 5. Bewertung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / d) Abgrenzung zwischen Einheitslösung und Trennungslösung

Auch in sog. Patchwork-Familien bedarf es konkreter Anhaltspunkte im gemeinschaftlichen Testament für die Wahl einer sog. Trennungslösung. Allein der Umstand, dass die Eheleute zu Lebzeiten getrennte Konten führten, lässt noch nicht den sicheren Schluss zu, dass sie ihre jeweiligen Vermögen auch im Todesfalle als getrennte Vermögen weiterführen wollten. OLG Naumburg v. 7.1.20...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauabweichung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Bauabweichung ist die tatsächliche Bauausführung bewusst oder unbewusst abweichend von dem zur Begründung des Wohnungseigentums erforderlichen Aufteilungsplan durchgeführt. Die Folgen der Abweichungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Bereiche der Wohnanlage betroffen sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung BGH, Urteil v. 16.5.2025, V ZR 270/23...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2025

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungsversteigerung / 1 Auseinandersetzung des Grundbesitzes

1.1 Versteigerungsarten Abgrenzung Neben der Vollstreckungsversteigerung von Grundstücken regelt das ZVG auch die Zwangsversteigerung in besonderen Fällen, insbesondere die Versteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters [1] und eines Erben [2] sowie die Versteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft (allgemein "Teilungsversteigerung" genannt). Auch ein Zusammentreffen von Teil...mehr